Die Haft­pflicht­kas­se Hun­de­haft­pflicht im Ver­gleich

Rech­nen Sie den Bei­trag und prü­fen Sie die Punk­te, die spä­ter zäh­len: Miet­sach­schä­den, Hun­de­hü­ter, Aus­land und For­de­rungs­aus­fall.

Ein Labrador blickt aufmerksam zu seinem Halter, der eine blaue Hundeleine in der Hand hält

Wor­auf es bei der Haft­pflicht­kas­se Hun­de­haft­pflicht wirk­lich ankommt

Eine Hun­de­haft­pflicht ist schnell abge­schlos­sen, aber im Ernst­fall ent­schei­det das Klein­ge­druck­te. Bei der Haft­pflicht­kas­se kön­nen Sie die Tier­hal­ter­haft­pflicht mit unter­schied­li­chen Ver­si­che­rungs­sum­men wäh­len, begin­nend ab 10 Mio. € bis hin zu 50 Mio. € als Opti­on. Wich­tig ist dabei nicht nur die Zahl, son­dern auch, wie ein­zel­ne Leis­tungs­bau­stei­ne gere­gelt sind, zum Bei­spiel Miet­sach­schä­den in der Woh­nung, Schä­den durch nicht­ge­werb­li­che Hun­de­hü­ter, Aus­lands­auf­ent­hal­te oder For­de­rungs­aus­fall. Genau die­se Punk­te wer­den in Ver­glei­chen und Rat­ge­bern regel­mä­ßig als ent­schei­dend genannt, weil sie in ech­ten Scha­dens­fäl­len oft den Unter­schied machen.

Wir hel­fen Ihnen, den Tarif so ein­zu­ord­nen, dass er zu Ihrem Hund und Ihrem All­tag passt. Dazu gehört auch der ehr­li­che Blick auf Gren­zen und Bedin­gun­gen. Ein Bei­spiel: Bei der 50 Mio. € Vari­an­te kann es trotz­dem eine Begren­zung je geschä­dig­ter Per­son geben. Sol­che Details gehen im schnel­len Online-Abschluss leicht unter, sind aber für die Ent­schei­dung rele­vant. Nut­zen Sie den Rech­ner, um Ihren Bei­trag zu berech­nen. Im nächs­ten Schritt zei­gen wir Ihnen, wel­che Leis­tun­gen im Tarif wirk­lich stark sind und wo Sie genau­er hin­se­hen soll­ten, bevor Sie abschlie­ßen.

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Das Wich­tigs­te im Über­blick

Fun­dier­ter Schutz, ver­ständ­lich erklärt

War­um die Haft­pflicht­kas­se Hun­de­haft­pflicht für vie­le Hun­de­hal­ter passt

Wenn Ihr Hund einen Men­schen ver­letzt oder einen Scha­den ver­ur­sacht, haf­ten Sie als Hal­ter in der Regel auch ohne eige­nes Ver­schul­den. Genau des­halb ist eine Hun­de­haft­pflicht für vie­le Hal­ter Pflicht oder spä­tes­tens dann ein Muss, wenn der All­tag akti­ver ist, Kin­der dabei sind oder Ihr Hund auch mal unbe­re­chen­bar reagiert. In sechs Bun­des­län­dern ist die Hun­de­haft­pflicht für alle Hun­de gesetz­lich vor­ge­schrie­ben, in vie­len ande­ren zumin­dest für bestimm­te Ras­sen oder als Auf­la­ge.

Als Hun­de­hal­ter tra­gen Sie das finan­zi­el­le Risi­ko für Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den, die Ihr Hund ver­ur­sacht. Das ist nicht nur Theo­rie: Ein Ansprin­gen, ein Biss, ein Sturz durch eine Lei­ne oder ein Scha­den im Stra­ßen­ver­kehr kann sehr teu­er wer­den. Die Hun­de­haft­pflicht über­nimmt berech­tig­te Scha­den­er­satz­for­de­run­gen und wehrt unbe­rech­tig­te Ansprü­che ab. In meh­re­ren Bun­des­län­dern ist eine Hun­de­haft­pflicht für alle Hun­de Pflicht, abhän­gig vom Wohn­ort und teils auch von Ras­se und Ein­stu­fung.

Beim Tarif „THV Ein­fach Kom­plett“ kön­nen Sie die Ver­si­che­rungs­sum­me je nach Bedarf wäh­len. Grund­la­ge sind 10 Mio. Euro, optio­nal sind auch 20 Mio. oder 50 Mio. Euro mög­lich. Bei Per­so­nen­schä­den gilt eine Begren­zung je geschä­dig­ter Per­son. Wel­pen sind im ers­ten Lebens­jahr bei­trags­frei mit­ver­si­chert.

Wich­ti­ge Leis­tungs­bau­stei­ne, die in der Pra­xis oft den Unter­schied machen:

  • Erwei­ter­te Vor­sor­ge: Laut Leis­tungs­über­sicht soll kein Deckungs­nach­teil gegen­über Mit­be­wer­bern ent­ste­hen, wenn ein Scha­den dort ver­si­chert wäre.

  • Inno­va­ti­ons­ga­ran­tie: künf­ti­ge Bedin­gungs­ver­bes­se­run­gen sol­len auto­ma­tisch mit­ver­si­chert sein.

  • Miet­sach­schä­den (z. B. an Immo­bi­li­en bis 5 Mio. Euro, wei­te­re Teil­be­rei­che sepa­rat begrenzt).

  • Kein „Lei­nen- und Maul­korb­zwang“ als Ver­trags­ob­lie­gen­heit laut Deckungs­über­sicht. Wich­tig: Gesetz­li­che Vor­ga­ben und behörd­li­che Auf­la­gen gel­ten natür­lich trotz­dem wei­ter.

  • Welt­wei­ter Schutz ist im Pro­dukt­in­for­ma­ti­ons­blatt grund­sätz­lich vor­ge­se­hen, auch im Urlaub.

Der Tarif passt häu­fig gut, wenn Sie Wert auf eine hohe Absi­che­rung und kla­re Bei­trags­lo­gik legen oder wenn bei Ihnen mehr als ein Hund lebt. Für wei­te­re Hun­de ist ein sepa­ra­ter Bei­trag vor­ge­se­hen. Auch für Hun­de­hal­ter ab 60 Jah­ren sind eige­ne Bei­trags­sät­ze aus­ge­wie­sen, eben­so gibt es eine Opti­on mit Selbst­be­tei­li­gung.

Typi­sche Fäl­le, in denen sich ein genau­er Blick lohnt:

  • Mehr­hun­de­haus­halt (weil „jeder wei­te­re Hund“ güns­ti­ger kal­ku­liert ist)

  • Preis­fo­kus mit Plan­bar­keit durch Selbst­be­tei­li­gung (125 Euro)

  • Hun­de­hal­ter ab 60 mit eige­ner Bei­trags­staf­fel

  • Ras­sen-Ein­stu­fung: Bei­trä­ge unter­schei­den sich nach Hun­de­ras­sen­grup­pen, das soll­te man vor Abschluss sau­ber prü­fen

  • Rabat­te: Papier­los-Nach­lass sowie Nach­lass bei Chip­num­mer und Vor­scha­den­frei­heit, jeweils an Bedin­gun­gen geknüpft

Sie möch­ten nicht raten, was der Schutz kos­tet, son­dern es direkt wis­sen? Dann rech­nen Sie Ihren Bei­trag in weni­gen Sekun­den aus. Danach sehen Sie, wel­che Deckungs­sum­me und wel­che Optio­nen zu Ihrem Hund und Ihrer Situa­ti­on pas­sen.

Leis­tun­gen und Tari­fe im Über­blick

Was die Hun­de­haft­pflicht der Haft­pflicht­kas­se abdeckt

Mit einer Hun­de­haft­pflicht sichern Sie sich gegen For­de­run­gen ab, wenn Ihr Hund einen Personen‑, Sach- oder Ver­mö­gens­scha­den ver­ur­sacht. Bei der Haft­pflicht­kas­se basiert der Schutz auf kla­ren Tarif­stu­fen, die sich vor allem in der Höhe der Deckung unter­schei­den. Das ist für Sie wich­tig, weil schon ein ein­zi­ger Scha­den schnell teu­er wer­den kann, zum Bei­spiel nach einem Sturz, einem Biss oder einem Unfall im All­tag. Hier sehen Sie, wie die Tarif­va­ri­an­ten auf­ge­baut sind und wel­che Leis­tun­gen typi­scher­wei­se dazu­ge­hö­ren.

Die Tarif­li­nie „THV Ein­fach Kom­plett“ star­tet mit 10 Mio. Euro Deckung und kann auf 20 oder 50 Mio. Euro erhöht wer­den. Bei Per­so­nen­schä­den ist die Leis­tung je geschä­dig­ter Per­son begrenzt, daher lohnt sich ein Blick auf bei­de Wer­te. Für vie­le Hun­de­hal­ter ist außer­dem rele­vant, ob Miet­sach­schä­den (zum Bei­spiel an Woh­nung oder Feri­en­un­ter­kunft) ein­ge­schlos­sen sind und ob Zusatz­bau­stei­ne wie Aus­fall­de­ckung oder Tier­hal­ter-Rechts­schutz ent­hal­ten sind.

Die Haft­pflicht­kas­se Hun­de­hal­ter­haft­pflicht: Tari­fe im Über­blick

In der Pra­xis ist die Deckungs­sum­me Ihre Sicher­heits­re­ser­ve, sie ent­schei­det, wie viel der Ver­si­che­rer im Extrem­fall über­nimmt. Wer viel unter­wegs ist, in einer Miet­woh­nung lebt oder regel­mä­ßig ver­reist, soll­te Miet­sach­schä­den und Aus­lands­schutz mit­den­ken. Bei der THV Ein­fach Kom­plett sind außer­dem Bau­stei­ne auf­ge­führt, die vie­le Nut­zer gezielt suchen, dar­un­ter Aus­fall­de­ckung (wenn der Ver­ur­sa­cher nicht zah­len kann) und Tier­hal­ter-Rechts­schutz (für typi­sche Streit­fäl­le rund um Tier­hal­tung). Wich­tig: Bei­trä­ge und Annah­me hän­gen unter ande­rem von Hun­de­ras­se bzw. Ein­stu­fung, Alter und gewünsch­ter Vari­an­te (mit oder ohne Selbst­be­tei­li­gung) ab. Genau des­halb lohnt sich die Berech­nung über den Rech­ner, statt nur mit Bei­spiel­wer­ten zu pla­nen.

Kos­ten im Über­blick, damit Sie rea­lis­tisch ver­glei­chen

Was kos­tet die Hun­de­haft­pflicht der Haft­pflicht­kas­se?

Der Bei­trag zur Hun­de­haft­pflicht der Haft­pflicht­kas­se hängt vor allem von der Hun­de­ras­sen­grup­pe, der gewähl­ten Deckungs­sum­me und mög­li­chen Nach­läs­sen ab. Als gro­be Ori­en­tie­rung: Im Tarif THV Ein­fach Kom­plett liegt der Jah­res­bei­trag für den 1. Hund bei 58 € (Grup­pe I), 64 € (Grup­pe II) oder 79 € (Grup­pe III), jeweils als Jah­res Net­to­bei­trag plus Ver­si­che­rung­s­teu­er. Mit einer Selbst­be­tei­li­gung von 125 € sin­ken die Wer­te auf 49 € / 54 € / 66 €.

Wenn Sie Bei­trä­ge sinn­voll ver­glei­chen wol­len, soll­ten Sie zuerst die Fak­to­ren ken­nen, die den Preis wirk­lich ver­än­dern. Bei der Haft­pflicht­kas­se sind das vor allem Ras­sen­grup­pe, Deckungs­sum­me, Selbst­be­tei­li­gung und mög­li­che Nach­läs­se.

1) Ras­sen­grup­pe: Die Haft­pflicht­kas­se arbei­tet mit Grup­pen I bis III. Bei Misch­lin­gen zählt für die Bei­trags­be­rech­nung die jeweils höher ein­ge­stuf­te Grup­pe. Das ist wich­tig, weil sich dadurch der Bei­trag spür­bar unter­schei­den kann, auch wenn alle ande­ren Ein­stel­lun­gen gleich blei­ben.

2) Deckungs­sum­me: Stan­dard sind 10 Mio. €. Eine Erhö­hung auf 20 Mio. € ist laut Tarif­un­ter­la­gen mit +10 € pro Jahr mög­lich, auf 50 Mio. € mit +15 € pro Jahr. Wich­tig: Bei Per­so­nen­schä­den gibt es eine Begren­zung je geschä­dig­ter Per­son. Des­halb ist nicht nur die Gesamt­sum­me ent­schei­dend, son­dern auch die­ser Wert.

3) Selbst­be­tei­li­gung: Wer 125 € im Scha­den­fall selbst über­nimmt, zahlt meist weni­ger Bei­trag. Das kann sich loh­nen, wenn Sie Rück­la­gen haben und bewusst mit die­ser Eigen­be­tei­li­gung leben kön­nen. Wenn Sie maxi­ma­le Plan­bar­keit wol­len, ist eine Vari­an­te ohne Selbst­be­tei­li­gung oft die ruhi­ge­re Lösung.

4) Hal­ter-Kon­stel­la­ti­on und Anzahl Hun­de: Für Hal­ter ab 60 Jah­ren gel­ten eige­ne Jah­res­bei­trä­ge. Wenn meh­re­re Hun­de ver­si­chert wer­den, ist jeder wei­te­re Hund mit 37 € pro Jahr kal­ku­liert. Das macht den Tarif für Mehr­hun­de­hal­ter oft inter­es­san­ter.

5) Nach­läs­se: Genannt sind unter ande­rem 10 % papier­los (Kom­mu­ni­ka­ti­on per E‑Mail) sowie 10 % Nach­lass bei Chip­num­mer und Vor­scha­den­frei­heit (kei­ne Haft­pflicht­an­sprü­che als Tier­hal­ter in den letz­ten drei Jah­ren plus Chip­num­mer bei Antrag­stel­lung). Zusätz­lich sind Mehr­spar­ten-Nach­läs­se vor­ge­se­hen: 5 % bei bestehen­der Haus­rat oder Unfall­ver­si­che­rung und 10 % bei Haus­rat und Unfall­ver­si­che­rung bei der Haft­pflicht­kas­se.

Ob und in wel­cher Rei­hen­fol­ge sich Rabat­te kom­bi­nie­ren las­sen, hängt von den kon­kre­ten Tarif­re­geln ab. Genau des­halb ist die Bei­trags­be­rech­nung über den Rech­ner der schnells­te Weg zu einem Preis, der wirk­lich zu Ihrem Hund passt.

Mehr wis­sen, bes­ser absi­chern

Rele­van­te The­men rund um Hun­de und Haft­pflicht

Vie­le Fra­gen zur Hun­de­haft­pflicht ent­ste­hen nicht erst beim Abschluss, son­dern im All­tag: Muss ich über­haupt eine Hun­de­haft­pflicht haben, was gilt für Lis­ten­hun­de und wel­che Risi­ken sind für Hal­ter wirk­lich rele­vant? Die fol­gen­den Bei­trä­ge geben Ihnen schnel­le Ori­en­tie­rung, damit Sie Ent­schei­dun­gen sau­ber tref­fen kön­nen und beim Tarif­ver­gleich die rich­ti­gen Punk­te prü­fen.

Ein kleiner kranker Hund schläft erschöpft auf dem Schoß einer Frau, die ihn liebevoll auf dem Sofa hält
Hun­de­krank­hei­ten

Wenn Ihr Hund krank wird, zählt vor allem eins: schnell rich­tig han­deln. Hier lesen Sie, wel­che Sym­pto­me häu­fig vor­kom­men, wann ein Tier­arzt­be­such sinn­voll ist und wie Sie typi­sche Kos­ten­fal­len ver­mei­den. Prak­tisch, ver­ständ­lich und ohne Panik­ma­che.

Mann hält Listenhund an kurzer Leine auf einer Promenade mit Blick auf die Stadt – der Hund trägt ein robustes Brustgeschirr.
Hun­de­haft­pflicht Lis­ten­hun­de

Bei Lis­ten­hun­den gel­ten je nach Bun­des­land beson­de­re Regeln. In die­sem Bei­trag sehen Sie, wor­auf es beim Ver­si­che­rungs­schutz ankommt, wel­che Punk­te Ver­si­che­rer oft abfra­gen und war­um eine kor­rek­te Ein­stu­fung für Bei­trag und Annah­me ent­schei­dend ist.

Junge Frau streichelt bei Sonnenuntergang einen Golden Retriever am See – Symbolbild für Hundehaftpflicht Pflicht
Ist Hun­de­hal­ter­haft­pflicht Pflicht?

Ob eine Hun­de­haft­pflicht Pflicht ist, hängt vom Bun­des­land und teils von Ras­se oder Auf­la­gen ab. Hier bekom­men Sie einen kla­ren Über­blick, wann Ver­si­che­rungs­pflicht gilt und was das für Sie als Hal­ter kon­kret bedeu­tet, inklu­si­ve typi­scher Pra­xis­fäl­le.

Ver­ant­wor­tung absi­chern, Pflich­ten erfül­len

Wann lohnt sich der Abschluss einer Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung?

Die Fra­ge ist sel­ten, ob ein Hund „jemals etwas anstellt“. Ent­schei­dend ist, ob Sie das finan­zi­el­le Risi­ko im Ernst­fall allein tra­gen wol­len. Denn als Hal­ter haf­ten Sie für Schä­den, die Ihr Hund ver­ur­sacht, in der Regel auch dann, wenn Sie selbst alles rich­tig gemacht haben. Genau des­halb lohnt sich eine Hun­de­haft­pflicht nicht erst „wenn etwas pas­siert“, son­dern sobald Sie Ver­ant­wor­tung für einen Hund über­neh­men.

Recht­lich ist die Aus­gangs­la­ge klar: Die Tier­hal­ter­haf­tung nach § 833 BGB ist eine ver­schul­dens­un­ab­hän­gi­ge Haf­tung. Heißt in der Pra­xis: Wenn Ihr Hund einen Men­schen ver­letzt, einen Unfall aus­löst oder frem­des Eigen­tum beschä­digt, kön­nen Scha­den­er­satz­an­sprü­che schnell sehr hoch wer­den, selbst ohne Absicht und selbst ohne eige­nes Ver­schul­den.

Dazu kommt die Ver­si­che­rungs-Pflicht, die in Deutsch­land nicht ein­heit­lich gere­gelt ist. In sechs Bun­des­län­dern ist eine Hun­de­haft­pflicht für alle Hun­de gesetz­lich vor­ge­schrie­ben: Ber­lin, Ham­burg, Nie­der­sach­sen, Sach­sen-Anhalt, Schles­wig-Hol­stein und Thü­rin­gen. In ande­ren Bun­des­län­dern gilt die Pflicht oft nur für bestimm­te Hun­de, etwa „gefähr­li­che“ oder „gro­ße“ Hun­de, abhän­gig von der jewei­li­gen Lan­des­re­ge­lung.

Auch wenn in Ihrem Bun­des­land kei­ne gene­rel­le Pflicht besteht, kann der Abschluss trotz­dem „Pflicht­ge­fühl in der Pra­xis“ wer­den. Kom­mu­nen oder Behör­den ver­lan­gen in bestimm­ten Kon­stel­la­tio­nen den Nach­weis einer Haft­pflicht, zum Bei­spiel bei Auf­la­gen, bei beson­de­ren Ein­stu­fun­gen oder im Rah­men von Ver­fah­ren rund um die Hun­de­hal­tung. Eben­so fra­gen Ver­mie­ter in Ein­zel­fäl­len nach einem Nach­weis, wenn es um die Hal­tung in Miet­ob­jek­ten geht. (Die genaue Anfor­de­rung hängt immer vom kon­kre­ten Fall ab.)

Inhalt­lich lohnt sich die Hun­de­haft­pflicht beson­ders, wenn Ihr All­tag typi­sche Risi­ko­si­tua­tio­nen mit­bringt: Sie woh­nen zur Mie­te, Ihr Hund ist viel drau­ßen, Sie sind häu­fig in Kon­takt mit Kin­dern oder ande­ren Hun­den, oder Sie rei­sen mit Ihrem Hund. Genau hier unter­schei­den sich Tari­fe nicht nur über die Deckungs­sum­me, son­dern über Details wie Miet­sach­schä­den, Aus­lands­schutz, Hun­de­hü­ter-Rege­lun­gen oder Aus­fall­de­ckung. Die­se Punk­te ent­schei­den häu­fig dar­über, ob ein Scha­den spä­ter sau­ber regu­liert wird oder ob Dis­kus­sio­nen ent­ste­hen.

Wenn Sie bereits wis­sen, dass Sie eine Hun­de­haft­pflicht brau­chen (oder sie in Ihrem Bun­des­land vor­ge­schrie­ben ist), ist der bes­te Zeit­punkt schlicht: so früh wie mög­lich. So ver­mei­den Sie Deckungs­lü­cken und kön­nen Ihren Bei­trag pas­send zu Hund, Wohn­ort und gewünsch­ter Deckung kal­ku­lie­ren. Nut­zen Sie dafür am bes­ten den Hun­de­hal­ter­haft­pflicht-Ver­gleichs­rech­ner, weil sich Bei­trag und Annah­me je nach Ein­stu­fung und Tarif­op­tio­nen deut­lich unter­schei­den kön­nen.

Häu­fi­ge Fra­gen, damit Sie Ihren Schutz schnell ein­schät­zen kön­nen

FAQ zur Haft­pflicht­kas­se Hun­de­haft­pflicht

Die Haft­pflicht­kas­se selbst ist natür­lich nicht vor­ge­schrie­ben, wohl aber eine Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung in meh­re­ren Bun­des­län­dern. Ob eine Pflicht besteht, hängt vor allem vom Wohn­ort und teils von der Ein­stu­fung als Lis­ten­hund ab. Unab­hän­gig von einer Pflicht ist die Ver­si­che­rung sinn­voll, weil Hun­de­hal­ter für Schä­den ihres Hun­des in der Regel umfas­send haf­ten. Wenn Sie unsi­cher sind, prü­fen Sie am bes­ten die Vor­ga­ben Ihres Bun­des­lands und wäh­len dann die pas­sen­de Deckungs­sum­me im Rech­ner.

Ver­si­chert sind typi­scher­wei­se Per­so­nen­schä­den, Sach­schä­den und dar­aus resul­tie­ren­de Ver­mö­gens­schä­den, wenn Ihr Hund einen Drit­ten schä­digt. Das reicht von Behand­lungs­kos­ten nach einem Sturz bis zu beschä­dig­ten Gegen­stän­den oder Fol­ge­kos­ten. Gleich­zei­tig wehrt der Ver­si­che­rer unbe­rech­tig­te For­de­run­gen ab (pas­si­ver Rechts­schutz). Maß­geb­lich ist immer der kon­kre­te Tarif und die jewei­li­gen Bedin­gun­gen.

Nicht ver­si­chert sind vor allem Schä­den, die vor­sätz­lich her­bei­ge­führt wer­den. Eben­falls nicht dar­un­ter fal­len je nach Kon­stel­la­ti­on rei­ne Ver­trags­stra­fen oder behörd­li­che Buß­gel­der. Außer­dem gibt es in Haft­pflicht­be­din­gun­gen typi­sche Abgren­zun­gen, etwa wenn es nicht um einen Haft­pflicht­scha­den gegen­über Drit­ten geht. Wenn Sie möch­ten, prü­fen wir Ihre Situa­ti­on kurz vor Abschluss, damit es spä­ter kei­ne Über­ra­schun­gen gibt.

Ja, der Schutz kann auch dann grei­fen, wenn Haus­halts­an­ge­hö­ri­ge den Hund beauf­sich­ti­gen. Auch ein Tier­hü­ter kann mit­ver­si­chert sein, solan­ge es sich nicht um eine gewerb­li­che Tätig­keit han­delt. Wich­tig ist: Der Scha­den muss aus der pri­va­ten Tier­hal­tung ent­ste­hen und der jewei­li­ge Umgang mit dem Hund muss im Rah­men der Bedin­gun­gen lie­gen. Wenn Sie Ihren Hund regel­mä­ßig fremd­be­treu­en las­sen, soll­ten wir das vor­ab kurz mit prü­fen.

Die Haft­pflicht­kas­se bie­tet Tari­fe mit und ohne Selbst­be­tei­li­gung, je nach Vari­an­te und Aus­wahl. Eine Selbst­be­tei­li­gung senkt oft den Bei­trag, bedeu­tet aber, dass Sie im Scha­den­fall einen fes­ten Anteil selbst tra­gen. Ob das für Sie sinn­voll ist, hängt davon ab, wie risi­ko­be­reit Sie sind und wie gut Sie klei­ne­re Schä­den aus eige­ner Tasche zah­len könn­ten. Für vie­le Hal­ter ist „ohne Selbst­be­tei­li­gung“ der stress­freie­re Weg.

Ja. In den Bedin­gun­gen ist der Gel­tungs­be­reich so gere­gelt, dass inner­halb Euro­pas Ver­si­che­rungs­schutz ohne zeit­li­che Begren­zung bestehen kann. Außer­halb Euro­pas ist der Schutz in der Regel zeit­lich begrenzt, in den Bedin­gun­gen wird hier­für eine Gren­ze von bis zu fünf Jah­ren genannt. Für Rei­sen, Umzü­ge oder län­ge­re Auf­ent­hal­te lohnt sich ein kur­zer Check, damit die Dau­er wirk­lich passt.

Die Bedin­gun­gen sehen auch Kon­stel­la­tio­nen rund um Hun­de­schu­len, Tur­nie­re oder Schau­vor­füh­run­gen vor. Ent­schei­dend ist, ob es um eine pri­va­te Teil­nah­me han­delt und wel­che Details der Tarif regelt. Wenn Sie regel­mä­ßig Trai­ning, Prü­fun­gen oder Ver­an­stal­tun­gen besu­chen, ist das ein guter Punkt, den wir vor Abschluss ein­mal gezielt gegen den Tarif abglei­chen, weil genau dort in der Pra­xis häu­fig Schä­den pas­sie­ren.

Die Besitz­stands­ga­ran­tie ist eine Art „Sicher­heits­netz“ beim Wech­sel: Wenn Sie vor­her bereits ver­si­chert waren und naht­los zur Haft­pflicht­kas­se wech­seln, kann die Haft­pflicht­kas­se unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen auch dann leis­ten, wenn der neue Ver­trag einen Punkt nicht ent­hält, der im alten Ver­trag ent­hal­ten war. Das gilt nur inner­halb kla­rer Gren­zen, etwa bezüg­lich Nach­weis und Deckungs­sum­me. Für einen Wech­sel ist das ein ech­ter Plus­punkt, weil es typi­sche Wech­sel­ri­si­ken redu­ziert.

Ja, die Bedin­gun­gen regeln auch die Mit­ver­si­che­rung von Wel­pen, aller­dings an Vor­aus­set­zun­gen geknüpft. Genannt wird unter ande­rem eine Mit­ver­si­che­rung für Wel­pen bis zum Alter von 12 Mona­ten, wenn sie gechippt sind und bestimm­te Rah­men­be­din­gun­gen erfüllt sind (z. B. Bezug zum ver­si­cher­ten Tier und Zeit­raum). Wenn Sie gera­de einen Wel­pen bekom­men haben oder pla­nen, soll­ten wir das beim Abschluss sau­ber ein­tra­gen, damit es im Scha­den­fall ein­deu­tig ist.

In der Pra­xis wer­den Haft­pflicht­schä­den in der Regel auch dann regu­liert, wenn der Hund nicht ange­leint war. Wich­tig ist die Abgren­zung: Buß­gel­der wegen eines Ver­sto­ßes gegen Lei­nen­pflicht oder Maul­korb­pflicht sind davon getrennt zu betrach­ten. Eini­ge Leis­tungs­über­sich­ten wer­ben zudem aus­drück­lich damit, dass es kei­nen Lei­nen- und Maul­korb­zwang als Leis­tungs­vor­aus­set­zung gibt. Ent­schei­dend bleibt: Vor­satz ist aus­ge­schlos­sen und der kon­kre­te Ein­zel­fall zählt.

Neben den „Kern­leis­tun­gen“ sind bei der Haft­pflicht­kas­se Punk­te wie erwei­ter­te Vor­sor­ge und wei­te­re tarif­li­che Extras gere­gelt. Erwei­ter­te Vor­sor­ge bedeu­tet ver­ein­facht: Wenn sich der Markt wei­ter­ent­wi­ckelt, kann der Tarif unter bestimm­ten Bedin­gun­gen auch bes­se­re Leis­tun­gen berück­sich­ti­gen, ohne dass Sie sofort aktiv wech­seln müs­sen. Wel­che Son­der­leis­tun­gen für Sie wirk­lich rele­vant sind, hängt stark davon ab, wie Sie Ihren Hund hal­ten (Rei­sen, Miet­woh­nung, Trai­ning, Mehr­hun­de­hal­tung).

Mel­den Sie einen Scha­den so früh wie mög­lich und hal­ten Sie die wich­tigs­ten Fak­ten bereit: Wann ist es pas­siert, wer ist geschä­digt, wel­che Kos­ten ste­hen im Raum, gibt es Zeu­gen oder Fotos. In der Haft­pflicht wird nicht nur bezahlt, son­dern auch geprüft und bei Bedarf unbe­rech­tig­te For­de­run­gen abge­wehrt.

Typi­sche Scha­den­fäl­le aus dem Hun­de­all­tag

Was kann pas­sie­ren und was die Haft­pflicht­kas­se abdeckt

Vie­le Schä­den pas­sie­ren nicht „aus Absicht“, son­dern in Sekun­den: ein kur­zer Schreck­mo­ment, ein Sprung nach vorn oder ein Remp­ler im fal­schen Moment. Als Hun­de­hal­ter haf­ten Sie für Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den, die Ihr Hund ver­ur­sacht, oft auch ohne eige­nes Ver­schul­den. Eine Hun­de­haft­pflicht über­nimmt berech­tig­te For­de­run­gen, prüft Ansprü­che und wehrt unbe­rech­tig­te ab. Die fol­gen­den Bei­spie­le zei­gen typi­sche Situa­tio­nen, damit Sie ein Gefühl dafür bekom­men, war­um die Deckungs­sum­me und sau­be­re Bedin­gun­gen im All­tag so wich­tig sind.

Sturz einer Fuß­gän­ge­rin: Per­so­nen- und Fol­ge­scha­den

Ein unan­ge­lein­ter Hund rennt plötz­lich auf den Weg, eine Pas­san­tin weicht aus, stürzt und ver­letzt sich. Neben Behand­lungs­kos­ten kön­nen Ver­dienst­aus­fall, Schmer­zens­geld und lang­fris­ti­ge Fol­ge­kos­ten ent­ste­hen. Genau bei Per­so­nen­schä­den wird schnell klar, war­um hohe Deckung und kla­re Regu­lie­rung ent­schei­dend sind.
Gesamt­scha­den: ca. 46.000 €

Zer­stör­te Hand­ta­sche im Café: Sach­scha­den

Ihr Hund zieht an der Lei­ne, stößt eine Tasche vom Stuhl, dabei gehen Smart­phone, Bril­le und Zube­hör kaputt. Das ist ein klas­si­scher Sach­scha­den, der im All­tag häu­fi­ger vor­kommt als vie­le den­ken. Wich­tig ist hier, dass auch teu­re­re Gegen­stän­de rea­lis­tisch abge­si­chert sind.
Gesamt­scha­den: ca. 3.800 €

Biss­ver­let­zung an ande­rem Hund: Tier­arzt­kos­ten & Fol­ge­schä­den

Auf der Hun­de­wie­se kommt es zu einer Ran­ge­lei, ein Hund wird ver­letzt. Neben der Tier­arzt­rech­nung kön­nen auch Nach­be­hand­lung, Medi­ka­men­te und Fol­ge­kos­ten ent­ste­hen, je nach­dem, wie schwer der Vor­fall ist. Hier zählt, dass der Tarif Schä­den an Drit­ten sau­ber abdeckt und die Abwick­lung nicht zur Ner­ven­pro­be wird.
Gesamt­scha­den: ca. 6.500 €

Gut infor­miert, rich­tig ver­si­chert

Wor­auf Sie beim Abschluss einer Hun­de­haft­pflicht ach­ten soll­ten

Eine Hun­de­haft­pflicht ist kein „Haken dran und fer­tig“ Pro­dukt. Die Unter­schie­de ste­cken fast immer in den Details: Wel­che Schä­den sind wirk­lich abge­deckt, wie hoch sind Limits je Scha­den­art, und wie sau­ber sind die Bedin­gun­gen im All­tag for­mu­liert. Genau hier lohnt sich ein genau­er Blick, damit Sie im Ernst­fall nicht wegen einer Klau­sel oder einer zu nied­rig gewähl­ten Sum­me ent­täuscht wer­den.

Star­ten Sie mit der Deckungs­sum­me. Vie­le Rat­ge­ber nen­nen min­des­tens 5 Mio. Euro für Per­so­nen­schä­den als Unter­gren­ze, weil schwe­re Ver­let­zun­gen schnell sehr teu­er wer­den. In der Pra­xis wäh­len vie­le Hun­de­hal­ter heu­te höhe­re Sum­men, weil der Mehr­bei­trag oft über­schau­bar ist. Bei der Haft­pflicht­kas­se ist im Tarif „THV Ein­fach Kom­plett“ stan­dard­mä­ßig eine pau­scha­le Ver­si­che­rungs­sum­me von 10 Mio. Euro vor­ge­se­hen, eine Erhö­hung auf 20 Mio. oder 50 Mio. Euro ist mög­lich. Wich­tig fürs Ver­ständ­nis: Bei Per­so­nen­schä­den ist die Leis­tung je geschä­dig­ter Per­son begrenzt.

Der zwei­te Punkt sind Miet­sach­schä­den und All­tags­ri­si­ken, die in Ver­glei­chen gern hübsch klin­gen, aber im Detail limi­tiert sein kön­nen. Prü­fen Sie getrennt nach Schä­den an Immo­bi­li­en (zum Bei­spiel Woh­nung, Haus) und an beweg­li­chen Sachen in Feri­en­un­ter­künf­ten. Bei der Haft­pflicht­kas­se sind in den Unter­la­gen Miet­schä­den an Immo­bi­li­en bis 5 Mio. Euro und an Mobi­li­en in Feri­en­un­ter­künf­ten bis 30.000 Euro genannt. Das sind genau die Stel­len, an denen ein Tarif im All­tag „passt“ oder eben nicht.

Drit­tens: Aus­lands­schutz, Tier­hü­ter, Aus­fall­de­ckung und Rechts­schutz. Wenn Freun­de, Nach­barn oder die Hun­de­pen­si­on auf Ihren Hund auf­pas­sen, soll­te das sau­ber mit­ver­si­chert sein. Genau­so rele­vant ist eine Aus­fall­de­ckung, wenn Ihnen jemand einen Scha­den zufügt, aber nicht zah­len kann. In den Haft­pflicht­kas­se Unter­la­gen wer­den Aus­fall­de­ckung (inklu­si­ve Rechts­schutz zur Aus­fall­de­ckung) sowie ein Aus­lands­schutz in Euro­pa ohne Zeit­li­mit und außer­halb Euro­pas bis zu 5 Jah­re erwähnt.

Vier­tens: Ach­ten Sie auf Mecha­ni­ken, die in der Pra­xis wirk­lich hel­fen, zum Bei­spiel Erwei­ter­te Vor­sor­ge (damit Sie bei Leis­tungs­ver­bes­se­run­gen am Markt oder bei bestimm­ten Lücken nicht auto­ma­tisch schlech­ter daste­hen), eine Inno­va­ti­ons­ga­ran­tie oder der Umgang mit Sub­li­mits. In den Unter­la­gen der Haft­pflicht­kas­se wer­den genau sol­che Bau­stei­ne beschrie­ben, inklu­si­ve Ver­zicht auf bestimm­te Begren­zun­gen inner­halb der ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me. Das ist kein Ersatz für sau­be­re Tarif­wahl, aber es redu­ziert das Risi­ko von „unschö­nen Über­ra­schun­gen“ im Scha­den­fall.

Und zuletzt der ehr­li­che Rea­li­täts­check: Eine Hun­de­haft­pflicht ist für Schä­den an Drit­ten da. Eige­ne Tier­arzt­kos­ten oder OP-Kos­ten Ihres Hun­des sind damit nicht abge­deckt. Wenn Ihnen die­se Kos­ten Sor­gen machen, ist das ein ande­res The­ma (Hun­de­kran­ken­ver­si­che­rung oder OP-Ver­si­che­rung). Für den pas­sen­den Haft­pflicht­kas­se Tarif gilt: Ent­schei­dend ist, dass die Absi­che­rung zu Ihrem Hund, Ihrem All­tag und Ihrem Bun­des­land passt. Genau dafür ist ein Rech­ner sinn­voll, weil er die Tarif­op­tio­nen sau­ber auf Ihre Anga­ben her­un­ter­bricht.

Gut infor­miert, rich­tig ver­si­chert

Wei­te­rer sinn­vol­ler Schutz für Ihren Hund

Eine Hun­de­haft­pflicht schützt Sie finan­zi­ell, wenn Ihr Hund Drit­ten einen Personen‑, Sach- oder Ver­mö­gens­scha­den zufügt. Was vie­le erst spät mer­ken: Eige­ne Tier­arzt­kos­ten für Ihren Hund sind dar­über in der Regel nicht abge­deckt. Genau dafür gibt es den zwei­ten Bau­stein im „Hundeversicherung“-Kosmos: Hun­de­kran­ken­ver­si­che­rung oder als Teil­de­ckung die Hun­de-OP-Ver­si­che­rung.

Die Hun­de­kran­ken­ver­si­che­rung ist der Voll­schutz für die Gesund­heit. Je nach Tarif wer­den tier­ärzt­li­che Behand­lun­gen, Dia­gnos­tik, Medi­ka­men­te sowie sta­tio­nä­re Leis­tun­gen über­nom­men, aller­dings meist nur, wenn medi­zi­nisch not­wen­dig und gemäß den ver­ein­bar­ten Bedin­gun­gen. Vor­sor­ge und bestimm­te Leis­tun­gen kön­nen ein­ge­schränkt oder aus­ge­schlos­sen sein, das ist ein Punkt, den man vor Abschluss sau­ber prü­fen soll­te.

Die Hun­de-OP-Ver­si­che­rung ist die fokus­sier­te Lösung, wenn Sie vor allem das Risi­ko „gro­ße Rech­nung auf ein­mal“ absi­chern möch­ten. Sie deckt in der Regel Ope­ra­tio­nen inklu­si­ve der damit ver­bun­de­nen Kos­ten ab, ist dadurch meist güns­ti­ger als eine Voll-Kran­ken­ver­si­che­rung, bie­tet aber weni­ger Schutz bei Krank­hei­ten ohne OP. Wenn Sie viel Sicher­heit möch­ten, ist Voll­schutz pas­sen­der. Wenn Sie einen kla­ren Kom­pro­miss suchen, ist OP oft der Ein­stieg.

Wich­tig für die Ein­ord­nung: Haft­pflicht und Kran­ken­schutz sind unter­schied­li­che Bau­stel­len. Die Haft­pflicht küm­mert sich um Schä­den an ande­ren, Kran­ken/OP-Schutz um die Kos­ten rund um die Gesund­heit Ihres eige­nen Hun­des. In Kom­bi­na­ti­on grei­fen bei­de sau­ber inein­an­der und Sie ver­mei­den, dass ein Scha­den­fall oder eine Behand­lung zur finan­zi­el­len Belas­tung wird.

Zusam­men­fas­sung

Die Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung der Haft­pflicht­kas­se bie­tet Hal­tern einen umfas­sen­den Schutz vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den. Der Tarif „THV Ein­fach Kom­plett“ über­zeugt durch hohe Ver­si­che­rungs­sum­men bis 50 Mil­lio­nen Euro, bei­trags­freie Mit­ver­si­che­rung von Wel­pen, welt­wei­ten Aus­lands­schutz und eine inte­grier­te Rechts­schutz­kom­po­nen­te. Beson­ders her­vor­zu­he­ben sind die Erwei­ter­te Vor­sor­ge sowie der Ver­zicht auf Sub­li­mits – zwei Merk­ma­le, die bei ande­ren Anbie­tern oft feh­len. 

Auch Lis­ten­hun­de sind pro­blem­los ver­si­cher­bar. Im Bereich der Tier­haft­pflicht­ver­si­che­rung nimmt die Haft­pflicht­kas­se eine star­ke Posi­ti­on ein und bie­tet indi­vi­du­el­le Ver­si­che­rungs­lö­sun­gen für Hun­de­hal­ter an. Unab­hän­gi­ge Test-Ergeb­nis­se und Ver­glei­che bestä­ti­gen die Qua­li­tät und Zuver­läs­sig­keit der ange­bo­te­nen Tari­fe. Die Haft­pflicht­kas­se steht Ihnen als unter­stüt­zen­de Sei­te bei allen Fra­gen rund um die Hun­de­haft­pflicht zur Ver­fü­gung. Wer kla­re Ver­trags­be­din­gun­gen, fai­re Bei­trä­ge und eine ver­läss­li­che Regu­lie­rung im Scha­den­fall sucht, trifft mit der Haft­pflicht­kas­se eine fun­dier­te Ent­schei­dung und sorgt für umfas­sen­den Schutz für sei­nen Vier­bei­ner. Unser Tarif­rech­ner hilft bei der indi­vi­du­el­len Bei­trags­be­rech­nung in weni­gen Sekun­den.

Häu­fi­ge Fra­gen

Wie unter­schei­det sich die Hun­de­haft­pflicht der Haft­pflicht­kas­se von ande­ren Anbie­tern?

Für vie­le Hal­ter sind es weni­ger die Basics, son­dern die „Wech­sel- und Pra­xis­de­tails“, die den Unter­schied machen. Bei der Haft­pflicht­kas­se sind in den Bedin­gun­gen Punk­te wie Besitz­stands­ga­ran­tie und erwei­ter­te Vor­sor­ge gere­gelt, die vor allem beim Wech­sel und bei Leis­tungs­ent­wick­lun­gen rele­vant sind. Wer viel unter­wegs ist, ach­tet zusätz­lich auf den klar defi­nier­ten Aus­lands­schutz. Unterm Strich lohnt sich der Ver­gleich, weil Preis und Leis­tung je nach Hund, Wohn­si­tua­ti­on und gewünsch­ter Deckungs­sum­me stark aus­ein­an­der­lau­fen kön­nen.

Bei Sach­schä­den geht es in der Regel um den Betrag, der nötig ist, um den Scha­den zu behe­ben oder den Gegen­stand zu erset­zen. Häu­fig ist eine Repa­ra­tur die prag­ma­tischs­te Lösung, weil sie Kos­ten und Dis­kus­sio­nen redu­ziert. Wich­tig ist, dass Sie Bele­ge sam­meln und den Zustand doku­men­tie­ren. Ob am Ende repa­riert oder ersetzt wird, hängt vom Ein­zel­fall, dem Nach­weis und der Scha­den­hö­he ab.

In den Bedin­gun­gen wird der unent­gelt­li­che Ein­satz als Schul­hund oder The­ra­pie­be­gleit­hund aus­drück­lich auf­ge­grif­fen. Das ist für vie­le Hal­ter rele­vant, weil genau dort Dritt­schä­den ent­ste­hen kön­nen, auch wenn der Hund gut aus­ge­bil­det ist. Wich­tig ist das Wort „unent­gelt­lich“, bei gewerb­li­chen Ein­sät­zen gel­ten regel­mä­ßig ande­re Anfor­de­run­gen. Wenn Ihr Hund in einer Ein­rich­tung ein­ge­setzt wird, soll­ten Sie uns kurz die Rah­men­be­din­gun­gen nen­nen, damit wir den pas­sen­den Tarif sau­ber aus­wäh­len.

Die Bedin­gun­gen sehen eine inte­grier­te Rechts­schutz­kom­po­nen­te im Zusam­men­hang mit Ereig­nis­sen rund um den ver­si­cher­ten Hund vor. Prak­tisch heißt das: Wenn es nach einem Vor­fall zu Streit über berech­tig­te oder unbe­rech­tig­te Ansprü­che kommt, kann das in den gere­gel­ten Rah­men fal­len. Das ist kein Ersatz für eine pri­va­te Rechts­schutz­ver­si­che­rung, kann aber im kon­kre­ten Haft­pflicht­kon­flikt sehr hilf­reich sein. Für die genaue Reich­wei­te zäh­len wie immer die Tarif­be­din­gun­gen und der kon­kre­te Streit­ge­gen­stand.

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