Berufsunfähigkeitsversicherung mit Vorerkrankung: So verbessern Sie Ihre Chancen
Vorerkrankungen sind kein Ausschlussgrund – mit der richtigen Strategie sichern Sie sich dennoch ab.
Viele Menschen mit gesundheitlicher Vorgeschichte befürchten, dass sie keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr abschließen können. Die Wahrheit ist: Auch mit Vorerkrankung lässt sich ein solider Versicherungsschutz realisieren – wenn man die Regeln kennt und professionell vorgeht. Versicherer bewerten nicht pauschal, sondern prüfen Einzelfall für Einzelfall. In dieser Übersicht erfahren Sie, wie Sie mit Krankheiten oder Beschwerden in der Vorgeschichte eine passende BU finden, worauf es bei Gesundheitsfragen ankommt und welche Optionen Ihnen trotz Ablehnungen offenstehen.
Das Wichtigste auf einem Blick
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Erkrankung ist nicht gleich Risiko
Chancen, Hürden und Wege zur Absicherung
Nicht jede Vorerkrankung führt automatisch zu einer Ablehnung durch den Versicherer. Entscheidend ist, wie die Versicherung Ihr individuelles Risiko einschätzt – und welche Optionen Sie kennen. In diesem Abschnitt zeigen wir Ihnen, welche gesundheitlichen Einschränkungen häufig akzeptiert werden, wann es kritisch wird und wie Sie dennoch den passenden Schutz finden.
Auch mit gesundheitlichen Einschränkungen lässt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Entscheidend sind Art, Verlauf und Zeitpunkt der Erkrankung. Je länger die letzte Behandlung zurückliegt und je stabiler Ihr Gesundheitszustand, desto besser stehen die Chancen. Oft sind Verträge mit Zuschlag oder Ausschlussklausel möglich – in manchen Fällen auch ohne Einschränkung.
Problematisch wird es, wenn Sie schwere oder aktuelle Erkrankungen haben – insbesondere psychische Vorerkrankungen, chronische Leiden oder stationäre Aufenthalte in den letzten fünf Jahren. Auch unklare Diagnosen, offene Therapien oder laufende Behandlungen sind für Versicherer kritisch. In solchen Fällen kommt es auf eine exakte Dokumentation und strategisches Vorgehen an.
Die wichtigsten Strategien: anonyme Risikovoranfrage, ärztliche Atteste, vereinfachte Gesundheitsprüfungen, Nachversicherungsgarantien oder BU-Optionen. Auch eine Kombination aus Grundfähigkeitsversicherung und späterer BU kann sinnvoll sein. Entscheidend ist, dass Sie ehrlich bleiben – und sich von einem erfahrenen Versicherungsmakler begleiten lassen.
Keine pauschale Ablehnung – so unterscheiden Versicherer bei Vorerkrankungen
Vorerkrankung? Kein No-Go!
Viele Antragsteller glauben, dass Vorerkrankungen automatisch zum Ausschluss führen. Doch in der Praxis bewerten Versicherer individuell – je nach Art, Verlauf und Prognose der gesundheitlichen Einschränkung. Die Unterscheidung zwischen leichten, mittleren und schweren Vorerkrankungen spielt dabei eine zentrale Rolle. Wer diese Einschätzung versteht, kann gezielt vorgehen und unnötige Ablehnungen vermeiden.
Ob Allergie, Bandscheibenvorfall oder depressive Episode – nicht jede Vorerkrankung bedeutet automatisch das Aus für Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung. Versicherer prüfen im Detail: Welche Diagnose liegt vor? Wie lange liegt sie zurück? Gab es eine vollständige Heilung oder bestehen noch Einschränkungen? Diese Einschätzung beeinflusst, ob Sie einen Zuschlag, eine Ausschlussklausel oder im besten Fall einen normalen Versicherungsschutz erhalten.
Leichte Erkrankungen wie z. B. Heuschnupfen, Blinddarmentfernung oder eine ausgeheilte Sportverletzung sind in der Regel unkritisch. Sie werden häufig ohne Einschränkung akzeptiert – vorausgesetzt, die Behandlung liegt ausreichend lange zurück.
Mittelschwere Vorerkrankungen, etwa Asthma, Migräne, Schilddrüsenerkrankungen oder Tinnitus, führen je nach Schweregrad und Verlauf zu einem Risikozuschlag oder einer Ausschlussklausel. Entscheidend ist hier die Dokumentation: Wer Atteste und Verlaufsberichte vorlegen kann, verbessert seine Chancen auf ein akzeptables Angebot deutlich.
Schwere Erkrankungen wie Depressionen, Multiple Sklerose, Morbus Crohn oder chronische Rückenleiden stellen für Versicherer ein hohes Risiko dar. In solchen Fällen kann der Antrag abgelehnt werden – muss aber nicht. Mit der richtigen Strategie, etwa über eine anonyme Risikovoranfrage, ist in vielen Fällen dennoch ein Vertrag möglich, wenn auch mit Einschränkungen.
Wichtig: Viele Krankheiten, die Antragsteller als „Problem“ empfinden, gelten bei Versicherern als unkritisch – etwa eine milde Migräne oder eine behandelte Magenschleimhautentzündung. Daher ist es sinnvoll, den Gesundheitszustand gemeinsam mit einem spezialisierten Versicherungsmakler einzuordnen und gezielt passende Anbieter auszuwählen.
Warum Gesundheitsfragen und Dokumentation über Ihre Versicherbarkeit entscheiden
So prüfen Versicherer: Gesundheitsfragen, Risikoanalyse und Anzeigepflicht
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung beginnt immer mit einer Risikoprüfung – und diese stützt sich in erster Linie auf Ihre Gesundheitsangaben. Versicherer nutzen dazu strukturierte Fragebögen, um Vorerkrankungen, Behandlungen und Therapien einzuschätzen. Wer hier fehlerhafte oder unvollständige Angaben macht, riskiert nicht nur eine Ablehnung, sondern auch später den Verlust des Versicherungsschutzes. Deshalb ist es wichtig, zu wissen, wie die Prüfung abläuft – und worauf Sie besonders achten müssen.
Versicherer stellen bei der Antragstellung sogenannte Gesundheitsfragen. Diese beziehen sich meist auf einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren rückwirkend und erfassen Diagnosen, Beschwerden, ärztliche Behandlungen, Klinikaufenthalte sowie regelmäßige Medikamenteneinnahmen. Dabei sind nicht nur chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte relevant, sondern auch vermeintliche Kleinigkeiten wie wiederkehrende Rückenschmerzen, gelegentliche Psychotherapiesitzungen oder diagnostizierter Bluthochdruck.
Die Versicherer nutzen Ihre Angaben, um eine Risikoeinstufung vorzunehmen. Je nach Ergebnis erfolgt:
eine Annahme ohne Einschränkungen,
ein Vertrag mit Risikozuschlag oder Ausschlussklausel,
eine Rückfrage mit Bitte um Atteste oder Arztberichte,
oder eine direkte Ablehnung.
Eine zentrale Rolle spielt dabei die vorvertragliche Anzeigepflicht. Als Antragsteller sind Sie verpflichtet, alle Gesundheitsfragen vollständig, korrekt und wahrheitsgemäß zu beantworten – selbst dann, wenn Sie glauben, eine Erkrankung sei längst ausgeheilt oder irrelevant. Falschangaben oder Verschweigen können dazu führen, dass die Versicherung im Leistungsfall vom Vertrag zurücktritt oder keine Zahlung leistet. Besonders kritisch wird es, wenn Diagnosen in der Patientenakte auftauchen, die nicht im Antrag genannt wurden – denn Versicherer holen sich im Leistungsfall fast immer eine vollständige Akteneinsicht.
Für Antragsteller mit Vorerkrankungen ist daher höchste Sorgfalt geboten. Lassen Sie sich idealerweise bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen begleiten – und nutzen Sie bei Unsicherheiten den sicheren Weg über eine anonyme Risikovoranfrage. So vermeiden Sie spätere Konflikte und haben realistische Chancen auf einen individuell passenden Versicherungsschutz.
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Vorerkrankungen müssen kein Hindernis sein – wenn man weiß, welche Wege zur Verfügung stehen. Ob über eine anonyme Risikovoranfrage, ärztliche Zusatzdokumente oder spezielle Tarife mit vereinfachter Gesundheitsprüfung: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um trotz gesundheitlicher Vorgeschichte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Wichtig ist ein gezieltes, professionell begleitetes Vorgehen.
Der wichtigste Schritt auf dem Weg zur BU mit Vorerkrankung ist die anonyme Risikovoranfrage. Dabei wird Ihr Gesundheitszustand detailliert, aber ohne Namensnennung an verschiedene Versicherer übermittelt – mit dem Ziel, erste Einschätzungen zur Versicherbarkeit einzuholen. Diese Methode ist risikofrei, da keine offiziellen Datensätze entstehen, die spätere Anträge beeinflussen könnten. Gerade bei psychischen Erkrankungen, chronischen Beschwerden oder komplexen Diagnosen ist die Voranfrage der beste erste Schritt.
Ergänzend sind ärztliche Atteste oder Facharztberichte sinnvoll. Diese sollten die aktuelle Stabilität Ihrer Erkrankung oder eine abgeschlossene Behandlung bestätigen. Je genauer die medizinische Dokumentation, desto besser können Versicherer den tatsächlichen Risikostatus bewerten. Viele Ablehnungen resultieren aus fehlenden oder veralteten Unterlagen – mit gezielter Vorbereitung lässt sich das vermeiden.
Ein weiterer Weg ist die vereinfachte Gesundheitsprüfung. Manche Versicherer bieten Aktionsangebote mit verkürzten Fragen – oft auf wenige Punkte begrenzt, z. B. keine stationären Behandlungen in den letzten fünf Jahren. Auch wenn diese Tarife nicht für jeden geeignet sind, können sie für bestimmte Berufsgruppen oder Altersklassen eine Option darstellen.
Wer keine Chance auf eine klassische BU hat, sollte zudem prüfen, ob eine Grundfähigkeitsversicherung mit BU-Option möglich ist. Diese sichert zwar nicht direkt die Arbeitskraft ab, bietet aber zumindest eine definierte Leistung bei bestimmten Einschränkungen – und erlaubt später häufig den Umstieg in eine BU ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Die richtige Strategie ist entscheidend. Nicht jede Vorerkrankung bedeutet Ablehnung – oft hängt es an Details in der Dokumentation oder an der Auswahl der passenden Anbieter. Mit professioneller Unterstützung lassen sich viele scheinbar aussichtslose Fälle dennoch erfolgreich absichern.
Wie Versicherer mit erhöhtem Risiko umgehen – und was das für Sie bedeutet
Ausschlüsse, Zuschläge und Alternativen: Was Sie wissen sollten
Nicht jede Vorerkrankung führt zur Ablehnung – aber häufig zu besonderen Bedingungen. Versicherer greifen auf sogenannte Risikozuschläge oder Ausschlussklauseln zurück, um individuelle Risiken abzusichern. Was diese Anpassungen genau bedeuten, wie sie sich auf Ihren Schutz auswirken und wann Alternativen zur klassischen BU sinnvoll sind, erfahren Sie hier.
Wenn eine Vorerkrankung vorliegt, prüfen Versicherer nicht nur, ob ein Vertrag möglich ist – sondern auch, zu welchen Bedingungen. Zwei gängige Anpassungen sind dabei Risikozuschläge und Ausschlussklauseln:
Ein Risikozuschlag bedeutet, dass Sie einen höheren Beitrag zahlen, weil das Erkrankungsrisiko aus Sicht des Versicherers über dem Durchschnitt liegt. Die Leistung bleibt im Gegenzug vollständig erhalten – auch bei einer späteren Berufsunfähigkeit durch die Vorerkrankung.
Eine Ausschlussklausel schließt bestimmte Ursachen von der Leistung aus. Das heißt: Wenn Sie aufgrund der genannten Vorerkrankung berufsunfähig werden, besteht kein Anspruch auf die versicherte BU-Rente. In manchen Fällen gelten sogar dynamische Ausschlüsse, z. B. für alle Erkrankungen, die mit einem bestimmten Organsystem zusammenhängen.
Ob Zuschlag oder Ausschluss – beides muss transparent und nachvollziehbar im Versicherungsschein dokumentiert sein. Daher ist es wichtig, dass Sie diese Klauseln verstehen, bevor Sie den Vertrag unterschreiben. Ein erfahrener Versicherungsmakler hilft Ihnen, die Bedeutung solcher Formulierungen korrekt einzuordnen.
In bestimmten Fällen ist auch der Wechsel in ein alternatives Produkt sinnvoll – etwa eine Grundfähigkeitsversicherung, eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder ein Kombitarif mit Nachversicherungsgarantie. Diese Produkte bieten nicht dieselbe Absicherung wie eine vollwertige BU, können aber in gesundheitlich schwierigen Situationen eine sinnvolle Zwischenlösung darstellen – etwa bis sich der Gesundheitszustand stabilisiert und ein BU-Abschluss zu besseren Bedingungen möglich wird.
Achten Sie darauf, dass jede Lösung individuell abgestimmt werden muss. Ein Ausschluss kann akzeptabel sein, wenn er einen selten betroffenen Bereich betrifft – ist aber problematisch, wenn genau dieser Bereich für Ihren Beruf zentral ist (z. B. Rückenbeschwerden bei Handwerkern). Je genauer Sie Ihre berufliche Tätigkeit und Ihre gesundheitliche Historie kennen, desto besser lassen sich tragfähige Entscheidungen treffen.
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Mit der richtigen Vorbereitung verbessern Sie Ihre Chancen deutlich
Vor dem Antrag: Was Sie selbst tun können
Eine sorgfältige Vorbereitung entscheidet oft darüber, ob Ihr Antrag angenommen wird – und zu welchen Bedingungen. Wer relevante Unterlagen sammelt, ärztliche Stellungnahmen einholt und Tools wie QuickRisk nutzt, vermeidet unnötige Rückfragen oder Ablehnungen. Gleichzeitig legen Sie damit die Grundlage für eine faire und individuelle Risikoprüfung durch den Versicherer.
Bevor Sie einen Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung stellen, lohnt sich ein strukturierter Vorbereitungsprozess. Der wichtigste Schritt: Sammeln Sie alle Informationen, die für den Gesundheitsfragebogen relevant sind. Dazu gehören Diagnosen, Befunde, Entlassungsberichte, Medikamentenlisten und Behandlungsverläufe – möglichst mit Datumsangaben. Je vollständiger Ihre Angaben, desto geringer ist das Risiko späterer Konflikte im Leistungsfall.
Ein besonders hilfreiches Instrument in dieser Phase ist der QuickRisk-Check. Dieses Tool erlaubt eine erste Einschätzung Ihrer Versicherbarkeit – schnell, anonym und ohne Verpflichtung. Dabei beantworten Sie online einige Fragen zu Ihrer Gesundheit und erhalten innerhalb kürzester Zeit eine unverbindliche Einschätzung, ob und unter welchen Bedingungen ein BU-Abschluss wahrscheinlich ist. Das spart Zeit, schützt Ihre Daten und hilft dabei, realistische Erwartungen zu entwickeln.
Zusätzlich empfehlen wir, bei sensiblen oder schwer verständlichen Diagnosen eine ärztliche Stellungnahme einzuholen. Diese sollte möglichst sachlich formuliert sein und auch den Verlauf der Erkrankung dokumentieren – insbesondere, wenn sie bereits erfolgreich abgeschlossen oder seit längerer Zeit stabil ist. Dies erhöht die Transparenz gegenüber dem Versicherer und stärkt Ihre Position.
Unser Tipp: Nutzen Sie diesen Schritt nicht allein, sondern lassen Sie sich begleiten. Wir helfen Ihnen bei der Dokumentation, der Auswertung von Attesten und der Auswahl passender Tarife. Auch die Durchführung einer anonymen Risikovoranfrage übernehmen wir für Sie – datenschutzkonform und gezielt bei den Versicherern, die Vorerkrankungen differenziert und fair bewerten.
Antworten auf typische Fragen, die in der Praxis immer wieder auftauchen
Was Sie schon immer über die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Vorerkrankung wissen wollten
Muss ich wirklich jede Kleinigkeit angeben?
Ja – jede auch scheinbar „unwichtige“ Diagnose gehört in den Gesundheitsfragebogen. Versicherer prüfen im Zweifel die vollständige Patientenakte. Wer Diagnosen verschweigt, riskiert im Leistungsfall den Verlust des Versicherungsschutzes.
Was passiert, wenn ich abgelehnt werde?
Eine Ablehnung ist kein endgültiges Urteil. Es gibt viele Möglichkeiten, dennoch Schutz zu erhalten – z. B. über Alternativprodukte, andere Anbieter oder später über Nachversicherungsgarantien. Wichtig ist, keine weiteren Anträge zu stellen, bevor eine anonyme Risikovoranfrage ausgewertet wurde.
Ist eine Ausschlussklausel automatisch schlecht?
Nicht zwingend. Eine Ausschlussklausel kann sinnvoll sein, wenn sie einen Bereich betrifft, der für Ihren Beruf keine Rolle spielt. Entscheidend ist, wie relevant die ausgeschlossene Erkrankung für Ihre berufliche Tätigkeit ist.
Kann ich meine BU später nochmal anpassen?
Ja – mit einer Nachversicherungsgarantie lassen sich viele Verträge ohne erneute Gesundheitsprüfung aufstocken. Das gilt z. B. bei Heirat, Gehaltssteigerung oder Geburt eines Kindes. Voraussetzung ist, dass diese Option im Tarif enthalten ist.
Wie lange zurück schauen die Versicherer bei Vorerkrankungen?
Die meisten Gesundheitsfragen beziehen sich auf die letzten 5 Jahre ambulant und 10 Jahre stationär. Bei schweren oder psychischen Erkrankungen kann der Zeitraum auch darüber hinaus eine Rolle spielen – insbesondere bei wiederholter Behandlung.
Gibt es Versicherer, die besser mit Vorerkrankungen umgehen?
Ja. Manche Versicherer sind für bestimmte Diagnosen deutlich kulanter als andere. Genau deshalb ist eine gezielte, anonyme Voranfrage so wichtig – denn sie zeigt, welche Gesellschaften am besten zu Ihrer Vorgeschichte passen.
Zusammenfassung
Eine Vorerkrankung muss kein Hindernis für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sein – entscheidend ist die richtige Vorgehensweise. Versicherer bewerten nicht pauschal, sondern differenziert nach Art, Verlauf und Prognose der gesundheitlichen Einschränkung. Wer strukturiert vorgeht, Gesundheitsfragen korrekt beantwortet und auf eine anonyme Risikovoranfrage setzt, hat auch mit Vorerkrankung gute Chancen auf Versicherungsschutz.
Zusätzliche Möglichkeiten wie ärztliche Atteste, vereinfachte Gesundheitsfragen, BU-Optionen oder Nachversicherungsgarantien erweitern den Handlungsspielraum deutlich. Ausschlüsse oder Zuschläge sind in vielen Fällen akzeptabel – vor allem, wenn sie nicht den Kern Ihrer beruflichen Tätigkeit betreffen.
Mit der passenden Beratung, einer ehrlichen Analyse Ihrer Vorgeschichte und einer gezielten Strategie finden auch Menschen mit Vorerkrankungen einen Versicherungsschutz, der zu ihnen passt – und der sie im Ernstfall zuverlässig absichert.
häufige Fragen
Welche Krankheiten führen zur Ablehnung bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung?
Schwere psychische Erkrankungen, Multiple Sklerose, Krebs, chronische Rückenschmerzen mit Krankschreibung, Morbus Crohn oder wiederkehrende stationäre Aufenthalte zählen zu den häufigsten Ablehnungsgründen. Die Bewertung hängt aber immer vom Einzelfall ab.
Wie lange muss man gesund sein, um eine BU trotz Vorerkrankung abzuschließen?
Je nach Erkrankung verlangen Versicherer symptomfreie Zeiträume von 6 Monaten bis zu 5 Jahren. Bei psychischen Erkrankungen sind meist mindestens 3 Jahre ohne Behandlung erforderlich, bei leichteren Diagnosen reichen oft 1–2 Jahre aus.
Was bedeutet eine Ausschlussklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Eine Ausschlussklausel schließt bestimmte Ursachen (z. B. Rücken, Psyche, Allergien) von der Leistung aus. Tritt die Berufsunfähigkeit infolge der ausgeschlossenen Erkrankung ein, wird keine BU-Rente gezahlt.
Gibt es Berufsunfähigkeitsversicherungen ohne Gesundheitsfragen bei Vorerkrankungen?
In bestimmten Situationen, etwa bei Gruppenverträgen über den Arbeitgeber oder bei Sonderaktionen, sind BU-Tarife mit vereinfachten Gesundheitsfragen möglich. Eine vollständige Absicherung ohne Gesundheitsprüfung gibt es allerdings nicht.