Nürn­ber­ger Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

nuernberger

BU4Future: Moder­ne Lösun­gen mit star­ken Leis­tun­gen für jedes Berufs­le­ben

Beratung Berufsunfaehigkeitsversicherung

Die Nürn­ber­ger zählt seit Jah­ren zu den renom­mier­tes­ten Anbie­tern im Bereich der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Mit dem Tarif „BU4Future“ bie­tet sie nicht nur umfas­sen­de Leis­tun­gen für Arbeit­neh­mer, Selbst­stän­di­ge und Beam­te, son­dern über­zeugt auch mit inno­va­ti­ven Bau­stei­nen wie der Kar­rie­re­klau­sel und einer soli­den Dienst­un­fä­hig­keits­klau­sel für Beam­te.

Beson­ders für jun­ge Ziel­grup­pen wie Schü­ler und Stu­den­ten hält die Nürn­ber­ger über­zeu­gen­de Lösun­gen bereit – inklu­si­ve fle­xi­bler Nach­ver­si­che­rung und Bei­trags­ge­stal­tung. Auf die­ser Sei­te erfah­ren Sie, für wen sich die Nürn­ber­ger beson­ders lohnt, wie die Gesund­heits­prü­fung abläuft und wor­auf Sie bei einem Abschluss ach­ten soll­ten.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Umfas­sen­der BU-Schutz für Ange­stell­te, Selbst­stän­di­ge, Beam­te, Schü­ler und Stu­den­ten

  • Inno­va­ti­ve Kar­rie­re­klau­sel mit auto­ma­ti­scher Anpas­sung an Ein­kom­mens­stei­ge­run­gen

  • Voll­wer­ti­ge Dienst­un­fä­hig­keits­klau­sel für Beam­te auf Wider­ruf, Pro­be und Lebens­zeit

  • Leis­tungs­star­ker Tarif BU4Future mit fle­xi­blen Nach­ver­si­che­rungs­mög­lich­kei­ten

  • Ver­ein­fach­te Gesund­heits­prü­fung in bestimm­ten Berufs­grup­pen oder Aktio­nen mög­lich

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BU4Future der Nürn­ber­ger im Detail

Was die Nürn­ber­ger BU beson­ders macht

Die Nürn­ber­ger über­zeugt mit einem moder­nen und ziel­grup­pen­ge­rech­ten Tarif­kon­zept. Ob Berufs­ein­stei­ger, Beam­ter oder Selbst­stän­di­ger – mit dem Tarif BU4Future passt sich der Ver­si­che­rungs­schutz fle­xi­bel an Lebens­pha­sen an. Die Kom­bi­na­ti­on aus hoher Leis­tungs­be­reit­schaft, durch­dach­ten Nach­ver­si­che­rungs­op­tio­nen und fai­ren Bedin­gun­gen bei der Gesund­heits­prü­fung macht das Ange­bot zu einer der sta­bils­ten Optio­nen auf dem Markt. Die fol­gen­den Tabs zei­gen, für wen sich die Nürn­ber­ger lohnt, wie sie bei Dienst­un­fä­hig­keit reagiert und wel­che Beson­der­hei­ten der Tarif bie­tet.

Die Nürn­ber­ger rich­tet sich an eine brei­te Ziel­grup­pe – von Schü­lern über Berufs­ein­stei­ger bis hin zu Aka­de­mi­kern und Selbst­stän­di­gen. Beson­ders attrak­tiv ist der Tarif für jun­ge Ver­si­cher­te, da schon ab dem 10. Lebens­jahr abge­schlos­sen wer­den kann. Schü­ler, Stu­den­ten und Aus­zu­bil­den­de pro­fi­tie­ren von güns­ti­gen Ein­stiegs­bei­trä­gen und kön­nen den Schutz spä­ter fle­xi­bel an ihre beruf­li­che Ent­wick­lung anpas­sen. Auch für Beam­te – ob auf Wider­ruf, Pro­be oder Lebens­zeit – bie­tet die Nürn­ber­ger soli­de Optio­nen mit einer voll­wer­ti­gen DU-Klau­sel. Selbst­stän­di­ge erhal­ten eine trans­pa­ren­te Absi­che­rung auf Basis des zuletzt erziel­ten Ein­kom­mens.

Die Nürn­ber­ger bie­tet im BU4­Fu­ture-Tarif einen umfang­rei­chen Schutz bei voll­stän­di­ger und teil­wei­ser Berufs­un­fä­hig­keit ab 50 %. Die Leis­tun­gen umfas­sen eine garan­tier­te monat­li­che BU-Ren­te, Bei­trags­be­frei­ung im Leis­tungs­fall sowie eine rück­wir­ken­de Leis­tung ab Ein­tritt der Berufs­un­fä­hig­keit (rück­wir­kend bis zu drei Jah­re mög­lich). Beson­ders her­vor­zu­he­ben ist die Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung bei bestimm­ten Lebens­er­eig­nis­sen oder Gehalts­stei­ge­run­gen. Bei Schü­lern und Stu­den­ten greift die spä­te­re Anpas­sung auto­ma­tisch – auch ohne kon­kre­ten Beruf zum Zeit­punkt des Abschlus­ses.

Die DU-Klau­sel der Nürn­ber­ger erfüllt markt­üb­li­che Anfor­de­run­gen und greift bei voll­stän­di­ger Dienst­un­fä­hig­keit auf Basis der Ent­las­sung durch den Dienst­herrn. Es han­delt sich um eine soge­nann­te „ech­te“ DU-Klau­sel – ins­be­son­de­re für Beam­te auf Pro­be und Lebens­zeit. Beam­te auf Wider­ruf pro­fi­tie­ren von einer spe­zi­ell gere­gel­ten Nach­ver­si­che­rung nach Über­nah­me. Eine ärzt­li­che Über­prü­fung der Dienst­un­fä­hig­keit durch die Ver­si­che­rung ist nicht erfor­der­lich, wenn die offi­zi­el­le DU-Aner­ken­nung durch den Dienst­herrn vor­liegt.

Ein Allein­stel­lungs­merk­mal ist die soge­nann­te „Kar­rie­re­klau­sel“: Steigt das Ein­kom­men inner­halb der ers­ten Jah­re nach Ver­trags­ab­schluss deut­lich an, kann die BU-Ren­te auto­ma­tisch ange­passt wer­den – ohne neue Gesund­heits­prü­fung. Auch im Fall einer Eltern­zeit kann eine bei­trags­freie Zeit ver­ein­bart wer­den. Die Kom­bi­na­ti­on aus Fle­xi­bi­li­tät und Leis­tung macht die Nürn­ber­ger ins­be­son­de­re für Aka­de­mi­ker und auf­stiegs­ori­en­tier­te Berufs­grup­pen attrak­tiv. Dazu kommt eine kla­re und trans­pa­ren­te Leis­tungs­prü­fung, die in unab­hän­gi­gen Tests regel­mä­ßig als fair bewer­tet wird.

Die Gesund­heits­prü­fung der Nürn­ber­ger erfolgt wie bei allen BU-Ver­si­che­rern risi­ko­ori­en­tiert, jedoch gibt es regel­mä­ßig ver­ein­fach­te Bedin­gun­gen bei Akti­ons­an­trä­gen – etwa für jun­ge Berufs­ein­stei­ger oder im Rah­men von Koope­ra­tio­nen mit Ban­ken oder Arbeit­ge­bern. Die Prü­fung bezieht sich auf ärzt­li­che Befun­de, Behand­lun­gen und Medi­ka­ti­on der letz­ten 3 bis 5 Jah­re (ambu­lant) bzw. 10 Jah­re (sta­tio­när). Eine indi­vi­du­el­le Risi­ko­vor­anfra­ge ist sinn­voll, wenn Vor­er­kran­kun­gen oder psy­chi­sche Belas­tun­gen bestehen. Auch hier zeigt sich die Nürn­ber­ger lösungs­ori­en­tiert, was sie bei unab­hän­gi­gen Ver­mitt­lern beliebt macht.

Absi­che­rung für Schü­ler, Stu­den­ten, Azu­bis und Berufs­ein­stei­ger

Früh­zei­ti­ger BU-Schutz mit Per­spek­ti­ve

Die Nürn­ber­ger bie­tet bereits Schü­lern und Stu­den­ten die Mög­lich­keit, sich gegen das Risi­ko der Berufs­un­fä­hig­keit abzu­si­chern. Beson­ders die Tarif­va­ri­an­te BU4Future wur­de mit Blick auf jun­ge Ziel­grup­pen ent­wi­ckelt und berück­sich­tigt die beson­de­ren Her­aus­for­de­run­gen in der Ein­stiegs­pha­se. Wer früh abschließt, sichert sich dau­er­haft güns­ti­ge Bei­trä­ge – ohne spä­ter auf Leis­tun­gen ver­zich­ten zu müs­sen.

Mit der BU4Future spricht die Nürn­ber­ger gezielt Schü­ler, Aus­zu­bil­den­de und Stu­den­ten an, die schon in jun­gen Jah­ren eine ver­läss­li­che Absi­che­rung wün­schen. Ein Abschluss ist bereits ab dem 10. Lebens­jahr mög­lich – damit zählt der Tarif zu den frü­hes­ten Ein­stiegs­mög­lich­kei­ten am Markt. Die Vor­tei­le lie­gen auf der Hand: Je jün­ger die ver­si­cher­te Per­son, des­to güns­ti­ger die Bei­trä­ge – und des­to gerin­ger das Risi­ko, auf­grund spä­ter auf­tre­ten­der gesund­heit­li­cher Pro­ble­me vom Ver­si­che­rungs­schutz aus­ge­schlos­sen zu wer­den.

Ein zen­tra­les Merk­mal ist die auto­ma­ti­sche Nach­ver­si­che­rung bei Beginn des Stu­di­ums, Ein­tritt ins Berufs­le­ben oder Gehalts­stei­ge­run­gen. Die ein­mal abge­schlos­se­ne BU-Ren­te kann also ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung an ver­än­der­te Lebens­ver­hält­nis­se ange­passt wer­den. Auch die Defi­ni­ti­on der Berufs­un­fä­hig­keit ist bereits bei Schü­lern und Stu­den­ten kun­den­freund­lich gere­gelt: Maß­geb­lich ist dabei nicht ein kon­kre­ter Beruf, son­dern die pro­gnos­ti­zier­te Aus­bil­dungs­lauf­bahn oder die ange­streb­te Qua­li­fi­ka­ti­on.

Dar­über hin­aus bie­tet die Nürn­ber­ger eine soge­nann­te Kar­rie­re­klau­sel, die spe­zi­ell auf schnel­le Ein­kom­mens­an­stie­ge zu Beginn des Berufs­le­bens aus­ge­legt ist. Die­se ermög­licht eine auto­ma­ti­sche Anpas­sung der ver­si­cher­ten Ren­te inner­halb der ers­ten Jah­re – eben­falls ohne erneu­te Risi­ko­prü­fung. Wer also früh absi­chert, baut sich lang­fris­tig eine leis­tungs­star­ke und mit­wach­sen­de Absi­che­rung auf, ohne jedes Mal neue Anträ­ge stel­len zu müs­sen.

Ein wei­te­rer Vor­teil: Die Bei­trags­zah­lung kann fle­xi­bel gestal­tet wer­den – etwa mit einer soge­nann­ten Star­ter-Opti­on, die zu Beginn beson­ders nied­ri­ge Bei­trä­ge vor­sieht, die sich nach eini­gen Jah­ren dyna­misch ent­wi­ckeln. Das ermög­licht einen leich­ten Ein­stieg, ohne spä­ter auf soli­de Leis­tun­gen zu ver­zich­ten.

Anpass­bar bei jeder Lebens­ver­än­de­rung

Nach­ver­si­che­rung und Dyna­mik in der BU4Future

Beruf­li­che und pri­va­te Ver­än­de­run­gen sind im Lebens­ver­lauf selbst­ver­ständ­lich. Die Nürn­ber­ger BU4Future trägt dem Rech­nung – mit fle­xi­blen Nach­ver­si­che­rungs­mög­lich­kei­ten und dyna­mi­schen Anpas­sun­gen der Leis­tungs­hö­he. So bleibt der Ver­si­che­rungs­schutz auch bei Gehalts­stei­ge­rung, Fami­li­en­zu­wachs oder Kar­rie­re­sprün­gen dau­er­haft rele­vant.

Der Tarif BU4Future der Nürn­ber­ger ist dar­auf aus­ge­legt, mit dem Leben der ver­si­cher­ten Per­son mit­zu­wach­sen. Wer sich in jun­gen Jah­ren absi­chert, hat oft noch kei­nen fes­ten Beruf, kein hohes Ein­kom­men und kei­ne genaue Vor­stel­lung davon, wie sich das Leben ent­wi­ckelt. Des­halb sieht die Nürn­ber­ger eine umfang­rei­che Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie vor, die eine spä­te­re Anpas­sung der BU-Ren­te ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung ermög­licht.

Die­se Opti­on greift bei typi­schen Ereig­nis­sen wie Hei­rat, Geburt eines Kin­des, Auf­nah­me eines Dar­le­hens, Gehalts­stei­ge­rung oder dem Wech­sel in eine Füh­rungs­po­si­ti­on. Beson­ders wich­tig: Auch bei Berufs­grup­pen mit dyna­mi­scher Ent­wick­lung – etwa bei Ärz­ten, Inge­nieu­ren oder Beam­ten – kann die Ren­te stu­fen­wei­se erhöht wer­den. Mög­lich ist dies in der Regel bis zu einem Höchst­be­trag, der bereits bei Ver­trags­schluss fest­ge­legt wird.

Zusätz­lich zur Nach­ver­si­che­rung arbei­tet die Nürn­ber­ger mit einer Bei­trags- und Leis­tungs­dy­na­mik. Das bedeu­tet: Die ver­si­cher­te Ren­te steigt jähr­lich um einen ver­ein­bar­ten Pro­zent­satz – etwa drei Pro­zent – und gleicht so den Kauf­kraft­ver­lust durch Infla­ti­on aus. Die­se Dyna­mik kann aktiv gewählt oder in bestimm­ten Lebens­pha­sen auch pau­siert wer­den.

Ein wei­te­rer Vor­teil ergibt sich aus der soge­nann­ten „Kar­rie­re­klau­sel“ der Nürn­ber­ger: Wer inner­halb der ers­ten fünf Jah­re nach Ver­trags­ab­schluss einen deut­li­chen Ein­kom­mens­sprung macht, kann die BU-Ren­te anpas­sen – unab­hän­gig von einem bestimm­ten Ereig­nis. Dies macht den Tarif beson­ders inter­es­sant für auf­stre­ben­de Berufs­ein­stei­ger mit ambi­tio­nier­ten Kar­rie­re­plä­nen.

Zusam­men­ge­fasst bie­tet die BU4Future der Nürn­ber­ger nicht nur einen Ein­stiegs­schutz, son­dern auch die Mög­lich­keit, die­sen indi­vi­du­ell und bedarfs­ge­recht aus­zu­bau­en – ohne büro­kra­ti­sche Hür­den oder erneu­te Gesund­heits­fra­gen.

Wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen zur BU-Absi­che­rung

Die­se The­men könn­ten Sie eben­falls inter­es­sie­ren

Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist ein kom­ple­xes The­ma – mit vie­len Facet­ten, die bei der Ent­schei­dung eine Rol­le spie­len. In die­sen Bei­trä­gen erfah­ren Sie mehr über Kos­ten, Ablauf und den Zusam­men­hang mit einer Alters­vor­sor­ge.

Kos­ten Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Kosten-Berufsunfaehigkeitsversicherung

Erfah­ren Sie, wel­che Fak­to­ren die Höhe der Bei­trä­ge bestim­men und war­um sich ein frü­her Abschluss beson­ders lohnt. Wir zei­gen, wie sich Gesund­heits­zu­stand, Beruf und Ver­trags­de­tails auf den Preis aus­wir­ken – pra­xis­nah und trans­pa­rent.

Abschluss Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Fallstricke-beim-BU-Abschluss-erkennen

Vom ers­ten Ver­gleich bis zur Unter­schrift – die­ser Bei­trag führt Sie durch den gesam­ten Ablauf beim BU-Abschluss. Mit Infor­ma­tio­nen zu Ver­trags­aus­wahl, Antrags­stel­lung und typi­schen Stol­per­fal­len bei Gesund­heits­an­ga­ben.

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung mit Alters­vor­sor­ge

BU-Altersvorsorge-kombiniert

BU-Schutz und Alters­vor­sor­ge las­sen sich sinn­voll kom­bi­nie­ren. Lesen Sie hier, wie moder­ne Tari­fe bei­de Ele­men­te ver­bin­den – und wel­che steu­er­li­chen sowie finan­zi­el­len Vor­tei­le dar­aus ent­ste­hen kön­nen.

Sinn­vol­le Leis­tun­gen bei län­ge­rer Krank­heit

Wann die Nürn­ber­ger BU zahlt – und unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen

Die Leis­tungs­pflicht der Nürn­ber­ger BU beginnt, sobald eine ärzt­lich attes­tier­te Berufs­un­fä­hig­keit von min­des­tens 50 % über vor­aus­sicht­lich sechs Mona­te besteht. Doch wie genau wird der Leis­tungs­fall geprüft – und wel­che Rege­lun­gen gel­ten bei Schü­lern, Stu­den­ten oder Beam­ten­an­wär­tern?

Grund­la­ge jeder BU-Leis­tung ist die ärzt­li­che Pro­gno­se über den Gesund­heits­zu­stand. Bei der Nürn­ber­ger gilt als berufs­un­fä­hig, wer infol­ge Krank­heit, Kör­per­ver­let­zung oder Kräf­te­ver­falls vor­aus­sicht­lich sechs Mona­te lang nicht mehr in der Lage ist, sei­nen zuletzt aus­ge­üb­ten Beruf zu min­des­tens 50 % aus­zu­üben. Dabei wird nicht nur der Berufs­ti­tel bewer­tet, son­dern die tat­säch­li­che Tätig­keit – indi­vi­du­ell, kon­kret und rea­lis­tisch.

Der Ver­si­cher­te muss also nicht bewei­sen, dass er über­haupt nicht mehr arbei­ten kann – son­dern nur, dass sein zuletzt aus­ge­üb­ter Beruf nicht mehr wie bis­her aus­ge­führt wer­den kann. Eine soge­nann­te abs­trak­te Ver­wei­sung – also der Ver­weis auf einen theo­re­tisch denk­ba­ren ande­ren Beruf – fin­det im Tarif BU4Future nicht statt. Dies bie­tet ein hohes Maß an Trans­pa­renz und Sicher­heit für den Ver­si­cher­ten.

Für Schü­ler und Stu­den­ten gel­ten ange­pass­te Rege­lun­gen: Die Nürn­ber­ger ver­zich­tet auf eine rein schu­li­sche Defi­ni­ti­on und bezieht die bis­he­ri­ge Aus­bil­dung sowie die geplan­te beruf­li­che Aus­rich­tung in die Bewer­tung mit ein. Das ist vor allem dann rele­vant, wenn ein Wech­sel der Schul­form, ein Stu­di­en­ab­bruch oder eine Unter­bre­chung der Aus­bil­dung erfolgt.

Im Leis­tungs­fall erfolgt eine medi­zi­ni­sche Prü­fung auf Basis der ein­ge­reich­ten ärzt­li­chen Unter­la­gen und ggf. ergän­zen­der Gut­ach­ten. Die Nürn­ber­ger ver­pflich­tet sich, bei Vor­lie­gen aller Unter­la­gen inner­halb eines ange­mes­se­nen Zeit­raums über die Leis­tung zu ent­schei­den. Auch Rück­fra­gen und ergän­zen­de Prü­fun­gen erfol­gen unter Wah­rung des Ver­hält­nis­mä­ßig­keits­prin­zips – ins­be­son­de­re bei psy­chi­schen Erkran­kun­gen, die häu­fig zu Miss­ver­ständ­nis­sen in der Beur­tei­lung füh­ren.

Dar­über hin­aus bie­tet die Nürn­ber­ger Unter­stüt­zung bei der Rück­kehr ins Berufs­le­ben: Mit Reha-Maß­nah­men, Bera­tung oder – falls not­wen­dig – einer Wie­der­ein­glie­de­rung. Damit wird die BU nicht nur zur finan­zi­el­len Absi­che­rung, son­dern auch zu einem ver­läss­li­chen Part­ner im Krank­heits­ver­lauf.

Optio­nen für Schü­ler, Stu­den­ten und Berufs­an­fän­ger

BU4Future für jun­ge Leu­te: Früh star­ten, lang­fris­tig pro­fi­tie­ren

Die Nürn­ber­ger rich­tet sich mit ihrer BU4Future gezielt an jun­ge Men­schen. Durch erleich­ter­te Bedin­gun­gen beim Ein­stieg, kla­re Leis­tungs­re­geln für Schü­ler und Stu­den­ten sowie die Opti­on auf spä­te­re Auf­sto­ckung bie­tet sie eine pass­ge­naue Lösung für alle, die früh an ihre Zukunft den­ken.

Gera­de jun­ge Men­schen ste­hen am Beginn ihrer beruf­li­chen Lauf­bahn – und haben oft weder ein fes­tes Ein­kom­men noch eine gesi­cher­te Lebens­pla­nung. Genau hier setzt die BU4Future der Nürn­ber­ger an: Sie bie­tet schon für Schü­ler, Aus­zu­bil­den­de und Stu­die­ren­de die Mög­lich­keit, eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung mit sinn­vol­ler Start­leis­tung abzu­schlie­ßen – zu deut­lich ver­güns­tig­ten Kon­di­tio­nen.

Für Schü­ler gilt eine beson­de­re Berufs­de­fi­ni­ti­on, die die tat­säch­li­che schu­li­sche Belas­tung berück­sich­tigt. Wird ein Schü­ler berufs­un­fä­hig, erfolgt kei­ne pau­scha­le Ableh­nung mit dem Hin­weis, dass kein „Beruf“ im klas­si­schen Sinn vor­lie­ge. Statt­des­sen prüft die Nürn­ber­ger die gesund­heit­li­che Eig­nung zur Fort­füh­rung der schu­li­schen Ent­wick­lung oder des ange­streb­ten Aus­bil­dungs­wegs. Das ist ein ent­schei­den­der Vor­teil gegen­über vie­len ande­ren Anbie­tern.

Stu­die­ren­de pro­fi­tie­ren vom soge­nann­ten Ziel­be­rufs­prin­zip: Maß­geb­lich für die BU-Leis­tung ist der Beruf, der mit dem gewähl­ten Stu­di­en­gang ange­strebt wird – etwa Medi­zin, Jura oder Inge­nieur­we­sen. Die­se Rege­lung erleich­tert nicht nur die Aner­ken­nung im Leis­tungs­fall, son­dern ver­bes­sert oft auch die Ein­stu­fung bei Ver­trags­be­ginn.

Ein wei­te­rer Plus­punkt ist der „Star­ter-Bonus“ der BU4Future: In den ers­ten fünf Jah­ren nach Ver­trags­ab­schluss kann die ver­si­cher­te BU-Ren­te mehr­fach erhöht wer­den – ganz ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung, sofern bestimm­te Kri­te­ri­en erfüllt sind. So lässt sich der Schutz schritt­wei­se an das wach­sen­de Ein­kom­men anpas­sen.

Dank der güns­ti­gen Bei­trä­ge, der kla­ren Rege­lun­gen im Leis­tungs­fall und der mit­wach­sen­den Absi­che­rung ist die BU4Future für jun­ge Men­schen eine der durch­dach­tes­ten Lösun­gen am Markt – ins­be­son­de­re für jene, die recht­zei­tig vor­sor­gen möch­ten, aber noch am Anfang ihres Berufs­le­bens ste­hen.

Wei­te­re The­men zur Nürn­ber­ger BU sinn­voll ergän­zen

Die­se Bei­trä­ge hel­fen bei der Ent­schei­dung

Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist ein weit­rei­chen­des The­ma. Wenn Sie sich inten­si­ver mit Ver­trags­de­tails, Risi­ko­ab­si­che­rung oder der Bedeu­tung für jun­ge Men­schen beschäf­ti­gen möch­ten, fin­den Sie in die­sen Bei­trä­gen ver­tie­fen­de Infor­ma­tio­nen und kon­kre­te Ent­schei­dungs­hil­fen.

Schueler-BU

Schü­ler-BU

Wel­che Rege­lun­gen gel­ten für Schü­ler? Wel­che Vor­tei­le bringt ein frü­her Ver­trags­ab­schluss – und wor­auf soll­ten Eltern bei der Absi­che­rung ach­ten? Hier fin­den Sie Ant­wor­ten und kon­kre­te Rechen­bei­spie­le.

anonyme-Risikovoranfrage-BU

Anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge

Gesund­heits­fra­gen sind bei BU-Ver­trä­gen oft eine Hür­de. Erfah­ren Sie, wie die anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge funk­tio­niert, wann sie sinn­voll ist – und wel­che Anbie­ter zuver­läs­sig damit arbei­ten.

Wei­te­re Bei­trä­ge rund um die BU

Die­se The­men ergän­zen den Inhalt rund um die Nürn­ber­ger Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung und hel­fen Ihnen bei der fun­dier­ten Ent­schei­dungs­fin­dung.

Fle­xi­bi­li­tät wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit

Nach­ver­si­che­rung, Dyna­mik und Anpas­sungs­mög­lich­kei­ten bei der Nürn­ber­ger BU

Ein BU-Ver­trag ist kein star­res Kon­strukt. Die Nürn­ber­ger bie­tet im Tarif BU4Future meh­re­re Optio­nen, den Ver­si­che­rungs­schutz im Lau­fe der Zeit anzu­pas­sen – ob bei Gehalts­er­hö­hun­gen, Fami­li­en­grün­dung oder neu­en beruf­li­chen Situa­tio­nen. Die­ser Bei­trag zeigt, wie fle­xi­bel der Schutz bleibt.

Im Leben ändert sich vie­les – und genau dar­auf ist der BU-Tarif der Nürn­ber­ger aus­ge­rich­tet. Über Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tien kann die abge­si­cher­te Ren­te ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung ange­passt wer­den, z. B. bei Hei­rat, Geburt eines Kin­des oder beruf­li­chem Auf­stieg. Auch ohne kon­kre­ten Anlass gibt es bei der Nürn­ber­ger BU4Future in bestimm­ten Zeit­fens­tern soge­nann­te „öffent­li­che Nach­ver­si­che­rungs­op­tio­nen“.

Ein wei­te­res wich­ti­ges Ele­ment ist die Bei­trags- und Leis­tungs­dy­na­mik. Mit einer ver­ein­bar­ten Dyna­mik stei­gen die Bei­trä­ge jähr­lich – und damit auch die BU-Ren­te. So wird einer spä­te­ren Kauf­kraft­min­de­rung wirk­sam ent­ge­gen­ge­wirkt. Alter­na­tiv kann die Dyna­mik pau­siert oder ange­passt wer­den, wenn sich die finan­zi­el­le Situa­ti­on ver­än­dert.

Auch Bei­trags­pau­sen in bestimm­ten Lebens­pha­sen (z. B. Eltern­zeit oder Arbeits­lo­sig­keit) sind mög­lich, eben­so wie eine Redu­zie­rung der Bei­trä­ge bei gleich­zei­ti­ger Redu­zie­rung der ver­si­cher­ten Leis­tung. Die Nürn­ber­ger ermög­licht es damit, auf per­sön­li­che Ent­wick­lun­gen fle­xi­bel zu reagie­ren – ohne den Ver­si­che­rungs­schutz kom­plett zu ver­lie­ren.

Gera­de bei lang­fris­ti­gen Ver­trä­gen ist die­se Fle­xi­bi­li­tät ent­schei­dend, um die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung an die Rea­li­tät des Lebens anzu­pas­sen – und nicht umge­kehrt.

Ant­wor­ten auf häu­fi­ge Fra­gen zur BU4Future und wei­te­ren Nürn­ber­ger-Tari­fen

Was Sie schon immer über die Nürn­ber­ger BU wis­sen woll­ten

Die BU4Future rich­tet sich gezielt an jun­ge Men­schen und bie­tet neben redu­zier­ten Start­bei­trä­gen auch beson­de­re Rege­lun­gen für Schü­ler, Azu­bis und Stu­den­ten. Dazu zäh­len z. B. Ziel­be­rufs­prin­zip, Nach­ver­si­che­rung ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung und ein ver­ein­fach­ter Zugang zum BU-Schutz.

Die Nürn­ber­ger schnei­det in unab­hän­gi­gen Ana­ly­sen regel­mä­ßig gut ab – etwa bei Fran­ke & Born­berg oder Mor­gen & Mor­gen. Beson­ders posi­tiv bewer­tet wer­den die kun­den­freund­li­chen Leis­tungs­re­geln, die Sta­bi­li­tät der Bei­trä­ge und die fle­xi­blen Nach­ver­si­che­rungs­op­tio­nen.

Die Nürn­ber­ger stellt stan­dar­di­sier­te Gesund­heits­fra­gen zu Vor­er­kran­kun­gen, Behand­lun­gen, psy­chi­schen Beschwer­den und Kran­ken­haus­auf­ent­hal­ten der letz­ten Jah­re. Bei BU4Future für Schü­ler und jun­ge Leu­te gel­ten oft ver­ein­fach­te Abfra­gen – je nach Alters­grup­pe und Ein­stiegs­mo­dell.

Ja, über Ver­si­che­rungs­mak­ler kann eine anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge gestellt wer­den. Dabei wird der Gesund­heits­zu­stand geprüft, ohne dass ein offi­zi­el­ler Antrag gestellt wird. So las­sen sich mög­li­che Aus­schlüs­se oder Bei­trags­zu­schlä­ge im Vor­feld abklä­ren.

Die Nürn­ber­ger erlaubt mehr­fa­che Nach­ver­si­che­run­gen – etwa bei Gehalts­er­hö­hun­gen, Hei­rat, Geburt eines Kin­des oder Wech­sel in die Selbst­stän­dig­keit. In vie­len Fäl­len ist dabei kei­ne neue Gesund­heits­prü­fung erfor­der­lich, sofern die Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind.

Die Leis­tungs­dau­er rich­tet sich nach dem gewähl­ten Ver­trags­en­de. In der Regel wird die BU-Ren­te bis zum ver­ein­bar­ten End­al­ter – meist 67 Jah­re – gezahlt, sofern die Berufs­un­fä­hig­keit wei­ter­hin ärzt­lich bestä­tigt ist.

Für Schü­ler prüft die Nürn­ber­ger indi­vi­du­ell, ob die Schul- oder Aus­bil­dungs­fä­hig­keit wei­ter­hin gege­ben ist. Bei Stu­den­ten gilt das Ziel­be­rufs­prin­zip: Maß­geb­lich ist der mit dem Stu­di­en­gang ange­streb­te Beruf – nicht etwa eine Aus­hilfs­tä­tig­keit neben dem Stu­di­um.

Dank des Stu­fen­ta­rifs der BU4Future begin­nen die Bei­trä­ge sehr nied­rig und stei­gen spä­ter an. Ein frü­her Ein­stieg – z. B. mit 15 oder 17 Jah­ren – kann Bei­trä­ge unter 30 Euro pro Monat ermög­li­chen. Ab dem sechs­ten Jahr erfolgt eine auto­ma­ti­sche Anpas­sung an das dann gel­ten­de Berufs­ri­si­ko.

Zusam­men­fas­sung

Die Nürn­ber­ger Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung über­zeugt mit fle­xi­blen Lösun­gen für unter­schied­li­che Lebens­pha­sen – von Schü­lern und Stu­den­ten über Berufs­ein­stei­ger bis hin zu Ange­stell­ten und Beam­ten. Beson­ders die BU4­Fu­ture-Tari­fe bie­ten jun­gen Men­schen einen bezahl­ba­ren Ein­stieg in den Berufs­un­fä­hig­keits­schutz, inklu­si­ve Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie, Ziel­be­rufs­prin­zip und ver­ein­fach­ter Gesund­heits­prü­fung. Auch im Leis­tungs­fall zeigt sich die Nürn­ber­ger zuver­läs­sig – mit trans­pa­ren­ter Prü­fung und fai­rer Leis­tungs­ab­wick­lung. Wer früh­zei­tig abschließt, sichert sich dau­er­haft nied­ri­ge Bei­trä­ge und umfang­rei­chen Schutz. Für vie­le ist die Nürn­ber­ger damit eine trag­fä­hi­ge Opti­on im kom­ple­xen Feld der Arbeits­kraft­ab­si­che­rung.

häu­fi­ge Fra­gen

Die Erfah­run­gen mit der Nürn­ber­ger Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung sind über­wie­gend posi­tiv. Gelobt wer­den vor allem die kun­den­freund­li­che Leis­tungs­prü­fung, die umfas­sen­den Nach­ver­si­che­rungs­mög­lich­kei­ten und die fai­re Annah­me­po­li­tik. In ein­zel­nen Fäl­len berich­ten Kun­den über lan­ge Bear­bei­tungs­zei­ten bei Leis­tungs­an­trä­gen – die­se sind jedoch meist auf unvoll­stän­di­ge Unter­la­gen zurück­zu­füh­ren.

Ja. Die Nürn­ber­ger BU4Future wur­de spe­zi­ell für Schü­ler, Azu­bis und Stu­den­ten ent­wi­ckelt. Sie bie­tet beson­ders güns­ti­ge Ein­stiegs­ta­ri­fe, ein Ziel­be­rufs­prin­zip und spä­ter fle­xi­ble Anpas­sungs­mög­lich­kei­ten – ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung. Damit gehört die Nürn­ber­ger zu den emp­feh­lens­wer­ten Anbie­tern für jun­ge Men­schen.

Nach Ein­tritt der Berufs­un­fä­hig­keit müs­sen ärzt­li­che Unter­la­gen, Dia­gno­sen und ggf. Reha- oder Kli­nik­be­rich­te ein­ge­reicht wer­den. Die Nürn­ber­ger prüft dar­auf­hin, ob die ver­si­cher­te Per­son ihren Beruf zu weni­ger als 50 % aus­üben kann. Bei Aner­ken­nung wird die BU-Ren­te rück­wir­kend gezahlt – oft inner­halb weni­ger Wochen nach Ein­rei­chung aller Unter­la­gen.

Die Nürn­ber­ger gilt als fai­rer Anbie­ter mit ver­gleichs­wei­se hoher Annah­me­quo­te – ins­be­son­de­re bei jun­gen Antrag­stel­lern. Durch die Mög­lich­keit der anony­men Risi­ko­vor­anfra­ge las­sen sich poten­zi­el­le Pro­ble­me vor­ab klä­ren, was die Chan­cen auf eine Annah­me deut­lich ver­bes­sert.