Beer­di­gungs­ver­si­che­rung: Bestat­tungs­kos­ten zuver­läs­sig absi­chern

Finan­zi­el­le Sicher­heit für den letz­ten Weg

Beerdigungsversicherung

Die Beer­di­gung eines gelieb­ten Men­schen ist nicht nur emo­tio­nal belas­tend, son­dern bringt auch erheb­li­che Kos­ten mit sich. Eine Beer­di­gungs­ver­si­che­rung hilft dabei, die­se finan­zi­el­le Last von vorn­her­ein zu regeln – und sorgt dafür, dass Ange­hö­ri­ge im Todes­fall nicht mit offe­nen Rech­nun­gen kon­fron­tiert wer­den. Die Ver­si­che­rung deckt die Bestat­tungs­kos­ten und ermög­licht eine wür­de­vol­le Bestat­tung nach den eige­nen Vor­stel­lun­gen. In die­sem Rat­ge­ber erfah­ren Sie, wie eine Beer­di­gungs­ver­si­che­rung funk­tio­niert, für wen sie sinn­voll ist und wor­auf Sie bei Abschluss und Aus­zah­lung ach­ten soll­ten.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Absi­che­rung der Bestat­tungs­kos­ten: Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für Beer­di­gung, Grab und Trau­er­fei­er.

  • Schnel­le Aus­zah­lung im Todes­fall: Das Geld steht den Ange­hö­ri­gen kurz­fris­tig zur Ver­fü­gung – unab­hän­gig vom Erbe.

  • Kei­ne Gesund­heits­prü­fung erfor­der­lich: Vie­le Tari­fe ver­zich­ten auf Gesund­heits­fra­gen und bie­ten den­noch lebens­lan­gen Schutz.

  • Pla­nung nach Wunsch mög­lich: Die Beer­di­gung kann im Vor­feld indi­vi­du­ell fest­ge­legt und finan­zi­ell abge­si­chert wer­den.

  • Auch bei Sozi­al­hil­fe geschützt: Bei kor­rek­ter Ver­trags­ge­stal­tung zählt die Ver­si­che­rung als Schon­ver­mö­gen.

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Ihre Über­sicht
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Was Sie über die Beer­di­gungs­ver­si­che­rung wis­sen soll­ten

Leis­tun­gen, Vor­tei­le und Unter­schie­de im Über­blick

Eine Beer­di­gungs­ver­si­che­rung gehört zu den wich­tigs­ten Vor­sor­ge­maß­nah­men, wenn es um finan­zi­el­le Ent­las­tung im Todes­fall geht. Sie stellt sicher, dass die Bestat­tungs­kos­ten voll­stän­dig über­nom­men wer­den – unab­hän­gig davon, ob Rück­la­gen vor­han­den sind oder nicht. In den fol­gen­den Abschnit­ten erfah­ren Sie, wie die Beer­di­gungs­ver­si­che­rung funk­tio­niert, wel­che Vor­tei­le sie bie­tet und wie sie sich von ande­ren Absi­che­rungs­for­men wie der Ster­be­geld­ver­si­che­rung unter­schei­det.

Eine Beer­di­gungs­ver­si­che­rung – auch Bestat­tungs- oder Ster­be­vor­sor­ge­ver­si­che­rung genannt – ist eine zweck­ge­bun­de­ne Ver­si­che­rung, die aus­schließ­lich der Finan­zie­rung der eige­nen Bestat­tung dient. Im Todes­fall wird die ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­sum­me an die im Ver­trag benann­ten Per­so­nen oder ein Bestat­tungs­un­ter­neh­men aus­ge­zahlt. Die Höhe der Ver­si­che­rungs­sum­me ori­en­tiert sich an den vor­aus­sicht­li­chen Bestat­tungs­kos­ten und liegt in der Regel zwi­schen 3.000 und 15.000 Euro.

Der Abschluss erfolgt oft ohne Gesund­heits­prü­fung, jedoch mit War­te­zei­ten von bis zu 36 Mona­ten. Stirbt der Ver­si­cher­te wäh­rend die­ser Zeit nicht durch einen Unfall, wer­den nur die ein­ge­zahl­ten Bei­trä­ge zurück­er­stat­tet. Im Todes­fall außer­halb der War­te­zeit wird die vol­le Ver­si­che­rungs­sum­me aus­ge­zahlt – schnell, unbü­ro­kra­tisch und unab­hän­gig vom Nach­lass­ver­fah­ren.

Wich­ti­ge Merk­ma­le:

  • Absi­che­rung rei­ner Bestat­tungs­kos­ten

  • Aus­zah­lung an Ange­hö­ri­ge oder Bestat­ter

  • Kei­ne Zweck­ent­frem­dung der Ver­si­che­rungs­sum­me

  • Lebens­lan­ger Ver­si­che­rungs­schutz nach Ablauf der Bei­trags­dau­er

Der größ­te Vor­teil der Beer­di­gungs­ver­si­che­rung ist die finan­zi­el­le Ent­las­tung der Ange­hö­ri­gen im Todes­fall. Wäh­rend vie­le Men­schen kei­ne Rück­la­gen für ihre Bestat­tung haben, sichert die­se Ver­si­che­rung alle rele­van­ten Kos­ten ab – von der Trau­er­fei­er bis zur Grab­pfle­ge.

Zugleich ermög­licht sie eine selbst­be­stimm­te Pla­nung. Der Ver­si­cher­te kann im Vor­feld fest­le­gen, wel­che Bestat­tungs­art gewünscht ist, wie die Trau­er­fei­er ablau­fen soll und wel­che Wün­sche beach­tet wer­den sol­len. Auch steu­er­lich bie­tet die Beer­di­gungs­ver­si­che­rung Vor­tei­le: Ist der Zweck ein­deu­tig ver­trag­lich gere­gelt, zählt sie im Rah­men des Sozi­al­rechts als geschütz­tes Schon­ver­mö­gen.

Wei­te­re Vor­tei­le im Über­blick:

  • Finan­zi­el­le Absi­che­rung für Fami­lie und Hin­ter­blie­be­ne

  • Wür­de­vol­le Bei­set­zung nach eige­nen Wün­schen

  • Kein Zugriff durch Erben oder Gläu­bi­ger

  • Steu­er­li­che Vor­tei­le bei Bedürf­tig­keit

  • Auch im höhe­ren Alter abschließ­bar

Obwohl die Begrif­fe häu­fig syn­onym ver­wen­det wer­den, gibt es zwi­schen Beer­di­gungs­ver­si­che­rung und Ster­be­geld­ver­si­che­rung Unter­schie­de. Die Beer­di­gungs­ver­si­che­rung ist zweck­ge­bun­den – die Aus­zah­lung ist aus­schließ­lich zur Deckung der Bestat­tungs­kos­ten vor­ge­se­hen. Die Ster­be­geld­ver­si­che­rung hin­ge­gen ist fle­xi­bler ein­setz­bar und kann von den Erben frei ver­wen­det wer­den.

Zudem erfolgt die Aus­zah­lung bei der Beer­di­gungs­ver­si­che­rung unab­hän­gig vom Nach­lass, was eine schnel­le­re Ver­fü­gung über die Mit­tel erlaubt. Auch die Anfor­de­run­gen an den Gesund­heits­zu­stand sind bei der Beer­di­gungs­ver­si­che­rung meist gerin­ger, sodass sie ins­be­son­de­re für älte­re oder vor­er­krank­te Per­so­nen bes­ser geeig­net ist.

Ver­gleich in Stich­punk­ten:

  • Beer­di­gungs­ver­si­che­rung: Zweck­ge­bun­den, schnel­le Aus­zah­lung, meist kei­ne Gesund­heits­prü­fung

  • Ster­be­geld­ver­si­che­rung: Freie Ver­wen­dung, höhe­re Sum­men mög­lich, oft mit Gesund­heits­prü­fung

  • Beer­di­gungs­ver­si­che­rung: Sozi­al­hil­fe­recht­lich geschütz­tes Schon­ver­mö­gen, wenn kor­rekt doku­men­tiert

Vor­sor­ge für alle, die ihre Fami­lie ent­las­ten möch­ten

Für wen ist eine Beer­di­gungs­ver­si­che­rung sinn­voll?

Nicht jeder kann oder möch­te Rück­la­gen für sei­ne eige­ne Bestat­tung bil­den. Gera­de im Alter oder bei gesund­heit­li­chen Ein­schrän­kun­gen fehlt oft die Mög­lich­keit zur pri­va­ten Vor­sor­ge. Eine Beer­di­gungs­ver­si­che­rung bie­tet hier eine geziel­te und siche­re Lösung. Doch für wen lohnt sich die­se Absi­che­rung beson­ders?

Eine Beer­di­gungs­ver­si­che­rung eig­net sich für alle Per­so­nen, die sicher­stel­len möch­ten, dass ihre Bestat­tungs­kos­ten im Todes­fall zuver­läs­sig gedeckt sind – ohne die Ange­hö­ri­gen finan­zi­ell zu belas­ten. Beson­ders sinn­voll ist sie für:

1. Senio­ren und Rent­ner:
Vie­le Men­schen im Ruhe­stand möch­ten ihre Ange­le­gen­hei­ten regeln und sicher­stel­len, dass ihre Fami­lie nicht mit uner­war­te­ten Kos­ten kon­fron­tiert wird. Da Rück­la­gen im Alter oft begrenzt sind, ist die Beer­di­gungs­ver­si­che­rung eine ein­fa­che Mög­lich­keit zur Absi­che­rung.

2. Allein­ste­hen­de Per­so­nen:
Wer kei­ne direk­ten Ange­hö­ri­gen hat, über­nimmt selbst die Ver­ant­wor­tung für die eige­ne Bestat­tung. Mit einer Beer­di­gungs­ver­si­che­rung kann die gewünsch­te Bestat­tungs­form fest­ge­legt und bezahlt wer­den – auch ohne fami­liä­re Unter­stüt­zung.

3. Fami­li­en mit begrenz­ten finan­zi­el­len Mit­teln:
Eine Bestat­tung kann schnell meh­re­re tau­send Euro kos­ten. Für vie­le Fami­li­en wäre dies eine erheb­li­che Belas­tung. Eine Beer­di­gungs­ver­si­che­rung ver­hin­dert, dass Ange­hö­ri­ge Schul­den auf­neh­men oder Rück­la­gen auf­lö­sen müs­sen.

4. Per­so­nen mit Vor­er­kran­kun­gen:
Eini­ge Anbie­ter ver­zich­ten auf Gesund­heits­prü­fun­gen. Das macht die Ver­si­che­rung auch für Men­schen mit Vor­er­kran­kun­gen attrak­tiv, die sonst kaum eine Absi­che­rung zu fai­ren Bedin­gun­gen erhal­ten.

5. Sozi­al­hil­fe­be­rech­tig­te:
Ist die Ver­si­che­rung zweck­ge­bun­den auf die Bestat­tungs­kos­ten abge­schlos­sen und ver­trag­lich klar doku­men­tiert, zählt sie als soge­nann­tes Schon­ver­mö­gen. Sie bleibt also auch bei Bedürf­tig­keit unan­ge­tas­tet und bie­tet zusätz­li­che Sicher­heit.

Ins­ge­samt rich­tet sich die Beer­di­gungs­ver­si­che­rung an alle, die eine geord­ne­te und wür­de­vol­le Bestat­tung sicher­stel­len möch­ten – unab­hän­gig von der eige­nen finan­zi­el­len Situa­ti­on. Sie ver­schafft Ruhe und Pla­nungs­si­cher­heit, sowohl für die ver­si­cher­te Per­son als auch für deren Ange­hö­ri­ge.

Sorg­fäl­tig ver­glei­chen, sinn­voll vor­sor­gen

Wor­auf soll­ten Sie beim Abschluss einer Beer­di­gungs­ver­si­che­rung ach­ten?

Der Abschluss einer Beer­di­gungs­ver­si­che­rung soll­te gut über­legt sein. Neben der pas­sen­den Ver­si­che­rungs­sum­me spie­len auch War­te­zei­ten, Gesund­heits­fra­gen und die Bei­trags­ge­stal­tung eine zen­tra­le Rol­le. Nur wer die Ver­trags­be­din­gun­gen genau prüft, trifft eine Ent­schei­dung, die im Ernst­fall tat­säch­lich Sicher­heit bie­tet.

Eine Beer­di­gungs­ver­si­che­rung wirkt auf den ers­ten Blick unkom­pli­ziert. Den­noch gibt es eini­ge wich­ti­ge Punk­te, die Sie vor dem Abschluss sorg­fäl­tig prü­fen soll­ten – ins­be­son­de­re dann, wenn Sie Wert auf schnel­le Aus­zah­lung und eine rei­bungs­lo­se Abwick­lung im Todes­fall legen.

Ver­si­che­rungs­sum­me rea­lis­tisch wäh­len
Die Höhe der Ver­si­che­rungs­sum­me soll­te sich an den tat­säch­li­chen Bestat­tungs­kos­ten ori­en­tie­ren. Die­se lie­gen je nach Regi­on und Bestat­tungs­form zwi­schen 5.000 und 10.000 Euro. Auch Zusatz­kos­ten wie Grab­pfle­ge, Trau­er­an­zei­ge oder Musik­wün­sche soll­ten berück­sich­tigt wer­den.

War­te­zei­ten beach­ten
Vie­le Anbie­ter ver­zich­ten auf eine Gesund­heits­prü­fung – ver­lan­gen dafür aber War­te­zei­ten von bis zu 36 Mona­ten. Stirbt die ver­si­cher­te Per­son in die­ser Zeit nicht durch einen Unfall, wird ledig­lich die Sum­me der ein­ge­zahl­ten Bei­trä­ge abzüg­lich einer Bear­bei­tungs­ge­bühr zurück­er­stat­tet. Bei Unfall­tod ent­fällt die War­te­zeit meist voll­stän­dig.

Gesund­heits­prü­fung: ja oder nein?
Eini­ge Tari­fe bie­ten eine sofor­ti­ge Leis­tung ab dem ers­ten Bei­trag – vor­aus­ge­setzt, der Ver­si­cher­te besteht eine Gesund­heits­prü­fung. Die­se Vari­an­te ist sinn­voll, wenn eine kurz­fris­ti­ge Absi­che­rung gewünscht ist oder das Gesund­heits­bild sta­bil ist.

Bei­trags­dau­er und Bei­trags­hö­he
Die monat­li­chen Bei­trä­ge hän­gen vom Ein­tritts­al­ter, der Ver­si­che­rungs­sum­me und der gewähl­ten Ver­trags­lauf­zeit ab. Bei jün­ge­ren Ver­si­cher­ten sind die Bei­trä­ge meist güns­ti­ger. Man­che Tari­fe sehen eine Bei­trags­frei­heit ab einem bestimm­ten Alter vor – etwa ab 85 Jah­ren –, was zusätz­li­che Pla­nungs­si­cher­heit schafft.

Ver­trag­li­che Details prü­fen
Ach­ten Sie auf Trans­pa­renz im Ver­trag: Wer ist bezugs­be­rech­tigt? Was pas­siert bei vor­zei­ti­gem Tod? Wird ein Rück­kaufs­wert gebo­ten? Wie sind Unfall­tod oder Selbst­tö­tung gere­gelt? Die­se Fra­gen soll­ten im Ver­trag ein­deu­tig beant­wor­tet sein.

Zweck­bin­dung doku­men­tie­ren
Wenn die Beer­di­gungs­ver­si­che­rung als Schon­ver­mö­gen aner­kannt wer­den soll, muss der Ver­trag ein­deu­tig die Zweck­bin­dung auf Bestat­tung und Grab­pfle­ge fest­hal­ten. Ohne die­se Klau­sel kann die Ver­si­che­rung im Sozi­al­hil­fe­fall als ver­wert­ba­res Ver­mö­gen gewer­tet wer­den.

Fazit: Nur wer die Ver­trags­be­din­gun­gen genau ver­steht und hin­ter­fragt, stellt sicher, dass die Beer­di­gungs­ver­si­che­rung im Ernst­fall den gewünsch­ten Schutz bie­tet – ohne Lücken oder Ein­schrän­kun­gen.

Ver­tie­fen­de The­men zur Bestat­tung und Vor­sor­ge

Was Sie außer­dem inter­es­sie­ren könn­te

Wer sich mit der Beer­di­gungs­ver­si­che­rung beschäf­tigt, stößt schnell auf wei­te­re Fra­gen zur finan­zi­el­len Pla­nung, zur rich­ti­gen Absi­che­rungs­form und zur Orga­ni­sa­ti­on der eige­nen Bestat­tung. Die fol­gen­den Bei­trä­ge hel­fen dabei, ein­zel­ne Aspek­te gezielt zu ver­tie­fen – ver­ständ­lich und pra­xis­nah.

Bestat­tungs­kos­ten in Deutsch­land

Bestattungskosten

Was kos­tet eine Beer­di­gung heu­te wirk­lich? In die­sem Bei­trag erhal­ten Sie einen trans­pa­ren­ten Über­blick über typi­sche Aus­ga­ben – von der Trau­er­fei­er bis zur Grab­pfle­ge.

Ster­be­geld­ver­si­che­rung Ver­gleich

Sterbegeldversicherung

Wel­che Unter­schie­de gibt es zur Beer­di­gungs­ver­si­che­rung? Und wann lohnt sich wel­che Absi­che­rung? Hier fin­den Sie den fun­dier­ten Ver­gleich.

Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trag

Bestattungsvorsorgevertrag

Wer früh­zei­tig plant, ent­las­tet sei­ne Ange­hö­ri­gen. Erfah­ren Sie, wie ein Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trag funk­tio­niert und wor­auf Sie ach­ten soll­ten.

Was kos­tet eine Beer­di­gungs­ver­si­che­rung wirk­lich?

Bei­trä­ge, Ver­si­che­rungs­sum­men und Ein­fluss­fak­to­ren im Über­blick

Die Höhe der monat­li­chen Bei­trä­ge für eine Beer­di­gungs­ver­si­che­rung hängt von meh­re­ren Fak­to­ren ab – dar­un­ter Ein­tritts­al­ter, Ver­si­che­rungs­sum­me und Lauf­zeit. Um eine fun­dier­te Ent­schei­dung zu tref­fen, lohnt sich ein genau­er Blick auf die typi­schen Kos­ten und deren Zusam­men­set­zung.

Die Bei­trä­ge einer Beer­di­gungs­ver­si­che­rung sind indi­vi­du­ell kal­ku­liert – den­noch gibt es Erfah­rungs­wer­te, an denen sich Inter­es­sier­te ori­en­tie­ren kön­nen. Grund­sätz­lich bewe­gen sich die monat­li­chen Bei­trä­ge je nach Tarif­mo­dell, Alter und gewähl­ter Ver­si­che­rungs­sum­me zwi­schen 20 und 60 Euro. Ent­schei­dend ist dabei nicht nur, wie hoch die gewünsch­te Absi­che­rung ist, son­dern auch, wie lan­ge Bei­trä­ge gezahlt wer­den sol­len.

Ein­fluss­fak­to­ren auf die Bei­trags­hö­he:

  • Ein­tritts­al­ter: Wer jung abschließt, zahlt deut­lich nied­ri­ge­re Bei­trä­ge, da das Risi­ko eines bal­di­gen Ver­si­che­rungs­falls gerin­ger ist. Mit stei­gen­dem Alter erhöht sich die Prä­mie deut­lich.

  • Ver­si­che­rungs­sum­me: Typi­sche Sum­men lie­gen zwi­schen 3.000 und 15.000 Euro. Die­se soll­te rea­lis­tisch gewählt wer­den – abhän­gig von Bestat­tungs­art, Grab­kos­ten und per­sön­li­chen Wün­schen.

  • Bei­trags­dau­er: Vie­le Tari­fe sehen Zah­lun­gen bis zum 85. Lebens­jahr vor. Eini­ge Anbie­ter bie­ten Bei­trags­frei­heit ab einem bestimm­ten Alter oder nach einer fes­ten Lauf­zeit.

  • Gesund­heits­prü­fung: Tari­fe ohne Gesund­heits­prü­fung sind zwar leich­ter abschließ­bar, ent­hal­ten aber meist län­ge­re War­te­zei­ten. Wer bereit ist, Gesund­heits­fra­gen zu beant­wor­ten, kann mit­un­ter von güns­ti­ge­ren Bei­trä­gen und sofor­ti­gem Schutz pro­fi­tie­ren.

  • Zusätz­li­che Leis­tun­gen: Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten Leis­tun­gen wie welt­wei­te Rück­ho­lung oder orga­ni­sa­to­ri­sche Unter­stüt­zung für Hin­ter­blie­be­ne. Die­se Zusatz­bau­stei­ne erhö­hen jedoch den Bei­trag.

Bei­spiel­haf­te Kal­ku­la­ti­on:
Ein 55-jäh­ri­ger Ver­si­che­rungs­neh­mer, der eine Ver­si­che­rungs­sum­me von 7.500 Euro absi­chern möch­te, zahlt bei vie­len Anbie­tern ca. 30–40 Euro monat­lich, bei einer Bei­trags­dau­er bis 85 Jah­re. Ein 70-jäh­ri­ger Ver­si­che­rungs­neh­mer mit iden­ti­scher Sum­me muss hin­ge­gen mit Bei­trä­gen zwi­schen 45 und 60 Euro rech­nen – je nach Anbie­ter und Tarif­de­tails.

Tipp zur Bei­trags­op­ti­mie­rung:
Je frü­her die Beer­di­gungs­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wird, des­to güns­ti­ger sind die monat­li­chen Bei­trä­ge – und des­to mehr Pla­nungs­si­cher­heit ent­steht. Es emp­fiehlt sich, ver­schie­de­ne Ange­bo­te zu ver­glei­chen und auf ver­steck­te Kos­ten oder Ein­schrän­kun­gen (z. B. Aus­schlüs­se bei Tod durch bestimm­te Erkran­kun­gen) zu ach­ten.

Schnel­le Hil­fe für Ange­hö­ri­ge im Todes­fall

Wie funk­tio­niert die Aus­zah­lung der Beer­di­gungs­ver­si­che­rung?

Im Todes­fall zählt jede Stun­de – ins­be­son­de­re, wenn hohe Kos­ten auf die Hin­ter­blie­be­nen zukom­men. Eine Beer­di­gungs­ver­si­che­rung sorgt dafür, dass das Geld schnell zur Ver­fü­gung steht. Damit das rei­bungs­los funk­tio­niert, müs­sen bestimm­te Abläu­fe und Vor­aus­set­zun­gen beach­tet wer­den.

Die Aus­zah­lung der ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me erfolgt im Todes­fall in der Regel schnell, unbü­ro­kra­tisch und zweck­ge­bun­den. Sie ist so gestal­tet, dass Ange­hö­ri­ge zeit­nah über das Geld ver­fü­gen kön­nen, um die Bestat­tungs­kos­ten zu beglei­chen – ohne War­te­zei­ten durch Erb­an­ge­le­gen­hei­ten oder Nach­lass­re­ge­lun­gen.

Ablauf im Todes­fall:
Nach dem Tod des Ver­si­cher­ten müs­sen die Ster­be­ur­kun­de sowie der Ver­si­che­rungs­schein beim Ver­si­che­rer ein­ge­reicht wer­den. Eini­ge Gesell­schaf­ten ver­lan­gen zusätz­lich ein For­mu­lar zur Leis­tungs­be­an­tra­gung. Sobald die­se Unter­la­gen voll­stän­dig vor­lie­gen, wird die ver­ein­bar­te Sum­me auf das im Ver­trag hin­ter­leg­te Kon­to oder an ein beauf­trag­tes Bestat­tungs­un­ter­neh­men aus­ge­zahlt.

Unfall­tod und sofor­ti­ge Leis­tung:
Tritt der Todes­fall infol­ge eines Unfalls ein, greift die Beer­di­gungs­ver­si­che­rung in der Regel sofort, auch wenn eine War­te­zeit ver­ein­bart war. Die Aus­zah­lung erfolgt in vol­ler Höhe – unab­hän­gig davon, wie lan­ge der Ver­trag bereits bestan­den hat.

Bezugs­be­rech­tig­te im Ver­trag:
Im Antrag kann fest­ge­legt wer­den, wer die Ver­si­che­rungs­sum­me erhal­ten soll. Das kann eine natür­li­che Per­son (z. B. ein Ange­hö­ri­ger) sein oder ein kon­kre­tes Bestat­tungs­un­ter­neh­men. Letz­te­res ver­ein­facht den Ablauf erheb­lich, da die Ver­si­che­rungs­sum­me direkt zur Beglei­chung der Bestat­tungs­kos­ten ver­wen­det wird. Ist kein Bezugs­be­rech­tig­ter genannt, fällt die Sum­me auto­ma­tisch in den Nach­lass – was zu Ver­zö­ge­run­gen füh­ren kann.

Ver­wen­dung der Aus­zah­lung:
Die Ver­si­che­rungs­sum­me darf aus­schließ­lich für bestat­tungs­be­zo­ge­ne Zwe­cke ver­wen­det wer­den, wenn eine kla­re Zweck­bin­dung ver­ein­bart wur­de. Wird kein kon­kre­ter Emp­fän­ger im Ver­trag benannt, ist es wich­tig, dass Ange­hö­ri­ge die Ver­wen­dung ent­spre­chend doku­men­tie­ren – ins­be­son­de­re bei Leis­tungs­nach­wei­sen gegen­über Behör­den oder im Rah­men des Schon­ver­mö­gens.

Wich­ti­ger Hin­weis:
Damit die Aus­zah­lung im Todes­fall rei­bungs­los funk­tio­niert, soll­ten alle Doku­men­te griff­be­reit hin­ter­legt und der Bezugs­be­rech­tig­te über sei­ne Rol­le infor­miert sein. So las­sen sich Unsi­cher­hei­ten und Ver­zö­ge­run­gen ver­mei­den – und der orga­ni­sa­to­ri­sche Druck für die Ange­hö­ri­gen wird deut­lich redu­ziert.

Wei­te­re The­men zur indi­vi­du­el­len Bestat­tungs­vor­sor­ge

Pla­nung, For­men und Finan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten im Über­blick

Neben der Beer­di­gungs­ver­si­che­rung gibt es wei­te­re Wege, für den eige­nen Todes­fall vor­zu­sor­gen. Ob Treu­hand­kon­to, Bestat­tungs­ver­trag oder alter­na­ti­ve Bestat­tungs­ar­ten – jede Maß­nah­me hat ihre Beson­der­hei­ten. Die fol­gen­den The­men hel­fen Ihnen dabei, sich umfas­send zu ori­en­tie­ren.

Treuhandkonto-Bestattungsunternehmen

Treu­hand­kon­to

Ein Treu­hand­kon­to bie­tet Sicher­heit für zweck­ge­bun­de­ne Gel­der. Erfah­ren Sie, wie es funk­tio­niert, wann es sinn­voll ist und was bei der Ein­rich­tung beach­tet wer­den soll­te.

Bestattungsarten

Bestat­tungs­ar­ten im Über­blick

Erd­be­stat­tung, Feu­er­be­stat­tung, Baum­be­stat­tung oder See­be­stat­tung? Hier fin­den Sie alle gän­gi­gen Bestat­tungs­ar­ten, deren Abläu­fe und typi­sche Kos­ten im Ver­gleich.

War­um die Beer­di­gungs­ver­si­che­rung nicht ange­rech­net wird

Steu­er­li­che Vor­tei­le und Aner­ken­nung als Schon­ver­mö­gen

Eine kor­rekt gestal­te­te Beer­di­gungs­ver­si­che­rung kann nicht nur die Bestat­tungs­kos­ten abde­cken, son­dern auch vor dem Zugriff durch Ämter schüt­zen. Wenn bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind, wird sie im Rah­men der Sozi­al­hil­fe als soge­nann­tes Schon­ver­mö­gen aner­kannt – und bleibt bei der Berech­nung der Bedürf­tig­keit unbe­rück­sich­tigt.

Vie­le Ver­si­cher­te fra­gen sich, ob ihre Beer­di­gungs­ver­si­che­rung im Fall von Pfle­ge­be­dürf­tig­keit oder Sozi­al­hil­fe als Ver­mö­gen ange­rech­net wird. Die gute Nach­richt: Unter bestimm­ten Bedin­gun­gen wird sie als zweck­ge­bun­de­nes Schon­ver­mö­gen aner­kannt und darf behal­ten wer­den – auch wenn die ver­si­cher­te Per­son staat­li­che Unter­stüt­zung bezieht.

Wann zählt die Beer­di­gungs­ver­si­che­rung als Schon­ver­mö­gen?
Die Ver­si­che­rung muss klar und ein­deu­tig der Bestat­tung und Grab­pfle­ge zuge­ord­net sein. Die­se Zweck­bin­dung muss im Ver­si­che­rungs­ver­trag schrift­lich fest­ge­legt sein – ent­we­der direkt im Ver­trags­text oder über eine ergän­zen­de Erklä­rung. Nur dann erken­nen Sozi­al­äm­ter die Ver­si­che­rungs­sum­me als geschütz­tes Ver­mö­gen an.

Rechts­la­ge laut § 90 SGB XII:
Laut Sozi­al­hil­fe­recht darf Ver­mö­gen für eine ange­mes­se­ne Bestat­tung nicht ver­wer­tet wer­den, wenn es ein­deu­tig die­sem Zweck dient. Die Beer­di­gungs­ver­si­che­rung fällt unter die­sen Schutz, sofern:

  • die Sum­me ange­mes­sen ist (meist bis ca. 10.000 €),

  • eine zweck­ge­bun­de­ne Ver­wen­dung doku­men­tiert ist,

  • die Mit­tel nicht ander­wei­tig genutzt oder frei ver­füg­bar sind.

Steu­er­li­che Vor­tei­le
Auch steu­er­lich ist die Beer­di­gungs­ver­si­che­rung vor­teil­haft. Die Bei­trä­ge sind zwar nicht als Son­der­aus­ga­ben absetz­bar, aber im Todes­fall kön­nen die Bestat­tungs­kos­ten als Nach­lass­ver­bind­lich­keit berück­sich­tigt wer­den. Das gilt ins­be­son­de­re bei Erb­schafts­steu­er­be­rech­nun­gen – hier zäh­len Aus­ga­ben für Bestat­tung, Grab­stein und Trau­er­fei­er zu den abzieh­ba­ren Posi­tio­nen.

Wich­ti­ge Hin­wei­se für die Ver­trags­ge­stal­tung:

  • Eine kla­re Zweck­bin­dung muss im Ver­trag benannt wer­den („zur Deckung der Bestat­tungs­kos­ten“).

  • Die ver­si­cher­te Per­son soll­te den Ver­trag nicht künd­bar oder ver­wert­bar gestal­ten, um Miss­ver­ständ­nis­se zu ver­mei­den.

  • Der Bezugs­be­rech­tig­te (z. B. ein Bestat­tungs­un­ter­neh­men oder Ange­hö­ri­ger) soll­te eben­falls benannt sein.

Fazit:
Die steu­er­li­chen Vor­tei­le und der Sta­tus als Schon­ver­mö­gen machen die Beer­di­gungs­ver­si­che­rung nicht nur zu einer emo­tio­na­len, son­dern auch zu einer stra­te­gisch sinn­vol­len Vor­sor­ge­ent­schei­dung – ins­be­son­de­re für Per­so­nen mit begrenz­ten finan­zi­el­len Mit­teln oder dro­hen­der Sozi­al­hil­fe­be­dürf­tig­keit.

Zusam­men­fas­sung

Eine Beer­di­gungs­ver­si­che­rung bie­tet eine ver­läss­li­che Lösung, um die eige­nen Bestat­tungs­kos­ten früh­zei­tig abzu­si­chern und Ange­hö­ri­ge im Todes­fall zu ent­las­ten. Die Aus­zah­lung erfolgt schnell, unab­hän­gig vom Nach­lass, und ermög­licht eine wür­de­vol­le Bestat­tung nach indi­vi­du­el­len Wün­schen. Beson­ders für Senio­ren, Allein­ste­hen­de, Men­schen mit Vor­er­kran­kun­gen oder ohne finan­zi­el­le Rück­la­gen ist die­se Vor­sor­ge sinn­voll.

Durch kla­re Ver­trags­ge­stal­tung kann die Ver­si­che­rung als Schon­ver­mö­gen aner­kannt wer­den – ein wich­ti­ger Vor­teil für Per­so­nen mit Sozi­al­hil­fe­an­spruch. Wer früh­zei­tig ver­gleicht und abschließt, pro­fi­tiert von gerin­ge­ren Bei­trä­gen und mehr Pla­nungs­si­cher­heit. Eine durch­dach­te Beer­di­gungs­vor­sor­ge ist mehr als eine finan­zi­el­le Absi­che­rung – sie ist ein letz­ter Akt der Ver­ant­wor­tung.

häu­fi­ge Fra­gen

Eine Beer­di­gungs­ver­si­che­rung ist zweck­ge­bun­den auf die Bestat­tungs­kos­ten aus­ge­rich­tet und wird direkt für die Bestat­tung aus­ge­zahlt. Eine Ster­be­geld­ver­si­che­rung ist fle­xi­bler ein­setz­bar, umfasst meist höhe­re Sum­men, unter­liegt aber häu­fi­ger Gesund­heits­prü­fun­gen und län­ge­ren Aus­zah­lungs­fris­ten.

Die Aus­zah­lung erfolgt in der Regel weni­ge Tage nach Vor­la­ge der Ster­be­ur­kun­de und des Ver­si­che­rungs­scheins – schnel­ler als bei vie­len ande­ren Ver­si­che­rungs­ar­ten. Bei Unfall­tod meist sofort, ohne War­te­zeit.

Nein, wenn die Ver­si­che­rung klar zweck­ge­bun­den zur Deckung von Bestat­tungs­kos­ten abge­schlos­sen wur­de und dies ver­trag­lich doku­men­tiert ist, gilt sie als soge­nann­tes Schon­ver­mö­gen und bleibt unan­ge­tas­tet.

Je nach Bestat­tungs­art und per­sön­li­chen Wün­schen sind zwi­schen 5.000 und 10.000 € rea­lis­tisch. Es emp­fiehlt sich, auch Kos­ten für Grab­pfle­ge, Trau­er­fei­er und sons­ti­ge Auf­wen­dun­gen ein­zu­kal­ku­lie­ren.