Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trag: Was ist das und wie funk­tio­niert er?

Alle Wün­sche zu Leb­zei­ten regeln – mit ver­trag­li­cher Sicher­heit und finan­zi­el­ler Ent­las­tung für Ange­hö­ri­ge

Paar informiert sich am Laptop in einem Bestattungsinstitut über Särge – symbolisch für Planung und Abschluss eines Vorsorgevertrags

Ein Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trag gibt Ihnen die Mög­lich­keit, Ihre eige­ne Beer­di­gung bereits zu Leb­zei­ten genau zu pla­nen und ver­bind­lich fest­zu­hal­ten. Der Ver­trag ist ein zen­tra­les Doku­ment der Bestat­tungs­vor­sor­ge, das alle per­sön­li­chen Wün­sche und finan­zi­el­len Rege­lun­gen ver­bind­lich doku­men­tiert. Damit ent­schei­den Sie selbst über Form, Ablauf und Umfang – unab­hän­gig davon, was Ange­hö­ri­ge im Todes­fall wün­schen oder leis­ten könn­ten. Gleich­zei­tig kön­nen Sie die ent­ste­hen­den Kos­ten direkt absi­chern, sodass Ihre Fami­lie im Ernst­fall weder orga­ni­sa­to­risch noch finan­zi­ell belas­tet wird. In die­sem Bei­trag erfah­ren Sie, was ein Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trag genau ist, wel­che Inhal­te er regelt und wor­auf Sie bei Abschluss ach­ten soll­ten.

Ein Bei­spiel: Im Ver­trag kann fest­ge­legt wer­den, dass eine Feu­er­be­stat­tung gewünscht ist und ein bestimm­ter Betrag auf ein Treu­hand­kon­to ein­ge­zahlt wird, um die Kos­ten abzu­de­cken. Im Rah­men des Ver­trags wird ein Betrag defi­niert, der zur Deckung der Bestat­tungs­kos­ten dient. Der Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trag wird im recht­li­chen Rah­men der deut­schen Bestat­tungs­vor­sor­ge abge­schlos­sen.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

Ihre Über­sicht
Ihre Über­sicht

Von der Bestat­tungs­art bis zur Finan­zie­rung – was Sie ver­trag­lich alles fest­le­gen kön­nen

Was regelt ein Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trag?

Ein Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trag ist mehr als eine for­ma­le Ver­ein­ba­rung – er ist ein akti­ver Schritt, um eige­ne Wün­sche ver­bind­lich fest­zu­hal­ten und Ange­hö­ri­ge zu ent­las­ten. Der Ver­trag wird in der Regel mit einem Bestat­tungs­un­ter­neh­men geschlos­sen und kann indi­vi­du­ell gestal­tet wer­den. Neben der Aus­wahl der Bestat­tungs­art las­sen sich auch Ort, Ablauf, Gestal­tung und Finan­zie­rung genau fest­le­gen. Damit ist sicher­ge­stellt, dass Ihre Vor­stel­lun­gen auch im Todes­fall umge­setzt wer­den.

Ein Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trag ist ein recht­lich ver­bind­li­cher Ver­trag zwi­schen einer Pri­vat­per­son und einem Bestat­tungs­un­ter­neh­men. Der Ver­trags­ab­schluss erfolgt direkt mit Bestat­tern und der Ver­trag gilt als Doku­ment im recht­li­chen Rah­men der deut­schen Bestat­tungs­vor­sor­ge. Ziel ist es, die Beer­di­gung bereits zu Leb­zei­ten inhalt­lich und orga­ni­sa­to­risch fest­zu­le­gen – unab­hän­gig davon, was Ange­hö­ri­ge spä­ter wün­schen oder leis­ten kön­nen. Der Ver­trag schützt somit Ihre Selbst­be­stim­mung über den Tod hin­aus und stellt sicher, dass die Bestat­tung nach Ihren Vor­stel­lun­gen durch­ge­führt wird.

Der Inhalt eines Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trags kann sehr indi­vi­du­ell aus­ge­stal­tet sein. In der Regel wer­den sowohl die orga­ni­sa­to­ri­schen als auch die gestal­te­ri­schen Ele­men­te detail­liert gere­gelt.

Typi­sche Ver­trags­be­stand­tei­le sind:

  • Art der Bestat­tung (Erd­be­stat­tung, Feuer‑, See- oder Baum­be­stat­tung)

  • Fried­hof, Grab­stel­le und Grab­pfle­ge

  • Ablauf der Trau­er­fei­er, Musik­wün­sche, Red­ner

  • Aus­wahl von Sarg oder Urne

  • Flo­ris­tik, Trau­er­druck­sa­chen, Klei­dung

  • Orga­ni­sa­ti­on der Bewir­tung nach der Bei­set­zung

Bei­spie­le für Ver­trags­in­hal­te: Ein Bei­spiel ist die Fest­le­gung eines bestimm­ten Fried­hofs oder die Aus­wahl spe­zi­el­ler Musik­stü­cke für die Trau­er­fei­er. Wei­te­re Bei­spie­le sind die Rege­lung der Grab­pfle­ge, die Bestim­mung des Betrags für die Finan­zie­rung oder die genaue Beschrei­bung der gewünsch­ten Flo­ris­tik. Sol­che Bei­spie­le zei­gen, wie viel­fäl­tig und indi­vi­du­ell ein Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trag gestal­tet wer­den kann.

Mit dem Abschluss eines Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trags sichern Sie sich ver­bind­lich das Recht, über Ihre Bestat­tung zu ent­schei­den – auch gegen spä­te­re Ein­wän­de von Ange­hö­ri­gen. Das Bestat­tungs­un­ter­neh­men ver­pflich­tet sich im Gegen­zug zur voll­stän­di­gen Umset­zung aller im Ver­trag gere­gel­ten Punk­te. Im Fall des Todes erfolgt die Umset­zung der Wün­sche des Ver­stor­be­nen durch das Bestat­tungs­un­ter­neh­men, und die Erben sind an die Ver­ein­ba­run­gen gebun­den.

Wich­tig zu wis­sen:

  • Der Ver­trag ist recht­lich bin­dend

  • Ände­run­gen sind jeder­zeit mög­lich, solan­ge die Ver­trags­par­tei lebt

  • Ange­hö­ri­ge müs­sen sich im Todes­fall an die ver­ein­bar­ten Inhal­te hal­ten

Ein Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trag ent­hält meist auch eine Rege­lung zur Finan­zie­rung. Die­se erfolgt in der Pra­xis oft über ein Treu­hand­kon­to oder eine zweck­ge­bun­de­ne Ster­be­geld­ver­si­che­rung. Der Betrag auf dem Treu­hand­kon­to oder in der Ver­si­che­rung ist im Fal­le des Todes vor dem Zugriff des Sozi­al­am­tes geschützt und darf aus­schließ­lich für die fest­ge­leg­ten Zwe­cke ver­wen­det wer­den. Die Absi­che­rung stellt sicher, dass die Leis­tun­gen im Todes­fall unab­hän­gig vom finan­zi­el­len Sta­tus der Ange­hö­ri­gen erbracht wer­den kön­nen.

Mög­lich­kei­ten zur Finan­zie­rung:

  • Ein­mal­zah­lung auf ein Treu­hand­kon­to

  • Raten­zah­lung über ein Vor­sor­ge­kon­to

  • Abschluss einer Ster­be­geld­ver­si­che­rung

  • Kom­bi­na­ti­on aus Ver­si­che­rung und Kon­to

Im Todes­fall ist das Bestat­tungs­un­ter­neh­men ver­pflich­tet, den Ver­trag umzu­set­zen. Das gilt auch dann, wenn Ange­hö­ri­ge abwei­chen­de Wün­sche äußern. Die Ver­bin­dung zwi­schen Ver­trag, finan­zi­el­ler Absi­che­rung und der Ent­las­tung der Ange­hö­ri­gen in der letz­ten Lebens­pha­se sorgt dafür, dass die Wün­sche des Ver­stor­be­nen respek­tiert wer­den und die Last für die Hin­ter­blie­be­nen mini­miert wird. Der Ver­trag schützt also nicht nur Ihre Vor­stel­lun­gen, son­dern ent­las­tet auch Ange­hö­ri­ge, da alle Ent­schei­dun­gen bereits vor­lie­gen.

Das bedeu­tet kon­kret:

  • Kei­ne Ent­schei­dungs­un­si­cher­heit bei Ange­hö­ri­gen

  • Kein Risi­ko für Kos­ten­über­nah­me durch Drit­te

  • Siche­re Umset­zung der ver­ein­bar­ten Bestat­tungs­form

Ver­bind­li­che Pla­nung, finan­zi­el­le Sicher­heit und kla­re Ent­las­tung für die Hin­ter­blie­be­nen

Wel­che Vor­tei­le bie­tet ein Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trag?

Ein Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trag bringt weit mehr als nur orga­ni­sa­to­ri­sche Klar­heit. Er schafft Sicher­heit – für Sie selbst und für Ihre Ange­hö­ri­gen. Der Ver­trag stellt sicher, dass Ihre letz­ten Wün­sche zuver­läs­sig umge­setzt wer­den. Die Vor­tei­le lie­gen sowohl in der indi­vi­du­el­len Gestal­tungs­frei­heit als auch in der finan­zi­el­len Vor­sor­ge. Gera­de in emo­tio­nal belas­ten­den Situa­tio­nen hilft eine kla­re Rege­lung, Fehl­ent­schei­dun­gen, Strei­tig­kei­ten und unnö­ti­ge Kos­ten zu ver­mei­den.

Vie­le Men­schen möch­ten sicher­stel­len, dass ihre Bestat­tung in ihrem Sin­ne ver­läuft – stil­voll, wür­de­voll und ohne orga­ni­sa­to­ri­sche Hek­tik. Gleich­zei­tig ist es oft ein Anlie­gen, Ange­hö­ri­ge nicht mit schwie­ri­gen Ent­schei­dun­gen oder hohen Kos­ten zu belas­ten. Ein Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trag erfüllt genau die­se bei­den Wün­sche: Er doku­men­tiert alle Vor­stel­lun­gen ver­bind­lich und sorgt für eine siche­re Finan­zie­rung. Dabei wird auch die finan­zi­el­le Last für die Hin­ter­blie­be­nen deut­lich redu­ziert.

Ein gro­ßer Vor­teil ist die Selbst­be­stim­mung: Sie ent­schei­den selbst über Bestat­tungs­art, Ort, Ablauf und Umfang – unab­hän­gig davon, was spä­ter von Drit­ten orga­ni­siert wür­de. Auch Son­der­wün­sche wie Musik­ti­tel, Blu­men­schmuck oder Red­ner las­sen sich fest­le­gen. Die Ent­schei­dung für einen Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trag ist eine wei­se Wahl, um die eige­nen Vor­stel­lun­gen zu sichern. Ein­mal abge­schlos­sen, schützt der Ver­trag vor abwei­chen­den Ein­grif­fen Drit­ter.

Ein wei­te­rer Plus­punkt: Die Finan­zie­rung kann exakt auf Ihre Mög­lich­kei­ten abge­stimmt wer­den. Ob Treu­hand­kon­to, Raten­mo­dell oder Ster­be­geld­ver­si­che­rung – die Ver­ein­ba­rung regelt ein­deu­tig, wie die Kos­ten getra­gen wer­den. Ange­hö­ri­ge wer­den dadurch voll­stän­dig ent­las­tet.

Nicht zuletzt wird auch die emo­tio­na­le Belas­tung der Fami­lie im Todes­fall deut­lich redu­ziert. Alle orga­ni­sa­to­ri­schen Fra­gen sind bereits beant­wor­tet – von der Über­füh­rung bis zur Trau­er­an­zei­ge. Das schafft Raum für Abschied und Trau­er – ohne Unsi­cher­heit und Zeit­druck.

Bei der Wahl des Part­ners für die Bestat­tungs­vor­sor­ge ist eine ver­trau­ens­vol­le Bezie­hung beson­ders wich­tig, damit Ihre Wün­sche im Ernst­fall zuver­läs­sig umge­setzt wer­den.

Zu den Vor­tei­len gehört auch, dass der Ver­trag in typi­schen Situa­tio­nen beson­ders hilf­reich ist – zum Bei­spiel, wenn Ange­hö­ri­ge weit ent­fernt woh­nen oder im Fall einer plötz­li­chen Erkran­kung schnell gehan­delt wer­den muss.

Die indi­vi­du­el­le Gestal­tung des Ver­trags ermög­licht es, auf die Wün­sche und Vor­stel­lun­gen jedes Men­schen ein­zu­ge­hen und die Ein­zig­ar­tig­keit der Per­son zu berück­sich­ti­gen.

Ergän­zen­de Absi­che­run­gen zur ver­trag­li­chen Pla­nung – so decken Sie die Kos­ten zuver­läs­sig ab

Wei­te­re Mög­lich­kei­ten zur finan­zi­el­len Vor­sor­ge

Ein Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trag legt orga­ni­sa­to­ri­sche und inhalt­li­che Wün­sche ver­bind­lich fest. Für die finan­zi­el­le Absi­che­rung bie­ten sich ergän­zend ver­schie­de­ne Model­le an, die ent­we­der direkt inte­griert oder zusätz­lich abge­schlos­sen wer­den kön­nen. Ob Treu­hand­kon­to, Ver­si­che­rung oder Kom­bi­na­ti­ons­lö­sung – hier fin­den Sie pas­sen­de Alter­na­ti­ven und Ergän­zun­gen. Im Fal­le von Pfle­ge­be­dürf­tig­keit oder Sozi­al­leis­tun­gen sind die hin­ter­leg­ten Gel­der in der Regel vor dem Zugriff des Sozi­al­am­tes geschützt, da sie aus­schließ­lich dem Zweck der Bestat­tung die­nen. Ein Bei­spiel für eine typi­sche Finan­zie­rungs­lö­sung ist die Ver­bin­dung aus einer Ein­mal­zah­lung auf ein Treu­hand­kon­to und einer ergän­zen­den Ster­be­geld­ver­si­che­rung, um ver­schie­de­ne Beträ­ge fle­xi­bel abzu­si­chern.

Ver­gleich Ster­be­geld­ver­si­che­rung
Rote Rose liegt auf einem dunklen Sarg mit goldener Kreuzverzierung, unscharfer Hintergrund, Symbol für Abschied und Erinnerung

Die Ster­be­geld­ver­si­che­rung zahlt im Todes­fall eine fest­ge­leg­te Ver­si­che­rungs­sum­me direkt an die Ange­hö­ri­gen oder den Bestat­ter aus. Sie ist ide­al, um Bestat­tungs­kos­ten plan­bar abzu­si­chern – auch ergän­zend zum Vor­sor­ge­ver­trag. Der Betrag, der über die Ver­si­che­rung abge­si­chert wird, kann indi­vi­du­ell gewählt wer­den und rich­tet sich nach den vor­aus­sicht­li­chen Bestat­tungs­kos­ten.

Treu­hand­kon­to
Ältere Frau prüft Unterlagen am Tisch mit Laptop – symbolisch für finanzielle Vorsorge und Verwaltung eines Treuhandkontos für Bestattung

Ein Treu­hand­kon­to bie­tet eine geschütz­te Mög­lich­keit, Geld für die eige­ne Bestat­tung zu hin­ter­le­gen. Das Gut­ha­ben ist zweck­ge­bun­den, insol­venz­ge­schützt und wird im Todes­fall direkt an das Bestat­tungs­un­ter­neh­men aus­ge­zahlt. Die Zusam­men­ar­beit mit der Deut­sche Bestat­tungs­vor­sor­ge Treu­hand AG gewähr­leis­tet, dass die Beträ­ge sicher und aus­schließ­lich für den Zweck der Bestat­tung ver­wen­det wer­den.

Beer­di­gungs­ver­si­che­rung
Junges Mädchen auf einem Friedhof legt eine Blume auf ein Grab – Symbolbild für Beerdigung, Vorsorge und den Wert frühzeitiger Absicherung.

Eine Beer­di­gungs­ver­si­che­rung ist auf die rei­nen Kos­ten der Bestat­tung aus­ge­rich­tet. Sie unter­schei­det sich vom Vor­sor­ge­ver­trag durch den feh­len­den orga­ni­sa­to­ri­schen Teil, bie­tet aber eine kla­re finan­zi­el­le Ent­las­tung. Die Höhe des hin­ter­leg­ten Betrags kann fle­xi­bel an die indi­vi­du­el­len Wün­sche ange­passt wer­den.

In weni­gen Schrit­ten zur ver­bind­li­chen Rege­lung – was Sie erwar­tet und wie Sie vor­ge­hen

Wie läuft der Abschluss eines Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trags ab?

Der Abschluss eines Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trags ist unkom­pli­ziert und gut struk­tu­riert. Wich­tig ist, sich früh­zei­tig mit den eige­nen Vor­stel­lun­gen aus­ein­an­der­zu­set­zen und einen ver­trau­ens­wür­di­gen Part­ner zu wäh­len. Wir zei­gen Ihnen Schritt für Schritt, wie der Weg zum Vor­sor­ge­ver­trag aus­sieht – von der ers­ten Bera­tung bis zur siche­ren Hin­ter­le­gung aller Unter­la­gen.

Ein Bei­spiel für einen typi­schen Ablauf: Nach einem ers­ten Bera­tungs­ge­spräch mit dem Bestat­ter wer­den die indi­vi­du­el­len Wün­sche fest­ge­hal­ten, ein Ver­trags­an­ge­bot erstellt und schließ­lich das Doku­ment unter­zeich­net.

Ein Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trag wird in der Regel direkt mit einem Bestat­tungs­un­ter­neh­men abge­schlos­sen. Der ers­te Schritt besteht in einem per­sön­li­chen Bera­tungs­ge­spräch, bei dem alle Wün­sche, Vor­stel­lun­gen und Fra­gen bespro­chen wer­den. Dabei wer­den sowohl inhalt­li­che Details (z. B. Bestat­tungs­art, Ablauf der Trau­er­fei­er, Ort der Bei­set­zung) als auch finan­zi­el­le Aspek­te the­ma­ti­siert.

Im Anschluss erstellt der Bestat­ter ein schrift­li­ches Ver­trags­an­ge­bot, das alle ver­ein­bar­ten Leis­tun­gen sowie die Kos­ten ent­hält. Auch die gewähl­te Form der finan­zi­el­len Absi­che­rung wird fest­ge­hal­ten – etwa per Treu­hand­kon­to oder Ster­be­geld­ver­si­che­rung. Der Ver­trag bil­det die recht­li­che Grund­la­ge für die Bestat­tungs­vor­sor­ge und regelt ver­bind­lich alle ver­ein­bar­ten Leis­tun­gen.

Der wei­te­re Ablauf im Über­blick:

  1. Bera­tungs­ge­spräch mit dem Bestat­ter (per­sön­lich oder tele­fo­nisch)

  2. Fest­le­gung der gewünsch­ten Leis­tun­gen und Gestal­tungs­punk­te

  3. Erstel­lung eines detail­lier­ten Vor­sor­ge­ver­trags mit Kos­ten­vor­anschlag

  4. Aus­wahl und Abschluss der pas­sen­den Finan­zie­rungs­lö­sung

  5. Unter­zeich­nung und siche­re Hin­ter­le­gung der Ver­trags­un­ter­la­gen
    Bei der Unter­zeich­nung erhal­ten Sie ein wich­ti­ges Doku­ment, das Ihre Wün­sche und die finan­zi­el­le Absi­che­rung für Ihre Fami­lie fest­hält.

Wich­tig: Der Ver­trag kann jeder­zeit geän­dert oder wider­ru­fen wer­den – etwa bei einem Umzug oder geän­der­ten Wün­schen. Die Unter­la­gen soll­ten an einem siche­ren Ort hin­ter­legt und min­des­tens einem Ange­hö­ri­gen oder einer Ver­trau­ens­per­son bekannt sein, damit im Fall der Fäl­le alles zuver­läs­sig gere­gelt ist. Vie­le Bestat­ter bie­ten auch die Archi­vie­rung als Ser­vice an.

Ergän­zen­de Infor­ma­tio­nen für eine voll­stän­di­ge Pla­nung und Absi­che­rung

Wei­te­re The­men rund um Bestat­tung und Vor­sor­ge

Trauernde Familie bei einer Beerdigung – tröstende Umarmung im Vordergrund. Symbol für emotionale Absicherung durch Todesfallversicherung.
Todes­fall­ver­si­che­rung

Eine Todes­fall­ver­si­che­rung stellt im Ernst­fall eine Aus­zah­lung zur Ver­fü­gung, mit der nicht nur die Bestat­tung, son­dern auch offe­ne Rech­nun­gen oder finan­zi­el­le Ver­pflich­tun­gen abge­si­chert wer­den kön­nen. Die Zwe­cke einer sol­chen Ver­si­che­rung lie­gen in der finan­zi­el­len Ent­las­tung der Hin­ter­blie­be­nen, der Erfül­lung per­sön­li­cher Wün­sche des Ver­stor­be­nen und der recht­li­chen Absi­che­rung der Bestat­tung. Die Höhe des Betrags, der im Todes­fall aus­ge­zahlt wird, kann indi­vi­du­ell fest­ge­legt wer­den und rich­tet sich nach den gewünsch­ten Leis­tun­gen. Ein Bei­spiel: Stirbt ein Mensch plötz­lich und die Erben ver­fü­gen nicht über aus­rei­chen­de Mit­tel, kann die Todes­fall­ver­si­che­rung die Bestat­tungs­kos­ten und wei­te­re Ver­pflich­tun­gen zuver­läs­sig abde­cken.

Hand stellt Grablicht neben rote Rose auf Grabstein – symbolischer Moment zur Erinnerung und Hinweis auf emotionale wie finanzielle Aspekte der Bestattung
Bestat­tungs­kos­ten

Die Beer­di­gungs­ver­si­che­rung deckt die kon­kre­ten Kos­ten einer Bestat­tung ab. Im Unter­schied zur klas­si­schen Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung wird die Aus­zah­lung zweck­ge­bun­den für die Orga­ni­sa­ti­on der Bei­set­zung ver­wen­det. Soll­te kein aus­rei­chen­des Ver­mö­gen vor­han­den sein, kann das Sozi­al­amt im Bedarfs­fall für die Bestat­tungs­kos­ten auf­kom­men.

Ver­tie­fen­de Ant­wor­ten zu häu­fig gestell­ten Fra­gen rund um Ablauf, Nut­zen und Gül­tig­keit

Was Sie schon immer über Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trä­ge wis­sen woll­ten

Ein Vor­sor­ge­ver­trag für eine Bestat­tung ver­bin­det orga­ni­sa­to­ri­sche und finan­zi­el­le Vor­sor­ge: Sie legen nicht nur Ihre Bestat­tungs­wün­sche fest, son­dern sichern zugleich die mit der Bestat­tung ver­bun­de­nen Kos­ten ab. Im Fall einer Bestat­tungs­vor­sor­ge wird der Betrag meist auf einem Treu­hand­kon­to hin­ter­legt, um im Fal­le des Todes die Aus­zah­lung an die Hin­ter­blie­be­nen sicher­zu­stel­len. Ein Bei­spiel: Sie möch­ten, dass Ihre Erben nicht mit der finan­zi­el­len Last Ihrer Bestat­tung belas­tet wer­den – dann ist ein sol­cher Ver­trag sinn­voll. Eine rei­ne Ster­be­geld­ver­si­che­rung hin­ge­gen ist aus­schließ­lich eine finan­zi­el­le Absi­che­rung im Todes­fall und regelt meist nur die Aus­zah­lung einer Sum­me zur Deckung der Bestat­tungs­kos­ten.

Je frü­her, des­to bes­ser: Bei jün­ge­ren Jah­ren sind die Bei­trä­ge meist nied­ri­ger, und Sie sichern sich vor uner­war­te­ten Kos­ten bei höhe­rem Alter oder gesund­heit­li­cher Ein­schrän­kung ab. Ein frü­her Start erlaubt Ihnen auch, Ände­run­gen Ihrer Wün­sche oder Lebens­ver­hält­nis­se spä­ter anzu­pas­sen. Im Fall einer plötz­li­chen Erkran­kung oder eines Unfalls ist es von Vor­teil, wenn bereits ein Vor­sor­ge­ver­trag besteht.

Die Sum­me soll­te so berech­net wer­den, dass alle typi­schen Kos­ten der Bestat­tung abge­deckt sind – ein­schließ­lich Fried­hofs­ge­büh­ren, Trau­er­fei­er, Grab­stein, Ver­wal­tung und Grab­pfle­ge. In Deutsch­land lie­gen rea­lis­ti­sche Ori­en­tie­rungs­sum­men oft im Bereich von 2.000 bis 8.000 Euro oder mehr, je nach Regi­on und Anspruch. Der genaue Betrag rich­tet sich nach Ihren indi­vi­du­el­len Wün­schen und den gewähl­ten Leis­tun­gen.

Sie bestim­men in Ihrem Ver­trag eine bezugs­be­rech­tig­te Per­son (z. B. einen Ange­hö­ri­gen). Im Fal­le des Todes wird der Betrag gegen Vor­la­ge der Ster­be­ur­kun­de an die Hin­ter­blie­be­nen aus­ge­zahlt. Ist der Benann­te bereits ver­stor­ben, gilt der gesetz­li­che Nach­lass­weg.

Ja, vie­le Anbie­ter gestat­ten Anpas­sun­gen wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit – bei­spiels­wei­se Ände­rung der Bestat­tungs­form, Erwei­te­rung von Leis­tun­gen oder Anhe­bung der Sum­me – meist gegen Neu­be­wer­tung und ggf. zusätz­li­chen Bei­trag.

Seriö­se Vor­sor­ge­ver­trä­ge soll­ten Mit­tel treu­hän­de­risch ver­wal­ten oder durch Dritt­par­tei­en (z. B. Bank­treu­hand) sichern. Zudem besteht bei man­chen Ver­trä­gen die Absi­che­rung durch Bürg­schaft oder exter­ne Siche­rungs­me­cha­nis­men. Prü­fen Sie die­sen Aspekt im Klein­ge­druck­ten.

In vie­len Fäl­len gilt das Kapi­tal eines Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­tra­ges als soge­nann­tes Schon­ver­mö­gen und wird bei Sozi­al­leis­tun­gen nicht her­an­ge­zo­gen – vor­aus­ge­setzt, der Ver­trag ist zweck­be­stimmt und wider­spricht nicht den Sozi­al­hil­fe­ge­set­zen. Im Fal­le einer zweck­ge­bun­de­nen Vor­sor­ge ist der Betrag vor dem Zugriff des Sozi­al­am­tes geschützt.

Im Ver­trag kön­nen Sie genau fest­le­gen, ob Erd­be­stat­tung, Feu­er­be­stat­tung, Mehr­fach­be­stat­tung (z. B. Fami­li­en­grab), Baum­be­stat­tung oder ande­re For­men gewünscht sind. Jede Vari­an­te hat unter­schied­li­che Kos­ten (z. B. Urne, Sarg, Ein­äsche­rung, Grab­stel­le).

Man­che Anbie­ter set­zen War­te­zei­ten ein (z. B. gestaf­fel­te Leis­tun­gen in den ers­ten Jah­ren) oder ver­lan­gen Gesund­heits­fra­gen bei Abschluss. Die Kon­di­tio­nen hän­gen von Ihrem Alter, Gesund­heits­zu­stand und dem Anbie­ter ab.

Vie­le Vor­sor­ge­ver­trä­ge bie­ten eine kos­ten­freie oder ein­ge­schränk­te Mit­ver­si­che­rung für Kin­der – z. B. ohne zusätz­li­che Bei­trä­ge oder mit redu­zier­ter Leis­tung. Prü­fen Sie im Ver­trag, ob und in wel­chem Umfang Kin­der inklu­diert sind.

Zusam­men­fas­sung

Ein Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trag ermög­licht es Ihnen, Ihre eige­ne Beer­di­gung bereits zu Leb­zei­ten umfas­send zu regeln – inhalt­lich wie finan­zi­ell. Der Zweck eines sol­chen Ver­trags besteht dar­in, die Bestat­tungs­kos­ten zweck­ge­bun­den abzu­si­chern und sicher­zu­stel­len, dass das hin­ter­leg­te Kapi­tal aus­schließ­lich für die­sen Zweck ver­wen­det wird. Die Ver­bin­dung von orga­ni­sa­to­ri­scher und finan­zi­el­ler Vor­sor­ge sorgt dafür, dass alle Aspek­te Ihrer Bestat­tung opti­mal auf­ein­an­der abge­stimmt sind. Sie ent­schei­den selbst über Bestat­tungs­art, Ablauf und Details der Trau­er­fei­er und stel­len so sicher, dass Ihre letz­ten Wün­sche zuver­läs­sig umge­setzt wer­den. Gleich­zei­tig ent­las­ten Sie Ihre Ange­hö­ri­gen von der finan­zi­el­len Last, da kei­ne orga­ni­sa­to­ri­schen Ent­schei­dun­gen mehr getrof­fen wer­den müs­sen und die Finan­zie­rung gesi­chert ist.

Der Ver­trag wird mit einem Bestat­tungs­un­ter­neh­men geschlos­sen und lässt sich jeder­zeit an ver­än­der­te Lebens­si­tua­tio­nen anpas­sen. In Kom­bi­na­ti­on mit einer Ster­be­geld­ver­si­che­rung oder einem Treu­hand­kon­to wird die Bestat­tung in Ihrem Sin­ne sicher durch­ge­führt. Wer recht­zei­tig vor­sorgt, trifft eine wei­se Ent­schei­dung und behält die Kon­trol­le – auch über den Tod hin­aus.

Häu­fi­ge Fra­gen

Wel­che Rol­le spielt eine schrift­li­che Bestat­tungs­ver­fü­gung im Vor­sor­ge­pro­zess?

Mit einer Bestat­tungs­ver­fü­gung hal­ten Sie Ihre Wün­sche schrift­lich und ver­bind­lich fest – z. B. Ort, Musik, Blu­men oder per­sön­li­che Gegen­stän­de im Sarg. Ein Bei­spiel: Sie kön­nen dar­in fest­le­gen, dass eine bestimm­te Musik gespielt oder ein spe­zi­el­ler Blu­men­schmuck ver­wen­det wird. Der Vor­sor­ge­ver­trag ist gestal­te­risch und finan­zi­ell umfas­sen­der; aber die Ver­fü­gung ergänzt ihn und hilft, Ihre Vor­stel­lun­gen klar zu kom­mu­ni­zie­ren.

Bei Ver­trags­ab­schluss kön­nen Sie fest­hal­ten, dass Kos­ten für Über­füh­rung oder Rück­ho­lung aus dem Aus­land über­nom­men wer­den sol­len (sofern ver­si­cher­bar). Zudem soll­te im Ver­trag die Zustän­dig­keit und Abwick­lung schrift­lich gere­gelt sein, um büro­kra­ti­sche Hür­den zu ver­mei­den. Im Fall, dass das Sozi­al­amt auf Ihr Ver­mö­gen zugrei­fen könn­te, ist es rat­sam, zweck­ge­bun­de­ne Beträ­ge für die Bestat­tungs­vor­sor­ge ent­spre­chend abzu­si­chern.

Ja. Man­che Anbie­ter gestat­ten fle­xi­ble Finan­zie­rungs­mo­del­le: Sie leis­ten einen Teil per Ein­mal­zah­lung und ergän­zen die­sen durch monat­li­che oder jähr­li­che Bei­trä­ge. Das ermög­licht Anpas­sung an Ihre finan­zi­el­le Situa­ti­on. Der emp­foh­le­ne Betrag für eine aus­rei­chen­de Bestat­tungs­vor­sor­ge liegt je nach gewünsch­tem Leis­tungs­um­fang meist zwi­schen 3.000 und 8.000 Euro.

In der Regel bleibt der Ver­trag bestehen – aller­dings kön­nen sich Friedhofs‑ und Bestat­tungs­kos­ten oder regio­na­le Gebüh­ren ändern. In sol­chen Fäl­len lohnt es sich, den Ver­trag auf die neu­en regio­na­len Kos­ten anzu­pas­sen (z. B. Anhe­bung der Sum­me) oder einen Zusatz zu ver­ein­ba­ren.