Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung mit Vor­er­kran­kung: So ver­bes­sern Sie Ihre Chan­cen

Vor­er­kran­kun­gen sind kein Aus­schluss­grund – mit der rich­ti­gen Stra­te­gie sichern Sie sich den­noch ab.

Frau sitzt am Schreibtisch und schaut nachdenklich auf einen Laptop, aufgeschlagenes Notizbuch vor ihr, moderne Büroumgebung

Vie­le Men­schen mit gesund­heit­li­cher Vor­ge­schich­te befürch­ten, dass sie kei­ne Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung mehr abschlie­ßen kön­nen. Die Wahr­heit ist: Auch mit Vor­er­kran­kung lässt sich ein soli­der Ver­si­che­rungs­schutz rea­li­sie­ren – wenn man die Regeln kennt und pro­fes­sio­nell vor­geht. Ver­si­che­rer bewer­ten nicht pau­schal, son­dern prü­fen Ein­zel­fall für Ein­zel­fall. In die­ser Über­sicht erfah­ren Sie, wie Sie mit Krank­hei­ten oder Beschwer­den in der Vor­ge­schich­te eine pas­sen­de BU fin­den, wor­auf es bei Gesund­heits­fra­gen ankommt und wel­che Optio­nen Ihnen trotz Ableh­nun­gen offen­ste­hen.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Vor­er­kran­kung bedeu­tet nicht auto­ma­tisch Ableh­nung: Ver­si­che­rer unter­schei­den nach Art, Ver­lauf und Pro­gno­se der Erkran­kung.

  • Anony­me Risi­ko­vor­anfra­gen sind der Schlüs­sel: Damit lässt sich Ihre Ver­si­cher­bar­keit prü­fen, ohne dass Daten gespei­chert wer­den.

  • Gesund­heits­fra­gen müs­sen wahr­heits­ge­mäß beant­wor­tet wer­den: Feh­ler oder Aus­las­sun­gen kön­nen spä­ter zum Ver­lust des Ver­si­che­rungs­schut­zes füh­ren.

  • Ärzt­li­che Attes­te ver­bes­sern Ihre Chan­cen: Je kla­rer Ihr Gesund­heits­zu­stand doku­men­tiert ist, des­to bes­ser die Ein­schät­zung durch den Ver­si­che­rer.

  • Auch bei Aus­schlüs­sen oder Zuschlä­gen ist ein Ver­trag oft mög­lich: Mit der rich­ti­gen Bera­tung lässt sich der Schutz oft den­noch sinn­voll gestal­ten.

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Ihre Über­sicht
Ihre Über­sicht

Erkran­kung ist nicht gleich Risi­ko

Chan­cen, Hür­den und Wege zur Absi­che­rung

Nicht jede Vor­er­kran­kung führt auto­ma­tisch zu einer Ableh­nung durch den Ver­si­che­rer. Ent­schei­dend ist, wie die Ver­si­che­rung Ihr indi­vi­du­el­les Risi­ko ein­schätzt – und wel­che Optio­nen Sie ken­nen. In die­sem Abschnitt zei­gen wir Ihnen, wel­che gesund­heit­li­chen Ein­schrän­kun­gen häu­fig akzep­tiert wer­den, wann es kri­tisch wird und wie Sie den­noch den pas­sen­den Schutz fin­den.

Auch mit gesund­heit­li­chen Ein­schrän­kun­gen lässt sich eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abschlie­ßen. Ent­schei­dend sind Art, Ver­lauf und Zeit­punkt der Erkran­kung. Je län­ger die letz­te Behand­lung zurück­liegt und je sta­bi­ler Ihr Gesund­heits­zu­stand, des­to bes­ser ste­hen die Chan­cen. Oft sind Ver­trä­ge mit Zuschlag oder Aus­schluss­klau­sel mög­lich – in man­chen Fäl­len auch ohne Ein­schrän­kung.

Pro­ble­ma­tisch wird es, wenn Sie schwe­re oder aktu­el­le Erkran­kun­gen haben – ins­be­son­de­re psy­chi­sche Vor­er­kran­kun­gen, chro­ni­sche Lei­den oder sta­tio­nä­re Auf­ent­hal­te in den letz­ten fünf Jah­ren. Auch unkla­re Dia­gno­sen, offe­ne The­ra­pien oder lau­fen­de Behand­lun­gen sind für Ver­si­che­rer kri­tisch. In sol­chen Fäl­len kommt es auf eine exak­te Doku­men­ta­ti­on und stra­te­gi­sches Vor­ge­hen an.

Die wich­tigs­ten Stra­te­gien: anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge, ärzt­li­che Attes­te, ver­ein­fach­te Gesund­heits­prü­fun­gen, Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tien oder BU-Optio­nen. Auch eine Kom­bi­na­ti­on aus Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung und spä­te­rer BU kann sinn­voll sein. Ent­schei­dend ist, dass Sie ehr­lich blei­ben – und sich von einem erfah­re­nen Ver­si­che­rungs­mak­ler beglei­ten las­sen.

Kei­ne pau­scha­le Ableh­nung – so unter­schei­den Ver­si­che­rer bei Vor­er­kran­kun­gen

Vor­er­kran­kung? Kein No-Go!

Vie­le Antrag­stel­ler glau­ben, dass Vor­er­kran­kun­gen auto­ma­tisch zum Aus­schluss füh­ren. Doch in der Pra­xis bewer­ten Ver­si­che­rer indi­vi­du­ell – je nach Art, Ver­lauf und Pro­gno­se der gesund­heit­li­chen Ein­schrän­kung. Die Unter­schei­dung zwi­schen leich­ten, mitt­le­ren und schwe­ren Vor­er­kran­kun­gen spielt dabei eine zen­tra­le Rol­le. Wer die­se Ein­schät­zung ver­steht, kann gezielt vor­ge­hen und unnö­ti­ge Ableh­nun­gen ver­mei­den.

Ob All­er­gie, Band­schei­ben­vor­fall oder depres­si­ve Epi­so­de – nicht jede Vor­er­kran­kung bedeu­tet auto­ma­tisch das Aus für Ihre Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Ver­si­che­rer prü­fen im Detail: Wel­che Dia­gno­se liegt vor? Wie lan­ge liegt sie zurück? Gab es eine voll­stän­di­ge Hei­lung oder bestehen noch Ein­schrän­kun­gen? Die­se Ein­schät­zung beein­flusst, ob Sie einen Zuschlag, eine Aus­schluss­klau­sel oder im bes­ten Fall einen nor­ma­len Ver­si­che­rungs­schutz erhal­ten.

Leich­te Erkran­kun­gen wie z. B. Heu­schnup­fen, Blind­darm­ent­fer­nung oder eine aus­ge­heil­te Sport­ver­let­zung sind in der Regel unkri­tisch. Sie wer­den häu­fig ohne Ein­schrän­kung akzep­tiert – vor­aus­ge­setzt, die Behand­lung liegt aus­rei­chend lan­ge zurück.

Mit­tel­schwe­re Vor­er­kran­kun­gen, etwa Asth­ma, Migrä­ne, Schild­drü­sen­er­kran­kun­gen oder Tin­ni­tus, füh­ren je nach Schwe­re­grad und Ver­lauf zu einem Risi­ko­zu­schlag oder einer Aus­schluss­klau­sel. Ent­schei­dend ist hier die Doku­men­ta­ti­on: Wer Attes­te und Ver­laufs­be­rich­te vor­le­gen kann, ver­bes­sert sei­ne Chan­cen auf ein akzep­ta­bles Ange­bot deut­lich.

Schwe­re Erkran­kun­gen wie Depres­sio­nen, Mul­ti­ple Skle­ro­se, Mor­bus Crohn oder chro­ni­sche Rücken­lei­den stel­len für Ver­si­che­rer ein hohes Risi­ko dar. In sol­chen Fäl­len kann der Antrag abge­lehnt wer­den – muss aber nicht. Mit der rich­ti­gen Stra­te­gie, etwa über eine anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge, ist in vie­len Fäl­len den­noch ein Ver­trag mög­lich, wenn auch mit Ein­schrän­kun­gen.

Wich­tig: Vie­le Krank­hei­ten, die Antrag­stel­ler als „Pro­blem“ emp­fin­den, gel­ten bei Ver­si­che­rern als unkri­tisch – etwa eine mil­de Migrä­ne oder eine behan­del­te Magen­schleim­haut­ent­zün­dung. Daher ist es sinn­voll, den Gesund­heits­zu­stand gemein­sam mit einem spe­zia­li­sier­ten Ver­si­che­rungs­mak­ler ein­zu­ord­nen und gezielt pas­sen­de Anbie­ter aus­zu­wäh­len.

War­um Gesund­heits­fra­gen und Doku­men­ta­ti­on über Ihre Ver­si­cher­bar­keit ent­schei­den

So prü­fen Ver­si­che­rer: Gesund­heits­fra­gen, Risi­ko­ana­ly­se und Anzei­ge­pflicht

Der Abschluss einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung beginnt immer mit einer Risi­ko­prü­fung – und die­se stützt sich in ers­ter Linie auf Ihre Gesund­heits­an­ga­ben. Ver­si­che­rer nut­zen dazu struk­tu­rier­te Fra­ge­bö­gen, um Vor­er­kran­kun­gen, Behand­lun­gen und The­ra­pien ein­zu­schät­zen. Wer hier feh­ler­haf­te oder unvoll­stän­di­ge Anga­ben macht, ris­kiert nicht nur eine Ableh­nung, son­dern auch spä­ter den Ver­lust des Ver­si­che­rungs­schut­zes. Des­halb ist es wich­tig, zu wis­sen, wie die Prü­fung abläuft – und wor­auf Sie beson­ders ach­ten müs­sen.

Ver­si­che­rer stel­len bei der Antrag­stel­lung soge­nann­te Gesund­heits­fra­gen. Die­se bezie­hen sich meist auf einen Zeit­raum von fünf bis zehn Jah­ren rück­wir­kend und erfas­sen Dia­gno­sen, Beschwer­den, ärzt­li­che Behand­lun­gen, Kli­nik­auf­ent­hal­te sowie regel­mä­ßi­ge Medi­ka­men­ten­ein­nah­men. Dabei sind nicht nur chro­ni­sche Erkran­kun­gen oder Kran­ken­haus­auf­ent­hal­te rele­vant, son­dern auch ver­meint­li­che Klei­nig­kei­ten wie wie­der­keh­ren­de Rücken­schmer­zen, gele­gent­li­che Psy­cho­the­ra­pie­sit­zun­gen oder dia­gnos­ti­zier­ter Blut­hoch­druck.

Die Ver­si­che­rer nut­zen Ihre Anga­ben, um eine Risi­ko­ein­stu­fung vor­zu­neh­men. Je nach Ergeb­nis erfolgt:

  • eine Annah­me ohne Ein­schrän­kun­gen,

  • ein Ver­trag mit Risi­ko­zu­schlag oder Aus­schluss­klau­sel,

  • eine Rück­fra­ge mit Bit­te um Attes­te oder Arzt­be­rich­te,

  • oder eine direk­te Ableh­nung.

Eine zen­tra­le Rol­le spielt dabei die vor­ver­trag­li­che Anzei­ge­pflicht. Als Antrag­stel­ler sind Sie ver­pflich­tet, alle Gesund­heits­fra­gen voll­stän­dig, kor­rekt und wahr­heits­ge­mäß zu beant­wor­ten – selbst dann, wenn Sie glau­ben, eine Erkran­kung sei längst aus­ge­heilt oder irrele­vant. Falsch­an­ga­ben oder Ver­schwei­gen kön­nen dazu füh­ren, dass die Ver­si­che­rung im Leis­tungs­fall vom Ver­trag zurück­tritt oder kei­ne Zah­lung leis­tet. Beson­ders kri­tisch wird es, wenn Dia­gno­sen in der Pati­en­ten­ak­te auf­tau­chen, die nicht im Antrag genannt wur­den – denn Ver­si­che­rer holen sich im Leis­tungs­fall fast immer eine voll­stän­di­ge Akten­ein­sicht.

Für Antrag­stel­ler mit Vor­er­kran­kun­gen ist daher höchs­te Sorg­falt gebo­ten. Las­sen Sie sich idea­ler­wei­se bei der Beant­wor­tung der Gesund­heits­fra­gen beglei­ten – und nut­zen Sie bei Unsi­cher­hei­ten den siche­ren Weg über eine anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge. So ver­mei­den Sie spä­te­re Kon­flik­te und haben rea­lis­ti­sche Chan­cen auf einen indi­vi­du­ell pas­sen­den Ver­si­che­rungs­schutz.

BU trotz Krank­heit? Die­se Wege ste­hen Ihnen offen

Wei­te­re The­men, die Sie inter­es­sie­ren könn­ten

Wenn Sie sich mit dem The­ma Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung und Vor­er­kran­kung beschäf­ti­gen, sto­ßen Sie schnell auf wei­te­re Fra­gen: Gibt es spe­zi­el­le Stra­te­gien bei psy­chi­schen Erkran­kun­gen? Wie funk­tio­niert die anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge? Und was tun, wenn klas­si­sche BU-Tari­fe nicht infra­ge kom­men? In die­sen Bei­trä­gen erhal­ten Sie fun­dier­te Ant­wor­ten und pra­xis­na­he Emp­feh­lun­gen.

BU trotz psy­chi­scher Erkran­kung

Junge Frau spricht offen in einem therapeutischen Gespräch – symbolisch für psychische Belastungen und deren Bedeutung bei der BU.

Psy­chi­sche Vor­er­kran­kun­gen wie Depres­sio­nen oder Angst­stö­run­gen gehö­ren zu den häu­figs­ten Ableh­nungs­grün­den – doch es gibt Lösun­gen. Wir zei­gen, wel­che Wege den­noch offen­ste­hen und wor­auf Sie beim Antrag beson­ders ach­ten soll­ten.

Anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge

Person arbeitet am Laptop, daneben Symbole für Datenschutz und Sicherheit – steht sinnbildlich für anonyme Risikovoranfrage zur BU-Versicherung

Sie möch­ten wis­sen, ob ein Abschluss trotz Vor­er­kran­kung mög­lich ist, ohne dass Ihre Anga­ben dau­er­haft gespei­chert wer­den? Die anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge ist der dis­kre­te und risi­ko­lo­se Weg zur ers­ten Ein­schät­zung – wir erklä­ren, wie’s funk­tio­niert.

Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Mutter und Kind lachen sich innig an beim Spaziergang im Herbst – Geborgenheit, Lebensfreude und familiäre Nähe im Alltag.

Wenn klas­si­sche BU-Tari­fe nicht infra­ge kom­men, kann eine Kom­bi­na­ti­on mit einer Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung eine sinn­vol­le Alter­na­ti­ve sein – mit spä­te­rer Opti­on auf eine voll­wer­ti­ge BU. Erfah­ren Sie, wie die­ser Weg funk­tio­niert und für wen er geeig­net ist.

Die­se Stra­te­gien hel­fen, wenn eine nor­ma­le Antrag­stel­lung nicht mög­lich scheint

Erfolgs­we­ge trotz Vor­er­kran­kung: So sichern Sie sich den­noch ab

Vor­er­kran­kun­gen müs­sen kein Hin­der­nis sein – wenn man weiß, wel­che Wege zur Ver­fü­gung ste­hen. Ob über eine anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge, ärzt­li­che Zusatz­do­ku­men­te oder spe­zi­el­le Tari­fe mit ver­ein­fach­ter Gesund­heits­prü­fung: Es gibt ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten, um trotz gesund­heit­li­cher Vor­ge­schich­te eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen. Wich­tig ist ein geziel­tes, pro­fes­sio­nell beglei­te­tes Vor­ge­hen.

Der wich­tigs­te Schritt auf dem Weg zur BU mit Vor­er­kran­kung ist die anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge. Dabei wird Ihr Gesund­heits­zu­stand detail­liert, aber ohne Namens­nen­nung an ver­schie­de­ne Ver­si­che­rer über­mit­telt – mit dem Ziel, ers­te Ein­schät­zun­gen zur Ver­si­cher­bar­keit ein­zu­ho­len. Die­se Metho­de ist risi­ko­frei, da kei­ne offi­zi­el­len Daten­sät­ze ent­ste­hen, die spä­te­re Anträ­ge beein­flus­sen könn­ten. Gera­de bei psy­chi­schen Erkran­kun­gen, chro­ni­schen Beschwer­den oder kom­ple­xen Dia­gno­sen ist die Vor­anfra­ge der bes­te ers­te Schritt.

Ergän­zend sind ärzt­li­che Attes­te oder Fach­arzt­be­rich­te sinn­voll. Die­se soll­ten die aktu­el­le Sta­bi­li­tät Ihrer Erkran­kung oder eine abge­schlos­se­ne Behand­lung bestä­ti­gen. Je genau­er die medi­zi­ni­sche Doku­men­ta­ti­on, des­to bes­ser kön­nen Ver­si­che­rer den tat­säch­li­chen Risi­ko­sta­tus bewer­ten. Vie­le Ableh­nun­gen resul­tie­ren aus feh­len­den oder ver­al­te­ten Unter­la­gen – mit geziel­ter Vor­be­rei­tung lässt sich das ver­mei­den.

Ein wei­te­rer Weg ist die ver­ein­fach­te Gesund­heits­prü­fung. Man­che Ver­si­che­rer bie­ten Akti­ons­an­ge­bo­te mit ver­kürz­ten Fra­gen – oft auf weni­ge Punk­te begrenzt, z. B. kei­ne sta­tio­nä­ren Behand­lun­gen in den letz­ten fünf Jah­ren. Auch wenn die­se Tari­fe nicht für jeden geeig­net sind, kön­nen sie für bestimm­te Berufs­grup­pen oder Alters­klas­sen eine Opti­on dar­stel­len.

Wer kei­ne Chan­ce auf eine klas­si­sche BU hat, soll­te zudem prü­fen, ob eine Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung mit BU-Opti­on mög­lich ist. Die­se sichert zwar nicht direkt die Arbeits­kraft ab, bie­tet aber zumin­dest eine defi­nier­te Leis­tung bei bestimm­ten Ein­schrän­kun­gen – und erlaubt spä­ter häu­fig den Umstieg in eine BU ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung.

Die rich­ti­ge Stra­te­gie ist ent­schei­dend. Nicht jede Vor­er­kran­kung bedeu­tet Ableh­nung – oft hängt es an Details in der Doku­men­ta­ti­on oder an der Aus­wahl der pas­sen­den Anbie­ter. Mit pro­fes­sio­nel­ler Unter­stüt­zung las­sen sich vie­le schein­bar aus­sichts­lo­se Fäl­le den­noch erfolg­reich absi­chern.

Wie Ver­si­che­rer mit erhöh­tem Risi­ko umge­hen – und was das für Sie bedeu­tet

Aus­schlüs­se, Zuschlä­ge und Alter­na­ti­ven: Was Sie wis­sen soll­ten

Nicht jede Vor­er­kran­kung führt zur Ableh­nung – aber häu­fig zu beson­de­ren Bedin­gun­gen. Ver­si­che­rer grei­fen auf soge­nann­te Risi­ko­zu­schlä­ge oder Aus­schluss­klau­seln zurück, um indi­vi­du­el­le Risi­ken abzu­si­chern. Was die­se Anpas­sun­gen genau bedeu­ten, wie sie sich auf Ihren Schutz aus­wir­ken und wann Alter­na­ti­ven zur klas­si­schen BU sinn­voll sind, erfah­ren Sie hier.

Wenn eine Vor­er­kran­kung vor­liegt, prü­fen Ver­si­che­rer nicht nur, ob ein Ver­trag mög­lich ist – son­dern auch, zu wel­chen Bedin­gun­gen. Zwei gän­gi­ge Anpas­sun­gen sind dabei Risi­ko­zu­schlä­ge und Aus­schluss­klau­seln:

  • Ein Risi­ko­zu­schlag bedeu­tet, dass Sie einen höhe­ren Bei­trag zah­len, weil das Erkran­kungs­ri­si­ko aus Sicht des Ver­si­che­rers über dem Durch­schnitt liegt. Die Leis­tung bleibt im Gegen­zug voll­stän­dig erhal­ten – auch bei einer spä­te­ren Berufs­un­fä­hig­keit durch die Vor­er­kran­kung.

  • Eine Aus­schluss­klau­sel schließt bestimm­te Ursa­chen von der Leis­tung aus. Das heißt: Wenn Sie auf­grund der genann­ten Vor­er­kran­kung berufs­un­fä­hig wer­den, besteht kein Anspruch auf die ver­si­cher­te BU-Ren­te. In man­chen Fäl­len gel­ten sogar dyna­mi­sche Aus­schlüs­se, z. B. für alle Erkran­kun­gen, die mit einem bestimm­ten Organ­sys­tem zusam­men­hän­gen.

Ob Zuschlag oder Aus­schluss – bei­des muss trans­pa­rent und nach­voll­zieh­bar im Ver­si­che­rungs­schein doku­men­tiert sein. Daher ist es wich­tig, dass Sie die­se Klau­seln ver­ste­hen, bevor Sie den Ver­trag unter­schrei­ben. Ein erfah­re­ner Ver­si­che­rungs­mak­ler hilft Ihnen, die Bedeu­tung sol­cher For­mu­lie­run­gen kor­rekt ein­zu­ord­nen.

In bestimm­ten Fäl­len ist auch der Wech­sel in ein alter­na­ti­ves Pro­dukt sinn­voll – etwa eine Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung, eine Erwerbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung oder ein Kom­bi­ta­rif mit Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie. Die­se Pro­duk­te bie­ten nicht die­sel­be Absi­che­rung wie eine voll­wer­ti­ge BU, kön­nen aber in gesund­heit­lich schwie­ri­gen Situa­tio­nen eine sinn­vol­le Zwi­schen­lö­sung dar­stel­len – etwa bis sich der Gesund­heits­zu­stand sta­bi­li­siert und ein BU-Abschluss zu bes­se­ren Bedin­gun­gen mög­lich wird.

Ach­ten Sie dar­auf, dass jede Lösung indi­vi­du­ell abge­stimmt wer­den muss. Ein Aus­schluss kann akzep­ta­bel sein, wenn er einen sel­ten betrof­fe­nen Bereich betrifft – ist aber pro­ble­ma­tisch, wenn genau die­ser Bereich für Ihren Beruf zen­tral ist (z. B. Rücken­be­schwer­den bei Hand­wer­kern). Je genau­er Sie Ihre beruf­li­che Tätig­keit und Ihre gesund­heit­li­che His­to­rie ken­nen, des­to bes­ser las­sen sich trag­fä­hi­ge Ent­schei­dun­gen tref­fen.

Gut vor­be­rei­tet – die­se The­men brin­gen Sie vor­an

Nütz­li­che Bei­trä­ge für Ihre nächs­ten Schrit­te

Ob Sie sich gera­de auf Ihren Antrag vor­be­rei­ten oder bereits eine Ableh­nung erhal­ten haben – die­se The­men hel­fen Ihnen, gezielt wei­ter­zu­kom­men. Infor­mie­ren Sie sich über Son­der­lö­sun­gen, fle­xi­ble Ver­trags­op­tio­nen und den rich­ti­gen Umgang mit gesund­heit­li­chen Ein­schrän­kun­gen. So schaf­fen Sie die Grund­la­ge für eine erfolg­rei­che Absi­che­rung.

Junge Studierende schreiben konzentriert in einem Hörsaal – sinnbildlich für Bildungsweg, Verantwortung und Zukunftsplanung.

BU für Stu­den­ten

Gera­de bei jun­gen Men­schen mit Vor­er­kran­kun­gen stellt sich die Fra­ge: Jetzt schon BU oder spä­ter? Wir zei­gen, wor­auf es bei Ein­stei­ger­ta­ri­fen, Gesund­heits­prü­fun­gen und Son­der­ak­tio­nen für Stu­die­ren­de und Aus­zu­bil­den­de ankommt.

Junge Frau mit ausgestreckten Armen am Meer, lächelt entspannt – steht symbolisch für finanzielle Freiheit dank Nachversicherungsgarantie in der BU

Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie

Vie­le Tari­fe bie­ten die Mög­lich­keit, den Ver­si­che­rungs­schutz spä­ter ohne neue Gesund­heits­prü­fung zu erhö­hen – etwa bei Hei­rat, Geburt oder Gehalts­sprung. Die­se Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie kann gera­de für Men­schen mit Vor­er­kran­kun­gen eine wert­vol­le Opti­on sein.

Mit der rich­ti­gen Vor­be­rei­tung ver­bes­sern Sie Ihre Chan­cen deut­lich

Vor dem Antrag: Was Sie selbst tun kön­nen

Eine sorg­fäl­ti­ge Vor­be­rei­tung ent­schei­det oft dar­über, ob Ihr Antrag ange­nom­men wird – und zu wel­chen Bedin­gun­gen. Wer rele­van­te Unter­la­gen sam­melt, ärzt­li­che Stel­lung­nah­men ein­holt und Tools wie Quick­Risk nutzt, ver­mei­det unnö­ti­ge Rück­fra­gen oder Ableh­nun­gen. Gleich­zei­tig legen Sie damit die Grund­la­ge für eine fai­re und indi­vi­du­el­le Risi­ko­prü­fung durch den Ver­si­che­rer.

Bevor Sie einen Antrag auf eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung stel­len, lohnt sich ein struk­tu­rier­ter Vor­be­rei­tungs­pro­zess. Der wich­tigs­te Schritt: Sam­meln Sie alle Infor­ma­tio­nen, die für den Gesund­heits­fra­ge­bo­gen rele­vant sind. Dazu gehö­ren Dia­gno­sen, Befun­de, Ent­las­sungs­be­rich­te, Medi­ka­men­ten­lis­ten und Behand­lungs­ver­läu­fe – mög­lichst mit Datums­an­ga­ben. Je voll­stän­di­ger Ihre Anga­ben, des­to gerin­ger ist das Risi­ko spä­te­rer Kon­flik­te im Leis­tungs­fall.

Ein beson­ders hilf­rei­ches Instru­ment in die­ser Pha­se ist der Quick­Risk-Check. Die­ses Tool erlaubt eine ers­te Ein­schät­zung Ihrer Ver­si­cher­bar­keit – schnell, anonym und ohne Ver­pflich­tung. Dabei beant­wor­ten Sie online eini­ge Fra­gen zu Ihrer Gesund­heit und erhal­ten inner­halb kür­zes­ter Zeit eine unver­bind­li­che Ein­schät­zung, ob und unter wel­chen Bedin­gun­gen ein BU-Abschluss wahr­schein­lich ist. Das spart Zeit, schützt Ihre Daten und hilft dabei, rea­lis­ti­sche Erwar­tun­gen zu ent­wi­ckeln.

Zusätz­lich emp­feh­len wir, bei sen­si­blen oder schwer ver­ständ­li­chen Dia­gno­sen eine ärzt­li­che Stel­lung­nah­me ein­zu­ho­len. Die­se soll­te mög­lichst sach­lich for­mu­liert sein und auch den Ver­lauf der Erkran­kung doku­men­tie­ren – ins­be­son­de­re, wenn sie bereits erfolg­reich abge­schlos­sen oder seit län­ge­rer Zeit sta­bil ist. Dies erhöht die Trans­pa­renz gegen­über dem Ver­si­che­rer und stärkt Ihre Posi­ti­on.

Unser Tipp: Nut­zen Sie die­sen Schritt nicht allein, son­dern las­sen Sie sich beglei­ten. Wir hel­fen Ihnen bei der Doku­men­ta­ti­on, der Aus­wer­tung von Attes­ten und der Aus­wahl pas­sen­der Tari­fe. Auch die Durch­füh­rung einer anony­men Risi­ko­vor­anfra­ge über­neh­men wir für Sie – daten­schutz­kon­form und gezielt bei den Ver­si­che­rern, die Vor­er­kran­kun­gen dif­fe­ren­ziert und fair bewer­ten.

Ant­wor­ten auf typi­sche Fra­gen, die in der Pra­xis immer wie­der auf­tau­chen

Was Sie schon immer über die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung mit Vor­er­kran­kung wis­sen woll­ten

Ja – jede auch schein­bar „unwich­ti­ge“ Dia­gno­se gehört in den Gesund­heits­fra­ge­bo­gen. Ver­si­che­rer prü­fen im Zwei­fel die voll­stän­di­ge Pati­en­ten­ak­te. Wer Dia­gno­sen ver­schweigt, ris­kiert im Leis­tungs­fall den Ver­lust des Ver­si­che­rungs­schut­zes.

Eine Ableh­nung ist kein end­gül­ti­ges Urteil. Es gibt vie­le Mög­lich­kei­ten, den­noch Schutz zu erhal­ten – z. B. über Alter­na­tiv­pro­duk­te, ande­re Anbie­ter oder spä­ter über Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tien. Wich­tig ist, kei­ne wei­te­ren Anträ­ge zu stel­len, bevor eine anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge aus­ge­wer­tet wur­de.

Nicht zwin­gend. Eine Aus­schluss­klau­sel kann sinn­voll sein, wenn sie einen Bereich betrifft, der für Ihren Beruf kei­ne Rol­le spielt. Ent­schei­dend ist, wie rele­vant die aus­ge­schlos­se­ne Erkran­kung für Ihre beruf­li­che Tätig­keit ist.

Ja – mit einer Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie las­sen sich vie­le Ver­trä­ge ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung auf­sto­cken. Das gilt z. B. bei Hei­rat, Gehalts­stei­ge­rung oder Geburt eines Kin­des. Vor­aus­set­zung ist, dass die­se Opti­on im Tarif ent­hal­ten ist.

Die meis­ten Gesund­heits­fra­gen bezie­hen sich auf die letz­ten 5 Jah­re ambu­lant und 10 Jah­re sta­tio­när. Bei schwe­ren oder psy­chi­schen Erkran­kun­gen kann der Zeit­raum auch dar­über hin­aus eine Rol­le spie­len – ins­be­son­de­re bei wie­der­hol­ter Behand­lung.

Ja. Man­che Ver­si­che­rer sind für bestimm­te Dia­gno­sen deut­lich kulan­ter als ande­re. Genau des­halb ist eine geziel­te, anony­me Vor­anfra­ge so wich­tig – denn sie zeigt, wel­che Gesell­schaf­ten am bes­ten zu Ihrer Vor­ge­schich­te pas­sen.

Zusam­men­fas­sung

Eine Vor­er­kran­kung muss kein Hin­der­nis für den Abschluss einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung sein – ent­schei­dend ist die rich­ti­ge Vor­ge­hens­wei­se. Ver­si­che­rer bewer­ten nicht pau­schal, son­dern dif­fe­ren­ziert nach Art, Ver­lauf und Pro­gno­se der gesund­heit­li­chen Ein­schrän­kung. Wer struk­tu­riert vor­geht, Gesund­heits­fra­gen kor­rekt beant­wor­tet und auf eine anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge setzt, hat auch mit Vor­er­kran­kung gute Chan­cen auf Ver­si­che­rungs­schutz.

Zusätz­li­che Mög­lich­kei­ten wie ärzt­li­che Attes­te, ver­ein­fach­te Gesund­heits­fra­gen, BU-Optio­nen oder Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tien erwei­tern den Hand­lungs­spiel­raum deut­lich. Aus­schlüs­se oder Zuschlä­ge sind in vie­len Fäl­len akzep­ta­bel – vor allem, wenn sie nicht den Kern Ihrer beruf­li­chen Tätig­keit betref­fen.

Mit der pas­sen­den Bera­tung, einer ehr­li­chen Ana­ly­se Ihrer Vor­ge­schich­te und einer geziel­ten Stra­te­gie fin­den auch Men­schen mit Vor­er­kran­kun­gen einen Ver­si­che­rungs­schutz, der zu ihnen passt – und der sie im Ernst­fall zuver­läs­sig absi­chert.

häu­fi­ge Fra­gen

Schwe­re psy­chi­sche Erkran­kun­gen, Mul­ti­ple Skle­ro­se, Krebs, chro­ni­sche Rücken­schmer­zen mit Krank­schrei­bung, Mor­bus Crohn oder wie­der­keh­ren­de sta­tio­nä­re Auf­ent­hal­te zäh­len zu den häu­figs­ten Ableh­nungs­grün­den. Die Bewer­tung hängt aber immer vom Ein­zel­fall ab.

Je nach Erkran­kung ver­lan­gen Ver­si­che­rer sym­ptom­freie Zeit­räu­me von 6 Mona­ten bis zu 5 Jah­ren. Bei psy­chi­schen Erkran­kun­gen sind meist min­des­tens 3 Jah­re ohne Behand­lung erfor­der­lich, bei leich­te­ren Dia­gno­sen rei­chen oft 1–2 Jah­re aus.

Eine Aus­schluss­klau­sel schließt bestimm­te Ursa­chen (z. B. Rücken, Psy­che, All­er­gien) von der Leis­tung aus. Tritt die Berufs­un­fä­hig­keit infol­ge der aus­ge­schlos­se­nen Erkran­kung ein, wird kei­ne BU-Ren­te gezahlt.

In bestimm­ten Situa­tio­nen, etwa bei Grup­pen­ver­trä­gen über den Arbeit­ge­ber oder bei Son­der­ak­tio­nen, sind BU-Tari­fe mit ver­ein­fach­ten Gesund­heits­fra­gen mög­lich. Eine voll­stän­di­ge Absi­che­rung ohne Gesund­heits­prü­fung gibt es aller­dings nicht.

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