Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Beam­te

Ihr Schutz bei gesund­heit­lich beding­tem Diens­ten­de – recht­zei­tig vor­sor­gen, Ver­sor­gungs­lü­cken ver­mei­den

Dienstunfaehigkeitsversicherung

Die Beam­ten­lauf­bahn ver­spricht Sicher­heit – doch bei gesund­heit­li­chen Pro­ble­men endet die­se Sicher­heit oft schnel­ler als erwar­tet. Vor allem in der Pro­be­zeit, im Vor­be­rei­tungs­dienst oder bei Beam­ten auf Wider­ruf kann eine Dienst­un­fä­hig­keit dras­ti­sche finan­zi­el­le Fol­gen haben. Denn ein Ruhe­ge­halt steht meist erst nach meh­re­ren Dienst­jah­ren zu – und oft nur ein­ge­schränkt.

Die Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bie­tet hier eine geziel­te Absi­che­rung: Sie greift dann, wenn der Dienst­herr Sie wegen gesund­heit­li­cher Pro­ble­me in den Ruhe­stand ver­setzt. Mit einer ech­ten Dienst­un­fä­hig­keits­klau­sel, einer indi­vi­du­ell abge­stimm­ten Ren­ten­hö­he und ergän­zen­den Optio­nen wie Dyna­mik oder Nach­ver­si­che­rung sichern Sie Ihr Ein­kom­men und Ihre Lebens­qua­li­tät – lang­fris­tig und zuver­läs­sig.

In die­sem Rat­ge­ber zei­gen wir, für wen die DU-Ver­si­che­rung beson­ders wich­tig ist, wel­che Unter­schie­de es zur Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung gibt und wor­auf Sie beim Abschluss ach­ten soll­ten. Zudem erklä­ren wir, war­um eine früh­zei­ti­ge anony­me Risi­ko­prü­fung sinn­voll ist – gera­de für jun­ge Beam­ten­an­wär­ter.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Die Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zahlt eine monat­li­che Ren­te, wenn Beam­te dau­er­haft aus gesund­heit­li­chen Grün­den aus dem Dienst aus­schei­den.

  • Beson­ders rele­vant ist sie für Beam­ten­an­wär­ter, Refe­ren­da­re sowie Beam­te auf Pro­be und Wider­ruf – denn sie erhal­ten oft kein Ruhe­ge­halt.

  • Eine ech­te DU-Klau­sel erkennt die Ent­schei­dung des Dienst­herrn an – ohne eige­ne Prü­fung durch den Ver­si­che­rer.

  • Ergän­zen­de Bau­stei­ne wie Dyna­mik und Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie sichern den Ver­trag fle­xi­bel gegen Infla­ti­on und Lebens­ver­än­de­run­gen ab.

  • Mit einer anony­men Risi­ko­vor­anfra­ge las­sen sich Absi­che­rungs­mög­lich­kei­ten ohne Gesund­heits­da­ten-Risi­ko vor­ab klä­ren.

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Absi­che­rung im Beam­ten­sta­tus

War­um Beam­te eine spe­zi­el­le Absi­che­rung brau­chen

Der Beam­ten­sta­tus bringt vie­le Vor­tei­le mit sich – doch im Krank­heits­fall sieht die Ver­sor­gungs­la­ge dif­fe­ren­zier­ter aus, als vie­le glau­ben. Ins­be­son­de­re in den ers­ten Jah­ren besteht eine gra­vie­ren­de Ver­sor­gungs­lü­cke: Beam­te auf Wider­ruf oder auf Pro­be haben kei­nen Anspruch auf Ruhe­ge­halt, und auch Beam­te auf Lebens­zeit erhal­ten im Dienst­un­fä­hig­keits­fall meist nur einen Bruch­teil ihres letz­ten Ein­kom­mens. Eine Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung schließt die­se Lücke und bie­tet – je nach Sta­tus – den nöti­gen finan­zi­el­len Schutz. In den fol­gen­den Tabs zei­gen wir, wie sich die Absi­che­rungs­mög­lich­kei­ten für ver­schie­de­ne Grup­pen unter­schei­den.

Beam­ten­an­wär­ter und Refe­ren­da­re ste­hen am Anfang ihrer Lauf­bahn – sie haben meist kei­ner­lei Ver­sor­gungs­an­sprü­che erwor­ben. Tritt in die­ser frü­hen Pha­se eine Dienst­un­fä­hig­keit ein, endet das Beam­ten­ver­hält­nis in der Regel ohne Ruhe­ge­halts­an­spruch. Der Dienst­herr ent­lässt den Beam­ten, und es folgt schlimms­ten­falls der Rück­fall in die gesetz­li­che Grund­si­che­rung.

Eine pri­va­te Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist daher gera­de in die­ser Lebens­pha­se beson­ders wich­tig. Sie sichert:

  • eine monat­li­che Ren­te bei aner­kann­ter Dienst­un­fä­hig­keit,

  • Schutz auch wäh­rend der Aus­bil­dung bzw. des Vor­be­rei­tungs­diens­tes,

  • finan­zi­el­len Rück­halt beim Abbruch der Beam­ten­lauf­bahn aus gesund­heit­li­chen Grün­den.

👉 Tipp: Der frü­he Abschluss lohnt sich dop­pelt – die Bei­trä­ge sind bei jun­gen, gesun­den Per­so­nen meist deut­lich güns­ti­ger.

Beam­te auf Pro­be oder auf Wider­ruf gel­ten als beson­ders schutz­be­dürf­tig – denn sie ste­hen for­mal im Dienst­ver­hält­nis, haben aber noch kei­ne gefes­tig­ten Ver­sor­gungs­an­sprü­che. Im Fal­le einer gesund­heit­lich beding­ten Dienst­un­fä­hig­keit kann der Dienst­herr die Ent­las­sung ver­fü­gen – ohne Ruhe­ge­halts­zah­lung.

Genau hier setzt die Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung an: Sie stellt sicher, dass die Betrof­fe­nen trotz feh­len­der Ver­sor­gungs­lauf­zeit eine monat­li­che Ren­te erhal­ten. Vor­aus­set­zung ist eine ech­te Dienst­un­fä­hig­keits­klau­sel im Ver­trag – die­se erkennt die Ent­las­sung durch den Dienst­herrn direkt als Leis­tungs­grund­la­ge an.

Vor­tei­le der Absi­che­rung:

  • Finan­zi­el­le Unab­hän­gig­keit bei Ent­las­sung aus dem Dienst

  • Schnel­le Leis­tungs­prü­fung bei ech­ter DU-Klau­sel

  • Fle­xi­ble Anpas­sungs­mög­lich­kei­ten bei Ver­be­am­tung auf Lebens­zeit

Beam­te auf Lebens­zeit genie­ßen grund­sätz­lich eine bes­se­re Ver­sor­gung. Wird ein Beam­ter dau­er­haft dienst­un­fä­hig, erfolgt meist eine Ver­set­zung in den Ruhe­stand – das Ruhe­ge­halt beträgt in die­sem Fall etwa 35 bis 71 % der ruhe­ge­halts­fä­hi­gen Dienst­be­zü­ge, je nach Dau­er der Dienst­zeit.

Trotz­dem kann es zu Ver­sor­gungs­lü­cken kom­men – etwa durch:

  • gerin­ge Dienst­zei­ten,

  • gestie­ge­ne Lebens­hal­tungs­kos­ten,

  • fami­liä­re Ver­pflich­tun­gen oder

  • feh­len­de Ren­ten­dy­na­mik im Ruhe­ge­halt.

Eine Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung kann die­se Lücken schlie­ßen und sichert zusätz­lich:

  • indi­vi­du­ell ver­ein­bar­te Ren­ten­hö­he zur Ergän­zung des Ruhe­ge­halts

  • garan­tier­te Ren­ten­stei­ge­rung im Leis­tungs­fall (Infla­ti­ons­schutz)

  • naht­lo­se Absi­che­rung im Fall einer spä­te­ren Teil­dienst­un­fä­hig­keit

Funk­ti­ons­wei­se der Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

So schützt die Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bei vor­zei­ti­gem Aus­schei­den aus dem Dienst

Die Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung greift immer dann, wenn ein Beam­ter aus gesund­heit­li­chen Grün­den dau­er­haft aus dem Dienst aus­schei­det. Dabei unter­schei­det sie sich deut­lich von einer klas­si­schen Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung: Denn bei Beam­ten ist nicht die pri­va­te Arbeits­un­fä­hig­keit ent­schei­dend, son­dern die offi­zi­el­le Fest­stel­lung der Dienst­un­fä­hig­keit durch den Dienst­herrn. Ent­schei­dend ist daher, dass der Ver­si­che­rungs­ta­rif eine soge­nann­te ech­te Dienst­un­fä­hig­keits­klau­sel ent­hält – nur dann wird die Ein­schät­zung des Dienst­herrn ohne zusätz­li­che Prü­fung aner­kannt. Im fol­gen­den Abschnitt erklä­ren wir, wie genau die DU-Ver­si­che­rung funk­tio­niert, wel­che Klau­seln unter­schie­den wer­den und wie sich die­ser Schutz recht­lich und ver­trag­lich aus­ge­stal­tet.

Wird bei einem Beam­ten durch den Amts­arzt eine dau­er­haf­te gesund­heit­li­che Beein­träch­ti­gung fest­ge­stellt, ent­schei­det der Dienst­herr über die Dienst­un­fä­hig­keit und gege­be­nen­falls über die Ver­set­zung in den Ruhe­stand. Abhän­gig vom Beam­ten­sta­tus (auf Wider­ruf, auf Pro­be oder auf Lebens­zeit) kann dies zu unter­schied­li­chen Fol­gen füh­ren – von der Ent­las­sung bis zur Zah­lung eines Ruhe­ge­halts.

Die pri­va­te Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung greift in sol­chen Fäl­len ein, wenn fol­gen­de Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind:

  • Der Dienst­herr stellt die Dienst­un­fä­hig­keit offi­zi­ell fest.

  • Der Ver­si­che­rungs­ver­trag ent­hält eine ech­te Dienst­un­fä­hig­keits­klau­sel, die die­se Fest­stel­lung ohne wei­te­re Prü­fung aner­kennt.

  • Der Gesund­heits­zu­stand ist nicht durch fal­sche Anga­ben im Antrag ver­schlei­ert wor­den (Risi­ko­aus­schluss).

Die Höhe der monat­li­chen Ren­te wird bei Ver­trags­be­ginn fest­ge­legt und ergänzt das Ruhe­ge­halt oder ersetzt es voll­stän­dig – je nach Beam­ten­sta­tus. Beson­ders rele­vant ist die DU-Ver­si­che­rung für Beam­te ohne oder mit gerin­ger Ver­sor­gung, etwa in den ers­ten Dienst­jah­ren.

Die fol­gen­de Tabel­le zeigt die Unter­schie­de zwi­schen den ver­schie­de­nen Klau­sel­ar­ten – ein zen­tra­les Kri­te­ri­um bei der Wahl des rich­ti­gen Ver­trags:
Klau­sel­typ Leis­tungs­grund­la­ge Prü­fung durch Ver­si­che­rer Leis­tung bei Ver­set­zung in Ruhe­stand
Ech­te DU-Klau­sel Ent­schei­dung des Dienst­herrn Kei­ne wei­te­re Prü­fung Ja, sofort
Unech­te DU-Klau­sel Eige­ne Prü­fung durch Ver­si­che­rer Ja Nur bei par­al­le­ler Berufs­un­fä­hig­keit
Fast ech­te DU-Klau­sel Dienst­un­fä­hig­keit plus wei­te­re ärzt­li­che Ein­schät­zung Teil­wei­se Prü­fung Meist ja, mit Ein­schrän­kun­gen

Fazit: Die Wahl der rich­ti­gen Klau­sel ist ent­schei­dend. Wer auf Num­mer sicher gehen möch­te, soll­te aus­schließ­lich einen Tarif mit ech­ter DU-Klau­sel wäh­len – idea­ler­wei­se mit ergän­zen­der Teil­dienst­un­fä­hig­keits­ab­si­che­rung. Ach­ten Sie zudem auf trans­pa­ren­te Bedin­gun­gen und Anbie­ter, die auf Beam­te spe­zia­li­siert sind.

Indi­vi­du­el­le Absi­che­rung für jede Sta­ti­on der Beam­ten­lauf­bahn

Wer eine Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung beson­ders braucht – und war­um

Die Erfah­rung zeigt: Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung lässt sich nicht zwi­schen Tür und Angel abschlie­ßen. Statt­des­sen braucht es einen klar struk­tu­rier­ten Pro­zess, bei dem alle rele­van­ten Punk­te bespro­chen, geprüft und doku­men­tiert wer­den. Nur so lässt sich gewähr­leis­ten, dass Sie nicht nur ver­si­chert sind – son­dern im Leis­tungs­fall auch die ver­spro­che­ne Unter­stüt­zung erhal­ten.

Beam­ten­an­wär­ter und Refe­ren­da­re

Wer sich in der Aus­bil­dung zum Beam­ten befin­det – etwa als Lehr­amts­an­wär­ter, Jus­tiz­re­fe­ren­dar oder Poli­zei­schü­ler – hat noch kei­ne Ver­sor­gungs­an­sprü­che auf­ge­baut. Bei Dienst­un­fä­hig­keit droht die Ent­las­sung aus dem Beam­ten­ver­hält­nis ohne Anspruch auf Ruhe­ge­halt.

Eine Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bie­tet hier eine exis­tenz­si­chern­de Absi­che­rung, da sie bei ärzt­lich fest­ge­stell­ter und vom Dienst­herrn bestä­tig­ter Dienst­un­fä­hig­keit eine monat­li­che Ren­te aus­zahlt.

Wich­tig für die­se Grup­pe:

  • Frü­her Abschluss = güns­ti­ge Bei­trä­ge und oft ver­ein­fach­te Gesund­heits­prü­fung

  • Bestehen­de Vor­er­kran­kun­gen kön­nen durch eine anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge bes­ser ein­ge­schätzt wer­den

  • Die DU-Ver­si­che­rung kann spä­ter auf­ge­stockt wer­den (Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie)

Beam­te auf Pro­be und auf Wider­ruf

In die­ser Pha­se der Lauf­bahn genie­ßen Beam­te nur ein­ge­schränk­ten Schutz. Kommt es zur Dienst­un­fä­hig­keit, droht in der Regel die Ent­las­sung – auch hier ohne Anspruch auf Ruhe­ge­halt. Gera­de die­se Berufs­grup­pe unter­schätzt häu­fig das finan­zi­el­le Risi­ko.

Die Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist hier der zen­tra­le Schutz­bau­stein: Mit einer ech­ten DU-Klau­sel erkennt der Ver­si­che­rer die Ent­schei­dung des Dienst­herrn an, ohne eige­ne Prü­fung – die Leis­tung erfolgt damit schnell und ohne Rechts­streit.

Wor­auf Sie ach­ten soll­ten:

  • Tari­fe mit „ech­ter DU-Klau­sel“ wäh­len

  • Opti­on auf Nach­ver­si­che­rung ohne neue Gesund­heits­prü­fung

  • Dyna­mik ein­bau­en, um den Schutz bei spä­te­rem Auf­stieg mit­wach­sen zu las­sen

Beam­te auf Lebens­zeit

Beam­te auf Lebens­zeit haben grund­sätz­lich Anspruch auf ein Ruhe­ge­halt – abhän­gig von der Dau­er der Dienst­zeit und der Höhe der ruhe­ge­halts­fä­hi­gen Bezü­ge. Doch die­ses Ruhe­ge­halt reicht in vie­len Fäl­len nicht aus, um den bis­he­ri­gen Lebens­stan­dard zu sichern – beson­ders bei:

  • kur­zer Dienst­zeit (z. B. unter 10 Jah­ren),

  • hohen pri­va­ten Ver­pflich­tun­gen (z. B. Immo­bi­li­en­kre­dit, Fami­lie),

  • feh­len­der Ren­ten­an­pas­sung (Infla­ti­ons­ri­si­ko).

Eine Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ergänzt das Ruhe­ge­halt und bie­tet damit finan­zi­el­len Spiel­raum, auch wenn der Dienst unfrei­wil­lig endet. Sie schützt das Ein­kom­men, sichert Lebens­zie­le und ver­mei­det unnö­ti­ge Ver­sor­gungs­lü­cken.

Wei­te­re wich­ti­ge Ver­si­che­run­gen für Beam­te

Ergän­zen Sie Ihren Schutz sinn­voll – mit die­sen Ver­si­che­run­gen für den Beam­ten­all­tag

Die Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist ein zen­tra­ler Bau­stein der finan­zi­el­len Absi­che­rung für Beam­te. Doch sie wirkt am bes­ten im Zusam­men­spiel mit wei­te­ren Poli­cen, die spe­zi­ell auf den Beam­ten­sta­tus zuge­schnit­ten sind. Ob Gesund­heits­ver­sor­gung, Absi­che­rung bei Ver­mö­gens­schä­den oder Schutz bei Unfäl­len – die­se drei Ver­si­che­run­gen gehö­ren zu den wich­tigs­ten Ergän­zun­gen für eine rund­um siche­re Lauf­bahn im öffent­li­chen Dienst:

PKV für Beam­ten

pkv-beamte

Mit der rich­ti­gen PKV pro­fi­tie­ren Beam­te von exzel­len­tem Gesund­heits­schutz – abge­stimmt auf die Bei­hil­fe Ihres Dienst­herrn. Ob ambu­lant, sta­tio­när oder beim Zahn­arzt: Wir zei­gen Ihnen, wie Sie Tari­fe opti­mal kom­bi­nie­ren und Ihre Ver­sor­gungs­lü­cke effi­zi­ent schlie­ßen.

Dienst­haft­pflicht­ver­si­che­rung

Diensthaftpflicht

Schon ein klei­ner Feh­ler im Dienst kann hohe Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen nach sich zie­hen – ob im Unter­richt, bei Poli­zei­ein­sät­zen oder in der Ver­wal­tung. Die Dienst­haft­pflicht schützt Sie zuver­läs­sig bei Ver­mö­gens­schä­den, die Ihnen im beruf­li­chen Kon­text vor­ge­wor­fen wer­den.

Unfall­ver­si­che­rung

private-Unfallversicherung

Nicht jeder Unfall ist ein Dienst­un­fall – und nicht jeder Dienst­un­fall wird aner­kannt. Eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung bie­tet Ihnen welt­wei­ten Schutz, auch in der Frei­zeit, beim Sport oder auf dem Arbeits­weg. 

Leis­tun­gen der Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Wel­che Leis­tun­gen Sie im Ernst­fall erwar­ten kön­nen

Die Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung schützt Sie nicht nur im Fall einer voll­stän­di­gen Ent­las­sung aus dem Dienst, son­dern bie­tet auch bei Teil­dienst­un­fä­hig­keit eine finan­zi­el­le Absi­che­rung. Der Umfang der Leis­tung rich­tet sich dabei nach dem ver­ein­bar­ten Ren­ten­be­trag, der gewähl­ten Ver­trags­aus­ge­stal­tung und der tat­säch­li­chen Ver­sor­gungs­si­tua­ti­on durch den Dienst­herrn. Ent­schei­dend ist, dass die Dienst­un­fä­hig­keits­klau­sel im Ver­trag klar regelt, wann und wie Leis­tun­gen aus­ge­zahlt wer­den – denn davon hängt Ihre finan­zi­el­le Sicher­heit im Ernst­fall maß­geb­lich ab.

Die Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zahlt eine monat­li­che Ren­te, wenn Sie wegen gesund­heit­li­cher Ein­schrän­kun­gen dau­er­haft nicht mehr im öffent­li­chen Dienst tätig sein kön­nen – unab­hän­gig davon, ob Sie noch einer ande­ren Tätig­keit nach­ge­hen könn­ten. Die­se Ren­te ist nicht an eine Erwerbs­prü­fung gebun­den, son­dern an die Fest­stel­lung durch den Dienst­herrn. Ent­schei­dend ist also: Wird die Dienst­un­fä­hig­keit offi­zi­ell aner­kannt, erfolgt im Ide­al­fall direkt die Aus­zah­lung durch den Ver­si­che­rer – sofern eine ech­te DU-Klau­sel im Ver­trag ent­hal­ten ist.

Die Ren­ten­hö­he wird indi­vi­du­ell ver­ein­bart und soll­te so gewählt wer­den, dass sie das ent­ste­hen­de Ein­kom­mens­de­fi­zit zuver­läs­sig aus­gleicht. Beson­ders für Beam­te ohne Anspruch auf Ruhe­ge­halt – etwa auf Pro­be oder auf Wider­ruf – ist die DU-Ren­te oft die ein­zi­ge Ein­kom­mens­quel­le nach dem Aus­schei­den aus dem Dienst.

Zusätz­lich zur Grund­ab­si­che­rung bie­ten vie­le Tari­fe wei­te­re Leis­tungs­merk­ma­le:

Wird eine teil­wei­se Dienst­un­fä­hig­keit fest­ge­stellt – z. B. durch Redu­zie­rung der Dienst­zeit um 50 % –, kann eine antei­li­ge Ren­ten­zah­lung erfol­gen. Dies ist beson­ders wich­tig für Beam­te, die zwar noch ein­ge­schränkt dienst­fä­hig sind, aber Ein­kom­mens­ver­lus­te aus­glei­chen müs­sen.

Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten eine garan­tier­te Ren­ten­stei­ge­rung im Leis­tungs­fall, um den Kauf­kraft­ver­lust durch Infla­ti­on abzu­fan­gen.

Eini­ge Tari­fe ent­hal­ten Assis­ten­z­an­ge­bo­te wie Reha-Manage­ment, Unter­stüt­zung bei Anträ­gen oder Hil­fe­stel­lung bei beruf­li­cher Neu­ori­en­tie­rung nach der Ent­las­sung.

Für Beam­te, die nicht dau­er­haft im Sta­tus ver­blei­ben, ist eine kom­bi­nier­te Absi­che­rung mit ech­ter DU-Klau­sel und klas­si­scher BU-Logik sinn­voll – etwa bei Wech­sel in die freie Wirt­schaft.

Die Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung kann deut­lich mehr leis­ten als nur eine ein­fa­che Ren­ten­zah­lung. Sie schafft finan­zi­el­le Sicher­heit, schützt vor einem Rück­fall in die Grund­si­che­rung und ermög­licht im Ernst­fall eine selbst­be­stimm­te Lebens­füh­rung – auch außer­halb des akti­ven Diens­tes.

Ver­gleich & Aus­wahl der pas­sen­den Ver­si­che­rung

Wel­cher Tarif über­zeugt – so fin­den Sie Ihren opti­ma­len DU-Schutz

Die Wahl der rich­ti­gen Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung hängt maß­geb­lich von der Qua­li­tät der Klau­sel, der Ver­trags­ge­stal­tung und dem Ver­si­che­rer ab. Markt­ana­ly­sen zei­gen, dass nur weni­ge Anbie­ter ech­te und voll­stän­di­ge DU-Klau­seln bie­ten, die bei medi­zi­nisch begrün­de­ter Ver­set­zung zuver­läs­sig leis­ten. Im Fol­gen­den stel­len wir Ihnen die wich­tigs­ten Vari­an­ten vor – mit kla­ren Kri­te­ri­en und tabel­la­ri­schem Ver­gleich – damit Sie zuver­sicht­lich ent­schei­den kön­nen.

Beim Ver­gleich von Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­run­gen spie­len drei Merk­ma­le eine zen­tra­le Rol­le:

1. Qua­li­tät der Dienst­un­fä­hig­keits­klau­sel
Nur eine „ech­te“ DU-Klau­sel erkennt die Ent­las­sung durch den Dienst­herrn als allei­ni­gen Leis­tungs­grund an. Bei „unech­ten“ oder „fast ech­ten“ Klau­seln nimmt der Ver­si­che­rer eine zusätz­li­che Prü­fung vor – das kann zu Unsi­cher­heit oder Ver­zö­ge­run­gen füh­ren.

2. Voll­stän­dig­keit des Schut­zes
Ach­ten Sie dar­auf, dass die Ver­si­che­rung Beam­te aller Sta­tus­grup­pen abdeckt – inklu­si­ve Beam­ten­an­wär­ter und Beam­te auf Pro­be oder Wider­ruf. Eini­ge Tari­fe schlie­ßen die­se Grup­pen teil­wei­se oder voll­stän­dig aus.

3. Leis­tungs­pra­xis und Beson­der­hei­ten
Die Ver­trags­be­din­gun­gen soll­ten trans­pa­rent sein, mit klar defi­nier­ten Leis­tungs­re­geln und kun­den­freund­li­chen Dyna­mik- und Nach­ver­si­che­rungs­op­tio­nen.

Ver­si­che­rer Klau­sel echt? Für alle Beam­ten? Leis­tung bei Ent­las­sung? Beson­der­hei­ten
DBV Ja (echt) Ja Ja Ein­deu­ti­ge DU-Klau­sel, auch für Wider­ruf & Pro­be, beam­ten­zen­trier­te Tari­fe
Die Baye­ri­sche (Comfort/Prestige) Ja (echt) Ja Ja Tari­fe mit ech­ter DU-Klau­sel (ab Com­fort), Nach­ver­si­che­rungs­op­ti­on inkl.
Han­se­Mer­kur Fast echt Ja Teil­wei­se Leis­tung bei DU + Nach­weis, gute AVB, soli­de BU-Kom­bi­na­ti­on
Debe­ka Fast echt Ja Begrenzt DU-Regel greift oft nur bei Lehrern/Polizei, gute Beam­ten-Aus­rich­tung
Alli­anz Nein Teil­wei­se Nein Kei­ne ech­te DU-Klau­sel, Prü­fung durch Ver­si­che­rer, Leis­tung kann abge­lehnt wer­den
Ergo Nein Nein Begrenzt Leis­tung meist nur bis Alter 46, stark ein­ge­schränkt für Probe/Widerruf
Signal Iduna Fast echt Ja Je nach Tarif BU/­DU-Kom­bi­ta­rif mit Beam­ten­be­zug, oft bei Leh­rern im Ein­satz
Con­dor Echt Ja Ja Fach­lich stark, kla­re DU-Klau­sel, emp­foh­len von BU-Spe­zia­lis­ten

Wenn Sie auf Num­mer sicher gehen möch­ten, wäh­len Sie einen Anbie­ter mit ech­ter Dienst­un­fä­hig­keits­klau­sel, der Beam­te aller Sta­tus­grup­pen absi­chert – ins­be­son­de­re auf Pro­be oder auf Wider­ruf. Anbie­ter wie DBV, Die Baye­ri­sche (ab Com­fort) und Con­dor bie­ten aktu­ell beson­ders zuver­läs­si­ge Tari­fe für den öffent­li­chen Dienst. Las­sen Sie sich bei der Aus­wahl immer unab­hän­gig bera­ten – am bes­ten mit einer anony­men Risi­ko­vor­anfra­ge.

Das soll­ten Sie zusätz­lich wis­sen

Wei­ter­füh­ren­de The­men rund um Antrag, Dyna­mik und ergän­zen­de Absi­che­rung

Die Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist mehr als nur ein Ver­trag – sie ist ein stra­te­gi­scher Schutz, der sich indi­vi­du­ell anpas­sen lässt. Wer sich früh­zei­tig infor­miert, pro­fi­tiert nicht nur von bes­se­ren Kon­di­tio­nen, son­dern auch von lang­fris­ti­ger Fle­xi­bi­li­tät. In den fol­gen­den The­men zei­gen wir Ihnen, wie Sie Gesund­heits­fra­gen rich­tig ange­hen, wie eine anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge funk­tio­niert und wel­che Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten Ihren Ver­si­che­rungs­schutz zukunfts­si­cher machen.

anonyme-Risikovoranfrage-BU

Anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge

Sie haben Vor­er­kran­kun­gen oder sind unsi­cher, ob Sie ver­si­cher­bar sind? Mit einer anony­men Risi­ko­vor­anfra­ge prü­fen wir dis­kret und ohne Anga­be Ihrer per­sön­li­chen Daten, ob und zu wel­chen Kon­di­tio­nen eine Absi­che­rung mög­lich ist. Ide­al für Beam­ten­an­wär­ter, Refe­ren­da­re oder Wie­der­ein­stei­ger mit gesund­heit­li­cher Vor­ge­schich­te.

Gesundheitsfragen-Berufsunfaehigkeitsversicherung

Gesund­heits­fra­gen

Feh­ler bei der Gesund­heits­prü­fung kön­nen spä­ter zur Leis­tungs­ver­wei­ge­rung füh­ren. Wir zei­gen Ihnen, wie Sie ärzt­li­che Anga­ben kor­rekt ein­rei­chen, wor­auf Ver­si­che­rer beson­ders ach­ten – und wie Sie sich opti­mal vor­be­rei­ten. So star­ten Sie sicher in den Antrag.

So sichern Sie sich rich­tig ab

Ver­trags­ge­stal­tung, Gesund­heits­prü­fung und klu­ge Optio­nen im Über­blick

Der Abschluss einer Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung soll­te gut durch­dacht sein – denn Feh­ler bei Antrag, Gesund­heits­an­ga­ben oder der Wahl der Tarif­op­tio­nen las­sen sich spä­ter nur schwer kor­ri­gie­ren. Damit Sie im Leis­tungs­fall opti­mal abge­si­chert sind, lohnt es sich, schon bei der Aus­wahl des Ver­trags auf die rich­ti­gen Stell­schrau­ben zu ach­ten. In die­sem Abschnitt zei­gen wir, wor­auf Sie beson­ders ach­ten soll­ten – von der Gesund­heits­prü­fung über Dyna­mi­ken bis zur Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie.

Der ers­te und wich­tigs­te Schritt vor dem Abschluss ist die Beant­wor­tung der Gesund­heits­fra­gen. Dabei sind alle Erkran­kun­gen, Beschwer­den, Behand­lun­gen oder Medi­ka­tio­nen inner­halb des abge­frag­ten Zeit­raums voll­stän­dig und wahr­heits­ge­mäß anzu­ge­ben – auch wenn sie Ihnen als „harm­los“ erschei­nen. Vie­le Ver­si­che­rer ver­lan­gen Anga­ben aus den letz­ten 5 Jah­ren (ambu­lant) und 10 Jah­ren (sta­tio­när). Wer hier unge­nau ist oder bewusst etwas ver­schweigt, ris­kiert spä­ter eine Leis­tungs­ver­wei­ge­rung.

👉 Unser Tipp: Berei­ten Sie sich gut vor, for­dern Sie eine Pati­en­ten­ak­te bei Ihrer Kran­ken­kas­se oder dem Haus­arzt an – und nut­zen Sie unse­re anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge, um ohne Risi­ko zu prü­fen, ob und zu wel­chen Kon­di­tio­nen eine DU-Absi­che­rung mög­lich ist.

Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie

Beruf­li­che und pri­va­te Ver­än­de­run­gen gehö­ren zum Leben – Beför­de­rung, Hei­rat, Fami­li­en­zu­wachs oder ein Immo­bi­li­en­kauf. Um in die­sen Fäl­len Ihre Absi­che­rung fle­xi­bel anpas­sen zu kön­nen, soll­te Ihre DU-Ver­si­che­rung eine Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie ent­hal­ten. Damit kön­nen Sie die ver­ein­bar­te Ren­te spä­ter erhö­hen, ohne erneut Gesund­heits­fra­gen beant­wor­ten zu müs­sen. Gute Tari­fe bie­ten die­se Opti­on bei bis zu 8 Lebens­er­eig­nis­sen – oft sogar ohne kon­kre­ten Anlass inner­halb der ers­ten 5 Ver­trags­jah­re.

Bei­trags- und Leis­tungs­dy­na­mik

Die Bei­trags­dy­na­mik ermög­licht es Ihnen, den Ver­si­che­rungs­schutz jähr­lich um einen fes­ten Pro­zent­satz (z. B. 3 %) zu erhö­hen – auto­ma­tisch und ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung. Das sichert den Infla­ti­ons­aus­gleich und sorgt dafür, dass Ihre Ren­te auch in 20 Jah­ren noch zu Ihrem Lebens­stan­dard passt.

Eben­so wich­tig ist die Leis­tungs­dy­na­mik im Leis­tungs­fall: Die­se sorgt dafür, dass Ihre monat­li­che DU-Ren­te auch dann wei­ter ansteigt, wenn Sie bereits dienst­un­fä­hig sind. So wird Ihre Absi­che­rung nicht „ein­ge­fro­ren“, son­dern bleibt auch bei län­ge­rem Ruhe­stand wert­be­stän­dig.

Ver­trags­lauf­zeit und End­al­ter

Wäh­len Sie eine aus­rei­chend lan­ge Ver­trags­lauf­zeit – idea­ler­wei­se bis min­des­tens zum 63. oder 67. Lebens­jahr, je nach Ihrer geplan­ten Ruhe­stands­re­ge­lung und Ver­sor­gung. Ach­ten Sie dar­auf, dass der Ver­si­che­rer kei­ne alters­be­ding­te Ein­schrän­kung der Leis­tung (z. B. nur bis 45 oder 50) vor­sieht.

Eine gute Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung besteht nicht nur aus der rich­ti­gen Klau­sel – son­dern aus einem Gesamt­pa­ket aus kla­ren Gesund­heits­fra­gen, fle­xi­blen Nach­ver­si­che­rungs­op­tio­nen, Dyna­mik und lan­ger Lauf­zeit. Las­sen Sie sich bera­ten und nut­zen Sie die Mög­lich­keit zur anony­men Risi­ko­prü­fung, bevor Sie sich fest­le­gen.

Kla­re Ant­wor­ten auf häu­fi­ge Fra­gen – kom­pakt und ver­ständ­lich erklärt

Was Sie schon immer über die Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung wis­sen woll­ten

Dienst­un­fä­hig­keit wird von einem Amts­arzt fest­ge­stellt und betrifft Beam­te im Dienst. Berufs­un­fä­hig­keit hin­ge­gen gilt für Ange­stell­te und Selbst­stän­di­ge – sie wird durch ein medi­zi­ni­sches Gut­ach­ten defi­niert. Eine DU kann bestehen, ohne dass eine BU im klas­si­schen Sin­ne vor­liegt – und umge­kehrt.

Ja, vor allem jun­ge Beam­te auf Wider­ruf oder Pro­be. In den ers­ten Jah­ren besteht kein Anspruch auf Ruhe­ge­halt – wer dienst­un­fä­hig wird, erhält im schlimms­ten Fall nur die Ent­las­sung. Auch Beam­te auf Lebens­zeit pro­fi­tie­ren: Die pri­va­te DU-Ver­si­che­rung sichert zusätz­li­che Ren­ten­an­sprü­che ab und schließt Ver­sor­gungs­lü­cken.

Wenn der Amts­arzt bestä­tigt, dass Sie dau­er­haft dienst­un­fä­hig sind, und die Behör­de dem zustimmt, gel­ten Sie als dienst­un­fä­hig. Die kon­kre­te Defi­ni­ti­on hängt von der Lauf­bahn und dem Bun­des- bzw. Lan­des­recht ab. Wich­tig: Eine gute Ver­si­che­rung erkennt auch die amts­ärzt­li­che Fest­stel­lung an – ohne zusätz­li­che Prü­fung.

Die­se Klau­sel garan­tiert, dass der Ver­si­che­rer die DU-Ren­te aus­zahlt, sobald der Dienst­herr die Dienst­un­fä­hig­keit fest­ge­stellt hat – ohne eige­ne Nach­prü­fung. Fehlt die­se Klau­sel, kann es zu Leis­tungs­lü­cken oder Ableh­nun­gen kom­men. Ach­ten Sie daher auf eine „ech­te“ oder „beam­ten­recht­lich aner­kann­te“ Klau­sel.

Beam­te auf Lebens­zeit erhal­ten ein Ruhe­ge­halt – in Abhän­gig­keit von Dienst­jah­ren und Besol­dung. Beam­te auf Wider­ruf oder Pro­be haben kei­nen Anspruch auf Ruhe­ge­halt. Die Lücke zwi­schen letz­tem Gehalt und mög­li­cher Ver­sor­gung kann meh­re­re Tau­send Euro pro Monat betra­gen.

Refe­ren­da­re gehö­ren zu den am stärks­ten gefähr­de­ten Grup­pen: Hoher Stress, Prü­fungs­druck und noch kei­ne Ver­be­am­tung auf Lebens­zeit. Eine früh­zei­ti­ge Absi­che­rung – idea­ler­wei­se vor Dienst­an­tritt – schützt vor Ver­sor­gungs­lü­cken und sichert dau­er­haft güns­ti­ge Bei­trä­ge durch den frü­hen Ein­stieg.

Zusam­men­fas­sung

Die Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung gehört zu den wich­tigs­ten Absi­che­run­gen für Beam­te – vor allem in der Aus­bil­dung oder auf Pro­be. Sie schützt vor finan­zi­el­len Risi­ken im Fall einer amts­ärzt­lich fest­ge­stell­ten Dienst­un­fä­hig­keit und ergänzt die oft unzu­rei­chen­de Ver­sor­gung durch den Dienst­herrn. Ent­schei­dend sind dabei eine ech­te DU-Klau­sel, eine pro­fes­sio­nel­le Ver­trags­ge­stal­tung und die früh­zei­ti­ge Klä­rung der Gesund­heits­prü­fung. Mit unse­rer Unter­stüt­zung sichern Sie sich die bes­ten Anbie­ter, indi­vi­du­el­le Leis­tun­gen und lang­fris­ti­ge Pla­nungs­si­cher­heit – auch bei spä­te­ren Ver­än­de­run­gen im Berufs­le­ben.

häu­fi­ge Fra­gen

Nur eine pri­va­te Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung mit ech­ter DU-Klau­sel leis­tet bei amts­ärzt­lich fest­ge­stell­ter Dienst­un­fä­hig­keit. Gesetz­lich gibt es – je nach Sta­tus – kein oder nur ein­ge­schränk­tes Ruhe­ge­halt.

Die Kos­ten hän­gen von Ein­tritts­al­ter, Lauf­zeit, Gesund­heits­zu­stand und gewünsch­ter Ren­ten­hö­he ab. Für jun­ge Beam­te begin­nen die Bei­trä­ge oft schon bei 30–50 € monat­lich. Ein Ver­gleich lohnt sich.

Am bes­ten vor oder direkt zu Beginn der Beam­ten­lauf­bahn. Refe­ren­da­re, Anwär­ter oder Beam­te auf Pro­be sichern sich so nied­ri­ge Bei­trä­ge und ver­mei­den spä­te­re Aus­schlüs­se durch Gesund­heits­ri­si­ken.

Wer Vor­er­kran­kun­gen hat, soll­te vor dem Antrag eine anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge nut­zen. Damit lässt sich prü­fen, wel­cher Ver­si­che­rer trotz Kran­ken­ge­schich­te guten Schutz bie­tet – ohne Ver­pflich­tung oder Daten­wei­ter­ga­be.