Leis­tungs­fall Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung: So set­zen Sie Ihren Anspruch erfolg­reich durch

Was tun, wenn Sie berufs­un­fä­hig wer­den?

Leistungsfall BU

Wenn der Ernst­fall ein­tritt und Sie Ihren Beruf auf­grund gesund­heit­li­cher Ein­schrän­kun­gen dau­er­haft nicht mehr aus­üben kön­nen, ist eine kla­re, struk­tu­rier­te Vor­ge­hens­wei­se ent­schei­dend. Der Leis­tungs­fall in der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist häu­fig kom­ple­xer als gedacht – und gera­de hier zeigt sich, ob die abge­schlos­se­ne BU-Ver­si­che­rung hält, was sie ver­spricht. Umso wich­ti­ger ist es, Ihre Rech­te zu ken­nen, Feh­ler bei der Antrag­stel­lung zu ver­mei­den und die Leis­tungs­prü­fung pro­fes­sio­nell zu beglei­ten. Wir zei­gen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie im Leis­tungs­fall rich­tig han­deln und wel­che Unter­la­gen, Fris­ten und ärzt­li­chen Nach­wei­se Sie benö­ti­gen.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Mel­den Sie den Leis­tungs­fall früh­zei­tig bei Ihrer BU-Ver­si­che­rung – idea­ler­wei­se schrift­lich.

  • Sam­meln Sie alle medi­zi­ni­schen Unter­la­gen und Bewei­se für die Berufs­un­fä­hig­keit.

  • Las­sen Sie ärzt­li­che Attes­te und Tätig­keits­be­schrei­bun­gen prä­zi­se und BU-gerecht for­mu­lie­ren.

  • Reagie­ren Sie frist­ge­recht auf Rück­fra­gen und Prüf­an­for­de­run­gen der Ver­si­che­rung.

  • Ver­zicht auf kri­ti­sche Klau­seln: z. B. kei­ne Arzt­an­ord­nungs­klau­sel, kei­ne Leis­tungs­aus­schlüs­se bei bestimm­ten Ursa­chen.

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Ihre Über­sicht
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Wor­auf Sie beim Leis­tungs­fall wirk­lich ach­ten soll­ten

Ablauf, Anfor­de­run­gen und Stol­per­fal­len bei der Leis­tungs­prü­fung

Die Bean­tra­gung der BU-Leis­tung ist kein Selbst­läu­fer – vie­le Ver­si­cher­te machen schon bei der Erst­mel­dung Feh­ler, die spä­ter zur Leis­tungs­ab­leh­nung füh­ren kön­nen. Damit es nicht so weit kommt, soll­ten Sie den Ablauf im Leis­tungs­fall genau ken­nen. Die fol­gen­den Tabs zei­gen, wor­auf es ankommt – von der Leis­tungs­an­zei­ge über ärzt­li­che Gut­ach­ten bis hin zum Umgang mit Nach­prü­fun­gen und Ableh­nun­gen durch den Ver­si­che­rer.

Die Leis­tungs­an­zei­ge ist der ers­te for­ma­le Schritt im BU-Leis­tungs­fall. Sie muss dem Ver­si­che­rer anzei­gen, dass eine Berufs­un­fä­hig­keit vor­liegt oder bevor­steht. Idea­ler­wei­se erfolgt dies schrift­lich und mit kur­zer Dar­stel­lung des Sach­ver­halts.

Wich­ti­ge Punk­te:

  • Früh­zei­tig ein­rei­chen (am bes­ten bei ers­ten ärzt­li­chen Hin­wei­sen auf län­ger­fris­ti­ge Ein­schrän­kun­gen).

  • Immer schrift­lich, idea­ler­wei­se per Ein­schrei­ben.

  • Kei­ne detail­lier­ten medi­zi­ni­schen Anga­ben in der Anzei­ge selbst – das folgt spä­ter.

Für die Leis­tungs­prü­fung benö­tigt der Ver­si­che­rer aus­sa­ge­kräf­ti­ge ärzt­li­che Unter­la­gen. Dazu zäh­len neben Befund­be­rich­ten vor allem fach­ärzt­li­che Stel­lung­nah­men, idea­ler­wei­se mit Bezug auf die Aus­übung Ihres kon­kre­ten Berufs.

Wich­ti­ge Punk­te:

  • Fach­ärzt­li­che Attes­te mit Bezug zur beruf­li­chen Tätig­keit.

  • Chro­no­lo­gie der Erkran­kung mit Behand­lungs­ver­lauf.

  • Dia­gno­sen, Medi­ka­ti­on, Pro­gno­se.

  • Ggf. eige­ne Tätig­keits­be­schrei­bung bei­le­gen.

Nach Ein­gang aller Unter­la­gen beginnt die Prü­fung. Je nach Kom­ple­xi­tät kann die­se Wochen oder Mona­te dau­ern. Der Ver­si­che­rer prüft dabei medi­zi­ni­sche Aspek­te, aber auch, ob die Tätig­keit tat­säch­lich dau­er­haft nicht mehr aus­ge­übt wer­den kann.

Wich­ti­ge Punk­te:

  • Geduld erfor­der­lich – Bear­bei­tungs­dau­er: meist 6 bis 12 Wochen.

  • Rück­fra­gen des Ver­si­che­rers ernst neh­men und frist­ge­recht beant­wor­ten.

  • Oft wer­den eige­ne Gut­ach­ter beauf­tragt – die­se soll­ten vor­be­rei­tet wer­den.

Auch nach einer geneh­mig­ten BU-Leis­tung kann der Ver­si­che­rer spä­ter prü­fen, ob sich der Gesund­heits­zu­stand ver­bes­sert hat. Die­se soge­nann­te Nach­prü­fung erfolgt regel­mä­ßig, ins­be­son­de­re bei jün­ge­ren Ver­si­cher­ten.

Wich­ti­ge Punk­te:

  • Nach­wei­se für anhal­ten­de Berufs­un­fä­hig­keit bereit­hal­ten.

  • Ggf. erneut fach­ärzt­li­che Attes­te oder Reha-Berich­te ein­ho­len.

  • Reak­ti­on inner­halb gesetz­ter Fris­ten not­wen­dig.

Wird der Leis­tungs­an­trag abge­lehnt, bedeu­tet das nicht zwin­gend das Ende. Vie­le Ableh­nun­gen sind angreif­bar – etwa bei unvoll­stän­di­gen Unter­la­gen oder fal­scher Beur­tei­lung der Tätig­keit.

Wich­ti­ge Punk­te:

  • Ableh­nungs­be­grün­dung genau prü­fen (idea­ler­wei­se mit Fach­an­walt).

  • Inner­halb von 4 Wochen Wider­spruch mög­lich.

  • Par­al­lel: neue Unter­la­gen oder Attes­te ein­rei­chen.

Wie lan­ge dau­ert die Leis­tungs­prü­fung wirk­lich?

Bear­bei­tungs­zei­ten und Ein­fluss­fak­to­ren beim BU-Leis­tungs­fall

Die Prü­fung eines Leis­tungs­an­trags auf Berufs­un­fä­hig­keit ist ein kom­ple­xer Pro­zess, der indi­vi­du­ell stark vari­ie­ren kann. Ver­si­cher­te erwar­ten oft eine schnel­le Ent­schei­dung – doch die Rea­li­tät sieht häu­fig anders aus. War­um das so ist und wel­che Fak­to­ren die Bear­bei­tungs­zeit beein­flus­sen, erläu­tern wir in die­sem Abschnitt.

Die Dau­er der Leis­tungs­prü­fung in der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung hängt von meh­re­ren Fak­to­ren ab – unter ande­rem vom Umfang der ein­ge­reich­ten Unter­la­gen, der Kom­ple­xi­tät des Krank­heits­bil­des und der indi­vi­du­el­len Risi­ko­ein­schät­zung des Ver­si­che­rers. In der Pra­xis liegt die Bear­bei­tungs­zeit im Schnitt zwi­schen 6 und 12 Wochen, kann aber auch meh­re­re Mona­te betra­gen, wenn bei­spiels­wei­se Gut­ach­ten aus­ste­hen oder Nach­fra­gen nicht zeit­nah beant­wor­tet wer­den.

Ver­si­che­rer sind ver­pflich­tet, zügig zu prü­fen – doch was als „zügig“ gilt, ist nicht genau defi­niert. In der Regel beginnt die Frist ab Ein­gang aller voll­stän­di­gen Unter­la­gen. Ver­zö­ge­run­gen ent­ste­hen häu­fig durch:

  • feh­len­de oder unvoll­stän­di­ge ärzt­li­che Nach­wei­se

  • lang­wie­ri­ge Kom­mu­ni­ka­ti­on mit behan­deln­den Ärz­ten

  • Beauf­tra­gung von exter­nen Gut­ach­tern oder Berufs­kund­lern

  • inter­ne Rück­spra­chen beim Ver­si­che­rer (z. B. bei Alt­ta­ri­fen oder Son­der­re­ge­lun­gen)

  • Rück­fra­gen zur beruf­li­chen Tätig­keit oder bis­he­ri­gen Arbeits­wei­se

Ver­si­cher­te soll­ten in die­ser Zeit regel­mä­ßig mit dem Ver­si­che­rer kom­mu­ni­zie­ren und auf Fris­ten ach­ten. Pro­fes­sio­nel­le Unter­stüt­zung – etwa durch einen Ver­si­che­rungs­mak­ler oder Fach­an­walt – kann die Kom­mu­ni­ka­ti­on deut­lich beschleu­ni­gen und absi­chern. Wich­tig ist auch: Der Ver­si­che­rer darf die Bear­bei­tung nicht unbe­grün­det in die Län­ge zie­hen. Kommt es zu unan­ge­mes­se­nen Ver­zö­ge­run­gen, besteht ggf. ein Anspruch auf Beschwer­de bei der BaFin oder dem Ver­si­che­rungs­om­buds­mann.

Ein Son­der­fall ist die soge­nann­te „fik­ti­ve Leis­tungs­an­er­ken­nung“: Reagiert der Ver­si­che­rer über einen sehr lan­gen Zeit­raum hin­weg gar nicht auf voll­stän­di­ge Anträ­ge, kann in Ein­zel­fäl­len eine still­schwei­gen­de Leis­tungs­zu­sa­ge ange­nom­men wer­den – juris­tisch ist das jedoch umstrit­ten und soll­te nur mit anwalt­li­cher Bera­tung ange­strebt wer­den.

Dar­um wer­den BU-Leis­tungs­an­trä­ge oft abge­lehnt

Häu­fi­ge Feh­ler im Leis­tungs­fall – und wie Sie die­se ver­mei­den

Vie­le Anträ­ge auf Berufs­un­fä­hig­keits­ren­te schei­tern nicht am tat­säch­li­chen Gesund­heits­zu­stand, son­dern an for­ma­len Feh­lern, Miss­ver­ständ­nis­sen oder unkla­ren For­mu­lie­run­gen. Wer die­se Stol­per­fal­len kennt, kann früh­zei­tig gegen­steu­ern und sei­ne Chan­cen auf Aner­ken­nung deut­lich erhö­hen.

Eine der häu­figs­ten Ursa­chen für Ableh­nun­gen im BU-Leis­tungs­fall ist eine lücken­haf­te oder wider­sprüch­li­che medi­zi­ni­sche Doku­men­ta­ti­on. Oft rei­chen ärzt­li­che Attes­te inhalt­lich nicht aus, um die berufs­spe­zi­fi­sche Ein­schrän­kung aus­rei­chend dar­zu­stel­len. Auch Stan­dard­be­schei­ni­gun­gen wie „arbeits­un­fä­hig“ oder „nicht mehr belast­bar“ genü­gen in der Regel nicht – ent­schei­dend ist, dass die gesund­heit­li­che Beein­träch­ti­gung kon­kret auf die zuletzt aus­ge­üb­te Tätig­keit bezo­gen wird.

Ein wei­te­rer häu­fi­ger Feh­ler: unvoll­stän­di­ge oder ver­harm­lo­sen­de Tätig­keits­be­schrei­bun­gen. Wer sei­ne Arbeit zu all­ge­mein oder ver­kürzt dar­stellt, ris­kiert, dass die Ver­si­che­rung den Zusam­men­hang zwi­schen Krank­heit und Beruf nicht aner­kennt. Gera­de bei kom­ple­xen Beru­fen (z. B. mit geis­ti­ger Belas­tung, Füh­rungs­ver­ant­wor­tung oder wech­seln­den Anfor­de­run­gen) ist eine prä­zi­se, rea­li­täts­na­he Beschrei­bung unver­zicht­bar.

Wei­te­re Stol­per­fal­len:

  • Der Leis­tungs­fall wird zu spät gemel­det – etwa erst nach Kün­di­gung oder Ren­ten­an­trag.

  • For­mu­la­re des Ver­si­che­rers wer­den unge­nau oder feh­ler­haft aus­ge­füllt.

  • Der Ver­si­cher­te äußert sich wider­sprüch­lich – etwa bei Rück­fra­gen zur Krank­heits­ent­wick­lung.

  • Es liegt bereits ein BU-Ableh­nungs­be­scheid aus der Ver­gan­gen­heit vor, ohne neue Begrün­dung.

  • Es wird ver­säumt, bei Bedarf exter­ne Hil­fe (z. B. fach­an­walt­li­che Bera­tung) in Anspruch zu neh­men.

Um all das zu ver­mei­den, emp­fiehlt sich eine sorg­fäl­ti­ge Vor­be­rei­tung des Antrags – idea­ler­wei­se mit fach­li­cher Unter­stüt­zung. Denn: Ist ein Antrag ein­mal abge­lehnt, ist die spä­te­re Aner­ken­nung deut­lich schwie­ri­ger. Eine Ableh­nung zu Beginn kann zudem nega­ti­ve Aus­wir­kun­gen auf ande­re Ver­si­che­run­gen oder zukünf­ti­ge BU-Anträ­ge haben.

Die­se The­men hel­fen Ihnen bei der Vor­be­rei­tung

Wei­te­re Bei­trä­ge rund um Antrag, Fra­gen und Risi­ko­prü­fung

Wer eine Berufs­un­fä­hig­keits­ren­te bean­tra­gen möch­te, soll­te die vor­he­ri­gen Schrit­te im Pro­zess ken­nen – von der anony­men Risi­ko­vor­anfra­ge bis zur detail­lier­ten Beant­wor­tung der Gesund­heits­fra­gen. Auch der eigent­li­che BU-Antrag stellt vie­le vor Her­aus­for­de­run­gen. In die­sen wei­ter­füh­ren­den Bei­trä­gen zei­gen wir, wor­auf es jeweils ankommt.

Anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge

anonyme-Risikovoranfrage-BU

Die anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge ermög­licht es, die Ver­si­cher­bar­keit zu prü­fen, ohne per­sön­li­che Daten offen­zu­le­gen. Gera­de für Per­so­nen mit Vor­er­kran­kun­gen ein wich­ti­ger ers­ter Schritt, um Rück­fra­gen oder Ableh­nun­gen im offi­zi­el­len Antrag zu ver­mei­den.

Gesund­heits­fra­gen BU

Arbeitsunfaehigkeitsklausel

Falsch­an­ga­ben bei den Gesund­heits­fra­gen kön­nen im Leis­tungs­fall zur Leis­tungs­frei­heit des Ver­si­che­rers füh­ren. Erfah­ren Sie, wie Sie Ihre Anga­ben voll­stän­dig, kor­rekt und ver­si­che­rungs­si­cher doku­men­tie­ren – und wann ärzt­li­che Hil­fe sinn­voll ist.

BU-Abschluss

Fallstricke-beim-BU-Abschluss-erkennen

Ein Berufs­un­fä­hig­keits­an­trag ist kom­ple­xer als vie­le den­ken. Von der Tätig­keits­be­schrei­bung bis zum ärzt­li­chen Attest – wir zei­gen Schritt für Schritt, wie Sie struk­tu­riert vor­ge­hen, typi­sche Feh­ler ver­mei­den und Ihre Ansprü­che klar und nach­voll­zieh­bar for­mu­lie­ren.

Wenn die Ver­si­che­rung nicht zah­len will

Ableh­nung im Leis­tungs­fall: Grün­de, Hin­ter­grün­de und was Sie tun kön­nen

Eine abge­lehn­te Leis­tung ist für vie­le Betrof­fe­ne ein Schock – doch nicht jede Ableh­nung ist recht­mä­ßig. Oft las­sen sich mit fun­dier­ten Infor­ma­tio­nen, feh­len­den Nach­wei­sen oder geziel­tem Wider­spruch berech­tig­te Ansprü­che doch noch durch­set­zen.

Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist eine Leis­tungs­ver­si­che­rung – das heißt, sie zahlt nur bei Ein­tritt klar defi­nier­ter Bedin­gun­gen. Damit Ihre Ansprü­che aner­kannt wer­den, prüft der Ver­si­che­rer die Anga­ben im Antrag, die ärzt­li­chen Unter­la­gen und Ihre beruf­li­che Tätig­keit vor Ein­tritt der Erkran­kung. Dabei gibt es meh­re­re klas­si­sche Ableh­nungs­grün­de:

  • Unkla­re medi­zi­ni­sche Befun­de: Wenn Attes­te, Gut­ach­ten oder ärzt­li­che Ein­schät­zun­gen wider­sprüch­lich oder lücken­haft sind, wird oft abge­lehnt.

  • Unvoll­stän­di­ge Anga­ben im Antrag: Anga­ben zu Vor­er­kran­kun­gen oder zum Berufs­bild müs­sen nach­voll­zieh­bar und voll­stän­dig sein.

  • Nicht erfüll­ter BU-Grad: Liegt die Berufs­un­fä­hig­keit laut Gut­ach­ten bei unter 50 %, besteht kein Anspruch.

  • Ver­let­zung der Anzei­ge­pflicht: Wur­den Vor­er­kran­kun­gen ver­schwie­gen, kann der Ver­si­che­rer den Ver­trag anfech­ten oder zurück­tre­ten.

  • Feh­len­de Tätig­keits­be­schrei­bung: Ohne eine genaue Dar­stel­lung Ihrer dama­li­gen Arbeit kann die Prü­fung nicht abge­schlos­sen wer­den.

In der Pra­xis gilt: Lehnt die Ver­si­che­rung ab, lohnt sich oft ein zwei­ter Blick – mit fach­li­cher Hil­fe las­sen sich vie­le Fäl­le noch klä­ren.

Gut bera­ten im Leis­tungs­fall

War­um fach­li­che Hil­fe im BU-Leis­tungs­fall ent­schei­dend sein kann

Die Bean­tra­gung einer Berufs­un­fä­hig­keits­ren­te ist kom­plex und emo­tio­nal belas­tend. Ver­si­che­rer prü­fen streng, Unter­la­gen sind umfang­reich – und oft feh­len Erfah­rung oder Zeit. Fach­li­che Beglei­tung kann Ihnen hel­fen, den Über­blick zu behal­ten und Feh­ler zu ver­mei­den.

Ein Leis­tungs­fall in der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist kein ein­fa­cher Ver­wal­tungs­akt – er erfor­dert medi­zi­ni­sches Wis­sen, recht­li­ches Ver­ständ­nis und eine exak­te Kennt­nis der ver­trag­li­chen Bedin­gun­gen.

Vie­len Betrof­fe­nen fehlt im Ernst­fall jedoch die Kraft, sich mit büro­kra­ti­schen Hür­den, umfang­rei­chen Antrags­for­mu­la­ren und teil­wei­se schwie­ri­gen Rück­fra­gen der Ver­si­che­rung aus­ein­an­der­zu­set­zen. Beson­ders hei­kel ist die Beschrei­bung der beruf­li­chen Tätig­keit vor Ein­tritt der Erkran­kung, denn hier ent­schei­det sich, ob der Ver­si­che­rer den Antrag aner­kennt oder nicht. Auch bei der Aus­wahl und Ein­rei­chung medi­zi­ni­scher Nach­wei­se kön­nen Feh­ler pas­sie­ren – sei­en es unkla­re For­mu­lie­run­gen, feh­len­de Dia­gno­sen oder wider­sprüch­li­che Ein­schät­zun­gen von Fach­ärz­ten. 

Hin­zu kom­men recht­li­che Fall­stri­cke: Wird eine Leis­tung abge­lehnt, muss inner­halb kur­zer Fris­ten Wider­spruch ein­ge­legt und gege­be­nen­falls ein Gut­ach­ter hin­zu­ge­zo­gen wer­den. Vie­le die­ser Auf­ga­ben las­sen sich mit fach­li­cher Unter­stüt­zung deut­lich effi­zi­en­ter und rechts­si­che­rer lösen. Wer früh­zei­tig pro­fes­sio­nel­le Beglei­tung ein­bin­det, erhöht die Chan­cen auf eine zügi­ge und fai­re Aner­ken­nung sei­ner Ansprü­che – und gewinnt gleich­zei­tig emo­tio­na­le Ent­las­tung in einer ohne­hin schwie­ri­gen Lebens­pha­se.

Mehr zum The­ma Berufs­un­fä­hig­keit und Ver­si­che­rungs­schutz

Die­se Inhal­te könn­ten Sie eben­falls inter­es­sie­ren

Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ent­fal­tet ihre vol­le Wir­kung nur dann, wenn alle Bau­stei­ne opti­mal inein­an­der­grei­fen. Im Leis­tungs­fall spie­len dabei Aspek­te wie Vor­er­kran­kun­gen oder eine dyna­mi­sche Anpas­sung der Leis­tun­gen eine zen­tra­le Rol­le. Die­se Bei­trä­ge hel­fen Ihnen, Zusam­men­hän­ge bes­ser zu ver­ste­hen und fun­dier­te Ent­schei­dun­gen zu tref­fen.

Leistungsdynamik

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Wie Sie mit der Leis­tungs­dy­na­mik Ihre BU-Ren­te auch im Leis­tungs­fall an stei­gen­de Lebens­hal­tungs­kos­ten anpas­sen. Sinn­voll bei lan­gen Lauf­zei­ten und jun­gen Ver­si­cher­ten – mit Rechen­bei­spie­len und Tipps zur Aus­wahl.

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Erfah­ren Sie, wel­che Wege es gibt, sich trotz chro­ni­scher oder frü­he­rer Erkran­kun­gen wirk­sam abzu­si­chern. Inklu­si­ve Tipps zur Risi­ko­ein­schät­zung, Aus­schlüs­sen und mög­li­chen Alter­na­ti­ven bei erschwer­ter Annah­me.

Wuss­ten Sie das schon?

Was Sie schon immer über den Leis­tungs­fall wis­sen woll­ten

Das hängt vom Ver­si­che­rer, der Kom­ple­xi­tät des Falls und der Voll­stän­dig­keit Ihrer Unter­la­gen ab. Im Schnitt dau­ert die Prü­fung 4 bis 12 Wochen – bei Nach­for­de­run­gen auch län­ger. Ein struk­tu­rier­ter Antrag beschleu­nigt den Pro­zess.

Sie haben das Recht auf Wider­spruch. Prü­fen Sie die Begrün­dung sorg­fäl­tig, zie­hen Sie ärzt­li­che und juris­ti­sche Unter­stüt­zung hin­zu und rei­chen Sie ggf. ergän­zen­de Gut­ach­ten ein. Ein spe­zia­li­sier­ter Ver­si­che­rungs­be­ra­ter kann eben­falls hel­fen.

Ja, denn Kran­ken­geld ist zeit­lich befris­tet. Der BU-Leis­tungs­an­trag ist unab­hän­gig davon erfor­der­lich und soll­te früh­zei­tig vor­be­rei­tet wer­den, damit Sie naht­los abge­si­chert sind.

Ein ärzt­li­ches Attest beschreibt Ihre aktu­el­le gesund­heit­li­che Ein­schrän­kung, meist durch den Haus- oder Fach­arzt. Ein Gut­ach­ten erfolgt durch unab­hän­gi­ge medi­zi­ni­sche Sach­ver­stän­di­ge und wird in kom­ple­xen Fäl­len vom Ver­si­che­rer gefor­dert.

Unvoll­stän­di­ge Unter­la­gen, unkla­re Anga­ben zur beruf­li­chen Tätig­keit oder gesund­heit­li­chen Vor­ge­schich­te, sowie Form­feh­ler bei der Antrag­stel­lung gehö­ren zu den häu­figs­ten Ursa­chen.

Ja, wenn die Berufs­un­fä­hig­keit bereits län­ger besteht, erhal­ten Sie die Ren­te ab dem nach­ge­wie­se­nen Ein­tritts­da­tum – vor­aus­ge­setzt, der Antrag wur­de nicht grob fahr­läs­sig ver­spä­tet gestellt.

Sehr detail­liert. Die Tätig­keits­be­schrei­bung soll­te den beruf­li­chen All­tag rea­lis­tisch abbil­den, inklu­si­ve Arbeits­zeit, kör­per­li­cher und geis­ti­ger Anfor­de­run­gen, sowie even­tu­el­ler Füh­rungs­ver­ant­wor­tung.

Ver­si­che­rer könn­ten Sie auf einen ande­ren Beruf ver­wei­sen, den Sie theo­re­tisch noch aus­üben könn­ten. In hoch­wer­ti­gen BU-Ver­trä­gen ist die­se Klau­sel aus­ge­schlos­sen – ach­ten Sie beim Abschluss dar­auf.

Reha-Maß­nah­men beein­flus­sen die BU-Leis­tung nicht nega­tiv. Teil­zeit­ar­beit kann je nach Rest­leis­tungs­ver­mö­gen zur teil­wei­sen Ein­stel­lung der Ren­te füh­ren – ent­schei­dend ist der Grad der Berufs­un­fä­hig­keit.

Sie sind ver­pflich­tet, Ver­än­de­run­gen dem Ver­si­che­rer mit­zu­tei­len. Ob und wie sich das auf Ihre Leis­tung aus­wirkt, hängt von der ver­trag­li­chen Rege­lung und dem medi­zi­ni­schen Befund ab. Eine voll­stän­di­ge Gene­sung kann zur Been­di­gung der BU-Ren­te füh­ren.

Zusam­men­fas­sung

Der Leis­tungs­fall ist der ent­schei­den­de Moment Ihrer Absi­che­rung – und gleich­zei­tig mit vie­len Fra­gen ver­bun­den. Eine gute Vor­be­rei­tung, voll­stän­di­ge Unter­la­gen und das Wis­sen um Ihre Rech­te sind dabei von gro­ßer Bedeu­tung.

Wenn der Ernst­fall ein­tritt, zählt jede Ent­schei­dung. Wer berufs­un­fä­hig wird, muss struk­tu­riert han­deln – vom Sam­meln ärzt­li­cher Nach­wei­se bis zur detail­lier­ten Beschrei­bung der eige­nen Berufs­tä­tig­keit. Ver­si­che­rer prü­fen sehr genau, ob der Leis­tungs­an­spruch gerecht­fer­tigt ist. Je bes­ser Sie vor­be­rei­tet sind, des­to rei­bungs­lo­ser ver­läuft das Ver­fah­ren. Gleich­zei­tig ist es beru­hi­gend zu wis­sen, dass hoch­wer­ti­ge Ver­trä­ge vie­le Stol­per­fal­len – wie die abs­trak­te Ver­wei­sung – von vorn­her­ein aus­schlie­ßen. Im Zwei­fels­fall emp­fiehlt es sich, früh­zei­tig Bera­tung ein­zu­ho­len und den Pro­zess nicht allein zu gehen. Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zeigt ihren wah­ren Wert erst im Leis­tungs­fall – und genau dann soll­te sie zuver­läs­sig grei­fen.

häu­fi­ge Fra­gen

Sie benö­ti­gen ein ärzt­li­ches Attest sowie eine aus­führ­li­che Beschrei­bung Ihrer zuletzt aus­ge­üb­ten Tätig­keit. Da der Antrag kom­plex sein kann und häu­fig über die spä­te­re Leis­tung ent­schei­det, soll­ten Sie früh­zei­tig pro­fes­sio­nel­le Hil­fe ein­ho­len. Für unse­re Kun­den steht ein erfah­re­nes Exper­ten­netz­werk für Leis­tungs­fäl­le bereit.

Sobald die Berufs­un­fä­hig­keit ärzt­lich bestä­tigt und die Prü­fung abge­schlos­sen ist. Rück­wir­ken­de Zah­lun­gen ab Ein­tritt der Berufs­un­fä­hig­keit sind mög­lich.

Sie kön­nen Wider­spruch ein­le­gen. Las­sen Sie sich dabei von Exper­ten bera­ten und rei­chen Sie gege­be­nen­falls zusätz­li­che Unter­la­gen ein.

So lan­ge, wie die medi­zi­nisch fest­ge­stell­te Berufs­un­fä­hig­keit besteht – maxi­mal jedoch bis zum ver­trag­lich ver­ein­bar­ten End­al­ter (z. B. 67 Jah­re).