Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Beam­te

DU-Klau­sel prü­fen, Ver­sor­gungs­lü­cke schlie­ßen, Ren­te pas­send wäh­len.

Junge Frau arbeitet konzentriert im Büro mit Akten und Laptop – Symbolbild für Dienstunfähigkeit und Absicherung im Beamtenberuf

Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung: Was Beam­te wirk­lich absi­chert

Dienst­un­fä­hig­keit ist für Beam­te ein eige­nes Sys­tem. Ob und wann sie vor­liegt, stellt nicht ein belie­bi­ger Arzt fest, son­dern Ihr Dienst­herr. Genau hier ent­steht oft die Ver­sor­gungs­lü­cke, gera­de in Wider­ruf und Pro­be, weil eine Ver­set­zung in den Ruhe­stand dort häu­fig gar nicht vor­ge­se­hen ist.

Eine gute Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung setzt des­halb an der DU-Klau­sel an: Sie regelt, ob die Ent­schei­dung des Dienst­herrn für die Leis­tung reicht und ob Sie auch als Anwär­ter wirk­lich abge­si­chert sind. Wir zei­gen Ihnen ver­ständ­lich den Unter­schied zur BU, wor­auf Sie bei der Klau­sel ach­ten soll­ten und wie Sie über eine anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge sau­ber star­ten.

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Das Wich­tigs­te im Über­blick

Absi­che­rung im Beam­ten­sta­tus

War­um Beam­te eine spe­zi­el­le Absi­che­rung brau­chen

Der Beam­ten­sta­tus bringt vie­le Vor­tei­le, aber bei Dienst­un­fä­hig­keit ist die Ver­sor­gung je nach Sta­tus sehr unter­schied­lich. Beson­ders in den ers­ten Jah­ren ent­steht schnell eine spür­ba­re Lücke, weil auf Wider­ruf und oft auch auf Pro­be noch kei­ne oder nur sehr gerin­ge Ver­sor­gungs­an­sprü­che bestehen. Bei Beam­ten auf Lebens­zeit gibt es zwar ein Ruhe­ge­halt, es liegt aber je nach Dienst­zeit deut­lich unter dem letz­ten Ein­kom­men und passt nicht immer zu Mie­te, Fami­lie und lau­fen­den Ver­pflich­tun­gen.

Eine Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung setzt genau dort an. Ent­schei­dend ist nicht der Name des Tarifs, son­dern die Dienst­un­fä­hig­keits­klau­sel im Ver­trag. Sie regelt, ob die Fest­stel­lung des Dienst­herrn als Leis­tungs­aus­lö­ser reicht und ob Ihr Sta­tus wirk­lich abge­deckt ist. In den fol­gen­den Tabs sehen Sie die wich­tigs­ten Unter­schie­de nach Beam­ten­sta­tus.

Beam­ten­an­wär­ter und Refe­ren­da­re ste­hen am Anfang der Lauf­bahn. Ver­sor­gungs­an­sprü­che sind in die­ser Pha­se meist noch nicht auf­ge­baut. Wenn eine Dienst­un­fä­hig­keit ein­tritt, endet das Beam­ten­ver­hält­nis in der Pra­xis häu­fig durch Ent­las­sung, anschlie­ßend folgt je nach Fall eine Nach­ver­si­che­rung in der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung. Das kann finan­zi­ell eng wer­den, vor allem wenn das geplan­te Beam­ten­ein­kom­men weg­fällt und die neue beruf­li­che Rich­tung erst gefun­den wer­den muss.

Eine pri­va­te Absi­che­rung ist des­halb in die­ser Pha­se oft beson­ders rele­vant, wenn sie den Sta­tus wirk­lich abdeckt. Ach­ten Sie dabei vor allem auf die­se Punk­te:

  • Klau­sel passt zu Anwär­tern: Leis­tung muss auch im Vor­be­rei­tungs­dienst sinn­voll gere­gelt sein.

  • Leis­tungs­aus­lö­ser klar: Idea­ler­wei­se reicht die Ent­schei­dung des Dienst­herrn, ohne dass erst lan­ge gestrit­ten wird.

  • Ren­te rea­lis­tisch gewählt: Nicht „irgend­was“, son­dern so, dass Mie­te und Lebens­hal­tung im Ernst­fall trag­bar blei­ben.

  • Nach­ver­si­che­rung und Anpas­sung: Gute Tari­fe bie­ten Optio­nen, die Ren­te spä­ter ohne neue Gesund­heits­prü­fung zu erhö­hen, etwa bei Ver­be­am­tung oder Gehalts­sprün­gen.

Kur­zer Pra­xis-Hin­weis: Je frü­her Sie star­ten, des­to bes­ser ist oft die Aus­wahl, und des­to eher ist der Gesund­heits­zu­stand noch unkom­pli­ziert dar­stell­bar.

In Pro­be und Wider­ruf sind vie­le for­mal bereits im Dienst, aber die Ver­sor­gung ist noch nicht „fer­tig“. Genau hier pas­siert der typi­sche Denk­feh­ler: Dienst­un­fä­hig­keit bedeu­tet nicht auto­ma­tisch eine soli­de Absi­che­rung durch den Staat.

Beam­te auf Wider­ruf: Bei Dienst­un­fä­hig­keit kommt es häu­fig zur Ent­las­sung, ohne Ruhe­ge­halt.
Beam­te auf Pro­be: Je nach Situa­ti­on sind Ansprü­che sehr begrenzt, und auch hier kann eine Ent­las­sung mög­lich sein.

Damit eine Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung in die­ser Pha­se wirk­lich hilft, muss die Klau­sel zum Sta­tus pas­sen. Das soll­ten Sie prü­fen:

  • Ech­te Dienst­un­fä­hig­keits­klau­sel: Die Fest­stel­lung des Dienst­herrn soll­te als Grund­la­ge für die Leis­tung aner­kannt wer­den.

  • Wider­ruf sau­ber mit­ge­dacht: Wenn Ent­las­sung der typi­sche Aus­gang ist, muss der Ver­trag die­sen Fall sinn­voll abde­cken.

  • Plan für den Wech­sel auf Lebens­zeit: Gute Lösun­gen las­sen sich spä­ter anpas­sen, ohne dass Sie bei der Ver­be­am­tung auf Lebens­zeit kom­plett neu anfan­gen müs­sen.

  • Kei­ne Schön­rech­nung bei der Ren­te: Wich­ti­ger als „maxi­mal mög­lich“ ist „im Ernst­fall trag­bar“.

Beam­te auf Lebens­zeit haben grund­sätz­lich eine bes­se­re Ver­sor­gung. Wird eine dau­er­haf­te Dienst­un­fä­hig­keit fest­ge­stellt, erfolgt häu­fig die Ver­set­zung in den Ruhe­stand. Das Ruhe­ge­halt hängt stark von der Dienst­zeit ab, der Höchst­satz liegt nach sehr lan­ger Dienst­zeit bei rund 71,75 Pro­zent der ruhe­ge­halt­fä­hi­gen Dienst­be­zü­ge. Trotz­dem ent­steht in vie­len Fäl­len eine Lücke, weil das letz­te Ein­kom­men, Zula­gen, Infla­ti­on und die pri­va­te Lebens­rea­li­tät nicht auto­ma­tisch mit abge­si­chert sind.

Eine Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung kann die­se Lücke gezielt ergän­zen, wenn die Ver­trags­de­tails pas­sen:

  • Ren­te als Ergän­zung: So gewählt, dass sie das Ruhe­ge­halt sinn­voll ergänzt, statt dane­ben zu lie­gen.

  • Dyna­mik sinn­voll ein­set­zen: Damit die Absi­che­rung nicht über Jah­re „ste­hen bleibt“.

  • Optio­nen bei Lebens­ver­än­de­run­gen: Fami­lie, Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung, Kar­rie­re, die­se Schrit­te soll­ten abbild­bar sein.

  • Bedin­gun­gen klar ver­ste­hen: Was gilt als Dienst­un­fä­hig­keit, wie wird geprüft, und wel­che Mit­wir­kung ist nötig.

Funk­ti­ons­wei­se der Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

So schützt die Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bei vor­zei­ti­gem Aus­schei­den aus dem Dienst

Die Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung greift immer dann, wenn ein Beam­ter aus gesund­heit­li­chen Grün­den dau­er­haft aus dem Dienst aus­schei­det. Dabei unter­schei­det sie sich deut­lich von einer klas­si­schen Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung: Denn bei Beam­ten ist nicht die pri­va­te Arbeits­un­fä­hig­keit ent­schei­dend, son­dern die offi­zi­el­le Fest­stel­lung der Dienst­un­fä­hig­keit durch den Dienst­herrn. Ent­schei­dend ist daher, dass der Ver­si­che­rungs­ta­rif eine soge­nann­te ech­te Dienst­un­fä­hig­keits­klau­sel ent­hält – nur dann wird die Ein­schät­zung des Dienst­herrn ohne zusätz­li­che Prü­fung aner­kannt. Im fol­gen­den Abschnitt erklä­ren wir, wie genau die DU-Ver­si­che­rung funk­tio­niert, wel­che Klau­seln unter­schie­den wer­den und wie sich die­ser Schutz recht­lich und ver­trag­lich aus­ge­stal­tet.

Wird bei einem Beam­ten durch den Amts­arzt eine dau­er­haf­te gesund­heit­li­che Beein­träch­ti­gung fest­ge­stellt, ent­schei­det der Dienst­herr über die Dienst­un­fä­hig­keit und gege­be­nen­falls über die Ver­set­zung in den Ruhe­stand. Abhän­gig vom Beam­ten­sta­tus (auf Wider­ruf, auf Pro­be oder auf Lebens­zeit) kann dies zu unter­schied­li­chen Fol­gen füh­ren – von der Ent­las­sung bis zur Zah­lung eines Ruhe­ge­halts.

Die pri­va­te Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung greift in sol­chen Fäl­len ein, wenn fol­gen­de Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind:

  • Der Dienst­herr stellt die Dienst­un­fä­hig­keit offi­zi­ell fest.

  • Der Ver­si­che­rungs­ver­trag ent­hält eine ech­te Dienst­un­fä­hig­keits­klau­sel, die die­se Fest­stel­lung ohne wei­te­re Prü­fung aner­kennt.

  • Der Gesund­heits­zu­stand ist nicht durch fal­sche Anga­ben im Antrag ver­schlei­ert wor­den (Risi­ko­aus­schluss).

Die Höhe der monat­li­chen Ren­te wird bei Ver­trags­be­ginn fest­ge­legt und ergänzt das Ruhe­ge­halt oder ersetzt es voll­stän­dig – je nach Beam­ten­sta­tus. Beson­ders rele­vant ist die DU-Ver­si­che­rung für Beam­te ohne oder mit gerin­ger Ver­sor­gung, etwa in den ers­ten Dienst­jah­ren.

Die fol­gen­de Tabel­le zeigt die Unter­schie­de zwi­schen den ver­schie­de­nen Klau­sel­ar­ten – ein zen­tra­les Kri­te­ri­um bei der Wahl des rich­ti­gen Ver­trags:
Klau­sel­typ Leis­tungs­grund­la­ge Prü­fung durch Ver­si­che­rer Leis­tung bei Ver­set­zung in Ruhe­stand
Ech­te DU-Klau­sel Ent­schei­dung des Dienst­herrn Kei­ne wei­te­re Prü­fung ✅ Ja, sofort
Unech­te DU-Klau­sel Eige­ne Prü­fung durch Ver­si­che­rer Ja ❌ Nur bei par­al­le­ler Berufs­un­fä­hig­keit
Fast ech­te DU-Klau­sel Dienst­un­fä­hig­keit plus wei­te­re ärzt­li­che Ein­schät­zung Teil­wei­se Prü­fung ⚠️ Meist ja, mit Ein­schrän­kun­gen

Fazit: Die Wahl der rich­ti­gen Klau­sel ist ent­schei­dend. Wer auf Num­mer sicher gehen möch­te, soll­te aus­schließ­lich einen Tarif mit ech­ter DU-Klau­sel wäh­len – idea­ler­wei­se mit ergän­zen­der Teil­dienst­un­fä­hig­keits­ab­si­che­rung. Ach­ten Sie zudem auf trans­pa­ren­te Bedin­gun­gen und Anbie­ter, die auf Beam­te spe­zia­li­siert sind.

Indi­vi­du­el­le Absi­che­rung ent­lang Ihrer Beam­ten­lauf­bahn

Wer eine Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung beson­ders braucht und war­um

Ob eine Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Sie sinn­voll ist, hängt stark von Ihrem Beam­ten­sta­tus ab. Auf Wider­ruf und oft auch auf Pro­be sind Ver­sor­gungs­an­sprü­che meist noch nicht gefes­tigt. Bei Beam­ten auf Lebens­zeit gibt es zwar ein Ruhe­ge­halt, es liegt jedoch häu­fig spür­bar unter dem letz­ten Ein­kom­men und wächst nicht auto­ma­tisch mit Ihrer pri­va­ten Kos­ten­rea­li­tät. Ent­schei­dend ist des­halb nicht ein wohl­klin­gen­der Tarif­na­me, son­dern ob die Bedin­gun­gen zu Ihrem Sta­tus pas­sen, wie hoch die Ver­sor­gungs­lü­cke wirk­lich ist und wie sich die Absi­che­rung spä­ter anpas­sen lässt. Genau die­se Punk­te prü­fen wir im Ver­gleich.

Beam­ten­an­wär­ter und Refe­ren­da­re

In Aus­bil­dung und Vor­be­rei­tungs­dienst bestehen meist noch kei­ne gefes­tig­ten Ver­sor­gungs­an­sprü­che. Kommt es zu gesund­heit­li­chen Pro­ble­men, endet das Beam­ten­ver­hält­nis je nach Sta­tus häu­fig durch Ent­las­sung. Finan­zi­ell kann das schnell eng wer­den, weil das geplan­te Beam­ten­ein­kom­men weg­fällt und ein neu­er beruf­li­cher Weg erst auf­ge­baut wer­den muss.

Wich­tig für die­se Grup­pe:

  • Früh star­ten: oft bes­se­re Annah­me­chan­cen und güns­ti­ge­re Bei­trä­ge

  • Klau­sel prü­fen: Absi­che­rung muss zum Sta­tus im Vor­be­rei­tungs­dienst pas­sen

  • Nach­ver­si­che­rung ein­pla­nen: spä­te­re Erhö­hun­gen soll­ten mög­lich sein

  • Bei Vor­er­kran­kun­gen: anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge vor einem Antrag nut­zen

Beam­te auf Pro­be und auf Wider­ruf

In Pro­be und Wider­ruf ist die Ver­sor­gungs­la­ge häu­fig unter­schätzt. Trotz Dienst­ver­hält­nis sind Ansprü­che oft begrenzt und je nach Ver­lauf kann im Dienst­un­fä­hig­keits­fall auch eine Ent­las­sung im Raum ste­hen. Eine pri­va­te Absi­che­rung kann hel­fen, die Ein­kom­mens­lü­cke zu schlie­ßen, wenn die Ver­trags­be­din­gun­gen den Sta­tus sau­ber abde­cken.

Wor­auf Sie ach­ten soll­ten:

  • Ech­te DU-Rege­lung im Ver­trag: der Aus­lö­ser muss klar defi­niert sein

  • Ren­ten­hö­he rea­lis­tisch wäh­len: ori­en­tiert an Ihrer Ver­sor­gungs­lü­cke

  • Anpass­bar­keit sicher­stel­len: Erhö­hun­gen bei Ver­be­am­tung auf Lebens­zeit mit­den­ken

  • Antrag sau­ber vor­be­rei­ten: Gesund­heits­an­ga­ben müs­sen nach­voll­zieh­bar und voll­stän­dig sein

Beam­te auf Lebens­zeit

Beam­te auf Lebens­zeit haben grund­sätz­lich Anspruch auf Ruhe­ge­halt. Die Höhe hängt aber stark von der ruhe­ge­halt­fä­hi­gen Dienst­zeit und den ruhe­ge­halt­fä­hi­gen Bezü­gen ab. In der Pra­xis reicht das Ruhe­ge­halt oft nicht, um den bis­he­ri­gen Lebens­stan­dard sta­bil zu hal­ten, etwa bei Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung, Fami­lie oder gestie­ge­nen Lebens­hal­tungs­kos­ten. Eine Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung kann als Ergän­zung sinn­voll sein, wenn die Ren­ten­hö­he und Dyna­mi­ken rich­tig gewählt sind.

Typi­sche Grün­de für eine Lücke:

  • gerin­ge Dienst­zeit oder frü­he Dienst­un­fä­hig­keit

  • hohe lau­fen­de Ver­pflich­tun­gen (Kre­dit, Fami­lie, Unter­halt)

  • feh­len­der Infla­ti­ons­aus­gleich im All­tag

  • Absi­che­rungs­be­darf bei begrenz­ter Dienst­fä­hig­keit je nach indi­vi­du­el­ler Situa­ti­on

Wei­te­re wich­ti­ge Ver­si­che­run­gen für Beam­te

Ergän­zen Sie Ihren Schutz sinn­voll, nicht dop­pelt

Die Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist für vie­le Beam­te der wich­tigs­te Ein­kom­mens­bau­stein. In der Pra­xis wirkt sie aber am bes­ten, wenn die Absi­che­rung ins­ge­samt stim­mig ist. Je nach Lauf­bahn und Bei­hil­fe-Rege­lung kön­nen Kran­ken­ver­si­che­rung, Dienst­haft­pflicht und eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung ech­te Lücken schlie­ßen. Wich­tig ist, dass die Bau­stei­ne zusam­men­pas­sen und kei­ne teu­ren Dop­pel­ver­si­che­run­gen ent­ste­hen. Genau dabei unter­stüt­zen wir Sie im Ver­gleich.

PKV für Beam­ten
Beamtin mit Brille sitzt am Schreibtisch, prüft Unterlagen und lächelt in die Kamera

Bei­hil­fe und Rest­kos­ten­ab­si­che­rung müs­sen sau­ber zusam­men­spie­len. Wir prü­fen, wel­che Tari­fe zu Ihrem Sta­tus pas­sen und wor­auf Sie bei Leis­tun­gen, Selbst­be­halt und Bei­trags­ent­wick­lung ach­ten soll­ten, ohne böse Über­ra­schun­gen im Ernst­fall.

Dienst­haft­pflicht­ver­si­che­rung
Lehrer im Klassenzimmer gibt einem Schüler ein High-Five – symbolisch für Vertrauen und Verantwortung im Beamtenberuf

Ein Feh­ler im Dienst kann finan­zi­el­le Fol­gen haben, je nach Auf­ga­ben­be­reich auch bei Ver­mö­gens­schä­den. Eine Dienst­haft­pflicht kann Sie dort absi­chern, wo die Pri­vat­haft­pflicht nicht greift oder nicht reicht. Wir klä­ren, ob Sie sie wirk­lich brau­chen und wie hoch der pas­sen­de Schutz sein soll­te.

Unfall­ver­si­che­rung
Vater spielt bei Sonnenuntergang mit seinen zwei Kindern Fußball auf einer Wiese

Dienst­un­fall und pri­va­te Unfäl­le sind nicht das­sel­be, und nicht jeder Vor­fall wird aner­kannt. Eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung kann ergän­zen, wenn Sie Leis­tun­gen bei dau­er­haf­ten Unfall­fol­gen wün­schen, auch in der Frei­zeit. Wir prü­fen, ob sie für Ihre Situa­ti­on sinn­voll ist oder ob ande­re Bau­stei­ne wich­ti­ger sind.

Leis­tun­gen der Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Wel­che Leis­tun­gen Sie im Ernst­fall erwar­ten kön­nen

Die Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung schützt Sie nicht nur im Fall einer voll­stän­di­gen Ent­las­sung aus dem Dienst, son­dern bie­tet auch bei Teil­dienst­un­fä­hig­keit eine finan­zi­el­le Absi­che­rung. Der Umfang der Leis­tung rich­tet sich dabei nach dem ver­ein­bar­ten Ren­ten­be­trag, der gewähl­ten Ver­trags­aus­ge­stal­tung und der tat­säch­li­chen Ver­sor­gungs­si­tua­ti­on durch den Dienst­herrn. Ent­schei­dend ist, dass die Dienst­un­fä­hig­keits­klau­sel im Ver­trag klar regelt, wann und wie Leis­tun­gen aus­ge­zahlt wer­den – denn davon hängt Ihre finan­zi­el­le Sicher­heit im Ernst­fall maß­geb­lich ab.

Die Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zahlt eine monat­li­che Ren­te, wenn Sie wegen gesund­heit­li­cher Ein­schrän­kun­gen dau­er­haft nicht mehr im öffent­li­chen Dienst tätig sein kön­nen – unab­hän­gig davon, ob Sie noch einer ande­ren Tätig­keit nach­ge­hen könn­ten. Die­se Ren­te ist nicht an eine Erwerbs­prü­fung gebun­den, son­dern an die Fest­stel­lung durch den Dienst­herrn. Ent­schei­dend ist also: Wird die Dienst­un­fä­hig­keit offi­zi­ell aner­kannt, erfolgt im Ide­al­fall direkt die Aus­zah­lung durch den Ver­si­che­rer – sofern eine ech­te DU-Klau­sel im Ver­trag ent­hal­ten ist.

Die Ren­ten­hö­he wird indi­vi­du­ell ver­ein­bart und soll­te so gewählt wer­den, dass sie das ent­ste­hen­de Ein­kom­mens­de­fi­zit zuver­läs­sig aus­gleicht. Beson­ders für Beam­te ohne Anspruch auf Ruhe­ge­halt – etwa auf Pro­be oder auf Wider­ruf – ist die DU-Ren­te oft die ein­zi­ge Ein­kom­mens­quel­le nach dem Aus­schei­den aus dem Dienst.

Zusätz­lich zur Grund­ab­si­che­rung bie­ten vie­le Tari­fe wei­te­re Leis­tungs­merk­ma­le:

Wird eine teil­wei­se Dienst­un­fä­hig­keit fest­ge­stellt – z. B. durch Redu­zie­rung der Dienst­zeit um 50 % –, kann eine antei­li­ge Ren­ten­zah­lung erfol­gen. Dies ist beson­ders wich­tig für Beam­te, die zwar noch ein­ge­schränkt dienst­fä­hig sind, aber Ein­kom­mens­ver­lus­te aus­glei­chen müs­sen.

Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten eine garan­tier­te Ren­ten­stei­ge­rung im Leis­tungs­fall, um den Kauf­kraft­ver­lust durch Infla­ti­on abzu­fan­gen.

Eini­ge Tari­fe ent­hal­ten Assis­ten­z­an­ge­bo­te wie Reha-Manage­ment, Unter­stüt­zung bei Anträ­gen oder Hil­fe­stel­lung bei beruf­li­cher Neu­ori­en­tie­rung nach der Ent­las­sung.

Für Beam­te, die nicht dau­er­haft im Sta­tus ver­blei­ben, ist eine kom­bi­nier­te Absi­che­rung mit ech­ter DU-Klau­sel und klas­si­scher BU-Logik sinn­voll – etwa bei Wech­sel in die freie Wirt­schaft.

Die Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung kann deut­lich mehr leis­ten als nur eine ein­fa­che Ren­ten­zah­lung. Sie schafft finan­zi­el­le Sicher­heit, schützt vor einem Rück­fall in die Grund­si­che­rung und ermög­licht im Ernst­fall eine selbst­be­stimm­te Lebens­füh­rung – auch außer­halb des akti­ven Diens­tes.

Ver­gleich & Aus­wahl der pas­sen­den Ver­si­che­rung

Wel­cher Tarif über­zeugt – so fin­den Sie Ihren opti­ma­len DU-Schutz

Die Wahl der rich­ti­gen Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung hängt maß­geb­lich von der Qua­li­tät der Klau­sel, der Ver­trags­ge­stal­tung und dem Ver­si­che­rer ab. Markt­ana­ly­sen zei­gen, dass nur weni­ge Anbie­ter ech­te und voll­stän­di­ge DU-Klau­seln bie­ten, die bei medi­zi­nisch begrün­de­ter Ver­set­zung zuver­läs­sig leis­ten. Im Fol­gen­den stel­len wir Ihnen die wich­tigs­ten Vari­an­ten vor – mit kla­ren Kri­te­ri­en und tabel­la­ri­schem Ver­gleich – damit Sie zuver­sicht­lich ent­schei­den kön­nen.

Beim Ver­gleich von Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­run­gen spie­len drei Merk­ma­le eine zen­tra­le Rol­le:

1. Qua­li­tät der Dienst­un­fä­hig­keits­klau­sel
Nur eine „ech­te“ DU-Klau­sel erkennt die Ent­las­sung durch den Dienst­herrn als allei­ni­gen Leis­tungs­grund an. Bei „unech­ten“ oder „fast ech­ten“ Klau­seln nimmt der Ver­si­che­rer eine zusätz­li­che Prü­fung vor – das kann zu Unsi­cher­heit oder Ver­zö­ge­run­gen füh­ren.

2. Voll­stän­dig­keit des Schut­zes
Ach­ten Sie dar­auf, dass die Ver­si­che­rung Beam­te aller Sta­tus­grup­pen abdeckt – inklu­si­ve Beam­ten­an­wär­ter und Beam­te auf Pro­be oder Wider­ruf. Eini­ge Tari­fe schlie­ßen die­se Grup­pen teil­wei­se oder voll­stän­dig aus.

3. Leis­tungs­pra­xis und Beson­der­hei­ten
Die Ver­trags­be­din­gun­gen soll­ten trans­pa­rent sein, mit klar defi­nier­ten Leis­tungs­re­geln und kun­den­freund­li­chen Dyna­mik- und Nach­ver­si­che­rungs­op­tio­nen.

Ver­si­che­rer Klau­sel echt? Für alle Beam­ten? Leis­tung bei Ent­las­sung? Beson­der­hei­ten
DBV ✅ Echt ✅ Ja ✅ Ja Ein­deu­ti­ge DU-Klau­sel, auch für Wider­ruf & Pro­be; beam­ten­zen­trier­te Tari­fe
Die Baye­ri­sche (Comfort/Prestige) ✅ Echt ✅ Ja ✅ Ja Ech­te DU ab Com­fort; Nach­ver­si­che­rungs­op­ti­on inkl.
Han­se­Mer­kur ⚠️ Fast echt ✅ Ja ⚠️ Teil­wei­se Leis­tung bei DU + Nach­weis; gute AVB; soli­de BU-Kom­bi­na­ti­on
Debe­ka ⚠️ Fast echt ✅ Ja ⚠️ Begrenzt DU-Regel oft nur bei Lehrern/Polizei; star­ke Beam­ten­aus­rich­tung
Alli­anz ❌ Nein ⚠️ Teil­wei­se ❌ Nein Kei­ne ech­te DU; eige­ne Prü­fung; Leis­tung kann abge­lehnt wer­den
ERGO ❌ Nein ❌ Nein ⚠️ Begrenzt Leis­tung häu­fig nur bis Alter 46; Ein­schrän­kun­gen bei Probe/Widerruf
Signal Iduna ⚠️ Fast echt ✅ Ja ⚠️ Je nach Tarif BU/­DU-Kom­bi mit Beam­ten­be­zug; häu­fig bei Leh­rern im Ein­satz
Con­dor ✅ Echt ✅ Ja ✅ Ja Kla­re DU-Klau­sel; fach­lich stark; oft von BU-Spe­zia­lis­ten emp­foh­len

Wenn Sie auf Num­mer sicher gehen möch­ten, wäh­len Sie einen Anbie­ter mit ech­ter Dienst­un­fä­hig­keits­klau­sel, der Beam­te aller Sta­tus­grup­pen absi­chert – ins­be­son­de­re auf Pro­be oder auf Wider­ruf. Anbie­ter wie DBV, Die Baye­ri­sche (ab Com­fort) und Con­dor bie­ten aktu­ell beson­ders zuver­läs­si­ge Tari­fe für den öffent­li­chen Dienst. Las­sen Sie sich bei der Aus­wahl immer unab­hän­gig bera­ten – am bes­ten mit einer anony­men Risi­ko­vor­anfra­ge.

Das soll­ten Sie zusätz­lich wis­sen

So stel­len Sie Ihren DU-Schutz rich­tig auf

Bei Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­run­gen ent­schei­det sel­ten nur der Preis, son­dern die Umset­zung. Gesund­heits­an­ga­ben müs­sen kor­rekt sein, die Klau­seln müs­sen zum Beam­ten­sta­tus pas­sen und die Absi­che­rung soll­te mit Ihrer Lauf­bahn mit­wach­sen. In den fol­gen­den The­men zei­gen wir Ihnen, wie Sie typi­sche Stol­per­stel­len ver­mei­den, wie eine anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge funk­tio­niert und wie Dyna­mik und Nach­ver­si­che­rung Ihren Schutz lang­fris­tig sta­bil hal­ten.

Frau sitzt am Schreibtisch und füllt konzentriert ein Formular aus – symbolisiert das Ausfüllen der Gesundheitsfragen bei BU-Anträgen
Gesund­heits­fra­gen

Unvoll­stän­di­ge oder miss­ver­ständ­li­che Anga­ben sind einer der häu­figs­ten Grün­de für Pro­ble­me im Leis­tungs­fall. Wir zei­gen Ihnen, wel­che Unter­la­gen sinn­voll sind, wie Sie Dia­gno­sen sau­ber ein­ord­nen und wie Sie Anfra­gen so vor­be­rei­ten, dass spä­ter kei­ne Dis­kus­si­on ent­steht.

Person arbeitet am Laptop, daneben Symbole für Datenschutz und Sicherheit – steht sinnbildlich für anonyme Risikovoranfrage zur BU-Versicherung
Anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge

Wenn Vor­er­kran­kun­gen im Raum ste­hen, ist eine anony­me Vor­anfra­ge oft der sichers­te Weg. So prü­fen wir Optio­nen und Kon­di­tio­nen, ohne dass sofort ein „offi­zi­el­ler Antrag“ mit mög­li­chen Fol­gen im Sys­tem lan­det. Gera­de für Anwär­ter, Refe­ren­da­re und Wie­der­ein­stei­ger ist das häu­fig der bes­te Start.

So sichern Sie sich rich­tig ab

Ver­trags­ge­stal­tung, Gesund­heits­prü­fung und klu­ge Optio­nen im Über­blick

Der Abschluss einer Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung soll­te gut durch­dacht sein – denn Feh­ler bei Antrag, Gesund­heits­an­ga­ben oder der Wahl der Tarif­op­tio­nen las­sen sich spä­ter nur schwer kor­ri­gie­ren. Damit Sie im Leis­tungs­fall opti­mal abge­si­chert sind, lohnt es sich, schon bei der Aus­wahl des Ver­trags auf die rich­ti­gen Stell­schrau­ben zu ach­ten. In die­sem Abschnitt zei­gen wir, wor­auf Sie beson­ders ach­ten soll­ten – von der Gesund­heits­prü­fung über Dyna­mi­ken bis zur Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie.

Der ers­te und wich­tigs­te Schritt vor dem Abschluss ist die Beant­wor­tung der Gesund­heits­fra­gen. Dabei sind alle Erkran­kun­gen, Beschwer­den, Behand­lun­gen oder Medi­ka­tio­nen inner­halb des abge­frag­ten Zeit­raums voll­stän­dig und wahr­heits­ge­mäß anzu­ge­ben – auch wenn sie Ihnen als „harm­los“ erschei­nen. Vie­le Ver­si­che­rer ver­lan­gen Anga­ben aus den letz­ten 5 Jah­ren (ambu­lant) und 10 Jah­ren (sta­tio­när). Wer hier unge­nau ist oder bewusst etwas ver­schweigt, ris­kiert spä­ter eine Leis­tungs­ver­wei­ge­rung.

👉 Unser Tipp: Berei­ten Sie sich gut vor, for­dern Sie eine Pati­en­ten­ak­te bei Ihrer Kran­ken­kas­se oder dem Haus­arzt an – und nut­zen Sie unse­re anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge, um ohne Risi­ko zu prü­fen, ob und zu wel­chen Kon­di­tio­nen eine DU-Absi­che­rung mög­lich ist.

Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie

Beruf­li­che und pri­va­te Ver­än­de­run­gen gehö­ren zum Leben – Beför­de­rung, Hei­rat, Fami­li­en­zu­wachs oder ein Immo­bi­li­en­kauf. Um in die­sen Fäl­len Ihre Absi­che­rung fle­xi­bel anpas­sen zu kön­nen, soll­te Ihre DU-Ver­si­che­rung eine Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie ent­hal­ten. Damit kön­nen Sie die ver­ein­bar­te Ren­te spä­ter erhö­hen, ohne erneut Gesund­heits­fra­gen beant­wor­ten zu müs­sen. Gute Tari­fe bie­ten die­se Opti­on bei bis zu 8 Lebens­er­eig­nis­sen – oft sogar ohne kon­kre­ten Anlass inner­halb der ers­ten 5 Ver­trags­jah­re.

Bei­trags- und Leis­tungs­dy­na­mik

Die Bei­trags­dy­na­mik ermög­licht es Ihnen, den Ver­si­che­rungs­schutz jähr­lich um einen fes­ten Pro­zent­satz (z. B. 3 %) zu erhö­hen – auto­ma­tisch und ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung. Das sichert den Infla­ti­ons­aus­gleich und sorgt dafür, dass Ihre Ren­te auch in 20 Jah­ren noch zu Ihrem Lebens­stan­dard passt.

Eben­so wich­tig ist die Leis­tungs­dy­na­mik im Leis­tungs­fall: Die­se sorgt dafür, dass Ihre monat­li­che DU-Ren­te auch dann wei­ter ansteigt, wenn Sie bereits dienst­un­fä­hig sind. So wird Ihre Absi­che­rung nicht „ein­ge­fro­ren“, son­dern bleibt auch bei län­ge­rem Ruhe­stand wert­be­stän­dig.

Ver­trags­lauf­zeit und End­al­ter

Wäh­len Sie eine aus­rei­chend lan­ge Ver­trags­lauf­zeit – idea­ler­wei­se bis min­des­tens zum 63. oder 67. Lebens­jahr, je nach Ihrer geplan­ten Ruhe­stands­re­ge­lung und Ver­sor­gung. Ach­ten Sie dar­auf, dass der Ver­si­che­rer kei­ne alters­be­ding­te Ein­schrän­kung der Leis­tung (z. B. nur bis 45 oder 50) vor­sieht.

Eine gute Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung besteht nicht nur aus der rich­ti­gen Klau­sel – son­dern aus einem Gesamt­pa­ket aus kla­ren Gesund­heits­fra­gen, fle­xi­blen Nach­ver­si­che­rungs­op­tio­nen, Dyna­mik und lan­ger Lauf­zeit. Las­sen Sie sich bera­ten und nut­zen Sie die Mög­lich­keit zur anony­men Risi­ko­prü­fung, bevor Sie sich fest­le­gen.

Kla­re Ant­wor­ten für Beam­te, damit Sie kei­ne Ver­sor­gungs­lü­cke über­se­hen.

Was Sie schon immer über die Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung wis­sen woll­ten

Dienst­un­fä­hig­keit ist ein beam­ten­recht­li­cher Begriff: Der Dienst­herr stellt fest, dass Sie Ihren Dienst aus gesund­heit­li­chen Grün­den dau­er­haft nicht mehr aus­üben kön­nen. Berufs­un­fä­hig­keit ist die Logik aus der pri­va­ten BU-Welt: Es geht um Ihren zuletzt aus­ge­üb­ten Beruf und ob Sie die­sen vor­aus­sicht­lich dau­er­haft nur noch ein­ge­schränkt aus­üben kön­nen.

Für Beam­te ist der ent­schei­den­de Punkt: Eine gute Absi­che­rung ver­bin­det bei­des sau­ber, damit die Fest­stel­lung durch den Dienst­herrn in der Ver­si­che­rung auch wirk­lich als Leis­tungs­grund zählt.

Vie­le Beam­te haben zwar eine staat­li­che Absi­che­rung, den­noch ent­steht im Ernst­fall häu­fig eine spür­ba­re Lücke, je nach Sta­tus und Dienst­zeit. Wer noch kei­ne gefes­tig­ten Ver­sor­gungs­an­sprü­che hat, steht finan­zi­ell schnell unter Druck.

Eine DU-Absi­che­rung ist des­halb vor allem dann sinn­voll, wenn Sie sich nicht dar­auf ver­las­sen möch­ten, dass die Ver­sor­gung in jeder Lauf­bahn­pha­se aus­reicht, oder wenn Sie lau­fen­de Ver­pflich­tun­gen wie Mie­te, Kre­dit oder Fami­lie haben.

Dienst­un­fä­hig­keit liegt vor, wenn Sie aus gesund­heit­li­chen Grün­den Ihren Dienst dau­er­haft nicht mehr aus­üben kön­nen und der Dienst­herr dar­aus dienst­recht­li­che Kon­se­quen­zen zieht, zum Bei­spiel Ver­set­zung in den Ruhe­stand oder Ent­las­sung (je nach Sta­tus).

Wich­tig für die Pra­xis: Ver­si­che­rer zah­len nicht „auto­ma­tisch“, weil es Ihnen schlecht geht, son­dern wenn die im Ver­trag defi­nier­te DU-Rege­lung erfüllt ist. Dar­um ist die Klau­sel­qua­li­tät so rele­vant.

Eine „ech­te“ DU-Klau­sel bedeu­tet ver­ein­facht: Wenn der Dienst­herr die Dienst­un­fä­hig­keit fest­stellt, wird das vom Ver­si­che­rer als Leis­tungs­grund aner­kannt oder die Prü­fung wird stark ver­ein­facht. Bei „unech­ten“ Lösun­gen kann der Ver­si­che­rer trotz fest­ge­stell­ter DU zusätz­lich prü­fen, ob auch Berufs­un­fä­hig­keit im Sin­ne der Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen vor­liegt. Das kann im schlimms­ten Fall zu „DU ja, Leis­tung nein“ füh­ren.

Für Ihre Sei­te ist das ein zen­tra­ler Merk­satz: Nicht „DU-Ver­si­che­rung“ ist das Kri­te­ri­um, son­dern wel­che DU-Klau­sel wirk­lich im Ver­trag steht.

Das hängt stark vom Sta­tus ab:

  • Beam­te auf Wider­ruf: In der Regel kein Ruhe­ge­halt­an­spruch, oft Ent­las­sung und Nach­ver­si­che­rung in der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung.

  • Beam­te auf Pro­be: Je nach Dienst­zeit und Ursa­che kön­nen Ansprü­che feh­len oder sehr nied­rig aus­fal­len, auch hier kann eine Ent­las­sung dro­hen.

  • Beam­te auf Lebens­zeit: Es besteht grund­sätz­lich ein Ruhe­ge­halt, des­sen Höhe vor allem von der ruhe­ge­halt­fä­hi­gen Dienst­zeit abhängt.

Genau die­se Unter­schie­de sind der Grund, war­um ein pau­scha­les „Beam­te sind doch ver­sorgt“ in der Pra­xis häu­fig nicht stimmt.

Einen fes­ten Preis gibt es nicht, weil Bei­trag und Annah­me von Fak­to­ren wie Ein­tritts­al­ter, Gesund­heits­zu­stand, Berufs­grup­pe, gewünsch­ter Ren­ten­hö­he, Lauf­zeit und Klau­sel­um­fang abhän­gen.

Was man seri­ös sagen kann: Wer früh abschließt und gesund ist, bekommt meist bes­se­re Kon­di­tio­nen. Wer spä­ter kommt oder Vor­er­kran­kun­gen mit­bringt, muss eher mit Ein­schrän­kun­gen, Zuschlä­gen oder Ableh­nung rech­nen. Genau des­halb lohnt sich eine sau­be­re Vor­prü­fung, bevor irgend­wo „schnell geklickt“ wird.

Die rich­ti­ge Höhe ergibt sich aus Ihrer Ver­sor­gungs­lü­cke. Prak­tisch bedeu­tet das: Sie schau­en, was im Ernst­fall rea­lis­tisch an Ver­sor­gung bleibt, und stel­len dem Ihre lau­fen­den Kos­ten gegen­über.

Ein guter Richt­wert in der Bera­tung ist nicht „so viel wie mög­lich“, son­dern „so viel wie nötig, damit Ihr All­tag bezahl­bar bleibt“. Dazu gehö­ren auch Puf­fer für stei­gen­de Lebens­hal­tungs­kos­ten und die Fra­ge, wie lan­ge die Leis­tung lau­fen soll.

Nicht auto­ma­tisch. Teil­dienst­un­fä­hig­keit bedeu­tet häu­fig, dass Sie nur noch ein­ge­schränkt dienst­fä­hig sind und sich das Ein­kom­men ent­spre­chend redu­zie­ren kann. Vie­le DU-Lösun­gen zah­len jedoch erst bei voll­stän­di­ger Dienst­un­fä­hig­keit, außer der Ver­trag ent­hält eine kla­re Rege­lung zur Teil-DU.

Wenn die­ses The­ma für Sie rele­vant ist, soll­te das vor Abschluss aktiv geprüft wer­den. Sonst kommt die finan­zi­el­le Lücke genau in dem Sze­na­rio, das vie­le unter­schät­zen: weni­ger Dienst, weni­ger Geld, aber kei­ne DU-Ren­te.

Bei Voll­zugs­diens­ten gibt es häu­fig zusätz­li­che Anfor­de­run­gen, weil dienst­li­che Eig­nung und Ein­satz­fä­hig­keit anders beur­teilt wer­den. Vie­le Tari­fe arbei­ten dafür mit spe­zi­el­len Rege­lun­gen, die sich von einer „nor­ma­len“ DU-Logik unter­schei­den kön­nen.

Wenn Sie im Voll­zugs­dienst sind, soll­te das im Antrag und in der Tarif­aus­wahl aus­drück­lich berück­sich­tigt wer­den. Sonst sichern Sie sich am Bedarf vor­bei ab.

In der Regel müs­sen Sie Gesund­heits­an­ga­ben zu Behand­lun­gen, Dia­gno­sen, Medi­ka­men­ten, Arbeits­un­fä­hig­kei­ten und häu­fig auch zu psy­chi­schen Beschwer­den machen, je nach Ver­si­che­rer und Tarif.

Das Ent­schei­den­de ist nicht „viel oder wenig ange­ben“, son­dern kor­rekt und nach­voll­zieh­bar. Feh­ler oder Lücken kön­nen spä­ter zu mas­si­ven Pro­ble­men füh­ren. In der Pra­xis hilft es, vor­ab Unter­la­gen zu sam­meln (Arzt­be­rich­te, Dia­gno­sen, Zeit­räu­me), damit Ihre Anga­ben sau­ber und kon­sis­tent sind.

Eine anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge bedeu­tet: Wir prü­fen vor einem Antrag, wie Ver­si­che­rer Ihren Gesund­heits­sta­tus ein­schät­zen wür­den, ohne dass direkt ein nament­li­cher Antrag in den Sys­te­men lan­det.

Das ist beson­ders hilf­reich, wenn es Vor­er­kran­kun­gen gibt oder Unsi­cher­heit besteht, wie ein Ver­si­che­rer reagie­ren könn­te. So ver­mei­den Sie unnö­ti­ge Ableh­nun­gen und kön­nen deut­lich geziel­ter den pas­sen­den Weg wäh­len.

Anpas­sun­gen sind je nach Ver­trag mög­lich, zum Bei­spiel über Nach­ver­si­che­rungs­op­tio­nen bei bestimm­ten Lebens­er­eig­nis­sen oder durch ver­ein­bar­te Dyna­mi­ken. Ein Wech­sel ist grund­sätz­lich mög­lich, soll­te aber gut geplant wer­den, weil beim neu­en Ver­trag erneut Gesund­heits­fra­gen anfal­len kön­nen.

Wich­tig für die Pra­xis: Erst kün­di­gen, wenn die neue Absi­che­rung sicher steht. Sonst ris­kie­ren Sie eine Lücke, die im Zwei­fel nicht mehr geschlos­sen wer­den kann.

Zusam­men­fas­sung

Die Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung gehört zu den wich­tigs­ten Absi­che­run­gen für Beam­te – vor allem in der Aus­bil­dung oder auf Pro­be. Sie schützt vor finan­zi­el­len Risi­ken im Fall einer amts­ärzt­lich fest­ge­stell­ten Dienst­un­fä­hig­keit und ergänzt die oft unzu­rei­chen­de Ver­sor­gung durch den Dienst­herrn. Ent­schei­dend sind dabei eine ech­te DU-Klau­sel, eine pro­fes­sio­nel­le Ver­trags­ge­stal­tung und die früh­zei­ti­ge Klä­rung der Gesund­heits­prü­fung. Mit unse­rer Unter­stüt­zung sichern Sie sich die bes­ten Anbie­ter, indi­vi­du­el­le Leis­tun­gen und lang­fris­ti­ge Pla­nungs­si­cher­heit – auch bei spä­te­ren Ver­än­de­run­gen im Berufs­le­ben.

Häu­fi­ge Fra­gen

Was soll­te ich bei der DU-Klau­sel im Ver­trag kon­kret nach­le­sen?

Die wich­tigs­te Stel­le ist der Pas­sus, der beschreibt, wann der Ver­si­che­rer zahlt. Ach­ten Sie dar­auf, ob die Fest­stel­lung des Dienst­herrn als Grund­la­ge aner­kannt wird oder ob der Ver­si­che­rer zusätz­lich eine eige­ne Prü­fung nach BU-Maß­stä­ben ver­langt. Ent­schei­dend ist auch, ob Ihr Sta­tus abge­deckt ist, vor allem in Wider­ruf und Pro­be. In der Bera­tung prü­fen wir die­se For­mu­lie­run­gen kon­kret im Bedin­gungs­werk und sagen Ihnen klar, ob das in der Pra­xis „wirk­lich hilft“ oder eher nach Sicher­heit klingt, ohne sie zu lie­fern.

Drei Klas­si­ker sehen wir immer wie­der:
Ers­tens wird eine Poli­ce gewählt, die zwar „DU“ im Namen trägt, aber bei der Klau­sel im Ernst­fall zu schwam­mig ist. Zwei­tens wird die Ren­ten­hö­he aus dem Bauch her­aus fest­ge­legt, statt die Ver­sor­gungs­lü­cke sau­ber zu berech­nen. Drit­tens wer­den Gesund­heits­an­ga­ben zu schnell gemacht, ohne Unter­la­gen und ohne Kon­sis­tenz. Das kann spä­ter teu­er wer­den, selbst wenn der Abschluss anfangs „durch­geht“. Genau des­halb lohnt sich eine struk­tu­rier­te Vor­prü­fung.

Bei Beam­ten ver­än­dert sich die Situa­ti­on oft in Stu­fen: Anwär­ter, Pro­be, Lebens­zeit, Besol­dungs­grup­pen, Fami­li­en­grün­dung, Immo­bi­lie. Wenn Ihre DU-Ren­te über Jah­re gleich bleibt, ver­liert sie durch Infla­ti­on real an Wert. Eine sinn­voll gewähl­te Dyna­mik kann das aus­glei­chen. Noch wich­ti­ger ist häu­fig die Nach­ver­si­che­rung, also die Mög­lich­keit, die Ren­te spä­ter zu erhö­hen, ohne erneut Gesund­heits­fra­gen beant­wor­ten zu müs­sen. Wel­che Optio­nen ein Tarif bie­tet und wann sie grei­fen, ist ein ech­ter Qua­li­täts­fak­tor.

Im DU-Bereich ent­schei­det nicht der Wer­be­text, son­dern das Klein­ge­druck­te. Als Mak­ler ver­glei­chen wir nicht nur Bei­trä­ge, son­dern prü­fen vor allem: passt die DU-Klau­sel zu Ihrem Sta­tus, wie sta­bil sind die Bedin­gun­gen, wel­che Leis­tungs­aus­lö­ser sind sau­ber gere­gelt, und wie lässt sich die Ren­te rea­lis­tisch gestal­ten. Dazu kommt der wich­tigs­te Punkt: Wir hel­fen Ihnen, den Antrag so vor­zu­be­rei­ten, dass Ihre Anga­ben nach­voll­zieh­bar sind und Sie spä­ter kei­ne unan­ge­neh­men Über­ra­schun­gen erle­ben.

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