Rechtsschutz im Erbfall – Schutz bei Streit ums Erbe
Pflichtteilsanspruch, Testamentsanfechtung oder Erbverzicht – mit dem passenden Rechtsschutz sichern Sie sich im Erbfall rechtlich ab
Wann greift der Erbrechtschutz und für wen ist er sinnvoll?
Ein Erbfall ist oft emotional belastend – und kann schnell zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Ob Pflichtteil, Erbverzicht, Testament oder Streit unter Miterben: Ohne rechtliche Absicherung stehen Betroffene häufig allein da.
Eine Erbrechtschutzversicherung übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten und sorgt dafür, dass Ihre Interessen professionell vertreten werden – ganz gleich, ob Sie selbst erben, enterbt wurden oder ein Testament anfechten möchten. In diesem Beitrag zeigen wir, wann Erbrechtschutz greift, welche Leistungen enthalten sind und worauf Sie beim Abschluss achten sollten.
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Das Wichtigste im Überblick
- Schützt bei Erbstreitigkeiten, Pflichtteilsansprüchen, Erbverzicht und Testamentserstellung
- Übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten bei rechtlichen Auseinandersetzungen rund ums Erbe
- Gilt je nach Tarif auch bei außergerichtlichen Streitigkeiten oder Mediation
- In vielen Fällen nur mit Wartezeit von 12 Monaten abschließbar – frühzeitiger Abschluss empfohlen
- Erbrechtschutz ist meist Bestandteil des privaten oder Familienrechtsschutzes, nicht separat abschließbar
- Wichtig: Streit muss während der Vertragslaufzeit neu entstehen – rückwirkende Deckung ist ausgeschlossen
Warum Erbrechtsschutz sinnvoll ist
Ein Erbfall bringt nicht nur emotionale Belastungen mit sich, sondern häufig auch rechtliche Unsicherheiten. Streit um das Testament, ungeklärte Pflichtteilsansprüche oder Auseinandersetzungen in Erbengemeinschaften sind keine Seltenheit – und können hohe Kosten verursachen. Eine Erbrechtsschutzversicherung hilft, frühzeitig Klarheit zu schaffen und unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen oder unnötige Konflikte zu vermeiden.
Eine Erbrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für juristische Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Erbe. Dazu zählen insbesondere:
anwaltliche Erstberatung zu Testament, Pflichtteil oder Erbfolge
rechtliche Vertretung bei Erbstreitigkeiten (gerichtlich & außergerichtlich)
Übernahme von Kosten für Mediation bis zu 3.000 € pro Fall
Unterstützung bei der Erstellung rechtlicher Dokumente wie Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung
Beratung bei Streitfällen in Erbengemeinschaften
Kostenerstattung für Verfahren rund um die gesetzliche Erbfolge
Je nach Anbieter liegt die Deckungssumme bei bis zu 10.000 €. Einige Versicherer wie Roland Rechtsschutz bieten Leistungen sogar ohne Wartezeit an. Wichtig: Die Kostenübernahme greift in der Regel nur, wenn der Erbfall nach Versicherungsbeginn eintritt.
Nicht alle rechtlichen Konflikte im Erbrecht werden automatisch durch eine Erbrechtsschutzversicherung abgedeckt. Zu den häufigsten Einschränkungen zählen:
bereits laufende oder absehbare Streitigkeiten bei Vertragsabschluss
Erbfälle, die vor Versicherungsbeginn eingetreten sind
Streitigkeiten, die nur familiärer, nicht rechtlicher Natur sind
teilweise Ausschlüsse bei hohen Streitwerten oder Auslandsfällen
je nach Anbieter: nur gerichtliche oder nur außergerichtliche Leistungen
Auch die Wartezeit ist entscheidend: Bei vielen Versicherungen (z. B. ARAG) muss der Erbfall mindestens 12 Monate nach Vertragsbeginn eintreten, damit der Schutz greift. Nur wenige Tarife bieten sofortige Leistungen ohne Wartezeit.
Ein Erbrechtsschutz ist besonders sinnvoll, wenn…
ein größerer Nachlass oder Immobilienvermögen vorhanden ist
es mehrere potenzielle Erben (z. B. Kinder, Ex-Partner, Geschwister) gibt
Streitigkeiten in der Familie bereits absehbar sind
Sie eine klare Regelung durch Testament oder Vollmachten wünschen
Sie in einer Erbengemeinschaft mit unsicherer Kommunikation stehen
Sie im Vorfeld absichern möchten, dass Ihre Wünsche auch durchgesetzt werden
Auch wenn aktuell kein konkreter Erbfall bevorsteht, lohnt sich der Abschluss oft schon zur Vorsorge – insbesondere dann, wenn Sie selbst Erbe sind oder potenziell rechtliche Ansprüche haben.
Rechtliche Sicherheit bei Erbstreitigkeiten
Leistungen der Erbrechtsschutzversicherung im Detail
Ein Erbfall kann viele rechtliche Fragen aufwerfen: Wer hat Anspruch auf den Nachlass? Wie reagiert man auf eine Testamentsanfechtung? Was tun bei einer Erbengemeinschaft ohne Einigung? Eine Erbrechtsschutzversicherung hilft Ihnen in genau diesen Momenten – mit klar definierten Leistungen und zuverlässiger Unterstützung in jeder Phase des Konflikts.
Die Leistungen einer Erbrechtsschutzversicherung richten sich gezielt an Menschen, die sich rechtlich absichern möchten – sei es im Vorfeld eines möglichen Erbfalls oder bei konkreten Streitigkeiten im Nachhinein. Abgedeckt sind in der Regel sämtliche Kosten rund um juristische Auseinandersetzungen im Bereich des Erbrechts.
Dazu zählt zunächst die anwaltliche Erstberatung. Sie ist häufig der erste Schritt, um die rechtliche Lage zu klären – etwa bei Fragen zur gesetzlichen Erbfolge, zu Pflichtteilsansprüchen oder zur Gültigkeit eines Testaments. In vielen Tarifen ist diese Beratung bereits telefonisch möglich und wird vollständig übernommen.
Kommt es zu einer Auseinandersetzung, übernimmt die Versicherung auch die Kosten für Mediationen. Diese außergerichtliche Form der Konfliktlösung wird immer häufiger genutzt, um eine schnelle, kostenschonende Einigung unter Miterben zu erzielen. Je nach Anbieter werden hierfür bis zu 3.000 € pro Fall bzw. 6.000 € pro Kalenderjahr übernommen.
Auch gerichtliche Verfahren sind abgesichert: Ob Testamentsanfechtung, Klärung von Pflichtteilsrechten oder Streitigkeiten über Schenkungen zu Lebzeiten – die Erbrechtsschutzversicherung deckt die Anwalts- und Gerichtskosten bis zur vereinbarten Deckungssumme (z. B. 10.000 € bei der ARAG oder Deurag, 5.000 € bei Roland).
Einige Tarife bieten darüber hinaus Zusatzleistungen wie die rechtliche Begleitung bei der Erstellung von Testamenten, die Beratung zur Nachlassplanung oder Unterstützung beim digitalen Erbe. In bestimmten Konstellationen – etwa bei Alleinerben ohne Kinder oder in Patchworkfamilien – kann eine solche Beratung besonders wertvoll sein.
Wichtig: Die Leistungen gelten ausschließlich für neue, nach Versicherungsbeginn eintretende Erbfälle. Bereits bestehende oder absehbare Streitigkeiten sind ausgeschlossen – ein möglichst früher Abschluss der Versicherung ist daher sinnvoll.
Kosten & Vergleich der wichtigsten Anbieter
Was kostet der Erbrechtsschutz?
Die Kosten für eine Erbrechtsschutzversicherung richten sich nicht nur nach dem gewählten Tarif, sondern auch nach Leistungsumfang, Selbstbeteiligung und Wartezeiten. Ein genauer Vergleich lohnt sich – denn gerade bei Erbfällen mit hohem Streitpotenzial kann eine zu schwache Absicherung schnell teuer werden.
Die monatlichen Beiträge für eine Erbrechtsschutzversicherung starten ab etwa 19 Euro. Der Beitrag steigt abhängig von der gewünschten Deckungssumme, der vertraglichen Laufzeit, eventuell eingeschlossenen Zusatzleistungen sowie dem gewählten Anbieter. Besonders relevant sind auch die Wartezeiten: Während bei manchen Gesellschaften der Schutz erst nach zwölf Monaten greift, entfällt diese Frist bei anderen vollständig. Im Folgenden finden Sie die Leistungen der bekanntesten Anbieter im direkten Vergleich:
| Leistung / Anbieter | ARAG | Deurag | Roland |
|---|---|---|---|
| Deckungssumme | bis 10.000 € | bis 10.000 € | bis 5.000 € |
| Wartezeit | 12 Monate | 12 Monate | keine |
| Gerichtliche Streitigkeiten abgedeckt | ✅ | ✅ (nur gerichtlich) | ✅ |
| Außergerichtliche Leistungen | ✅ inkl. Mediation & Beratung | ❌ | ✅ inkl. Mediation & Beratung |
| Telefonische Erstberatung | ✅ | ✅ | ✅ |
| Testament & Vorsorgeberatung | ✅ | ❌ | ✅ |
Welcher Tarif zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Sie auf sofortige Leistungen ohne Wartezeit angewiesen sind, bietet Roland eine solide Basisabsicherung. Wer hingegen auf eine höhere Deckungssumme und umfangreiche Leistungen Wert legt – etwa zur Testamentserstellung oder in komplexen Erbengemeinschaften –, ist bei ARAG oder Deurag besser aufgehoben.
Vergleichen Sie nicht nur die Deckungshöhe, sondern auch, ob Leistungen wie Mediation, telefonische Erstberatung oder Vertretung in mehreren Instanzen enthalten sind. Gerade bei emotional aufgeladenen familiären Konflikten sind außergerichtliche Einigungen oft nicht nur günstiger, sondern auch nachhaltiger.
Gut zu wissen: Zentrale Begriffe rund ums Erbe
Wichtige Grundlagen im Erbrecht einfach erklärt
Viele Streitigkeiten im Erbfall entstehen, weil grundlegende Begriffe und Rechte missverstanden oder falsch eingeschätzt werden. Um das zu vermeiden, finden Sie hier kompakte Informationen zu den häufigsten Themen, mit denen Erben und Angehörige in der Praxis konfrontiert sind. Verständlich, konkret – und auf den Punkt gebracht.
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge – mit klaren Regeln, wer in welcher Reihenfolge erbt. Mit einem Testament kann davon abgewichen und der Nachlass gezielt verteilt werden. Wichtig ist dabei die korrekte Formulierung und Beachtung formaler Vorgaben, damit es im Ernstfall nicht zu Anfechtungen kommt.
Auch wenn Personen im Testament nicht bedacht werden, haben sie unter Umständen Anspruch auf den Pflichtteil – zum Beispiel Kinder oder Ehepartner. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann bei größeren Vermögen schnell hohe Summen erreichen. Eine saubere Berechnung ist entscheidend.
Nicht nur nach dem Tod, sondern auch bei schwerer Krankheit braucht es klare Regelungen. Eine Vorsorgevollmacht erlaubt es Vertrauenspersonen, im eigenen Namen zu handeln. Die Patientenverfügung legt medizinische Maßnahmen im Ernstfall fest. Beides hilft, Streit unter Angehörigen zu vermeiden und die eigenen Wünsche durchzusetzen.
Spielräume nutzen, Klarheit schaffen
Individuelle Gestaltung Ihres Erbrechtsschutzes
Nicht jede Erbsituation ist gleich – und ebenso unterschiedlich sind die Anforderungen an eine passende Erbrechtsschutzversicherung. Ob mit oder ohne Selbstbeteiligung, mit kurzer Laufzeit oder langfristigem Schutz: Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihren Vertrag individuell an Ihre Lebenssituation anzupassen.
Ein Erbrechtsschutzvertrag lässt sich in vielen Punkten flexibel gestalten. Besonders wichtig ist dabei die Wahl der richtigen Selbstbeteiligung. Einige Tarife bieten Schutz ohne Eigenanteil, andere senken den monatlichen Beitrag, wenn Sie einen festen Betrag im Leistungsfall selbst tragen. Gerade bei geringem Streitwert oder nur gelegentlicher Beratung kann das eine sinnvolle Option sein.
Auch die Vertragslaufzeit ist ein entscheidender Faktor. Während kürzere Laufzeiten mehr Flexibilität ermöglichen, bieten längere Bindungen häufig bessere Konditionen – insbesondere bei Versicherern mit umfangreichen Leistungen. Ein Vergleich der Angebote hilft, hier das richtige Maß zwischen Sicherheit und Kostenbewusstsein zu finden.
Ebenso zentral ist die Wartezeit: Viele Versicherungen – etwa ARAG oder Deurag – setzen eine Frist von meist 12 Monaten an. In dieser Zeit greift der Versicherungsschutz nur eingeschränkt. Wer sofort absichern möchte, muss gezielt nach Tarifen ohne Wartezeit suchen – wie sie beispielsweise Roland anbietet.
Nicht zuletzt beeinflussen auch persönliche Umstände die Wahl: Familienstand, Erbfolge-Konstellationen, vorhandenes Vermögen oder bereits bestehende Vollmachten spielen eine wichtige Rolle bei der Entscheidung. Deshalb lohnt sich eine individuelle Beratung, um zu klären, welche Leistungen wirklich benötigt werden – und welche nicht.
Ein durchdachter Vertrag schützt Sie nicht nur vor hohen Kosten, sondern gibt Ihnen die Sicherheit, im Ernstfall richtig und rechtzeitig reagieren zu können.
Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Erbangelegenheiten und juristische Absicherung.
Was Sie schon immer über Erbrechtsschutz wissen wollten
Erbstreitigkeiten sind oft komplex, emotional belastend und mit hohen Kosten verbunden. Eine Erbrechtsschutzversicherung hilft, rechtliche Auseinandersetzungen abzusichern – sei es in der Erbengemeinschaft, bei Pflichtteilsansprüchen oder bei Unklarheiten im Testament. In diesem Bereich beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Versicherungsschutz im Erbfall.
Was genau deckt der Erbrechtsschutz ab?
Der Erbrechtsschutz greift bei rechtlichen Auseinandersetzungen rund um Nachlass, Pflichtteil, Erbverträge, Testamente oder Streitigkeiten in Erbengemeinschaften. Versichert sind in der Regel gerichtliche Verfahren, oft auch außergerichtliche Mediationen sowie die telefonische Erstberatung.
Gibt es eine Wartezeit beim Erbrechtsschutz?
Ja, in den meisten Tarifen beträgt die Wartezeit 12 Monate. Einige Leistungen wie telefonische Beratung oder Mediation stehen oft schon ab Vertragsbeginn zur Verfügung. Für akute Fälle gibt es bei manchen Anbietern auch Tarife ohne Wartezeit.
Deckt der Erbrechtsschutz auch Pflichtteilsstreitigkeiten ab?
Ja, wenn der Erbfall nach Vertragsbeginn eingetreten ist und die Wartezeit erfüllt wurde. Die Versicherung übernimmt dann z. B. Anwalts- und Gerichtskosten bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.
Ist auch Streit mit Miterben in einer Erbengemeinschaft abgesichert?
Ja. Typische Fälle wie Meinungsverschiedenheiten über Immobilien, Verbindlichkeiten oder Nachlassverteilung innerhalb der Erbengemeinschaft sind über den Erbrechtsschutz abgedeckt, sofern die Bedingungen erfüllt sind.
Ist ein Testament oder Erbvertrag mitversichert?
Die Erstellung selbst ist meist nicht Bestandteil der Versicherung. Viele Tarife bieten aber telefonische Beratung oder Musterformulierungen an. Die rechtssichere Erstellung durch einen Notar ist in der Regel nicht versichert.
Gilt der Versicherungsschutz auch bei Auslandsvermögen oder wenn der Erblasser im Ausland lebte?
Nur wenn deutsches Erbrecht anwendbar ist — das hängt vom Einzelfall und dem jeweiligen Tarif ab. Einige Versicherer schließen internationale Erbfälle aus, andere bieten eingeschränkten Schutz innerhalb der EU.
Wer kann Erbrechtsschutz überhaupt abschließen?
Alle volljährigen Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Der Schutz gilt meist für Einzelpersonen oder Familien im Rahmen einer privaten Rechtsschutzversicherung — eine separate Erbrechtsschutzpolice gibt es nicht
Kann ich die Versicherung noch abschließen, wenn bereits ein Erbfall vorliegt?
Nein. Der Erbrechtsschutz ist eine Vorsorgeversicherung. Ist der Erbfall bereits eingetreten oder ein Streit absehbar, greift der Schutz nicht mehr
Was übernimmt die Versicherung konkret an Kosten im Streitfall?
In der Regel: Anwaltskosten, Gerichtskosten, Kosten für Sachverständige und bei Niederlage auch die Kosten der Gegenseite. Manche Tarife beinhalten zusätzlich Mediation oder Online-Rechtsservices.
Wie hoch ist die Deckungssumme im Erbrechtsschutz?
Je nach Anbieter liegt die maximale Erstattung für Erbstreitigkeiten häufig bei 10.000 €.
Weitere Lebensbereiche mit rechtlichem Absicherungsbedarf
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Nicht nur im Erbfall kann es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen. Auch im Alltag entstehen schnell Situationen, in denen juristische Unterstützung nötig ist – ob im Straßenverkehr, im Berufsleben oder bei Problemen rund um die Mietwohnung. Diese Bereiche sollten Sie ebenfalls im Blick behalten.
Ein Unfall, ein Bußgeldbescheid oder Streit mit der Kfz-Versicherung – im Straßenverkehr kann es schnell zu juristischen Problemen kommen. Verkehrsrechtsschutz übernimmt Kosten für Anwalt, Gutachten und ggf. Gerichtsverfahren – besonders wichtig für Vielfahrer und Pendler.
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Was viele nicht wissen
Warum es keinen Erbrechtsschutz als Einzelversicherung gibt
Anders als oft angenommen, gibt es keine Erbrechtsschutzversicherung als eigenständigen Vertrag. Wer sich gegen Erbstreitigkeiten absichern möchte, benötigt eine private Rechtsschutzversicherung, in der der Bereich „Erbrecht“ als Beratungs- und Leistungsbaustein enthalten ist. Wir erklären, was das bedeutet – und worauf Sie achten sollten.
Der Begriff „Erbrechtsschutzversicherung“ ist in der Praxis etwas irreführend, denn: Eine solche Police existiert nicht als eigenes Produkt. Stattdessen ist der Erbrechtsschutz in vielen privaten Rechtsschutzversicherungen enthalten – oft als Teil der Module „Beratungsrechtsschutz“, „Familienrechtsschutz“ oder „Vorsorgerechtschutz“.
Das bedeutet: Wer sich gezielt gegen Erbstreitigkeiten, Pflichtteilsansprüche oder Testamentskonflikte absichern möchte, muss eine umfassendere Rechtsschutzversicherung wählen, die den Bereich „Erbrecht“ ausdrücklich mit abdeckt. Je nach Anbieter sind auch Themen wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Mediation bei Erbsachen integriert.
Wichtig: Manche Rechtsschutzversicherungen bieten im Erbrecht lediglich eine telefonische Erstberatung – ohne Kostenübernahme bei gerichtlichen Streitigkeiten. Andere übernehmen auch Mediationen oder komplette Prozesskosten. Genau hier liegt der Unterschied zwischen einem einfachen Grundschutz und einem umfassenden Erbrechtsschutz innerhalb des Privat-Rechtsschutzes.
Wer also gezielt Absicherung im Erbrecht sucht, sollte nicht nach einem Erbrechtsschutz-Tarif suchen – sondern prüfen, welcher Privatrechtsschutz das Erbrecht mit ausreichender Deckung und ohne Einschränkungen enthält.
Zusammenfassung
Erbstreitigkeiten können nicht nur emotional belastend, sondern auch finanziell riskant sein. Mit dem richtigen Erbrechtsschutz – als Teil einer privaten Rechtsschutzversicherung – sichern Sie sich juristische Unterstützung, bevor der Konflikt eskaliert. Die Leistungen reichen von der Erstberatung über Mediation bis zur vollständigen Kostenübernahme bei gerichtlichen Auseinandersetzungen. Entscheidend ist: Eine echte Erbrechtsschutzversicherung gibt es nicht als Einzelprodukt. Daher lohnt sich der Vergleich verschiedener Privatrechtsschutz-Tarife, um genau den Schutz zu erhalten, den Ihre familiäre Situation erfordert. Wer früh vorsorgt, schützt nicht nur sich selbst – sondern sorgt auch für Ruhe innerhalb der Familie.
Häufige Fragen
Welche Rechtsschutzversicherung deckt das Erbrecht besonders gut ab?
Empfehlenswerte Anbieter sind z. B. ARAG, DEURAG oder Roland mit umfangreichen Leistungen für Erbstreitigkeiten. Bei AMBA Versicherungen können Sie Tarife vergleichen und gezielt einen passenden Anbieter auswählen.
Gibt es Erbrechtsschutz auch ohne Wartezeit?
Ja, einige Anbieter wie Roland Rechtsschutz bieten Sofortschutz oder eine rückwirkende Absicherung an. Für viele Leistungen wie Beratung oder Mediation entfällt die Wartezeit ebenfalls.
Was kostet eine Erbrechtsschutzversicherung im Monat?
Zwischen 19 € und 60 € — abhängig von Tarif, Selbstbeteiligung, Leistungsumfang und ob der Vertrag als Single- oder Familientarif abgeschlossen wird.
Worauf sollte ich bei der Auswahl eines Erbrechtsschutz-Tarifs achten?
Wichtig sind: Wartezeit, maximale Erstattung, ob gerichtliche Streitigkeiten gedeckt sind, Umfang der telefonischen Beratung und ob Leistungen wie Mediation oder Testamentsberatung enthalten sind.