AU-Klau­sel in der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung: Vor­über­ge­hend krank – trotz­dem abge­si­chert

So sichern Sie sich auch bei län­ge­rer Krank­schrei­bung eine finan­zi­el­le Über­brü­ckung – ohne Nach­weis­hür­den

Arbeitsunfaehigkeitsklausel

Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung schützt Sie im Ernst­fall – aber was pas­siert, wenn Sie „nur“ krank­ge­schrie­ben sind, jedoch kei­ne dau­er­haf­te Berufs­un­fä­hig­keit vor­liegt? Genau hier greift die AU-Klau­sel. Als Zusatz­bau­stein Ihrer BU-Ver­si­che­rung bie­tet sie finan­zi­el­le Sicher­heit bei vor­über­ge­hen­der Arbeits­un­fä­hig­keit – oft schon, wenn eine Krank­schrei­bung über sechs Mona­te besteht. Für vie­le Berufs­grup­pen wie Selbst­stän­di­ge, Ärz­te oder Archi­tek­ten ist sie mehr als ein Kom­fort-Extra: Sie kann ent­schei­dend sein, um lau­fen­de Kos­ten abzu­si­chern, bevor eine BU-Leis­tung greift. Doch nicht jede AU-Klau­sel ist gleich – Unter­schie­de bei Bedin­gun­gen, Dau­er und Kos­ten machen eine genaue Prü­fung unver­zicht­bar.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Die AU-Klau­sel zahlt bei Krank­schrei­bun­gen ab sechs Mona­ten – auch ohne aner­kann­te Berufs­un­fä­hig­keit.

  • Leis­tungs­dau­er meist 18–36 Mona­te, abhän­gig vom Ver­si­che­rer und gewähl­tem Tarif.

  • Ver­ein­facht den Leis­tungs­nach­weis: Es reicht oft der soge­nann­te „gel­be Schein“.

  • Ide­al für Selbst­stän­di­ge, Frei­be­ruf­ler und risi­ko­be­haf­te­te Beru­fe, um finan­zi­el­le Eng­päs­se zu ver­mei­den.

  • Nicht auto­ma­tisch ent­hal­ten – oft nur in hoch­wer­ti­gen Tari­fen gegen Mehr­bei­trag wähl­bar.

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Finan­zi­el­le Absi­che­rung bei län­ge­rer Krank­schrei­bung – was Sie über die AU-Klau­sel wis­sen soll­ten

Was ist eine AU-Klau­sel – und wie unter­schei­det sie sich von der BU-Ver­si­che­rung?

Nicht jede Krank­heit führt direkt zu einer Berufs­un­fä­hig­keit – oft ist man über Mona­te arbeits­un­fä­hig, ohne dau­er­haft aus dem Beruf aus­zu­schei­den. Genau hier greift die AU-Klau­sel: Sie bie­tet eine monat­li­che Ren­ten­zah­lung, wenn Sie län­ger krank­ge­schrie­ben sind – unab­hän­gig davon, ob eine Berufs­un­fä­hig­keit bereits fest­ge­stellt wur­de. Beson­ders für Selbst­stän­di­ge, Frei­be­ruf­ler oder ange­stell­te Fach­kräf­te in risi­ko­rei­chen Beru­fen kann die AU-Klau­sel eine wich­ti­ge Ergän­zung zur klas­si­schen BU-Ver­si­che­rung sein.

Die AU-Klau­sel (Arbeits­un­fä­hig­keits­klau­sel) ist ein zusätz­li­cher Bau­stein inner­halb einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Sie sorgt dafür, dass Ver­si­cher­te schon dann eine monat­li­che Ren­te erhal­ten, wenn sie für einen Zeit­raum von min­des­tens sechs Mona­ten unun­ter­bro­chen krank­ge­schrie­ben sind – selbst wenn noch kei­ne aner­kann­te Berufs­un­fä­hig­keit vor­liegt. Die Krank­schrei­bung muss ärzt­lich doku­men­tiert sein, häu­fig reicht der soge­nann­te „gel­be Schein“. Die Leis­tung dient als finan­zi­el­le Über­brü­ckung, bis eine BU-Leis­tung greift – oder ersetzt die­se sogar, wenn kei­ne dau­er­haf­te Ein­schrän­kung besteht.

Wäh­rend eine BU-Leis­tung erst bei einem ärzt­lich bestä­tig­ten, dau­er­haf­ten Ver­lust der beruf­li­chen Leis­tungs­fä­hig­keit von min­des­tens 50 % greift, setzt die AU-Klau­sel bereits bei vor­über­ge­hen­der Arbeits­un­fä­hig­keit an. Ent­schei­dend ist dabei die Dau­er der Krank­schrei­bung – nicht die lang­fris­ti­ge Pro­gno­se. Eine AU-Klau­sel ist somit kei­ne eigen­stän­di­ge Ver­si­che­rung, son­dern ein beschleu­nig­ter Leis­tungs­me­cha­nis­mus inner­halb der BU.

Die Höhe der Leis­tung ent­spricht in der Regel der ver­ein­bar­ten BU-Ren­te. Gezahlt wird meist für 18, 24 oder 36 Mona­te – abhän­gig vom gewähl­ten Tarif und Anbie­ter. In die­ser Zeit kön­nen auch ande­re Leis­tun­gen wie Kran­ken­geld oder Lohn­fort­zah­lung zusätz­lich grei­fen. Wich­tig ist: Die AU-Leis­tung wird häu­fig rück­wir­kend ab Beginn der Krank­schrei­bung gezahlt, sobald der Sechs­mo­nats­zeit­raum offi­zi­ell bestä­tigt wur­de.

Die AU-Klau­sel lohnt sich vor allem für Per­so­nen, die kei­ne gesetz­li­chen Lohn­er­satz­leis­tun­gen erhal­ten oder bei denen eine län­ge­re Krank­schrei­bung exis­tenz­be­dro­hend wäre – etwa Selbst­stän­di­ge, Frei­be­ruf­ler, Ärz­te, Pfle­ge­per­so­nal oder Hand­wer­ker. Auch für Berufs­an­fän­ger ohne finan­zi­el­le Rück­la­gen bie­tet sie zusätz­li­che Sicher­heit.

Die AU-Klau­sel ist in vie­len BU-Tari­fen nicht auto­ma­tisch ent­hal­ten. Wer sie hin­zu­bu­chen möch­te, muss meist mit einem Mehr­bei­trag von 5–15 % auf die BU-Prä­mie rech­nen. Der genaue Auf­preis hängt vom Ver­si­che­rer, dem gewähl­ten Tarif und dem Gesund­heits­ri­si­ko des Antrag­stel­lers ab. Wich­tig ist ein Ver­gleich der Bedin­gun­gen – nicht nur des Prei­ses.

Nicht für alle sinn­voll – aber für vie­le unver­zicht­bar

Die­se Berufs­grup­pen pro­fi­tie­ren beson­ders von einer BU mit AU-Klau­sel

Die Ent­schei­dung für eine AU-Klau­sel hängt stark von Ihrer beruf­li­chen Situa­ti­on, Ihrer Absi­che­rung im Krank­heits­fall und Ihrem finan­zi­el­len Pols­ter ab. Wäh­rend Ange­stell­te in Groß­un­ter­neh­men oft durch Lohn­fort­zah­lung und Kran­ken­geld gut abge­si­chert sind, dro­hen ande­ren bereits nach weni­gen Wochen ers­te Ein­kom­mens­lü­cken. Vor allem bei Selbst­stän­di­gen, Frei­be­ruf­lern und Per­so­nen in kör­per­lich oder psy­chisch belas­ten­den Beru­fen kann die AU-Klau­sel einen ent­schei­den­den Unter­schied machen.

Beson­ders emp­feh­lens­wert ist die AU-Klau­sel für Men­schen, die kein gesetz­li­ches Kran­ken­geld erhal­ten oder deren Tätig­keit stark von der eige­nen Arbeits­kraft abhängt. Dazu zäh­len unter ande­rem:

  • Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler, etwa Archi­tek­ten, Steu­er­be­ra­ter, Coa­ches oder Jour­na­lis­ten – sie erhal­ten im Krank­heits­fall kei­ne Lohn­fort­zah­lung und sind auf jeden Monats­ein­gang ange­wie­sen.

  • Medi­zi­ni­sches Fach­per­so­nal, wie Ärz­te, Zahn­ärz­te oder Pfle­ge­kräf­te, deren Arbeits­aus­fall schnell gra­vie­ren­de wirt­schaft­li­che Fol­gen haben kann.

  • Kör­per­lich täti­ge Berufs­grup­pen, zum Bei­spiel Bau­ar­bei­ter, Hand­wer­ker oder Lage­ris­ten, die häu­fi­ger von kör­per­li­chen Ein­schrän­kun­gen betrof­fen sind.

  • Men­schen in Beru­fen mit hohem psy­chi­schen Druck, etwa Leh­rer, Sozi­al­päd­ago­gen oder Füh­rungs­kräf­te, die über­durch­schnitt­lich oft wegen psy­chi­scher Erkran­kun­gen arbeits­un­fä­hig wer­den.

  • Jun­ge Berufs­tä­ti­ge und Aus­zu­bil­den­de, die noch kei­ne Rück­la­gen gebil­det haben und bei län­ge­rer Krank­schrei­bung finan­zi­ell stark belas­tet wären.

Auch für Pri­vat­ver­si­cher­te, die kei­nen gesetz­li­chen Kran­ken­geld­an­spruch haben, kann die AU-Klau­sel eine wert­vol­le Ergän­zung sein. Sie sichert Ein­kom­mens­aus­fäl­le früh­zei­tig ab – ohne die hohen Anfor­de­run­gen, die eine BU-Leis­tung mit sich bringt. In die­sen Fäl­len hilft sie nicht nur beim Erhalt der Lebens­qua­li­tät, son­dern auch bei der Ver­mei­dung von Schul­den, Ver­trags­kün­di­gun­gen oder Liqui­di­täts­eng­päs­sen.

Für Ange­stell­te mit tarif­lich gesi­cher­ter Lohn­fort­zah­lung ist die Not­wen­dig­keit hin­ge­gen indi­vi­du­ell zu bewer­ten. Ent­schei­dend ist, wie schnell nach Ablauf die­ser Pha­se eine finan­zi­el­le Lücke ent­steht – und ob ande­re Absi­che­run­gen wie Kran­ken­ta­ge­geld oder Rück­la­gen vor­han­den sind.

Was die AU-Klau­sel im Ernst­fall wirk­lich leis­tet

Leis­tungs­um­fang, Höhe der Ren­ten­zah­lung und Dau­er im Über­blick

Wer krank­heits­be­dingt län­ger aus­fällt, braucht finan­zi­el­le Sta­bi­li­tät – mög­lichst ohne auf­wen­di­ge Prüf­ver­fah­ren. Genau das leis­tet die AU-Klau­sel: Sie sichert Ihnen eine monat­li­che Zah­lung zu, wenn Sie über einen län­ge­ren Zeit­raum arbeits­un­fä­hig sind, ohne gleich als berufs­un­fä­hig zu gel­ten. Der Leis­tungs­um­fang vari­iert je nach Ver­si­che­rer, Tarif und indi­vi­du­el­ler Ver­ein­ba­rung – doch bestimm­te Grund­ele­men­te sind in den meis­ten Ver­trä­gen ent­hal­ten.

Die AU-Klau­sel springt ein, wenn Sie min­des­tens sechs Mona­te unun­ter­bro­chen krank­ge­schrie­ben sind – unab­hän­gig davon, ob eine Berufs­un­fä­hig­keit aner­kannt wur­de. Der Nach­weis erfolgt in der Regel durch eine ärzt­li­che Beschei­ni­gung, häu­fig genügt der soge­nann­te „gel­be Schein“.

Die Höhe der Ren­ten­zah­lung ent­spricht dabei der ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Berufs­un­fä­hig­keits­ren­te – häu­fig also zwi­schen 1.000 und 2.500 Euro monat­lich, abhän­gig vom Ein­kom­men und Ver­si­che­rungs­um­fang.

Die Leis­tungs­dau­er ist in der Regel auf 18, 24 oder 36 Mona­te begrenzt. Inner­halb die­ses Zeit­raums erhal­ten Sie die vol­le ver­ein­bar­te Ren­te – rück­wir­kend ab Beginn der Krank­schrei­bung, sofern die Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind. Eini­ge Ver­si­che­rer ermög­li­chen eine Kom­bi­na­ti­on aus AU-Leis­tung und ande­ren Ein­kom­mens­er­satz­leis­tun­gen, etwa Kran­ken­geld oder Lohn­fort­zah­lung, ande­re schlie­ßen par­al­le­le Leis­tun­gen aus.

Wich­tig: Wäh­rend der AU-Leis­tungs­pha­se wird die Zah­lung der BU-Bei­trä­ge häu­fig aus­ge­setzt – die soge­nann­te Bei­trags­be­frei­ung greift auto­ma­tisch mit Leis­tungs­be­ginn. Auch das ist ein wich­ti­ger Ent­las­tungs­fak­tor, ins­be­son­de­re bei län­ge­rer Krank­heits­dau­er.

Die AU-Klau­sel ersetzt damit kei­ne Berufs­un­fä­hig­keits­ren­te – sie ergänzt sie sinn­voll. Für Ver­si­cher­te bedeu­tet das: Sie müs­sen sich nicht durch lang­wie­ri­ge Prü­fun­gen kämp­fen, son­dern kön­nen mit deut­lich weni­ger Nach­weis­auf­wand auf eine zeit­lich befris­te­te finan­zi­el­le Hil­fe zugrei­fen.

Absi­che­rung ist mehr als BU – das soll­ten Sie eben­falls ken­nen

Ergän­zen­de Ver­si­che­run­gen und wich­ti­ge Unter­schei­dun­gen im Über­blick

Die AU-Klau­sel ist nur ein Bau­stein im Sys­tem Ihrer Arbeits­kraft­ab­si­che­rung. Je nach Lebens­si­tua­ti­on und beruf­li­cher Tätig­keit kön­nen wei­te­re Ver­si­che­run­gen sinn­voll sein – etwa zur Absi­che­rung ein­zel­ner Grund­fä­hig­kei­ten oder zur Über­brü­ckung kurz­fris­ti­ger Ein­kom­mens­aus­fäl­le. Auch die Unter­schei­dung zwi­schen Arbeits­un­fä­hig­keit und Berufs­un­fä­hig­keit ist ent­schei­dend, um die pas­sen­de Vor­sor­ge zu tref­fen.

Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Grundfaehigkeitenversicherung

Wenn grund­le­gen­de Fähig­kei­ten ver­lo­ren gehen, schützt die­ser Tarif.
Die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zahlt eine monat­li­che Ren­te, wenn Sie defi­nier­te kör­per­li­che oder geis­ti­ge Fähig­kei­ten – etwa Sehen, Spre­chen oder Gehen – dau­er­haft ver­lie­ren. Sie ist beson­ders für kör­per­lich täti­ge Men­schen oder jun­ge Berufs­ein­stei­ger eine Alter­na­ti­ve oder Ergän­zung zur BU-Ver­si­che­rung.

Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung

krankentagegeldversicherung

Ein­kom­mens­lü­cke schlie­ßen – auch vor der AU-Klau­sel.
Bei kür­ze­ren Krank­schrei­bun­gen reicht die AU-Klau­sel oft nicht aus. Eine Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung bie­tet finan­zi­el­le Unter­stüt­zung bereits ab dem 43. Krank­heits­tag – unab­hän­gig von Berufs­un­fä­hig­keit. Sie ist beson­ders wich­tig für Selbst­stän­di­ge und pri­vat Ver­si­cher­te ohne gesetz­li­chen Kran­ken­geld­an­spruch.

Berufs­un­fä­hig oder nur arbeits­un­fä­hig?

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Krank? Berufs­un­fä­hig? Oder bei­des?
Nicht jede Krank­heit führt zur Berufs­un­fä­hig­keit. Arbeits­un­fä­hig­keit bedeu­tet, dass Sie aktu­ell nicht arbei­ten kön­nen – BU heißt, Sie wer­den vor­aus­sicht­lich nie wie­der in Ihrem Beruf arbei­ten kön­nen. Die Unter­schei­dung ist ent­schei­dend, denn sie beein­flusst, wel­che Leis­tun­gen wann gezahlt wer­den.

Nicht jede AU-Klau­sel schützt gleich – der Ver­gleich lohnt sich

So unter­schei­den sich Leis­tun­gen, Bedin­gun­gen und Lauf­zei­ten je nach Anbie­ter

Die AU-Klau­sel ist nicht stan­dar­di­siert – sie wird von jedem Ver­si­che­rer unter­schied­lich aus­ge­stal­tet. Unter­schie­de bestehen vor allem in der Leis­tungs­dau­er, im Mehr­bei­trag zur BU-Ver­si­che­rung und in der kon­kre­ten Ver­trags­for­mu­lie­rung. Eini­ge Gesell­schaf­ten ver­lan­gen für die Leis­tung bei Arbeits­un­fä­hig­keit, dass gleich­zei­tig ein Antrag auf Berufs­un­fä­hig­keit gestellt wird – ande­re ver­zich­ten bewusst dar­auf. Das hat direk­te Aus­wir­kun­gen auf die Pra­xis­taug­lich­keit im Leis­tungs­fall.

Die­se Aus­wer­tung zeigt: Es lohnt sich, genau­er hin­zu­schau­en. Eine „gute“ AU-Klau­sel bedeu­tet, dass Sie kei­nen BU-Leis­tungs­an­trag stel­len müs­sen, um AU-Leis­tun­gen zu erhal­ten – das erleich­tert den Pro­zess erheb­lich. Ver­si­che­rer wie LV 1871, Swiss Life oder die Nürn­ber­ger bie­ten hier kun­den­freund­li­che Lösun­gen. Ande­re Gesell­schaf­ten set­zen dage­gen vor­aus, dass ein par­al­le­ler BU-Antrag gestellt wird – was die Antrag­stel­lung unnö­tig erschwert.

Ver­si­che­rer Leis­tungs­dau­er Mehr­preis AU-Form
Alli­anz 36 Mona­te 7 % ✅ Gute Form
Alte Leip­zi­ger 24 Mona­te 3,3 % ✅ Gute Form
AXA 24 Mona­te 4,7–9,1 % ✅ Gute Form
Baloi­se 36 Mona­te 6,2 % ✅ Gute Form
Baye­ri­sche 36 Mona­te ca. 11–12 % ✅ Gute Form
Cana­da Life 36 Mona­te ca. 8 % ✅ Gute Form
Con­ti­nen­ta­le 24 Mona­te 13 %* ❌ Schlech­te Form
ERGO 18 Mona­te 15 %* ❌ Schlech­te Form
Gotha­er 36 Mona­te 10,6 %* ✅ Gute Form
Han­no­ver­sche 24 Mona­te 8–12 % ✅ Gute Form
LV 1871 24 Mona­te 8,5 % ✅ Gute Form
Nürn­ber­ger 24 Mona­te 7 % ✅ Gute Form
Swiss Life 24 oder 36 Mona­te 7–10 % ✅ Gute Form
Volks­wohl Bund 36 Mona­te 6,4 % ✅ Gute Form

*Nur wähl­bar als Opti­ons­pa­ket mit wei­te­ren Leis­tun­gen neben dem AU-Bau­stein

Auch die Leis­tungs­dau­er und der Mehr­preis unter­schei­den sich deut­lich. Wer lang­fris­tig abge­si­chert sein möch­te, soll­te nach Tari­fen mit 36 Mona­ten suchen. Ach­ten Sie zusätz­lich auf fle­xi­ble Nach­weis­re­ge­lun­gen wie die „Gel­be-Schein-Rege­lung“, wenn Sie sich für eine Poli­ce ent­schei­den.

Ein sorg­fäl­ti­ger Tarif­ver­gleich – idea­ler­wei­se mit pro­fes­sio­nel­ler Unter­stüt­zung – hilft, die rich­ti­ge Wahl zu tref­fen und Fall­stri­cke im Leis­tungs­fall zu ver­mei­den.

Wel­che Absi­che­rung greift wann – und was passt zu Ihrer Lebens­si­tua­ti­on?

Unter­schie­de, Über­schnei­dun­gen und sinn­vol­le Kom­bi­na­tio­nen im Über­blick

Vie­le Inter­es­sen­ten fra­gen sich: Reicht die AU-Klau­sel oder brau­che ich zusätz­lich eine Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung? Die Ant­wort hängt von meh­re­ren Fak­to­ren ab – etwa Ihrer beruf­li­chen Tätig­keit, der bestehen­den Absi­che­rung durch Lohn­fort­zah­lung oder Ihrem Ver­si­che­rungs­sta­tus. Wich­tig ist zu ver­ste­hen, dass bei­de Leis­tun­gen unter­schied­li­che Zeit­räu­me und Risi­ken abde­cken – sich aber auch sinn­voll ergän­zen kön­nen.

Die AU-Klau­sel greift in der Regel erst, wenn Sie min­des­tens sechs Mona­te durch­ge­hend krank­ge­schrie­ben sind. Dann zahlt sie eine monat­li­che Ren­te – oft in Höhe der ver­ein­bar­ten BU-Ren­te – für einen fest­ge­leg­ten Zeit­raum von 18 bis 36 Mona­ten. Vor­aus­set­zung ist meist ein ärzt­li­ches Attest mit Pro­gno­se oder eine fort­lau­fen­de Krank­schrei­bung.

Die Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung hin­ge­gen bie­tet bereits ab dem 43. Krank­heits­tag (oder frü­her, je nach Tarif) finan­zi­el­le Unter­stüt­zung. Sie zahlt für jeden Tag der Arbeits­un­fä­hig­keit einen fes­ten Betrag – etwa 50 bis 150 Euro täg­lich. Damit eig­net sie sich her­vor­ra­gend, um die Lücke zwi­schen Lohn­fort­zah­lung und lang­fris­ti­ger Absi­che­rung zu schlie­ßen.

Für Selbst­stän­di­ge und pri­vat Ver­si­cher­te, die kei­nen gesetz­li­chen Anspruch auf Kran­ken­geld haben, ist das Kran­ken­ta­ge­geld unver­zicht­bar – denn hier ent­ste­hen bereits nach weni­gen Wochen spür­ba­re Ein­kom­mens­aus­fäl­le. Die AU-Klau­sel dage­gen schützt bei lang­an­dau­ern­den Erkran­kun­gen, für die noch kei­ne Berufs­un­fä­hig­keit fest­ge­stellt wur­de.

Wich­tig zu wis­sen: Bei­de Ver­si­che­run­gen kön­nen neben­ein­an­der bestehen – aber nur, wenn sie ver­trag­lich sau­ber abge­stimmt sind. Wird z. B. rück­wir­kend eine AU-Leis­tung gezahlt, kann es sein, dass das Kran­ken­ta­ge­geld für den­sel­ben Zeit­raum zurück­ge­for­dert wird. Ach­ten Sie daher bei Abschluss auf trans­pa­ren­te Bedin­gun­gen und spre­chen Sie im Zwei­fel mit einem erfah­re­nen Ver­si­che­rungs­exper­ten.

Unser Fazit:

  • Die AU-Klau­sel bie­tet Sicher­heit bei lan­ger Arbeits­un­fä­hig­keit – beson­ders als Ergän­zung zur BU-Ver­si­che­rung.

  • Die Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung schützt früh­zei­tig – vor allem für Selbst­stän­di­ge ohne Lohn­fort­zah­lung.

  • Wer bei­de Bau­stei­ne opti­mal kom­bi­niert, erhält einen lücken­lo­sen Ein­kom­mens­schutz – vom ers­ten Krank­heits­tag bis zur mög­li­chen Berufs­un­fä­hig­keit.

Mehr Wis­sen, mehr Sicher­heit – rund um Abschluss, Dyna­mik und Son­der­fäl­le

Die­se BU-The­men könn­ten Sie eben­falls inter­es­sie­ren

Die AU-Klau­sel ist ein wich­ti­ger Bestand­teil Ihrer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung – aber nicht der ein­zi­ge. Auch The­men wie Bei­trags­dy­na­mik, Nach­ver­si­che­rung oder die Beson­der­hei­ten bei Dienst­un­fä­hig­keit und für Stu­den­ten soll­ten berück­sich­tigt wer­den. Die fol­gen­den Bei­trä­ge hel­fen Ihnen, Ihre Absi­che­rung noch geziel­ter zu gestal­ten.

Nachversicherungsgarantie

Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie

BU-Schutz fle­xi­bel anpas­sen – ganz ohne neue Gesund­heits­prü­fung.
Mit der Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie kön­nen Sie Ihre BU-Ren­te bei bestimm­ten Lebens­er­eig­nis­sen wie Hei­rat, Geburt oder Gehalts­er­hö­hung erhö­hen – ohne neue Gesund­heits­an­ga­ben. Ein Muss für alle, die lang­fris­tig pla­nen wol­len.

Leistungsdynamik

Leis­tungs­dy­na­mik

Infla­ti­ons­aus­gleich im Leis­tungs­fall – so bleibt Ihre Ren­te sta­bil.
Die Leis­tungs­dy­na­mik sorgt dafür, dass Ihre BU-Ren­te im Leis­tungs­fall jähr­lich steigt – unab­hän­gig von wirt­schaft­li­chen Ent­wick­lun­gen. Ein wich­ti­ges Instru­ment zum Wert­erhalt Ihrer Absi­che­rung.

So kom­men Sie im Krank­heits­fall schnell und sicher an Ihre Leis­tung

Ablauf, Nach­wei­se und Stol­per­fal­len bei der Bean­tra­gung der AU-Leis­tung

Im Leis­tungs­fall zählt nicht nur, was im Ver­trag steht – son­dern auch, wie rei­bungs­los die Aus­zah­lung erfolgt. Die AU-Klau­sel soll genau dann grei­fen, wenn eine vor­über­ge­hen­de Arbeits­un­fä­hig­keit besteht. Doch vie­le Ver­si­cher­te unter­schät­zen den büro­kra­ti­schen Auf­wand oder wäh­len unvor­teil­haf­te Ver­trags­be­din­gun­gen. Umso wich­ti­ger ist es, den Ablauf und die Nach­weis­an­for­de­run­gen im Vor­feld zu ken­nen.

Damit die AU-Klau­sel zur Aus­zah­lung führt, müs­sen bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sein. In den meis­ten Fäl­len ist eine fort­lau­fen­de Krank­schrei­bung über min­des­tens sechs Mona­te erfor­der­lich – doku­men­tiert durch ein ärzt­li­ches Attest oder den bekann­ten „gel­ben Schein“. Man­che Ver­si­che­rer for­dern zusätz­lich eine Pro­gno­se, dass die Arbeits­un­fä­hig­keit auch über die­sen Zeit­raum hin­aus anhal­ten wird.

Ein ent­schei­den­der Unter­schied besteht bei der Fra­ge, ob gleich­zei­tig ein Leis­tungs­an­trag für Berufs­un­fä­hig­keit gestellt wer­den muss.

  • Bei einer „guten“ AU-Klau­sel (z. B. bei LV 1871 oder Swiss Life) ist der Leis­tungs­an­trag bei Arbeits­un­fä­hig­keit vom BU-Antrag unab­hän­gig – das erleich­tert den Pro­zess enorm.

  • Bei einer „schlech­ten“ Klau­sel (z. B. Con­ti­nen­ta­le oder ERGO) muss der Antrag gleich­zei­tig auch auf Berufs­un­fä­hig­keit gestellt wer­den. Das führt zu auf­wen­di­gen Prüf­ver­fah­ren und kann die Aus­zah­lung deut­lich ver­zö­gern.

Die Leis­tung erfolgt meist rück­wir­kend, sobald die Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind. Das bedeu­tet: Wer sechs Mona­te krank­ge­schrie­ben ist, erhält die Zah­lung rück­wir­kend ab Beginn die­ser Krank­schrei­bung – sofern alle Unter­la­gen frist­ge­recht und kor­rekt ein­ge­reicht wur­den.

Wich­tig ist auch die kom­mu­ni­ka­ti­ve Vor­be­rei­tung:

  • Spre­chen Sie früh­zei­tig mit Ihrem Arzt über die geplan­te Beschei­ni­gung.

  • Doku­men­tie­ren Sie lücken­los alle AU-Zei­ten.

  • Las­sen Sie sich im Zwei­fel bera­ten, bevor Sie die Leis­tung bean­tra­gen.

Je nach Ver­si­che­rer kön­nen wei­te­re For­mu­la­re not­wen­dig sein – etwa zur Schwei­ge­pflich­tent­bin­dung, medi­zi­ni­schen Rück­fra­ge oder Ein­kom­mens­ver­hält­nis­sen. Bei kor­rek­ter Vor­be­rei­tung kann die Aus­zah­lung inner­halb weni­ger Wochen erfol­gen. In kom­ple­xe­ren Fäl­len soll­ten Sie einen spe­zia­li­sier­ten Ver­si­che­rungs­mak­ler oder Leis­tungs­dienst in Anspruch neh­men.

Die wich­tigs­ten Fra­gen zur Arbeits­un­fä­hig­keits­klau­sel – ver­ständ­lich erklärt

Fra­gen und Ant­wor­ten rund um Bean­tra­gung, Leis­tung und Ver­trags­ge­stal­tung

Die AU-Klau­sel greift bei vor­über­ge­hen­der Arbeits­un­fä­hig­keit ab einer Krank­schrei­bung von sechs Mona­ten. Berufs­un­fä­hig­keit setzt hin­ge­gen eine dau­er­haf­te Ein­schrän­kung der beruf­li­chen Tätig­keit vor­aus. Die AU-Klau­sel sichert die Lücke vor einer BU-Leis­tung ab.

Eine gute Klau­sel ermög­licht die Aus­zah­lung, ohne dass gleich­zei­tig ein BU-Antrag gestellt wer­den muss. Ach­ten Sie auf kla­re For­mu­lie­run­gen wie „unab­hän­gig von der BU-Fest­stel­lung“. Ver­si­che­rer wie LV 1871, Swiss Life oder Alli­anz bie­ten sol­che Vari­an­ten an.

Die Dau­er vari­iert je nach Tarif – üblich sind 18, 24 oder 36 Mona­te. Eini­ge Ver­si­che­rer ermög­li­chen eine Ver­län­ge­rung, ande­re bie­ten nur eine befris­te­te Absi­che­rung. Auch Rück­wir­kungs­re­ge­lun­gen soll­ten beach­tet wer­den.

In bestimm­ten Fäl­len ja – aber nicht immer. Wenn bei­de Ver­si­che­run­gen den­sel­ben Zeit­raum abde­cken, kann es zu Rück­for­de­run­gen kom­men. Eine sau­be­re Abstim­mung im Ver­trag ist ent­schei­dend, um Über­schnei­dun­gen zu ver­mei­den.

Der Mehr­bei­trag liegt je nach Ver­si­che­rer zwi­schen 5 % und 15 % der regu­lä­ren BU-Prä­mie. Güns­ti­ge­re Tari­fe beinhal­ten weni­ger Leis­tung oder stren­ge­re Bedin­gun­gen. Der Ver­gleich lohnt sich ins­be­son­de­re hin­sicht­lich Leis­tungs­dau­er und Nach­weis­form.

Ver­si­che­rer wie LV 1871, Swiss Life, Alli­anz, Nürn­ber­ger oder Volks­wohl Bund gel­ten als Anbie­ter mit trans­pa­ren­ter und kun­den­freund­li­cher Rege­lung – ins­be­son­de­re, weil kein gleich­zei­ti­ger BU-Antrag not­wen­dig ist. Ach­ten Sie auf For­mu­lie­run­gen wie „unab­hän­gig von der Fest­stel­lung der Berufs­un­fä­hig­keit“.

Das ist nur bei bestimm­ten Ver­si­che­rern und unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen mög­lich – etwa bei einer Tarif­um­stel­lung oder im Rah­men der Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie. Emp­feh­lens­wert ist es, die AU-Klau­sel direkt bei Ver­trags­ab­schluss mit ein­zu­schlie­ßen.

Zusam­men­fas­sung

Die AU-Klau­sel ist ein wert­vol­ler Zusatz­bau­stein zur Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Sie greift, wenn eine Krank­schrei­bung über sechs Mona­te besteht – unab­hän­gig davon, ob bereits eine Berufs­un­fä­hig­keit vor­liegt. Damit schließt sie die finan­zi­el­le Lücke zwi­schen kurz­fris­ti­ger Arbeits­un­fä­hig­keit und dau­er­haf­ter BU-Leis­tung.

Vor allem für Selbst­stän­di­ge, Frei­be­ruf­ler oder Berufs­grup­pen mit hohem gesund­heit­li­chem Risi­ko kann die AU-Klau­sel ent­schei­dend sein. Je nach Anbie­ter vari­iert jedoch nicht nur die Leis­tungs­dau­er (18 bis 36 Mona­te), son­dern auch die Ver­trags­for­mu­lie­rung erheb­lich: Gute Tari­fe ermög­li­chen eine Aus­zah­lung ohne gleich­zei­ti­gen BU-Antrag – ande­re erschwe­ren den Pro­zess deut­lich.

Wich­tig ist daher ein sorg­fäl­ti­ger Ver­si­che­rungs­ver­gleich. Wer auf trans­pa­ren­te Bedin­gun­gen, eine soli­de Leis­tungs­de­fi­ni­ti­on und eine ver­trau­ens­wür­di­ge Anbie­ter­wahl ach­tet, kann mit der AU-Klau­sel früh­zei­tig für finan­zi­el­le Sicher­heit sor­gen – noch bevor eine Berufs­un­fä­hig­keit offi­zi­ell fest­ge­stellt wird.

häu­fi­ge Fra­gen

Ja, ins­be­son­de­re für Aus­zu­bil­den­de, Stu­den­ten und Berufs­ein­stei­ger ohne Rück­la­gen kann die AU-Klau­sel ein wich­ti­ges Sicher­heits­netz bie­ten – zum Bei­spiel bei schwe­ren Erkran­kun­gen oder län­ge­rer Gene­sungs­zeit nach Unfäl­len.

Die AU-Leis­tung zählt wie die BU-Ren­te zu den soge­nann­ten Leib­ren­ten. Sie wird im Rah­men des Ertrags­an­teils besteu­ert – aller­dings nur antei­lig und deut­lich gerin­ger als regu­lä­res Ein­kom­men.

Nein. Die AU-Klau­sel ist Bestand­teil der BU-Ver­si­che­rung und erfor­dert des­halb eben­falls eine Gesund­heits­prü­fung. Eine anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge kann jedoch hel­fen, rea­lis­ti­sche Ange­bo­te zu erhal­ten – ohne den Markt zu „ver­brü­cken“.

In die­sem Fall endet die Ren­ten­zah­lung – es sei denn, Sie stel­len erneut einen Leis­tungs­an­trag und kön­nen eine dau­er­haf­te Berufs­un­fä­hig­keit nach­wei­sen. Eine gute Ver­trags­be­ra­tung hilft, die­se Über­gangs­ri­si­ken von Anfang an zu mini­mie­ren.