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AU-Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung: Vorübergehend krank – trotzdem abgesichert
So sichern Sie sich auch bei längerer Krankschreibung eine finanzielle Überbrückung – ohne Nachweishürden
Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Sie im Ernstfall – aber was passiert, wenn Sie „nur“ krankgeschrieben sind, jedoch keine dauerhafte Berufsunfähigkeit vorliegt? Genau hier greift die AU-Klausel. Als Zusatzbaustein Ihrer BU-Versicherung bietet sie finanzielle Sicherheit bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit – oft schon, wenn eine Krankschreibung über sechs Monate besteht. Für viele Berufsgruppen wie Selbstständige, Ärzte oder Architekten ist sie mehr als ein Komfort-Extra: Sie kann entscheidend sein, um laufende Kosten abzusichern, bevor eine BU-Leistung greift. Doch nicht jede AU-Klausel ist gleich – Unterschiede bei Bedingungen, Dauer und Kosten machen eine genaue Prüfung unverzichtbar.
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Finanzielle Absicherung bei längerer Krankschreibung – was Sie über die AU-Klausel wissen sollten
Was ist eine AU-Klausel – und wie unterscheidet sie sich von der BU-Versicherung?
Nicht jede Krankheit führt direkt zu einer Berufsunfähigkeit – oft ist man über Monate arbeitsunfähig, ohne dauerhaft aus dem Beruf auszuscheiden. Genau hier greift die AU-Klausel: Sie bietet eine monatliche Rentenzahlung, wenn Sie länger krankgeschrieben sind – unabhängig davon, ob eine Berufsunfähigkeit bereits festgestellt wurde. Besonders für Selbstständige, Freiberufler oder angestellte Fachkräfte in risikoreichen Berufen kann die AU-Klausel eine wichtige Ergänzung zur klassischen BU-Versicherung sein.
Die AU-Klausel (Arbeitsunfähigkeitsklausel) ist ein zusätzlicher Baustein innerhalb einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie sorgt dafür, dass Versicherte schon dann eine monatliche Rente erhalten, wenn sie für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten ununterbrochen krankgeschrieben sind – selbst wenn noch keine anerkannte Berufsunfähigkeit vorliegt. Die Krankschreibung muss ärztlich dokumentiert sein, häufig reicht der sogenannte „gelbe Schein“. Die Leistung dient als finanzielle Überbrückung, bis eine BU-Leistung greift – oder ersetzt diese sogar, wenn keine dauerhafte Einschränkung besteht.
Während eine BU-Leistung erst bei einem ärztlich bestätigten, dauerhaften Verlust der beruflichen Leistungsfähigkeit von mindestens 50 % greift, setzt die AU-Klausel bereits bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit an. Entscheidend ist dabei die Dauer der Krankschreibung – nicht die langfristige Prognose. Eine AU-Klausel ist somit keine eigenständige Versicherung, sondern ein beschleunigter Leistungsmechanismus innerhalb der BU.
Die Höhe der Leistung entspricht in der Regel der vereinbarten BU-Rente. Gezahlt wird meist für 18, 24 oder 36 Monate – abhängig vom gewählten Tarif und Anbieter. In dieser Zeit können auch andere Leistungen wie Krankengeld oder Lohnfortzahlung zusätzlich greifen. Wichtig ist: Die AU-Leistung wird häufig rückwirkend ab Beginn der Krankschreibung gezahlt, sobald der Sechsmonatszeitraum offiziell bestätigt wurde.
Die AU-Klausel lohnt sich vor allem für Personen, die keine gesetzlichen Lohnersatzleistungen erhalten oder bei denen eine längere Krankschreibung existenzbedrohend wäre – etwa Selbstständige, Freiberufler, Ärzte, Pflegepersonal oder Handwerker. Auch für Berufsanfänger ohne finanzielle Rücklagen bietet sie zusätzliche Sicherheit.
Die AU-Klausel ist in vielen BU-Tarifen nicht automatisch enthalten. Wer sie hinzubuchen möchte, muss meist mit einem Mehrbeitrag von 5–15 % auf die BU-Prämie rechnen. Der genaue Aufpreis hängt vom Versicherer, dem gewählten Tarif und dem Gesundheitsrisiko des Antragstellers ab. Wichtig ist ein Vergleich der Bedingungen – nicht nur des Preises.
Nicht für alle sinnvoll – aber für viele unverzichtbar
Diese Berufsgruppen profitieren besonders von einer BU mit AU-Klausel
Die Entscheidung für eine AU-Klausel hängt stark von Ihrer beruflichen Situation, Ihrer Absicherung im Krankheitsfall und Ihrem finanziellen Polster ab. Während Angestellte in Großunternehmen oft durch Lohnfortzahlung und Krankengeld gut abgesichert sind, drohen anderen bereits nach wenigen Wochen erste Einkommenslücken. Vor allem bei Selbstständigen, Freiberuflern und Personen in körperlich oder psychisch belastenden Berufen kann die AU-Klausel einen entscheidenden Unterschied machen.
Besonders empfehlenswert ist die AU-Klausel für Menschen, die kein gesetzliches Krankengeld erhalten oder deren Tätigkeit stark von der eigenen Arbeitskraft abhängt. Dazu zählen unter anderem:
Selbstständige und Freiberufler, etwa Architekten, Steuerberater, Coaches oder Journalisten – sie erhalten im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung und sind auf jeden Monatseingang angewiesen.
Medizinisches Fachpersonal, wie Ärzte, Zahnärzte oder Pflegekräfte, deren Arbeitsausfall schnell gravierende wirtschaftliche Folgen haben kann.
Körperlich tätige Berufsgruppen, zum Beispiel Bauarbeiter, Handwerker oder Lageristen, die häufiger von körperlichen Einschränkungen betroffen sind.
Menschen in Berufen mit hohem psychischen Druck, etwa Lehrer, Sozialpädagogen oder Führungskräfte, die überdurchschnittlich oft wegen psychischer Erkrankungen arbeitsunfähig werden.
Junge Berufstätige und Auszubildende, die noch keine Rücklagen gebildet haben und bei längerer Krankschreibung finanziell stark belastet wären.
Auch für Privatversicherte, die keinen gesetzlichen Krankengeldanspruch haben, kann die AU-Klausel eine wertvolle Ergänzung sein. Sie sichert Einkommensausfälle frühzeitig ab – ohne die hohen Anforderungen, die eine BU-Leistung mit sich bringt. In diesen Fällen hilft sie nicht nur beim Erhalt der Lebensqualität, sondern auch bei der Vermeidung von Schulden, Vertragskündigungen oder Liquiditätsengpässen.
Für Angestellte mit tariflich gesicherter Lohnfortzahlung ist die Notwendigkeit hingegen individuell zu bewerten. Entscheidend ist, wie schnell nach Ablauf dieser Phase eine finanzielle Lücke entsteht – und ob andere Absicherungen wie Krankentagegeld oder Rücklagen vorhanden sind.
Was die AU-Klausel im Ernstfall wirklich leistet
Leistungsumfang, Höhe der Rentenzahlung und Dauer im Überblick
Wer krankheitsbedingt länger ausfällt, braucht finanzielle Stabilität – möglichst ohne aufwendige Prüfverfahren. Genau das leistet die AU-Klausel: Sie sichert Ihnen eine monatliche Zahlung zu, wenn Sie über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig sind, ohne gleich als berufsunfähig zu gelten. Der Leistungsumfang variiert je nach Versicherer, Tarif und individueller Vereinbarung – doch bestimmte Grundelemente sind in den meisten Verträgen enthalten.
Die AU-Klausel springt ein, wenn Sie mindestens sechs Monate ununterbrochen krankgeschrieben sind – unabhängig davon, ob eine Berufsunfähigkeit anerkannt wurde. Der Nachweis erfolgt in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung, häufig genügt der sogenannte „gelbe Schein“.
Die Höhe der Rentenzahlung entspricht dabei der vertraglich vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente – häufig also zwischen 1.000 und 2.500 Euro monatlich, abhängig vom Einkommen und Versicherungsumfang.
Die Leistungsdauer ist in der Regel auf 18, 24 oder 36 Monate begrenzt. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Sie die volle vereinbarte Rente – rückwirkend ab Beginn der Krankschreibung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Einige Versicherer ermöglichen eine Kombination aus AU-Leistung und anderen Einkommensersatzleistungen, etwa Krankengeld oder Lohnfortzahlung, andere schließen parallele Leistungen aus.
Wichtig: Während der AU-Leistungsphase wird die Zahlung der BU-Beiträge häufig ausgesetzt – die sogenannte Beitragsbefreiung greift automatisch mit Leistungsbeginn. Auch das ist ein wichtiger Entlastungsfaktor, insbesondere bei längerer Krankheitsdauer.
Die AU-Klausel ersetzt damit keine Berufsunfähigkeitsrente – sie ergänzt sie sinnvoll. Für Versicherte bedeutet das: Sie müssen sich nicht durch langwierige Prüfungen kämpfen, sondern können mit deutlich weniger Nachweisaufwand auf eine zeitlich befristete finanzielle Hilfe zugreifen.
Absicherung ist mehr als BU – das sollten Sie ebenfalls kennen
Ergänzende Versicherungen und wichtige Unterscheidungen im Überblick
Die AU-Klausel ist nur ein Baustein im System Ihrer Arbeitskraftabsicherung. Je nach Lebenssituation und beruflicher Tätigkeit können weitere Versicherungen sinnvoll sein – etwa zur Absicherung einzelner Grundfähigkeiten oder zur Überbrückung kurzfristiger Einkommensausfälle. Auch die Unterscheidung zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit ist entscheidend, um die passende Vorsorge zu treffen.
Grundfähigkeitsversicherung
Wenn grundlegende Fähigkeiten verloren gehen, schützt dieser Tarif.
Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie definierte körperliche oder geistige Fähigkeiten – etwa Sehen, Sprechen oder Gehen – dauerhaft verlieren. Sie ist besonders für körperlich tätige Menschen oder junge Berufseinsteiger eine Alternative oder Ergänzung zur BU-Versicherung.
Krankentagegeldversicherung
Einkommenslücke schließen – auch vor der AU-Klausel.
Bei kürzeren Krankschreibungen reicht die AU-Klausel oft nicht aus. Eine Krankentagegeldversicherung bietet finanzielle Unterstützung bereits ab dem 43. Krankheitstag – unabhängig von Berufsunfähigkeit. Sie ist besonders wichtig für Selbstständige und privat Versicherte ohne gesetzlichen Krankengeldanspruch.
Berufsunfähig oder nur arbeitsunfähig?
Krank? Berufsunfähig? Oder beides?
Nicht jede Krankheit führt zur Berufsunfähigkeit. Arbeitsunfähigkeit bedeutet, dass Sie aktuell nicht arbeiten können – BU heißt, Sie werden voraussichtlich nie wieder in Ihrem Beruf arbeiten können. Die Unterscheidung ist entscheidend, denn sie beeinflusst, welche Leistungen wann gezahlt werden.
Nicht jede AU-Klausel schützt gleich – der Vergleich lohnt sich
So unterscheiden sich Leistungen, Bedingungen und Laufzeiten je nach Anbieter
Die AU-Klausel ist nicht standardisiert – sie wird von jedem Versicherer unterschiedlich ausgestaltet. Unterschiede bestehen vor allem in der Leistungsdauer, im Mehrbeitrag zur BU-Versicherung und in der konkreten Vertragsformulierung. Einige Gesellschaften verlangen für die Leistung bei Arbeitsunfähigkeit, dass gleichzeitig ein Antrag auf Berufsunfähigkeit gestellt wird – andere verzichten bewusst darauf. Das hat direkte Auswirkungen auf die Praxistauglichkeit im Leistungsfall.
Diese Auswertung zeigt: Es lohnt sich, genauer hinzuschauen. Eine „gute“ AU-Klausel bedeutet, dass Sie keinen BU-Leistungsantrag stellen müssen, um AU-Leistungen zu erhalten – das erleichtert den Prozess erheblich. Versicherer wie LV 1871, Swiss Life oder die Nürnberger bieten hier kundenfreundliche Lösungen. Andere Gesellschaften setzen dagegen voraus, dass ein paralleler BU-Antrag gestellt wird – was die Antragstellung unnötig erschwert.
Versicherer | Leistungsdauer | Mehrpreis | AU-Form |
---|---|---|---|
Allianz | 36 Monate | 7 % | ✅ Gute Form |
Alte Leipziger | 24 Monate | 3,3 % | ✅ Gute Form |
AXA | 24 Monate | 4,7–9,1 % | ✅ Gute Form |
Baloise | 36 Monate | 6,2 % | ✅ Gute Form |
Bayerische | 36 Monate | ca. 11–12 % | ✅ Gute Form |
Canada Life | 36 Monate | ca. 8 % | ✅ Gute Form |
Continentale | 24 Monate | 13 %* | ❌ Schlechte Form |
ERGO | 18 Monate | 15 %* | ❌ Schlechte Form |
Gothaer | 36 Monate | 10,6 %* | ✅ Gute Form |
Hannoversche | 24 Monate | 8–12 % | ✅ Gute Form |
LV 1871 | 24 Monate | 8,5 % | ✅ Gute Form |
Nürnberger | 24 Monate | 7 % | ✅ Gute Form |
Swiss Life | 24 oder 36 Monate | 7–10 % | ✅ Gute Form |
Volkswohl Bund | 36 Monate | 6,4 % | ✅ Gute Form |
*Nur wählbar als Optionspaket mit weiteren Leistungen neben dem AU-Baustein
Auch die Leistungsdauer und der Mehrpreis unterscheiden sich deutlich. Wer langfristig abgesichert sein möchte, sollte nach Tarifen mit 36 Monaten suchen. Achten Sie zusätzlich auf flexible Nachweisregelungen wie die „Gelbe-Schein-Regelung“, wenn Sie sich für eine Police entscheiden.
Ein sorgfältiger Tarifvergleich – idealerweise mit professioneller Unterstützung – hilft, die richtige Wahl zu treffen und Fallstricke im Leistungsfall zu vermeiden.
Welche Absicherung greift wann – und was passt zu Ihrer Lebenssituation?
Unterschiede, Überschneidungen und sinnvolle Kombinationen im Überblick
Viele Interessenten fragen sich: Reicht die AU-Klausel oder brauche ich zusätzlich eine Krankentagegeldversicherung? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab – etwa Ihrer beruflichen Tätigkeit, der bestehenden Absicherung durch Lohnfortzahlung oder Ihrem Versicherungsstatus. Wichtig ist zu verstehen, dass beide Leistungen unterschiedliche Zeiträume und Risiken abdecken – sich aber auch sinnvoll ergänzen können.
Die AU-Klausel greift in der Regel erst, wenn Sie mindestens sechs Monate durchgehend krankgeschrieben sind. Dann zahlt sie eine monatliche Rente – oft in Höhe der vereinbarten BU-Rente – für einen festgelegten Zeitraum von 18 bis 36 Monaten. Voraussetzung ist meist ein ärztliches Attest mit Prognose oder eine fortlaufende Krankschreibung.
Die Krankentagegeldversicherung hingegen bietet bereits ab dem 43. Krankheitstag (oder früher, je nach Tarif) finanzielle Unterstützung. Sie zahlt für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit einen festen Betrag – etwa 50 bis 150 Euro täglich. Damit eignet sie sich hervorragend, um die Lücke zwischen Lohnfortzahlung und langfristiger Absicherung zu schließen.
Für Selbstständige und privat Versicherte, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld haben, ist das Krankentagegeld unverzichtbar – denn hier entstehen bereits nach wenigen Wochen spürbare Einkommensausfälle. Die AU-Klausel dagegen schützt bei langandauernden Erkrankungen, für die noch keine Berufsunfähigkeit festgestellt wurde.
Wichtig zu wissen: Beide Versicherungen können nebeneinander bestehen – aber nur, wenn sie vertraglich sauber abgestimmt sind. Wird z. B. rückwirkend eine AU-Leistung gezahlt, kann es sein, dass das Krankentagegeld für denselben Zeitraum zurückgefordert wird. Achten Sie daher bei Abschluss auf transparente Bedingungen und sprechen Sie im Zweifel mit einem erfahrenen Versicherungsexperten.
Unser Fazit:
Die AU-Klausel bietet Sicherheit bei langer Arbeitsunfähigkeit – besonders als Ergänzung zur BU-Versicherung.
Die Krankentagegeldversicherung schützt frühzeitig – vor allem für Selbstständige ohne Lohnfortzahlung.
Wer beide Bausteine optimal kombiniert, erhält einen lückenlosen Einkommensschutz – vom ersten Krankheitstag bis zur möglichen Berufsunfähigkeit.
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Im Leistungsfall zählt nicht nur, was im Vertrag steht – sondern auch, wie reibungslos die Auszahlung erfolgt. Die AU-Klausel soll genau dann greifen, wenn eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit besteht. Doch viele Versicherte unterschätzen den bürokratischen Aufwand oder wählen unvorteilhafte Vertragsbedingungen. Umso wichtiger ist es, den Ablauf und die Nachweisanforderungen im Vorfeld zu kennen.
Damit die AU-Klausel zur Auszahlung führt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. In den meisten Fällen ist eine fortlaufende Krankschreibung über mindestens sechs Monate erforderlich – dokumentiert durch ein ärztliches Attest oder den bekannten „gelben Schein“. Manche Versicherer fordern zusätzlich eine Prognose, dass die Arbeitsunfähigkeit auch über diesen Zeitraum hinaus anhalten wird.
Ein entscheidender Unterschied besteht bei der Frage, ob gleichzeitig ein Leistungsantrag für Berufsunfähigkeit gestellt werden muss.
Bei einer „guten“ AU-Klausel (z. B. bei LV 1871 oder Swiss Life) ist der Leistungsantrag bei Arbeitsunfähigkeit vom BU-Antrag unabhängig – das erleichtert den Prozess enorm.
Bei einer „schlechten“ Klausel (z. B. Continentale oder ERGO) muss der Antrag gleichzeitig auch auf Berufsunfähigkeit gestellt werden. Das führt zu aufwendigen Prüfverfahren und kann die Auszahlung deutlich verzögern.
Die Leistung erfolgt meist rückwirkend, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind. Das bedeutet: Wer sechs Monate krankgeschrieben ist, erhält die Zahlung rückwirkend ab Beginn dieser Krankschreibung – sofern alle Unterlagen fristgerecht und korrekt eingereicht wurden.
Wichtig ist auch die kommunikative Vorbereitung:
Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Arzt über die geplante Bescheinigung.
Dokumentieren Sie lückenlos alle AU-Zeiten.
Lassen Sie sich im Zweifel beraten, bevor Sie die Leistung beantragen.
Je nach Versicherer können weitere Formulare notwendig sein – etwa zur Schweigepflichtentbindung, medizinischen Rückfrage oder Einkommensverhältnissen. Bei korrekter Vorbereitung kann die Auszahlung innerhalb weniger Wochen erfolgen. In komplexeren Fällen sollten Sie einen spezialisierten Versicherungsmakler oder Leistungsdienst in Anspruch nehmen.
Die wichtigsten Fragen zur Arbeitsunfähigkeitsklausel – verständlich erklärt
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Wie unterscheidet sich die AU-Klausel von der Berufsunfähigkeit?
Die AU-Klausel greift bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit ab einer Krankschreibung von sechs Monaten. Berufsunfähigkeit setzt hingegen eine dauerhafte Einschränkung der beruflichen Tätigkeit voraus. Die AU-Klausel sichert die Lücke vor einer BU-Leistung ab.
Was ist eine „gute“ AU-Klausel – und woran erkenne ich sie?
Eine gute Klausel ermöglicht die Auszahlung, ohne dass gleichzeitig ein BU-Antrag gestellt werden muss. Achten Sie auf klare Formulierungen wie „unabhängig von der BU-Feststellung“. Versicherer wie LV 1871, Swiss Life oder Allianz bieten solche Varianten an.
Wie lange wird die Leistung aus der AU-Klausel gezahlt?
Die Dauer variiert je nach Tarif – üblich sind 18, 24 oder 36 Monate. Einige Versicherer ermöglichen eine Verlängerung, andere bieten nur eine befristete Absicherung. Auch Rückwirkungsregelungen sollten beachtet werden.
Kann ich gleichzeitig Krankentagegeld und AU-Leistung erhalten?
In bestimmten Fällen ja – aber nicht immer. Wenn beide Versicherungen denselben Zeitraum abdecken, kann es zu Rückforderungen kommen. Eine saubere Abstimmung im Vertrag ist entscheidend, um Überschneidungen zu vermeiden.
Was kostet eine AU-Klausel zusätzlich zur BU-Versicherung?
Der Mehrbeitrag liegt je nach Versicherer zwischen 5 % und 15 % der regulären BU-Prämie. Günstigere Tarife beinhalten weniger Leistung oder strengere Bedingungen. Der Vergleich lohnt sich insbesondere hinsichtlich Leistungsdauer und Nachweisform.
Welche Versicherer bieten eine besonders kundenfreundliche AU-Klausel an?
Versicherer wie LV 1871, Swiss Life, Allianz, Nürnberger oder Volkswohl Bund gelten als Anbieter mit transparenter und kundenfreundlicher Regelung – insbesondere, weil kein gleichzeitiger BU-Antrag notwendig ist. Achten Sie auf Formulierungen wie „unabhängig von der Feststellung der Berufsunfähigkeit“.
Kann ich die AU-Klausel auch nachträglich in meine BU einschließen?
Das ist nur bei bestimmten Versicherern und unter bestimmten Voraussetzungen möglich – etwa bei einer Tarifumstellung oder im Rahmen der Nachversicherungsgarantie. Empfehlenswert ist es, die AU-Klausel direkt bei Vertragsabschluss mit einzuschließen.
Zusammenfassung
Die AU-Klausel ist ein wertvoller Zusatzbaustein zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie greift, wenn eine Krankschreibung über sechs Monate besteht – unabhängig davon, ob bereits eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Damit schließt sie die finanzielle Lücke zwischen kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit und dauerhafter BU-Leistung.
Vor allem für Selbstständige, Freiberufler oder Berufsgruppen mit hohem gesundheitlichem Risiko kann die AU-Klausel entscheidend sein. Je nach Anbieter variiert jedoch nicht nur die Leistungsdauer (18 bis 36 Monate), sondern auch die Vertragsformulierung erheblich: Gute Tarife ermöglichen eine Auszahlung ohne gleichzeitigen BU-Antrag – andere erschweren den Prozess deutlich.
Wichtig ist daher ein sorgfältiger Versicherungsvergleich. Wer auf transparente Bedingungen, eine solide Leistungsdefinition und eine vertrauenswürdige Anbieterwahl achtet, kann mit der AU-Klausel frühzeitig für finanzielle Sicherheit sorgen – noch bevor eine Berufsunfähigkeit offiziell festgestellt wird.
häufige Fragen
Ist die AU-Klausel auch für junge Menschen sinnvoll?
Ja, insbesondere für Auszubildende, Studenten und Berufseinsteiger ohne Rücklagen kann die AU-Klausel ein wichtiges Sicherheitsnetz bieten – zum Beispiel bei schweren Erkrankungen oder längerer Genesungszeit nach Unfällen.
Wird die AU-Leistung versteuert?
Die AU-Leistung zählt wie die BU-Rente zu den sogenannten Leibrenten. Sie wird im Rahmen des Ertragsanteils besteuert – allerdings nur anteilig und deutlich geringer als reguläres Einkommen.
Kann ich eine AU-Klausel auch ohne Gesundheitsfragen abschließen?
Nein. Die AU-Klausel ist Bestandteil der BU-Versicherung und erfordert deshalb ebenfalls eine Gesundheitsprüfung. Eine anonyme Risikovoranfrage kann jedoch helfen, realistische Angebote zu erhalten – ohne den Markt zu „verbrücken“.
Was passiert, wenn die AU-Leistung endet, aber keine BU anerkannt wird?
In diesem Fall endet die Rentenzahlung – es sei denn, Sie stellen erneut einen Leistungsantrag und können eine dauerhafte Berufsunfähigkeit nachweisen. Eine gute Vertragsberatung hilft, diese Übergangsrisiken von Anfang an zu minimieren.