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Arbeitsunfähig oder berufsunfähig? So unterscheiden sich die Begriffe
Was im Leistungsfall zählt – und warum der Unterschied Ihre finanzielle Absicherung bestimmt
Arbeitsunfähig oder berufsunfähig – zwei Begriffe, die oft gleichgesetzt werden, aber völlig unterschiedliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Wer länger krank ist, erhält zunächst Lohnfortzahlung, später Krankengeld. Doch was, wenn die Rückkehr in den Beruf dauerhaft nicht mehr möglich ist? Genau hier liegt der Unterschied zwischen vorübergehender Arbeitsunfähigkeit und dauerhafter Berufsunfähigkeit. Wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt, was die AU-Klausel in der BU wirklich leistet – und wie Sie sich rechtzeitig absichern können.
Das Wichtigste auf einem Blick
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Was ist der Unterschied zwischen arbeitsunfähig und berufsunfähig?
Zwei Begriffe – zwei völlig verschiedene Ausgangslagen
Arbeitsunfähigkeit ist ein häufiges Thema im Alltag – etwa bei einer Grippe oder einem Bandscheibenvorfall. Berufsunfähigkeit dagegen betrifft Ihre gesamte Existenz. Viele Menschen verwechseln die beiden Begriffe oder setzen sie gleich. In der Versicherungswelt ist das jedoch ein gravierender Unterschied – insbesondere, wenn es um Leistungen, Anspruchsvoraussetzungen und finanzielle Absicherung geht. Die folgenden Tabs zeigen Ihnen, worin die Unterschiede liegen und warum es entscheidend ist, beide Szenarien frühzeitig abzusichern.
Arbeitsunfähig ist, wer krankheitsbedingt seine Tätigkeit vorübergehend nicht ausüben kann – meist aufgrund ärztlicher Bescheinigung. Die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber greift für sechs Wochen, danach folgt das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse (bzw. bei Privatversicherten gegebenenfalls das Krankentagegeld). Wichtig: Arbeitsunfähigkeit ist zeitlich befristet und orientiert sich an der ärztlichen Einschätzung der Genesung.
Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für 6 Wochen
Danach Krankengeld (ca. 70 % vom Brutto) für maximal 78 Wochen
Keine dauerhafte Leistungszusage
Private Krankentagegeldversicherung kann ergänzen
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie Ihre zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit voraussichtlich dauerhaft nicht mehr zu mindestens 50 % ausüben können. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt seit 2001 keine BU-Rente mehr – hier greift höchstens die Erwerbsminderungsrente, deren Hürden jedoch sehr hoch sind. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher unverzichtbar, wenn Sie Ihre Existenz langfristig absichern wollen.
Gilt bei voraussichtlich dauerhafter Einschränkung im zuletzt ausgeübten Beruf
Mindestens 50 % Minderung über 6 Monate oder länger
Keine staatliche BU-Rente mehr für Jahrgänge ab 1961
BU-Versicherung zahlt monatliche Rente zur Existenzsicherung
Wenn eine Arbeitsunfähigkeit nicht endet, wird sie zur Berufsunfähigkeit. Viele Versicherer bieten heute BU-Tarife mit AU-Klausel an: Das heißt, Sie erhalten bereits Leistungen aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn Sie sechs Monate ununterbrochen krankgeschrieben sind – ohne dass eine aufwendige BU-Prüfung nötig ist. Das entlastet im Leistungsfall enorm.
AU-Klausel ermöglicht Vorleistung nach 6 Monaten Krankschreibung
Ohne Nachweis der Berufsunfähigkeit
Wichtig bei längeren psychischen oder körperlichen Erkrankungen
Spart Zeit, Aufwand und Nerven im Ernstfall
Warum die Unterscheidung so wichtig ist
Arbeitsunfähig, berufsunfähig oder erwerbsgemindert – was trifft wann zu?
Im Alltag werden die Begriffe „arbeitsunfähig“, „berufsunfähig“ und „erwerbsgemindert“ oft durcheinandergebracht. Doch aus Sicht der Versicherung und Sozialleistung macht es einen großen Unterschied, welcher Zustand genau vorliegt. Die Unterschiede betreffen nicht nur die Dauer der Einschränkung, sondern auch Ihre Rechte, Ansprüche – und vor allem: Ihre finanzielle Absicherung. Wer die Abgrenzungen kennt, trifft bessere Vorsorgemaßnahmen.
Die drei Begriffe beschreiben unterschiedliche gesundheitliche Zustände mit jeweils eigenen Folgen. Wenn Sie arbeitsunfähig sind, bedeutet das in der Regel, dass Sie wegen einer Krankheit oder eines Unfalls vorübergehend nicht arbeiten können. Typisches Beispiel: Eine schwere Grippe, ein Bandscheibenvorfall oder eine psychische Krise mit Aussicht auf Genesung. In dieser Zeit greift zunächst die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers, anschließend zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld – allerdings nur begrenzt und mit deutlichen Einbußen.
Berufsunfähig sind Sie hingegen, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, Ihre zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit auszuüben – zu mindestens 50 %. Entscheidend ist hier nicht, ob Sie grundsätzlich noch arbeiten könnten, sondern ob Sie in Ihrem konkreten Beruf noch leistungsfähig sind. Der Staat hilft in diesem Fall kaum: Eine BU-Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es nicht mehr, sofern Sie nach dem 01.01.1961 geboren wurden. Für Sie bleibt nur der Weg über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.
Noch strenger ist die Definition der Erwerbsminderung. Hierbei geht es nicht um Ihren Beruf, sondern darum, ob Sie überhaupt noch in irgendeiner Weise arbeiten können – unabhängig von Qualifikation oder Ausbildung. Wer beispielsweise nur noch unter drei Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält ggf. eine volle Erwerbsminderungsrente – sofern er die Voraussetzungen erfüllt. Doch selbst dann liegt das Leistungsniveau meist unter dem Existenzminimum.
Gerade für gut ausgebildete Fachkräfte, Selbstständige oder Angestellte in verantwortungsvollen Positionen ist daher eine doppelte Absicherung entscheidend: gegen zeitweise Arbeitsunfähigkeit (z. B. mit Krankentagegeld) und gegen dauerhafte Berufsunfähigkeit (z. B. mit einer BU-Versicherung). Nur so können Einkommenslücken zuverlässig geschlossen und Lebensstandards gehalten werden.
Wenn vorübergehend krank – reicht das Krankengeld?
Arbeitsunfähigkeit: Was gesetzlich geregelt ist und wann private Vorsorge hilft
Eine Arbeitsunfähigkeit kann jeden treffen – ob durch einen Unfall, eine chronische Erkrankung oder eine psychische Belastung. Was viele nicht wissen: Die gesetzliche Absicherung deckt nur einen begrenzten Zeitraum ab und reicht oft nicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Wer diese Lücke schließen möchte, sollte genau wissen, was das Gesetz vorsieht – und was privat möglich ist.
Laut Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 3 EFZG) zahlt Ihr Arbeitgeber im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen lang Ihren Lohn oder Ihr Gehalt weiter – vorausgesetzt, Sie sind gesetzlich versichert oder freiwillig gesetzlich versichert. Diese Lohnfortzahlung deckt zunächst die akute Arbeitsunfähigkeit ab. Doch was passiert danach?
Nach Ablauf der sechs Wochen springt Ihre gesetzliche Krankenkasse ein – mit dem sogenannten Krankengeld. Dieses beträgt maximal 70 % Ihres Bruttoeinkommens, aber nicht mehr als 90 % des Nettogehalts. Das klingt zunächst akzeptabel, doch Abzüge durch Sozialversicherungsbeiträge (z. B. Renten- und Pflegeversicherung) senken das tatsächliche Nettoeinkommen noch weiter – nicht selten auf 75 % oder weniger des ursprünglichen Einkommens. Bei Besserverdienenden ist die Lücke besonders deutlich spürbar.
Die Zahlung des Krankengeldes endet spätestens nach 78 Wochen pro Erkrankung innerhalb von drei Jahren. Spätestens dann muss geklärt sein, ob die Rückkehr in den Job möglich ist – oder ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Bis zu diesem Punkt bleibt die finanzielle Belastung meist hoch – und genau hier setzt eine Krankentagegeldversicherung an: Sie ergänzt das gesetzliche Krankengeld, schließt die Differenz zum Nettoeinkommen und bietet eine echte Einkommenssicherheit – insbesondere für Selbstständige oder privat Krankenversicherte, die gar keinen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld haben.
Wichtig ist dabei: Das Krankentagegeld greift nur bei Arbeitsunfähigkeit, also bei vorübergehender Erkrankung. Sollte sich der Zustand dauerhaft verschlechtern und eine Berufsunfähigkeit drohen, endet die Leistung des Krankentagegelds – und es greift (im besten Fall) die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Damit wird klar: Wer sich finanziell absichern möchte, braucht ein Zusammenspiel aus beiden Absicherungen. Nur so entsteht ein wirkungsvoller Schutz – vom ersten Krankheitstag bis hin zur dauerhaften Berufsunfähigkeit.
Diese Bausteine machen den Unterschied in Ihrer Absicherung
Wichtige Vertragsdetails in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine moderne Berufsunfähigkeitsversicherung besteht nicht nur aus der monatlichen Rente. Entscheidend sind die Vertragsdetails, die im Ernstfall über schnelle Hilfe oder monatelanges Warten entscheiden können. Diese drei Leistungsbausteine sollten Sie unbedingt kennen – und bei Ihrer Entscheidung mit einplanen.
Arbeitsunfähigkeitsklausel
Leistung schon bei Krankschreibung sichern
Mit dem AU-Baustein erhalten Sie bereits dann Leistungen aus Ihrer BU-Versicherung, wenn Sie über längere Zeit krankgeschrieben sind – ganz ohne Nachweis der Berufsunfähigkeit. Gerade bei unklaren Diagnosen oder langwierigen psychischen Erkrankungen kann dieser Zusatzbaustein Ihre Existenz sichern, noch bevor der BU-Leistungsfall überhaupt offiziell anerkannt ist.
Leistungsdynamik
Ihre BU-Rente wächst mit – Jahr für Jahr
Die sogenannte Leistungsdynamik sorgt dafür, dass Ihre Berufsunfähigkeitsrente während des Leistungsbezugs regelmäßig steigt. So gleichen Sie die Inflation aus und sichern sich langfristig einen stabilen Lebensstandard – auch bei jahrzehntelanger Berufsunfähigkeit.
Nachversicherungsgarantie
Flexibel bleiben – auch wenn sich Ihr Leben ändert
Ob Familienzuwachs, Hauskauf oder Gehaltserhöhung – mit der Nachversicherungsgarantie können Sie Ihre BU-Rente später anpassen, ganz ohne neue Gesundheitsprüfung. Ein Muss für alle, die mit Veränderungen rechnen und ihre Absicherung flexibel gestalten möchten.
Wenn aus einer Krankheit eine langfristige Einschränkung wird
So wird aus Arbeitsunfähigkeit Berufsunfähigkeit
Viele Betroffene bemerken erst spät, dass ihre lange Krankheit längst mehr als nur eine „Phase“ ist. Der Übergang von der Krankschreibung zur tatsächlichen Berufsunfähigkeit geschieht oft schleichend – mit schwerwiegenden finanziellen Folgen, wenn keine passende Absicherung besteht.
Arbeitsunfähigkeit ist zunächst ein zeitlich begrenzter Zustand. Eine Grippe, ein Bandscheibenvorfall oder eine Depression führen dazu, dass Betroffene ihrer beruflichen Tätigkeit vorübergehend nicht nachgehen können. In dieser Phase greift in der Regel die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers, danach das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung – allerdings begrenzt auf maximal 78 Wochen.
Wird in dieser Zeit keine Besserung erzielt, folgt in vielen Fällen ein sogenannter „Statuswechsel“: aus der Arbeitsunfähigkeit wird Berufsunfähigkeit. Das bedeutet konkret, dass Sie nach Einschätzung eines Arztes oder Gutachters dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, Ihre zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit auszuüben – in der Regel für mindestens sechs Monate und mehr als 50 % der Arbeitszeit.
Gerade dieser Übergang ist kritisch: Während die Krankenkasse für die Krankschreibung zuständig ist, beginnt nun die Prüfung durch den privaten Berufsunfähigkeitsversicherer – ein völlig anderes Verfahren mit anderen Voraussetzungen und Prüfmaßstäben. Ohne passende Vorsorge, insbesondere ohne AU-Klausel, kann eine finanzielle Lücke entstehen, die monatelang unüberbrückbar bleibt.
In dieser Phase entscheiden die Vertragsbedingungen Ihrer BU-Versicherung über alles: Wie schnell erhalten Sie Leistungen? Wird die Diagnose anerkannt? Gibt es eine Rückzahlung oder rückwirkende Rentenzahlung? Wer hier frühzeitig richtig vorsorgt, spart sich nicht nur bürokratischen Stress – sondern bewahrt sich auch die finanzielle Sicherheit.
Wenn es dauerhaft nicht mehr weitergeht
Berufsunfähig – was jetzt?
Die Diagnose steht fest: Sie können Ihren Beruf auf absehbare Zeit nicht mehr ausüben. Was nun? Viele Menschen wissen nicht, wie sie im Leistungsfall einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorgehen sollen – und welche Fehler vermieden werden müssen.
Wer berufsunfähig wird, steht nicht nur vor gesundheitlichen Herausforderungen, sondern auch vor einem komplexen Versicherungsverfahren. Denn anders als beim Krankengeld läuft der Leistungsfall bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht automatisch – Sie müssen aktiv werden und einen Antrag stellen.
Zunächst müssen Sie Ihren Versicherer formell über die Berufsunfähigkeit informieren. Daraufhin beginnt ein mehrstufiger Prüfprozess. Sie werden gebeten, ein ausführliches Formular auszufüllen, ärztliche Atteste und Diagnosen einzureichen und ggf. Gutachten vorzulegen. Der Aufwand kann groß sein – doch er ist notwendig, um Ihre Ansprüche zu sichern.
Wichtig: Die Dauer dieser Prüfung variiert stark. Einige Versicherer zahlen bei klarer Diagnostik bereits innerhalb weniger Wochen, andere benötigen mehrere Monate. Um diese Phase zu überbrücken, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) von großem Vorteil – sie sichert bereits nach sechs Monaten Krankschreibung erste Leistungen, auch ohne vollständige BU-Anerkennung.
Wenn die Berufsunfähigkeit anerkannt wird, beginnt die Rentenzahlung, wie im Vertrag vereinbart – meist bis zum Endalter von 65 oder 67 Jahren. Eine vorhandene Leistungsdynamik sorgt dafür, dass sich Ihre Rente jährlich erhöht und mit der Inflation mithält.
Besonders hilfreich: Moderne BU-Tarife beinhalten oft eine Nachversicherungsgarantie, mit der Sie Ihren Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung an veränderte Lebenssituationen anpassen können – z. B. bei Heirat, Geburt eines Kindes oder einem Karrieresprung.
Tipp: Lassen Sie sich im Leistungsfall frühzeitig beraten – etwa durch einen Versicherungsberater, der Ihre Interessen gegenüber dem Versicherer vertreten kann.
Noch Fragen zu Leistung oder Auszahlung?
Wichtige Themen im Überblick
Im Leistungsfall tauchen häufig neue Fragen auf: Wie beantrage ich Leistungen richtig? Welche Abzüge sind bei einer BU-Rente zu erwarten – und worauf muss ich steuerlich achten? Die folgenden Themen helfen Ihnen weiter und führen Sie gezielt durch alle Phasen rund um Ihre Berufsunfähigkeit.
Leistungsfall
In dieser Übersicht zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie im Leistungsfall Ihrer BU-Versicherung richtig vorgehen. Von der Meldung beim Versicherer über die Unterlagen bis zur Prüfung – inklusive Tipps, worauf Sie besonders achten sollten.
Abzüge BU-Rente
Nicht jede BU-Rente wird netto ausbezahlt: Steuerliche Abzüge, Krankenversicherungsbeiträge oder Freibeträge können Einfluss haben. Wir erklären klar und verständlich, welche Faktoren Ihre Auszahlung beeinflussen – und wie Sie finanziell besser planen.
Antworten auf häufige Fragen
Was Sie schon immer über Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit wissen wollten
Wie unterscheiden sich Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit konkret?
Arbeitsunfähigkeit ist in der Regel vorübergehend – z. B. nach einer Operation oder einem Unfall. Berufsunfähigkeit hingegen bezeichnet eine dauerhafte Einschränkung, die es Ihnen unmöglich macht, Ihren zuletzt ausgeübten Beruf weiterzuführen. Wichtig: Nur die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert dauerhaftes Einkommen ab.
Reicht die gesetzliche Absicherung bei längerer Krankheit aus?
In den meisten Fällen nicht. Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber übernimmt die gesetzliche Krankenkasse – mit einem Krankengeld von rund 75 % des Nettoeinkommens für maximal 78 Wochen. Danach droht finanzielle Unsicherheit. Eine private Absicherung ist daher dringend zu empfehlen.
Wann springt die Berufsunfähigkeitsversicherung ein?
Wenn ein Arzt bestätigt, dass Sie voraussichtlich mindestens sechs Monate nicht in der Lage sind, Ihre berufliche Tätigkeit auszuüben. Bei Verträgen mit AU-Klausel kann bereits vorher eine Leistung erfolgen – allein aufgrund der ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit über diesen Zeitraum.
Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch bei Vorerkrankungen möglich?
Ja, in vielen Fällen. Hier empfehlen wir unbedingt eine anonyme Risikovoranfrage. So können Sie vorab klären, ob und zu welchen Bedingungen ein Vertrag möglich ist – ohne dass etwas in Ihrer Krankenakte landet. Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt.
Was bringt mir die Leistungsdynamik bei einer BU-Rente?
Die Leistungsdynamik sorgt dafür, dass Ihre BU-Rente jährlich steigt – unabhängig von der Inflation oder Marktentwicklung. Damit bleibt Ihre finanzielle Absicherung auch über viele Jahre hinweg stabil und planbar.
Welche Vorteile bietet eine AU-Klausel im BU-Vertrag?
Mit einer AU-Klausel erhalten Sie Leistungen bereits dann, wenn Sie sechs Monate am Stück arbeitsunfähig waren – ohne dass eine Berufsunfähigkeit nachgewiesen werden muss. Das verschafft Ihnen frühzeitige finanzielle Entlastung.
Warum ist eine Nachversicherungsgarantie so wichtig?
Mit einer Nachversicherungsgarantie können Sie Ihre BU-Rente später erhöhen – z. B. bei Familiengründung, Hauskauf oder Gehaltssprung. Und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung. Das sichert Ihnen langfristige Flexibilität.
Was ist der Unterschied zur Erwerbsminderungsrente?
Die Erwerbsminderungsrente greift nur dann, wenn Sie gar keiner Tätigkeit mehr nachgehen können – unabhängig vom Beruf. Die Leistungen sind deutlich geringer und häufig an strenge Bedingungen geknüpft. Die private BU-Versicherung ist daher deutlich leistungsstärker.
Zusammenfassung
Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit sind zwei klar voneinander abzugrenzende Begriffe – und sie erfordern unterschiedliche Formen der Absicherung. Während die Arbeitsunfähigkeit meist vorübergehend ist und durch die gesetzliche Lohnfortzahlung sowie Krankengeld abgesichert wird, schützt eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei dauerhafter Einschränkung der beruflichen Tätigkeit.
Besonders sinnvoll: Verträge mit AU-Klausel ermöglichen Leistungen bereits nach sechs Monaten Krankschreibung – auch ohne formalen BU-Nachweis. Weitere wichtige Vertragsmerkmale wie die Leistungsdynamik oder Nachversicherungsgarantien erhöhen Ihre langfristige Sicherheit.
Mit einer individuellen Beratung stellen Sie sicher, dass Ihre Absicherung zu Ihrem Leben passt – egal ob Angestellter, Selbstständiger oder Berufseinsteiger.
häufige Fragen
Was bedeutet AU-Klausel genau?
Mit einer AU-Klausel erhalten Sie bereits dann BU-Leistungen, wenn Sie sechs Monate ununterbrochen krankgeschrieben sind – ohne dass der Grad der Berufsunfähigkeit offiziell festgestellt werden muss.
Ab wann gilt man als berufsunfähig?
Wenn Sie voraussichtlich für mindestens sechs Monate nicht mehr in der Lage sind, Ihren zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben – in der Regel bestätigt durch ein ärztliches Gutachten.
Was ist der Unterschied zur Erwerbsminderungsrente?
Die Erwerbsminderungsrente greift nur bei allgemeiner Erwerbsunfähigkeit – also wenn Sie auf dem gesamten Arbeitsmarkt kaum noch vermittelbar sind. Die Hürden sind hoch, die Leistungen niedrig.
Lohnt sich eine BU auch für Berufseinsteiger?
Ja, besonders! Je jünger und gesünder Sie beim Abschluss sind, desto günstiger die Beiträge – und umso einfacher der Abschluss ohne Ausschlüsse oder Zuschläge.