Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Kin­der: Früh vor­sor­gen, sicher wach­sen

Sichern Sie die Zukunft Ihres Kin­des mit einer BU – beson­ders dann, wenn die Gesund­heit noch mit­spielt und der Bei­trag nied­rig ist.

Kinder BU

Eltern wün­schen sich für ihre Kin­der einen gesun­den und erfolg­rei­chen Start ins Leben. Doch was pas­siert, wenn Krank­heit oder ein Schick­sals­schlag die Lebens­plä­ne durch­ein­an­der­brin­gen? Genau hier setzt die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Kin­der an. Sie schützt bereits ab dem Grund­schul­al­ter vor den finan­zi­el­len Fol­gen, die eine spä­te­re Berufs­un­fä­hig­keit mit sich brin­gen kann – unab­hän­gig davon, wel­chen Beruf Ihr Kind spä­ter wählt. Wer früh absi­chert, pro­fi­tiert von dau­er­haft güns­ti­gen Bei­trä­gen, guter Ver­trags­qua­li­tät und maxi­ma­ler Fle­xi­bi­li­tät bei der spä­te­ren Anpas­sung.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Berufs­un­fä­hig­keit kann auch Kin­der tref­fen – z. B. durch chro­ni­sche Krank­hei­ten oder psy­chi­sche Belas­tun­gen

  • Ein frü­her Abschluss ist güns­ti­ger – mit sta­bi­len Bei­trä­gen über die gesam­te Lauf­zeit

  • Ein­stu­fung erfolgt nach Schul­form – z. B. Grund­schu­le, Real­schu­le, Gym­na­si­um

  • Gesund­heits­prü­fung fällt leich­ter – da meist noch kei­ne Vor­er­kran­kun­gen vor­lie­gen

  • Nach­ver­si­che­rung ohne neue Prü­fung mög­lich – bei Berufs­ein­stieg, Hei­rat oder Fami­li­en­grün­dung

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Früh­zei­ti­ge Absi­che­rung schafft finan­zi­el­le Sicher­heit – und ver­hin­dert spä­te­re Aus­schlüs­se.

Was macht die Kin­der-BU so beson­ders?

Die Vor­stel­lung, dass ein Kind berufs­un­fä­hig wird, wirkt zunächst weit her­ge­holt. Doch Erkran­kun­gen, Ent­wick­lungs­stö­run­gen oder psy­chi­sche Belas­tun­gen kön­nen bereits im jun­gen Alter zu Ein­schrän­kun­gen füh­ren, die eine spä­te­re Absi­che­rung deut­lich erschwe­ren – oder sogar unmög­lich machen. Wer früh vor­sorgt, sichert sich dau­er­haft nied­ri­ge Bei­trä­ge und ver­hin­dert Leis­tungs­aus­schlüs­se. Beson­ders in jun­gen Jah­ren ist das Gesund­heits­ri­si­ko gering – ein ent­schei­den­der Vor­teil bei der Antrag­stel­lung.

Seit Juni 2023 bie­ten ers­te Ver­si­che­rer eine ech­te Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Kin­der ab sechs Jah­ren an – meist unter der Vor­aus­set­zung, dass das Kind bereits eine Schu­le besucht. In die­ser Alters­grup­pe pro­fi­tie­ren Fami­li­en von beson­ders güns­ti­gen Bei­trä­gen und ein­fa­chen Gesund­heits­prü­fun­gen. Die Ver­trags­lauf­zeit reicht in der Regel bis zum Alter von 67 Jah­ren – also ein Schutz über mehr als 60 Jah­re hin­weg. Der Vor­teil: Tritt eine Erkran­kung nach Abschluss auf, bleibt der Schutz bestehen – ohne Nach­teil für spä­te­re Anpas­sun­gen.

Das zehn­te Lebens­jahr gilt als klas­si­scher Ein­stiegs­punkt für eine Kin­der-BU. Die meis­ten gro­ßen Anbie­ter wie LV 1871, Swiss Life oder Alli­anz set­zen hier an. In die­sem Alter sind Kin­der meist gesund, haben kei­ne umfang­rei­che Kran­ken­ak­te und gel­ten ver­si­che­rungs­tech­nisch als risi­ko­arm. Zudem sind Schul­for­men bereits erkenn­bar – eine wich­ti­ge Grund­la­ge für die Risi­ko­ein­stu­fung. Gym­na­si­al­schü­ler haben in der Regel bes­se­re Annah­me­be­din­gun­gen als z. B. Haupt­schü­ler mit gesund­heit­li­chen Ein­schrän­kun­gen wie All­er­gien oder Asth­ma.

In der Puber­tät stei­gen sowohl das Risi­ko für ers­te psy­chi­sche Beschwer­den als auch die Anfor­de­run­gen an die Gesund­heits­prü­fung. Vie­le Ver­si­che­rer ver­lan­gen detail­lier­te Anga­ben zu Arzt­be­su­chen, Dia­gno­sen oder Schul­pro­ble­men. Gleich­zei­tig stei­gen die Bei­trä­ge leicht an. Den­noch bleibt ein Abschluss wei­ter­hin mög­lich – ins­be­son­de­re, wenn früh­zei­tig eine anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge genutzt wird. In die­ser Pha­se lohnt sich zudem ein beson­de­res Augen­merk auf Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tien.

Wer früh absi­chert, schützt nicht nur die Zukunft des Kin­des – son­dern spart auch über Jahr­zehn­te hin­weg bares Geld.

War­um eine BU schon für Kin­der sinn­voll ist

Berufs­un­fä­hig­keit trifft nicht nur Erwach­se­ne im Job – auch Kin­der kön­nen durch Erkran­kun­gen, Unfäl­le oder psy­chi­sche Belas­tun­gen dau­er­haft in ihrer Leis­tungs­fä­hig­keit ein­ge­schränkt sein. Die Ent­schei­dung, eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bereits im Kin­des- oder Jugend­al­ter abzu­schlie­ßen, mag auf den ers­ten Blick unge­wöhn­lich wir­ken. Doch bei genaue­rem Hin­se­hen wird klar: Der frü­he Abschluss bringt gleich meh­re­re Vor­tei­le mit sich – sowohl finan­zi­ell als auch gesund­heit­lich und ver­trag­lich.

Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung gilt als eine der wich­tigs­ten pri­va­ten Vor­sor­ge­for­men – und das nicht nur für Erwach­se­ne. Was vie­le Eltern nicht wis­sen: Bereits im Kin­des­al­ter kann eine BU abge­schlos­sen wer­den, teil­wei­se schon ab dem 6. Lebens­jahr. Dabei geht es weni­ger dar­um, ein unmit­tel­ba­res Risi­ko abzu­si­chern, son­dern viel­mehr dar­um, zukünf­ti­ge Hür­den beim Ver­si­che­rungs­schutz zu umge­hen und von dau­er­haft güns­ti­gen Bei­trä­gen zu pro­fi­tie­ren.

Denn je jün­ger ein Kind beim Abschluss der BU ist, des­to nied­ri­ger fällt der Bei­trag aus – und das über die gesam­te Lauf­zeit bis zum Ren­ten­al­ter. Eine frü­he Absi­che­rung bie­tet zudem den Vor­teil, dass in der Regel noch kei­ne gra­vie­ren­den Vor­er­kran­kun­gen vor­lie­gen, die spä­ter zu Aus­schlüs­sen oder Bei­trags­er­hö­hun­gen füh­ren kön­nen. Gera­de chro­ni­sche Erkran­kun­gen wie Asth­ma, Neu­ro­der­mi­tis, Migrä­ne oder psy­chi­sche Belas­tun­gen (z. B. Schul­angst, depres­si­ve Ver­stim­mun­gen) kön­nen bereits im Teen­ager­al­ter auf­tre­ten und machen eine spä­te­re Absi­che­rung oft unmög­lich oder deut­lich teu­rer.

Ein wei­te­rer Vor­teil liegt in der ver­ein­fach­ten Gesund­heits­prü­fung. Wäh­rend Erwach­se­ne vie­le Fra­gen zu ihrer Kran­ken­ge­schich­te, ihrem Beruf und ihren Hob­bys beant­wor­ten müs­sen, ist die Prü­fung bei Kin­dern häu­fig schlan­ker – ins­be­son­de­re, wenn kei­ne Auf­fäl­lig­kei­ten vor­lie­gen. Die­se Gesund­heits­prü­fung ist ent­schei­dend: Ein­mal ein­ge­tre­te­ne Dia­gno­sen wie z. B. ADHS, Ess­stö­run­gen oder psy­cho­so­ma­ti­sche Beschwer­den füh­ren oft dazu, dass ein BU-Antrag abge­lehnt oder mit Leis­tungs­aus­schlüs­sen belegt wird. Wer hin­ge­gen früh abschließt, sichert sich den Zugang zum Ver­si­che­rungs­schutz – bevor sol­che Dia­gno­sen rele­vant wer­den.

Auch die Ein­stu­fung des Risi­kos erfolgt bei Kin­dern nicht über einen kon­kre­ten Beruf, son­dern anhand der besuch­ten Schul­form. Gym­na­si­as­ten wer­den in der Regel güns­ti­ger ein­ge­stuft als Haupt­schü­ler, da Ver­si­che­rer davon aus­ge­hen, dass aka­de­mi­sche Lauf­bah­nen weni­ger kör­per­lich belas­tend sind. Die­se pau­scha­le Annah­me wirkt sich direkt auf den Bei­trag und die Ver­trags­an­nah­me aus.

Nicht zu unter­schät­zen ist zudem der psy­cho­lo­gi­sche Aspekt: Berufs­un­fä­hig­keit kann das gan­ze Leben prä­gen, vor allem wenn sie früh ein­tritt. Wer z. B. mit 20 Jah­ren auf­grund einer schwe­ren Depres­si­on oder Auto­im­mun­erkran­kung berufs­un­fä­hig wird, hat ohne Ver­si­che­rungs­schutz kaum eine Chan­ce auf finan­zi­el­le Unab­hän­gig­keit. Es feh­len nicht nur Ein­kom­men und Ren­ten­an­sprü­che – auch die spä­te­re Alters­ver­sor­gung ist mas­siv gefähr­det. Eine früh abge­schlos­se­ne BU kann die­sen Absturz abfe­dern.

Zudem bie­ten vie­le moder­ne Tari­fe heu­te umfang­rei­che Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tien, mit denen die Berufs­un­fä­hig­keits­ren­te spä­ter – etwa bei Berufs­ein­stieg, Hei­rat oder Fami­li­en­grün­dung – ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung erhöht wer­den kann. Die­se Opti­on ist Gold wert, wenn das Kind sich gut ent­wi­ckelt und spä­ter einen Beruf mit hohem Ein­kom­men aus­übt.

Eltern, die ihre Kin­der schon früh absi­chern, han­deln also nicht aus Angst, son­dern mit Weit­blick. Sie schaf­fen finan­zi­el­le Sicher­heit für den Ernst­fall und ver­hin­dern gleich­zei­tig, dass Krank­hei­ten in der Jugend oder frü­hen Erwach­se­nen­zeit zur Ver­si­che­rungs­lü­cke wer­den. Der Abschluss einer BU im Alter von 6 bis 10 Jah­ren ist des­halb nicht nur sinn­voll – er kann in bestimm­ten Fäl­len sogar die ein­zi­ge Chan­ce auf lebens­lan­gen Schutz sein.

Ein frü­her Ein­stieg in die BU spart über die Jah­re nicht nur Geld – er sichert auch Rech­te, die spä­ter oft ver­lo­ren gehen.

So viel bringt frü­hes Han­deln wirk­lich

Vie­le Eltern zögern, eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bereits im Kin­des- oder Jugend­al­ter abzu­schlie­ßen – vor allem, weil sie das Risi­ko als gering ein­schät­zen. Was oft über­se­hen wird: Der Abschluss zu einem frü­hen Zeit­punkt bringt nicht nur nied­ri­ge Bei­trä­ge mit sich, son­dern auch einen ech­ten wirt­schaft­li­chen Vor­teil über die gesam­te Lauf­zeit. Zudem wird der Zugang zu hoch­wer­ti­gen BU-Tari­fen deut­lich ein­fa­cher, solan­ge noch kei­ne Gesund­heits­pro­ble­me auf­ge­tre­ten sind.

Je frü­her eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wird, des­to nied­ri­ger ist in der Regel der monat­li­che Bei­trag – und das dau­er­haft. Die­ser Effekt ergibt sich aus zwei wesent­li­chen Fak­to­ren: dem jun­gen Ein­tritts­al­ter und dem guten Gesund­heits­zu­stand. Doch dar­über hin­aus zeigt sich der Vor­teil vor allem im Blick auf die Gesamt­lauf­zeit: Ein frü­her Abschluss spart über Jahr­zehn­te hin­weg meh­re­re tau­send Euro – bei gleich­zei­tig bes­se­rem Ver­si­che­rungs­schutz.

Ein Bei­spiel:
Ein zehn­jäh­ri­ges Kind erhält eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung mit einer monat­li­chen Ren­te von 1.000 Euro zu einem Bei­trag von ca. 25 Euro monat­lich. Ent­schei­det man sich hin­ge­gen erst mit 18 Jah­ren für eine ver­gleich­ba­re BU – etwa als Azu­bi oder Stu­dent –, liegt der Monats­bei­trag für die­sel­be Leis­tung häu­fig bereits bei 35 bis 40 Euro. Über die Lauf­zeit bis zum Ren­ten­al­ter sum­miert sich die­ser Unter­schied auf eine Mehr­be­las­tung von rund 8.000 Euro – und das bei iden­ti­schem Leis­tungs­um­fang.

Dabei ist der finan­zi­el­le Aspekt nur ein Teil des Vor­teils: Kin­der, die früh abge­si­chert wer­den, umge­hen auch das Risi­ko einer spä­te­ren Ableh­nung auf­grund von Vor­er­kran­kun­gen. In der Puber­tät und im jun­gen Erwach­se­nen­al­ter tre­ten häu­fig psy­chi­sche Beschwer­den wie Schul­stress, depres­si­ve Epi­so­den oder psy­cho­so­ma­ti­sche Sym­pto­me auf. Bereits eine ein­ma­li­ge Kon­sul­ta­ti­on beim Psy­cho­lo­gen kann aus­rei­chen, um einen BU-Antrag zu gefähr­den – sei es durch Leis­tungs­aus­schlüs­se, Zuschlä­ge oder eine voll­stän­di­ge Ableh­nung.

Ein früh abge­schlos­se­ner Ver­trag bleibt auch dann bestehen, wenn spä­ter gesund­heit­li­che Ein­schrän­kun­gen auf­tre­ten. Das bedeu­tet: Der Schutz gilt ab dem Tag des Ver­trags­be­ginns – und nicht erst nach dem Ein­tritt ins Berufs­le­ben. In Kom­bi­na­ti­on mit Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tien kann die anfäng­lich ver­ein­bar­te BU-Ren­te spä­ter ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung an ver­än­der­te Lebens­si­tua­tio­nen ange­passt wer­den – zum Bei­spiel bei Auf­nah­me eines Stu­di­ums, Beginn einer Aus­bil­dung, Hei­rat oder Geburt eines Kin­des.

Dazu kommt: Bei Kin­dern erfolgt die Risi­ko­ein­schät­zung noch nicht über den kon­kre­ten Beruf, son­dern über die besuch­te Schul­form. Das bedeu­tet, dass auch spä­ter risi­ko­be­haf­te­te Beru­fe – etwa im Hand­werk, in der Pfle­ge oder im Ret­tungs­dienst – bereits heu­te zu güns­ti­gen Kon­di­tio­nen abge­si­chert wer­den kön­nen. Ein jun­ger Mensch, der mit 18 Jah­ren eine Aus­bil­dung zum Dach­de­cker beginnt, zahlt ohne vor­he­ri­gen Ver­trag ein Viel­fa­ches im Ver­gleich zu einem Kind, das bereits mit 10 Jah­ren als Gym­na­si­ast ein­ge­stuft und abge­si­chert wur­de.

Kurz­um: Früh zu han­deln bedeu­tet, sich lang­fris­tig nicht nur finan­zi­el­le Vor­tei­le zu sichern, son­dern auch den Zugang zu einem hoch­wer­ti­gen Ver­si­che­rungs­schutz dau­er­haft offen zu hal­ten. Wer war­tet, zahlt mehr – und ris­kiert, im Ernst­fall gar kei­nen Schutz mehr zu erhal­ten.

Wei­te­re Absi­che­rungs­for­men für jun­ge Men­schen im Über­blick

Wel­che Absi­che­rung passt am bes­ten zu Ihrem Kind?

Nicht immer ist eine klas­si­sche Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung mög­lich oder sinn­voll – sei es wegen gesund­heit­li­cher Ein­schrän­kun­gen, eines zu spä­ten Ein­stiegs oder finan­zi­el­ler Rah­men­be­din­gun­gen. Umso wich­ti­ger ist es, Alter­na­ti­ven zu ken­nen: von spe­zia­li­sier­ten BU-Tari­fen für Schü­ler und Stu­den­ten bis hin zur Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Jede Opti­on hat ihre eige­nen Vor­tei­le und Ziel­grup­pen – und kann dabei hel­fen, den pas­sen­den Schutz für Ihr Kind zu fin­den.

Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Grundfaehigkeitsversicherung-Kinder

Die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist eine Alter­na­ti­ve zur BU, wenn die­se nicht mög­lich ist. Sie schützt bei dau­er­haf­ten Ein­schrän­kun­gen wie Sehen, Hören oder Spre­chen – auch für Kin­der mit Vor­er­kran­kun­gen geeig­net.

Schü­ler-BU

Schueler-BU

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­run­gen für Schü­ler bie­ten lang­fris­ti­gen Schutz zu nied­ri­gen Bei­trä­gen – vor dem Ein­tritt ins Berufs­le­ben und ohne risi­ko­be­haf­te­te Berufs­ein­stu­fung.

Stu­den­ten-BU

Studenten-BU

Wer bereits im Stu­di­um für den Ernst­fall vor­sorgt, sichert sich güns­ti­ge Kon­di­tio­nen und pro­fi­tiert von umfas­sen­dem Schutz – auch für aka­de­mi­sche Beru­fe mit hohen Ein­kom­mens­per­spek­ti­ven.

Kon­di­tio­nen, Gesund­heits­prü­fung, Anbie­ter­wahl – die­se Punk­te soll­ten Eltern unbe­dingt im Blick behal­ten.

Wor­auf Sie beim Abschluss ach­ten soll­ten

Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Kin­der bie­tet nur dann ech­ten Schutz, wenn sie fach­ge­recht aus­ge­wählt und sau­ber bean­tragt wird. Denn nicht jeder Tarif ist gleich leis­tungs­stark – und nicht jeder Anbie­ter ver­zich­tet auf spä­te­re Risi­ko­prü­fun­gen. Wer sich im Vor­feld gut infor­miert, kann typi­sche Feh­ler ver­mei­den und sei­nem Kind einen dau­er­haf­ten Vor­teil ver­schaf­fen.

Der Abschluss einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Kin­der ist kein Stan­dard­pro­dukt – er erfor­dert sorg­fäl­ti­ge Prü­fung und vor­aus­schau­en­de Pla­nung. Dabei kommt es vor allem auf vier zen­tra­le Fak­to­ren an: die Gesund­heits­prü­fung, die tech­ni­sche Ver­trags­ge­stal­tung, die Aus­wahl des Ver­si­che­rers und die zukünf­ti­ge Anpas­sungs­fä­hig­keit der Poli­ce.

Auch im Kin­des­al­ter müs­sen bei BU-Anträ­gen Gesund­heits­fra­gen beant­wor­tet wer­den. Je jün­ger das Kind, des­to bes­ser ste­hen die Chan­cen auf eine kom­pli­ka­ti­ons­freie Annah­me – vor­aus­ge­setzt, es lie­gen kei­ne chro­ni­schen Erkran­kun­gen oder behan­del­ten psy­chi­schen Belas­tun­gen vor. Um Über­ra­schun­gen zu ver­mei­den, emp­fiehlt sich in jedem Fall eine anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge. Damit lässt sich vor­ab klä­ren, ob und unter wel­chen Bedin­gun­gen ein Ver­trag zustan­de kom­men kann – ohne dass dies spä­ter in Anträ­gen akten­kun­dig wird.

Ein hoch­wer­ti­ger Tarif muss soge­nann­te Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tien ent­hal­ten. Damit lässt sich die ursprüng­lich ver­ein­bar­te BU-Ren­te spä­ter – etwa bei Berufs­ein­stieg, Hei­rat oder Fami­li­en­grün­dung – ohne neue Gesund­heits­prü­fung erhö­hen. Ach­ten Sie dar­auf, dass bei der Nach­ver­si­che­rung nicht nur auf eine neue Gesund­heits­prü­fung, son­dern auch auf eine erneu­te Risi­ko­ein­schät­zung ver­zich­tet wird. Eini­ge Anbie­ter füh­ren z. B. bei hand­werk­li­chen Beru­fen eine neue Risi­koklas­si­fi­zie­rung durch – was zu Bei­trags­er­hö­hun­gen füh­ren kann.

Gera­de bei sehr lan­gen Ver­trags­lauf­zei­ten ist es wich­tig, dass die ver­si­cher­te Berufs­un­fä­hig­keits­ren­te nicht über Jahr­zehn­te auf dem Ein­stiegs­ni­veau bleibt. Emp­feh­lens­wert sind Tari­fe mit garan­tier­ter Ren­ten­stei­ge­rung von min­des­tens 2 % im Leis­tungs­fall sowie Bei­trags­dy­na­mi­ken wäh­rend der Anspar­pha­se. Dadurch wird die Kauf­kraft trotz Infla­ti­on erhal­ten und der Schutz lang­fris­tig wirk­sam.

Vie­le Anbie­ter bie­ten eine kon­stan­te Bei­trags­kal­ku­la­ti­on über die gesam­te Lauf­zeit an, ande­re wie­der­um arbei­ten mit anstei­gen­den Bei­trä­gen. Für lang­fris­ti­ge Plan­bar­keit emp­feh­len sich Tari­fe mit sta­bi­len Monats­bei­trä­gen. Zudem kann es sinn­voll sein, eine Bei­trags­stun­dung im Ver­trag zu ver­ein­ba­ren – etwa für Pha­sen wie ein Stu­di­um oder Aus­lands­auf­ent­halt.

Nicht jeder Ver­si­che­rer bie­tet kind­ge­rech­te BU-Pro­duk­te mit fai­ren Bedin­gun­gen an. Ach­ten Sie auf finanz­star­ke Gesell­schaf­ten mit hoher BU-Kom­pe­tenz, lang­jäh­ri­ger Erfah­rung im Leis­tungs­fall und klar for­mu­lier­ten Bedin­gun­gen. Bewährt haben sich u. a. die LV 1871, die Alte Leip­zi­ger, baloi­se oder Nürn­ber­ger – je nach indi­vi­du­el­lem Fall.

Auch Details wie ein Ver­zicht auf abs­trak­te Ver­wei­sung, eine aus­rei­chend lan­ge Leis­tungs­dau­er und der Ein­schluss einer Arbeits­un­fä­hig­keits­klau­sel kön­nen im Ernst­fall ent­schei­dend sein. Sol­che Klau­seln ermög­li­chen bereits dann eine Leis­tung, wenn das Kind (bzw. spä­ter der Erwach­se­ne) län­ger als sechs Mona­te krank­ge­schrie­ben ist – ohne dass for­mell eine Berufs­un­fä­hig­keit fest­ge­stellt wer­den muss.

Wer die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Kin­der mit pro­fes­sio­nel­ler Bera­tung und Weit­blick aus­wählt, schafft eine belast­ba­re finan­zi­el­le Absi­che­rung – und erspart dem Kind im spä­te­ren Leben die Sor­ge, kei­nen Ver­si­che­rungs­schutz mehr zu bekom­men. Der Abschluss soll­te daher nicht spon­tan, son­dern bewusst und gut beglei­tet erfol­gen.

Nicht jedes Kind kann über eine BU abge­si­chert wer­den – doch es gibt Alter­na­ti­ven, die den­noch Schutz bie­ten.

Wenn die BU nicht mög­lich ist: Wel­che Alter­na­ti­ven gibt es?

Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bie­tet den umfas­sends­ten Schutz – doch nicht immer ist ein Abschluss im Kin­des­al­ter mög­lich. Vor­er­kran­kun­gen, psy­chi­sche Auf­fäl­lig­kei­ten oder Lern­ver­zö­ge­run­gen kön­nen bereits im jun­gen Alter dazu füh­ren, dass Ver­si­che­rer Anträ­ge ableh­nen oder nur mit star­ken Ein­schrän­kun­gen anneh­men. Für die­se Fäl­le gibt es alter­na­ti­ve Absi­che­rungs­lö­sun­gen, die wich­ti­ge Grund­fä­hig­kei­ten oder den gene­rel­len Ver­lust der Erwerbs­fä­hig­keit abde­cken – und somit zumin­dest einen Basis­schutz schaf­fen.

Wenn ein Antrag auf Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung nicht mög­lich ist, stellt sich schnell die Fra­ge: „Was nun?“ – Gera­de für Eltern, die bereits früh vor­sor­gen woll­ten, ist eine Ableh­nung oft frus­trie­rend. Doch es gibt sinn­vol­le Alter­na­ti­ven, die in bestimm­ten Lebens­si­tua­tio­nen eine wert­vol­le Absi­che­rung bie­ten – auch wenn sie nicht den vol­len Leis­tungs­um­fang einer BU errei­chen.

1. Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Kin­der:
Die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung leis­tet dann, wenn bestimm­te kör­per­li­che oder geis­ti­ge Fähig­kei­ten dau­er­haft ver­lo­ren gehen – z. B. Sehen, Hören, Gehen, Spre­chen oder eigen­stän­di­ges Den­ken. Sie rich­tet sich vor allem an Kin­der und Jugend­li­che, bei denen kein kon­kre­ter Berufs­schutz abbild­bar ist. Der Vor­teil: Die Gesund­heits­prü­fung ist weni­ger streng als bei der BU, und auch Vor­er­kran­kun­gen wie ADHS oder Teil­leis­tungs­stö­run­gen kön­nen unter Umstän­den akzep­tiert wer­den. Eini­ge Tari­fe beinhal­ten sogar Leis­tun­gen bei Autis­mus oder schwe­ren Ent­wick­lungs­ver­zö­ge­run­gen.

2. Erwerbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung:
Die­se Ver­si­che­rung zahlt eine Ren­te, wenn eine voll­stän­di­ge Erwerbs­un­fä­hig­keit vor­liegt – unab­hän­gig vom zuletzt aus­ge­üb­ten Beruf. Zwar ist die Hür­de für eine Leis­tung höher als bei der BU, doch gera­de bei schwer­wie­gen­den gesund­heit­li­chen Ein­schrän­kun­gen kann sie als Not­lö­sung die­nen. Sie eig­net sich beson­ders für Kin­der mit erhöh­tem Gesund­heits­ri­si­ko, bei denen eine BU aus­ge­schlos­sen wur­de.

3. Kin­der­un­fall­ver­si­che­rung:
Auch wenn sie mit einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung nicht ver­gleich­bar ist, kann eine Kin­der­un­fall­ver­si­che­rung ergän­zend sinn­voll sein – vor allem für Frei­zeit­ri­si­ken. Sie bie­tet eine Ein­mal­zah­lung oder Ren­ten­leis­tung, wenn ein blei­ben­der Scha­den nach einem Unfall ent­steht. Wich­tig: Erkran­kun­gen wie Depres­sio­nen oder Krebs sind hier nicht ver­si­chert – der Fokus liegt aus­schließ­lich auf unfall­be­ding­ten Fol­gen.

4. Mul­ti-Risk-Poli­cen und Kom­bi­pro­duk­te:
Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten mitt­ler­wei­le Kom­bi­pro­duk­te an, die Bau­stei­ne aus BU, Grund­fä­hig­keit und Unfall­ver­si­che­rung mit­ein­an­der ver­bin­den. Die­se Pro­duk­te sind noch rela­tiv jung, bie­ten aber gera­de für schwer ver­si­cher­ba­re Kin­der einen gewis­sen Basis­schutz – oft mit fle­xi­blen Erwei­te­rungs­mög­lich­kei­ten.

5. Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung für Kin­der:
In beson­ders schwe­ren Fäl­len – etwa bei gene­ti­schen Erkran­kun­gen oder schwe­ren Behin­de­run­gen – kann auch eine pri­va­te Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung ein The­ma sein. Die­se greift bei dau­er­haf­ter Pfle­ge­be­dürf­tig­keit und stellt eine Grund­ab­si­che­rung dar, wenn ande­re Pro­duk­te nicht abge­schlos­sen wer­den kön­nen.

Wich­tig ist: Jede Absi­che­rung ist bes­ser als kei­ne. Auch wenn die Leis­tun­gen ein­zel­ner Alter­na­ti­ven nicht an die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung her­an­rei­chen, kön­nen sie im Ernst­fall wich­ti­ge finan­zi­el­le Unter­stüt­zung bie­ten. Eltern soll­ten gemein­sam mit einem erfah­re­nen Bera­ter prü­fen, wel­che Optio­nen indi­vi­du­ell infra­ge kom­men – und in wel­cher Kom­bi­na­ti­on ein sinn­vol­ler Schutz mög­lich ist.

Zusätz­li­che Absi­che­run­gen für Ihr Kind im Über­blick

Ergän­zen­de Ver­si­che­run­gen für Kin­der sinn­voll kom­bi­nie­ren

Nicht jede Lebens­si­tua­ti­on lässt sich mit einer ein­zi­gen Ver­si­che­rung absi­chern. Des­halb lohnt sich für Eltern ein genau­er Blick auf ergän­zen­de Schutz­mög­lich­kei­ten – etwa bei schwe­ren Behin­de­run­gen, Unfäl­len oder Kran­ken­haus­auf­ent­hal­ten. Die Kom­bi­na­ti­on aus geziel­ter Vor­sor­ge und finan­zi­el­ler Unter­stüt­zung im Ernst­fall kann Ihrem Kind dau­er­haft hel­fen – egal, wie sich sei­ne Zukunft ent­wi­ckelt.

Kinderinvaliditaetsversicherung

Kin­der­in­va­li­di­täts­ver­si­che­rung

Die Kin­der­in­va­li­di­täts­ver­si­che­rung sichert Ihr Kind finan­zi­ell ab, wenn es durch eine Krank­heit oder einen Unfall dau­er­haft schwer behin­dert wird. Im Gegen­satz zur Unfall­ver­si­che­rung zahlt sie auch bei Erkran­kun­gen wie Krebs, Epi­lep­sie oder Mul­ti­pler Skle­ro­se. Sie ist damit eine der umfas­sends­ten Lösun­gen für exis­ten­zi­el­le Risi­ken im Kin­des­al­ter – beson­ders dann, wenn eine BU nicht mög­lich ist.

Kinderunfallversicherung

Kin­der­un­fall­ver­si­che­rung

Die Kin­der­un­fall­ver­si­che­rung leis­tet bei dau­er­haf­ten kör­per­li­chen Schä­den nach einem Unfall – zu Hau­se, im Kin­der­gar­ten, in der Schu­le oder in der Frei­zeit. Sie kann Kapi­tal­leis­tun­gen, Ren­ten oder auch Umbau­kos­ten abde­cken. Als kos­ten­güns­ti­ge Ergän­zung zur BU hilft sie ins­be­son­de­re dann, wenn durch einen Unfall dau­er­haf­te Beein­träch­ti­gun­gen ent­ste­hen.

Fra­gen, die Eltern beson­ders häu­fig stel­len

Was Sie schon immer über die Kin­der-BU wis­sen woll­ten

Je nach Anbie­ter ist ein Abschluss ab dem 6. Lebens­jahr mög­lich – vor­aus­ge­setzt, das Kind besucht bereits eine Schu­le. Beson­ders gän­gig ist der Ein­stieg ab dem 10. Lebens­jahr. In die­sem Alter sind Kin­der meist gesund, der Bei­trag ist nied­rig und die Annah­me­be­din­gun­gen sind güns­tig.

Wenn der Ver­trag bereits im Kin­des­al­ter abge­schlos­sen wur­de, gel­ten die ursprüng­li­chen Kon­di­tio­nen wei­ter – unab­hän­gig vom spä­te­ren Beruf. Das ist beson­ders vor­teil­haft bei hand­werk­li­chen oder kör­per­lich anspruchs­vol­len Tätig­kei­ten, die sonst zu hohen Bei­trä­gen oder Ableh­nun­gen füh­ren könn­ten.

Ja, auch für Kin­der ist eine Gesund­heits­prü­fung not­wen­dig. Da jedoch in jun­gen Jah­ren meist nur weni­ge Vor­er­kran­kun­gen vor­lie­gen, ist die Annah­me­quo­te deut­lich höher. Emp­feh­lens­wert ist eine anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge, um die Chan­cen vor­ab ein­zu­schät­zen – ohne Aus­wir­kun­gen auf spä­te­re Anträ­ge.

Die BU sichert den tat­säch­li­chen Ver­lust der Arbeits­kraft ab – auch durch psy­chi­sche Erkran­kun­gen. Die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung leis­tet bei dau­er­haf­tem Ver­lust bestimm­ter Fähig­kei­ten, etwa Sehen, Spre­chen oder sich kon­zen­trie­ren. Sie ist oft eine Alter­na­ti­ve, wenn eine BU nicht mög­lich ist, bie­tet aber nicht den­sel­ben umfas­sen­den Schutz.

Die monat­li­chen Bei­trä­ge lie­gen – abhän­gig von Ein­tritts­al­ter, Schul­form und gewünsch­ter Ren­ten­hö­he – meist zwi­schen 20 und 35 Euro. Bei einem Ein­tritts­al­ter von 10 Jah­ren und einer BU-Ren­te von 1.000 Euro kann der Bei­trag bei sta­bi­len Bedin­gun­gen unter 25 Euro lie­gen. Wich­tig ist: Je frü­her der Abschluss erfolgt, des­to güns­ti­ger bleibt der Bei­trag über die gesam­te Lauf­zeit.

Ver­si­che­rer stu­fen Kin­der je nach besuch­ter Schul­form unter­schied­lich ein. Gym­na­si­as­ten gel­ten als risi­ko­är­mer, da sie ver­mut­lich spä­ter einen weni­ger kör­per­lich belas­ten­den Beruf wäh­len. Für Haupt- und Real­schü­ler kön­nen Ein­schrän­kun­gen oder Bei­trags­zu­schlä­ge gel­ten – vor allem bei Vor­er­kran­kun­gen oder bei bestimm­ten Zukunfts­pro­gno­sen (z. B. hand­werk­li­che Beru­fe).

Ja – hoch­wer­ti­ge BU-Tari­fe für Kin­der beinhal­ten soge­nann­te Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tien. Damit lässt sich die Ren­te bei Ereig­nis­sen wie Aus­bil­dung, Stu­di­um, Hei­rat oder Fami­li­en­grün­dung ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung erhö­hen. Ach­ten Sie dar­auf, dass auch kei­ne neue Risi­ko­ein­stu­fung erfolgt – das ist nicht bei allen Anbie­tern garan­tiert.

Wenn der BU-Ver­trag vor der psy­chi­schen Erkran­kung abge­schlos­sen wur­de, besteht vol­ler Ver­si­che­rungs­schutz – vor­aus­ge­setzt, die Erkran­kung wur­de nicht bereits im Antrag ver­schwie­gen. Da psy­chi­sche Erkran­kun­gen heu­te zu den häu­figs­ten Ursa­chen für Berufs­un­fä­hig­keit zäh­len, ist der früh­zei­ti­ge Abschluss beson­ders wich­tig, solan­ge noch kei­ne Dia­gno­se gestellt wur­de.

Zusam­men­fas­sung

Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Kin­der ist eine vor­aus­schau­en­de Absi­che­rung, die lang­fris­tig die finan­zi­el­le Exis­tenz Ihres Kin­des schützt. Ein frü­her Abschluss – idea­ler­wei­se ab dem 6. oder 10. Lebens­jahr – bringt dau­er­haft nied­ri­ge Bei­trä­ge, gute Annah­me­chan­cen und ermög­licht fle­xi­ble Anpas­sun­gen durch Nach­ver­si­che­rung. Beson­ders bei spä­ter risi­ko­be­haf­te­ten Beru­fen oder bei psy­chi­schen Erkran­kun­gen sichert ein früh abge­schlos­se­ner Ver­trag wert­vol­le Leis­tungs­an­sprü­che. Wer früh han­delt, schafft Sicher­heit – für das gan­ze Leben. Alter­na­ti­ven wie die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung oder die Erwerbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ste­hen bereit, falls eine klas­si­sche BU nicht mög­lich ist.

häu­fi­ge Fra­gen

Ja – denn gesund­heit­li­che Ein­schrän­kun­gen kön­nen bereits im Kin­des- oder Jugend­al­ter auf­tre­ten. Eine BU schützt nicht nur bei spä­te­rer Erwerbs­tä­tig­keit, son­dern sichert den Zugang zum Ver­si­che­rungs­schutz früh­zei­tig und unter güns­ti­gen Bedin­gun­gen.

Idea­ler­wei­se zwi­schen dem 6. und 10. Lebens­jahr. In die­sem Alter bestehen meist noch kei­ne Vor­er­kran­kun­gen und der Bei­trag ist dau­er­haft nied­rig. Zudem erfolgt die Ein­stu­fung anhand der Schul­form – nicht anhand eines kon­kre­ten Berufs.

Je nach Anbie­ter und Ein­tritts­al­ter liegt der Bei­trag zwi­schen 20 und 35 Euro pro Monat. Früh­star­ter pro­fi­tie­ren von sta­bi­len Bei­trä­gen über die gesam­te Lauf­zeit – bis zum Ren­ten­al­ter.

Wenn ein BU-Abschluss nicht mög­lich ist, bie­ten sich Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung, Erwerbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung oder Kin­der­un­fall­ver­si­che­rung als ergän­zen­de oder alter­na­ti­ve Lösun­gen an.