Glasbruchversicherung im Hausrat – Schutz für Scheiben, Türen und Möbel
Wir zeigen, wann sich der Zusatz zur Hausratversicherung lohnt und was bei Glasbruch tatsächlich versichert ist
Ein Glasbruch kommt schneller, als man denkt – und kann teuer werden. Ob Fensterscheiben, Glastüren oder Duschkabinen: Mit einer Glasbruchversicherung sichern Sie sich gegen die finanziellen Folgen effektiv ab. Wir zeigen Ihnen, welche Flächen versichert sind, wie viel der Schutz kostet und warum sich ein Vergleich für Sie lohnt – besonders bei großen Glasflächen, Wintergärten oder Haushalten mit Kindern.
Das Wichtigste im Überblick
- Eine Glasbruchversicherung ist meist eine Zusatzdeckung zur Hausrat‑ oder Wohngebäudeversicherung, d. h., sie ist nicht automatisch in jedem Vertrag enthalten.
- Versichert werden typischerweise zerbrochene Verglasungen – z. B. Fenster, Türen, Glasdächer, Mobiliarverglasung wie Glastischplatten, Vitrinen – sofern sie als versicherte Gefahr im Vertrag genannt sind.
- Ausgeschlossen sind häufig Schäden durch Kratzer, Absplitterungen, Trübungen, optische Gläser (Brillen, Lupen), Hohlglas (z. B. Vasen) und oft Bildschirm‑Glas von Fernsehern oder Smartphones.
- Der Abschluss lohnt sich insbesondere, wenn im Haushalt hochwertige Glasflächen vorhanden sind (z. B. Wintergarten, großflächige Verglasungen, Glasmöbel) oder ein erhöhtes Schadensrisiko besteht (Kinder, Haustiere).
- Beim Schaden gilt: möglichst schnell melden, Foto/Dokumentation des Schadens sichern, Handwerker‑Rechnung aufheben, prüfen, ob Notverglasung erforderlich war.
- Vor dem Abschluss sollten Sie prüfen, ob Ihre bestehende Hausrat‑ oder Gebäudeversicherung bereits bestimmte Glasbrüche abdeckt – andernfalls drohen Lücken im Versicherungsschutz.
Daniel Moser

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Darum ist eine Glasbruchversicherung für viele Haushalte sinnvoll
Ob ein zerbrochenes Fenster nach einem Windstoß, eine zersprungene Duschwand oder die zertrümmerte Glastür beim Spielen: Glasbrüche passieren schneller, als man denkt – und verursachen oft mehr Kosten, als viele erwarten. Vor allem in Haushalten mit Kindern, Haustieren oder großen Glasflächen kann ein Bruch schnell zur finanziellen Belastung werden. Eine Glasbruchversicherung schützt Sie zuverlässig vor den Folgen und übernimmt neben dem Ersatz auch begleitende Kosten wie Aufräumarbeiten oder Notverglasungen.
Besonders Eigentümer von Immobilien mit viel Glas – etwa Wintergärten, Terrassenfronten oder modernen Glaseinbauten – profitieren vom gezielten Schutz. Aber auch für Mieter kann eine Glasversicherung sinnvoll sein, etwa wenn Türen oder Fenster Teil der Mietwohnung sind. Wer sich vor teuren Reparaturen und unnötigem Ärger schützen will, sollte prüfen, ob der eigene Bedarf über eine klassische Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung hinausgeht. Eine Glasbruchversicherung bietet oft eine gezielte, günstigere Ergänzung.
Was die Glasbruchversicherung konkret schützt – und wann sie greift
Leistungen der Glasbruchversicherung
Viele wissen gar nicht, wie viele Glasflächen sie täglich nutzen – bis eine davon beschädigt wird. Die Glasbruchversicherung schützt Sie nicht nur bei klassischen Fensterschäden, sondern auch bei hochwertigen Glaselementen im Innen- und Außenbereich. Der Leistungsumfang hängt vom gewählten Tarif und der Art der Verglasung ab. Wir zeigen Ihnen, welche Glasflächen versichert sind und wie weit der Schutz reicht.
Die Glasbruchversicherung deckt Schäden durch Bruch an fest verbauten oder beweglichen Verglasungen in Ihrem Zuhause oder Gebäude. Ein Glasbruch liegt laut Definition vor, wenn das Glas vollständig und durchgehend beschädigt ist – also ein kompletter Durchbruch oder Sprung entstanden ist. Die Versicherung übernimmt in solchen Fällen die Kosten für Reparatur, Austausch sowie die zugehörigen Nebenkosten.
Der Versicherungsschutz gilt sowohl bei Fremd- als auch bei Eigenverschulden – also unabhängig davon, ob jemand anderes das Glas zerstört hat oder ob der Schaden selbst verursacht wurde. Auch Brüche durch Sturm, Vandalismus, Spannungsrisse oder Unfälle mit Alltagsgegenständen (z. B. durch herunterfallende Gegenstände) sind in vielen Tarifen abgedeckt.
Versichert sind in der Regel folgende Verglasungen:
Gebäudeverglasung: Fenster, Fenstertüren, Balkonverglasungen, Wintergärten, Dachverglasungen, Lichtkuppeln
Innenverglasung: Glastüren, Duschkabinen, Glaswände, Raumteiler
Mobiliarverglasung: Glastische, Vitrinenglas, Regaleinsätze, Glasscheiben in Möbeln oder Schränken
Sonderverglasung: Ceranfelder, Ofenscheiben, verglaste Einbauten, Photovoltaik- oder Solarpaneele (je nach Tarif)
Wichtig ist: Die Flächen müssen fest eingebaut oder funktionsgebunden sein. Bewegliches Hohlglas (wie Gläser oder Vasen) zählt nicht dazu.
Kommt es zum Glasbruch, übernimmt die Versicherung je nach Vertrag folgende Leistungen:
Kosten für neues Glas und fachgerechten Austausch
Notverglasungen, z. B. nach Einbruch oder am Wochenende
An- und Abfahrtskosten für den Handwerker
Aufräumarbeiten und Entsorgung des Glasbruches
Nebenkosten wie Ausbau von Rahmen, Demontage von Schutzvorrichtungen (z. B. Rollos oder Markisen)
ggf. Zusatzleistungen bei hochwertigen Verglasungen, etwa bei Spezialglas oder Sicherheitsglas
Einige Tarife decken zusätzlich auch Transport- oder Montagekosten für besonders große Scheiben oder individuelle Maßanfertigungen ab.
Die Glasbruchversicherung deckt ausschließlich echten, durchgehenden Bruch. Nicht versichert sind:
Oberflächenschäden, Kratzer, Trübungen, Verfärbungen oder Blasenbildung
Gegenstände aus Hohlglas, z. B. Vasen, Trinkgläser, Dekogegenstände
Brillen, Smartphones, Tablets, Bildschirme oder Monitore
Glaskeramik-Kochfelder und Kunststoffverglasungen (nur in wenigen Spezialtarifen enthalten)
Schäden vor Versicherungsbeginn oder mutwillige Selbstbeschädigung
Damit Sie im Schadensfall keine böse Überraschung erleben, empfehlen wir einen genauen Blick in die Bedingungen Ihres Versicherers – oder den gezielten Vergleich über unseren Rechner.
Damit es im Schadensfall nicht zu unerwarteten Einschränkungen kommt, sollten Sie die Vertragsbedingungen Ihres Versicherers genau prüfen – oder alternativ einen gezielten Vergleich über unseren Rechner durchführen.
Tarife verstehen, Beitragshöhe richtig einschätzen und individuell absichern
Kosten & Vergleich: Was kostet eine Glasbruchversicherung?
Die Höhe der Beiträge für eine Glasbruchversicherung hängt stark von Ihrer persönlichen Wohn- und Lebenssituation ab. Neben der Fläche und Art der Immobilie spielen auch besondere Verglasungen wie Wintergärten oder großflächige Fenster eine Rolle. Wir zeigen, mit welchen Kosten Sie aktuell rechnen können – und warum sich ein gezielter Tarifvergleich immer lohnt.
Die Beitragshöhe Ihrer Glasbruchversicherung richtet sich nach mehreren Faktoren, die Ihr individuelles Risiko und die zu erwartenden Ersatzkosten widerspiegeln. Eine größere Wohnfläche bedeutet in der Regel auch mehr Fenster und Türen – und damit eine höhere Schadenswahrscheinlichkeit. Die Art des Gebäudes beeinflusst zusätzlich die Kalkulation: Für ein freistehendes Einfamilienhaus gelten andere Konditionen als für eine Mietwohnung im Mehrparteienhaus. Auch der Glasanteil spielt eine zentrale Rolle – etwa bei Wintergärten, Panoramaverglasungen oder lichtdurchfluteten Fassaden. Wer eine höhere Selbstbeteiligung wählt, kann den Jahresbeitrag deutlich senken. Umgekehrt führen Zusatzbausteine – etwa für Cerankochfelder, Sicherheitsglas oder Aquarien – zu leicht erhöhten Prämien. Entscheidend ist, welche Glasflächen für Sie tatsächlich relevant sind.
Konkrete Beispiele verdeutlichen die aktuelle Preisspanne: Für eine Mietwohnung mit rund 80 m² in München liegen die Jahresbeiträge bei ca. 35 €. Ein freistehendes Einfamilienhaus mit 120 m² Wohnfläche und Wintergarten wird ab etwa 45 € jährlich abgesichert. Wer eine Glasversicherung als Zusatz zur Hausratversicherung abschließt, zahlt häufig nur etwa 1,18 € monatlich. Spezialtarife mit erweitertem Schutz beginnen aktuell bei etwa 38 € jährlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beiträge nur Richtwerte darstellen. Region, Anbieter, Risikoaufschläge und gewünschter Leistungsumfang führen teils zu deutlichen Preisunterschieden.
Ein Vergleich der verschiedenen Tarife lohnt sich deshalb in jedem Fall. Nicht jeder Anbieter berücksichtigt besondere Wohnsituationen gleich, und nicht jede Police bietet denselben Leistungsumfang. Wer gezielt vergleicht, findet nicht nur einen individuell passenden Versicherungsschutz, sondern kann auch bis zu 70 % bei der Prämie sparen. Ein Vergleich sorgt außerdem für Transparenz: Welche Glasflächen sind konkret abgedeckt? Welche Ausschlüsse gibt es? Gibt es Notverglasungsleistungen? Diese Fragen lassen sich über einen professionellen Vergleichsrechner in wenigen Minuten klären – unabhängig, unverbindlich und ganz auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.
Wo Glas auch eine Rolle spielt – aber nicht immer automatisch versichert ist
Was Wohngebäude‑, Hausrat- und Haftpflichtversicherung mit Glasbruch zu tun haben
Viele Schäden an Glasflächen betreffen mehr als nur den Innenbereich: Fenster, Türen und Einbauten sind Teil unterschiedlicher Versicherungsbereiche. Doch längst nicht jede Police schließt Glas automatisch ein. Wir zeigen Ihnen, wo die Unterschiede liegen – und wann eine eigenständige Glasbruchversicherung sinnvoll ergänzt.
Was deckt die Wohngebäudeversicherung wirklich ab?
Fest installierte Glasflächen wie Fenster oder Türen sind nur mit Glasbaustein versichert. Ohne diesen Zusatz tragen Eigentümer das Risiko oft selbst.
Glasversicherung als Baustein der Hausrat?
Nicht automatisch dabei – aber oft sinnvoll. Versichert sind dann z. B. Vitrinenglas, Duschkabinen oder Tischplatten aus Glas.
Reicht die Haftpflicht aus?
Viele denken ja – aber: Glasbruch in der Mietwohnung ist meist nicht versichert. Hier schützt eine separate Glasversicherung.
Was Sie bei einem Schaden beachten müssen – von der Meldung bis zur Erstattung
Im Schadensfall: So läuft die Regulierung bei Glasbruch ab
Ein Glasbruch passiert schnell – entscheidend ist, dass Sie richtig reagieren. Ob Riss im Fenster, zersprungene Glastür oder zerbrochene Duschwand: Mit der richtigen Glasbruchversicherung sind Sie auf der sicheren Seite. Doch wann greift der Schutz und wie melden Sie den Schaden richtig? Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie im Ernstfall vorgehen sollten.
Kommt es zum Glasbruch, sollten Sie den Schaden umgehend dokumentieren. Wichtig ist, dass Sie Fotos oder Videos des Schadens anfertigen, am besten aus verschiedenen Perspektiven. Achten Sie darauf, dass der vollständige Bruch sichtbar ist – etwa bei durchgehenden Rissen oder komplett zerbrochenen Flächen. Die Meldung an den Versicherer sollte innerhalb einer Woche erfolgen, idealerweise aber sofort, um den Ablauf nicht zu verzögern. Nutzen Sie hierfür das Schadenformular Ihrer Versicherung oder das Online-Portal, sofern vorhanden.
Verzichten Sie zunächst auf Eigenreparaturen: Die meisten Versicherer verlangen, dass Sie den Schaden zuerst anzeigen und eine Freigabe abwarten. Bei kleineren Schäden erfolgt die Bearbeitung oft innerhalb weniger Tage. In Notfällen – etwa bei zersplitterten Außenscheiben oder Glastüren – dürfen Sie eine Notverglasung beauftragen. Diese Kosten werden in der Regel übernommen, wenn der Schaden später vollständig gemeldet wird.
Im nächsten Schritt prüft die Versicherung, ob es sich um einen gedeckten Glasbruch handelt. Bei größeren Schäden kann ein Gutachter eingeschaltet werden, insbesondere bei Sonderverglasungen oder kostspieligen Glaselementen wie Maßanfertigungen, Sicherheitsglas oder Wintergärten. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie die Freigabe zur Reparatur oder zum Austausch – die Kosten werden je nach Tarif vollständig oder abzüglich Selbstbeteiligung übernommen.
Versichert sind in den meisten Fällen nicht nur die reinen Materialkosten für das Glas, sondern auch Anfahrtskosten, Arbeitszeit des Handwerkers, Aufräumarbeiten und Entsorgung. Bei fest eingebauten Glaselementen können auch Begleitarbeiten wie der Ausbau von Schutzvorrichtungen, Rollläden oder Markisen enthalten sein.
Unser Tipp: Bewahren Sie nach dem Schaden alle Unterlagen gut auf – vom Kostenvoranschlag über Fotos bis zur Handwerkerrechnung. Je besser die Dokumentation, desto reibungsloser läuft die Regulierung ab. Und falls Sie sich nicht sicher sind, ob der Schaden wirklich gedeckt ist: Ein kurzer Anruf bei uns genügt – wir beraten Sie gerne und prüfen Ihre bestehende Absicherung.
Klare Antworten auf häufige Fragen rund um Glasbruch und Versicherungsschutz
Was Sie schon immer über die Glasbruchversicherung wissen wollten
Was genau versteht man unter einer Glasbruchversicherung?
Eine Glasbruchversicherung (auch Glasversicherung) ist eine sachversichernde Zusatzdeckung. Sie schützt vor den finanziellen Folgen eines Glasbruchs an versicherten Verglasungen. Dabei muss in der Regel eine Scheibe durchgehend beschädigt worden sein – z. B. Fenster, Türen, Möbelglas – damit Versicherungsschutz besteht.
Ist Glasbruch in einer Standard‑Hausratversicherung enthalten?
Nein, in vielen Hausratversicherungsverträgen ist Glasbruch nicht automatisch mitversichert. Nur wenn die Hausratversicherung explizit eine Glasverglasung oder Glasbruch‑Erweiterung enthält, besteht dieser Schutz. In anderen Fällen bleibt etwa ein zerbrochener Glastisch oder eine geworfene Fensterscheibe unversichert.
Welche Glasflächen sind in der Regel versichert?
Versichert sind z. B. Fenster‑ und Türverglasungen, Glasdächer, Wintergärten, Glasplatten von Möbeln, Vitrinen, Spiegel oder Glasbausteine – sofern im Versicherungsvertrag genannt. Wichtig ist, ob es sich um Mobiliarverglasung (bewegliches Glas im Haus) oder Gebäudeverglasung (fest eingebaut) handelt und ob beides abgedeckt ist.
Welche Schäden sind typischerweise ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind üblicherweise: Kratzer oder andere Schönheitsfehler, Brüche durch Feuer, Sturm oder Hagel – insofern andere Versicherungen zuständig sind –, optische Gläser (Brille, Fernglas), Hohlglas (Vase, Trinkglas), Glas im Smartphone/TV, sowie Schäden, die vor Vertragsabschluss existierten.
Wann lohnt sich eine Glasbruchversicherung?
Wenn der mögliche Schaden‑ oder Ersatzwert hoher Glasflächen bzw. ‑gegenstände über mehrere hundert oder tausend Euro liegt, z. B. Wintergartenverglasung, großflächige Fensterfronten oder hochwertige Glasmöbel. Wenn hingegen nur kleine Glasflächen vorhanden sind und der Schadenwert gering ist, kann der Beitrag über Jahre den Nutzen übersteigen.
Wie hoch sind die Beiträge und welche Faktoren beeinflussen sie?
Die Beiträge hängen ab von Wohnfläche, Art und Umfang der Glasflächen, Wohnlage (Risiko Balkon/Terrasse), Selbstbeteiligung im Vertrag, eventuell zusätzlicher Ausstattung (Wintergarten, Glasausstattung). Manche Anbieter nennen Jahresbeiträge im niedrigen zweistelligen Bereich für einen Standardwinkel.
Was muss ich im Schadensfall beachten?
Schaden sofort der Versicherung melden.
Fotos machen und Schaden dokumentieren.
Schadenursache prüfen (unachtsam, Unfall, Sturm etc.).
Handwerkerrechnung aufheben inkl. Notverglasungskosten, Entsorgung, Montage.
Prüfen, ob dieser Schaden durch Ihre Glasversicherung abgedeckt ist – z. B. bewegliches Glas vs. Gebäudeverglasung.
Gilt der Versicherungsschutz nur für Eigentümer oder auch für Mieter?
Auch Mieter können eine Glasbruchversicherung abschließen – insbesondere für die Mobiliarverglasung (Glastische, Vitrinen, Spiegel). Bei Gebäudeverglasung (Fenster, Türen) ist häufig der Eigentümer oder die Gebäudeversicherung zuständig. Eine private Haftpflichtversicherung des Mieters deckt nicht automatisch den eigenen Glasbruch an Mobiliar ab.
Übernimmt die Wohngebäudeversicherung bei Glasbruch?
Teilweise, die Wohngebäudeversicherung deckt oft feste Verglasungen als Gebäudebestandteil (Fenster, Türen) aber nur bei bestimmten Gefahren (z. B. Sturm, Hagel, Brand) ab. Wenn ein Glasbruch durch Eigenverschulden oder „normale“ Unachtsamkeit entsteht, greift häufig nicht die Gebäudeversicherung, sondern ggf. die Glasbruchversicherung als Zusatz.
Welche Besonderheiten gilt es beim Abschluss zu beachten?
Prüfen Sie im Angebot: Welche Glasflächen sind konkret mitversichert (Mobiliar/ Gebäudeverglasung)? Gibt es eine Selbstbeteiligung oder Ausschlüsse (z. B. Muschelausbruch)? Sind Notverglasung, Gerüst‑/Krankosten, Entsorgung enthalten? Ist der Versicherungsort korrekt angegeben (Wohnung, Haus, Garage)? Haben Sie bereits ähnliche Deckungen in anderen Versicherungen (Hausrat, Gebäude, Haftpflicht)?
Weitere sinnvolle Versicherungen rund um Haus, Kind und Mietverhältnis
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Besonders lohnenswert ist der Schutz für Eigentümer mit großflächigen Fenstern, Dachverglasungen oder verglasten Terrassenfronten. Je mehr Glas verbaut ist, desto teurer wird eine Reparatur – und desto höher das finanzielle Risiko. Auch Wintergärten oder Glaskuppeln machen den gezielten Schutz empfehlenswert. Aber nicht nur Eigentümer profitieren: Auch Mieter können eine Glasversicherung abschließen, wenn etwa Fenster, Balkonverglasungen oder Duschabtrennungen zur Mietwohnung gehören – denn für solche Schäden haften sie häufig selbst. Familien mit Kindern oder Haustieren sind einem erhöhten Alltagsrisiko für Glasbruch ausgesetzt, etwa durch Stöße, herunterfallende Gegenstände oder spielerisches Verhalten. In solchen Fällen schützt die Glasbruchversicherung nicht nur vor unerwarteten Ausgaben, sondern auch vor unnötigem Ärger mit dem Vermieter oder dem Bauträger. Selbst für Selbstständige im Homeoffice oder in gewerblich genutzten Wohnflächen kann der Schutz relevant sein – etwa wenn wertvolle Glaselemente in Möbeln oder Raumteiler beschädigt werden.
Kurz gesagt: Wer Glasflächen nutzt, aber die Kosten eines Bruchs nicht aus eigener Tasche stemmen möchte, sollte prüfen, ob eine Glasbruchversicherung nicht die bessere Lösung ist. Ein individueller Vergleich zeigt schnell, ob sich der Schutz für Sie persönlich rechnet.
Zusammenfassung
Eine Glasbruchversicherung schützt gezielt vor Schäden an Fensterflächen, Türen, Duschwänden, Mobiliarverglasungen und weiteren Glaselementen – auch bei selbst verursachten Schäden. Sie greift dort, wo Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung nur eingeschränkt oder gar nicht leisten. Der Schutz beginnt schon ab ca. 35 € jährlich und lässt sich individuell anpassen – je nach Gebäudeart, Glasfläche und gewünschter Selbstbeteiligung. Wer sich vor unerwarteten Kosten bei Bruch, Vandalismus oder Sturm schützen will, profitiert von einer separaten Glasversicherung. Besonders für Haushalte mit Kindern, Haustieren oder hochwertigen Glaseinbauten ist sie eine sinnvolle Ergänzung.
Häufige Fragen
Wie verhält es sich mit der Unterversicherung bei einer Glasbruchversicherung?
Auch bei einer Glasbruchversicherung kann eine Unterversicherung vorliegen, etwa wenn der Versicherungsumfang oder die Versicherungssumme nicht dem Wert der Glasflächen entspricht. Es ist daher sinnvoll, beim Abschluss den Wert großer Glasflächen realistisch einzuschätzen und ggf. einen ausreichenden Versicherungsschutz zu wählen, damit im Schadenfall keine Kürzungen erfolgen.
Kann ich eine mitversicherte Glasbruchdeckung wieder löschen oder ändern?
Ja – viele Anbieter lassen eine Glasbruchdeckung als Zusatzbaustein zu Hausrat oder Gebäudeversicherung hinzufügen oder entfernen. Wenn sich Ihre Wohnsituation ändert (z. B. Umzug mit weniger Glasflächen), können Sie mit Ihrem Versicherer über Anpassung oder Löschung sprechen. Dabei sollten Sie prüfen, ob ein Schadenwert künftig gering ist und ob sich die Zusatzprämie noch lohnt.
Welche Rolle spielt eine Selbstbeteiligung bei der Glasbruchversicherung?
Eine Selbstbeteiligung kann den Jahresbeitrag reduzieren, jedoch im Schadenfall den Betrag erhöhen, den Sie selbst tragen müssen. Bei kleineren Glasflächen kann eine höhere Selbstbeteiligung sinnvoll sein, bei großen Glasobjekten hingegen sollten Sie darauf achten, dass die Selbstbeteiligung nicht zu hoch ist im Verhältnis zum möglichen Schaden.
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Wenn eine andere Person eine Glasscheibe zerstört, greift in der Regel deren Privathaftpflichtversicherung. In diesem Fall müssen Sie prüfen, ob eine Haftpflichtmeldung erfolgte. Ihre Glasbruchversicherung kommt in der Regel nur dann zum Einsatz, wenn eigene Glasflächen beschädigt sind und keine Haftpflicht eines Dritten greift. So vermeiden Sie Doppelmeldungen und Ansprüche.