Tech­ni­sche Aus­ge­stal­tung eines BU-Ver­trags

Wel­che Klau­seln Sie ken­nen soll­ten – und was sie für Ihre Absi­che­rung im Ernst­fall bedeu­ten.

BU Vertragsgestaltung

Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung schützt Sie nur dann zuver­läs­sig, wenn die Ver­trags­de­tails exakt auf Ihre Lebens­rea­li­tät abge­stimmt sind. Doch gera­de hier liegt die Her­aus­for­de­rung: Vie­le Ange­bo­te ent­hal­ten unkla­re Rege­lun­gen oder Fall­stri­cke, die im Leis­tungs­fall zu Pro­ble­men füh­ren kön­nen. Wir zei­gen Ihnen, wor­auf es wirk­lich ankommt – und wel­che tech­ni­schen Aus­ge­stal­tun­gen Sie unbe­dingt ken­nen soll­ten, bevor Sie sich ent­schei­den.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Ver­zicht auf abs­trak­te Ver­wei­sung: Der Ver­si­che­rer kann Sie nicht auf einen ande­ren Beruf ver­wei­sen – Ihre aktu­el­le Tätig­keit zählt.

  • Ein­deu­ti­ge Berufs­fest­le­gung: Es gilt nur der zuletzt aus­ge­üb­te Beruf – nicht eine frü­he­re Tätig­keit.

  • Bei­trags- & Leis­tungs­dy­na­mik: Schutz vor Infla­ti­on – mit auto­ma­ti­scher Anpas­sung der Ren­ten­hö­he und Bei­trä­ge.

  • Fle­xi­ble Nach­ver­si­che­rung: Erhö­hung ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung bei bestimm­ten Lebens­er­eig­nis­sen.

  • Ver­zicht auf kri­ti­sche Klau­seln: z. B. kei­ne Arzt­an­ord­nungs­klau­sel, kei­ne Leis­tungs­aus­schlüs­se bei bestimm­ten Ursa­chen.

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Tech­ni­sche Ver­trags­de­tails: Klei­ne Klau­seln mit gro­ßer Wir­kung

War­um die ver­trag­li­che Aus­ge­stal­tung über die Leis­tung ent­schei­det

Die Qua­li­tät einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zeigt sich nicht in der Wer­be­bro­schü­re, son­dern im Klein­ge­druck­ten. Denn genau hier ver­ste­cken sich Unter­schie­de, die über eine Aus­zah­lung ent­schei­den kön­nen – oder eben nicht. Gera­de für Ange­stell­te, Selbst­stän­di­ge oder jun­ge Berufs­ein­stei­ger ist es wich­tig, Ver­trä­ge auf Augen­hö­he zu wäh­len. Die fol­gen­den Ver­trags­de­tails zei­gen, wor­auf es wirk­lich ankommt – und wie Sie Fall­stri­cke gezielt ver­mei­den.

Ver­si­che­rer dür­fen grund­sätz­lich auf ande­re Beru­fe ver­wei­sen, wenn die­se dem bis­he­ri­gen Beruf in Ein­kom­men, Qua­li­fi­ka­ti­on und sozia­lem Anse­hen ähn­lich sind. Ohne aus­drück­li­chen Ver­zicht auf die­se abs­trak­te Ver­wei­sung kann es im Leis­tungs­fall zum Pro­blem wer­den.

Das bedeu­tet kon­kret:

  • Sie erhal­ten kei­ne BU-Ren­te, wenn Sie z. B. als Aka­de­mi­ker auf eine ein­fa­che­re Tätig­keit ver­wie­sen wer­den.

  • Eine rea­le Aus­übung des „Ersatz­be­rufs“ ist dabei nicht erfor­der­lich – die blo­ße Mög­lich­keit genügt.

Vor­tei­le beim Ver­zicht:

  • Schutz Ihres aktu­el­len Berufs­bil­des

  • Kei­ne will­kür­li­che Ver­wei­ge­rung der Leis­tung

  • Mehr Rechts­si­cher­heit im Ernst­fall

Die Prü­fung soll­te sich aus­schließ­lich auf den zuletzt aus­ge­üb­ten Beruf in gesun­den Tagen bezie­hen – nicht auf frü­he­re Tätig­kei­ten.

Risi­ken ohne ein­deu­ti­ge Rege­lung:

  • Ver­si­che­rer könn­ten frü­he­re Tätig­kei­ten her­an­zie­hen, um die Leis­tungs­pflicht zu umge­hen.

  • Ins­be­son­de­re bei Job­wech­seln oder beruf­li­cher Ent­wick­lung kann das zum Nach­teil wer­den.

Emp­feh­lung:

  • Ver­trags­be­din­gung soll­te lau­ten: „zuletzt kon­kret aus­ge­üb­te Tätig­keit in gesun­den Tagen“.

Mit der AU-Klau­sel erhal­ten Ver­si­cher­te bereits dann eine Leis­tung, wenn sie min­des­tens sechs Mona­te arbeits­un­fä­hig sind – unab­hän­gig von der for­ma­len BU-Fest­stel­lung.

Wann das beson­ders wich­tig ist:

  • Bei län­ge­ren Krank­schrei­bun­gen ohne kla­re BU-Bewer­tung

  • Bei psy­chi­schen Erkran­kun­gen oder unkla­ren Dia­gno­sen

Ach­ten Sie auf:

  • Dau­er (mind. 6 Mona­te)

  • Form der Beschei­ni­gung (z. B. gel­ber Schein oder AU-Gut­ach­ten)

Ver­mei­den Sie Ver­trä­ge mit die­sen Schwä­chen:

  • Arzt­an­ord­nungs­klau­sel: Sie müs­sen jeder ärzt­li­chen Anwei­sung (z. B. Reha, The­ra­pie) fol­gen – sonst droht Leis­tungs­ent­zug.

  • Aus­schlüs­se bei bestimm­ten Ursa­chen: z. B. Strah­len, bio­lo­gi­sche Stof­fe, Luft­fahrt oder inne­re Unru­hen.

Ide­al sind Ver­trä­ge, die:

  • auf bei­de Klau­seln ver­zich­ten

  • nur zwin­gend gesetz­li­che Aus­schlüs­se regeln

  • kei­ne pau­scha­len Leis­tungs­kür­zun­gen bei Frei­zeit­ri­si­ken vor­se­hen

BU-Schutz soll­te welt­weit gel­ten:
Gera­de bei Aus­wan­de­rung, län­ge­rem Aus­lands­auf­ent­halt oder Home­of­fice-Tätig­kei­ten ist ein welt­wei­ter Gel­tungs­be­reich uner­läss­lich.

Fra­gen Sie gezielt nach:

  • Gilt der Schutz auch bei dau­er­haf­tem Wohn­sitz­wech­sel?

  • Kön­nen Gut­ach­ten auch im Aus­land erstellt wer­den?

Bes­ser:

  • Welt­wei­te Gül­tig­keit ohne Ein­schrän­kun­gen

  • Fle­xi­ble Leis­tungs­er­brin­gung auch außer­halb der EU

Fall­stri­cke erken­nen, Risi­ken ver­mei­den

Wel­che Klau­seln in BU-Ver­trä­gen ech­te Stol­per­fal­len sein kön­nen

Vie­le Klau­seln in BU-Ver­trä­gen klin­gen auf den ers­ten Blick harm­los – im Ernst­fall kön­nen sie jedoch über meh­re­re Tau­send Euro ent­schei­den. Wer auf ver­meint­lich güns­ti­ge Poli­cen her­ein­fällt, ris­kiert im Leis­tungs­fall lang­wie­ri­ge Prüf­ver­fah­ren oder sogar die voll­stän­di­ge Leis­tungs­ver­wei­ge­rung. Wir zei­gen Ihnen, wor­auf Sie ach­ten müs­sen – bevor es zu spät ist.

Ein schein­bar klei­ner Unter­schied im Ver­trags­text kann gro­ße finan­zi­el­le Fol­gen haben. Gera­de bei güns­tig kal­ku­lier­ten Ange­bo­ten lohnt sich ein zwei­ter Blick. Denn nicht sel­ten ste­cken dort Ein­schrän­kun­gen oder Pflich­ten, die im All­tag schwer erfüll­bar sind – und damit zur Leis­tungs­fal­le wer­den.

Eini­ge klas­si­sche Fall­stri­cke im Über­blick:

  • Abs­trak­te Ver­wei­sung: Ver­si­che­rer dür­fen Sie auf einen „ver­gleich­ba­ren“ Beruf ver­wei­sen – selbst wenn Sie die­sen gar nicht aktiv aus­üben.

  • Arzt­an­ord­nungs­klau­sel: Leis­tungs­ver­lust droht, wenn Sie eine ver­ord­ne­te Reha oder The­ra­pie nicht antre­ten.

  • Mel­de­pflich­ten bei Hob­bys: Wer risi­ko­rei­che Sport­ar­ten wie Klet­tern oder Para­gli­ding auf­nimmt, muss dies in bestimm­ten Tari­fen nach­mel­den – sonst droht Aus­schluss.

  • Ver­trag­li­che Aus­schlüs­se: In eini­gen Poli­cen sind Ursa­chen wie Strah­len, Luft­fahrt oder inne­re Unru­hen expli­zit aus­ge­schlos­sen – was z. B. bei Beru­fen im Labor­be­reich zum Pro­blem wird.

  • Unge­naue Defi­ni­ti­on des Berufs­bilds: Wenn der Ver­si­che­rer auf alte Beru­fe ver­wei­sen darf, schmä­lern sich Ihre Chan­cen auf eine fai­re Leis­tungs­prü­fung.

Unser Tipp: Ver­trau­en Sie nicht nur dem Preis, son­dern las­sen Sie sich zu den genau­en Bedin­gun­gen und Klau­seln bera­ten. Gera­de Selbst­stän­di­ge, Aka­de­mi­ker und Fami­li­en tra­gen eine hohe Ver­ant­wor­tung – und benö­ti­gen pass­ge­nau­en Schutz.

Schutz, der mit dem Leben mit­wächst

Gestal­tungs­spiel­räu­me für fle­xi­ble Lebens­pha­sen

Ein moder­ner Berufs­un­fä­hig­keits­ver­trag soll­te sich Ihrem Leben anpas­sen – nicht umge­kehrt. Denn Lebens­um­stän­de ändern sich: Sie wech­seln den Job, grün­den eine Fami­lie oder zie­hen ins Aus­land. Umso wich­ti­ger ist es, dass Ihr Ver­trag auf Ver­än­de­run­gen fle­xi­bel reagiert und Sie in jeder Pha­se opti­mal absi­chert.

Ein hoch­wer­ti­ger Ver­trag zur Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bie­tet Ihnen ver­schie­de­ne Optio­nen, um auch in schwie­ri­gen oder dyna­mi­schen Lebens­pha­sen finan­zi­ell sicher zu blei­ben. Dabei spie­len fol­gen­de Gestal­tungs­merk­ma­le eine zen­tra­le Rol­le:

  • Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie: Bei Hei­rat, Geburt eines Kin­des oder Ein­kom­mens­sprung kann die BU-Ren­te ohne neue Gesund­heits­prü­fung erhöht wer­den.

  • Bei­trags­stun­dung in Not­zei­ten: In Pha­sen ohne Ein­kom­men – etwa bei län­ge­rer Krank­heit – kön­nen Bei­trä­ge gestun­det wer­den, ohne dass der Schutz ver­lo­ren geht.

  • Ver­zicht auf Anpas­sung bei Berufs­wech­sel: Wer den Beruf wech­selt, muss kei­ne neu­en Bedin­gun­gen fürch­ten – weder höhe­re Bei­trä­ge noch neue Gesund­heits­fra­gen.

  • Welt­wei­ter Ver­si­che­rungs­schutz: Gute Ver­trä­ge sichern Sie auch bei einem län­ge­ren Aus­lands­auf­ent­halt oder Umzug ins Aus­land ab.

  • Fle­xi­ble Dyna­mi­ken: Sowohl Bei­trag als auch Leis­tung kön­nen jähr­lich erhöht wer­den, um der Infla­ti­on und stei­gen­den Lebens­hal­tungs­kos­ten Rech­nung zu tra­gen.

Gera­de jun­ge Ver­si­cher­te oder Selbst­stän­di­ge pro­fi­tie­ren von die­sen fle­xi­blen Optio­nen. Denn sie ermög­li­chen einen bedarfs­ge­rech­ten Auf­bau der Absi­che­rung – Schritt für Schritt und ohne jedes Jahr alles neu ent­schei­den zu müs­sen.

Mehr Tie­fe zu wich­ti­gen Ver­trags­bau­stei­nen

Ergän­zen­de The­men rund um die Aus­ge­stal­tung

Die tech­ni­sche Gestal­tung einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist kom­plex – und gera­de bei zen­tra­len Erwei­te­run­gen wie Nach­ver­si­che­rung, AU-Klau­sel oder Abschluss­stra­te­gie lohnt sich ein ver­tie­fen­der Blick. Die fol­gen­den Inhal­te hel­fen Ihnen, die rich­ti­gen Ent­schei­dun­gen zu tref­fen und häu­fi­ge Feh­ler zu ver­mei­den.

Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie

Nachversicherungsgarantie-BU

Erfah­ren Sie, wann und wie Sie Ihre BU-Ren­te fle­xi­bel erhö­hen kön­nen – ganz ohne neue Gesund­heits­prü­fung. Beson­ders wich­tig bei Kar­rie­re- oder Lebens­ver­än­de­run­gen.

Arbeits­un­fä­hig­keits­klau­sel

Arbeitsunfaehigkeitsklausel

Was bringt der AU-Bau­stein wirk­lich? Wir zei­gen, in wel­chen Fäl­len er sich lohnt, wie lan­ge gezahlt wird – und wor­auf Sie bei Ver­trags­ab­schluss ach­ten soll­ten.

BU-Abschluss

Fallstricke-beim-BU-Abschluss-erkennen

Vie­le machen beim Abschluss der BU-Ver­si­che­rung ver­meid­ba­re Feh­ler. Lesen Sie, wel­che Klau­seln unbe­dingt rein gehö­ren – und wel­che Risi­ken Sie bes­ser aus­schlie­ßen.

Wie wirkt sich ein Berufs­wech­sel auf den BU-Ver­trag aus?

Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen beim Wech­sel des Berufs ver­ste­hen

Vie­le Ver­si­cher­te fra­gen sich, ob sich ein Berufs­wech­sel auf den bestehen­den BU-Ver­trag aus­wirkt – vor allem, wenn der neue Beruf ein höhe­res Risi­ko mit sich bringt oder ein Wech­sel in die Selbst­stän­dig­keit erfolgt. Die Ant­wort: Es kommt ganz auf die ver­trag­li­chen Bedin­gun­gen an, die bei Ver­trags­ab­schluss ver­ein­bart wur­den. Des­halb lohnt sich ein genau­er Blick auf die­sen oft unter­schätz­ten Aspekt.

Ein guter Berufs­un­fä­hig­keits­ver­trag sieht vor, dass ein Berufs­wech­sel nicht ange­zeigt wer­den muss – und dass er auch kei­ne Aus­wir­kun­gen auf Bei­trag oder Leis­tung hat. Das bedeu­tet: Der ursprüng­lich ver­si­cher­te Beruf bleibt maß­geb­lich, selbst wenn sich die Tätig­keit ändert. Das bie­tet Ihnen lang­fris­ti­ge Pla­nungs­si­cher­heit, auch wenn sich Ihre beruf­li­che Lauf­bahn im Lau­fe der Jah­re stark ver­än­dert.

Kri­tisch wird es bei Ver­trä­gen, in denen der Berufs­wech­sel ange­zeigt wer­den muss oder auto­ma­tisch zu einer Anpas­sung des Ver­si­che­rungs­schut­zes führt. Vor allem für jun­ge Men­schen, die sich beruf­lich noch ent­wi­ckeln, kann das lang­fris­tig zu Pro­ble­men füh­ren – etwa wenn ein risi­ko­rei­che­rer Beruf mit höhe­ren Bei­trä­gen ver­bun­den ist oder der Ver­si­che­rer im Leis­tungs­fall auf eine frü­he­re Tätig­keit ver­weist.

Ach­ten Sie daher bei Abschluss Ihrer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung auf die­se For­mu­lie­rung:

  • Kei­ne Anzei­ge- oder Mel­de­pflicht beim Berufs­wech­sel

  • Kei­ne Anpas­sung von Bei­trag oder Leis­tung auf­grund neu­er Tätig­keit

  • Absi­che­rung des zuletzt aus­ge­üb­ten Berufs bei Ein­tritt der Berufs­un­fä­hig­keit

Gera­de für Per­so­nen in Aus­bil­dung, Berufs­ein­stei­ger und wech­sel­wil­li­ge Fach­kräf­te ist das ein ent­schei­den­des Qua­li­täts­merk­mal einer BU-Poli­ce. Wer auf Num­mer sicher gehen möch­te, soll­te sich unab­hän­gig bera­ten las­sen – und auch bestehen­de Ver­trä­ge in die­ser Hin­sicht über­prü­fen.

Mehr Sicher­heit durch Wis­sen – wor­auf es bei Ren­ten­hö­he, Leis­tungs­quo­te & Co. ankommt

Wei­te­re wich­ti­ge Aspek­te für Ihre BU-Ent­schei­dung

Die Wahl des rich­ti­gen Ver­trags geht weit über Klau­seln hin­aus. Wer sei­ne Arbeits­kraft wirk­lich wirk­sam absi­chern möch­te, soll­te sich auch mit wei­te­ren tech­ni­schen, recht­li­chen und steu­er­li­chen The­men befas­sen. Vor allem Fra­gen zur pas­sen­den Ren­ten­hö­he, zur Zuver­läs­sig­keit des Ver­si­che­rers und zur Behand­lung der BU-Ren­te im Leis­tungs­fall sind ent­schei­dend. Die­ser Abschnitt hilft Ihnen, typi­sche Unsi­cher­hei­ten zu ver­mei­den und eine fun­dier­te Ent­schei­dung zu tref­fen.

Ange­mes­se­ne Ren­ten­hö­he & Net­to-Bedarf

Vie­le Men­schen unter­schät­zen ihren finan­zi­el­len Bedarf im Ernst­fall. Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ren­te soll­te nicht am aktu­el­len Net­to ori­en­tiert sein, son­dern an den fixen Aus­ga­ben, die auch im Krank­heits­fall wei­ter­lau­fen: Mie­te, Kre­di­te, Ver­si­che­run­gen, Kin­der­be­treu­ung, Unter­halt, Alters­vor­sor­ge.

Hin­zu kommt der Kauf­kraft­ver­lust durch Infla­ti­on – gera­de bei jun­gen Ver­si­cher­ten ein erheb­li­cher Fak­tor. Des­halb ist es sinn­voll, eine Kom­bi­na­ti­on aus aus­rei­chen­der Anfangs­hö­he, Bei­trags­dy­na­mik und Leis­tungs­dy­na­mik zu ver­ein­ba­ren. Eine gro­be Ori­en­tie­rung: Ca. 60–70 % des letz­ten Net­to-Ein­kom­mens gel­ten als emp­foh­le­ne BU-Ren­te.

Auch wich­tig: Die ver­ein­bar­te Ren­ten­hö­he soll­te regel­mä­ßig über­prüft wer­den – z. B. bei Gehalts­stei­ge­rung, Immo­bi­li­en­kauf oder Fami­li­en­zu­wachs. So ver­mei­den Sie eine gefähr­li­che Unter­ver­si­che­rung.

Leis­tungs­quo­ten & Erfah­run­gen mit Ver­si­che­rern

Nicht alle BU-Ver­si­che­rer leis­ten im Ernst­fall zuver­läs­sig. Beson­ders wich­tig sind daher objek­ti­ve Kenn­zah­len: die Leis­tungs­quo­te (Anteil bewil­lig­ter Leis­tungs­an­trä­ge), die Bear­bei­tungs­dau­er, das Ver­hal­ten bei Rück­trit­ten oder Anfech­tun­gen – und wie oft Streit vor Gericht endet.

Renom­mier­te Anbie­ter wie Alte Leip­zi­ger, HDI, LV 1871 oder Alli­anz haben hier über­durch­schnitt­lich gute Wer­te. Eine hohe Leis­tungs­quo­te von 75–90 % bei aner­kann­ten Fäl­len, kom­bi­niert mit schnel­ler Bear­bei­tung und kla­rer Kom­mu­ni­ka­ti­on, spricht für Erfah­rung und Kun­den­ori­en­tie­rung.

Gera­de bei sen­si­blen Dia­gno­sen wie Depres­si­on oder Rücken­lei­den zahlt sich ein leis­tungs­star­ker Ver­si­che­rer aus – weil dort nicht nur die Akten zäh­len, son­dern auch die Lebens­rea­li­tät der Ver­si­cher­ten.

Wech­sel­wir­kun­gen mit Sozi­al­ver­si­che­run­gen und Ver­sor­gungs­wer­ken

Die BU-Ver­si­che­rung wirkt ergän­zend, nicht erset­zend. Bei gesetz­lich Ren­ten­ver­si­cher­ten wird die pri­va­te BU-Ren­te nicht auf die Erwerbs­min­de­rungs­ren­te ange­rech­net, son­dern kommt zusätz­lich zur Aus­zah­lung.
Anders kann es bei berufs­stän­di­schen Ver­sor­gungs­wer­ken sein – etwa für Ärz­te, Archi­tek­ten oder Steu­er­be­ra­ter: Hier ist die Koor­di­na­ti­on zwi­schen pri­va­ter BU und berufs­stän­di­scher Absi­che­rung ent­schei­dend, um Dop­pel­leis­tun­gen zu ver­mei­den oder Lücken zu schlie­ßen.

Steu­er­li­che Behand­lung & Sozi­al­ver­si­che­run­gen im Leis­tungs­fall

BU-Leis­tun­gen sind grund­sätz­lich steu­er­pflich­tig, aller­dings nur mit dem soge­nann­ten Ertrags­an­teil – die­ser liegt bei lang­lau­fen­den Ver­trä­gen meist unter 20 %.
Bei­trä­ge zur pri­va­ten BU kön­nen in bestimm­ten Kon­stel­la­tio­nen als Son­der­aus­ga­ben abge­setzt wer­den – ins­be­son­de­re, wenn es sich um eigen­stän­di­ge Ver­trä­ge ohne Alters­vor­sor­gean­teil han­delt.
Wich­tig: Im Leis­tungs­fall besteht kei­ne Bei­trags­pflicht zur gesetz­li­chen Kran­ken- oder Pfle­ge­ver­si­che­rung, sofern die BU-Ren­te pri­vat finan­ziert wur­de.

Wer sich nicht nur auf schö­ne Ver­kaufs­ar­gu­men­te ver­lässt, son­dern tie­fer ein­steigt, schützt sich im Leis­tungs­fall gleich mehr­fach: vor zu nied­ri­ger Absi­che­rung, vor steu­er­li­chen Über­ra­schun­gen – und vor Streit mit dem Ver­si­che­rer. Ger­ne beglei­ten wir Sie bei der Aus­wahl eines wirk­lich durch­dach­ten Ver­trags.

Dyna­mik ver­ste­hen – Zukunft absi­chern

Ver­trags­bau­stei­ne mit Lang­zeit­wir­kung

Ein guter BU-Ver­trag schützt nicht nur heu­te, son­dern auch mor­gen. Gera­de die Dyna­mik-Klau­seln bestim­men dar­über, wie gut Ihre Absi­che­rung in 10, 20 oder 30 Jah­ren wirk­lich funk­tio­niert. Gleich­zei­tig stel­len sich vie­le Fra­gen: Wel­che Dyna­mik macht wann Sinn? Wo lie­gen die Unter­schie­de – und wor­auf muss ich ach­ten?

Leistungsdynamik

Leis­tungs­dy­na­mik

Mit einer ver­ein­bar­ten Leis­tungs­dy­na­mik steigt Ihre BU-Ren­te im Leis­tungs­fall jedes Jahr auto­ma­tisch – etwa um 1–3 %. Das schützt Sie vor Kauf­kraft­ver­lust und sichert lang­fris­tig Ihre finan­zi­el­le Sta­bi­li­tät. Gera­de bei frü­hen Leis­tungs­fäl­len (z. B. mit 35 Jah­ren) ist die­ser Bau­stein ent­schei­dend für den Wert­erhalt.

Beitragsdynamik

Bei­trags­dy­na­mik

Mit einer Bei­trags­dy­na­mik steigt Ihr Bei­trag regel­mä­ßig – meist um 3–5 % pro Jahr. Gleich­zei­tig erhöht sich auch die ver­si­cher­te Ren­te. Das ist ide­al, um stei­gen­den Lebens­hal­tungs­kos­ten und Ein­kom­men gerecht zu wer­den. Wich­tig: Sie kön­nen jede Erhö­hung auch ableh­nen, ohne den Ver­trag zu gefähr­den.

Tech­ni­sche Fein­hei­ten ein­fach erklärt

Was Sie schon immer über die tech­ni­sche Aus­ge­stal­tung von BU-Ver­trä­gen wis­sen woll­ten

Nein. In der Regel erhal­ten Sie jedes Jahr ein Schrei­ben mit der ange­kün­dig­ten Erhö­hung – und kön­nen die­se für das jewei­li­ge Jahr ableh­nen. Das hat kei­ne nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen auf den Ver­trag, solan­ge Sie nicht mehr­fach in Fol­ge ableh­nen.

Gera­de dann! Wenn Sie z. B. mit 35 berufs­un­fä­hig wer­den und eine 30-jäh­ri­ge Ren­ten­pha­se vor sich haben, sorgt die Leis­tungs­dy­na­mik dafür, dass Ihre Ren­te über die gesam­te Lauf­zeit infla­ti­ons­ge­schützt bleibt. Ohne sie schrumpft die Kauf­kraft deut­lich.

Ein Ver­si­che­rer ohne Ver­zicht kann Sie auf einen belie­bi­gen „ver­gleich­ba­ren“ Beruf ver­wei­sen – auch wenn Sie die­sen gar nicht aus­üben. Bei­spiel: Ein Archi­tekt mit Rücken­pro­ble­men könn­te auf eine kauf­män­ni­sche Tätig­keit im Büro ver­wie­sen wer­den, obwohl dies dem Berufs­bild kaum ent­spricht.

Nur wenn der Ver­trag eine ent­spre­chen­de Nach­mel­de­klau­sel ent­hält. Gute Tari­fe ver­zich­ten auf die­se Pflicht – gefähr­li­che Hob­bys wie Klet­tern oder Flie­gen müs­sen dann nicht nach­träg­lich ange­zeigt wer­den.

Das hängt vom Tarif ab. Vie­le moder­ne Ver­trä­ge bie­ten welt­wei­ten Ver­si­che­rungs­schutz – auch für Aus­wan­de­rer oder digi­ta­le Noma­den. Wich­tig: Ach­ten Sie dar­auf, dass auch die Leis­tungs­er­brin­gung im Aus­land mög­lich ist (z. B. Gut­ach­ten oder Reha-Nach­wei­se).

Eine pau­scha­le Ant­wort gibt es nicht – aber als Richt­wert gel­ten 60–70 % des letz­ten Brut­to­ein­kom­mens. Wich­ti­ger ist: Rech­nen Sie rea­lis­tisch Ihre Fix­kos­ten durch – und berück­sich­ti­gen Sie auch Alters­vor­sor­ge, Unter­halts­pflich­ten und Absi­che­rung Ihrer Fami­lie.

Nur in sehr sel­te­nen Fäl­len – z. B. wenn Sie vor­sätz­lich Gesund­heits­an­ga­ben ver­schwie­gen haben (§ 19 VVG). Gute Ver­trä­ge ver­zich­ten auf das Kün­di­gungs­recht, wenn die Falsch­an­ga­ben ohne Ihr Wis­sen erfolg­ten (z. B. durch unbe­merk­te Fehl­do­ku­men­ta­ti­on in Arzt­un­ter­la­gen).

Er ist zen­tral für die Leis­tungs­prü­fung. Nur wenn der Ver­trag ein­deu­tig regelt, dass der „zuletzt kon­kret aus­ge­üb­te Beruf in gesun­den Tagen“ zählt, kann kei­ne Rück­ver­wei­sung auf frü­he­re Tätig­kei­ten erfol­gen – ein wich­ti­ges Kri­te­ri­um für eine fai­re Prü­fung.

Zusam­men­fas­sung

Die tech­ni­sche Aus­ge­stal­tung einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist weit mehr als nur ein Detail – sie ent­schei­det maß­geb­lich dar­über, wie zuver­läs­sig und umfas­send der Schutz im Ernst­fall greift. Dabei gibt es gro­ße Unter­schie­de zwi­schen den ein­zel­nen Tari­fen und Ver­si­che­rern. Wer etwa auf eine abs­trak­te Ver­wei­sung ver­zich­tet, sorgt dafür, dass er im Leis­tungs­fall nicht auf einen fach­frem­den Beruf ver­wie­sen wer­den kann. Auch die Defi­ni­ti­on des Berufs­bil­des – idea­ler­wei­se der zuletzt kon­kret aus­ge­üb­te Beruf – beein­flusst die Leis­tungs­prü­fung erheb­lich.

Beson­ders vor­teil­haft sind Tari­fe, die eine rück­wir­ken­de Leis­tung ab Beginn der Berufs­un­fä­hig­keit ermög­li­chen, eine welt­wei­te Gül­tig­keit ein­schlie­ßen und auf ein­schrän­ken­de Klau­seln wie die Arzt­an­ord­nungs­klau­sel oder Mel­de­pflich­ten bei Hob­by­wech­seln ver­zich­ten. Durch dyna­mi­sche Anpas­sungs­mög­lich­kei­ten – sowohl wäh­rend der Lauf­zeit als auch im Leis­tungs­fall – lässt sich die Infla­ti­on aus­glei­chen und der Ver­si­che­rungs­schutz fle­xi­bel an das Leben anpas­sen. Eine Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung bie­tet zusätz­li­che Sicher­heit bei fami­liä­ren oder beruf­li­chen Ver­än­de­run­gen.

Kurz gesagt: Ein tech­nisch gut auf­ge­stell­ter BU-Ver­trag schützt nicht nur heu­te, son­dern wächst mit Ihrer Lebens­si­tua­ti­on mit. Des­halb lohnt es sich, die Ver­trags­de­tails genau zu prü­fen – am bes­ten gemein­sam mit einem erfah­re­nen Ver­si­che­rungs­exper­ten, der Ihre indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se berück­sich­tigt und den opti­ma­len Tarif für Sie fin­det.

häu­fi­ge Fra­gen

Mit einer Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie bei bestimm­ten Lebens­er­eig­nis­sen (z. B. Hei­rat, Geburt, Haus­kauf) oder regel­mä­ßig über eine Bei­trags­dy­na­mik – ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung.

Dann greift die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung noch nicht – es sei denn, Sie haben den AU-Bau­stein ver­ein­bart. Die­ser leis­tet bereits nach 6 Mona­ten Krank­schrei­bung, auch ohne BU-Gut­ach­ten.

Die wich­tigs­ten sind der Ver­zicht auf abs­trak­te Ver­wei­sung, die kon­kre­te Defi­ni­ti­on des zuletzt aus­ge­üb­ten Berufs, eine Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie ohne Gesund­heits­prü­fung und eine sinn­vol­le Dyna­mik­re­ge­lung.

Das hängt vom Tarif ab. Vie­le moder­ne Ver­trä­ge bie­ten welt­wei­ten Schutz – ent­schei­dend ist, ob auch die Leis­tungs­prü­fung im Aus­land aner­kannt wird.