Rechts­schutz im Erb­fall – Schutz bei Streit ums Erbe

Pflicht­teils­an­spruch, Tes­ta­ments­an­fech­tung oder Erb­ver­zicht – mit dem pas­sen­den Rechts­schutz sichern Sie sich im Erb­fall recht­lich ab

Person unterschreibt ein Dokument mit einem Miniaturhaus im Vordergrund – Symbolbild für Erbschaft und rechtliche Absicherung im Erbfall

Wann greift der Erb­recht­schutz und für wen ist er sinn­voll?

Ein Erb­fall ist oft emo­tio­nal belas­tend – und kann schnell zu recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen füh­ren. Ob Pflicht­teil, Erb­ver­zicht, Tes­ta­ment oder Streit unter Mit­er­ben: Ohne recht­li­che Absi­che­rung ste­hen Betrof­fe­ne häu­fig allein da.

Eine Erb­recht­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt Anwalts- und Gerichts­kos­ten und sorgt dafür, dass Ihre Inter­es­sen pro­fes­sio­nell ver­tre­ten wer­den – ganz gleich, ob Sie selbst erben, ent­erbt wur­den oder ein Tes­ta­ment anfech­ten möch­ten. In die­sem Bei­trag zei­gen wir, wann Erb­recht­schutz greift, wel­che Leis­tun­gen ent­hal­ten sind und wor­auf Sie beim Abschluss ach­ten soll­ten.

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Das Wich­tigs­te im Über­blick

War­um Erb­rechts­schutz sinn­voll ist

Ein Erb­fall bringt nicht nur emo­tio­na­le Belas­tun­gen mit sich, son­dern häu­fig auch recht­li­che Unsi­cher­hei­ten. Streit um das Tes­ta­ment, unge­klär­te Pflicht­teils­an­sprü­che oder Aus­ein­an­der­set­zun­gen in Erben­ge­mein­schaf­ten sind kei­ne Sel­ten­heit – und kön­nen hohe Kos­ten ver­ur­sa­chen. Eine Erb­rechts­schutz­ver­si­che­rung hilft, früh­zei­tig Klar­heit zu schaf­fen und unter­stützt Sie dabei, Ihre Rech­te durch­zu­set­zen oder unnö­ti­ge Kon­flik­te zu ver­mei­den.

Eine Erb­rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für juris­ti­sche Aus­ein­an­der­set­zun­gen im Zusam­men­hang mit dem Erbe. Dazu zäh­len ins­be­son­de­re:

  • anwalt­li­che Erst­be­ra­tung zu Tes­ta­ment, Pflicht­teil oder Erb­fol­ge

  • recht­li­che Ver­tre­tung bei Erb­strei­tig­kei­ten (gericht­lich & auĂźer­ge­richt­lich)

  • Ăśber­nah­me von Kos­ten fĂĽr Media­ti­on bis zu 3.000 â‚¬ pro Fall

  • Unter­stĂĽt­zung bei der Erstel­lung recht­li­cher Doku­men­te wie Vor­sor­ge­voll­macht oder Pati­en­ten­ver­fü­gung

  • Bera­tung bei Streit­fäl­len in Erben­ge­mein­schaf­ten

  • Kos­ten­er­stat­tung fĂĽr Ver­fah­ren rund um die gesetz­li­che Erb­fol­ge

Je nach Anbie­ter liegt die Deckungs­sum­me bei bis zu 10.000 â‚¬. Eini­ge Ver­si­che­rer wie Roland Rechts­schutz bie­ten Leis­tun­gen sogar ohne War­te­zeit an. Wich­tig: Die Kos­ten­über­nah­me greift in der Regel nur, wenn der Erb­fall nach Ver­si­che­rungs­be­ginn ein­tritt.

Nicht alle recht­li­chen Kon­flik­te im Erbrecht wer­den auto­ma­tisch durch eine Erb­rechts­schutz­ver­si­che­rung abge­deckt. Zu den häu­figs­ten Ein­schrän­kun­gen zäh­len:

  • bereits lau­fen­de oder abseh­ba­re Strei­tig­kei­ten bei Ver­trags­ab­schluss

  • Erb­fäl­le, die vor Ver­si­che­rungs­be­ginn ein­ge­tre­ten sind

  • Strei­tig­kei­ten, die nur fami­liä­rer, nicht recht­li­cher Natur sind

  • teil­wei­se Aus­schlĂĽs­se bei hohen Streit­wer­ten oder Aus­lands­fäl­len

  • je nach Anbie­ter: nur gericht­li­che oder nur auĂźer­ge­richt­li­che Leis­tun­gen

Auch die War­te­zeit ist ent­schei­dend: Bei vie­len Ver­si­che­run­gen (z. B. ARAG) muss der Erb­fall min­des­tens 12 Mona­te nach Ver­trags­be­ginn ein­tre­ten, damit der Schutz greift. Nur weni­ge Tari­fe bie­ten sofor­ti­ge Leis­tun­gen ohne War­te­zeit.

Ein Erb­rechts­schutz ist beson­ders sinn­voll, wenn…

  • ein grö­ße­rer Nach­lass oder Immo­bi­li­en­ver­mö­gen vor­han­den ist

  • es meh­re­re poten­zi­el­le Erben (z. B. Kin­der, Ex-Part­ner, Geschwis­ter) gibt

  • Strei­tig­kei­ten in der Fami­lie bereits abseh­bar sind

  • Sie eine kla­re Rege­lung durch Tes­ta­ment oder Voll­mach­ten wĂĽn­schen

  • Sie in einer Erben­ge­mein­schaft mit unsi­che­rer Kom­mu­ni­ka­ti­on ste­hen

  • Sie im Vor­feld absi­chern möch­ten, dass Ihre WĂĽn­sche auch durch­ge­setzt wer­den

Auch wenn aktu­ell kein kon­kre­ter Erb­fall bevor­steht, lohnt sich der Abschluss oft schon zur Vor­sor­ge – ins­be­son­de­re dann, wenn Sie selbst Erbe sind oder poten­zi­ell recht­li­che Ansprü­che haben.

Recht­li­che Sicher­heit bei Erb­strei­tig­kei­ten

Leis­tun­gen der Erb­rechts­schutz­ver­si­che­rung im Detail

Ein Erb­fall kann vie­le recht­li­che Fra­gen auf­wer­fen: Wer hat Anspruch auf den Nach­lass? Wie reagiert man auf eine Tes­ta­ments­an­fech­tung? Was tun bei einer Erben­ge­mein­schaft ohne Eini­gung? Eine Erb­rechts­schutz­ver­si­che­rung hilft Ihnen in genau die­sen Momen­ten – mit klar defi­nier­ten Leis­tun­gen und zuver­läs­si­ger Unter­stüt­zung in jeder Pha­se des Kon­flikts.

Die Leis­tun­gen einer Erb­rechts­schutz­ver­si­che­rung rich­ten sich gezielt an Men­schen, die sich recht­lich absi­chern möch­ten – sei es im Vor­feld eines mög­li­chen Erb­falls oder bei kon­kre­ten Strei­tig­kei­ten im Nach­hin­ein. Abge­deckt sind in der Regel sämt­li­che Kos­ten rund um juris­ti­sche Aus­ein­an­der­set­zun­gen im Bereich des Erb­rechts.

Dazu zählt zunächst die anwalt­li­che Erst­be­ra­tung. Sie ist häu­fig der ers­te Schritt, um die recht­li­che Lage zu klä­ren – etwa bei Fra­gen zur gesetz­li­chen Erb­fol­ge, zu Pflicht­teils­an­sprü­chen oder zur Gül­tig­keit eines Tes­ta­ments. In vie­len Tari­fen ist die­se Bera­tung bereits tele­fo­nisch mög­lich und wird voll­stän­dig über­nom­men.

Kommt es zu einer Aus­ein­an­der­set­zung, ĂĽber­nimmt die Ver­si­che­rung auch die Kos­ten fĂĽr Media­tio­nen. Die­se auĂźer­ge­richt­li­che Form der Kon­flikt­lö­sung wird immer häu­fi­ger genutzt, um eine schnel­le, kos­ten­scho­nen­de Eini­gung unter Mit­er­ben zu erzie­len. Je nach Anbie­ter wer­den hier­fĂĽr bis zu 3.000 â‚¬ pro Fall bzw. 6.000 â‚¬ pro Kalen­der­jahr ĂĽber­nom­men.

Auch gericht­li­che Ver­fah­ren sind abge­si­chert: Ob Tes­ta­ments­an­fech­tung, Klä­rung von Pflicht­teils­rech­ten oder Strei­tig­kei­ten ĂĽber Schen­kun­gen zu Leb­zei­ten – die Erb­rechts­schutz­ver­si­che­rung deckt die Anwalts- und Gerichts­kos­ten bis zur ver­ein­bar­ten Deckungs­sum­me (z. B. 10.000 â‚¬ bei der ARAG oder Deu­rag, 5.000 â‚¬ bei Roland).

Eini­ge Tari­fe bie­ten dar­über hin­aus Zusatz­leis­tun­gen wie die recht­li­che Beglei­tung bei der Erstel­lung von Tes­ta­men­ten, die Bera­tung zur Nach­lass­pla­nung oder Unter­stüt­zung beim digi­ta­len Erbe. In bestimm­ten Kon­stel­la­tio­nen – etwa bei Allein­er­ben ohne Kin­der oder in Patch­work­fa­mi­li­en – kann eine sol­che Bera­tung beson­ders wert­voll sein.

Wich­tig: Die Leis­tun­gen gel­ten aus­schließ­lich für neue, nach Ver­si­che­rungs­be­ginn ein­tre­ten­de Erb­fäl­le. Bereits bestehen­de oder abseh­ba­re Strei­tig­kei­ten sind aus­ge­schlos­sen – ein mög­lichst frü­her Abschluss der Ver­si­che­rung ist daher sinn­voll.

Kos­ten & Ver­gleich der wich­tigs­ten Anbie­ter

Was kos­tet der Erb­rechts­schutz?

Die Kos­ten für eine Erb­rechts­schutz­ver­si­che­rung rich­ten sich nicht nur nach dem gewähl­ten Tarif, son­dern auch nach Leis­tungs­um­fang, Selbst­be­tei­li­gung und War­te­zei­ten. Ein genau­er Ver­gleich lohnt sich – denn gera­de bei Erb­fäl­len mit hohem Streit­po­ten­zi­al kann eine zu schwa­che Absi­che­rung schnell teu­er wer­den.

Die monat­li­chen Bei­trä­ge fĂĽr eine Erb­rechts­schutz­ver­si­che­rung star­ten ab etwa 19 Euro. Der Bei­trag steigt abhän­gig von der gewĂĽnsch­ten Deckungs­sum­me, der ver­trag­li­chen Lauf­zeit, even­tu­ell ein­ge­schlos­se­nen Zusatz­leis­tun­gen sowie dem gewähl­ten Anbie­ter. Beson­ders rele­vant sind auch die War­te­zei­ten: Wäh­rend bei man­chen Gesell­schaf­ten der Schutz erst nach zwölf Mona­ten greift, ent­fällt die­se Frist bei ande­ren voll­stän­dig. Im Fol­gen­den fin­den Sie die Leis­tun­gen der bekann­tes­ten Anbie­ter im direk­ten Ver­gleich:

Leis­tung / Anbie­ter ARAG Deu­rag Roland
Deckungs­sum­me bis 10.000 € bis 10.000 € bis 5.000 €
War­te­zeit 12 Mona­te 12 Mona­te kei­ne
Gericht­li­che Strei­tig­kei­ten abge­deckt ✅ ✅ (nur gericht­lich) ✅
Außer­ge­richt­li­che Leis­tun­gen ✅ inkl. Media­ti­on & Bera­tung ❌ ✅ inkl. Media­ti­on & Bera­tung
Tele­fo­ni­sche Erst­be­ra­tung ✅ ✅ ✅
Tes­ta­ment & Vor­sor­ge­be­ra­tung ✅ ❌ ✅

Wel­cher Tarif zu Ihnen passt, hängt von Ihrer per­sön­li­chen Situa­ti­on ab. Wenn Sie auf sofor­ti­ge Leis­tun­gen ohne War­te­zeit ange­wie­sen sind, bie­tet Roland eine soli­de Basis­ab­si­che­rung. Wer hin­ge­gen auf eine höhe­re Deckungs­sum­me und umfang­rei­che Leis­tun­gen Wert legt – etwa zur Tes­ta­ments­er­stel­lung oder in kom­ple­xen Erben­ge­mein­schaf­ten –, ist bei ARAG oder Deu­rag bes­ser auf­ge­ho­ben.

Ver­glei­chen Sie nicht nur die Deckungs­hö­he, son­dern auch, ob Leis­tun­gen wie Media­ti­on, tele­fo­ni­sche Erst­be­ra­tung oder Ver­tre­tung in meh­re­ren Instan­zen ent­hal­ten sind. Gera­de bei emo­tio­nal auf­ge­la­de­nen fami­liä­ren Kon­flik­ten sind außer­ge­richt­li­che Eini­gun­gen oft nicht nur güns­ti­ger, son­dern auch nach­hal­ti­ger.

Gut zu wis­sen: Zen­tra­le Begrif­fe rund ums Erbe

Wich­ti­ge Grund­la­gen im Erbrecht ein­fach erklärt

Vie­le Strei­tig­kei­ten im Erb­fall ent­ste­hen, weil grund­le­gen­de Begrif­fe und Rech­te miss­ver­stan­den oder falsch ein­ge­schätzt wer­den. Um das zu ver­mei­den, fin­den Sie hier kom­pak­te Infor­ma­tio­nen zu den häu­figs­ten The­men, mit denen Erben und Ange­hö­ri­ge in der Pra­xis kon­fron­tiert sind. Ver­ständ­lich, kon­kret – und auf den Punkt gebracht.

Tes­ta­ment & gesetz­li­che Erb­fol­ge

Ohne Tes­ta­ment greift die gesetz­li­che Erb­fol­ge – mit kla­ren Regeln, wer in wel­cher Rei­hen­fol­ge erbt. Mit einem Tes­ta­ment kann davon abge­wi­chen und der Nach­lass gezielt ver­teilt wer­den. Wich­tig ist dabei die kor­rek­te For­mu­lie­rung und Beach­tung for­ma­ler Vor­ga­ben, damit es im Ernst­fall nicht zu Anfech­tun­gen kommt.

Pflicht­teils­recht: Anspruch & Berech­nung

Auch wenn Per­so­nen im Tes­ta­ment nicht bedacht wer­den, haben sie unter Umstän­den Anspruch auf den Pflicht­teil – zum Bei­spiel Kin­der oder Ehe­part­ner. Der Pflicht­teil beträgt die Hälf­te des gesetz­li­chen Erb­teils und kann bei grö­ße­ren Ver­mö­gen schnell hohe Sum­men errei­chen. Eine sau­be­re Berech­nung ist ent­schei­dend.

Vor­sor­ge­voll­macht & Pati­en­ten­ver­fü­gung

Nicht nur nach dem Tod, son­dern auch bei schwe­rer Krank­heit braucht es kla­re Rege­lun­gen. Eine Vor­sor­ge­voll­macht erlaubt es Ver­trau­ens­per­so­nen, im eige­nen Namen zu han­deln. Die Pati­en­ten­ver­fü­gung legt medi­zi­ni­sche Maß­nah­men im Ernst­fall fest. Bei­des hilft, Streit unter Ange­hö­ri­gen zu ver­mei­den und die eige­nen Wün­sche durch­zu­set­zen.

Spiel­räu­me nut­zen, Klar­heit schaf­fen

Indi­vi­du­el­le Gestal­tung Ihres Erb­rechts­schut­zes

Nicht jede Erb­si­tua­ti­on ist gleich – und eben­so unter­schied­lich sind die Anfor­de­run­gen an eine pas­sen­de Erb­rechts­schutz­ver­si­che­rung. Ob mit oder ohne Selbst­be­tei­li­gung, mit kur­zer Lauf­zeit oder lang­fris­ti­gem Schutz: Sie haben meh­re­re Mög­lich­kei­ten, Ihren Ver­trag indi­vi­du­ell an Ihre Lebens­si­tua­ti­on anzu­pas­sen.

Ein Erb­rechts­schutz­ver­trag lässt sich in vie­len Punk­ten fle­xi­bel gestal­ten. Beson­ders wich­tig ist dabei die Wahl der rich­ti­gen Selbst­be­tei­li­gung. Eini­ge Tari­fe bie­ten Schutz ohne Eigen­an­teil, ande­re sen­ken den monat­li­chen Bei­trag, wenn Sie einen fes­ten Betrag im Leis­tungs­fall selbst tra­gen. Gera­de bei gerin­gem Streit­wert oder nur gele­gent­li­cher Bera­tung kann das eine sinn­vol­le Opti­on sein.

Auch die Ver­trags­lauf­zeit ist ein ent­schei­den­der Fak­tor. Wäh­rend kür­ze­re Lauf­zei­ten mehr Fle­xi­bi­li­tät ermög­li­chen, bie­ten län­ge­re Bin­dun­gen häu­fig bes­se­re Kon­di­tio­nen – ins­be­son­de­re bei Ver­si­che­rern mit umfang­rei­chen Leis­tun­gen. Ein Ver­gleich der Ange­bo­te hilft, hier das rich­ti­ge Maß zwi­schen Sicher­heit und Kos­ten­be­wusst­sein zu fin­den.

Eben­so zen­tral ist die War­te­zeit: Vie­le Ver­si­che­run­gen – etwa ARAG oder Deu­rag – set­zen eine Frist von meist 12 Mona­ten an. In die­ser Zeit greift der Ver­si­che­rungs­schutz nur ein­ge­schränkt. Wer sofort absi­chern möch­te, muss gezielt nach Tari­fen ohne War­te­zeit suchen – wie sie bei­spiels­wei­se Roland anbie­tet.

Nicht zuletzt beein­flus­sen auch per­sön­li­che Umstän­de die Wahl: Fami­li­en­stand, Erb­fol­ge-Kon­stel­la­tio­nen, vor­han­de­nes Ver­mö­gen oder bereits bestehen­de Voll­mach­ten spie­len eine wich­ti­ge Rol­le bei der Ent­schei­dung. Des­halb lohnt sich eine indi­vi­du­el­le Bera­tung, um zu klä­ren, wel­che Leis­tun­gen wirk­lich benö­tigt wer­den – und wel­che nicht.

Ein durch­dach­ter Ver­trag schützt Sie nicht nur vor hohen Kos­ten, son­dern gibt Ihnen die Sicher­heit, im Ernst­fall rich­tig und recht­zei­tig reagie­ren zu kön­nen.

Ant­wor­ten auf die häu­figs­ten Fra­gen rund um Erb­an­ge­le­gen­hei­ten und juris­ti­sche Absi­che­rung.

Was Sie schon immer über Erb­rechts­schutz wis­sen woll­ten

Erb­strei­tig­kei­ten sind oft kom­plex, emo­tio­nal belas­tend und mit hohen Kos­ten ver­bun­den. Eine Erb­rechts­schutz­ver­si­che­rung hilft, recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen abzu­si­chern – sei es in der Erben­ge­mein­schaft, bei Pflicht­teils­an­sprü­chen oder bei Unklar­hei­ten im Tes­ta­ment. In die­sem Bereich beant­wor­ten wir die wich­tigs­ten Fra­gen zum Ver­si­che­rungs­schutz im Erb­fall.

Der Erb­rechts­schutz greift bei recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen rund um Nach­lass, Pflicht­teil, Erb­ver­trä­ge, Tes­ta­men­te oder Strei­tig­kei­ten in Erben­ge­mein­schaf­ten. Ver­si­chert sind in der Regel gericht­li­che Ver­fah­ren, oft auch außer­ge­richt­li­che Media­tio­nen sowie die tele­fo­ni­sche Erst­be­ra­tung.

Ja, in den meis­ten Tari­fen beträgt die War­te­zeit 12 Mona­te. Eini­ge Leis­tun­gen wie tele­fo­ni­sche Bera­tung oder Media­ti­on ste­hen oft schon ab Ver­trags­be­ginn zur Ver­fü­gung. Für aku­te Fäl­le gibt es bei man­chen Anbie­tern auch Tari­fe ohne War­te­zeit.

Ja, wenn der Erb­fall nach Ver­trags­be­ginn ein­ge­tre­ten ist und die War­te­zeit erfĂĽllt wur­de. Die Ver­si­che­rung ĂĽber­nimmt dann z. B. Anwalts- und Gerichts­kos­ten bei der Durch­set­zung oder Abwehr von Pflicht­teils­an­sprü­chen.

Ja. Typi­sche Fäl­le wie Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten über Immo­bi­li­en, Ver­bind­lich­kei­ten oder Nach­lass­ver­tei­lung inner­halb der Erben­ge­mein­schaft sind über den Erb­rechts­schutz abge­deckt, sofern die Bedin­gun­gen erfüllt sind.

Die Erstel­lung selbst ist meist nicht Bestand­teil der Ver­si­che­rung. Vie­le Tari­fe bie­ten aber tele­fo­ni­sche Bera­tung oder Mus­ter­for­mu­lie­run­gen an. Die rechts­si­che­re Erstel­lung durch einen Notar ist in der Regel nicht ver­si­chert.

Nur wenn deut­sches Erbrecht anwend­bar ist — das hängt vom Ein­zel­fall und dem jewei­li­gen Tarif ab. Eini­ge Ver­si­che­rer schlie­ßen inter­na­tio­na­le Erb­fäl­le aus, ande­re bie­ten ein­ge­schränk­ten Schutz inner­halb der EU.

Alle voll­jäh­ri­gen Per­so­nen mit Wohn­sitz in Deutsch­land. Der Schutz gilt meist für Ein­zel­per­so­nen oder Fami­li­en im Rah­men einer pri­va­ten Rechts­schutz­ver­si­che­rung — eine sepa­ra­te Erb­rechts­schutz­po­li­ce gibt es nicht

Nein. Der Erb­rechts­schutz ist eine Vor­sor­ge­ver­si­che­rung. Ist der Erb­fall bereits ein­ge­tre­ten oder ein Streit abseh­bar, greift der Schutz nicht mehr

In der Regel: Anwalts­kos­ten, Gerichts­kos­ten, Kos­ten für Sach­ver­stän­di­ge und bei Nie­der­la­ge auch die Kos­ten der Gegen­sei­te. Man­che Tari­fe beinhal­ten zusätz­lich Media­ti­on oder Online-Rechts­ser­vices.

Je nach Anbie­ter liegt die maxi­ma­le Erstat­tung fĂĽr Erb­strei­tig­kei­ten häu­fig bei 10.000 â‚¬.

Wei­te­re Lebens­be­rei­che mit recht­li­chem Absi­che­rungs­be­darf

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Nicht nur im Erb­fall kann es zu recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen kom­men. Auch im All­tag ent­ste­hen schnell Situa­tio­nen, in denen juris­ti­sche Unter­stüt­zung nötig ist – ob im Stra­ßen­ver­kehr, im Berufs­le­ben oder bei Pro­ble­men rund um die Miet­woh­nung. Die­se Berei­che soll­ten Sie eben­falls im Blick behal­ten.

Fahrerin blickt konzentriert in den Rückspiegel – Symbolbild für Aufmerksamkeit im Straßenverkehr und rechtlichen Schutz bei Streitfällen
Rechts­schutz im Stra­ßen­ver­kehr

Ein Unfall, ein Buß­geld­be­scheid oder Streit mit der Kfz-Ver­si­che­rung – im Stra­ßen­ver­kehr kann es schnell zu juris­ti­schen Pro­ble­men kom­men. Ver­kehrs­rechts­schutz über­nimmt Kos­ten für Anwalt, Gut­ach­ten und ggf. Gerichts­ver­fah­ren – beson­ders wich­tig für Viel­fah­rer und Pend­ler.

Junge Frau diskutiert verärgert mit einer anderen Person über Pläne – symbolisiert Konflikte im Berufsleben und die Notwendigkeit eines Berufsrechtsschutzes
Absi­che­rung im Berufs­le­ben

Kün­di­gung, Abmah­nung oder Gehalts­streit – arbeits­recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen sind kei­ne Sel­ten­heit. Arbeits­rechts­schutz hilft, Ihre Rech­te gegen­über Arbeit­ge­bern durch­zu­set­zen, und über­nimmt dabei auch die Kos­ten für Kla­ge­ver­fah­ren oder außer­ge­richt­li­che Eini­gun­gen.

Junge Familie sitzt beim Einzug zwischen Umzugskartons – Kind überreicht symbolisch die Wohnungsschlüssel an die Mutter
Woh­nen & Mie­te

Ob Miet­erhö­hung, Neben­kos­ten­ab­rech­nung oder Kün­di­gungs­schutz – im Miet­ver­hält­nis kommt es häu­fig zu recht­li­chem Klä­rungs­be­darf. Miet­rechts­schutz bie­tet Unter­stüt­zung in allen wohn­recht­li­chen Fra­gen und hilft, Ihr Zuhau­se zu sichern.

Was vie­le nicht wis­sen

War­um es kei­nen Erb­rechts­schutz als Ein­zel­ver­si­che­rung gibt

Anders als oft ange­nom­men, gibt es kei­ne Erb­rechts­schutz­ver­si­che­rung als eigen­stän­di­gen Ver­trag. Wer sich gegen Erb­strei­tig­kei­ten absi­chern möch­te, benö­tigt eine pri­va­te Rechts­schutz­ver­si­che­rung, in der der Bereich „Erbrecht“ als Bera­tungs- und Leis­tungs­bau­stein ent­hal­ten ist. Wir erklä­ren, was das bedeu­tet – und wor­auf Sie ach­ten soll­ten.

Der Begriff „Erb­rechts­schutz­ver­si­che­rung“ ist in der Pra­xis etwas irre­füh­rend, denn: Eine sol­che Poli­ce exis­tiert nicht als eige­nes Pro­dukt. Statt­des­sen ist der Erb­rechts­schutz in vie­len pri­va­ten Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen ent­hal­ten – oft als Teil der Modu­le „Bera­tungs­rechts­schutz“, „Fami­li­en­rechts­schutz“ oder „Vor­sor­ge­recht­schutz“.

Das bedeu­tet: Wer sich gezielt gegen Erb­strei­tig­kei­ten, Pflicht­teils­an­sprü­che oder Tes­ta­ments­kon­flik­te absi­chern möch­te, muss eine umfas­sen­de­re Rechts­schutz­ver­si­che­rung wäh­len, die den Bereich „Erbrecht“ aus­drück­lich mit abdeckt. Je nach Anbie­ter sind auch The­men wie Pati­en­ten­ver­fü­gung, Vor­sor­ge­voll­macht oder Media­ti­on bei Erbsa­chen inte­griert.

Wich­tig: Man­che Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen bie­ten im Erbrecht ledig­lich eine tele­fo­ni­sche Erst­be­ra­tung – ohne Kos­ten­über­nah­me bei gericht­li­chen Strei­tig­kei­ten. Ande­re über­neh­men auch Media­tio­nen oder kom­plet­te Pro­zess­kos­ten. Genau hier liegt der Unter­schied zwi­schen einem ein­fa­chen Grund­schutz und einem umfas­sen­den Erb­rechts­schutz inner­halb des Pri­vat-Rechts­schut­zes.

Wer also gezielt Absi­che­rung im Erbrecht sucht, soll­te nicht nach einem Erb­rechts­schutz-Tarif suchen – son­dern prü­fen, wel­cher Pri­vat­rechts­schutz das Erbrecht mit aus­rei­chen­der Deckung und ohne Ein­schrän­kun­gen ent­hält.

Zusam­men­fas­sung

Erb­strei­tig­kei­ten kön­nen nicht nur emo­tio­nal belas­tend, son­dern auch finan­zi­ell ris­kant sein. Mit dem rich­ti­gen Erb­rechts­schutz – als Teil einer pri­va­ten Rechts­schutz­ver­si­che­rung – sichern Sie sich juris­ti­sche Unter­stüt­zung, bevor der Kon­flikt eska­liert. Die Leis­tun­gen rei­chen von der Erst­be­ra­tung über Media­ti­on bis zur voll­stän­di­gen Kos­ten­über­nah­me bei gericht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen. Ent­schei­dend ist: Eine ech­te Erb­rechts­schutz­ver­si­che­rung gibt es nicht als Ein­zel­pro­dukt. Daher lohnt sich der Ver­gleich ver­schie­de­ner Pri­vat­rechts­schutz-Tari­fe, um genau den Schutz zu erhal­ten, den Ihre fami­liä­re Situa­ti­on erfor­dert. Wer früh vor­sorgt, schützt nicht nur sich selbst – son­dern sorgt auch für Ruhe inner­halb der Fami­lie.

Häu­fi­ge Fra­gen

Wel­che Rechts­schutz­ver­si­che­rung deckt das Erbrecht beson­ders gut ab?

Emp­feh­lens­wer­te Anbie­ter sind z. B. ARAG, DEURAG oder Roland mit umfang­rei­chen Leis­tun­gen fĂĽr Erb­strei­tig­kei­ten. Bei AMBA Ver­si­che­run­gen kön­nen Sie Tari­fe ver­glei­chen und gezielt einen pas­sen­den Anbie­ter aus­wäh­len.

Ja, eini­ge Anbie­ter wie Roland Rechts­schutz bie­ten Sofort­schutz oder eine rück­wir­ken­de Absi­che­rung an. Für vie­le Leis­tun­gen wie Bera­tung oder Media­ti­on ent­fällt die War­te­zeit eben­falls.

Zwi­schen 19 â‚¬ und 60 â‚¬ — abhän­gig von Tarif, Selbst­be­tei­li­gung, Leis­tungs­um­fang und ob der Ver­trag als Sin­gle- oder Fami­li­en­ta­rif abge­schlos­sen wird.

Wich­tig sind: War­te­zeit, maxi­ma­le Erstat­tung, ob gericht­li­che Strei­tig­kei­ten gedeckt sind, Umfang der tele­fo­ni­schen Bera­tung und ob Leis­tun­gen wie Media­ti­on oder Tes­ta­ments­be­ra­tung ent­hal­ten sind.

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