Miet­rechts­schutz – Ihre Absi­che­rung bei Streit rund ums Woh­nen

Sichern Sie sich recht­li­che Unter­stüt­zung bei Streit mit Ver­mie­ter, Nach­barn oder Ver­wal­tung

Mietrechtsschutz

Wer zur Mie­te wohnt oder sei­ne Immo­bi­lie selbst nutzt, kennt das Risi­ko: Es kommt zu Unstim­mig­kei­ten mit dem Ver­mie­ter, Nach­barn oder der Haus­ver­wal­tung – und recht­li­che Schrit­te wer­den nötig. Doch gera­de im Miet­recht scheu­en vie­le Betrof­fe­ne den Gang zum Anwalt aus Sor­ge vor hohen Kos­ten. Ein Miet­rechts­schutz nimmt Ihnen die­se Sor­ge. Er über­nimmt die finan­zi­el­len Risi­ken juris­ti­scher Aus­ein­an­der­set­zun­gen und ver­schafft Ihnen Klar­heit, Sicher­heit und Hand­lungs­spiel­raum. Ob Streit um Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren, eine Neben­kos­ten­ab­rech­nung oder eine Kün­di­gung wegen Eigen­be­darf – wir erklä­ren Ihnen, was der Miet­rechts­schutz wirk­lich leis­tet, wann er greift und wor­auf Sie ach­ten müs­sen.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Schützt Mie­ter und selbst­nut­zen­de Eigen­tü­mer bei recht­li­chen Strei­tig­kei­ten rund ums Woh­nen

  • Deckt Anwalts‑, Gerichts- und Sach­ver­stän­di­gen­kos­ten – auch bei teu­ren Ver­fah­ren

  • Gilt objekt­be­zo­gen: Beim Umzug über­trag­bar auf die neue Woh­nung oder Immo­bi­lie

  • War­te­zeit meist 3 Mona­te – eini­ge Anbie­ter bie­ten rück­wir­ken­den Schutz oder Sofort­leis­tung

  • Auch außer­ge­richt­li­che Eini­gung (Media­ti­on) und Wider­spruchs­ver­fah­ren häu­fig mit­ver­si­chert

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Ihre Über­sicht
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Für wen sich Miet­rechts­schutz wirk­lich lohnt

Ob Sie zur Mie­te woh­nen oder Ihre eige­ne Immo­bi­lie nut­zen – Streit­fäl­le rund ums Woh­nen las­sen sich kaum ver­mei­den. Ein Miet­rechts­schutz bie­tet Ihnen die Mög­lich­keit, Ihre Inter­es­sen pro­fes­sio­nell und ohne finan­zi­el­les Risi­ko durch­zu­set­zen. Doch wann lohnt sich die­se Ver­si­che­rung tat­säch­lich? Und wel­che Unter­schie­de bestehen zwi­schen Mie­tern und Eigen­tü­mern? In den fol­gen­den Berei­chen erfah­ren Sie, wie Sie von einem Miet­rechts­schutz pro­fi­tie­ren kön­nen – und in wel­chen Fäl­len der Schutz nicht greift.

Wer in einer Miet­woh­nung oder einem Miet­haus lebt, sieht sich im All­tag häu­fig mit recht­li­chen Unsi­cher­hei­ten kon­fron­tiert. Häu­fi­ge Streit­punk­te sind:

  • Neben­kos­ten­ab­rech­nun­gen, die nicht nach­voll­zieh­bar erschei­nen

  • Kün­di­gun­gen wegen Eigen­be­darf, die ange­zwei­felt wer­den

  • Män­gel an der Woh­nung, wie Schim­mel oder Hei­zungs­aus­fall

  • Pro­ble­me mit Nach­barn, z. B. Lärm­be­läs­ti­gung

Mit einem Miet­rechts­schutz haben Sie die Mög­lich­keit, sich gegen sol­che Kon­flik­te juris­tisch zu weh­ren – ohne hohe Kos­ten befürch­ten zu müs­sen.

Auch als selbst­nut­zen­der Eigen­tü­mer kön­nen Sie vom Miet­rechts­schutz pro­fi­tie­ren. Denn Strei­tig­kei­ten enden nicht mit dem Eigen­tum – sie ver­la­gern sich ledig­lich:

  • Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit der Haus­ver­wal­tung (z. B. feh­ler­haf­te Abrech­nun­gen)

  • Streit mit Nach­barn wegen Lärm, Grenz­be­pflan­zung oder Ein­hal­tung der Haus­ord­nung

  • Pro­ble­me mit der Kom­mu­ne, etwa bei Grund­steu­er oder bau­recht­li­chen Fra­gen

Ein Wohn- und Grund­stücks­rechts­schutz bie­tet Ihnen als Eigen­tü­mer eine objekt­be­zo­ge­ne Absi­che­rung – und bleibt selbst beim Umzug bestehen.

Trotz umfang­rei­cher Leis­tun­gen gibt es kla­re Aus­schlüs­se, die Sie ken­nen soll­ten:

  • Bereits lau­fen­de oder abseh­ba­re Strei­tig­kei­ten zum Zeit­punkt des Ver­si­che­rungs­ab­schlus­ses

  • Fäl­le mit gerin­ger Erfolgs­aus­sicht oder unver­hält­nis­mä­ßi­gen Kos­ten

  • Aus­ein­an­der­set­zun­gen außer­halb des Miet- und Wohn­be­reichs (z. B. Arbeits­recht, Ver­kehrs­recht – außer als Zusatz­bau­stein)

  • Rei­ne Ver­wal­tungs­ak­te ohne recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zung

Gut zu wis­sen: Die meis­ten Ver­si­che­rer bie­ten eine kos­ten­lo­se Erst­be­ra­tung, um die Erfolgs­aus­sich­ten Ihres Falls prü­fen zu las­sen.

Was Miet­rechts­schutz wirk­lich abdeckt – und wann er hilft

Die­se Leis­tun­gen bie­tet der Miet­rechts­schutz

Ein Miet­rechts­schutz sichert Sie juris­tisch ab, wenn es rund ums Woh­nen zu Kon­flik­ten kommt. Er über­nimmt nicht nur die Kos­ten, son­dern stärkt Ihre Posi­ti­on durch anwalt­li­che Bera­tung, gericht­li­che Unter­stüt­zung und – in vie­len Fäl­len – durch außer­ge­richt­li­che Lösun­gen wie Media­ti­on. Doch wel­che Leis­tun­gen sind kon­kret ent­hal­ten?

Die Miet­rechts­schutz­ver­si­che­rung greift, wenn es zu recht­li­chen Strei­tig­kei­ten in Zusam­men­hang mit Ihrem Miet­ver­hält­nis oder Ihrer selbst­ge­nutz­ten Immo­bi­lie kommt. Sie über­nimmt die anfal­len­den Kos­ten – unab­hän­gig davon, ob Sie selbst kla­gen oder sich gegen eine Kla­ge ver­tei­di­gen müs­sen. Das umfasst in der Regel:

  • die Kos­ten für einen frei wähl­ba­ren Rechts­an­walt,

  • Gerichts­kos­ten bei Aus­ein­an­der­set­zun­gen durch alle Instan­zen,

  • sowie Auf­wen­dun­gen für Sach­ver­stän­di­ge oder Zeu­gen, sofern die­se zur Klä­rung des Falls not­wen­dig sind.

Eben­falls häu­fig ent­hal­ten ist die Über­nah­me der geg­ne­ri­schen Anwalts­kos­ten, wenn Sie vor Gericht unter­lie­gen, sowie die Mög­lich­keit zur Media­ti­on – also einer außer­ge­richt­li­chen Eini­gung. Eini­ge Tari­fe beinhal­ten zusätz­lich die Unter­stüt­zung bei Wider­spruchs­ver­fah­ren, etwa bei unkla­ren behörd­li­chen Ent­schei­dun­gen im Zusam­men­hang mit Ihrem Wohn­ob­jekt.

Bei­spiel­haf­te Fäl­le, in denen der Miet­rechts­schutz greift:

  • Ihr Ver­mie­ter kün­digt die Woh­nung wegen Eigen­be­darf, den Sie anzwei­feln.

  • Sie erhal­ten eine Neben­kos­ten­ab­rech­nung, die weder nach­voll­zieh­bar noch kor­rekt ist.

  • In Ihrer Woh­nung tre­ten Feuch­tig­keit oder Schim­mel auf – und der Ver­mie­ter reagiert nicht.

  • Es kommt zum Streit mit der Haus­ver­wal­tung über bau­li­che Maß­nah­men oder Kos­ten­ver­tei­lung.

  • Lärm­be­läs­ti­gung durch Nach­barn macht das Woh­nen uner­träg­lich – eine Media­ti­on wird ein­ge­lei­tet.

Die genau­en Leis­tun­gen unter­schei­den sich je nach Anbie­ter. Man­che Tari­fe schlie­ßen etwa Wider­spruchs­ver­fah­ren oder Media­ti­on aus, ande­re bie­ten dafür erwei­ter­te Leis­tun­gen wie tele­fo­ni­sche Erst­be­ra­tung oder Sofort­hil­fe.

Mit wel­chen Kos­ten Sie rech­nen soll­ten – und wann der Schutz greift

Kos­ten, War­te­zeit und Selbst­be­tei­li­gung im Über­blick

Ein Miet­rechts­schutz muss nicht teu­er sein – doch die Leis­tun­gen vari­ie­ren je nach Anbie­ter, Tarif­mo­dell und Ver­trags­de­tails. Wer weiß, wie sich die Kos­ten zusam­men­set­zen, wel­che Rol­le die War­te­zeit spielt und ob eine Selbst­be­tei­li­gung sinn­voll ist, kann sich gezielt absi­chern und gleich­zei­tig Bei­trä­ge spa­ren.

Die Kos­ten für eine Miet­rechts­schutz­ver­si­che­rung bewe­gen sich – je nach Ver­si­che­rer und Leis­tungs­um­fang – zwi­schen 50 und 150 Euro pro Jahr. In vie­len Fäl­len ist der Miet­rechts­schutz nicht ein­zeln erhält­lich, son­dern als Bestand­teil eines Pri­vat­rechts­schut­zes oder als Bau­stein inner­halb eines Kom­bi­ta­rifs. Beson­ders güns­ti­ge Ange­bo­te sind oft an eine Selbst­be­tei­li­gung geknüpft, die bei 150 bis 250 Euro pro Fall liegt. Das bedeu­tet: Erst wenn Ihre Anwalts- oder Gerichts­kos­ten die­sen Betrag über­schrei­ten, greift die Ver­si­che­rung.

Die drei zen­tra­len Ein­fluss­fak­to­ren auf die Bei­trags­hö­he:

  1. Leis­tungs­um­fang: Je mehr Streit­be­rei­che abge­si­chert sind (z. B. Media­ti­on, Wider­spruchs­ver­fah­ren), des­to höher der Bei­trag.

  2. Deckungs­sum­me: Emp­foh­len wer­den min­des­tens 300.000 Euro – ide­al sind 500.000 bis 1 Mio. Euro, da gera­de Wohn­rechts­ver­fah­ren teu­er und lang­wie­rig sein kön­nen.

  3. Selbst­be­tei­li­gung: Mit höhe­rem Selbst­be­halt sinkt der Bei­trag – sinn­voll für alle, die nur im Ernst­fall auf den Schutz ange­wie­sen sind.

War­te­zeit – ein oft unter­schätz­ter Punkt:

In den meis­ten Tari­fen gilt eine War­te­zeit von drei Mona­ten. Wäh­rend die­ser Zeit sind neue Fäl­le nicht abge­si­chert. Wer also bereits ein Pro­blem mit dem Ver­mie­ter oder der Haus­ver­wal­tung hat, kann den Ver­si­che­rungs­schutz nicht rück­wir­kend bean­spru­chen – es sei denn, der Anbie­ter bie­tet expli­zit einen rück­wir­ken­den Sofort­schutz oder ver­zich­tet auf die War­te­zeit in bestimm­ten Fäl­len (z. B. bei einem naht­lo­sen Tarif­wech­sel).

Tipp für preis­be­wuss­te Ver­si­cher­te:
Wenn Sie bereits Mit­glied in einem Mie­ter­ver­ein oder Mie­ter­bund sind, kön­nen Sie über die­se oft beson­ders güns­ti­ge Grup­pen­ver­trä­ge mit Miet­rechts­schutz­ver­si­che­rern nut­zen – teil­wei­se ohne War­te­zeit und mit ein­ge­schränk­ter Selbst­be­tei­li­gung.

Ach­ten Sie nicht nur auf den Preis – son­dern auf das Ver­hält­nis von Bei­trag, Deckungs­sum­me und tat­säch­li­cher Leis­tung. Wir hel­fen Ihnen dabei, Tari­fe objek­tiv zu ver­glei­chen und auf Ihre Wohn­si­tua­ti­on abzu­stim­men.

Zusätz­li­cher Rechts­schutz für alle Lebens­be­rei­che

Wei­te­re Ver­si­che­run­gen für Mie­ter & Eigen­tü­mer

Der Miet­rechts­schutz sichert Kon­flik­te rund ums Woh­nen ab – doch vie­le recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen betref­fen ande­re Lebens­be­rei­che: den Ver­kehr, den Beruf oder pri­va­te Ange­le­gen­hei­ten. Um im All­tag voll­stän­dig geschützt zu sein, lässt sich der Miet­rechts­schutz oft mit ergän­zen­den Rechts­schutz­bau­stei­nen kom­bi­nie­ren. Wir zei­gen Ihnen drei sinn­vol­le Ergän­zun­gen, die Ihren Ver­si­che­rungs­schutz sinn­voll erwei­tern.

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Vom Streit mit dem Online-Shop über Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Nach­barn bis hin zu Pro­ble­men bei Frei­zeit­ver­trä­gen: Der Pri­vat­rechts­schutz deckt zahl­rei­che Lebens­be­rei­che ab, die über das Woh­nen hin­aus­ge­hen.

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Ob Kün­di­gung, Abmah­nung oder unge­recht­fer­tig­te Gehalts­kür­zung: Mit einem Berufs­rechts­schutz sichern Sie sich recht­lich ab – beson­ders wich­tig für Arbeit­neh­mer und Selbst­stän­di­ge.

Verkehrsrechtsschutz

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Ein Ver­kehrs­un­fall, ein Ein­spruch gegen ein Buß­geld oder Ärger mit der Kfz-Werk­statt: Der Ver­kehrs­rechts­schutz über­nimmt die recht­li­che Ver­tre­tung und ent­las­tet Sie finan­zi­ell.

Wie Sie den Miet­rechts­schutz kün­di­gen oder den Anbie­ter wech­seln

So kün­di­gen oder wech­seln Sie den Miet­rechts­schutz

Ob Sie mit Ihrem aktu­el­len Anbie­ter unzu­frie­den sind, bes­se­re Leis­tun­gen suchen oder Bei­trä­ge spa­ren möch­ten – es gibt gute Grün­de, eine bestehen­de Miet­rechts­schutz­ver­si­che­rung zu kün­di­gen oder zu wech­seln. Damit der Über­gang rei­bungs­los gelingt, soll­ten Sie eini­ge wich­ti­ge Punk­te beach­ten.

Die ordent­li­che Kün­di­gung ist die gän­gigs­te Vari­an­te. Sie ist in der Regel drei Mona­te vor Ablauf des Ver­si­che­rungs­jah­res mög­lich. Maß­geb­lich ist das Datum des Ver­trags­be­ginns, nicht das Kalen­der­jahr. Vie­le Poli­cen haben eine Min­dest­lauf­zeit von ein bis drei Jah­ren. Nach Ablauf die­ser Frist kann jähr­lich gekün­digt wer­den – schrift­lich per Brief, Fax oder E‑Mail. Ein Blick in die Ver­trags­un­ter­la­gen oder die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen bringt hier Klar­heit.

Alter­na­tiv besteht das Recht auf außer­or­dent­li­che Kün­di­gung, etwa wenn:

  • der Ver­si­che­rer die Bei­trä­ge erhöht, ohne dass sich die Leis­tung ver­bes­sert,

  • Sie im Scha­den­fall unzu­frie­den mit der Regu­lie­rung waren,

  • das ver­si­cher­te Risi­ko weg­fällt, z. B. durch Aus­zug oder Immo­bi­li­en­ver­kauf.

In die­sen Fäl­len kön­nen Sie inner­halb von einem Monat nach Kennt­nis des Ände­rungs­grun­des kün­di­gen. Die Kün­di­gung wird dann zum sofor­ti­gen Zeit­punkt wirk­sam.

Ein Wech­sel zu einem neu­en Anbie­ter soll­te naht­los erfol­gen, um eine Deckungs­lü­cke zu ver­mei­den. Idea­ler­wei­se bean­tra­gen Sie den neu­en Miet­rechts­schutz zuerst und kün­di­gen erst, wenn die Annah­me bestä­tigt wur­de. Vie­le neue Tari­fe bie­ten heu­te erwei­ter­te Leis­tun­gen, güns­ti­ge­re Bei­trä­ge oder bes­se­re Kom­bi­na­ti­ons­mög­lich­kei­ten mit Privat‑, Ver­kehrs- oder Berufs­rechts­schutz.

Unser Tipp:
Ach­ten Sie beim Wech­sel auch auf die War­te­zeit. Bei einem Tarif­wech­sel inner­halb der­sel­ben Ver­si­che­rungs­art kann die­se oft ange­rech­net oder sogar voll­stän­dig erlas­sen wer­den – beson­ders dann, wenn der Vor­ver­trag lücken­los bestand.

Wenn Sie unsi­cher sind, ob eine Kün­di­gung oder ein Wech­sel in Ihrer Situa­ti­on sinn­voll ist, bera­ten wir Sie gern per­sön­lich und zei­gen Ihnen pas­sen­de Alter­na­ti­ven.

Was vie­le nicht wis­sen – aber wis­sen soll­ten

Was Sie schon immer über Miet­rechts­schutz wis­sen woll­ten

Nein – in der Regel greift der Ver­si­che­rungs­schutz erst nach Ablauf der ver­trag­lich ver­ein­bar­ten War­te­zeit (meist drei Mona­te). Strei­tig­kei­ten, die bereits vor Ver­trags­ab­schluss begon­nen haben oder kon­kret abseh­bar waren, sind nicht ver­si­chert. Eini­ge Anbie­ter bie­ten in Son­der­fäl­len jedoch eine soge­nann­te „Rück­da­tie­rung“ an – die­se muss aber expli­zit ver­ein­bart und geneh­migt sein.

Ja. Sie haben laut Ver­si­che­rungs­ver­trags­ge­setz das Recht, einen Rechts­an­walt Ihrer Wahl zu beauf­tra­gen. Vie­le Ver­si­che­rer arbei­ten zwar mit Part­ner­kanz­lei­en zusam­men, doch eine Ver­pflich­tung zur Nut­zung besteht nicht. Bei der frei­en Wahl soll­ten Sie aber sicher­stel­len, dass der Anwalt Erfah­rung im Miet­recht mit­bringt.

Der Miet­rechts­schutz ist objekt­be­zo­gen, geht aber beim Umzug auto­ma­tisch auf die neue Wohn­an­schrift über – sofern es sich wie­der um eine selbst­ge­nutz­te Immo­bi­lie oder Miet­woh­nung han­delt. Eine Mit­tei­lung an den Ver­si­che­rer ist den­noch erfor­der­lich, da sich Bei­trag oder Risi­ko ändern kön­nen.

Ja, wenn Sie Ihre Immo­bi­lie selbst bewoh­nen, kön­nen Sie über einen Woh­nungs- und Grund­stücks­rechts­schutz abge­si­chert sein. Die Ver­si­che­rung greift z. B. bei Streit mit der Haus­ver­wal­tung, Nach­barn oder kom­mu­na­len Stel­len – aller­dings nicht bei Ver­mie­tung an Drit­te. Dafür wäre ein Ver­mie­ter­rechts­schutz not­wen­dig.

Eini­ge Anbie­ter wer­ben mit sofor­ti­gem Ver­si­che­rungs­schutz, doch das gilt meist nur in Ver­bin­dung mit bestimm­ten Bedin­gun­gen – etwa einem naht­lo­sen Vor­ver­trag oder Son­der­ak­tio­nen. Die meis­ten Tari­fe sehen grund­sätz­lich eine War­te­zeit von 3 Mona­ten vor, um rei­ne Anlass­ver­si­che­run­gen zu ver­mei­den.

Mit­glied­schaf­ten in Mie­ter­ver­ei­nen bie­ten oft nur eine Erst­be­ra­tung und kei­ne voll­stän­di­ge juris­ti­sche Ver­tre­tung. Eini­ge Ver­ei­ne koope­rie­ren jedoch mit Ver­si­che­rern, sodass ver­güns­tig­te Miet­rechts­schutz-Tari­fe exklu­siv für Mit­glie­der abge­schlos­sen wer­den kön­nen. Ein zusätz­li­cher indi­vi­du­el­ler Miet­rechts­schutz kann den­noch sinn­voll sein, wenn Sie umfas­sen­den Schutz wün­schen.

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Wer war­tet, ver­liert oft – recht­zei­tig absi­chern lohnt sich

War­um Miet­rechts­schutz nicht erst im Streit­fall abge­schlos­sen wer­den soll­te

Vie­le schlie­ßen eine Miet­rechts­schutz­ver­si­che­rung erst dann ab, wenn sich ein Kon­flikt mit dem Ver­mie­ter bereits andeu­tet. Doch genau dann ist es oft zu spät – denn der Ver­si­che­rungs­schutz greift nicht rück­wir­kend. Wer recht­zei­tig vor­sorgt, ver­schafft sich nicht nur Sicher­heit, son­dern auch Hand­lungs­spiel­raum.

Recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen rund ums Woh­nen ent­ste­hen meist schlei­chend: eine feh­ler­haf­te Neben­kos­ten­ab­rech­nung, eine frag­wür­di­ge Kün­di­gung oder anhal­ten­de Män­gel in der Woh­nung. Häu­fig wird der Miet­rechts­schutz erst dann ins Spiel gebracht, wenn sich die Situa­ti­on zuspitzt. Doch genau das ist ein Denk­feh­ler – denn: Die meis­ten Ver­si­che­rer sehen eine War­te­zeit von drei Mona­ten vor. In die­ser Zeit kön­nen Sie kei­ne Leis­tun­gen in Anspruch neh­men.

Das bedeu­tet: Wenn der Ver­mie­ter bereits schrift­lich kün­digt oder die Abrech­nung schon vor­liegt, ist es zu spät für eine nach­träg­li­che Absi­che­rung. Der Streit gilt dann als „vor­ver­trag­lich“ und ist vom Schutz aus­ge­nom­men.

War­um recht­zei­ti­ges Han­deln wich­tig ist:

  • Sie sichern sich juris­ti­sche Unter­stüt­zung, bevor der Ernst­fall ein­tritt.

  • Die Ver­si­che­rung über­nimmt Kos­ten auch bei Media­ti­on, nicht nur bei Kla­ge.

  • Sie ver­mei­den emo­tio­na­le Fehl­ent­schei­dun­gen aus Angst vor Kos­ten.

  • Sie kön­nen sich in Ruhe für den pas­sen­den Anbie­ter ent­schei­den, nicht unter Druck.

Wer in einer Miet­woh­nung lebt oder sei­ne Immo­bi­lie selbst nutzt, soll­te den Miet­rechts­schutz als prä­ven­ti­ven Schutz sehen – nicht als Not­fall­maß­nah­me. Genau wie bei einer Haus­rat- oder Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist es bes­ser, sie nicht zu brau­chen, aber zu haben – als umge­kehrt.

Wir hel­fen Ihnen dabei, früh­zei­tig den pas­sen­den Tarif zu fin­den – bevor es kri­tisch wird.

Zusam­men­fas­sung

Ein Miet­rechts­schutz gibt Ihnen Sicher­heit im All­tag – vor allem dann, wenn es zu Strei­tig­kei­ten rund um Ihre Wohn­si­tua­ti­on kommt. Ob es um Eigen­be­darfs­kün­di­gung, Neben­kos­ten oder Woh­nungs­män­gel geht: Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten und stärkt Ihre recht­li­che Posi­ti­on. Wich­tig ist, dass der Abschluss recht­zei­tig erfolgt – und der gewähl­te Tarif zu Ihrer Wohn­form und Lebens­si­tua­ti­on passt.

Wir emp­feh­len, nicht erst im Kon­flikt­fall zu han­deln. Ver­glei­chen Sie Tari­fe früh­zei­tig, prü­fen Sie Leis­tun­gen wie Media­ti­on, Wider­spruchs­ver­fah­ren und freie Anwalts­wahl – und sichern Sie sich ab, bevor es kri­tisch wird. Bei Fra­gen ste­hen wir Ihnen gern zur Sei­te.

häu­fi­ge Fra­gen

Je nach Anbie­ter und Tarif lie­gen die Kos­ten zwi­schen 50 und 150 Euro pro Jahr. Güns­ti­ge­re Tari­fe set­zen meist eine Selbst­be­tei­li­gung von 150 bis 250 Euro vor­aus.

In der Regel beträgt die War­te­zeit 3 Mona­te. Erst danach kön­nen Sie Leis­tun­gen in Anspruch neh­men – vor­aus­ge­setzt, der Streit­fall war bei Abschluss noch nicht abseh­bar.

Ja. Vie­le Anbie­ter inte­grie­ren den Miet­rechts­schutz als Bau­stein in Kom­bi­pro­duk­te, z. B. zusam­men mit Pri­vat- oder Ver­kehrs­rechts­schutz. Dadurch kön­nen Sie Bei­trä­ge spa­ren.

Nur sehr sel­ten. Die meis­ten Ver­si­che­rer schlie­ßen rück­wir­ken­den Schutz aus. Eini­ge bie­ten unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen einen Tarif mit Rück­da­tie­rung – aller­dings ist die­ser nicht die Regel und die Prä­mie ist deut­lich höher.