Braucht man eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung?

Sinn­voll oder über­flüs­sig? War­um der Schutz für fast alle Erwerbs­tä­ti­gen unver­zicht­bar ist

Ein Kleinkind macht seine ersten Schritte zwischen Mutter und Vater – Symbol für Verantwortung, Familie und Absicherung im Alltag.

Vie­le Men­schen stel­len sich irgend­wann die Fra­ge, ob eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung wirk­lich not­wen­dig ist. Die Ant­wort ist klar: Wer vom eige­nen Arbeits­ein­kom­men lebt, kann es sich kaum leis­ten, auf die­sen Schutz zu ver­zich­ten. Denn die staat­li­chen Leis­tun­gen rei­chen im Ernst­fall bei Wei­tem nicht aus – und das Risi­ko, dau­er­haft berufs­un­fä­hig zu wer­den, ist höher, als vie­le glau­ben. Wir zei­gen Ihnen, war­um die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Ange­stell­te, Selbst­stän­di­ge und Berufs­ein­stei­ger glei­cher­ma­ßen sinn­voll ist – und wor­auf es wirk­lich ankommt.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Jeder Vier­te wird im Lau­fe sei­nes Arbeits­le­bens berufs­un­fä­hig – die häu­figs­ten Ursa­chen sind psy­chi­sche Erkran­kun­gen und Rücken­lei­den.

  • Die gesetz­li­che Erwerbs­min­de­rungs­ren­te reicht nicht aus und schützt Sie nicht bezo­gen auf Ihren erlern­ten Beruf.

  • Auch bei Büro­be­ru­fen ist das Risi­ko real – etwa durch Burn­out, Depres­si­on oder Long-Covid.

  • Je frü­her Sie abschlie­ßen, des­to güns­ti­ger und ein­fa­cher ist der Ver­si­che­rungs­schutz – vor allem ohne Vor­er­kran­kun­gen.

  • Mit der rich­ti­gen BU-Ren­te sichern Sie Ihre Lebens­hal­tung dau­er­haft und unab­hän­gig von staat­li­chen Leis­tun­gen.

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Ihre Über­sicht
Ihre Über­sicht

Was spricht für den Abschluss einer BU-Ver­si­che­rung?

Braucht man wirk­lich eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung?

Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung gehört zu den wich­tigs­ten Absi­che­run­gen für Erwerbs­tä­ti­ge – und den­noch herrscht oft Unsi­cher­heit: Reicht nicht auch die gesetz­li­che Erwerbs­min­de­rungs­ren­te? Betrifft Berufs­un­fä­hig­keit nicht nur Hand­wer­ker? Und lohnt sich der Schutz auch bei einem Büro­job? In den fol­gen­den Abschnit­ten räu­men wir mit typi­schen Irr­tü­mern auf und zei­gen, für wen der Abschluss beson­ders wich­tig ist.

Jeder vier­te Erwerbs­tä­ti­ge in Deutsch­land schei­det vor dem Ren­ten­al­ter krank­heits­be­dingt aus dem Berufs­le­ben aus. Beson­ders häu­fi­ge Ursa­chen sind nicht kör­per­li­che Ver­let­zun­gen, son­dern psy­chi­sche Erkran­kun­gen wie Burn­out oder Depres­si­on – gefolgt von Rücken- und Gelenk­pro­ble­men. Berufs­un­fä­hig­keit betrifft also nicht nur hand­werk­li­che Beru­fe, son­dern längst auch Men­schen im Büro, im Ein­zel­han­del oder in krea­ti­ven Beru­fen. Das Risi­ko ist real – und kann jeden tref­fen.

Häu­fi­ge Ursa­chen für Berufs­un­fä­hig­keit:

  • Psy­chi­sche Erkran­kun­gen (z. B. Depres­si­on, Erschöp­fungs­syn­dro­me)

  • Erkran­kun­gen des Bewe­gungs­ap­pa­rats (z. B. Band­schei­ben, Arthro­se)

  • Krebs­er­kran­kun­gen

  • Herz-Kreis­lauf-Lei­den

  • Fol­gen von Unfäl­len oder Long-Covid

Die gesetz­li­che Erwerbs­min­de­rungs­ren­te ersetzt seit 2001 die frü­he­re Berufs­un­fä­hig­keits­ren­te – doch sie greift nur, wenn Sie auf dem gesam­ten Arbeits­markt kaum noch ein­setz­bar sind. Wer „nur“ sei­nen Beruf nicht mehr aus­üben kann, bekommt unter Umstän­den kei­ner­lei staat­li­che Leis­tung. Und selbst bei vol­ler Erwerbs­min­de­rung reicht die staat­li­che Ren­te meist nicht zum Leben.

Kurz zusam­men­ge­fasst:

  • Kein Schutz Ihres erlern­ten Berufs

  • Kei­ne Leis­tung bei mehr als 6 Stun­den Arbeits­fä­hig­keit (egal wel­cher Beruf)

  • Maxi­mal rund ein Drit­tel des letz­ten Brut­to­ein­kom­mens als staat­li­che Ren­te

Ein häu­fi­ger Irr­tum: „Ich arbei­te im Büro, mir kann das nicht pas­sie­ren.“ Doch gera­de in sit­zen­den Tätig­kei­ten ist die Belas­tung oft psy­chisch hoch. Vie­le Arbeit­neh­mer in Ver­wal­tungs- oder IT-Beru­fen kämp­fen mit chro­ni­schem Stress, Leis­tungs­druck und Über­for­de­rung. Die Fol­ge: psy­chi­sche Erkran­kun­gen, chro­ni­sche Rücken­schmer­zen oder ande­re Lei­den, die lang­fris­tig zur Berufs­un­fä­hig­keit füh­ren.

Wer einen Büro­job aus­übt, soll­te sich daher nicht in Sicher­heit wie­gen – das Risi­ko ist zwar anders, aber nicht gerin­ger.

Je frü­her Sie eine BU-Ver­si­che­rung abschlie­ßen, des­to bes­ser. Jun­ge Men­schen sind in der Regel gesund, was den Ver­si­che­rungs­schutz güns­ti­ger und ein­fa­cher macht. Zudem sichern Sie sich mit einem frü­hen Ein­stieg nied­ri­ge Bei­trä­ge – und ver­mei­den Aus­schlüs­se oder Zuschlä­ge wegen spä­te­rer Vor­er­kran­kun­gen. Auch Schü­ler, Stu­den­ten und Berufs­ein­stei­ger soll­ten daher prü­fen, ob ein Ein­stieg bereits sinn­voll ist.

Vor­tei­le eines frü­hen Abschlus­ses:

  • Güns­ti­ge­re Bei­trä­ge

  • Vol­le Leis­tungs­fä­hig­keit ver­si­cher­bar

  • Kei­ne Risi­ko­aus­schlüs­se

  • Früh­zei­ti­ge Absi­che­rung bei Kar­rie­re­start

Vie­le ver­drän­gen das Risi­ko – bis es zu spät ist

War­um Sie das The­ma Berufs­un­fä­hig­keit nicht auf­schie­ben soll­ten

Berufs­un­fä­hig­keit betrifft nicht nur ande­re – son­dern kann jeden tref­fen. Die Vor­stel­lung, durch eine Krank­heit oder einen Unfall dau­er­haft nicht mehr arbei­ten zu kön­nen, ist unan­ge­nehm. Doch gera­de des­halb schie­ben vie­le das The­ma vor sich her. Ein Blick auf Zah­len und Ursa­chen zeigt: Wer arbei­tet, ist immer auch einem exis­ten­zi­el­len Risi­ko aus­ge­setzt. Die rich­ti­ge Absi­che­rung schützt Sie vor finan­zi­el­len Fol­gen.

Sta­tis­tisch gese­hen wird etwa jeder vier­te Erwerbs­tä­ti­ge in Deutsch­land vor dem gesetz­li­chen Ren­ten­al­ter berufs­un­fä­hig – Ten­denz stei­gend. Beson­ders auf­fäl­lig: Die Ursa­chen haben sich in den letz­ten Jahr­zehn­ten deut­lich ver­scho­ben. Wäh­rend frü­her vor allem kör­per­lich anstren­gen­de Beru­fe betrof­fen waren, rücken heu­te psy­chi­sche Erkran­kun­gen und chro­ni­sche Lei­den wie Rücken­pro­ble­me oder Herz-Kreis­lauf-Erkran­kun­gen in den Vor­der­grund. Auch neue Krank­heits­bil­der wie Long-Covid füh­ren zuneh­mend zu län­ge­ren Aus­fall­zei­ten und sogar dau­er­haf­ter Berufs­un­fä­hig­keit.

Vie­le unter­schät­zen die­ses Risi­ko, ins­be­son­de­re Men­schen in Büro- oder Dienst­leis­tungs­be­ru­fen. Doch der moder­ne Arbeits­all­tag ist oft geprägt von hoher psy­chi­scher Belas­tung, Mul­ti­tas­king, Zeit­druck und stän­di­ger Erreich­bar­keit. Die Fol­ge: Burn­out, Depres­sio­nen und chro­ni­sche Erschöp­fungs­zu­stän­de zäh­len heu­te zu den häu­figs­ten Leis­tungs­grün­den in der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung.

Ein wei­te­res Pro­blem: Die meis­ten Betrof­fe­nen glau­ben, im Ernst­fall auf staat­li­che Hil­fe bau­en zu kön­nen. Doch die gesetz­li­che Erwerbs­min­de­rungs­ren­te greift nur, wenn Sie dem Arbeits­markt ins­ge­samt weni­ger als sechs Stun­den täg­lich zur Ver­fü­gung ste­hen – unab­hän­gig von Ihrem ursprüng­li­chen Beruf. Wer also „nur“ sei­nen Job als Ver­wal­tungs­fach­an­ge­stell­te, IT-Bera­ter oder Hand­wer­ker nicht mehr aus­üben kann, hat kei­nen Anspruch auf staat­li­che Leis­tun­gen. Die finan­zi­el­le Lücke ist erheb­lich – oft feh­len meh­re­re Tau­send Euro pro Monat.

Berufs­un­fä­hig­keit ist damit kein Rand­ri­si­ko für weni­ge Berufs­grup­pen, son­dern eine rea­le Gefahr für alle, die von ihrem Ein­kom­men leben. Eine pri­va­te Absi­che­rung über eine BU-Ver­si­che­rung schafft hier die not­wen­di­ge finan­zi­el­le Sicher­heit. Je frü­her Sie sich mit dem The­ma befas­sen, des­to güns­ti­ger und umfas­sen­der lässt sich der Schutz gestal­ten – bevor Vor­er­kran­kun­gen oder Aus­schlüs­se den Abschluss erschwe­ren.

Die gesetz­li­che Absi­che­rung bie­tet kaum Schutz

War­um die Erwerbs­min­de­rungs­ren­te kei­ne Alter­na­ti­ve zur BU ist

Vie­le ver­las­sen sich im Ernst­fall auf den Staat – doch wer berufs­un­fä­hig wird, kann von der gesetz­li­chen Erwerbs­min­de­rungs­ren­te nur wenig erwar­ten. Seit dem Weg­fall der gesetz­li­chen Berufs­un­fä­hig­keits­ren­te ist die Ver­sor­gungs­lü­cke groß. Wir zei­gen Ihnen, wie die staat­li­che Leis­tung funk­tio­niert, wel­che Ein­schrän­kun­gen es gibt und war­um eine pri­va­te Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung deut­lich bes­ser schützt.

Die gesetz­li­che Berufs­un­fä­hig­keits­ren­te wur­de im Jahr 2001 abge­schafft. Seit­her exis­tiert nur noch die soge­nann­te Erwerbs­min­de­rungs­ren­te. Die­se greift jedoch nur dann, wenn Sie dem all­ge­mei­nen Arbeits­markt ins­ge­samt nur noch ein­ge­schränkt oder gar nicht mehr zur Ver­fü­gung ste­hen – ganz gleich, wel­chen Beruf Sie zuvor aus­ge­übt haben. Ob Sie eine aka­de­mi­sche Aus­bil­dung haben, als Tech­ni­ker, Hand­wer­ker oder in einer Füh­rungs­po­si­ti­on tätig waren: Kön­nen Sie theo­re­tisch noch eine ande­re – ein­fa­che­re – Tätig­keit aus­üben, erhal­ten Sie kei­ne vol­le Erwerbs­min­de­rungs­ren­te.

Die gesetz­li­che Rege­lung unter­schei­det zwi­schen zwei Abstu­fun­gen:

  • Vol­le Erwerbs­min­de­rungs­ren­te: Sie kön­nen weni­ger als 3 Stun­den pro Tag arbei­ten – unab­hän­gig vom Beruf.

  • Hal­be Erwerbs­min­de­rungs­ren­te: Sie sind noch zwi­schen 3 und 6 Stun­den täg­lich erwerbs­fä­hig.

In bei­den Fäl­len fällt die staat­li­che Unter­stüt­zung sehr gering aus. Selbst bei vol­ler Erwerbs­min­de­rung beträgt die Ren­te meist nur etwa 30–35 % des letz­ten Brut­to­ein­kom­mens. Für vie­le reicht das nicht ein­mal zur Deckung der lau­fen­den Fix­kos­ten – von Fami­li­en­un­ter­halt, Alters­vor­sor­ge oder Kre­di­ten ganz zu schwei­gen.

Zudem sind die Hür­den für die Bewil­li­gung hoch: Neben umfas­sen­den ärzt­li­chen Gut­ach­ten sind auch lang­wie­ri­ge Ver­fah­ren und häu­fi­ge Ableh­nun­gen an der Tages­ord­nung. Vie­le Betrof­fe­ne kämp­fen mona­te- oder sogar jah­re­lang um ihre Ansprü­che – oft ohne Erfolg.

Eine pri­va­te Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung greift deut­lich frü­her und zahlt bereits dann, wenn Sie min­des­tens zu 50 % Ihren zuletzt aus­ge­üb­ten Beruf aus gesund­heit­li­chen Grün­den nicht mehr aus­üben kön­nen. Sie ist damit nicht nur finan­zi­ell über­le­gen, son­dern auch deut­lich rea­lis­ti­scher und ziel­ge­rich­te­ter als die gesetz­li­che Erwerbs­min­de­rungs­ren­te.

Ver­tie­fen­de The­men für Ihre Ent­schei­dung

Die­se Bei­trä­ge hel­fen Ihnen wei­ter

Wer sich mit der Berufs­un­fä­hig­keit beschäf­tigt, stößt unwei­ger­lich auch auf Begrif­fe wie Erwerbs­min­de­rungs­ren­te oder Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Doch wor­in lie­gen die Unter­schie­de? Und wie grei­fen die ver­schie­de­nen Sys­te­me inein­an­der? In den fol­gen­den The­men­bei­trä­gen fin­den Sie ver­tie­fen­de Infor­ma­tio­nen zu ergän­zen­den oder alter­na­ti­ven Absi­che­rungs­for­men – pra­xis­nah, ver­ständ­lich und fun­diert.

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Gestresste Frau hält sich am Schreibtisch den Kopf, während ihr mehrere Aufgaben gleichzeitig zugeschoben werden

Was leis­tet eine BU-Ver­si­che­rung kon­kret, wann zahlt sie und wie hoch soll­te die Absi­che­rung wirk­lich sein? Hier erhal­ten Sie einen umfas­sen­den Über­blick – inklu­si­ve Ver­trags­ge­stal­tung, Gesund­heits­prü­fung und Leis­tungs­bei­spie­le.

Erwerbs­min­de­rungs­ren­te

Nachdenkliche Frau sitzt mit Laptop am Tisch und blickt zur Seite – symbolisiert Unsicherheit und Fragen zur Erwerbsminderungsrente

Wie funk­tio­niert die gesetz­li­che Erwerbs­min­de­rungs­ren­te, wer bekommt sie – und was fehlt am Ende zum Leben? Unser Bei­trag zeigt die Schwä­chen der staat­li­chen Leis­tung und war­um sie für vie­le Betrof­fe­ne nicht aus­reicht.

Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Mutter und Kind lachen sich innig an beim Spaziergang im Herbst – Geborgenheit, Lebensfreude und familiäre Nähe im Alltag.

Die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung springt ein, wenn bestimm­te kör­per­li­che oder geis­ti­ge Fähig­kei­ten ver­lo­ren gehen. Sie ist kein Ersatz für die BU, kann aber in bestimm­ten Situa­tio­nen eine sinn­vol­le Ergän­zung oder Über­gangs­lö­sung sein.

Nicht jeder Krank­heits­fall führt auto­ma­tisch zur Leis­tung

Wann zahlt die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung – und wann nicht?

Der Begriff Berufs­un­fä­hig­keit wird oft miss­ver­stan­den. Nicht jede Erkran­kung oder Ver­let­zung führt dazu, dass Sie Leis­tun­gen aus Ihrer BU-Ver­si­che­rung erhal­ten. Ent­schei­dend ist der Grad der Ein­schrän­kung in Bezug auf Ihren zuletzt aus­ge­üb­ten Beruf. In die­sem Abschnitt erklä­ren wir, wann ein Leis­tungs­fall vor­liegt – und war­um die Arbeits­un­fä­hig­keits­klau­sel eine wich­ti­ge Ergän­zung sein kann.

Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zahlt eine ver­ein­bar­te monat­li­che Ren­te, sobald Sie min­des­tens zu 50 % berufs­un­fä­hig sind – also Ihre zuletzt aus­ge­üb­te Tätig­keit dau­er­haft oder für einen län­ge­ren Zeit­raum nicht mehr aus­üben kön­nen. Dabei wird nicht jede Erkran­kung auto­ma­tisch als Berufs­un­fä­hig­keit gewer­tet. Ent­schei­dend ist, ob Sie in der Pra­xis noch in der Lage sind, die Haupt­tä­tig­kei­ten Ihres Berufs zu min­des­tens 50 % aus­zu­füh­ren.

Ein Bei­spiel: Wenn Sie als kauf­män­ni­scher Ange­stell­ter arbei­ten und sich bei einem Unfall das Bein bre­chen, sind Sie zwar vor­über­ge­hend ein­ge­schränkt – kön­nen Ihre Arbeit aber even­tu­ell nach kur­zer Zeit wie­der auf­neh­men. In die­sem Fall liegt kei­ne dau­er­haf­te Berufs­un­fä­hig­keit vor, und es besteht kein Anspruch auf BU-Leis­tung. Anders sieht es bei chro­ni­schen Erkran­kun­gen, schwe­rem Burn­out oder Rücken­lei­den mit dau­er­haf­ter Ein­schrän­kung aus.

Um auch für län­ge­re Arbeits­un­fä­hig­kei­ten ohne kla­ren BU-Sta­tus abge­si­chert zu sein, bie­ten vie­le Ver­si­che­rer den Zusatz­bau­stein Arbeits­un­fä­hig­keits­klau­sel (AU-Klau­sel) an. Damit erhal­ten Sie bereits dann eine Leis­tung, wenn Sie län­ger als sechs Mona­te unun­ter­bro­chen krank­ge­schrie­ben sind – auch ohne, dass eine for­ma­le Berufs­un­fä­hig­keit fest­ge­stellt wur­de. Die­ser Bau­stein kann eine wert­vol­le Ergän­zung sein, vor allem in kom­ple­xen Fäl­len mit psy­chi­schen oder wech­seln­den Krank­heits­bil­dern.

Wich­tig: Der genaue Leis­tungs­um­fang hängt immer vom gewähl­ten Tarif ab. Moder­ne BU-Ver­trä­ge sind heu­te so gestal­tet, dass auch bei psy­chi­schen Lei­den, schlei­chen­den Krank­heits­ver­läu­fen oder Tei­l­er­kran­kun­gen klar gere­gelt ist, wann Leis­tun­gen gezahlt wer­den. Vor­aus­set­zung ist aller­dings, dass Sie bei Antrag­stel­lung alle Gesund­heits­fra­gen voll­stän­dig und wahr­heits­ge­mäß beant­wor­tet haben – denn andern­falls droht im Ernst­fall die Leis­tungs­frei­heit des Ver­si­che­rers.

Man­che Beru­fe und Lebens­si­tua­tio­nen ber­gen ein beson­ders hohes Risi­ko

Für wen lohnt sich eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung beson­ders?

Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist für vie­le sinn­voll – aber für man­che Grup­pen fast unver­zicht­bar. Ob kör­per­lich anstren­gen­der Job, hohe fami­liä­re Ver­ant­wor­tung oder feh­len­de Rück­la­gen: Wer im Ernst­fall ohne Ein­kom­men dasteht, muss finan­zi­ell vor­sor­gen. In die­sem Abschnitt zei­gen wir Ihnen, wel­che Per­so­nen­grup­pen beson­ders pro­fi­tie­ren – und war­um.

Grund­sätz­lich ist die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für jeden Erwerbs­tä­ti­gen rele­vant – unab­hän­gig vom Beruf. Den­noch gibt es bestimm­te Grup­pen, für die der Schutz beson­ders wich­tig ist, da das Risi­ko höher oder die finan­zi­el­len Fol­gen gra­vie­ren­der sind. Dazu zäh­len bei­spiels­wei­se Haupt­ver­die­ner, die eine Fami­lie absi­chern, kör­per­lich täti­ge Men­schen, die häu­fi­ger von ortho­pä­di­schen Erkran­kun­gen betrof­fen sind, sowie Selbst­stän­di­ge, die ohne gesetz­li­che Absi­che­rung kei­ner­lei Anspruch auf eine Erwerbs­min­de­rungs­ren­te haben.

Auch jun­ge Berufs­ein­stei­ger, Schü­ler und Stu­den­ten soll­ten früh­zei­tig über eine Absi­che­rung nach­den­ken. Der Grund: In jun­gen Jah­ren ist der Gesund­heits­zu­stand in der Regel gut – was die Bei­trä­ge nied­rig hält und eine umfas­sen­de Annah­me ohne Aus­schlüs­se erleich­tert. Wer zu lan­ge war­tet, ris­kiert Ableh­nun­gen oder deut­li­che Zuschlä­ge auf­grund von Vor­er­kran­kun­gen.

Zuneh­mend betrof­fen sind auch Men­schen in Büro­jobs, die unter psy­chi­scher Dau­er­be­las­tung ste­hen. Burn­out, Depres­sio­nen oder psy­cho­so­ma­ti­sche Beschwer­den füh­ren längst nicht mehr nur im sozia­len oder medi­zi­ni­schen Bereich zur Berufs­un­fä­hig­keit – auch in klas­si­schen Ver­wal­tungs- oder IT-Beru­fen neh­men die Fäl­le zu.

Beson­ders emp­feh­lens­wert ist eine BU-Ver­si­che­rung für:

  • Haupt­ver­die­ner mit finan­zi­el­ler Ver­ant­wor­tung für Fami­lie oder Immo­bi­lie

  • Selbst­stän­di­ge ohne sozia­le Absi­che­rung

  • Jun­ge Men­schen mit gutem Gesund­heits­zu­stand

  • Beru­fe mit kör­per­li­cher Bean­spru­chung

  • Beru­fe mit hoher psy­chi­scher Belas­tung (z. B. Pfle­ge, Ver­trieb, Büro, Lehr­kräf­te)

Ob sich der Abschluss lohnt, hängt also weni­ger vom Berufs­ti­tel ab – son­dern viel­mehr davon, wie abhän­gig Sie von Ihrem Ein­kom­men sind und wel­che Risi­ken Sie indi­vi­du­ell absi­chern möch­ten. Je frü­her Sie han­deln, des­to grö­ßer ist der Spiel­raum für einen pass­ge­nau­en Schutz.

Indi­vi­du­el­le Gestal­tung und wich­ti­ge Ver­trags­bau­stei­ne

So machen Sie Ihre Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zukunfts­si­cher

Eine gute BU-Ver­si­che­rung schützt nicht nur heu­te, son­dern passt sich auch an Ihre Lebens­si­tua­ti­on von mor­gen an. Zusätz­li­che Bau­stei­ne wie die Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie oder die AU-Klau­sel erhö­hen die Fle­xi­bi­li­tät und bie­ten Sicher­heit in unsi­che­ren Zei­ten. Hier fin­den Sie wich­ti­ge Erwei­te­run­gen im Über­blick – und hilf­rei­che Tipps zur rich­ti­gen Ver­trags­ge­stal­tung.

Junge Frau mit ausgestreckten Armen am Meer, lächelt entspannt – steht symbolisch für finanzielle Freiheit dank Nachversicherungsgarantie in der BU

Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie

Ob Gehalts­er­hö­hung, Hoch­zeit oder Fami­li­en­zu­wachs: Mit einer Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie kön­nen Sie Ihre BU-Ren­te nach­träg­lich erhö­hen – ganz ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung. So bleibt Ihre Absi­che­rung fle­xi­bel, auch wenn sich Ihr Leben ver­än­dert.

Frau sitzt mit müdem Gesichtsausdruck am Schreibtisch vor dem Laptop – symbolisiert Belastung bei längerer Arbeitsunfähigkeit im Job

Arbeits­un­fä­hig­keits­klau­sel

Die AU-Klau­sel ist ein wert­vol­ler Zusatz­bau­stein: Sie greift, wenn Sie län­ger als sechs Mona­te unun­ter­bro­chen krank­ge­schrie­ben sind – auch ohne aner­kann­te Berufs­un­fä­hig­keit. So ver­mei­den Sie finan­zi­el­le Lücken in unkla­ren oder ver­zö­ger­ten Fäl­len.

Absi­che­rung so pla­nen, wie Sie wirk­lich leben

Wie hoch soll­te Ihre Berufs­un­fä­hig­keits­ren­te sein?

Die Ren­ten­hö­he ist das Herz­stück jeder BU-Ver­si­che­rung. Sie ent­schei­det dar­über, ob Sie im Ernst­fall Ihre Lebens­hal­tungs­kos­ten wei­ter tra­gen kön­nen – oder ob das Ein­kom­men plötz­lich weg­bricht. Doch wie viel monat­li­che Ren­te ist sinn­voll? Und wel­che Rol­le spie­len Steu­ern, Infla­ti­on und bestehen­de Ver­pflich­tun­gen?

Grund­sätz­lich soll­te die BU-Ren­te so gewählt wer­den, dass sie Ihre lau­fen­den Kos­ten zuver­läs­sig deckt. Als Faust­re­gel gilt: Etwa 60 % Ihres aktu­el­len Brut­to­ein­kom­mens bie­ten ein gutes Sicher­heits­ni­veau. Damit las­sen sich Mie­te, Lebens­hal­tung, Ver­si­che­run­gen, Fami­li­en­kos­ten und gege­be­nen­falls lau­fen­de Kre­di­te wei­ter­hin finan­zie­ren.

Ent­schei­dend ist dabei nicht nur Ihr aktu­el­les Ein­kom­men, son­dern auch Ihre per­sön­li­che Lebens­si­tua­ti­on: Wer eine Fami­lie ver­sorgt, ein Haus abbe­zahlt oder Kin­der in Aus­bil­dung hat, braucht in der Regel eine höhe­re Absi­che­rung als ein ledi­ger Berufs­ein­stei­ger. Auch bestehen­de finan­zi­el­le Rück­la­gen oder zusätz­li­che Ein­nah­me­quel­len wie Miet­ein­nah­men soll­ten berück­sich­tigt wer­den.

Ein wich­ti­ger Punkt: Die BU-Ren­te ist ein­kom­men­steu­er­pflich­tig – die Aus­zah­lungs­be­trä­ge müs­sen also net­to geplant wer­den. Zudem stei­gen die Lebens­hal­tungs­kos­ten durch Infla­ti­on ste­tig an. Um den Wert Ihrer Ren­te dau­er­haft zu erhal­ten, soll­ten Sie eine Leis­tungs­dy­na­mik in den Ver­trag inte­grie­ren. Die­se sorgt dafür, dass die BU-Ren­te im Leis­tungs­fall Jahr für Jahr um einen fes­ten Pro­zent­satz steigt – unab­hän­gig von der all­ge­mei­nen Lohn­ent­wick­lung.

Zusätz­lich zur Leis­tungs­dy­na­mik emp­fiehlt sich eine Bei­trags­dy­na­mik wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit. So erhöht sich die ver­si­cher­te Ren­te regel­mä­ßig mit stei­gen­dem Ein­kom­men, ohne dass eine erneu­te Gesund­heits­prü­fung erfor­der­lich ist.

Unser Tipp: Kal­ku­lie­ren Sie nicht zu knapp. Eine zu nied­ri­ge BU-Ren­te schützt Sie nur unzu­rei­chend – und eine spä­te­re Auf­sto­ckung ist mit gesund­heit­li­chen Hür­den ver­bun­den. Las­sen Sie sich bei der Fest­le­gung der Ren­ten­hö­he pro­fes­sio­nell bera­ten, um einen rea­lis­ti­schen und trag­fä­hi­gen Schutz auf­zu­bau­en.

Kla­re Ant­wor­ten auf häu­fi­ge Fra­gen

Was Sie schon immer über Berufs­un­fä­hig­keit wis­sen woll­ten

Berufs­un­fä­hig­keit bedeu­tet, dass Sie Ihren zuletzt aus­ge­üb­ten Beruf zu min­des­tens 50 % nicht mehr aus­üben kön­nen. Erwerbs­un­fä­hig­keit hin­ge­gen liegt vor, wenn Sie auf dem gesam­ten Arbeits­markt nicht mehr ein­setz­bar sind – unab­hän­gig vom erlern­ten Beruf. Die BU-Ver­si­che­rung greift also deut­lich frü­her und geziel­ter.

Weil jun­ge Men­schen in der Regel gesund sind und daher leich­ter Ver­si­che­rungs­schutz ohne Aus­schlüs­se oder Risi­ko­zu­schlä­ge erhal­ten. Außer­dem sichern sie sich dau­er­haft nied­ri­ge Bei­trä­ge. Ein frü­her Ein­stieg lohnt sich also mehr­fach.

Wenn Sie Gesund­heits­fra­gen nicht wahr­heits­ge­mäß beant­wor­ten, kann die Ver­si­che­rung im Leis­tungs­fall die Zah­lung ver­wei­gern. Des­halb ist eine sorg­fäl­ti­ge Vor­be­rei­tung wich­tig – am bes­ten mit einer anony­men Risi­ko­vor­anfra­ge.

Ja, über eine Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie lässt sich die BU-Ren­te bei bestimm­ten Anläs­sen – z. B. Gehalts­er­hö­hung, Hei­rat oder Geburt eines Kin­des – ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung anpas­sen. Die­ser Bau­stein soll­te in Ihrem Ver­trag ent­hal­ten sein.

Als Ergän­zung oder Über­gangs­lö­sung kom­men z. B. die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung, die Dread-Dise­a­se-Ver­si­che­rung oder eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung infra­ge. Die­se bie­ten aber kei­nen gleich­wer­ti­gen Schutz – erset­zen die BU also nicht voll­stän­dig.

Ja – sofern der Ver­trag kei­ne Ein­schrän­kun­gen ent­hält und ein ent­spre­chen­des Gut­ach­ten vor­liegt. In der Pra­xis sind psy­chi­sche Erkran­kun­gen inzwi­schen eine der häu­figs­ten Ursa­chen für BU-Leis­tun­gen. Eine gute Ver­trags­aus­wahl ist hier ent­schei­dend.

Zusam­men­fas­sung

Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung gehört zu den wich­tigs­ten pri­va­ten Absi­che­run­gen über­haupt – gera­de für alle, die auf ihr Ein­kom­men ange­wie­sen sind. Ob kör­per­lich tätig oder im Büro beschäf­tigt, ob Berufs­ein­stei­ger oder Fami­li­en­va­ter: Das Risi­ko einer län­ge­ren oder dau­er­haf­ten Arbeits­un­fä­hig­keit ist real und betrifft jähr­lich zehn­tau­sen­de Men­schen in Deutsch­land.

Die gesetz­li­che Erwerbs­min­de­rungs­ren­te reicht im Ernst­fall kaum aus, um den bis­he­ri­gen Lebens­stan­dard zu hal­ten. Eine gut struk­tu­rier­te BU-Ver­si­che­rung schließt die­se Lücke – mit indi­vi­du­ell wähl­ba­rer Ren­ten­hö­he, zuver­läs­si­ger Leis­tung bei 50 % Berufs­un­fä­hig­keit und sinn­vol­len Zusatz­bau­stei­nen wie der AU-Klau­sel oder Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie.

Je frü­her Sie sich absi­chern, des­to güns­ti­ger, fle­xi­bler und ver­läss­li­cher ist der Schutz. Nut­zen Sie unse­re Erfah­rung und las­sen Sie sich per­sön­lich bera­ten – bevor eine Erkran­kung oder ein Unfall zur finan­zi­el­len Belas­tung wird.

häu­fi­ge Fra­gen

Sehr sinn­voll – für alle, die auf ihr Arbeits­ein­kom­men ange­wie­sen sind. Sie schützt vor exis­ten­zi­el­len Ein­kom­mens­ver­lus­ten und bie­tet deut­lich mehr Sicher­heit als die gesetz­li­che Erwerbs­min­de­rungs­ren­te.

Die Kos­ten hän­gen von Alter, Beruf, Gesund­heits­zu­stand und Ren­ten­hö­he ab. Für vie­le jun­ge Men­schen lie­gen die Bei­trä­ge zwi­schen 30 € und 80 € pro Monat – je nach Tarif und Anbie­ter.

Ja, psy­chi­sche Erkran­kun­gen sind ein häu­fi­ger Leis­tungs­grund. Vor­aus­set­zung ist, dass die Erkran­kung medi­zi­nisch nach­ge­wie­sen wird und zu min­des­tens 50 % Berufs­un­fä­hig­keit führt.

Ja, vie­le Ver­trä­ge las­sen sich fle­xi­bel gestal­ten. Über die Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie sind Erhö­hun­gen mög­lich. Eine Kün­di­gung ist grund­sätz­lich jeder­zeit mög­lich – soll­te aber gut über­legt sein, da ein Neu­ab­schluss spä­ter schwie­ri­ger wer­den kann.

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