Bestattungsvorsorgevertrag: Was ist das und wie funktioniert er?
Alle Wünsche zu Lebzeiten regeln – mit vertraglicher Sicherheit und finanzieller Entlastung für Angehörige
Ein Bestattungsvorsorgevertrag gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre eigene Beerdigung bereits zu Lebzeiten genau zu planen und verbindlich festzuhalten. Der Vertrag ist ein zentrales Dokument der Bestattungsvorsorge, das alle persönlichen Wünsche und finanziellen Regelungen verbindlich dokumentiert. Damit entscheiden Sie selbst über Form, Ablauf und Umfang – unabhängig davon, was Angehörige im Todesfall wünschen oder leisten könnten. Gleichzeitig können Sie die entstehenden Kosten direkt absichern, sodass Ihre Familie im Ernstfall weder organisatorisch noch finanziell belastet wird. In diesem Beitrag erfahren Sie, was ein Bestattungsvorsorgevertrag genau ist, welche Inhalte er regelt und worauf Sie bei Abschluss achten sollten.
Ein Beispiel: Im Vertrag kann festgelegt werden, dass eine Feuerbestattung gewünscht ist und ein bestimmter Betrag auf ein Treuhandkonto eingezahlt wird, um die Kosten abzudecken. Im Rahmen des Vertrags wird ein Betrag definiert, der zur Deckung der Bestattungskosten dient. Der Bestattungsvorsorgevertrag wird im rechtlichen Rahmen der deutschen Bestattungsvorsorge abgeschlossen.
Das Wichtigste im Überblick
- Ein Vorsorgevertrag für eine Bestattung ermöglicht Ihnen, Ihre Wünsche (Bestattungsart, Grabwahl, Trauerfeier etc.) verbindlich festzulegen und abzusichern.
- Er kombiniert organisatorische Vorsorge mit finanzieller Absicherung – häufig über ein Treuhandkonto oder eine Beerdigungs-/Sterbegeldversicherung, wobei die eingezahlten Gelder zweckgebunden sind und im Fall des Todes ausschließlich für die Bestattung verwendet werden.
- Die Verbindung von organisatorischer und finanzieller Vorsorge ist ein zentraler Zweck des Bestattungsvorsorgevertrags und sorgt für eine umfassende Absicherung.
- Hinterbliebene werden entlastet: weder organisatorisch noch finanziell müssen Sie den Nachlass über Gebühr belasten.
- Eingezahlte Gelder gelten sozialrechtlich meist als “Schonvermögen”, das nicht für Sozialleistungen herangezogen werden darf; die im Vertrag festgelegten Beträge sind somit vor dem Zugriff des Sozialamts geschützt.
- Die Höhe der erforderlichen Vorsorgesumme richtet sich nach lokalen Friedhofs- und Bestattungskosten, Ihrem Wunschumfang und der Grabpflege; die vereinbarten Beträge entsprechen dabei allen Anforderungen an eine angemessene Bestattungsvorsorge.
- Für Treuhandkonten wird die Zusammenarbeit mit der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG empfohlen, um die sichere und zweckgebundene Anlage der Gelder zu gewährleisten.
- Ein guter Vertrag bietet Flexibilität (z. B. Anpassung bei Änderungen) und transparente Konditionen (Kosten, Bankregelung, Absicherung gegen Insolvenz).
Von der Bestattungsart bis zur Finanzierung – was Sie vertraglich alles festlegen können
Was regelt ein Bestattungsvorsorgevertrag?
Ein Bestattungsvorsorgevertrag ist mehr als eine formale Vereinbarung – er ist ein aktiver Schritt, um eigene Wünsche verbindlich festzuhalten und Angehörige zu entlasten. Der Vertrag wird in der Regel mit einem Bestattungsunternehmen geschlossen und kann individuell gestaltet werden. Neben der Auswahl der Bestattungsart lassen sich auch Ort, Ablauf, Gestaltung und Finanzierung genau festlegen. Damit ist sichergestellt, dass Ihre Vorstellungen auch im Todesfall umgesetzt werden.
Ein Bestattungsvorsorgevertrag ist ein rechtlich verbindlicher Vertrag zwischen einer Privatperson und einem Bestattungsunternehmen. Der Vertragsabschluss erfolgt direkt mit Bestattern und der Vertrag gilt als Dokument im rechtlichen Rahmen der deutschen Bestattungsvorsorge. Ziel ist es, die Beerdigung bereits zu Lebzeiten inhaltlich und organisatorisch festzulegen – unabhängig davon, was Angehörige später wünschen oder leisten können. Der Vertrag schützt somit Ihre Selbstbestimmung über den Tod hinaus und stellt sicher, dass die Bestattung nach Ihren Vorstellungen durchgeführt wird.
Der Inhalt eines Bestattungsvorsorgevertrags kann sehr individuell ausgestaltet sein. In der Regel werden sowohl die organisatorischen als auch die gestalterischen Elemente detailliert geregelt.
Typische Vertragsbestandteile sind:
Art der Bestattung (Erdbestattung, Feuer‑, See- oder Baumbestattung)
Friedhof, Grabstelle und Grabpflege
Ablauf der Trauerfeier, Musikwünsche, Redner
Auswahl von Sarg oder Urne
Floristik, Trauerdrucksachen, Kleidung
Organisation der Bewirtung nach der Beisetzung
Beispiele für Vertragsinhalte: Ein Beispiel ist die Festlegung eines bestimmten Friedhofs oder die Auswahl spezieller Musikstücke für die Trauerfeier. Weitere Beispiele sind die Regelung der Grabpflege, die Bestimmung des Betrags für die Finanzierung oder die genaue Beschreibung der gewünschten Floristik. Solche Beispiele zeigen, wie vielfältig und individuell ein Bestattungsvorsorgevertrag gestaltet werden kann.
Mit dem Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrags sichern Sie sich verbindlich das Recht, über Ihre Bestattung zu entscheiden – auch gegen spätere Einwände von Angehörigen. Das Bestattungsunternehmen verpflichtet sich im Gegenzug zur vollständigen Umsetzung aller im Vertrag geregelten Punkte. Im Fall des Todes erfolgt die Umsetzung der Wünsche des Verstorbenen durch das Bestattungsunternehmen, und die Erben sind an die Vereinbarungen gebunden.
Wichtig zu wissen:
Der Vertrag ist rechtlich bindend
Änderungen sind jederzeit möglich, solange die Vertragspartei lebt
Angehörige müssen sich im Todesfall an die vereinbarten Inhalte halten
Ein Bestattungsvorsorgevertrag enthält meist auch eine Regelung zur Finanzierung. Diese erfolgt in der Praxis oft über ein Treuhandkonto oder eine zweckgebundene Sterbegeldversicherung. Der Betrag auf dem Treuhandkonto oder in der Versicherung ist im Falle des Todes vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt und darf ausschließlich für die festgelegten Zwecke verwendet werden. Die Absicherung stellt sicher, dass die Leistungen im Todesfall unabhängig vom finanziellen Status der Angehörigen erbracht werden können.
Möglichkeiten zur Finanzierung:
Einmalzahlung auf ein Treuhandkonto
Ratenzahlung über ein Vorsorgekonto
Abschluss einer Sterbegeldversicherung
Kombination aus Versicherung und Konto
Im Todesfall ist das Bestattungsunternehmen verpflichtet, den Vertrag umzusetzen. Das gilt auch dann, wenn Angehörige abweichende Wünsche äußern. Die Verbindung zwischen Vertrag, finanzieller Absicherung und der Entlastung der Angehörigen in der letzten Lebensphase sorgt dafür, dass die Wünsche des Verstorbenen respektiert werden und die Last für die Hinterbliebenen minimiert wird. Der Vertrag schützt also nicht nur Ihre Vorstellungen, sondern entlastet auch Angehörige, da alle Entscheidungen bereits vorliegen.
Das bedeutet konkret:
Keine Entscheidungsunsicherheit bei Angehörigen
Kein Risiko für Kostenübernahme durch Dritte
Sichere Umsetzung der vereinbarten Bestattungsform
Verbindliche Planung, finanzielle Sicherheit und klare Entlastung für die Hinterbliebenen
Welche Vorteile bietet ein Bestattungsvorsorgevertrag?
Ein Bestattungsvorsorgevertrag bringt weit mehr als nur organisatorische Klarheit. Er schafft Sicherheit – für Sie selbst und für Ihre Angehörigen. Der Vertrag stellt sicher, dass Ihre letzten Wünsche zuverlässig umgesetzt werden. Die Vorteile liegen sowohl in der individuellen Gestaltungsfreiheit als auch in der finanziellen Vorsorge. Gerade in emotional belastenden Situationen hilft eine klare Regelung, Fehlentscheidungen, Streitigkeiten und unnötige Kosten zu vermeiden.
Viele Menschen möchten sicherstellen, dass ihre Bestattung in ihrem Sinne verläuft – stilvoll, würdevoll und ohne organisatorische Hektik. Gleichzeitig ist es oft ein Anliegen, Angehörige nicht mit schwierigen Entscheidungen oder hohen Kosten zu belasten. Ein Bestattungsvorsorgevertrag erfüllt genau diese beiden Wünsche: Er dokumentiert alle Vorstellungen verbindlich und sorgt für eine sichere Finanzierung. Dabei wird auch die finanzielle Last für die Hinterbliebenen deutlich reduziert.
Ein großer Vorteil ist die Selbstbestimmung: Sie entscheiden selbst über Bestattungsart, Ort, Ablauf und Umfang – unabhängig davon, was später von Dritten organisiert würde. Auch Sonderwünsche wie Musiktitel, Blumenschmuck oder Redner lassen sich festlegen. Die Entscheidung für einen Bestattungsvorsorgevertrag ist eine weise Wahl, um die eigenen Vorstellungen zu sichern. Einmal abgeschlossen, schützt der Vertrag vor abweichenden Eingriffen Dritter.
Ein weiterer Pluspunkt: Die Finanzierung kann exakt auf Ihre Möglichkeiten abgestimmt werden. Ob Treuhandkonto, Ratenmodell oder Sterbegeldversicherung – die Vereinbarung regelt eindeutig, wie die Kosten getragen werden. Angehörige werden dadurch vollständig entlastet.
Nicht zuletzt wird auch die emotionale Belastung der Familie im Todesfall deutlich reduziert. Alle organisatorischen Fragen sind bereits beantwortet – von der Überführung bis zur Traueranzeige. Das schafft Raum für Abschied und Trauer – ohne Unsicherheit und Zeitdruck.
Bei der Wahl des Partners für die Bestattungsvorsorge ist eine vertrauensvolle Beziehung besonders wichtig, damit Ihre Wünsche im Ernstfall zuverlässig umgesetzt werden.
Zu den Vorteilen gehört auch, dass der Vertrag in typischen Situationen besonders hilfreich ist – zum Beispiel, wenn Angehörige weit entfernt wohnen oder im Fall einer plötzlichen Erkrankung schnell gehandelt werden muss.
Die individuelle Gestaltung des Vertrags ermöglicht es, auf die Wünsche und Vorstellungen jedes Menschen einzugehen und die Einzigartigkeit der Person zu berücksichtigen.
Ergänzende Absicherungen zur vertraglichen Planung – so decken Sie die Kosten zuverlässig ab
Weitere Möglichkeiten zur finanziellen Vorsorge
Ein Bestattungsvorsorgevertrag legt organisatorische und inhaltliche Wünsche verbindlich fest. Für die finanzielle Absicherung bieten sich ergänzend verschiedene Modelle an, die entweder direkt integriert oder zusätzlich abgeschlossen werden können. Ob Treuhandkonto, Versicherung oder Kombinationslösung – hier finden Sie passende Alternativen und Ergänzungen. Im Falle von Pflegebedürftigkeit oder Sozialleistungen sind die hinterlegten Gelder in der Regel vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt, da sie ausschließlich dem Zweck der Bestattung dienen. Ein Beispiel für eine typische Finanzierungslösung ist die Verbindung aus einer Einmalzahlung auf ein Treuhandkonto und einer ergänzenden Sterbegeldversicherung, um verschiedene Beträge flexibel abzusichern.
Die Sterbegeldversicherung zahlt im Todesfall eine festgelegte Versicherungssumme direkt an die Angehörigen oder den Bestatter aus. Sie ist ideal, um Bestattungskosten planbar abzusichern – auch ergänzend zum Vorsorgevertrag. Der Betrag, der über die Versicherung abgesichert wird, kann individuell gewählt werden und richtet sich nach den voraussichtlichen Bestattungskosten.
Ein Treuhandkonto bietet eine geschützte Möglichkeit, Geld für die eigene Bestattung zu hinterlegen. Das Guthaben ist zweckgebunden, insolvenzgeschützt und wird im Todesfall direkt an das Bestattungsunternehmen ausgezahlt. Die Zusammenarbeit mit der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG gewährleistet, dass die Beträge sicher und ausschließlich für den Zweck der Bestattung verwendet werden.
Eine Beerdigungsversicherung ist auf die reinen Kosten der Bestattung ausgerichtet. Sie unterscheidet sich vom Vorsorgevertrag durch den fehlenden organisatorischen Teil, bietet aber eine klare finanzielle Entlastung. Die Höhe des hinterlegten Betrags kann flexibel an die individuellen Wünsche angepasst werden.
In wenigen Schritten zur verbindlichen Regelung – was Sie erwartet und wie Sie vorgehen
Wie läuft der Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrags ab?
Der Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrags ist unkompliziert und gut strukturiert. Wichtig ist, sich frühzeitig mit den eigenen Vorstellungen auseinanderzusetzen und einen vertrauenswürdigen Partner zu wählen. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie der Weg zum Vorsorgevertrag aussieht – von der ersten Beratung bis zur sicheren Hinterlegung aller Unterlagen.
Ein Beispiel für einen typischen Ablauf: Nach einem ersten Beratungsgespräch mit dem Bestatter werden die individuellen Wünsche festgehalten, ein Vertragsangebot erstellt und schließlich das Dokument unterzeichnet.
Ein Bestattungsvorsorgevertrag wird in der Regel direkt mit einem Bestattungsunternehmen abgeschlossen. Der erste Schritt besteht in einem persönlichen Beratungsgespräch, bei dem alle Wünsche, Vorstellungen und Fragen besprochen werden. Dabei werden sowohl inhaltliche Details (z. B. Bestattungsart, Ablauf der Trauerfeier, Ort der Beisetzung) als auch finanzielle Aspekte thematisiert.
Im Anschluss erstellt der Bestatter ein schriftliches Vertragsangebot, das alle vereinbarten Leistungen sowie die Kosten enthält. Auch die gewählte Form der finanziellen Absicherung wird festgehalten – etwa per Treuhandkonto oder Sterbegeldversicherung. Der Vertrag bildet die rechtliche Grundlage für die Bestattungsvorsorge und regelt verbindlich alle vereinbarten Leistungen.
Der weitere Ablauf im Überblick:
Beratungsgespräch mit dem Bestatter (persönlich oder telefonisch)
Festlegung der gewünschten Leistungen und Gestaltungspunkte
Erstellung eines detaillierten Vorsorgevertrags mit Kostenvoranschlag
Auswahl und Abschluss der passenden Finanzierungslösung
Unterzeichnung und sichere Hinterlegung der Vertragsunterlagen
Bei der Unterzeichnung erhalten Sie ein wichtiges Dokument, das Ihre Wünsche und die finanzielle Absicherung für Ihre Familie festhält.
Wichtig: Der Vertrag kann jederzeit geändert oder widerrufen werden – etwa bei einem Umzug oder geänderten Wünschen. Die Unterlagen sollten an einem sicheren Ort hinterlegt und mindestens einem Angehörigen oder einer Vertrauensperson bekannt sein, damit im Fall der Fälle alles zuverlässig geregelt ist. Viele Bestatter bieten auch die Archivierung als Service an.
Ergänzende Informationen für eine vollständige Planung und Absicherung
Weitere Themen rund um Bestattung und Vorsorge
Eine Todesfallversicherung stellt im Ernstfall eine Auszahlung zur Verfügung, mit der nicht nur die Bestattung, sondern auch offene Rechnungen oder finanzielle Verpflichtungen abgesichert werden können. Die Zwecke einer solchen Versicherung liegen in der finanziellen Entlastung der Hinterbliebenen, der Erfüllung persönlicher Wünsche des Verstorbenen und der rechtlichen Absicherung der Bestattung. Die Höhe des Betrags, der im Todesfall ausgezahlt wird, kann individuell festgelegt werden und richtet sich nach den gewünschten Leistungen. Ein Beispiel: Stirbt ein Mensch plötzlich und die Erben verfügen nicht über ausreichende Mittel, kann die Todesfallversicherung die Bestattungskosten und weitere Verpflichtungen zuverlässig abdecken.
Die Beerdigungsversicherung deckt die konkreten Kosten einer Bestattung ab. Im Unterschied zur klassischen Risikolebensversicherung wird die Auszahlung zweckgebunden für die Organisation der Beisetzung verwendet. Sollte kein ausreichendes Vermögen vorhanden sein, kann das Sozialamt im Bedarfsfall für die Bestattungskosten aufkommen.
Vertiefende Antworten zu häufig gestellten Fragen rund um Ablauf, Nutzen und Gültigkeit
Was Sie schon immer über Bestattungsvorsorgeverträge wissen wollten
Was ist ein Vorsorgevertrag für eine Bestattung und worin unterscheidet er sich von einer reinen Sterbegeldversicherung?
Ein Vorsorgevertrag für eine Bestattung verbindet organisatorische und finanzielle Vorsorge: Sie legen nicht nur Ihre Bestattungswünsche fest, sondern sichern zugleich die mit der Bestattung verbundenen Kosten ab. Im Fall einer Bestattungsvorsorge wird der Betrag meist auf einem Treuhandkonto hinterlegt, um im Falle des Todes die Auszahlung an die Hinterbliebenen sicherzustellen. Ein Beispiel: Sie möchten, dass Ihre Erben nicht mit der finanziellen Last Ihrer Bestattung belastet werden – dann ist ein solcher Vertrag sinnvoll. Eine reine Sterbegeldversicherung hingegen ist ausschließlich eine finanzielle Absicherung im Todesfall und regelt meist nur die Auszahlung einer Summe zur Deckung der Bestattungskosten.
Wann sollte ich einen Vorsorgevertrag abschließen?
Je früher, desto besser: Bei jüngeren Jahren sind die Beiträge meist niedriger, und Sie sichern sich vor unerwarteten Kosten bei höherem Alter oder gesundheitlicher Einschränkung ab. Ein früher Start erlaubt Ihnen auch, Änderungen Ihrer Wünsche oder Lebensverhältnisse später anzupassen. Im Fall einer plötzlichen Erkrankung oder eines Unfalls ist es von Vorteil, wenn bereits ein Vorsorgevertrag besteht.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme bzw. Vorsorgesumme idealerweise sein?
Die Summe sollte so berechnet werden, dass alle typischen Kosten der Bestattung abgedeckt sind – einschließlich Friedhofsgebühren, Trauerfeier, Grabstein, Verwaltung und Grabpflege. In Deutschland liegen realistische Orientierungssummen oft im Bereich von 2.000 bis 8.000 Euro oder mehr, je nach Region und Anspruch. Der genaue Betrag richtet sich nach Ihren individuellen Wünschen und den gewählten Leistungen.
Wer erhält im Todesfall die Auszahlung und wie erfolgt sie?
Sie bestimmen in Ihrem Vertrag eine bezugsberechtigte Person (z. B. einen Angehörigen). Im Falle des Todes wird der Betrag gegen Vorlage der Sterbeurkunde an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Ist der Benannte bereits verstorben, gilt der gesetzliche Nachlassweg.
Kann ich den Vertrag später ändern – etwa die Bestattungsart oder die Höhe der Summe?
Ja, viele Anbieter gestatten Anpassungen während der Vertragslaufzeit – beispielsweise Änderung der Bestattungsform, Erweiterung von Leistungen oder Anhebung der Summe – meist gegen Neubewertung und ggf. zusätzlichen Beitrag.
Was geschieht mit dem Geld, wenn der Anbieter oder das Treuhandkonto insolvent wird?
Seriöse Vorsorgeverträge sollten Mittel treuhänderisch verwalten oder durch Drittparteien (z. B. Banktreuhand) sichern. Zudem besteht bei manchen Verträgen die Absicherung durch Bürgschaft oder externe Sicherungsmechanismen. Prüfen Sie diesen Aspekt im Kleingedruckten.
Gilt der Vorsorgevertrag als Vermögen, auf das Sozialleistungen (z. B. Sozialhilfe) zugreifen dürfen?
In vielen Fällen gilt das Kapital eines Bestattungsvorsorgevertrages als sogenanntes Schonvermögen und wird bei Sozialleistungen nicht herangezogen – vorausgesetzt, der Vertrag ist zweckbestimmt und widerspricht nicht den Sozialhilfegesetzen. Im Falle einer zweckgebundenen Vorsorge ist der Betrag vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt.
Wie unterscheiden sich Erdbestattung, Feuerbestattung und andere Formen im Vertrag?
Im Vertrag können Sie genau festlegen, ob Erdbestattung, Feuerbestattung, Mehrfachbestattung (z. B. Familiengrab), Baumbestattung oder andere Formen gewünscht sind. Jede Variante hat unterschiedliche Kosten (z. B. Urne, Sarg, Einäscherung, Grabstelle).
Gibt es eine Wartezeit oder Einschränkungen, wenn ich bereits krank bin?
Manche Anbieter setzen Wartezeiten ein (z. B. gestaffelte Leistungen in den ersten Jahren) oder verlangen Gesundheitsfragen bei Abschluss. Die Konditionen hängen von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und dem Anbieter ab.
Können auch Kinder mitversichert werden und welche Leistungen gelten für sie?
Viele Vorsorgeverträge bieten eine kostenfreie oder eingeschränkte Mitversicherung für Kinder – z. B. ohne zusätzliche Beiträge oder mit reduzierter Leistung. Prüfen Sie im Vertrag, ob und in welchem Umfang Kinder inkludiert sind.
Zusammenfassung
Ein Bestattungsvorsorgevertrag ermöglicht es Ihnen, Ihre eigene Beerdigung bereits zu Lebzeiten umfassend zu regeln – inhaltlich wie finanziell. Der Zweck eines solchen Vertrags besteht darin, die Bestattungskosten zweckgebunden abzusichern und sicherzustellen, dass das hinterlegte Kapital ausschließlich für diesen Zweck verwendet wird. Die Verbindung von organisatorischer und finanzieller Vorsorge sorgt dafür, dass alle Aspekte Ihrer Bestattung optimal aufeinander abgestimmt sind. Sie entscheiden selbst über Bestattungsart, Ablauf und Details der Trauerfeier und stellen so sicher, dass Ihre letzten Wünsche zuverlässig umgesetzt werden. Gleichzeitig entlasten Sie Ihre Angehörigen von der finanziellen Last, da keine organisatorischen Entscheidungen mehr getroffen werden müssen und die Finanzierung gesichert ist.
Der Vertrag wird mit einem Bestattungsunternehmen geschlossen und lässt sich jederzeit an veränderte Lebenssituationen anpassen. In Kombination mit einer Sterbegeldversicherung oder einem Treuhandkonto wird die Bestattung in Ihrem Sinne sicher durchgeführt. Wer rechtzeitig vorsorgt, trifft eine weise Entscheidung und behält die Kontrolle – auch über den Tod hinaus.
Häufige Fragen
Welche Rolle spielt eine schriftliche Bestattungsverfügung im Vorsorgeprozess?
Mit einer Bestattungsverfügung halten Sie Ihre Wünsche schriftlich und verbindlich fest – z. B. Ort, Musik, Blumen oder persönliche Gegenstände im Sarg. Ein Beispiel: Sie können darin festlegen, dass eine bestimmte Musik gespielt oder ein spezieller Blumenschmuck verwendet wird. Der Vorsorgevertrag ist gestalterisch und finanziell umfassender; aber die Verfügung ergänzt ihn und hilft, Ihre Vorstellungen klar zu kommunizieren.
Wie kann ich im Ausland lebende Angehörige einbeziehen, wenn mein Vorsorgevertrag in Deutschland abgeschlossen wird?
Bei Vertragsabschluss können Sie festhalten, dass Kosten für Überführung oder Rückholung aus dem Ausland übernommen werden sollen (sofern versicherbar). Zudem sollte im Vertrag die Zuständigkeit und Abwicklung schriftlich geregelt sein, um bürokratische Hürden zu vermeiden. Im Fall, dass das Sozialamt auf Ihr Vermögen zugreifen könnte, ist es ratsam, zweckgebundene Beträge für die Bestattungsvorsorge entsprechend abzusichern.
Kann ich eine Kombination aus Einmalzahlung und laufender Beitragszahlung wählen?
Ja. Manche Anbieter gestatten flexible Finanzierungsmodelle: Sie leisten einen Teil per Einmalzahlung und ergänzen diesen durch monatliche oder jährliche Beiträge. Das ermöglicht Anpassung an Ihre finanzielle Situation. Der empfohlene Betrag für eine ausreichende Bestattungsvorsorge liegt je nach gewünschtem Leistungsumfang meist zwischen 3.000 und 8.000 Euro.
Wie verhält sich der Vertrag bei Umzug oder Wohnortwechsel in ein anderes Bundesland?
In der Regel bleibt der Vertrag bestehen – allerdings können sich Friedhofs‑ und Bestattungskosten oder regionale Gebühren ändern. In solchen Fällen lohnt es sich, den Vertrag auf die neuen regionalen Kosten anzupassen (z. B. Anhebung der Summe) oder einen Zusatz zu vereinbaren.