Alli­anz Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Allianz

Absi­che­rung bei Berufs­unfähigkeit mit star­ker Leis­tung, fai­rer Gesund­heits­prü­fung und fle­xi­blen Optio­nen

Beratung Berufsunfaehigkeitsversicherung

Die Alli­anz zählt zu den bekann­tes­ten Anbie­tern für Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­run­gen in Deutsch­land – und das mit gutem Grund. Als finanz­star­ker Ver­si­che­rer mit hoher Annah­me­quo­te, fle­xi­blen Tarif­op­tio­nen und kun­den­ori­en­tier­ter Gesund­heits­prü­fung bie­tet die Alli­anz Lösun­gen für Ange­stell­te, Selbst­stän­di­ge, Beam­te, Schü­ler und Stu­den­ten. Auf die­ser Sei­te erfah­ren Sie, wie die Alli­anz BU im Detail funk­tio­niert, wor­auf Sie beim Abschluss ach­ten soll­ten und wie Sie die Leis­tun­gen opti­mal für Ihre Lebens­si­tua­ti­on nut­zen kön­nen. Dabei prü­fen wir aktu­el­le Inhal­te, Erfah­rungs­wer­te und Leis­tungs­merk­ma­le aus neu­tra­ler Sicht – klar struk­tu­riert, ver­ständ­lich erklärt und fak­ten­ba­siert.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Sofor­ti­ger Schutz ab dem ers­ten Bei­trag – unab­hän­gig von Berufs­grup­pe oder Beschäf­ti­gungs­sta­tus

  • Fai­re Gesund­heits­prü­fung mit ver­kürz­ten Abfra­ge­zeit­räu­men und ver­ein­fach­tem Fra­gen­ka­ta­log

  • Fle­xi­bel anpass­bar bei Job­wech­sel, Aus­lands­auf­ent­halt oder Lebens­er­eig­nis­sen – ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung

  • Beson­de­re Leis­tun­gen für Schü­ler, Stu­den­ten, Beam­te und Selbst­stän­di­ge

  • Hohe Annah­me­quo­te von rund 85 % und star­ke finan­zi­el­le Sta­bi­li­tät der Alli­anz

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Ihre Über­sicht
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Leis­tun­gen, Antrag, Ziel­grup­pen – ver­ständ­lich und ver­gleich­bar auf­be­rei­tet

Was zeich­net die Alli­anz Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung aus?

Die Alli­anz Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bie­tet mehr als nur finan­zi­el­le Absi­che­rung im Ernst­fall. Sie kom­bi­niert plan­ba­ren Schutz mit indi­vi­du­el­ler Anpass­bar­keit – unab­hän­gig davon, ob Sie ange­stellt, selbst­stän­dig oder noch in Aus­bil­dung sind. Die Gesund­heits­prü­fung gilt als ver­gleichs­wei­se fair, die Leis­tun­gen sind viel­sei­tig und in zahl­rei­chen Lebens­pha­sen nutz­bar. In den fol­gen­den Tabs erhal­ten Sie einen struk­tu­rier­ten Über­blick über die wich­tigs­ten Aspek­te: von Leis­tungs­merk­ma­len über die Antrag­stel­lung bis hin zu ziel­grup­pen­spe­zi­fi­schen Beson­der­hei­ten.

Die Alli­anz BU bie­tet eine monat­li­che Ren­te, sobald eine min­des­tens 50-pro­zen­ti­ge Berufs­un­fä­hig­keit vor­liegt – vor­aus­sicht­lich für min­des­tens sechs Mona­te. Auch bei schwe­ren Erkran­kun­gen wie Krebs kann eine tem­po­rä­re Ren­te für bis zu 18 Mona­te gezahlt wer­den.
Ein wei­te­res Merk­mal ist die soge­nann­te Arbeits­un­fä­hig­keits­klau­sel: Wer durch Fach­arzt­pro­gno­se über sechs Mona­te krank­ge­schrie­ben ist, erhält eben­falls Leis­tun­gen – und zwar ohne Bei­trags­pflicht in die­ser Zeit.
Die Alli­anz BU greift unab­hän­gig von der Berufs­grup­pe oder Beschäf­ti­gungs­form und ist somit auch für Teil­zeit­be­schäf­tig­te oder Free­lan­cer nutz­bar.

Die Gesund­heits­prü­fung der Alli­anz gilt als kun­den­freund­lich. Seit Juli 2021 sind die Fra­gen deut­lich redu­ziert – mit kür­ze­ren Abfra­ge­zeit­räu­men (z. B. 3 Jah­re für ambu­lan­te Behand­lun­gen, 5 Jah­re für psy­chi­sche Erkran­kun­gen, 10 Jah­re für OPs).
Unauf­fäl­li­ge Vor­sor­ge­un­ter­su­chun­gen, Zahn­arzt­be­hand­lun­gen oder Schwan­ger­schaf­ten müs­sen nicht ange­ge­ben wer­den.
Ein Abschluss erfolgt ohne ärzt­li­che Unter­su­chung – auf Basis eines Fra­ge­bo­gens.
Emp­feh­lens­wert ist vor­ab eine anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge, um mög­li­che Aus­schlüs­se oder Zuschlä­ge ein­schät­zen zu kön­nen.

Die Bei­trä­ge zur Alli­anz BU rich­ten sich nach Ein­tritts­al­ter, Beruf, Gesund­heits­zu­stand und gewünsch­ter Ren­ten­hö­he.
Je nach Berufs­grup­pen­ein­stu­fung kann es zu Auf- oder Abschlä­gen kom­men. Die Bei­trags­dy­na­mik erlaubt jähr­li­che Erhö­hun­gen – ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung. Auch Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tien bei Lebens­er­eig­nis­sen wie Hei­rat oder Geburt sind ent­hal­ten.
Bei finan­zi­el­len Eng­päs­sen sind Zahl­pau­sen mög­lich – der Ver­si­che­rungs­schutz bleibt dabei bestehen.

Die Alli­anz bie­tet spe­zi­el­le Absi­che­rungs­mög­lich­kei­ten für Schü­ler (bis 1.500 € Monats­ren­te) und Stu­den­ten (bis 2.000 €).
Berufs­ein­stei­ger pro­fi­tie­ren von redu­zier­ten Anfangs­bei­trä­gen. Selbst­stän­di­ge erhal­ten Unter­stüt­zung durch die soge­nann­te Umor­ga­ni­sa­ti­ons­hil­fe, wenn das eige­ne Unter­neh­men auf­grund von Berufs­un­fä­hig­keit ange­passt wer­den muss.
Für Beam­te ist ein Dienst­un­fä­hig­keits­schutz inte­grier­bar – die­ser sichert die Ver­sor­gung im Fal­le einer DU zusätz­lich zur nor­ma­len BU-Leis­tung ab.

Mit rund 3 Mil­lio­nen Ver­trä­gen und einer Annah­me­quo­te von über 85 % gehört die Alli­anz zu den größ­ten BU-Ver­si­che­rern in Deutsch­land.
Gelobt wer­den: hohe Leis­tungs­quo­te, trans­pa­ren­te Kom­mu­ni­ka­ti­on und schnel­le Abwick­lung.
Kri­tik gibt es ver­ein­zelt für die Nach­weis­pflicht im Leis­tungs­fall oder län­ge­re Bear­bei­tungs­zei­ten.
In unab­hän­gi­gen Ver­glei­chen (z. B. buxperts.de, Bierl) erreicht die Alli­anz regel­mä­ßig Top-Bewer­tun­gen – ins­be­son­de­re bei Leis­tungs­um­fang, Fle­xi­bi­li­tät und Ziel­grup­pen­an­ge­bot.

Leis­tungs­um­fang und Beson­der­hei­ten im Über­blick

Was leis­tet die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung der Alli­anz?

Die Alli­anz Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bie­tet einen sta­bi­len, plan­ba­ren Schutz im Ernst­fall. Sie zahlt eine monat­li­che Ren­te bei min­des­tens 50 % Berufs­un­fä­hig­keit – unab­hän­gig vom Berufs­stand – und sichert Betrof­fe­ne schon ab dem ers­ten Bei­trag ab. Neben der klas­si­schen BU-Ren­te umfasst der Tarif auch ergän­zen­de Leis­tun­gen wie die Arbeits­un­fä­hig­keits­klau­sel, tem­po­rä­re Krebs­hil­fen und eine bei­trags­freie Wei­ter­füh­rung im Leis­tungs­fall.

Die Alli­anz leis­tet bei Berufs­un­fä­hig­keit dann, wenn eine min­des­tens 50-pro­zen­ti­ge Ein­schrän­kung der zuletzt aus­ge­üb­ten beruf­li­chen Tätig­keit über einen vor­aus­sicht­li­chen Zeit­raum von min­des­tens sechs Mona­ten besteht. Maß­geb­lich ist dabei die indi­vi­du­el­le Tätig­keit – pau­scha­le Ver­wei­se auf den all­ge­mei­nen Arbeits­markt erfol­gen nicht. Die Alli­anz berück­sich­tigt bei der Leis­tungs­prü­fung auch Beson­der­hei­ten wie Teil­zeit­ar­beit, Eltern­zeit oder pfle­ge­be­ding­te Reduk­ti­on der Arbeits­zeit. In die­sen Fäl­len wird die zuletzt in Voll­zeit aus­ge­üb­te Tätig­keit als Refe­renz her­an­ge­zo­gen – ein Vor­teil gegen­über vie­len ande­ren Anbie­tern.

Der Ver­si­che­rungs­schutz beginnt ab dem ers­ten Bei­trag, es gibt kei­ne War­te­zei­ten. Die Höhe der monat­li­chen BU-Ren­te kann bei Ver­trags­ab­schluss indi­vi­du­ell fest­ge­legt wer­den. Zusätz­lich bie­tet die Alli­anz tem­po­rä­re Ren­ten­leis­tun­gen bei bestimm­ten Erkran­kun­gen, wie zum Bei­spiel Krebs: In die­sen Fäl­len wird eine zeit­lich befris­te­te Ren­te von bis zu 18 Mona­ten gezahlt – unab­hän­gig vom Grad der Berufs­un­fä­hig­keit.

Ein zen­tra­les Leis­tungs­merk­mal ist die soge­nann­te Arbeits­un­fä­hig­keits­klau­sel. Sie greift, wenn ein Fach­arzt eine vor­aus­sicht­lich min­des­tens sechs­mo­na­ti­ge Krank­schrei­bung pro­gnos­ti­ziert. Der Vor­teil: Die vol­le BU-Ren­te wird bereits bei Arbeits­un­fä­hig­keit gezahlt, auch wenn noch kei­ne for­ma­le Berufs­un­fä­hig­keit fest­ge­stellt wur­de. Die­se Leis­tung wird für maxi­mal drei Jah­re gewährt und ist beson­ders rele­vant bei psy­chi­schen Erkran­kun­gen, chro­ni­schen Lei­den oder lang­wie­ri­gen Reha-Maß­nah­men.

Im Leis­tungs­fall ent­fällt die Pflicht zur Bei­trags­zah­lung. Der Ver­trag bleibt bei­trags­frei bestehen, solan­ge Ren­ten­leis­tun­gen erbracht wer­den. Die Aus­zah­lung erfolgt monat­lich, die Bear­bei­tung erfolgt laut Kun­den­be­wer­tun­gen in vie­len Fäl­len zügig und trans­pa­rent. Eine Nach­prü­fung kann durch­ge­führt wer­den, wenn Zwei­fel an der fort­dau­ern­den Berufs­un­fä­hig­keit bestehen – hier­für gel­ten die recht­lich übli­chen Rege­lun­gen.

Beson­ders her­vor­zu­he­ben ist die Tat­sa­che, dass die Alli­anz kei­ne Unter­schei­dung nach Beschäf­ti­gungs­sta­tus vor­nimmt. Ob Ange­stell­te, Selbst­stän­di­ge, Beam­te oder Schü­ler – die Leis­tun­gen gel­ten für alle Berufs­grup­pen glei­cher­ma­ßen, sofern die medi­zi­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind. Das macht die Alli­anz BU zu einer der fle­xi­bels­ten Optio­nen auf dem Markt.

Klar gere­gelt: Gesund­heits­prü­fung bei der Alli­anz

Wie läuft die Gesund­heits­prü­fung bei der Alli­anz BU ab?

Vor dem Abschluss einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung prüft die Alli­anz den Gesund­heits­zu­stand der ver­si­cher­ten Per­son. Anders als vie­le erwar­ten, ist dafür kei­ne ärzt­li­che Unter­su­chung not­wen­dig. Statt­des­sen erfolgt eine struk­tu­rier­te Selbst­aus­kunft – inzwi­schen deut­lich ver­ein­facht und mit ver­kürz­ten Abfra­ge­zeit­räu­men. Das macht den Zugang für vie­le Ziel­grup­pen leich­ter.

Die Gesund­heits­prü­fung bei der Alli­anz basiert aus­schließ­lich auf einem schrift­li­chen Fra­gen­ka­ta­log, der im Rah­men des Antrags beant­wor­tet wird. Eine ärzt­li­che Unter­su­chung ist in der Regel nicht erfor­der­lich – auch nicht bei höhe­ren Ren­ten oder beson­de­ren Berufs­grup­pen. Die Alli­anz hat ihren Fra­gen­ka­ta­log im Jahr 2021 über­ar­bei­tet und an markt­üb­li­che Stan­dards ange­passt. Seit­dem gel­ten deut­lich ver­kürz­te Abfra­ge­zeit­räu­me: Drei Jah­re für ambu­lan­te Behand­lun­gen, fünf Jah­re für psy­chi­sche Erkran­kun­gen, zehn Jah­re für Ope­ra­tio­nen und sta­tio­nä­re Auf­ent­hal­te.

Kun­din­nen und Kun­den pro­fi­tie­ren davon, dass bestimm­te Anga­ben nicht gemacht wer­den müs­sen. Dazu gehö­ren unauf­fäl­li­ge Vor­sor­ge­un­ter­su­chun­gen, ein­fa­che Erkäl­tun­gen, unkom­pli­zier­te Harn­wegs­in­fek­te, Schwan­ger­schaf­ten ohne Kom­pli­ka­tio­nen oder zahn­ärzt­li­che Rou­ti­ne­be­hand­lun­gen. Die­se Ent­las­tung erleich­tert die Antrag­stel­lung und redu­ziert die Gefahr unbe­ab­sich­tig­ter Falsch­an­ga­ben.

Trotz die­ser Ver­ein­fa­chun­gen bleibt eine voll­stän­di­ge und wahr­heits­ge­mä­ße Beant­wor­tung der Gesund­heits­fra­gen uner­läss­lich. Bei bekann­ten Vor­er­kran­kun­gen oder frü­he­ren Behand­lun­gen kann es sinn­voll sein, vor­ab eine anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge zu stel­len. Die­se ermög­licht eine ers­te Ein­schät­zung der Annah­me­wahr­schein­lich­keit durch die Alli­anz – ohne dass der Antrag­stel­ler dabei per­sön­li­che Daten offen­legt oder Kon­se­quen­zen für spä­te­re Abschlüs­se befürch­ten muss.

Die Gesund­heits­prü­fung gilt im Markt­ver­gleich als fair. Das zeigt sich auch in der Annah­me­quo­te: Rund 85 % der Anträ­ge wer­den bei der Alli­anz ange­nom­men – ein hoher Wert im Ver­gleich mit ande­ren Anbie­tern. Nur bei stark risi­ko­be­haf­te­ten Vor­er­kran­kun­gen oder unvoll­stän­di­gen Anga­ben kommt es zu Rück­fra­gen oder Ableh­nun­gen. Wich­tig ist in jedem Fall eine sorg­fäl­ti­ge Vor­be­rei­tung – idea­ler­wei­se beglei­tet von einer fach­kun­di­gen Bera­tung oder einem Mak­ler mit Erfah­rung im BU-Bereich.

Gut vor­be­rei­tet zum Antrag

Die­se The­men hel­fen Ihnen bei der Ent­schei­dung

Eine fun­dier­te Ent­schei­dung für oder gegen eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung beginnt mit dem rich­ti­gen Ver­ständ­nis – und einer sau­be­ren Vor­be­rei­tung. Die­se drei Bei­trä­ge zei­gen Ihnen, wor­auf Sie ach­ten soll­ten, wie ein Abschluss abläuft und war­um sich eine anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge loh­nen kann.

Abschluss einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Fallstricke-beim-BU-Abschluss-erkennen

Sie möch­ten wis­sen, wie der Abschluss einer BU kon­kret abläuft? In die­sem Bei­trag erklä­ren wir den Pro­zess Schritt für Schritt – von der Aus­wahl des Tarifs bis zur Unter­schrift. Mit Infos zur Gesund­heits­prü­fung, Risi­ko­ein­schät­zung und Antrag­stel­lung.

Anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge

anonyme-Risikovoranfrage-BU

Gera­de bei Vor­er­kran­kun­gen ist eine anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge sinn­voll. Sie erfah­ren, wie das Ver­fah­ren funk­tio­niert, wel­che Vor­tei­le es bie­tet und wie Sie so unnö­ti­ge Aus­schlüs­se oder Ableh­nun­gen von Anfang an ver­mei­den kön­nen.

Bera­tung zu BU

Gesundheitsfragen-Berufsunfaehigkeitsversicherung

Sie möch­ten Ihre Situa­ti­on per­sön­lich bespre­chen? Unse­re Über­sicht zeigt, wann sich eine BU-Bera­tung lohnt, wor­auf Sie ach­ten soll­ten und wie Sie seriö­se Ansprech­part­ner für Ihre Fra­gen zur Alli­anz BU fin­den.

Fle­xi­bel anpass­bar bei Lebens­ver­än­de­run­gen

Wel­che Dyna­mi­ken und Nach­ver­si­che­rungs­mög­lich­kei­ten bie­tet die Alli­anz BU?

Ein Berufs­un­fä­hig­keits­schutz muss mit dem Leben mit­wach­sen – ob durch Gehalts­er­hö­hun­gen, Fami­li­en­zu­wachs oder ver­än­der­te Lebens­pha­sen. Die Alli­anz bie­tet dazu ver­schie­de­ne Dyna­mi­kop­tio­nen und Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tien, die ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung genutzt wer­den kön­nen.

Die Alli­anz Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung erlaubt eine regel­mä­ßi­ge Erhö­hung der ver­si­cher­ten Ren­te über die soge­nann­te Bei­trags­dy­na­mik. Die­se kann bereits bei Ver­trags­ab­schluss ver­ein­bart wer­den und führt jähr­lich zu einer pro­zen­tua­len Stei­ge­rung von Bei­trag und Leis­tung – in der Regel um drei oder fünf Pro­zent. Ziel ist es, die Kauf­kraft der BU-Ren­te trotz Infla­ti­on zu erhal­ten. Die Dyna­mik kann jähr­lich abge­lehnt wer­den, ohne dass der Ver­trag an Gül­tig­keit ver­liert.

Zusätz­lich dazu bie­tet die Alli­anz soge­nann­te Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tien. Dabei han­delt es sich um ver­trag­lich zuge­si­cher­te Mög­lich­kei­ten, die ver­si­cher­te BU-Ren­te bei bestimm­ten Lebens­er­eig­nis­sen zu erhö­hen – ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung. Zu den aner­kann­ten Ereig­nis­sen zäh­len bei­spiels­wei­se Hei­rat, Geburt oder Adop­ti­on eines Kin­des, Auf­nah­me eines Stu­di­ums, Exis­tenz­grün­dung, Berufs­start oder der Wech­sel in ein Ange­stell­ten­ver­hält­nis.

Auch unab­hän­gig von kon­kre­ten Anläs­sen ist unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen eine Erhö­hung mög­lich. In vie­len Tari­fen kön­nen Erhö­hun­gen bis zu einer bestimm­ten Ober­gren­ze vor­ge­nom­men wer­den, ohne dass erneut Gesund­heits­da­ten erho­ben wer­den. Das schafft Pla­nungs­si­cher­heit, ins­be­son­de­re bei jun­gen Ver­si­cher­ten, die mit einer gerin­ge­ren Anfangs­ren­te star­ten und die­se spä­ter anpas­sen möch­ten.

Ein wei­te­rer fle­xi­bler Bau­stein ist die Mög­lich­keit von Zahl­pau­sen. In finan­zi­ell schwie­ri­gen Situa­tio­nen – etwa bei Arbeits­lo­sig­keit oder beruf­li­cher Umori­en­tie­rung – kann die Bei­trags­zah­lung vor­über­ge­hend unter­bro­chen wer­den, ohne dass der Ver­si­che­rungs­schutz voll­stän­dig ent­fällt. Die Alli­anz gewährt in die­ser Zeit einen soge­nann­ten bei­trags­frei­en Basis­schutz oder legt auf Wunsch eine befris­te­te Ruhe­stel­lung des Ver­trags fest.

Für Selbst­stän­di­ge bie­tet die Alli­anz außer­dem die soge­nann­te Umor­ga­ni­sa­ti­ons­hil­fe: Wenn ein ver­si­cher­ter Unter­neh­mer durch eine Berufs­un­fä­hig­keit sei­nen Betrieb nicht mehr wie gewohnt füh­ren kann, unter­stützt die Alli­anz bei der Anpas­sung der Arbeits­or­ga­ni­sa­ti­on. Dies kann ver­hin­dern, dass die ver­si­cher­te Per­son voll­stän­dig aus dem Berufs­le­ben aus­schei­den muss – und den­noch Leis­tun­gen erhält, wenn die Umstruk­tu­rie­rung nicht mög­lich ist.

Indi­vi­du­el­le Lösun­gen für ver­schie­de­ne Lebens­si­tua­tio­nen

Für wen eig­net sich die Alli­anz BU beson­ders?

Die Alli­anz bie­tet nicht nur ein­heit­li­che Tari­fe, son­dern geziel­te Lösun­gen für unter­schied­li­che Berufs- und Lebens­pha­sen. Ob Schü­ler, Beam­ter oder Selbst­stän­di­ge – die BU lässt sich anpas­sen und bie­tet für vie­le Ziel­grup­pen Vor­tei­le, die bei ande­ren Ver­si­che­rern nur ein­ge­schränkt erhält­lich sind.

Die Alli­anz BU ist so kon­zi­piert, dass sie für ver­schie­de­ne Ziel­grup­pen sinn­voll abge­schlos­sen wer­den kann – oft schon in jun­gen Jah­ren. Für Schü­ler ermög­licht sie früh­zei­ti­ge Absi­che­rung mit einer Monats­ren­te von bis zu 1.500 Euro. Das bie­tet jun­gen Men­schen bereits wäh­rend der Schul­zeit einen Ein­stieg in den Berufs­un­fä­hig­keits­schutz – ohne spä­ter ver­schlech­ter­te Bedin­gun­gen befürch­ten zu müs­sen. Die Bei­trä­ge sind dabei alters­ge­recht kal­ku­liert und blei­ben über die gesam­te Ver­trags­lauf­zeit sta­bil, sofern kei­ne Dyna­mik ver­ein­bart wird.

Stu­den­ten pro­fi­tie­ren von einer Ren­ten­hö­he von bis zu 2.000 Euro monat­lich. Die Alli­anz erkennt dabei das Poten­zi­al der aka­de­mi­schen Lauf­bahn und bie­tet einen leis­tungs­star­ken Schutz bei mode­ra­ten Bei­trä­gen. Auch wäh­rend Prak­ti­ka, Aus­lands­se­mes­tern oder Werk­stu­den­ten­tä­tig­kei­ten bleibt der Ver­si­che­rungs­schutz erhal­ten – ein Plus­punkt gegen­über vie­len güns­ti­ge­ren BU-Tari­fen.

Berufs­ein­stei­ger haben bei der Alli­anz die Mög­lich­keit, mit redu­zier­ten Anfangs­bei­trä­gen in den Ver­trag ein­zu­stei­gen. Die­se soge­nann­te Start­pha­se ermög­licht einen bezahl­ba­ren Ein­stieg bei gleich­zei­ti­gem Voll­schutz. Die Bei­trä­ge stei­gen plan­mä­ßig an, sobald das Ein­kom­men steigt oder nach einem fes­ten Zeit­raum – trans­pa­rent und ver­trag­lich gere­gelt.

Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler erhal­ten bei der Alli­anz Zugriff auf beson­de­re Tarif­bau­stei­ne wie die Umor­ga­ni­sa­ti­ons­hil­fe. Soll­te der Betrieb im Fal­le einer Berufs­un­fä­hig­keit nicht mehr fort­ge­führt wer­den kön­nen, unter­stützt die Alli­anz bei der Ana­ly­se und Bewer­tung mög­li­cher Umstruk­tu­rie­run­gen. Bleibt die­se erfolg­los, erfolgt die Aus­zah­lung der ver­ein­bar­ten BU-Ren­te.

Beam­te kön­nen ihre Alli­anz BU um eine Dienst­un­fä­hig­keits­klau­sel ergän­zen. Die­se sorgt dafür, dass bereits bei einer offi­zi­el­len Fest­stel­lung der Dienst­un­fä­hig­keit durch den Dienst­herrn Leis­tun­gen fäl­lig wer­den – ohne dass eine sepa­ra­te Prü­fung durch die Ver­si­che­rung not­wen­dig ist. Das redu­ziert Büro­kra­tie und Unsi­cher­heit für Betrof­fe­ne im öffent­li­chen Dienst.

Alle genann­ten Ziel­grup­pen pro­fi­tie­ren zusätz­lich von den bereits erwähn­ten Nach­ver­si­che­rungs­op­tio­nen und Dyna­mik­re­ge­lun­gen. Die Alli­anz stellt damit sicher, dass der BU-Schutz nicht nur heu­te, son­dern auch mor­gen zur Lebens­si­tua­ti­on passt.

BU-Schutz für alle Lebens­pha­sen

Die­se Bei­trä­ge ver­tie­fen den Alli­anz-Schutz für Schü­ler, Beam­te und ande­re Berufs­grup­pen

Nach dem Über­blick über die Ziel­grup­pen der Alli­anz BU möch­ten vie­le Leser wis­sen, wie der Schutz kon­kret aus­sieht – zum Bei­spiel für Beam­te oder Stu­die­ren­de. Die fol­gen­den Kacheln hel­fen Ihnen, den pas­sen­den Ein­stieg zu fin­den oder sich gezielt zu infor­mie­ren.

BU-Schueler-Studenten-sinnvoll

BU Schü­ler & Stu­den­ten

Die Alli­anz bie­tet jun­gen Men­schen eine frü­he Absi­che­rung mit fes­ten Ren­ten­op­tio­nen für Schü­ler und Stu­den­ten. Hier erfah­ren Sie, wie hoch der Schutz sein kann, was beim Abschluss zu beach­ten ist und wel­che Vor­tei­le sich aus dem frü­hen Ein­stieg erge­ben – ohne spä­te­re Nach­tei­le im Leis­tungs­fall.

Dienstunfaehigkeitsversicherung

Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Für Beam­te auf Lebens­zeit oder Wider­ruf ist der Dienst­un­fä­hig­keits­schutz der Alli­anz ein wich­ti­ges Ele­ment. In die­sem Bei­trag zei­gen wir, wann die DU-Klau­sel greift, wel­che Leis­tun­gen Sie erwar­ten kön­nen und wie sich die Alli­anz BU hier vom Markt abhebt – ver­ständ­lich und pra­xis­nah erklärt.

BU-Wis­sen für Ihre Lebens­si­tua­ti­on

Egal ob Sie am Anfang Ihres Berufs­wegs ste­hen, selbst­stän­dig sind oder gesund­heit­li­che Vor­ge­schich­ten haben: Die­se Bei­trä­ge hel­fen Ihnen, die pas­sen­de Alli­anz BU zu fin­den und die wich­tigs­ten Fra­gen zu klä­ren – ziel­ge­rich­tet und fun­diert.

Kos­ten­fak­to­ren und Bei­trags­bei­spie­le im Über­blick

Was kos­tet die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bei der Alli­anz?

Die Bei­trä­ge zur Alli­anz BU hän­gen von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab – etwa dem Alter, dem Gesund­heits­zu­stand und der beruf­li­chen Tätig­keit. Eine indi­vi­du­el­le Berech­nung ist daher unver­zicht­bar. Gleich­zei­tig bie­tet die Alli­anz fle­xi­ble Ein­stiegs­mög­lich­kei­ten und Bei­trags­ge­stal­tung, die sich dem Lebens­ver­lauf anpas­sen.

Die Höhe des monat­li­chen Bei­trags zur Alli­anz Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ergibt sich aus meh­re­ren indi­vi­du­ell bewer­te­ten Merk­ma­len. Ent­schei­dend sind das Ein­tritts­al­ter, die ange­streb­te Ren­ten­hö­he, die Lauf­zeit des Ver­trags, die ver­ein­bar­ten Zusatz­op­tio­nen sowie die beruf­li­che Risi­ko­grup­pe. Beson­ders stark wir­ken sich der aus­ge­üb­te Beruf und etwa­ige Vor­er­kran­kun­gen aus. Eine Hand­wer­ke­rin zahlt bei iden­ti­scher Ren­ten­hö­he mehr als ein Ange­stell­ter im Büro – bei iden­ti­schem Ein­tritts­al­ter.

Die Alli­anz unter­teilt Beru­fe in Risi­ko­grup­pen. Dabei gilt: je höher das Berufs­un­fä­hig­keits­ri­si­ko, des­to höher die Bei­trä­ge. In der Ver­gan­gen­heit führ­te eine Erwei­te­rung der Berufs­grup­pen­ein­tei­lung von 7 auf 12 Klas­sen zu Dis­kus­sio­nen – heu­te erlaubt sie jedoch eine fei­ne­re Dif­fe­ren­zie­rung und fai­re­re Kal­ku­la­ti­on. Posi­tiv ist, dass auch Teil­zeit­be­schäf­tig­te und Aus­zu­bil­den­de nach pra­xis­taug­li­chen Kri­te­ri­en ein­ge­stuft wer­den.

Für jun­ge Ver­si­cher­te bie­tet die Alli­anz redu­zier­te Ein­stiegs­bei­trä­ge über soge­nann­te Start­mo­del­le. Die­se sehen zunächst gerin­ge­re Bei­trä­ge vor, die sich über die Jah­re mode­rat stei­gern. Die Höhe und Dyna­mik die­ser Stei­ge­rung ist ver­trag­lich fest­ge­legt und plan­bar. Die­se Vari­an­te eig­net sich beson­ders für Berufs­ein­stei­ger mit begrenz­tem Bud­get.

Ein kon­kre­tes Bei­spiel:
Ein 28-jäh­ri­ger Büro­kauf­mann ohne Vor­er­kran­kun­gen, der eine monat­li­che BU-Ren­te von 1.500 Euro bis zum 67. Lebens­jahr absi­chern möch­te, zahlt – je nach Tarif­aus­stat­tung – zwi­schen 50 und 70 Euro monat­lich. Mit Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie und Bei­trags­dy­na­mik steigt der Bei­trag ent­spre­chend. Ein gleich­alt­ri­ger Dach­de­cker mit iden­ti­schem Absi­che­rungs­ziel müss­te auf­grund der höhe­ren Berufs­ri­si­ko­grup­pe mit rund 100–130 Euro Bei­trag rech­nen.

Die Alli­anz stellt zur Bei­trags­be­rech­nung einen Online-Rech­ner zur Ver­fü­gung. Die­ser gibt ers­te Ori­en­tie­rungs­wer­te, ersetzt jedoch kei­ne Bera­tung. Die tat­säch­li­chen Bei­trä­ge las­sen sich zuver­läs­sig nur über eine per­sön­li­che Risi­ko­ein­schät­zung und ggf. eine anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge kal­ku­lie­ren.

Beson­ders wich­tig: Auch bei finan­zi­el­len Eng­päs­sen oder län­ge­ren Aus­zei­ten erlaubt die Alli­anz Zahl­pau­sen – teil­wei­se bei Erhalt des Ver­si­che­rungs­schut­zes oder mit Ruhe­stel­lung. Die Mög­lich­keit zur Anpas­sung des Ver­trags in ver­schie­de­nen Lebens­pha­sen gehört zu den Stär­ken die­ses Anbie­ters.

Bewer­tun­gen, Erfah­run­gen und Leis­tungs­quo­te im Über­blick

Wie zufrie­den sind Kun­den mit der Alli­anz Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung?

Die Alli­anz zählt zu den größ­ten Anbie­tern von Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­run­gen in Deutsch­land – gemes­sen an Ver­trags­be­stand und Aus­zah­lungs­sum­men. Doch wie zufrie­den sind die Ver­si­cher­ten tat­säch­lich? Ein Blick auf Leis­tungs­quo­te, Kun­de­n­er­fah­run­gen und Annah­me­pra­xis lie­fert wich­ti­ge Hin­wei­se.

Mit rund drei Mil­lio­nen akti­ven Ver­trä­gen gehört die Alli­anz zu den volu­men­stärks­ten Anbie­tern im Bereich Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Die Leis­tungs­quo­te liegt sta­bil bei rund 85 Pro­zent – das bedeu­tet, dass der Groß­teil der ein­ge­reich­ten Leis­tungs­an­trä­ge bewil­ligt wird. Die­se Zahl ist nicht nur Aus­druck der Finanz­kraft, son­dern auch ein Indiz für eine fai­re Leis­tungs­prü­fung im Ver­gleich zu ande­ren Ver­si­che­rern.

Ver­si­cher­te loben ins­be­son­de­re die Sta­bi­li­tät des Unter­neh­mens, die gute Erreich­bar­keit sowie die ver­ständ­li­che Kom­mu­ni­ka­ti­on im Antrags- und Leis­tungs­fall. Auch die Mög­lich­keit, die BU-Ren­te fle­xi­bel zu gestal­ten – etwa durch Nach­ver­si­che­run­gen oder dyna­mi­sche Erhö­hun­gen – wird posi­tiv her­vor­ge­ho­ben. Vie­le Kun­den berich­ten, dass sie sich bei der Alli­anz gut beglei­tet füh­len, ins­be­son­de­re bei lang­fris­ti­gen Ver­trags­lauf­zei­ten.

Kri­tisch ange­merkt wer­den ver­ein­zelt War­te­zei­ten im Leis­tungs­fall oder Rück­fra­gen wäh­rend der Nach­prü­fung. Die­se Rück­mel­dun­gen betref­fen in der Regel kom­ple­xe Fäl­le, bei denen detail­lier­te ärzt­li­che Unter­la­gen oder Pro­gno­sen erfor­der­lich sind. Die Alli­anz weist in die­sen Fäl­len aus­drück­lich auf die gesetz­li­chen Prüf­pflich­ten hin – und kom­mu­ni­ziert trans­pa­rent über das wei­te­re Ver­fah­ren.

Posi­tiv ist außer­dem, dass die Alli­anz eine ver­gleichs­wei­se hohe Annah­me­quo­te bei Anträ­gen auf­weist. Auch bei Vor­er­kran­kun­gen besteht in vie­len Fäl­len die Mög­lich­keit, durch einen indi­vi­du­ell ange­pass­ten Ver­si­che­rungs­schutz auf­ge­nom­men zu wer­den – etwa durch Aus­schlüs­se oder Zuschlä­ge. Wer sich früh­zei­tig mit dem The­ma beschäf­tigt, hat gute Chan­cen auf einen sta­bi­len Ver­trag mit leis­tungs­fä­hi­gem Schutz.

Ins­ge­samt zei­gen die Rück­mel­dun­gen ein kon­sis­ten­tes Bild: Die Alli­anz bie­tet einen ver­läss­li­chen, leis­tungs­star­ken Berufs­un­fä­hig­keits­schutz – mit brei­ter Ziel­grup­pen­an­spra­che, fle­xi­bler Ver­trags­ge­stal­tung und einer nach­voll­zieh­ba­ren Leis­tungs­prü­fung im Ernst­fall.

Kla­re Ant­wor­ten auf häu­fi­ge Fra­gen zur Alli­anz Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Was Sie schon immer über die Alli­anz BU wis­sen woll­ten

Nach Ein­gang aller erfor­der­li­chen Unter­la­gen prüft die Alli­anz den Anspruch inner­halb weni­ger Wochen. Die durch­schnitt­li­che Bear­bei­tungs­zeit liegt laut Kun­de­n­er­fah­run­gen bei etwa vier bis sechs Wochen – je nach Kom­ple­xi­tät des Falls.

Erfor­der­lich sind in der Regel ärzt­li­che Befun­de, ein aus­führ­li­cher Tätig­keits­be­richt des Ver­si­cher­ten sowie eine Pro­gno­se zur vor­aus­sicht­li­chen Dau­er der Berufs­un­fä­hig­keit. Die Alli­anz stellt dafür struk­tu­rier­te For­mu­la­re zur Ver­fü­gung.

Eine direk­te Umwand­lung ist nicht vor­ge­se­hen. Es besteht jedoch die Mög­lich­keit, eine kom­bi­nier­te Absi­che­rung mit Alters­vor­sor­ge­bau­stei­nen zu wäh­len – bei­spiels­wei­se durch sepa­ra­te Pro­duk­te inner­halb der Alli­anz Pro­dukt­welt.

Der Ver­si­che­rungs­schutz bleibt grund­sätz­lich bestehen, solan­ge der Ver­trag wei­ter­ge­führt wird. Ein­schrän­kun­gen kann es bei der Leis­tungs­prü­fung geben, wenn ärzt­li­che Unter­la­gen aus dem Aus­land nicht den Anfor­de­run­gen ent­spre­chen.

Ja, die Alli­anz kann im Leis­tungs­fall Nach­prü­fun­gen ver­an­las­sen – zum Bei­spiel durch neue ärzt­li­che Gut­ach­ten. Das geschieht in der Regel in fes­ten Zeit­ab­stän­den oder bei Hin­wei­sen auf eine Bes­se­rung des Gesund­heits­zu­stands.

Nein, der Ver­trag bleibt bestehen – auch bei vor­über­ge­hen­der oder dau­er­haf­ter Nicht­er­werbs­tä­tig­keit. Vor­aus­set­zung ist ledig­lich, dass die Bei­trä­ge wei­ter­hin gezahlt wer­den.

Die Lauf­zeit wird indi­vi­du­ell ver­ein­bart – in der Regel bis zum gesetz­li­chen Ren­ten­al­ter (z. B. 65 oder 67 Jah­re). Auch kür­ze­re Lauf­zei­ten sind mög­lich, etwa bis zum Ende der Aus­bil­dung oder eines Stu­di­en­gangs.

Beson­ders rele­vant sind die Arbeits­un­fä­hig­keits­klau­sel, die Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie, die Bei­trags­dy­na­mik sowie mög­li­che Aus­schlüs­se. Die­se Rege­lun­gen ent­schei­den dar­über, wie fle­xi­bel und belast­bar der Ver­trag im Ernst­fall ist.

Zusam­men­fas­sung

Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung der Alli­anz zählt zu den umfang­reichs­ten und fle­xi­bels­ten Ange­bo­ten am deut­schen Markt. Sie bie­tet finan­zi­el­le Sicher­heit bei min­des­tens 50 % Berufs­un­fä­hig­keit – unab­hän­gig vom Beschäf­ti­gungs­sta­tus – und über­zeugt durch eine fai­re Gesund­heits­prü­fung, eine sta­bi­le Leis­tungs­quo­te sowie fle­xi­ble Ver­trags­op­tio­nen. Ob Ange­stell­te, Selbst­stän­di­ge, Beam­te, Schü­ler oder Stu­den­ten: Die Alli­anz stellt für unter­schied­li­che Lebens­si­tua­tio­nen pas­sen­de Lösun­gen bereit. Beson­ders her­vor­zu­he­ben sind die hohe Annah­me­quo­te, die Dyna­mi­kop­tio­nen zur Bei­trags- und Leis­tungs­an­pas­sung sowie die Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tien ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung.

Durch eine Arbeits­un­fä­hig­keits­klau­sel, tem­po­rä­re Zusatz­ren­ten bei schwe­ren Erkran­kun­gen und die Mög­lich­keit von Zahl­pau­sen bie­tet die Alli­anz auch im Ernst­fall umfas­sen­de Ent­las­tung. Die trans­pa­ren­te Kom­mu­ni­ka­ti­on im Leis­tungs­fall, die Mög­lich­keit zur anony­men Risi­ko­vor­anfra­ge und die bei­trags­freie Wei­ter­füh­rung bei Leis­tungs­be­zug tra­gen zusätz­lich zur Pla­nungs­si­cher­heit bei. Wer früh­zei­tig han­delt, kann lang­fris­tig pro­fi­tie­ren – mit sta­bi­len Bei­trä­gen, klar kal­ku­lier­ba­ren Leis­tun­gen und einem star­ken Part­ner an der Sei­te.

häu­fi­ge Fra­gen

Die maxi­ma­le BU-Ren­te hängt vom Ein­kom­men und der Berufs­grup­pe ab. In der Regel kön­nen bis zu 60 % des Net­to­ein­kom­mens abge­si­chert wer­den. Bei Schü­lern und Stu­den­ten gel­ten fes­te Höchst­gren­zen – bei­spiels­wei­se bis zu 1.500 Euro bzw. 2.000 Euro monat­lich. Eine genaue Berech­nung erfolgt im Rah­men des Antrags­pro­zes­ses.

Ja, die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bleibt auch bei einem Job­wech­sel bestehen. Eine Anpas­sung der Berufs­grup­pe oder eine neue Risi­ko­prü­fung ist nur erfor­der­lich, wenn der neue Beruf erheb­lich risi­ko­rei­cher ist. In vie­len Fäl­len bleibt der Ver­trag unver­än­dert.

Ein Wech­sel ist mög­lich, soll­te aber gut über­legt sein. Es erfolgt eine erneu­te Gesund­heits­prü­fung, und bereits bestehen­de Rech­te kön­nen ver­lo­ren gehen. Eine Ergän­zung oder Umstel­lung inner­halb der Alli­anz-Tarif­welt ist oft die risi­ko­är­me­re Alter­na­ti­ve.

Ja, die Leis­tun­gen aus der Alli­anz BU unter­lie­gen der soge­nann­ten Ertrags­an­teils­be­steue­rung. Die Höhe hängt vom Alter bei Ren­ten­be­ginn ab. Eine voll­stän­di­ge Steu­er­frei­heit besteht nicht, aller­dings ist der steu­er­pflich­ti­ge Anteil meist gering.