Unterversicherungsverzicht in der Hausratversicherung – Was er bedeutet & wann er greift
Wir zeigen, wie Sie Kürzungen im Schadenfall vermeiden und worauf Sie beim Abschluss achten sollten
Ein Brand im Haus, ein Wasserschaden im Wohnraum oder ein Einbruch mit Diebstahl – die finanziellen Folgen solcher Ereignisse können schnell existenzbedrohend werden. Besonders problematisch: Viele Versicherte sind sich nicht bewusst, dass sie unterversichert sind. Die Konsequenz: Im Schadensfall erhalten sie nur einen Bruchteil der tatsächlich entstandenen Kosten erstattet. Der sogenannte Unterversicherungsverzicht bietet hier eine sichere Lösung. Er sorgt dafür, dass die Versicherung unabhängig von einer möglichen Wertsteigerung den vollen Schaden übernimmt. Wie das funktioniert, wann diese Option sinnvoll ist und wie Sie Ihre Police richtig einstellen, erfahren Sie in diesem umfassenden Ratgeber.
Das Wichtigste im Überblick
- Beim Unterversicherungsverzicht verzichtet der Versicherer darauf, im Schadensfall zu prüfen, ob Ihre Versicherungssumme unterschritten wurde – Sie erhalten bis zur vereinbarten Versicherungssumme die volle Leistung.
- Diese Klausel ist sowohl bei der Hausratversicherung als auch bei der Wohngebäudeversicherung möglich.
- Ohne Unterversicherungsverzicht kann bei Unterversicherung eine anteilige Kürzung der Entschädigung erfolgen: Sie tragen mitunter einen Teil des Schadens selbst.
- Damit ein Unterversicherungsverzicht wirksam ist, müssen häufig bestimmte Bedingungen erfüllt sein – z. B. korrekte Angabe von Wohnfläche oder Versicherungswert.
- Auch bei einem Unterversicherungsverzicht gilt: Die vereinbarte Versicherungssumme darf nicht zu niedrig angesetzt werden, denn es gilt weiterhin: max. bis zur vereinbarten Summe.
- Verwenden Sie den Unterversicherungsverzicht als Sicherheitsbaustein für Ihre Absicherung – insbesondere wenn Werte steigen (z. B. bei teurem Hausrat oder durch Umbauten beim Gebäude).
Daniel Moser

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Verständlich erklärt: Was steckt hinter dem Unterversicherungsverzicht?
Was bedeutet Unterversicherungsverzicht?
Ein Unterversicherungsverzicht schützt Versicherte davor, im Schadenfall auf einem Teil der Kosten sitzenzubleiben. Entscheidend ist: Die Versicherung verzichtet auf die sogenannte Einrede der Unterversicherung – unabhängig davon, ob der tatsächliche Wert des Hausrats oder Gebäudes höher ist als die vereinbarte Versicherungssumme. In welchen Fällen das greift, wie es funktioniert und worauf Sie achten sollten, zeigen wir Ihnen im Überblick.
Bei der Hausratversicherung bezieht sich der Unterversicherungsverzicht auf die in der Police angegebene Wohnfläche. Wird diese korrekt angegeben und die pauschale Versicherungssumme von in der Regel mindestens 650 Euro pro Quadratmeter angesetzt, verzichtet der Versicherer im Schadenfall auf eine Prüfung, ob der tatsächliche Wert des Hausrats höher liegt.
Das bedeutet: Selbst bei Wertzuwachs durch neue Möbel, Elektrogeräte oder Erbschaften bleibt der Versicherungsschutz bestehen – bis zur festgelegten Summe, ohne Kürzungen.
Wichtig: Die Angabe der Quadratmeterzahl muss korrekt sein. Falsche Angaben können zum Verlust des Verzichts führen.
In der Wohngebäudeversicherung bedeutet der Unterversicherungsverzicht, dass der Versicherer im Schadenfall keine anteiligen Kürzungen vornimmt – selbst wenn die Versicherungssumme den aktuellen Neubauwert des Gebäudes nicht exakt widerspiegelt.
Voraussetzung dafür ist meist die Verwendung von standardisierten Bewertungsverfahren wie dem Wert 1914 oder einer objektiv kalkulierten Neubausumme. Der Vorteil: Im Totalschadenfall wird das Gebäude vollständig ersetzt – unabhängig von möglichen Preissteigerungen im Baugewerbe.
Tipp: Prüfen Sie regelmäßig, ob Umbauten, Anbauten oder Modernisierungen korrekt in den Versicherungsschein eingearbeitet wurden.
Sicherheit statt Kürzung: Diese Vorteile bringt der Verzicht auf die Unterversicherung
Warum lohnt sich der Unterversicherungsverzicht?
Ein Schadenfall ist schon belastend genug – auf finanzielle Einbußen möchten Versicherte dabei verständlicherweise verzichten. Genau hier bietet der Unterversicherungsverzicht entscheidende Vorteile. Er sorgt dafür, dass die Versicherung auch dann vollständig leistet, wenn der tatsächliche Wert des Hausrats oder Gebäudes über der Versicherungssumme liegt. Welche konkreten Vorteile sich daraus ergeben, zeigt dieser Abschnitt im Detail.
Der wohl größte Vorteil: Im Schadenfall gibt es keine Diskussionen über Unterdeckung. Die Versicherung verzichtet auf eine Prüfung, ob der abgesicherte Wert dem tatsächlichen entspricht. Das spart Zeit, Nerven und oft auch Geld – denn sonst müssten Sie die Differenz selbst tragen.
Ein weiterer Vorteil ist die deutlich schnellere Schadenregulierung. Da keine Nachweise über Einrichtungsgegenstände, Renovierungen oder Wertzuwächse notwendig sind, kann der Versicherer schneller leisten. Gerade bei größeren Schäden wie Einbruchdiebstahl, Brand oder Wasserschäden bedeutet das eine spürbare Entlastung für Versicherte.
Zudem entsteht durch den Verzicht ein hohes Maß an Planungssicherheit. Wer z. B. regelmäßig neue Möbel, technische Geräte oder Sammlerstücke anschafft, muss nicht jedes Mal den Vertrag anpassen – solange die grundlegenden Berechnungswerte (wie Wohnfläche oder Versicherungssumme) korrekt sind.
Hinzu kommt: Die Beitragshöhe verändert sich durch den Verzicht in der Regel kaum – sofern die pauschale Versicherungssumme marktüblich kalkuliert wurde. Das macht die Absicherung besonders attraktiv im Verhältnis zum Risiko.
Kurzum: Der Unterversicherungsverzicht bietet Ihnen die Gewissheit, im Schadenfall nicht auf Kosten sitzenzubleiben – unabhängig von Preisschwankungen, Baukosten oder aktuellen Anschaffungen.
So vermeiden Sie Unterversicherung von Anfang an – mit der richtigen Berechnung
Wie wird die passende Versicherungssumme ermittelt?
Ob Hausrat oder Wohngebäude – die korrekte Versicherungssumme ist entscheidend, um im Schadenfall eine vollständige Leistung zu erhalten. Wird der Wert zu niedrig angesetzt, droht Unterversicherung. Umso wichtiger ist es, zu wissen, welche Methoden zur Berechnung verwendet werden und worauf dabei zu achten ist. Dieser Abschnitt zeigt die gängigen Verfahren und ihre Besonderheiten.
Hausratversicherung: Pauschale pro Quadratmeter
In der Hausratversicherung erfolgt die Ermittlung der Versicherungssumme meist pauschal anhand der Wohnfläche. Der Standardwert liegt bei 650 Euro pro Quadratmeter – dieser Betrag deckt den durchschnittlichen Hausrat eines normal ausgestatteten Haushalts ab.
Beispiel: Bei 100 m² Wohnfläche ergibt sich eine empfohlene Versicherungssumme von 65.000 Euro.
Wird dieser Wert zugrunde gelegt und korrekt gemeldet, gewähren viele Versicherer automatisch einen Unterversicherungsverzicht.
Für besonders hochwertig ausgestattete Haushalte (Designmöbel, Kunst, Instrumente) kann eine Summe von mindestens 800 Euro/m² sinnvoll sein. Hier empfiehlt sich zusätzlich eine Einzelbewertung der Wertgegenstände.
Wohngebäudeversicherung: Wert 1914 oder Quadratmetermodell
In der Wohngebäudeversicherung gibt es zwei etablierte Verfahren:
Wert 1914: Der Wert des Gebäudes wird auf Basis des fiktiven Neubauwerts im Jahr 1914 ermittelt und mit dem aktuellen gleitenden Neuwertfaktor multipliziert. Das ermöglicht eine automatische Anpassung an Baupreissteigerungen und dient als solide Grundlage für die Versicherungssumme.
Quadratmetermodell: Hier wird ein pauschaler Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche angesetzt. Diese Methode ist einfacher, setzt aber voraus, dass der Wert pro m² realistisch kalkuliert und regelmäßig überprüft wird – insbesondere nach Umbauten oder Modernisierungen.
Wichtig:
Beide Verfahren führen nur dann zum Unterversicherungsverzicht, wenn alle relevanten Daten korrekt erfasst und regelmäßig aktualisiert werden.
Vertiefendes Wissen für mehr Sicherheit beim Berechnen
Diese Grundlagen helfen bei der korrekten Versicherungssumme
Nicht jeder Begriff rund um die Ermittlung der Versicherungssumme ist sofort verständlich – dabei hängt Ihr Schutz im Schadenfall direkt davon ab. Die folgenden drei Themen sind für viele Policen entscheidend, insbesondere in der Wohngebäudeversicherung. Nutzen Sie unser Hintergrundwissen, um den Überblick zu behalten und Ihre Versicherung richtig einzustellen.
Der sogenannte Wert 1914 ist eine Rechengröße zur Ermittlung des Neubauwerts eines Gebäudes. Er gibt an, was Ihr Haus im Jahr 1914 in Goldmark gekostet hätte. Mit diesem historischen Vergleichswert lässt sich – unabhängig von aktuellen Preisentwicklungen – die Versicherungssumme solide und nachvollziehbar bestimmen.
Der gleitende Neuwertfaktor wird jährlich vom Gesamtverband der Versicherer (GDV) veröffentlicht und berücksichtigt die aktuellen Baukostensteigerungen. Er wird mit dem Wert 1914 multipliziert und sorgt dafür, dass Ihre Versicherungssumme automatisch an die Marktentwicklung angepasst wird.
Die korrekte Angabe der Wohnfläche ist vor allem in der Hausratversicherung entscheidend für den Unterversicherungsverzicht. Dabei zählt nicht jede Fläche gleich: Dachschrägen, Keller, Terrassen – was wirklich zählt, erfahren Sie in unserer Übersicht zur Wohnflächenberechnung.
Regelmäßig prüfen – so halten Sie Ihre Versicherung auf dem aktuellen Stand
Wann sollte die Versicherungssumme angepasst werden?
Einmal festgelegt – und dann nie wieder überprüft? Das kann im Schadensfall teuer werden. Die Versicherungssumme sollte immer dem aktuellen Wert Ihres Hausrats oder Gebäudes entsprechen. Besonders bei größeren Veränderungen im Haushalt oder an der Immobilie ist eine Anpassung unverzichtbar, um die Gefahr einer Unterversicherung zu vermeiden. In diesem Abschnitt erfahren Sie, wann genau Handlungsbedarf besteht und wie Sie korrekt vorgehen.
Die Versicherungssumme ist keine feste Größe – sie verändert sich mit Ihrem Leben. Neue Möbel, eine neue Küche, ein geerbtes Klavier oder hochwertige Unterhaltungstechnik können den Gesamtwert Ihres Hausrats deutlich erhöhen. Auch Immobiliengewinne durch Umbauten oder energetische Sanierungen beeinflussen den Versicherungswert.
Typische Anlässe für eine Anpassung:
Umzug in eine größere oder hochwertigere Wohnung
Anschaffung teurer Gegenstände (z. B. E‑Bike, Kunstwerke, Technik)
Renovierungen, Ausbauten, Anbauten oder Modernisierungen
Erbschaften oder Sammlungszuwachs
Änderung der Wohnfläche (z. B. durch Dachausbau)
Die Anpassung der Versicherungssumme sollte in enger Abstimmung mit dem Versicherer erfolgen. Bei hochwertigen Hausratsgegenständen oder baulichen Maßnahmen empfiehlt sich die Nutzung eines Wertermittlungsbogens oder eine individuelle Bewertung durch Experten.
Wichtig ist auch: Änderungen sollten proaktiv gemeldet werden, nicht erst im Schadenfall. Denn eine zu niedrige Summe kann – trotz Unterversicherungsverzicht – zu Problemen führen, wenn grundlegende Angaben nicht mehr stimmen, etwa die Quadratmeterzahl oder der Nutzungszweck einzelner Räume.
Fazit: Wer regelmäßig prüft und bei Bedarf anpasst, sichert sich dauerhaft gegen finanzielle Verluste – und profitiert weiterhin vom vollen Versicherungsschutz.
Besondere Werte brauchen besondere Aufmerksamkeit – so sichern Sie hochwertige Gegenstände richtig ab
Was gilt bei hochwertigem Hausrat?
Einrichtungsgegenstände im höheren Preissegment, Kunstwerke, Musikinstrumente oder Sammlerstücke – wer überdurchschnittlich wertvollen Hausrat besitzt, sollte genau prüfen, ob die pauschale Versicherungssumme ausreicht. Der Unterversicherungsverzicht schützt zwar vor Kürzungen, ersetzt aber nicht die korrekte Bewertung des tatsächlichen Wertes. Worauf es bei hochwertigem Hausrat ankommt, erfahren Sie hier.
Die Standardberechnung von 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche deckt den Durchschnittshaushalt ab. Doch in vielen Fällen liegt der tatsächliche Wert deutlich darüber – sei es durch hochwertige Einrichtung, Designermöbel, Gemälde, Instrumente oder seltene Sammlungen. In solchen Fällen reicht die pauschale Versicherungssumme nicht mehr aus, um eine vollständige Regulierung zu gewährleisten – auch nicht mit Unterversicherungsverzicht.
Für diese Haushalte empfiehlt sich entweder eine Anhebung auf 800 Euro pro Quadratmeter oder eine Einzelbewertung der hochwertigen Objekte. Hierzu dienen sogenannte Wertermittlungsbögen, in denen die Gegenstände mit Neupreis, Kaufdatum und Dokumentationsnachweis aufgeführt werden. Versicherer können auf dieser Grundlage eine individuelle Versicherungssumme berechnen – oft mit erweiterten Leistungen und höherer Transparenz im Schadenfall.
Wichtig: Der Unterversicherungsverzicht entfaltet nur dann seine volle Wirkung, wenn die Wohnfläche korrekt angegeben wurde und die angesetzten Werte der tatsächlichen Ausstattung entsprechen. Bei wertvollem Hausrat empfiehlt sich daher immer eine individuelle Prüfung und regelmäßige Aktualisierung.
Wer solche Vermögenswerte schützt, sollte auf keinen Fall allein auf pauschale Versicherungslösungen setzen – denn eine Deckungslücke bei einem fünf- oder sechsstelligen Schaden kann existenzielle Folgen haben.
Kompakte Antworten auf häufig gestellte Fragen
Was Sie schon immer über Unterversicherungsverzicht wissen wollten
Was bedeutet „Unterversicherungsverzicht“ in der Hausratversicherung?
Ein Unterversicherungsverzicht in der Hausratversicherung besagt, dass Ihr Versicherer im Schadensfall nicht prüft, ob Ihre Versicherungssumme zu niedrig vereinbart war. Sie erhalten – bis zur vereinbarten Deckungssumme – die volle Leistung gemäß Vertrag.
Worin unterscheidet sich der Unterversicherungsverzicht bei der Wohngebäudeversicherung?
Bei der Wohngebäudeversicherung funktioniert die Klausel ähnlich: Der Versicherer verzichtet darauf, eine Unterversicherung festzustellen, sofern die Bedingungen des Vertrags erfüllt sind. Sie erhalten im Schadenfall den vertraglich vereinbarten Betrag ohne Kürzung wegen zu niedriger Versicherungssumme.
Wann ist ein Unterversicherungsverzicht sinnvoll?
Er ist sinnvoll, wenn der Wert Ihres Hausrats oder Gebäudes schwankt oder steigt – z. B. bei Neubauten, Um‑ oder Aufwertungen, viele Technik‑ oder Sammlergegenstände oder bei größeren Wohnflächen. So vermeiden Sie, im Schadenfall aufgrund unzureichender Deckung benachteiligt zu werden.
Welche Voraussetzungen gelten für einen Unterversicherungsverzicht?
Häufig verlangt der Versicherer, dass die Wohnfläche korrekt angegeben ist, die Ausstattung‑ bzw. Bauartangaben stimmen, oder eine Mindestversicherungssumme pro Quadratmeter erreicht wird. Nur dann ist der Verzicht wirksam.
Gibt es Kosten oder Aufpreis für einen Unterversicherungsverzicht?
In der Regel kann ein Tarif mit Unterversicherungsverzicht teurer sein oder bestimmte Voraussetzungen verlangen. Es lohnt sich, gezielt nach Tarifen zu suchen, bei denen diese Klausel enthalten ist bzw. optional hinzubuchbar ist.
Kann ich mit einem Unterversicherungsverzicht überversichert sein?
Ein Unterversicherungsverzicht schützt nicht automatisch vor Überversicherung. Wenn die Versicherungssumme deutlich höher ist als der tatsächliche Wert, zahlen Sie unter Umständen eine zu hohe Prämie. Eine sorgfältige Wertfeststellung bleibt wichtig.
Was passiert, wenn ich keinen Unterversicherungsverzicht habe und unterversichert bin?
Ohne Verzicht prüft der Versicherer im Schadenfall, ob Sie unterversichert sind. Liegt eine Unterversicherung vor, kann die Entschädigung anteilig gekürzt werden – gemäß dem Verhältnis von Versicherungssumme zu tatsächlichem Wert.
Wie erkenne ich im Versicherungsvertrag, ob ein Unterversicherungsverzicht enthalten ist?
Sie sollten in den Versicherungsbedingungen bzw. AVB nach Begriffen wie „Verzicht auf Einrede der Unterversicherung“, „Unterversicherungsverzicht“ oder ähnlichem suchen. Zudem prüfen Sie, ob Bedingungen genannt sind, wie z. B. Mindestdeckung pro Quadratmeter oder Ausstattungsmerkmale.
Muss ich meinen Hausrat‑ oder Gebäudewert regelmäßig anpassen trotz Unterversicherungsverzicht?
Ja. Auch mit Unterversicherungsverzicht ist es ratsam, bauliche Änderungen, Umzüge, Aufwertungen oder Neuanschaffungen dem Versicherer zu melden, wenn im Vertrag dies gefordert wird. Andernfalls könnten andere Vertragsverstöße die Leistung beeinträchtigen.
Sind Wertsachen und Spezial‑Gegenstände beim Unterversicherungsverzicht genauso geschützt?
Viele Versicherungen enthalten für Wertsachen (z. B. Schmuck, Kunst, Münzen) gesonderte Sublimits oder besondere Bedingungen. Auch mit Unterversicherungsverzicht sollten Sie prüfen, ob solche Gegenstände ausreichend gedeckt sind oder ob Ergänzungen notwendig sind.
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Der Unterversicherungsverzicht ist nur ein Baustein für umfassenden Schutz. Wer Hausrat und Immobilie richtig absichern will, sollte auch die Grundlagen der jeweiligen Versicherung kennen. In diesen Beiträgen erfahren Sie, worauf es wirklich ankommt – verständlich erklärt und auf dem aktuellen Stand.
Welche Schäden sind abgedeckt? Wie wird die Versicherungssumme berechnet? Und wann lohnt sich ein Tarif mit Unterversicherungsverzicht? In unserem Beitrag zur Hausratversicherung zeigen wir, wie Sie Ihren Besitz zuverlässig schützen.
Feuer, Leitungswasser, Sturm – eine gute Gebäudeversicherung sichert Sie bei allen relevanten Risiken ab. Hier erfahren Sie, welche Varianten es gibt, welche Zusatzbausteine sinnvoll sind und warum der Unterversicherungsverzicht eine Rolle spielt.
Zusammenfassung
Ein Unterversicherungsverzicht sorgt dafür, dass Ihre Versicherung im Schadensfall vollständig leistet – ohne Abzüge und ohne langwierige Prüfungen. Vorausgesetzt: Die Versicherungssumme wurde korrekt ermittelt und regelmäßig aktualisiert. Ob in der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung – mit dieser Option sichern Sie sich nicht nur finanziell besser ab, sondern profitieren auch von einer schnelleren und unkomplizierten Schadenregulierung. Wer auf Wertermittlung, Wohnfläche und Anpassungen achtet, bleibt dauerhaft auf der sicheren Seite.
Häufige Fragen
Wie verhält sich der Unterversicherungsverzicht bei einem Wohngebäude‑Totalschaden?
Wenn ein Totalschaden am Wohngebäude eintritt und ein Unterversicherungsverzicht vereinbart wurde, übernimmt der Versicherer in der Regel ohne Kürzung, jedoch nur bis zur im Vertrag angegebenen Versicherungssumme bzw. Höchstgrenze. Eine ausreichende Deckung bleibt wichtig.
Welche Rolle spielt die Wohnfläche bei der Anwendung eines Unterversicherungsverzichts?
Die Wohnfläche wird häufig als Grundlage zur Ermittlung der Versicherungssumme angesetzt. Wird die Wohnfläche im Vertrag korrekt angegeben, kann der Unterversicherungsverzicht greifen. Bei falscher Angabe kann Ihr Anspruch im Schadenfall gefährdet sein.
Können Sie den Unterversicherungsverzicht nachträglich in einen bestehenden Vertrag aufnehmen?
Ja, in vielen Fällen besteht die Möglichkeit, eine bereits bestehende Hausrat‑ oder Wohngebäudeversicherung um eine Klausel zum Unterversicherungsverzicht zu erweitern. Dies hängt aber vom Versicherer und dem Tarif ab. Es empfiehlt sich, dies gezielt anzufragen.
Wie sollte die Versicherungssumme beim Hausrat realistisch ermittelt werden, wenn ein Unterversicherungsverzicht genutzt wird?
Auch wenn ein Verzicht greift, sollten Sie eine realistische Versicherungssumme festlegen – z. B. über eine Faustformel (z. B. € pro Quadratmeter Wohnfläche) oder eine Wertermittlung anhand Ihres Inventars. So sichern Sie sich bestmöglich ab und vermeiden böse Überraschungen.