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Hundehaftpflicht für Listenhunde
Sicher und gesetzeskonform unterwegs – mit dem passenden Versicherungsschutz für Listenhunde, Kampfhunde & Co.
Ob American Staffordshire, Bullterrier oder Rottweiler – als Halter eines sogenannten Listenhundes tragen Sie besondere Verantwortung. In vielen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie schützt vor hohen Schadensersatzforderungen und sichert Sie zuverlässig im Alltag ab. Vergleichen Sie jetzt gezielt Tarife, die auch für Listenhunde zugelassen sind – und finden Sie den passenden Schutz für sich und Ihren Hund.
Das Wichtigste im Überblick
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Hundehaftpflicht für Listenhunde: Wer ist betroffen und was gilt?
Halter von Listenhunden oder sogenannten Kampfhunden unterliegen in Deutschland besonderen gesetzlichen Anforderungen. Je nach Bundesland gelten strenge Vorgaben – etwa die Pflicht zum Abschluss einer Hundehalterhaftpflicht, zusätzliche Auflagen wie Wesenstests, Maulkorbpflicht oder Sachkundenachweise. Aber auch die Begriffe „Listenhund“, „Kampfhund“ oder „gefährlicher Hund“ sind nicht einheitlich definiert. In diesem Bereich erhalten Sie einen strukturierten Überblick über alle relevanten Regelungen, Begrifflichkeiten und Unterschiede.
Als „Listenhunde“ gelten bestimmte Hunderassen, die in mindestens einem deutschen Bundesland als potenziell gefährlich eingestuft und auf sogenannten Rasselisten geführt werden. Die Einstufung erfolgt auf Basis der jeweiligen Landeshundeverordnung und unterscheidet sich deutlich von Bundesland zu Bundesland.
Typische Beispiele für Listenhunde:
American Staffordshire Terrier
Bullterrier
Pitbull Terrier
Dogo Argentino
Rottweiler (nicht in allen Bundesländern)
Einige Bundesländer führen sogar zwei Kategorien (z. B. Bayern: Kategorie I und II), in denen die Haltung mit zusätzlichen Auflagen verbunden ist – bis hin zum Verbot. Andere Bundesländer wie Niedersachsen verzichten auf eine Rasseliste und setzen stattdessen auf eine individuelle Gefahreneinschätzung.
Der Begriff „Kampfhund“ ist historisch belastet und wird heute vor allem umgangssprachlich verwendet. Ursprünglich bezeichnete er Hunde, die gezielt für Tierkämpfe gezüchtet wurden – etwa Pitbulls oder Bullterrier.
Wichtig:
„Kampfhund“ ist kein juristisch klar definierter Begriff.
Viele Hunde, die früher als „Kampfhunde“ galten, gelten heute als umfassend sozialisiert und gut erziehbar.
Der Begriff wird in manchen Landesverordnungen dennoch verwendet, meist synonym zu „Listenhund“.
Versicherer nutzen den Begriff häufig, um spezielle Tarife zu kennzeichnen – entscheidend ist aber, ob ein Hund auf einer Rasseliste steht oder individuell als gefährlich eingestuft wurde.
Ein Hund gilt als gefährlich, wenn er durch sein Verhalten auffällig wurde – z. B. durch aggressives Verhalten, Bissvorfälle oder Angriffsdrohungen. Manche Rassen sind von Gesetzes wegen als gefährlich eingestuft, andere nur nach Einzelfallprüfung.
Die Kriterien unterscheiden sich stark je nach Bundesland. Auch ein nicht gelisteter Hund kann als gefährlich gelten, wenn ein entsprechender Vorfall vorliegt.
💡 Die genauen Regelungen finden Sie im Abschnitt „Was ist ein gefährlicher Hund?“ weiter unten auf dieser Seite.
Die Pflicht zur Hundehaftpflicht ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. In manchen Bundesländern gilt sie für alle Hunde, in anderen nur für Listen- oder große Hunde.
Welche Regelungen für Sie gelten, hängt vom Wohnort ab – ein Blick in die jeweilige Landeshundeverordnung ist daher entscheidend.
💡 Tipp: Eine Übersicht der Vorschriften je Bundesland finden Sie weiter unten im separaten Abschnitt „Gesetzliche Regelungen zur Haftpflicht – je Bundesland“.
Was wirklich zählt
Was eine gute Hundehaftpflichtversicherung für Listenhunde leisten muss
Listenhunde stehen unter besonderer Beobachtung – durch Behörden, Nachbarn und häufig auch durch Versicherer. Deshalb gelten für ihre Absicherung nicht nur strengere gesetzliche Anforderungen, sondern auch höhere Erwartungen an den Leistungsumfang
Wer einen Listenhund hält, sollte bei der Wahl der Hundehaftpflicht nicht auf irgendeinen Standardtarif setzen, sondern gezielt auf bestimmte Leistungsmerkmale achten.
Eine gute Hundehaftpflichtversicherung für Listenhunde muss vor allem eines leisten: sicheren Schutz für Halter und Dritte – auch in besonderen Situationen. Dazu zählen nicht nur klassische Personen- und Sachschäden, sondern auch spezielle Fälle wie Mietsachschäden, Auslandsaufenthalte oder Beißvorfälle unter Hunden. Folgende Kriterien sind entscheidend:
1. Hohe Deckungssumme
Die gesetzliche Mindestdeckung liegt oft bei 5 Mio. Euro – empfehlenswert sind jedoch mindestens 20 Mio. Euro, um auch schwere Personenschäden oder Folgekosten nach Unfällen abzudecken. Bei Listenhunden wird diese Grenze schneller erreicht, da Behörden und Gerichte in der Bewertung oft strenger urteilen.
2. Keine Rasseausschlüsse im Kleingedruckten
Einige Versicherer nehmen Listenhunde zwar scheinbar auf – schließen aber bestimmte Rassen oder Kombinationen aus oder setzen riskante Klauseln ein (z. B. bei Mischlingen). Wichtig ist daher: Eindeutige Rassenzulassung, auch bei Kreuzungen.
3. Absicherung von Mietsachschäden
Gerade Listenhunde werden oft in Mietwohnungen gehalten. Schäden am Eigentum des Vermieters – ob zerkratzter Boden, beschädigte Tür oder zerbissene Heizungsrohre – sollten daher explizit versichert sein, idealerweise ohne Einschränkung.
4. Beißvorfälle mit anderen Hunden oder Tieren
Ein guter Tarif übernimmt auch Schäden an fremden Tieren, etwa nach einem Beißvorfall auf der Hundewiese. Gerade bei Listenhunden sind solche Situationen juristisch heikel – die Versicherung sollte auch dann zahlen, wenn der Halter keine Schuld trifft.
5. Weltweiter Versicherungsschutz
Für Reisen ins Ausland oder spontane Urlaube innerhalb Europas sollte der Schutz mindestens in der EU gelten, besser noch weltweit – ohne zeitliche Begrenzung. Gerade mobile Halter profitieren von solchen Leistungen.
6. Passive Rechtsschutzfunktion
Die Haftpflichtversicherung sollte unberechtigte Forderungen gegen den Halter abwehren (passiver Rechtsschutz) – z. B. wenn ein Dritter Schadensersatz verlangt, obwohl der Halter keine Schuld trägt. Das reduziert das Risiko langwieriger und teurer Rechtsstreitigkeiten.
7. Keine oder geringe Selbstbeteiligung
Einige Anbieter bieten günstige Beiträge, verlangen aber im Schadenfall hohe Selbstbeteiligungen. Bei Listenhunden, wo Schäden teurer ausfallen können, sollte eine geringe oder keine Selbstbeteiligung gewählt werden.
8. Optional: Zusatzleistungen wie Giftköderschutz oder Rechtsschutz
Moderne Tarife – wie bei Dogvers – bieten zusätzliche Leistungen, die gerade für gefährdete Hunderassen wichtig sind. Dazu zählen z. B. Schutz bei Giftköder-Vorfällen, Kostenübernahme bei Rechtsstreit nach Beißvorfall oder Spezialklauseln für gefährliche Hunde. Diese Leistungen sind keine Pflicht, bieten aber echten Mehrwert.
Eine Hundehaftpflicht für Listenhunde muss mehr leisten als ein Standardtarif. Halter sollten gezielt auf Anbieter setzen, die nachvollziehbare, transparente Leistungen bieten, auf Rasselisten vorbereitet sind und im Ernstfall nicht zögern, sondern schützen. Der Schutz durch eine gute Hundehaftpflicht ist nicht nur gesetzlich gefordert – sondern eine Grundvoraussetzung für ein entspanntes, sicheres Miteinander.
Zwei starke Tarife, wenn es um Verantwortung geht
Tarifvergleich für Listenhunde: Premiumschutz im Direktvergleich
Für Halter von Listenhunden ist ein umfassender Versicherungsschutz Pflicht – aber auch Vertrauenssache. Deshalb stellen wir Ihnen zwei der aktuell leistungsstärksten Premiumtarife gegenüber: den DOGVERS Exklusiv Tarif von asspario und den Einfach Komplett Tarif der Haftpflichtkasse. Beide Tarife bieten weit mehr als gesetzlich gefordert – doch die Details machen den Unterschied.
Beide Tarife bieten exzellenten Schutz für Halter von Listenhunden – und übertreffen gesetzliche Mindestanforderungen deutlich. Während die Haftpflichtkasse Einfach Komplett mit einem attraktiven Beitrag und bewährtem Leistungsniveau punktet, geht der DOGVERS Exklusiv Tarif von asspario gezielt auf die besonderen Risiken bei Listenhunden ein: Er sichert auch Mietsachschäden in maximaler Höhe ab, beinhaltet eine Rechtsschutzfunktion bei Beißvorfällen, eine erweiterte Vorsorge ohne Sublimits und sogar Leistungen wie Zuschüsse bei Neuanschaffung nach Verlust oder Schutz bei Giftködervorfällen.
Unsere klare Empfehlung für Halter gefährdeter oder auffälliger Hunderassen: DOGVERS Exklusiv – passgenauer, transparenter und umfassender geht es aktuell kaum.
Leistungsübersicht beste Hundehalterhaftpflicht für Listenhunde
Wichtige Absicherungen für Listenhundehalter
Ergänzender Schutz rund um Gesundheit und Haftung Ihres Hundes
Die Haftpflichtversicherung ist bei Listenhunden meist gesetzlich vorgeschrieben – doch sie ist nicht die einzige sinnvolle Absicherung. Gerade bei verletzungsanfälligen Rassen oder gesundheitlichen Risiken durch Zuchtlinien sollten auch Tierarztkosten bedacht werden. Diese drei Versicherungen zählen zu den wichtigsten Bausteinen für verantwortungsvolle Listenhundehalter.
Hundehalterhaftpflicht
Bei Listenhunden ist die Hundehaftpflicht in fast allen Bundesländern Pflicht. Sie schützt Sie, wenn Ihr Hund Personen- oder Sachschäden verursacht – etwa durch einen Biss oder eine Rangelei im Park. Besonders wichtig: Spezielle Tarife für Listenhunde decken auch erhöhte Risiken zuverlässig ab.
Hunde-OP-Versicherung
Listenhunde sind häufig kräftig gebaut und neigen je nach Rasse zu Verletzungen – etwa an Gelenken oder Bändern. Eine OP-Versicherung übernimmt die Kosten für notwendige chirurgische Eingriffe und schützt Sie vor finanziellen Belastungen, wenn es darauf ankommt.
Hundekrankenversicherung
Chronische Erkrankungen, Hautprobleme oder Unfälle – gerade bei Listenhunden können Tierarztkosten schnell vierstellig werden. Die Hundekrankenversicherung bietet umfassenden Schutz für Behandlungen, Diagnostik und Medikamente – auch bei rassespezifischen Leiden.
Verhalten, Rasselisten und rechtliche Einstufung
Was ist ein gefährlicher Hund?
Nicht jeder Hund ist automatisch gefährlich – auch nicht jeder Listenhund. Die Einstufung als gefährlich hängt vom Verhalten und von den jeweiligen Landesvorgaben ab. In vielen Fällen entscheidet ein konkreter Vorfall.
Ein Hund gilt rechtlich als gefährlich, wenn er durch aggressives Verhalten auffällt oder bereits einen Menschen oder ein anderes Tier verletzt hat. In Deutschland ist die Gefährlichkeitsvermutung teils an bestimmte Rassen gekoppelt, etwa den American Staffordshire Terrier oder den Rottweiler. Diese Hunde werden in vielen Bundesländern automatisch als gefährlich eingestuft – unabhängig vom tatsächlichen Verhalten.
Allerdings ist die gesetzliche Lage uneinheitlich: Jedes Bundesland hat eigene Vorschriften, Rasselisten und Kriterien. In Bayern beispielsweise genügt bereits die Rassezugehörigkeit für die Gefährlichkeitsvermutung. In anderen Ländern wie Niedersachsen erfolgt eine Einzelfallprüfung. Dabei wird bewertet, ob ein Hund durch Drohverhalten, Bissvorfälle oder andere Auffälligkeiten ein Risiko darstellt.
Wichtig: Auch Hunde, die nicht auf einer Rasseliste stehen, können als gefährlich eingestuft werden – zum Beispiel nach einem Beißvorfall. Die Folge ist in der Regel eine verschärfte Aufsichtspflicht, Leinen- und Maulkorbzwang sowie der Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung. Zudem kann ein Wesenstest angeordnet werden.
💡 Tipp: Die konkreten Regelungen für Ihr Bundesland und die Liste der dort als gefährlich geltenden Hunderassen finden Sie weiter unten im Abschnitt „Gesetzliche Regelungen zur Haftpflicht – je Bundesland“.
Fragen, die viele Halter beschäftigen
Was Sie schon immer über Listenhunde wissen wollten
Welche Hunde stehen in Deutschland auf der Rasseliste?
Das hängt vom Bundesland ab. Zu den häufig gelisteten Rassen zählen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Pitbull Terrier, Rottweiler, Tosa Inu und Dogo Argentino. Manche Länder führen auch Kreuzungen dieser Rassen auf. Eine bundesweite einheitliche Liste gibt es nicht.
Muss ich für meinen Listenhund immer einen Wesenstest machen?
Nicht zwangsläufig. In einigen Bundesländern ist ein Wesenstest Voraussetzung, um Ausnahmen von Leinen- oder Maulkorbpflicht zu erlangen. In anderen ist er nur nach einem Vorfall erforderlich. Viele Behörden empfehlen jedoch, den Wesenstest freiwillig zu absolvieren.
Bekomme ich für einen Listenhund überhaupt eine Haftpflichtversicherung?
Ja – allerdings nicht bei allen Anbietern. Spezialisierte Tarife wie der von Dogvers (asspario) sind ausdrücklich für Listenhunde geeignet. Wichtig ist, dass die Rasse in den Versicherungsbedingungen genannt ist und keine pauschale Ablehnung erfolgt.
Gibt es Bundesländer, in denen Listenhunde erlaubt, aber nicht gelistet sind?
Ja. In Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Rheinland-Pfalz gibt es keine generelle Rasseliste mehr. Hier wird die Gefährlichkeit ausschließlich nach dem Verhalten beurteilt – unabhängig von der Rasse.
Darf ich mit meinem Listenhund in den Urlaub fahren?
Innerhalb Deutschlands meist ja – aber die Vorschriften des jeweiligen Bundeslands gelten auch für durchreisende oder urlaubende Hunde. Im Ausland kann es jedoch problematisch werden: Einige Länder wie Dänemark oder Frankreich haben Einreiseverbote oder besondere Bedingungen für Listenhunde.
Was kostet eine Hundehaftpflicht für Listenhunde ungefähr?
Die Beiträge liegen meist zwischen 70 € und 150 € pro Jahr – je nach Anbieter, Rasse und Leistungsumfang. Tarife wie bei Dogvers starten schon im unteren Bereich dieser Spanne, auch für gelistete Rassen. Ein Vergleich lohnt sich.
Mehr Wissen, mehr Sicherheit
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Wer einen Listenhund hält, übernimmt viel Verantwortung – rechtlich, praktisch und gesellschaftlich. Mit dem richtigen Wissen rund um Haltung, Vorschriften und Absicherung treffen Sie fundierte Entscheidungen. Diese Themen sind besonders relevant für Halter von Hunden mit besonderem Status.
Sachkundenachweis
In vielen Bundesländern ist der Sachkundenachweis Voraussetzung, um einen Listenhund zu halten. Hier wird geprüft, ob Sie über ausreichende Kenntnisse im Umgang mit Hunden verfügen – etwa zu Verhalten, Erziehung und rechtlichen Pflichten.
Hundeführerschein
Der Hundeführerschein ist in einigen Regionen Pflicht – oft für alle Hunde, in manchen Fällen speziell für Listenhundehalter. Wer ihn erfolgreich ablegt, kann von Erleichterungen bei Leinenpflicht oder Haltungsgenehmigungen profitieren.
Weitere Informationen und Wissenswertes
Vom Überblick über Hunderassen bis zu konkreten Fragen zur Hundehaftpflicht oder Hundekrankenversicherung – hier finden Sie weiterführende Inhalte, die Sie bei der Haltung Ihres Listenhundes unterstützen.
Pflichtversicherung je nach Bundesland unterschiedlich geregelt
Gesetzliche Regelungen zur Hundehaftpflicht für Listenhunde
Die Hundehalterhaftpflicht ist für Listenhunde in nahezu allen Bundesländern verpflichtend. Doch die konkreten Regelungen unterscheiden sich deutlich – von den versicherten Rassen bis hin zu Zusatzauflagen wie Hundeführerschein oder Wesenstest. Eine genaue Prüfung der Vorschriften im jeweiligen Bundesland ist für Halter von Listenhunden unverzichtbar.
einzelnen Bundesländern. Daher gibt es keine einheitliche Regelung zur Hundehaftpflicht, sondern individuelle Vorgaben. Fast überall ist eine Hundehalterhaftpflicht für Listen- oder als gefährlich eingestufte Hunde gesetzlich vorgeschrieben – in einigen Bundesländern sogar für alle Hunde, unabhängig von Rasse oder Verhalten.
So gilt etwa in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Thüringen eine generelle Haftpflichtpflicht für alle Hundehalter. In anderen Ländern wie Bayern oder Nordrhein-Westfalen richtet sich die Pflicht nach der Rasseliste, der Größe oder dem Verhalten des Tieres. Die Versicherung muss in der Regel spätestens ab dem 3. bis 6. Lebensmonat nachgewiesen werden.
Einige Länder gehen darüber hinaus: In Niedersachsen beispielsweise ist zusätzlich der Hundeführerschein vorgeschrieben, um einen Listenhund überhaupt halten zu dürfen. Auch Auflagen wie Leinen- oder Maulkorbpflicht, der Nachweis eines Sachkundenachweises oder ein polizeiliches Führungszeugnis können verlangt werden – ebenso wie die Anmeldung beim örtlichen Ordnungsamt oder Hunderegister.
Die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind erheblich: Während in Hamburg oder Sachsen-Anhalt relativ klare Listen und Vorgaben bestehen, entscheidet in Rheinland-Pfalz oder Schleswig-Holstein häufig der individuelle Einzelfall. Die Höhe der Hundesteuer variiert ebenso – sie kann bei Listenhunden deutlich höher ausfallen als bei nicht gelisteten Rassen.
Eine gesetzlich anerkannte Hundehaftpflichtversicherung ist in jedem Fall die Voraussetzung für die legale Haltung eines Listenhundes. Ohne Versicherungsschutz kann nicht nur ein Bußgeld drohen – auch die Eintragung ins Hunderegister oder die Haltergenehmigung kann verweigert werden.
💡 Tipp: Informieren Sie sich vor dem Kauf, einem Umzug oder Versicherungswechsel stets bei der zuständigen Behörde über die aktuell geltenden Vorschriften in Ihrem Bundesland. So vermeiden Sie rechtliche Konsequenzen und sichern sich zuverlässig ab.
Zusammenfassung
Die Haltung eines Listenhundes bringt rechtliche Pflichten und besondere Anforderungen mit sich – vor allem bei der Haftpflichtversicherung. Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Auflagen, Rasselisten und Bedingungen. Eine leistungsstarke und akzeptierte Hundehaftpflichtversicherung ist nicht nur gesetzlich erforderlich, sondern schützt Sie auch vor hohen Schadenersatzforderungen bei Personen- oder Sachschäden. Mit spezialisierten Tarifen wie z. B. von Asspario Dogvers sichern Sie sich zuverlässig ab – auch bei als gefährlich eingestuften Hunderassen. Ein Vergleich lohnt sich.
häufige Fragen
Welche Versicherung nimmt Listenhunde überhaupt auf?
Nicht alle Versicherer akzeptieren gelistete Rassen. Anbieter wie Dogvers (asspario) haben spezielle Tarife für Listenhunde, die häufige Rassen wie American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier oder Rottweiler ausdrücklich einschließen.
Was kostet eine Hundehaftpflicht für einen Listenhund?
Die Beiträge liegen in der Regel zwischen 70 € und 150 € im Jahr – je nach Rasse, Bundesland und gewähltem Tarif. Tarife mit hohen Deckungssummen und Zusatzleistungen können etwas teurer sein, bieten aber mehr Sicherheit.
Gibt es eine Pflicht zur Hundehaftpflicht in allen Bundesländern?
Ja – aber unterschiedlich geregelt. In einigen Ländern ist sie für alle Hunde Pflicht, in anderen nur für Listenhunde oder große Hunde. Die konkreten Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland und sollten stets aktuell geprüft werden.
Ist mein Hund automatisch ein Listenhund, wenn er einer bestimmten Rasse angehört?
Nicht unbedingt. In einigen Bundesländern genügt die Rassezugehörigkeit für die Einstufung als gefährlich, in anderen erfolgt eine Einzelfallprüfung. Auch ein Hund ohne Listenrasse kann als gefährlich gelten, wenn er auffällig wurde.