Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung Kin­der für Kie­fer­or­tho­pä­die – Kos­ten, Leis­tun­gen & Tari­fe

Erfah­ren Sie, wann eine Zahn­span­ge für Ihr Kind medi­zi­nisch not­wen­dig ist, was die Kran­ken­kas­se über­nimmt – und wie Sie hohe Eigen­an­tei­le gezielt ver­mei­den.

Mädchen mit Zahnspange bei kieferorthopädischer Behandlung – steht symbolisch für die Leistungen einer Zahnzusatzversicherung Kieferorthopädie.

Kie­fer­or­tho­pä­di­sche Behand­lun­gen bei Kin­dern sind heu­te weit ver­brei­tet – mehr als jedes zwei­te Kind benö­tigt irgend­wann eine Zahn­span­ge. Doch nicht jede Maß­nah­me wird von der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se über­nom­men. Leich­te Fehl­stel­lun­gen müs­sen oft kom­plett pri­vat gezahlt wer­den, und auch moder­ne Behand­lungs­me­tho­den ver­ur­sa­chen hohe Zusatz­kos­ten.

Des­halb ist es wich­tig, früh­zei­tig die pas­sen­den Leis­tun­gen abzu­si­chern. Eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Kin­der mit Kie­fer­or­tho­pä­die kann Sie zuver­läs­sig vor finan­zi­el­len Belas­tun­gen schüt­zen, wenn sie recht­zei­tig abge­schlos­sen wird.

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Das Wich­tigs­te im Über­blick

Kie­fer­or­tho­pä­di­sche Behand­lung im Über­blick

Kie­fer­or­tho­pä­die ist ein kom­ple­xes Feld: medi­zi­nisch, finan­zi­ell und ver­si­che­rungs­tech­nisch. Vie­le Eltern und Erwach­se­ne ste­hen vor der Fra­ge, wann eine Behand­lung not­wen­dig ist, wel­che Metho­den infra­ge kom­men und wie hoch die Eigen­an­tei­le aus­fal­len. Die fol­gen­den Tabs zei­gen Ihnen die wich­tigs­ten Aspek­te im Über­blick – kom­pakt, fun­diert und pra­xis­nah.

Eine kie­fer­or­tho­pä­di­sche Behand­lung ist dann not­wen­dig, wenn eine Fehl­stel­lung der Zäh­ne oder Kie­fer zu funk­tio­nel­len Pro­ble­men führt. Dazu zäh­len unter ande­rem:

  • Sprach­feh­ler

  • Kau­be­schwer­den

  • Kie­fer­ge­lenks­schmer­zen

  • erhöh­te Kari­es­an­fäl­lig­keit durch Zahn­eng­stand

Bei Kin­dern erfolgt die Ein­schät­zung über das KIG-Sys­tem (Kie­fer­or­tho­pä­di­sche Indi­ka­ti­ons­grup­pen). Erst ab KIG-Stu­fe 3 wird über­haupt ein Teil der Kos­ten von der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se über­nom­men. Leich­te Fehl­stel­lun­gen (KIG 1–2) gel­ten als rein kos­me­tisch – die Eltern blei­ben auf den Kos­ten sit­zen.

Die Behand­lungs­me­tho­den rich­ten sich nach Alter, Schwe­re­grad der Fehl­stel­lung und per­sön­li­chen Wün­schen. Zu den gän­gi­gen Ver­fah­ren zäh­len:

  • Fest­sit­zen­de Zahn­span­gen: häu­fig bei Jugend­li­chen

  • Her­aus­nehm­ba­re Span­gen: z. B. zur Vor­be­hand­lung im Wech­sel­ge­biss

  • Ali­gner-Sys­te­me (z. B. Invi­sa­lign®): trans­pa­ren­te Schie­nen für Erwach­se­ne

  • Kom­bi­nier­te kie­fer­chir­ur­gi­sche Maß­nah­men: bei star­kem Über- oder Unter­biss

Moder­ne Kie­fer­or­tho­pä­die inte­griert heu­te auch digi­ta­le 3D-Pla­nung und beson­ders dis­kre­te Mate­ria­li­en. Doch: Was kom­for­ta­bel oder ästhe­tisch anspre­chen­der ist, wird fast nie von der GKV erstat­tet.

Die Kos­ten für kie­fer­or­tho­pä­di­sche Behand­lun­gen kön­nen stark vari­ie­ren:

  • Kin­der (GKV-Leis­tung): ca. 1.000–1.800 €, 80–90 % Erstat­tung bei KIG 3–5

  • Kin­der (pri­va­te Leis­tun­gen): +500 bis 3.000 € z. B. für unauf­fäl­li­ge Span­gen

  • Erwach­se­ne (pri­vat): 3.000–7.000 € – je nach Metho­de und Auf­wand

  • Ali­gner-The­ra­pie: i. d. R. 3.000–6.000 €, kom­plett pri­vat zu zah­len

Ohne Zusatz­ver­si­che­rung kann das zu einer erheb­li­chen finan­zi­el­len Belas­tung füh­ren. Vie­le Eltern ent­schei­den sich des­halb früh­zei­tig für eine Absi­che­rung der KFO-Kos­ten.

Gesetz­li­che Kas­sen zah­len nur bei Kin­dern ab KIG 3 – und auch nur dann, wenn die Behand­lung vor dem 18. Lebens­jahr beginnt. Erwach­se­ne erhal­ten von der GKV in der Regel kei­ne Leis­tun­gen.

Pri­va­te Zusatz­ver­si­che­run­gen bie­ten je nach Tarif:

  • 80–100 % Kos­ten­über­nah­me

  • vol­le Leis­tung auch bei KIG 1–2

  • Absi­che­rung moder­ner Metho­den (z. B. Ali­gner, Bra­ckets, 3D-Dia­gnos­tik)

  • teils rück­wir­ken­de Erstat­tung bei spä­ter Dia­gnos­ti­zie­rung

Wich­tig: Früh abschlie­ßen – vor dem ers­ten Befund, sonst wer­den KFO-Leis­tun­gen häu­fig aus­ge­schlos­sen.

Früh­zei­ti­ge Absi­che­rung zahlt sich aus

War­um Kie­fer­or­tho­pä­die bei Kin­dern so häu­fig not­wen­dig ist

Mehr als jedes zwei­te Kind benö­tigt heu­te eine Zahn­span­ge – oft schon im Grund­schul­al­ter. Doch längst nicht jede Behand­lung wird von der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se über­nom­men. War­um der rich­ti­ge Zeit­punkt für den Ver­si­che­rungs­ab­schluss ent­schei­dend ist und wel­che Kos­ten ent­ste­hen kön­nen, erfah­ren Sie hier.

Kie­fer­or­tho­pä­di­sche Behand­lun­gen gehö­ren bei Kin­dern inzwi­schen zum medi­zi­ni­schen All­tag. Schie­fe Zäh­ne, ein fal­scher Biss oder Kie­fer­fehl­stel­lun­gen tre­ten häu­fig bereits im frü­hen Schul­al­ter auf. Doch die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen über­neh­men nur die Stan­dard­ver­sor­gung – und das auch nur, wenn die Fehl­stel­lung als medi­zi­nisch not­wen­dig im Sin­ne der soge­nann­ten kie­fer­or­tho­pä­di­schen Indi­ka­ti­ons­grup­pen (KIG) 3 bis 5 ein­ge­stuft wird. Leich­te­re Fehl­stel­lun­gen (KIG 1 oder 2), die den­noch einer Behand­lung bedür­fen, müs­sen voll­stän­dig pri­vat bezahlt wer­den.

Die Kos­ten für eine sol­che Behand­lung lie­gen – je nach Art der Zahn­span­ge, Behand­lungs­dau­er und Zusatz­leis­tun­gen – schnell zwi­schen 3.000 und 8.000 Euro. Gera­de hoch­wer­ti­ge Maß­nah­men wie Kera­mik­bra­ckets, Lin­gu­al­tech­nik oder ein Retai­ner nach erfolg­rei­cher Kor­rek­tur ver­ur­sa­chen zusätz­li­che Aus­ga­ben, die nicht von der Kas­se über­nom­men wer­den. Auch pro­fes­sio­nel­le Zahn­rei­ni­gun­gen wäh­rend der Span­gen­zeit, die das Kari­es­ri­si­ko sen­ken, zäh­len zu den Eigen­leis­tun­gen.

Eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung mit Leis­tun­gen für Kie­fer­or­tho­pä­die kann hier früh­zei­tig und zuver­läs­sig ent­las­ten. Wich­tig ist jedoch, dass der Abschluss vor der ers­ten zahn­ärzt­li­chen oder kie­fer­or­tho­pä­di­schen Dia­gno­se erfolgt – denn sobald ein Befund in der Pati­en­ten­ak­te ver­merkt ist, gilt der Ver­si­che­rungs­fall als ein­ge­tre­ten und kann nicht mehr abge­si­chert wer­den. Der opti­ma­le Zeit­punkt liegt daher vor dem ers­ten Besuch beim Zahn­arzt oder spä­tes­tens vor Beginn des Zahn­wech­sels, also ab etwa dem drit­ten Lebens­jahr.

Gute Kin­der­ta­ri­fe über­neh­men nicht nur die kie­fer­or­tho­pä­di­sche Ver­sor­gung, son­dern auch zahn­erhal­ten­de Maß­nah­men, Schmerz­aus­schal­tung und unfall­be­ding­te Zahn­schä­den. Ent­schei­dend ist dabei eine Kom­bi­na­ti­on aus hoher Erstat­tungs­quo­te, früh­zei­ti­ger Absi­che­rung und mög­lichst gerin­gen Sum­men­be­gren­zun­gen in den ers­ten Ver­si­che­rungs­jah­ren.

Auch im Erwach­se­nen­al­ter sinn­voll und finan­zier­bar

Wann sich eine kie­fer­or­tho­pä­di­sche Behand­lung lohnt und wie sie bezahlt wer­den kann

Zahn­fehl­stel­lun­gen ver­schwin­den nicht mit dem Alter – sie blei­ben bestehen oder ver­schlech­tern sich sogar. Auch Erwach­se­ne pro­fi­tie­ren daher von einer kie­fer­or­tho­pä­di­schen Behand­lung, etwa zur Ver­bes­se­rung der Funk­ti­on, der Ästhe­tik oder zur lang­fris­ti­gen Zahn­erhal­tung. Doch wer zahlt die Kos­ten?

Anders als bei Kin­dern über­nimmt die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung bei Erwach­se­nen nur in sel­te­nen Aus­nah­me­fäl­len die Kos­ten – etwa bei beson­ders aus­ge­präg­ten Kie­fer­fehl­stel­lun­gen, die eine kie­fer­chir­ur­gi­sche Maß­nah­me erfor­dern. Bei allen ande­ren Fäl­len, ins­be­son­de­re wenn es um gesund­heit­li­che oder ästhe­ti­sche Grün­de geht, müs­sen die Behand­lungs­kos­ten in der Regel selbst getra­gen wer­den.

Die häu­figs­ten Maß­nah­men bei Erwach­se­nen sind moder­ne kie­fer­or­tho­pä­di­sche Ver­fah­ren wie trans­pa­ren­te Zahn­schie­nen (z. B. Ali­gner-The­ra­pie), ästhe­ti­sche Bra­ckets oder innen­lie­gen­de Span­gen. Die­se Metho­den sind dis­kret, kom­for­ta­bel und indi­vi­du­ell anpass­bar – gehö­ren jedoch nicht zum Leis­tungs­ka­ta­log der GKV. Je nach Umfang und Behand­lungs­dau­er ent­ste­hen hier schnell Kos­ten zwi­schen 3.000 und 7.000 Euro oder mehr.

Eine leis­tungs­star­ke Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung kann die­se finan­zi­el­le Belas­tung deut­lich abmil­dern. Gute Tari­fe leis­ten auch dann, wenn kei­ne Kas­sen­leis­tung vor­ge­se­hen ist – vor­aus­ge­setzt, die Behand­lung war bei Ver­trags­be­ginn noch nicht geplant oder begon­nen. Neben den eigent­li­chen Behand­lungs­kos­ten erstat­ten hoch­wer­ti­ge Tari­fe oft­mals auch vor­be­rei­ten­de Maß­nah­men wie Dia­gnos­tik, digi­ta­le Pla­nun­gen und Nach­sor­ge, bei­spiels­wei­se für Retai­ner oder Kon­troll­un­ter­su­chun­gen.

Wer als Erwach­se­ner eine kie­fer­or­tho­pä­di­sche Behand­lung in Erwä­gung zieht, soll­te die Ver­si­che­rung früh­zei­tig abschlie­ßen – idea­ler­wei­se noch vor dem ers­ten Bera­tungs­ge­spräch beim Kie­fer­or­tho­pä­den. So kann die finan­zi­el­le Absi­che­rung vor Beginn der The­ra­pie sicher­ge­stellt wer­den.

Mehr zum The­ma Zahn­kor­rek­tur

Die­se Bei­trä­ge könn­ten Sie eben­falls inter­es­sie­ren

Kie­fer­or­tho­pä­di­sche Behand­lun­gen sind kom­plex – und wer­fen vie­le Fra­gen auf: Wel­che The­ra­pie­for­men gibt es? Wie funk­tio­niert die Kos­ten­über­nah­me? Und wel­che Rol­le spie­len die KIG-Stu­fen dabei? In den fol­gen­den Arti­keln erhal­ten Sie kon­kre­te Ant­wor­ten und wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen:

Nahaufnahme einer Person, die eine durchsichtige Zahnschiene (Aligner) einsetzt – moderne Methode zur Zahnkorrektur.
Ali­gner-The­ra­pie

Die unsicht­ba­ren Zahn­schie­nen sind eine belieb­te Alter­na­ti­ve zur klas­si­schen fes­ten Zahn­span­ge – beson­ders bei Erwach­se­nen. Sie las­sen sich unauf­fäl­lig im All­tag tra­gen, sind her­aus­nehm­bar und indi­vi­du­ell ange­passt. Doch auch wenn die Behand­lung kom­for­ta­bel ist: Sie wird nicht von der Kran­ken­kas­se über­nom­men. Hier erfah­ren Sie alles über Ablauf, Kos­ten und sinn­vol­le Absi­che­rungs­mög­lich­kei­ten.

Lächelndes Teenager-Mädchen mit Zahnspange im Freien – symbolisiert die Bedeutung einer Zahnspangenversicherung für Kinder und Jugendliche.
Zahn­span­gen­ver­si­che­rung

Eine pri­va­te Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung kann die hohen Eigen­kos­ten einer kie­fer­or­tho­pä­di­schen Behand­lung deut­lich redu­zie­ren – vor­aus­ge­setzt, sie wird recht­zei­tig abge­schlos­sen. Beson­ders bei Kin­dern lohnt sich der frü­he Ein­stieg, bevor ers­te Anzei­chen auf­tre­ten. Wir zei­gen, wor­auf Sie bei einer Zahn­span­gen­ver­si­che­rung ach­ten soll­ten, wel­che Tari­fe sich loh­nen und wann der idea­le Abschluss­zeit­punkt ist.

Kind mit Zahnspange bei der Kontrolle – veranschaulicht kieferorthopädische Behandlung und Einstufung in eine KIG-Stufe.
KIG-Stu­fen erklärt

Die soge­nann­ten kie­fer­or­tho­pä­di­schen Indi­ka­ti­ons­grup­pen (KIG) ent­schei­den dar­über, ob die gesetz­li­che Kran­ken­kas­se eine Behand­lung bezahlt. Dabei gilt: Nur ab Stu­fe 3 gibt es eine Kos­ten­über­nah­me – leich­te Fehl­stel­lun­gen blei­ben unver­si­chert. Unser Bei­trag zeigt, wie die Ein­stu­fung funk­tio­niert, war­um sie so wich­tig ist und wel­che Alter­na­ti­ven sich bei Ableh­nung durch die GKV bie­ten.

Gut infor­miert ent­schei­den

Was Sie schon immer über die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Kin­der bei Kie­fer­or­tho­pä­die wis­sen woll­ten

Ja, beson­ders wenn die Behand­lungs­kos­ten über das hin­aus­ge­hen, was die gesetz­li­che Kas­se über­nimmt. Bereits bei leich­ten Fehl­stel­lun­gen (KIG 1–2) kann eine Zahn­span­ge not­wen­dig sein, die kom­plett pri­vat gezahlt wer­den muss. Eine gute Zusatz­ver­si­che­rung schützt vor die­ser Kos­ten­be­las­tung.

Idea­ler­wei­se ab dem 2. bis 3. Lebens­jahr – also sobald das Milch­zahn­ge­biss voll­stän­dig ist. Wich­tig ist, dass der Abschluss vor einer ers­ten kie­fer­or­tho­pä­di­schen Dia­gno­se erfolgt, da sonst kei­ne Leis­tun­gen für bereits bekann­te Fehl­stel­lun­gen über­nom­men wer­den.

Die Kos­ten lie­gen je nach Schwe­re der Fehl­stel­lung und gewünsch­tem Kom­fort zwi­schen 1.500 € und über 8.000 €. Beson­ders pri­va­te Zusatz­leis­tun­gen wie unauf­fäl­li­ge Bra­ckets oder Retai­ner trei­ben die Kos­ten zusätz­lich in die Höhe.

Die GKV über­nimmt nur Behand­lun­gen ab Indi­ka­ti­ons­grup­pe KIG 3. Leich­te­re Fäl­le (KIG 1–2) sind voll­stän­dig pri­vat zu finan­zie­ren. Selbst bei Kos­ten­über­nah­me fällt ein Eigen­an­teil von 20 % an, der nur nach erfolg­rei­chem Abschluss erstat­tet wird.

Ja, eini­ge Tari­fe ver­zich­ten auf War­te­zei­ten. Ent­schei­dend ist jedoch, dass die Ver­si­che­rung abge­schlos­sen wird, bevor eine Zahn- oder Kie­fer­fehl­stel­lung ärzt­lich fest­ge­stellt wur­de. Eine feh­len­de War­te­zeit nützt nichts, wenn der Ver­si­che­rungs­fall bereits ein­ge­tre­ten ist.

Leis­tungs­star­ke Tari­fe über­neh­men neben der Stan­dard­be­hand­lung auch zusätz­li­che pri­va­te Leis­tun­gen wie Bra­cket­um­feld­ver­sie­ge­lung, Kera­mik­bra­ckets, Mini- oder Lin­gu­al­tech­nik sowie pro­fes­sio­nel­le Zahn­rei­ni­gung wäh­rend der Span­gen­zeit.

KIG steht für kie­fer­or­tho­pä­di­sche Indi­ka­ti­ons­grup­pe. Nur bei einer Ein­stu­fung in KIG 3–5 über­nimmt die gesetz­li­che Kas­se die Kos­ten. KIG 1–2 gel­ten als zu leicht für eine Kas­sen­leis­tung, auch wenn eine medi­zi­ni­sche Not­wen­dig­keit besteht.

Liegt bereits eine ärzt­li­che Dia­gno­se oder ein Ver­dacht in der Pati­en­ten­ak­te vor, ist die­ser Bereich nicht mehr ver­si­cher­bar. Die meis­ten Anbie­ter schlie­ßen dann Leis­tun­gen für Kie­fer­or­tho­pä­die voll­stän­dig aus oder bie­ten nur stark redu­zier­te Tari­fe an.

Vie­le hoch­wer­ti­ge Tari­fe erstat­ten zusätz­lich pro­phy­lak­ti­sche Maß­nah­men wie pro­fes­sio­nel­le Zahn­rei­ni­gung – beson­ders wich­tig bei fes­ten Span­gen, um Kari­es­ri­si­ken zu redu­zie­ren.

Die meis­ten Kin­der­ta­ri­fe lau­fen bis zum 18. oder 19. Lebens­jahr. Ab dem 20. Geburts­tag erfolgt in der Regel die auto­ma­ti­sche Umstel­lung auf den Erwach­se­nen­ta­rif – oft mit höhe­ren Bei­trä­gen.

Unser Tipp: Sie möch­ten noch mehr Details wis­sen? In unse­rer gro­ßen FAQ-Sek­ti­on zur Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung beant­wor­ten wir über 90 häu­fig gestell­te Fra­gen – klar, ver­ständ­lich und auf den Punkt gebracht.

Sinn­voll vor­sor­gen für Kin­der & Erwach­se­ne

Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Kie­fer­or­tho­pä­die

Kie­fer­or­tho­pä­di­sche Behand­lun­gen gehö­ren zu den teu­ers­ten zahn­me­di­zi­ni­schen Leis­tun­gen – vor allem dann, wenn kei­ne oder nur eine gerin­ge Kos­ten­über­nah­me durch die gesetz­li­che Kran­ken­kas­se erfolgt.

Eine pas­sen­de Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung kann die­se Lücke schlie­ßen und hohe Eigen­be­tei­li­gun­gen ver­mei­den – sowohl bei Kin­dern als auch bei Erwach­se­nen.

Wäh­rend die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung bei Kin­dern nur ab KIG-Stu­fe 3 zahlt und bestimm­te Leis­tun­gen wie ästhe­tisch hoch­wer­ti­ge­re Bra­ckets oder moder­ne Ver­fah­ren grund­sätz­lich aus­schließt, decken gute Zusatz­ver­si­che­run­gen bereits Behand­lun­gen bei KIG 1–2 ab. Sie über­neh­men außer­dem Kos­ten für Pri­vat­leis­tun­gen wie Kera­mik- oder selbst­li­gie­ren­de Bra­ckets, Lin­gu­al­tech­nik oder trans­pa­ren­te Ali­gner (z. B. Invi­sa­lign). Wich­tig ist, dass der Ver­trags­ab­schluss vor Beginn der Behand­lung erfolgt – sobald eine The­ra­pie ange­ra­ten oder doku­men­tiert ist, greift kei­ne neue Ver­si­che­rung mehr.

Für Erwach­se­ne, bei denen die GKV in der Regel gar nicht zahlt, kann eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung mit Kie­fer­or­tho­pä­die-Leis­tung eben­falls sinn­voll sein – ins­be­son­de­re bei geplan­ter Ali­gner-The­ra­pie. In die­sen Fäl­len erstat­ten eini­ge Tari­fe auch bei Erwach­se­nen antei­li­ge oder vol­le Behand­lungs­kos­ten, oft jedoch mit einem Höchst­be­trag pro Jahr oder wäh­rend der Gesamt­lauf­zeit. Eine genaue Tarif­prü­fung lohnt sich daher unbe­dingt.

Wer Kin­der hat oder selbst eine kie­fer­or­tho­pä­di­sche Behand­lung in Erwä­gung zieht, soll­te sich früh­zei­tig über leis­tungs­star­ke Zahn­zu­satz­ver­si­che­run­gen infor­mie­ren – nicht nur aus finan­zi­el­len Grün­den, son­dern auch, um maxi­ma­le Behand­lungs­spiel­räu­me zu sichern.

Wei­te­re The­men rund um Zahn­ge­sund­heit & Absi­che­rung

Die­se Bei­trä­ge pas­sen zu Ihrer Suche

Kie­fer­or­tho­pä­di­sche Leis­tun­gen sind oft nur ein Teil einer umfas­sen­den Zahn­vor­sor­ge. Auch vor­beu­gen­de Maß­nah­men wie die Zahn­rei­ni­gung oder der Schutz der Zäh­ne bei Kin­dern durch Ver­sie­ge­lung sind wich­tig – und mit­un­ter teu­er. Wer mit­denkt, spart am Ende bares Geld und schützt lang­fris­tig die Zahn­ge­sund­heit der Fami­lie.

Frau bei professioneller Zahnreinigung – Zahnarzt oder Prophylaxe-Fachkraft reinigt Zähne mit Spezialinstrument in Zahnarztpraxis.
Pro­fes­sio­nel­le Zahn­rei­ni­gung

Die pro­fes­sio­nel­le Zahn­rei­ni­gung (PZR) ist eine bewähr­te Maß­nah­me zur Vor­beu­gung von Kari­es und Par­odon­ti­tis – doch die gesetz­li­che Kran­ken­kas­se über­nimmt die Kos­ten in der Regel nicht. Eine gute Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung betei­ligt sich hier regel­mä­ßig oder sogar voll­stän­dig an den Aus­ga­ben. In unse­rem Bei­trag erfah­ren Sie, wann eine PZR sinn­voll ist, wel­che Leis­tun­gen ent­hal­ten sind und wor­auf Sie bei der Erstat­tung ach­ten soll­ten.

Glückliche Familie mit zwei Kindern lacht gemeinsam im Schlafzimmer – Symbolbild für Schutz und Vorsorge mit Zahnzusatzversicherung für Familien.
Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Fami­li­en

Wenn meh­re­re Fami­li­en­mit­glie­der abge­si­chert wer­den sol­len, lohnt sich der Blick auf spe­zi­el­le Fami­li­en­ta­ri­fe oder Rabatt­mo­del­le. Ob Kin­der mit kie­fer­or­tho­pä­di­schem Bedarf, Erwach­se­ne mit Zahn­ersatz oder pro­phy­lak­ti­sche Leis­tun­gen: Eine gute Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung deckt alles ab – sofern sie recht­zei­tig abge­schlos­sen wird. In die­sem Bei­trag zei­gen wir, wel­che Tari­fe sich für Fami­li­en beson­ders eig­nen und wie Sie den bes­ten Schutz kom­bi­nie­ren.

Nahaufnahme eines geöffneten Mundes bei zahnärztlicher Untersuchung – Fokus auf Backenzähne zur Vorbereitung einer Fissurenversiegelung.
Fis­su­ren­ver­sie­ge­lung

Gera­de bei Kin­dern sind die tie­fen Ril­len auf den Backen­zäh­nen ein häu­fi­ger Ort für Kari­es. Die Fis­su­ren­ver­sie­ge­lung schützt genau hier – doch die Kran­ken­kas­se zahlt oft nur einen Teil. Vie­le Zahn­zu­satz­ver­si­che­run­gen über­neh­men die Kos­ten kom­plett, sofern die Maß­nah­me früh­zei­tig erfolgt. Lesen Sie bei uns, wann eine Ver­sie­ge­lung emp­foh­len wird und wie Eltern den bes­ten Schutz sicher­stel­len.

Kie­fer­or­tho­pä­die – recht­zei­tig absi­chern lohnt sich

Kie­fer­or­tho­pä­di­sche Behand­lun­gen betref­fen nicht nur Kin­der und Jugend­li­che, son­dern zuneh­mend auch Erwach­se­ne. Dabei sind die Kos­ten für Zahn­span­gen, Ali­gner-The­ra­pie oder funk­ti­ons­ana­ly­ti­sche Maß­nah­men schnell vier­stel­lig – und gesetz­lich Ver­si­cher­te blei­ben häu­fig auf einem Groß­teil der Aus­ga­ben sit­zen. Ent­schei­dend für eine Kos­ten­über­nah­me sind unter ande­rem die KIG-Stu­fen bei Kin­dern oder medi­zi­ni­sche Indi­ka­tio­nen bei Erwach­se­nen.

Gera­de des­halb ist es sinn­voll, früh­zei­tig über eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung nach­zu­den­ken, die kie­fer­or­tho­pä­di­sche Leis­tun­gen gezielt absi­chert. Wer Tari­fe ver­gleicht, kann gezielt nach Ange­bo­ten mit kur­zen War­te­zei­ten, hoher Erstat­tung und trans­pa­ren­ten Bedin­gun­gen suchen. Unser Tipp: Je frü­her der Abschluss erfolgt, des­to bes­ser – gera­de bei Kin­dern, bevor eine KIG-Ein­stu­fung erfolgt ist.

Häu­fi­ge Fra­gen

Wel­che Kos­ten über­nimmt die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung bei einem Sport­un­fall mit Zahn­scha­den?

Vie­le Tari­fe leis­ten bei unfall­be­ding­ten Zahn­schä­den, auch wenn noch kei­ne kie­fer­or­tho­pä­di­sche Behand­lung geplant war. Dazu gehö­ren z. B. hoch­wer­ti­ge Fül­lun­gen oder auch implan­tat­ge­tra­ge­ner Zahn­ersatz.

In der Regel nicht – sobald eine Behand­lung ange­ra­ten, geplant oder begon­nen wur­de, sind Leis­tun­gen aus­ge­schlos­sen. Eini­ge Tari­fe bie­ten in Ein­zel­fäl­len Leis­tun­gen für begon­ne­ne Behand­lun­gen, aller­dings nur mit Ein­schrän­kun­gen und Auf­preis.

Tari­fe mit Sum­men­be­gren­zung zah­len in den ers­ten Jah­ren nur bis zu einem fest­ge­leg­ten Höchst­be­trag – unab­hän­gig vom pro­zen­tua­len Erstat­tungs­an­teil. Tari­fe ohne die­se Begren­zung bie­ten von Beginn an eine höhe­re Sicher­heit, kos­ten aber meist etwas mehr.

Ja, eine Zusatz­ver­si­che­rung kann auch durch nahe­ste­hen­de Ange­hö­ri­ge abge­schlos­sen wer­den. Bei nicht­ver­wand­ten Per­so­nen (z. B. Paten) kann jedoch eine Ver­si­che­rungs­steu­er fäl­lig wer­den, was den Bei­trag erhöht.