LV 1871 Schü­ler-Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung – früh­zei­tig vor­sor­gen

Die Schü­ler-BU der LV 1871 schützt früh­zei­tig vor finan­zi­el­len Fol­gen durch Krank­heit oder Unfall – mit garan­tier­ter Nach­ver­si­che­rung

Schülerin denkt verträumt im Klassenzimmer nach, im Hintergrund lernen Mitschüler – Symbol für Zukunft und Absicherung
Logo der Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871) mit grünem Schriftzug und Slogan „Maßstäbe in Vorsorge – seit 1871“

Ob Grund­schu­le, Gym­na­si­um oder Fach­ober­schu­le – schon in jun­gen Jah­ren kön­nen gesund­heit­li­che Pro­ble­me den Weg in den Wunsch­be­ruf dau­er­haft ver­sper­ren. Die Schü­ler-Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung der LV 1871 setzt genau hier an: mit einem Ein­stieg ab 6 Jah­ren, sta­bi­len Bei­trä­gen und indi­vi­du­ell anpass­ba­ren Leis­tun­gen bis ins Erwach­se­nen­le­ben. Für Eltern bie­tet sie eine Mög­lich­keit, ihre Kin­der früh­zei­tig und umfas­send abzu­si­chern – mit einem Ver­si­che­rer, der auf bio­me­tri­sche Risi­ken spe­zia­li­siert ist. Dank der fle­xi­blen Gol­den BU und der ein­zig­ar­ti­gen Zukunfts­ga­ran­tie lässt sich der Schutz jeder­zeit an neue Lebens­pha­sen anpas­sen – ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung.

Die Schü­ler-BU der LV 1871 gehört damit zu den durch­dach­tes­ten Ange­bo­ten am Markt – und genau das macht sie zur Emp­feh­lung für Fami­li­en, die lang­fris­tig den­ken.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Ein­stieg ab 6 Jah­ren mög­lich – mit beson­ders güns­ti­gen Bei­trä­gen und ver­ein­fach­ter Risi­ko­prü­fung

  • Gol­den BU Start: zehn Jah­re redu­zier­te Bei­trä­ge bei vol­ler Leis­tung

  • Zukunfts­ga­ran­tie & Kar­rie­re­ga­ran­tie – BU-Schutz fle­xi­bel erwei­ter­bar, ganz ohne neue Gesund­heits­fra­gen

  • Leis­tun­gen bei schwe­rer Krank­heit und Arbeits­un­fä­hig­keit inklu­si­ve (optio­nal)

  • Kei­ne abs­trak­te Ver­wei­sung – Leis­tungs­prü­fung ori­en­tiert sich am rea­len Schul­all­tag

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Ihre Über­sicht
Ihre Über­sicht

Sinn­vol­le Absi­che­rung ver­ste­hen – bevor Sie ent­schei­den

Die Schü­ler-BU der LV 1871 auf einen Blick

Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Schü­ler wirft bei Eltern oft vie­le Fra­gen auf: Wann ist der rich­ti­ge Zeit­punkt für den Ein­stieg? Wel­che Leis­tun­gen sind beson­ders rele­vant? Und was unter­schei­det die LV 1871 von ande­ren Anbie­tern? In die­sem Abschnitt erhal­ten Sie kom­pakt und über­sicht­lich die wich­tigs­ten Ant­wor­ten – auf­ge­teilt in vier über­sicht­li­che The­men­be­rei­che. So gewin­nen Sie in weni­gen Minu­ten ein kla­res Bild davon, ob und wie die Gol­den BU für Ihr Kind geeig­net ist.

Schon heu­te wird jeder vier­te Erwerbs­tä­ti­ge im Lau­fe sei­nes Lebens berufs­un­fä­hig. Auch Schü­ler kön­nen durch Krank­hei­ten, psy­chi­sche Belas­tung oder Unfäl­le dau­er­haft aus­fal­len – mit teils gra­vie­ren­den Fol­gen für Aus­bil­dung, Kar­rie­re und finan­zi­el­le Unab­hän­gig­keit. Eine Schü­ler-BU bie­tet genau hier den not­wen­di­gen Schutz – recht­zei­tig und lang­fris­tig.

Die Gol­den BU ermög­licht einen Ein­stieg ab dem 6. Lebens­jahr und bie­tet bereits zu Schul­zei­ten vol­len Schutz – bei psy­chi­schen wie kör­per­li­chen Erkran­kun­gen. Zu den High­lights zäh­len die lebens­lan­ge BU-Ren­te (optio­nal), das kos­ten­freie Pfle­ge­pa­ket, schnel­le Leis­tun­gen bei schwe­rer Krank­heit sowie der Ein­schluss einer Arbeits­un­fä­hig­keits­leis­tung.

Je frü­her der Ver­trag abge­schlos­sen wird, des­to güns­ti­ger die Bei­trä­ge – dau­er­haft. Durch die ver­ein­fach­te Gesund­heits­prü­fung für Schü­ler ist der Zugang auch bei leich­ten Vor­er­kran­kun­gen mög­lich. Zudem bleibt die güns­ti­ge Berufs­ein­stu­fung dau­er­haft bestehen – selbst wenn das Kind spä­ter einen risi­ko­rei­chen Beruf wie Hand­wer­ker, Pfle­ger oder Chir­urg ergreift.

Die LV 1871 zählt zu den erfah­rens­ten und spe­zia­li­sier­ten BU-Ver­si­che­rern Deutsch­lands. Die Gol­den BU wur­de mehr­fach aus­ge­zeich­net, der Leis­tungs­ser­vice ist schnell und ver­läss­lich. Beson­ders her­vor­zu­he­ben: Die umfas­sen­de Nach­ver­si­che­rung ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung und die Kar­rie­re­ga­ran­tie mit BU-Ren­ten bis zu 7.800 € monat­lich.

Früh vor­sor­gen – und dau­er­haft pro­fi­tie­ren

War­um früh abschlie­ßen so wich­tig ist

Ein frü­her Abschluss der Schü­ler-BU bringt gleich meh­re­re Vor­tei­le mit sich: sta­bi­le Bei­trä­ge, ver­ein­fach­te Gesund­heits­prü­fung und eine dau­er­haft güns­ti­ge Ein­stu­fung – unab­hän­gig davon, wel­chen Beruf das Kind spä­ter ergreift.

Bereits im Schul­al­ter wer­den wich­ti­ge Wei­chen für das spä­te­re Leben gestellt – gesund­heit­lich, beruf­lich und finan­zi­ell. Genau des­halb ist es sinn­voll, schon früh­zei­tig über den Abschluss einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Schü­ler nach­zu­den­ken. Die LV 1871 ermög­licht Eltern mit der Gol­den BU den Ein­stieg in die BU-Absi­che­rung ab einem Alter von sechs Jah­ren. Damit gehört der Ver­si­che­rer zu den weni­gen Anbie­tern, die über­haupt so früh Ver­si­che­rungs­schutz gewäh­ren – und das mit durch­dach­ten Leis­tun­gen spe­zi­ell für Kin­der und Jugend­li­che.

Ein wesent­li­ches Argu­ment für den frü­hen Ein­stieg ist die lang­fris­ti­ge Bei­trags­er­spar­nis. Je jün­ger das Kind beim Ver­trags­ab­schluss ist, des­to güns­ti­ger fällt der Monats­bei­trag aus – und zwar dau­er­haft bis zum Ren­ten­al­ter. Die­ser Zin­ses­zins­ef­fekt kann über die Jahr­zehn­te hin­weg meh­re­re Tau­send Euro aus­ma­chen. Beson­ders hilf­reich: Die Start­va­ri­an­te der Gol­den BU redu­ziert die Bei­trä­ge in den ers­ten zehn Jah­ren noch­mals deut­lich, ohne dass auf Leis­tun­gen ver­zich­tet wer­den muss.

Auch medi­zi­nisch betrach­tet ist ein frü­her Abschluss vor­teil­haft. Kin­der und Jugend­li­che sind in der Regel gesün­der und haben noch kei­ne gra­vie­ren­den Vor­er­kran­kun­gen. Dadurch wird die Gesund­heits­prü­fung ver­ein­facht, und das Risi­ko einer Ableh­nung oder von Leis­tungs­aus­schlüs­sen ist deut­lich gerin­ger. Die ver­ein­fach­te Risi­ko­prü­fung der LV 1871 für Schü­ler umfasst nur weni­ge Fra­gen und ist spe­zi­ell auf jun­ge Ver­si­cher­te zuge­schnit­ten.

Ein wei­te­rer Vor­teil: Die ein­mal ver­ein­bar­te Berufs­ein­stu­fung – etwa als Real­schü­ler oder Gym­na­si­ast – bleibt auch dann erhal­ten, wenn das Kind spä­ter einen risi­ko­rei­chen Beruf wie Pfle­ge­kraft, Indus­trie­me­cha­ni­ker oder Dach­de­cker wählt. Das bedeu­tet: Der Ver­si­che­rungs­schutz wird nicht teu­rer, selbst wenn sich die beruf­li­chen Plä­ne ver­än­dern. Für hand­werk­lich oder sozi­al inter­es­sier­te Schü­ler kann dies über die Jah­re eine erheb­li­che Erspar­nis bedeu­ten.

Nicht zuletzt soll­ten Eltern auch psy­chi­sche Belas­tun­gen in der Schu­le ernst neh­men. Stu­di­en zei­gen, dass Depres­sio­nen, Angst­stö­run­gen und psy­cho­so­ma­ti­sche Erkran­kun­gen bei Jugend­li­chen zuneh­men. Eine frü­he Absi­che­rung sorgt dafür, dass selbst bei lang­fris­ti­gen schu­li­schen Aus­fäl­len oder einem Abbruch der Schul­lauf­bahn ein finan­zi­el­ler Schutz besteht – unab­hän­gig davon, ob das Kind spä­ter eine Aus­bil­dung oder ein Stu­di­um beginnt.

Wer früh­zei­tig vor­sorgt, legt also nicht nur finan­zi­ell den Grund­stein für eine sta­bi­le Zukunft, son­dern bewahrt auch die Opti­on auf einen hoch­wer­ti­gen Schutz – unab­hän­gig von spä­te­ren Erkran­kun­gen, Lebens­pha­sen oder Berufs­we­gen.

Fle­xi­bler Schutz, der mit­wächst

So funk­tio­niert die Schü­ler-BU der LV 1871

Ver­si­che­rungs­schutz schon ab sechs Jah­ren – mit ver­ein­fach­ter Gesund­heits­prü­fung, sta­bi­len Bei­trä­gen und vol­ler Leis­tung ab dem ers­ten Tag.

Die Schü­ler-Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung der LV 1871 ist so kon­zi­piert, dass sie sich naht­los in die Lebens­rea­li­tät von Kin­dern und Jugend­li­chen ein­fügt – vom Grund­schul­al­ter bis zum Berufs­ein­stieg. Mög­lich wird das durch eine Kom­bi­na­ti­on aus alters­ge­rech­tem Zugang, kla­ren Leis­tungs­be­din­gun­gen und einer zukunfts­ori­en­tier­ten Gestal­tung des Ver­trags.

Der Ein­stieg in die Gol­den BU für Schü­ler ist bereits ab dem sechs­ten Lebens­jahr mög­lich – sofern das Kind die Schu­le besucht. Die Absi­che­rung gilt dabei für den tat­säch­li­chen Schul­all­tag und nicht pau­schal für irgend­ei­ne Tätig­keit. Das bedeu­tet: Fällt das Kind aus gesund­heit­li­chen Grün­den für min­des­tens sechs Mona­te zu 50 % aus dem regu­lä­ren Unter­richt aus, greift der Ver­si­che­rungs­schutz. Haus­auf­ga­ben nicht mehr eigen­stän­dig erle­di­gen zu kön­nen oder dau­er­haft nicht am Unter­richt teil­neh­men zu kön­nen, kann also bereits als berufs­un­fä­hig gel­ten – ein ent­schei­den­der Vor­teil gegen­über ande­ren Tari­fen, die rein auf Berufs­de­fi­ni­tio­nen abstel­len.

Die Risi­ko­prü­fung ist spe­zi­ell auf Schü­ler zuge­schnit­ten. Bis zum 15. Lebens­jahr greift ein ver­ein­fach­tes Antrags­mo­dell mit weni­gen Gesund­heits­fra­gen, bei dem selbst eine oder meh­re­re Ja-Ant­wor­ten noch nicht auto­ma­tisch zur Ableh­nung füh­ren. Statt­des­sen kön­nen über das Tool „Quick­risk“ indi­vi­du­el­le Ein­schät­zun­gen vor­ge­nom­men wer­den – direkt und anonym. Auch für Schü­ler über 15 Jah­ren (Gym­na­si­um, BOS, FOS) ist die­se ver­ein­fach­te Prü­fung wei­ter mög­lich, sofern bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen wie ein nor­ma­ler Body-Mass-Index erfüllt sind.

Die ver­si­cher­ba­re Berufs­un­fä­hig­keits­ren­te liegt in der Basis je nach Alter und Schul­typ zwi­schen 1.000 € und 1.500 € monat­lich. Durch Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tien, Zukunfts­ga­ran­tie und Kar­rie­re­ga­ran­tie kann die­ser Betrag spä­ter ohne neue Gesund­heits­prü­fung auf bis zu 7.800 € monat­lich aus­ge­baut wer­den. Damit sind auch ambi­tio­nier­te Kar­rie­re­we­ge – vom Medi­zin­stu­di­um bis zur Selbst­stän­dig­keit – abge­deckt.

Ein wei­te­res Plus: Die güns­ti­ge Berufs­ein­stu­fung beim Abschluss bleibt dau­er­haft bestehen. Selbst wenn das Kind spä­ter einen kör­per­lich belas­ten­den oder risi­ko­rei­che­ren Beruf ergreift, bleibt der Ver­trag zu den ursprüng­li­chen Kon­di­tio­nen bestehen. Für Eltern bedeu­tet das Pla­nungs­si­cher­heit und dau­er­haft bezahl­ba­re Bei­trä­ge.

Zusätz­lich haben Ver­si­cher­te die Mög­lich­keit, den Ver­trag mit der Start­op­ti­on zu begin­nen: Dabei wird in den ers­ten zehn Jah­ren nur ein redu­zier­ter Bei­trag gezahlt – bei vol­lem Schutz. So wird auch Fami­li­en mit begrenz­tem Bud­get der Ein­stieg in die Absi­che­rung erleich­tert, ohne Abstri­che bei der Leis­tung hin­neh­men zu müs­sen.

Die Schü­ler-BU der LV 1871 bie­tet damit ein moder­nes, durch­dach­tes und in der Pra­xis viel­fach bewähr­tes Kon­zept zur früh­zei­ti­gen Absi­che­rung jun­ger Men­schen – mit der Fle­xi­bi­li­tät, die ein Leben vol­ler Ver­än­de­run­gen erfor­dert.

So holen Sie mehr aus der Schü­ler-BU her­aus

Drei Bau­stei­ne, die lang­fris­tig den Unter­schied machen

Nicht nur der frü­he Ein­stieg ist ent­schei­dend – auch die spä­te­re Ent­wick­lung der Absi­che­rung soll­te mit­ge­dacht wer­den. Die LV 1871 bie­tet über die Gol­den BU zahl­rei­che Mög­lich­kei­ten, den Ver­si­che­rungs­schutz fle­xi­bel und leis­tungs­stark zu gestal­ten. Dazu zäh­len Optio­nen zur plan­ba­ren Erhö­hung der BU-Ren­te, tech­ni­sche Ver­trags­de­tails für mehr Sta­bi­li­tät sowie eine dyna­mi­sche Anpas­sung im Leis­tungs­fall. In den fol­gen­den Kacheln zei­gen wir Ihnen, wel­che drei Ele­men­te für die lang­fris­ti­ge Wirk­sam­keit der Schü­ler-BU beson­ders wich­tig sind.

Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie

Junge Frau mit ausgestreckten Armen am Meer, lächelt entspannt – steht symbolisch für finanzielle Freiheit dank Nachversicherungsgarantie in der BU

Die Gol­den BU der LV 1871 erlaubt es, die ver­si­cher­te BU-Ren­te mehr­fach zu erhö­hen – bei Berufs­ein­stieg, Hei­rat oder Gehalts­sprün­gen. Und das ganz ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung. Ein wich­ti­ger Vor­teil, wenn sich das Leben Ihres Kin­des ver­än­dert.

Tech­ni­sche Aus­ge­stal­tung

Vier Hände halten passende Puzzlestücke – symbolisch für individuelle und abgestimmte Vertragsgestaltung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Wie ist die Gol­den BU tech­nisch auf­ge­baut? Wann endet sie? Wie fle­xi­bel las­sen sich Dyna­mik, Leis­tungs­dau­er oder Zusatz­bau­stei­ne gestal­ten? Hier erfah­ren Sie alles zur Ver­trags­lo­gik und zum Leis­tungs­me­cha­nis­mus – ver­ständ­lich erklärt.

Leis­tungs­dy­na­mik

Frau stapelt lächelnd Münzen zu wachsenden Türmen – symbolisiert steigende BU-Leistungen durch Leistungsdynamik bei Berufsunfähigkeit

Damit die Kauf­kraft der BU-Ren­te lang­fris­tig erhal­ten bleibt, kann eine garan­tier­te Leis­tungs­dy­na­mik ver­ein­bart wer­den. So steigt die monat­li­che Ren­te auch nach Ein­tritt der Berufs­un­fä­hig­keit Jahr für Jahr an – ein wich­ti­ges Ele­ment gegen Infla­ti­on.

Leis­tun­gen, die wirk­lich schüt­zen

Leis­tungs­kom­po­nen­ten kom­pakt erklärt

Von der lebens­lan­gen BU-Ren­te bis zur Sofort­leis­tung bei schwe­rer Krank­heit: Die Gol­den BU für Schü­ler bie­tet deut­lich mehr als nur eine Stan­dard­ab­si­che­rung.

Die LV 1871 geht mit der Gol­den BU für Schü­ler über die klas­si­schen Leis­tun­gen einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung hin­aus. Das Ziel: ein Schutz, der nicht nur im Ernst­fall greift, son­dern sich auch an wech­seln­de Lebens­pha­sen, Bil­dungs­we­ge und fami­liä­re Situa­tio­nen anpas­sen lässt. Der Auf­bau der Ver­si­che­rung ist des­halb modu­lar und fle­xi­bel – mit ver­schie­de­nen Bau­stei­nen, die indi­vi­du­ell ver­ein­bart und im Lau­fe der Jah­re ergänzt wer­den kön­nen.

Ein zen­tra­les High­light ist die Mög­lich­keit, die BU-Ren­te lebens­lang fort­zu­füh­ren, wenn Ihr Kind dau­er­haft berufs­un­fä­hig bleibt. Die­se Opti­on greift, sobald der Leis­tungs­fall vor dem ver­ein­bar­ten Ver­trags­en­de ein­tritt und min­des­tens zehn Jah­re andau­ert. Gera­de für jun­ge Men­schen, die kei­ne eige­ne Alters­vor­sor­ge auf­bau­en konn­ten, ist die­ser Bau­stein ent­schei­dend – denn ohne gesetz­li­che Ren­ten­an­wart­schaf­ten droht im Alter eine mas­si­ve Ver­sor­gungs­lü­cke.

Auch bei schwe­ren Erkran­kun­gen unter­stützt die LV 1871 schnell und unbü­ro­kra­tisch: Wird bei­spiels­wei­se Krebs, ein Schlag­an­fall oder eine Quer­schnitts­läh­mung dia­gnos­ti­ziert, kann über ein ärzt­li­ches Attest eine soge­nann­te schnel­le Leis­tung akti­viert wer­den – für bis zu 18 Mona­te, ohne dass der gesam­te BU-Leis­tungs­pro­zess abge­war­tet wer­den muss. Das schafft finan­zi­el­le Sicher­heit in einer ohne­hin belas­ten­den Lebens­la­ge.

Dar­über hin­aus besteht die Opti­on, eine Leis­tung bei Arbeits­un­fä­hig­keit (AU) mit­zu­ver­si­chern. Die­se greift bereits ab einer ärzt­lich bestä­tig­ten Krank­schrei­bung von sechs Wochen und wird rück­wir­kend ab Beginn der Arbeits­un­fä­hig­keit für bis zu 24 Mona­te gezahlt. So wird auch in Pha­sen, in denen noch kei­ne BU im enge­ren Sin­ne vor­liegt, bereits eine finan­zi­el­le Ent­las­tung gebo­ten – bei­spiels­wei­se bei psy­chi­schen Belas­tun­gen, län­ger­fris­ti­gen Behand­lun­gen oder Reha-Pha­sen.

Ein wei­te­res Ele­ment ist die Start-Opti­on: In den ers­ten zehn Jah­ren zah­len Sie nur einen redu­zier­ten Bei­trag – bei vol­lem Ver­si­che­rungs­schutz. Die­se Lösung eig­net sich beson­ders für Fami­li­en, die heu­te noch ein begrenz­tes Bud­get haben, aber den Schutz nicht auf­schie­ben möch­ten. Ab dem elf­ten Jahr steigt der Bei­trag auf das nor­ma­le Niveau – dann meist zu einem Zeit­punkt, in dem sich die finan­zi­el­le Situa­ti­on bereits sta­bi­li­siert hat.

Nicht zuletzt lässt sich über das kos­ten­freie Pfle­ge­pa­ket der Ver­si­che­rungs­schutz noch­mals erwei­tern. Soll­te Ihr Kind dau­er­haft pfle­ge­be­dürf­tig wer­den, wird die ver­ein­bar­te BU-Ren­te als lebens­lan­ge Pfle­ger­en­te wei­ter­ge­zahlt – ohne zusätz­li­che Bei­trä­ge. Eine wich­ti­ge Ergän­zung, die das Risi­ko einer Pfle­ge­be­dürf­tig­keit im jun­gen Erwach­se­nen­al­ter absi­chert.

In der Sum­me zeigt sich: Die Gol­den BU für Schü­ler ist mehr als eine klas­si­sche BU-Poli­ce. Sie ist ein fle­xi­bles Schutz­pa­ket, das sowohl kurz­fris­ti­ge als auch lang­fris­ti­ge Lebens­ri­si­ken berück­sich­tigt – indi­vi­du­ell, modu­lar und durch­dacht.

Schnel­ler, ein­fa­cher und bes­ser abge­si­chert

Gesund­heits- & Risi­ko­prü­fung ein­fach erklärt

Gera­de bei Kin­dern ist die Gesund­heits­prü­fung oft unkom­pli­zier­ter – ein kla­rer Vor­teil, wenn früh­zei­tig gehan­delt wird. Die LV 1871 bie­tet dazu sogar eige­ne Tools für mehr Sicher­heit vor dem Antrag.

Vie­le Eltern schre­cken zunächst vor dem The­ma Gesund­heits­prü­fung zurück. Zu groß scheint der Auf­wand, zu unklar die Fra­gen, zu unge­wiss die Ent­schei­dung des Ver­si­che­rers. Doch bei der Schü­ler-BU der LV 1871 funk­tio­niert das deut­lich ein­fa­cher – vor allem, wenn die Absi­che­rung früh­zei­tig bean­tragt wird. Denn in jun­gen Jah­ren ist das Risi­ko für Vor­er­kran­kun­gen deut­lich gerin­ger. Und genau dar­auf ist der Pro­zess bei der LV 1871 aus­ge­rich­tet.

Für Kin­der und Jugend­li­che bis zum 15. Lebens­jahr bie­tet die LV 1871 eine ver­ein­fach­te Risi­ko­prü­fung mit nur weni­gen, klar ver­ständ­li­chen Fra­gen. Auch Schü­ler der gym­na­sia­len Ober­stu­fe oder von FOS/BOS kön­nen – unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen wie einem nor­ma­len BMI – von die­sem ver­ein­fach­ten Ver­fah­ren pro­fi­tie­ren. Dabei gilt: Selbst bei einer „Ja“-Antwort auf eine der Gesund­heits­fra­gen kann über das Tool Quick­risk eine ers­te Risi­ko­ein­schät­zung ein­ge­holt wer­den – direkt, anonym und kos­ten­los. Das schafft Trans­pa­renz, ohne dass sofort ein Antrag gestellt wer­den muss.

Ein wei­te­rer Vor­teil: Die LV 1871 ist bekannt für ihre fach­lich fun­dier­te und fai­re Risi­ko­ein­schät­zung. Eltern erhal­ten meist eine ver­läss­li­che Rück­mel­dung inner­halb weni­ger Werk­ta­ge – und zwar auf Basis einer kla­ren medi­zi­ni­schen Bewer­tung. Anders als bei ande­ren Anbie­tern hängt die Annah­me­ent­schei­dung hier nicht von ein­zel­nen Sach­be­ar­bei­tern ab, son­dern folgt einem eta­blier­ten medi­zi­ni­schen Prüf­pro­zess mit hoher Kon­stanz. Das schafft Sicher­heit, gera­de wenn es um Kin­der mit leich­te­ren Vor­be­fun­den wie Asth­ma, All­er­gien oder OPs in der Kind­heit geht.

Ein oft unter­schätz­ter Vor­teil: Bei spä­te­rer Nach­ver­si­che­rung – etwa bei Berufs­ein­stieg oder Hei­rat – ver­zich­tet die LV 1871 auf eine erneu­te Risi­ko­prü­fung. Das bedeu­tet: Hob­bys wie Rei­ten, Klet­tern oder Tau­chen, chro­ni­sche Krank­hei­ten oder neue Dia­gno­sen spie­len bei der Erhö­hung der BU-Ren­te kei­ne Rol­le mehr – eben­so wenig wie Gewicht, Rau­cher­sta­tus oder geplan­ter Aus­lands­auf­ent­halt. Ledig­lich die finan­zi­el­le Ange­mes­sen­heit wird geprüft – ein bran­chen­üb­li­ches Ver­fah­ren, das kei­ne Nach­tei­le mit sich bringt.

Für Eltern heißt das: Wer früh han­delt, sichert sei­nem Kind dau­er­haft güns­ti­ge Bei­trä­ge und einen hoch­wer­ti­gen Ver­si­che­rungs­schutz – ohne spä­te­re Stol­per­stei­ne durch eine ver­schärf­te Risi­ko­prü­fung. Die Schü­ler-BU der LV 1871 zeigt damit, wie moder­ne Vor­sor­ge für jun­ge Men­schen heu­te funk­tio­niert: ein­fach, fle­xi­bel und auf die Rea­li­tät von Fami­li­en abge­stimmt.

Indi­vi­du­ell prü­fen, cle­ver absi­chern

So gelingt der Ein­stieg in die Schü­ler-BU rich­tig

Gera­de bei jun­gen Ver­si­cher­ten ent­schei­det oft die ers­te Gesund­heits­prü­fung über die lang­fris­ti­ge Absi­che­rung. Die LV 1871 bie­tet dafür beson­ders fai­re und nach­voll­zieh­ba­re Wege – und mit der anony­men Risi­ko­vor­anfra­ge zusätz­lich eine siche­re Opti­on, um Feh­ler zu ver­mei­den.

Frau sitzt am Schreibtisch und füllt konzentriert ein Formular aus – symbolisiert das Ausfüllen der Gesundheitsfragen bei BU-Anträgen

Gesund­heits­fra­gen BU

Die Schü­ler-BU der LV 1871 setzt auf weni­ge, klar for­mu­lier­te Fra­gen. Bei leich­ten Auf­fäl­lig­kei­ten wie Asth­ma, All­er­gien oder frü­he­ren OPs besteht kein Grund zur Sor­ge – denn es erfolgt eine indi­vi­du­el­le Ein­schät­zung, kei­ne auto­ma­ti­sche Ableh­nung. Für Gym­na­si­as­ten gel­ten sogar ver­ein­fach­te Fra­gen über das 15. Lebens­jahr hin­aus.

Person arbeitet am Laptop, daneben Symbole für Datenschutz und Sicherheit – steht sinnbildlich für anonyme Risikovoranfrage zur BU-Versicherung

Anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge

Mit der anony­men Risi­ko­vor­anfra­ge lässt sich vor­ab klä­ren, ob und zu wel­chen Bedin­gun­gen ein Ver­trag zustan­de kom­men kann – ganz ohne Ver­pflich­tung. Beson­ders bei leich­ten Vor­er­kran­kun­gen oder Unsi­cher­hei­ten ist das der sichers­te Weg zur BU für Schü­ler. Die Ein­schät­zung erfolgt über das bewähr­te Tool „Quick­risk“ – trans­pa­rent und auf höchs­tem fach­li­chem Niveau.

Ein Schutz, der mit dem Leben wächst

Fle­xi­bi­li­tät & Zukunfts­ga­ran­tie cle­ver nut­zen

Kin­der ent­wi­ckeln sich – die Absi­che­rung auch. Mit den fle­xi­blen Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten der LV 1871 bleibt die Schü­ler-BU auch in Zukunft der pas­sen­de Schutz.

Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung muss mehr leis­ten als rei­ne Absi­che­rung im Hier und Jetzt. Sie soll­te mit dem Leben Ihres Kin­des mit­wach­sen – vom Schul­start über den Berufs­ein­stieg bis hin zu fami­liä­ren oder beruf­li­chen Ver­än­de­run­gen. Die LV 1871 hat genau dafür die Zukunfts­ga­ran­tie ent­wi­ckelt: ein umfas­sen­des Paket an Optio­nen, mit denen die Gol­den BU für Schü­ler lang­fris­tig ange­passt wer­den kann – ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung.

Schon wäh­rend der Schul­zeit pro­fi­tie­ren Sie von ers­ten Anpas­sungs­mög­lich­kei­ten. So lässt sich die ver­si­cher­te BU-Ren­te bei einem Wech­sel in die gym­na­sia­le Ober­stu­fe, dem Beginn einer Aus­bil­dung oder dem 18. Geburts­tag um bis zu 50 % erhö­hen. Und auch die Über­prü­fung der Berufs­ein­stu­fung ist mög­lich – ohne Risi­ko einer Ver­schlech­te­rung. Das ist beson­ders rele­vant, wenn Ihr Kind ursprüng­lich als Real­schü­ler ver­si­chert wur­de und spä­ter das Gym­na­si­um besucht oder stu­diert.

Mit dem Ein­stieg ins Berufs­le­ben öff­net sich das vol­le Poten­zi­al der Zukunfts­ga­ran­tie: Die BU-Ren­te kann – je nach Beruf – um bis zu 150 % erhöht wer­den. Zudem besteht die Mög­lich­keit, neue Bau­stei­ne wie die Leis­tung bei Arbeits­un­fä­hig­keit oder das Pfle­ge­pa­ket nach­träg­lich ein­zu­schlie­ßen. Die­se Nach­ver­si­che­run­gen sind voll­stän­dig ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung mög­lich. Das schafft eine enor­me Fle­xi­bi­li­tät und Sicher­heit – vor allem, wenn sich die gesund­heit­li­che Situa­ti­on im Lau­fe der Jah­re ver­än­dert hat.

Ein wei­te­rer Bau­stein ist die soge­nann­te Kar­rie­re­ga­ran­tie: Soll­te das Ein­kom­men Ihres Kin­des im spä­te­ren Berufs­le­ben deut­lich stei­gen, erlaubt die LV 1871 eine noch­ma­li­ge Erhö­hung der BU-Ren­te – bis zur dop­pel­ten Ober­gren­ze der ursprüng­lich ver­ein­bar­ten Absi­che­rung. Auch hier gilt: kei­ne erneu­te Risi­ko­prü­fung, kei­ne Zuschlä­ge wegen spä­te­rer Hob­bys, Krank­hei­ten oder Aus­lands­auf­ent­hal­te.

Für Schü­ler mit Inter­es­se an hand­werk­li­chen oder tech­ni­schen Beru­fen bie­tet die Meis­ter- und Tech­ni­ker­ga­ran­tie zusätz­li­che Erhö­hungs­mög­lich­kei­ten – z. B. nach Abschluss einer Wei­ter­bil­dung oder bei der Über­nah­me einer lei­ten­den Funk­ti­on.

All die­se Optio­nen zei­gen: Die Gol­den BU für Schü­ler ist nicht nur heu­te eine gute Ent­schei­dung – sie bleibt es auch über Jahr­zehn­te hin­weg. Eltern, die sich für die­se Lösung ent­schei­den, schaf­fen für ihr Kind nicht nur eine soli­de Grund­la­ge, son­dern geben auch die nöti­ge Fle­xi­bi­li­tät mit, um auf alle Wen­dun­gen des Lebens vor­be­rei­tet zu sein.

Unter­schätz­te Risi­ken im Schul­al­ter

Was kann Schü­ler tref­fen – und war­um BU-Schutz schon früh Sinn ergibt

Auch Kin­der und Jugend­li­che kön­nen durch Krank­heit oder Unfall dau­er­haft aus­fal­len. Eine Schü­ler-BU fängt die­se Risi­ken früh­zei­tig ab – bevor es zu spät ist.

Vie­le Eltern unter­schät­zen, wie früh das Risi­ko einer dau­er­haf­ten Ein­schrän­kung der Bil­dungs- und Berufs­we­ge begin­nen kann. Dabei zei­gen aktu­el­le Stu­di­en und Gesund­heits­da­ten ein deut­li­ches Bild: Psy­chi­sche Erkran­kun­gen, chro­ni­sche Lei­den und sogar Krebs­er­kran­kun­gen betref­fen längst nicht mehr nur Erwach­se­ne.

Beson­ders auf­fäl­lig ist der Anstieg psy­chi­scher Belas­tun­gen im Schul­al­ter. Laut DAK-Gesund­heits­re­port hat sich die Zahl dia­gnos­ti­zier­ter Depres­sio­nen und Angst­stö­run­gen bei Mäd­chen zwi­schen 10 und 17 Jah­ren in den letz­ten Jah­ren um bis zu 44 % erhöht. Auch Ess­stö­run­gen wie Mager­sucht oder Adi­po­si­tas neh­men laut KKH-Stu­di­en signi­fi­kant zu. Die Fol­gen: län­ge­re Aus­fall­zei­ten, Schul­ab­brü­che oder sogar dau­er­haf­te Ein­schrän­kun­gen der Bil­dungs­fä­hig­keit.

Auch der Bewe­gungs­ap­pa­rat wird im Schul­all­tag stark bean­sprucht: schwe­re Schul­ta­schen, man­geln­de Bewe­gung und lan­ges Sit­zen kön­nen zu Rücken­pro­ble­men oder Hal­tungs­schä­den füh­ren, die sich im Erwach­se­nen­al­ter mas­siv ver­schär­fen kön­nen. Erkran­kun­gen wie Sko­lio­se oder chro­ni­sche Schmer­zen sind längst kei­ne Sel­ten­heit mehr – und kön­nen den Weg in vie­le Beru­fe blo­ckie­ren.

Hin­zu kommt das Risi­ko schwe­rer Erkran­kun­gen wie Krebs. Zwar sel­ten, aber im Ernst­fall fol­gen lan­ge The­ra­pie­zei­ten, psy­chi­sche Belas­tung und eine unge­wis­se Rück­kehr in den Schul­all­tag. Eine finan­zi­el­le Ent­las­tung durch eine Schü­ler-BU kann in die­ser Situa­ti­on ent­schei­dend sein – nicht nur für die Zukunft des Kin­des, son­dern auch für die Sta­bi­li­tät der gesam­ten Fami­lie.

Auch Unfäl­le, ob im Stra­ßen­ver­kehr, beim Sport oder im All­tag, gehö­ren zu den häu­figs­ten Ursa­chen für lang­fris­ti­ge Ein­schrän­kun­gen im Kin­des­al­ter. Bereits eine schwe­re Kopf­ver­let­zung oder eine blei­ben­de Ein­schrän­kung der Hand­mo­to­rik kann dazu füh­ren, dass bestimm­te Beru­fe dau­er­haft aus­ge­schlos­sen sind.

Was vie­le nicht wis­sen: Bereits wenn ein Kind zu 50 % und für min­des­tens sechs Mona­te nicht am regu­lä­ren Unter­richt teil­neh­men kann, greift die Schü­ler-BU der LV 1871. Das heißt: Schon lan­ge bevor ein offi­zi­el­ler Berufs­weg ein­ge­schla­gen ist, schützt die Absi­che­rung gegen exis­ten­zi­el­le Fol­gen.

Fazit: Eine Schü­ler-BU ist kein Pro­dukt für den Aus­nah­me­fall – son­dern eine not­wen­di­ge Vor­sor­ge für rea­lis­ti­sche Risi­ken im All­tag. Wer heu­te absi­chert, sichert nicht nur Geld – son­dern die gesam­te beruf­li­che Zukunft sei­nes Kin­des.

Jetzt Wei­chen rich­tig stel­len

Was Eltern jetzt tun soll­ten

Güns­ti­ge Bei­trä­ge, ein­fa­che Gesund­heits­prü­fung, lang­fris­ti­ger Schutz: Wer früh han­delt, sichert sei­nem Kind Chan­cen – und spart sich spä­ter vie­le Sor­gen.

Die Ent­schei­dung für eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung mag im Schul­al­ter unge­wöhn­lich wir­ken – ist aber in vie­len Fäl­len die klügs­te Maß­nah­me, um die Zukunft eines Kin­des abzu­si­chern. Denn je frü­her der Ein­stieg, des­to güns­ti­ger sind die Bei­trä­ge und des­to wahr­schein­li­cher ist eine pro­blem­lo­se Annah­me durch den Ver­si­che­rer. Die Gol­den BU der LV 1871 bie­tet hier zahl­rei­che Vor­tei­le, die spe­zi­ell auf Kin­der und Jugend­li­che zuge­schnit­ten sind – von der ver­ein­fach­ten Risi­ko­prü­fung über fle­xi­ble Leis­tungs­bau­stei­ne bis hin zur lebens­lan­gen Absi­che­rung.

Eltern, die Ver­ant­wor­tung über­neh­men möch­ten, soll­ten daher nicht abwar­ten, son­dern gezielt prü­fen las­sen, ob eine Absi­che­rung aktu­ell mög­lich ist – und zu wel­chen Kon­di­tio­nen. Beson­ders emp­feh­lens­wert: die anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge. Sie ermög­licht eine siche­re und unver­bind­li­che Ein­schät­zung, ob das Kind aktu­ell ver­si­cher­bar ist – ohne dass bereits ein Antrag gestellt wird oder Daten dau­er­haft gespei­chert wer­den.

Auch ein Blick auf den aktu­el­len Gesund­heits­stand, die Schul­form und mög­li­che Berufs­wün­sche des Kin­des kann sinn­voll sein. Kin­der, die spä­ter einen hand­werk­li­chen, medi­zi­ni­schen oder sozia­len Beruf anstre­ben, pro­fi­tie­ren beson­ders von der frü­hen Absi­che­rung – weil die­se Beru­fe spä­ter oft deut­lich teu­rer ein­ge­stuft wer­den.

Die wich­tigs­ten Fra­gen, die Eltern jetzt stel­len soll­ten:

  • Wie gesund ist mein Kind aktu­ell – und wie wird sich das auf die Risi­ko­prü­fung aus­wir­ken?

  • Wel­che Leis­tun­gen sind mir im Ernst­fall wich­tig? (z. B. Pfle­ge­pa­ket, AU-Leis­tung, lebens­lan­ge Ren­te)

  • Wel­che finan­zi­el­le Fle­xi­bi­li­tät habe ich heu­te – und wie lässt sich die Start-Opti­on der LV 1871 nut­zen?

Unser Tipp: Nut­zen Sie die aktu­el­le Lebens­pha­se Ihres Kin­des, solan­ge der Zugang zur BU noch ein­fach mög­lich ist. Denn die Mög­lich­keit zur Absi­che­rung ist ein Pri­vi­leg – kein garan­tier­tes Recht. Eine gesund­heit­li­che Ver­än­de­rung, eine psy­cho­lo­gi­sche Dia­gno­se oder eine ein­ma­li­ge Behand­lung kann den Zugang dau­er­haft erschwe­ren oder sogar unmög­lich machen.

Ger­ne unter­stüt­zen wir Sie dabei, die pas­sen­de Lösung zu fin­den – unab­hän­gig und mit jahr­zehn­te­lan­ger Erfah­rung in der Bera­tung von Fami­li­en und bio­me­tri­schen Risi­ken. Der ers­te Schritt ist ein­fach: Spre­chen Sie uns an oder for­dern Sie direkt eine anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge an.

Wich­ti­ge Fra­gen ein­fach beant­wor­tet

Was Sie schon immer über die Schü­ler-BU der LV 1871 wis­sen woll­ten

Die Bei­trä­ge begin­nen bei rund 35 € monat­lich für eine BU-Ren­te von 1.000 €, abhän­gig von Alter, Schul­form und Lauf­zeit. Mit der Gol­den BU Start zah­len Sie in den ers­ten 10 Jah­ren sogar deut­lich weni­ger – bei vol­lem Schutz.

Ja, denn psy­chi­sche Erkran­kun­gen, Unfäl­le und chro­ni­sche Lei­den neh­men im Kin­des- und Jugend­al­ter zu. Eine frü­he Absi­che­rung schützt lang­fris­tig – und kann bei spä­te­ren Vor­er­kran­kun­gen ent­schei­dend sein.

Kein Pro­blem: Die Schü­ler-BU bleibt bestehen. Bei Wech­sel auf eine ande­re Schul­form oder in die gym­na­sia­le Ober­stu­fe kann sogar die BU-Ren­te erhöht wer­den – ohne neue Gesund­heits­prü­fung.

Bei der LV 1871 kann der Schü­ler­sta­tus bis zum 31. Juli des letz­ten Schul­jah­res genutzt wer­den – selbst wenn bereits ein Aus­bil­dungs­ver­trag unter­schrie­ben wur­de.

Es gibt nur weni­ge, ein­fach ver­ständ­li­che Fra­gen – z. B. zu chro­ni­schen Krank­hei­ten oder sta­tio­nä­ren Auf­ent­hal­ten. In vie­len Fäl­len reicht eine anony­me Vor­anfra­ge, um Klar­heit zu schaf­fen.

Die güns­ti­ge Berufs­ein­stu­fung beim Abschluss bleibt erhal­ten – auch bei spä­te­rer Tätig­keit im Hand­werk, in der Pfle­ge oder im medi­zi­ni­schen Bereich. Das spart lang­fris­tig vie­le Bei­trä­ge.

Ja – das ist in vie­len Fäl­len mög­lich. Die LV 1871 prüft jeden Fall indi­vi­du­ell. Gera­de bei leich­ten Erkran­kun­gen wie Heu­schnup­fen, Asth­ma oder frü­he­ren OPs ist eine Annah­me oft ohne Ein­schrän­kung mög­lich. Um Klar­heit zu bekom­men, emp­fiehlt sich eine anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge – schnell, unver­bind­lich und ohne Kon­se­quen­zen für spä­te­re Abschlüs­se.

Zusam­men­fas­sung

Die Schü­ler-Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung der LV 1871 zählt zu den bes­ten Pro­duk­ten am Markt, wenn es um die früh­zei­ti­ge Absi­che­rung jun­ger Men­schen geht. Sie kom­bi­niert fai­re Bei­trä­ge mit kla­ren Bedin­gun­gen, einer ver­ein­fach­ten Risi­ko­prü­fung und fle­xi­blen Erwei­te­rungs­op­tio­nen bis ins Berufs­le­ben hin­ein. Beson­ders über­zeu­gend ist das Kon­zept der Gol­den BU, das nicht nur mit durch­dach­ten Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tien punk­tet, son­dern auch bei schwe­ren Krank­hei­ten oder Arbeits­un­fä­hig­keit sofort leis­tet.

Eltern pro­fi­tie­ren von einer plan­ba­ren und trans­pa­ren­ten Lösung, die in ihrer Fle­xi­bi­li­tät ein­zig­ar­tig ist – ange­fan­gen bei der Start­op­ti­on bis hin zur lebens­lan­gen Ren­te. Mit der Zukunfts­ga­ran­tie, der Kar­rie­re­ga­ran­tie und dem optio­na­len Pfle­ge­pa­ket bleibt der Ver­trag dau­er­haft anpass­bar – ganz ohne neue Gesund­heits­prü­fung.

Wer früh han­delt, sichert sei­nem Kind nicht nur einen finan­zi­el­len Schutz, son­dern auch die Mög­lich­keit auf ein unab­hän­gi­ges Leben – selbst wenn gesund­heit­lich nicht alles nach Plan ver­läuft. Die Schü­ler-BU der LV 1871 ist damit kei­ne Absi­che­rung „für spä­ter“, son­dern ein wich­ti­ger Schritt für heu­te.

häu­fi­ge Fra­gen

Ja – gera­de im Kin­des­al­ter ist das Risi­ko für psy­chi­sche Erkran­kun­gen und chro­ni­sche Lei­den gestie­gen. Zudem sichert ein frü­her Abschluss dau­er­haft güns­ti­ge Bei­trä­ge und bes­se­ren Zugang – bevor Vor­er­kran­kun­gen die Absi­che­rung erschwe­ren.

Die Schü­ler-BU der LV 1871 kann bereits ab dem 6. Lebens­jahr abge­schlos­sen wer­den – sofern das Kind ein­ge­schult ist. Der Schü­ler­sta­tus kann bis zum 31. Juli des Abschluss­jah­res genutzt wer­den.

Neben der BU-Ren­te sind auch Leis­tun­gen bei schwe­rer Krank­heit, Arbeits­un­fä­hig­keit und Pfle­ge­be­dürf­tig­keit (optio­nal) ent­hal­ten. Durch Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tien kann die Ren­te spä­ter fle­xi­bel erhöht wer­den.

Sie sen­den die Gesund­heits­da­ten Ihres Kin­des ohne Namens­nen­nung ein. Die LV 1871 prüft, ob und zu wel­chen Bedin­gun­gen ein Ver­trag mög­lich ist. So gehen Sie auf Num­mer sicher – ohne Aus­wir­kun­gen auf spä­te­re Abschlüs­se.