Listenhunde in Deutschland – Einstufung, Haltung und Versicherungspflicht
Was gilt für Listenhunde? Wir zeigen die Regelungen nach Bundesland, typische Rassen und die wichtigsten Versicherungspflichten
Listenhunde unterliegen in Deutschland besonderen gesetzlichen Regelungen – je nach Bundesland mit unterschiedlichen Rasselisten, Haltungsvoraussetzungen und Nachweispflichten. Wer einen solchen Hund halten möchte oder bereits besitzt, muss sich über Sachkundenachweis, Wesenstest, Leinenpflicht und weitere Vorgaben informieren. Dabei ist es oft nicht leicht, den Überblick zu behalten: Welche Hunderassen gelten wo als gefährlich? Welche Auflagen gelten in welchem Bundesland? Und was bedeutet das konkret für Sie als Halter?
Auf dieser Seite erfahren Sie:
✔ welche Hunderassen betroffen sind,
✔ welche Pflichten Sie als Halter erfüllen müssen,
✔ was die Rasselisten in den einzelnen Bundesländern vorschreiben
✔ und wie Sie mit einem Listenhund sicher und rechtlich abgesichert umgehen.
Das Wichtigste im Überblick
Begriff, Bedeutung und Kritik
Was ist ein Listenhund?
Der Begriff „Listenhund“ bezeichnet Hunderassen, die von einzelnen Bundesländern als potenziell gefährlich eingestuft und auf sogenannten Rasselisten geführt werden. Ziel dieser Einstufung ist der Schutz der Bevölkerung vor Beißvorfällen und aggressivem Verhalten. Doch welche Kriterien führen zu einer Einstufung – und wie berechtigt ist die Einteilung tatsächlich?
Ein Listenhund ist ein Hund, der aufgrund seiner Rassezugehörigkeit von einem Bundesland als gefährlich oder potenziell gefährlich eingestuft wird. Grundlage dafür sind landesrechtliche Regelungen – meist in Form von Hundeverordnungen oder Gefahrenabwehrgesetzen. In der Regel orientieren sich die Rasselisten an folgenden Kriterien:
frühere Beißvorfälle oder Auffälligkeiten in der Statistik
körperliche Merkmale (z. B. Beißkraft, Muskulatur)
Zuchtgeschichte und ursprünglicher Verwendungszweck (z. B. Schutz‑, Kampf- oder Wachhund)
Wichtig: Es gibt keine bundesweit einheitliche Rasseliste. Jedes Bundesland entscheidet selbst, welche Rassen gelistet werden – mit zum Teil erheblichen Unterschieden.
Die Einstufung als Listenhund erfolgt nicht auf Grundlage individueller Verhaltensanalysen, sondern pauschal nach Rassezugehörigkeit. Häufig genannte Argumente:
höhere körperliche Kraft, geringere Reizschwelle
statistische Häufung von Beißvorfällen bei bestimmten Rassen
Einschätzungen aus Zucht- und Trainingsumfeld (z. B. früherer Gebrauch als Kampfhund)
Gleichzeitig zeigen wissenschaftliche Studien: Das Verhalten eines Hundes hängt entscheidend von Erziehung, Haltung und Umfeld ab – nicht ausschließlich von der Rasse. Auch sogenannte Listenhunde können bei sachkundiger Haltung völlig unauffällig leben.
Die Kategorisierung von Hunden anhand ihrer Rasse ist unter Experten umstritten – und wird regelmäßig hinterfragt. Hauptkritikpunkte:
Rasselisten stigmatisieren einzelne Hunde und deren Halter pauschal
keine verlässliche Aussagekraft über die tatsächliche Gefährlichkeit eines Einzeltieres
fehlende bundesweite Einheitlichkeit verwirrt Halter und erschwert Tiervermittlung
viele Beißvorfälle stammen von nicht gelisteten Hunden
Einige Bundesländer (z. B. Schleswig-Holstein, Thüringen, Niedersachsen) sind daher bereits dazu übergegangen, auf eine Rasseliste zu verzichten und stattdessen auf Einzelfallprüfungen zu setzen – z. B. durch Verhaltenstests oder Haltungsauflagen.
Rassen im Überblick – häufig gelistet, nicht immer gefährlich
Diese Hunderassen gelten in Deutschland als Listenhunde
Welche Rassen in Deutschland als Listenhunde geführt werden, entscheidet jedes Bundesland selbst. Dennoch gibt es Hunderassen, die in vielen Ländern auf der Rasseliste stehen oder regelmäßig als potenziell gefährlich eingestuft werden. Unsere Übersicht zeigt Ihnen, welche Rassen betroffen sein können – mit Kurzporträt und rechtlicher Einschätzung.
Der Alano Español ist ein uralter spanischer Molosser, der früher zur Jagd und im Krieg eingesetzt wurde. Besonders bekannt ist seine Rolle im Stiertreiben. Mit seinem kraftvollen Körperbau, dem wachsamen Blick und seinem ausgeprägten Schutztrieb wirkt er imposant, ist jedoch treu gegenüber seiner Familie. Der Alano ist kein Anfängerhund: Er braucht klare Führung, viel Platz und Aufgaben. In seiner Heimat Nordspanien wurde er erfolgreich zurückgezüchtet. In Deutschland steht er nicht flächendeckend auf der Rasseliste, wird aber vereinzelt aufgrund seines Erscheinungsbilds gemeldet. Wer sich für einen Alano entscheidet, muss Erfahrung, Konsequenz und Zeit mitbringen – dann ist er ein loyaler Partner mit Charakter.
Der American Bulldog ist ein imposanter Kraftprotz mit viel Charme – aber kein Hund für jedermann. Ursprünglich als Farm- und Schutzhund gezüchtet, zeigt er sich loyal, wachsam und zutiefst menschenbezogen, wenn man ihn fordert und fördert. In einigen Bundesländern wird er als Listenhund geführt – meist in Kategorie 2. Hier entscheiden Haltung, Wesenstest und Auflagen über die Erlaubnis. Sein stämmiger Körperbau, starker Kiefer und seine wachsame Art erfordern Konsequenz, Erfahrung und ein gesichertes Zuhause mit Aufgaben. Für sportliche, aktive Hundehalter mit Platz und Zeit ist der American Bulldog ein treuer und verspielter Partner – mit starker Bindung zur Familie und großem Bedürfnis nach Nähe.
Der American Staffordshire Terrier, kurz AmStaff, stammt aus den USA und gehört in vielen Bundesländern zu den gelisteten Hunderassen. Trotz Vorurteilen ist er bei guter Haltung ein sehr menschenbezogener, verschmuster Familienhund mit starker Bindung. Er zeigt Selbstbewusstsein, Wachsamkeit und Energie – ohne Aggressivität, sofern er souverän geführt wird. Sein kräftiger Körperbau und der markante Kopf wirken auf Außenstehende oft bedrohlich, was Halter durch verantwortungsbewusstes Verhalten ausgleichen sollten. Er eignet sich für sportliche Menschen mit Hundeverstand und klarer Erziehung. Ein AmStaff braucht engen Familienanschluss, keine Zwingerhaltung, viel Bewegung – und einen Halter, der ihn liebt, versteht und akzeptiert.
Der Bandog ist keine offiziell anerkannte Rasse, sondern das Ergebnis gezielter Kreuzungen – meist zwischen Mastiffs und Terriern – mit dem Ziel, einen besonders kräftigen, furchtlosen Wach- und Schutzhund zu schaffen. Diese Hunde vereinen enorme Kraft mit Territorialverhalten und einem ausgeprägten Schutzinstinkt. In den richtigen Händen zeigt sich der Bandog als treuer, verlässlicher Partner – allerdings mit hohem Führungsanspruch. Aufgrund seiner unklaren Abstammung und seines potenziellen Gefahrenpotenzials steht der Bandog in vielen deutschen Bundesländern auf der Rasseliste. Haltung und Zucht sind dort nur unter Auflagen oder gar nicht erlaubt. Wer sich für einen Bandog entscheidet, muss über umfassende Hundeerfahrung, Sachkunde und eine konsequente Erziehung verfügen. Für Familien oder städtische Umgebungen ist er nicht geeignet. Wichtig ist auch ein gesicherter Auslauf mit Rückzugsmöglichkeiten. Als Gebrauchshund mit starkem Charakter benötigt er körperliche und geistige Auslastung – andernfalls droht unerwünschtes Verhalten.
Die Bordeauxdogge, auch Dogue de Bordeaux genannt, ist eine der ältesten französischen Hunderassen und fällt sofort durch ihren massiven Körperbau und den markanten Kopf auf. Ursprünglich als Wachhund, Viehtreiber und später als Schutzhund eingesetzt, zeigt sie sich heute oft als sanfter, treuer Familienhund – bei richtiger Führung. Trotz ihrer gutmütigen Art gilt sie in einigen Bundesländern als Listenhund, was Haltung, Zucht und Einreise reglementiert. Die Bordeauxdogge ist ruhig, wachsam und anhänglich, aber auch eigenständig. Sie braucht klare Strukturen, frühe Sozialisierung und einen erfahrenen Halter. Ihre kräftige Statur verlangt Gelenk schonende Bewegung und hochwertiges Futter. Wegen gesundheitlicher Dispositionen – etwa zu HD, Herzproblemen und kurzer Lebenserwartung – sollten Haltung und Tierarztkosten gut überdacht werden. In einem ruhigen Umfeld mit genügend Platz kann sie jedoch ein loyaler Begleiter sein.
Der Bullmastiff wurde in England gezüchtet, um Wildhüter bei der Verfolgung von Wilderern zu unterstützen. Er vereint die Kraft des Mastiffs mit der Agilität des Bulldogs – ein imposanter, intelligenter Hund mit natürlichem Schutztrieb. Trotz seines wuchtigen Äußeren zeigt er sich gegenüber seiner Familie ausgeglichen und sanft, solange er liebevoll-konsequent geführt wird. In einzelnen Bundesländern gilt der Bullmastiff als Listenhund – daher sollten Halter sich vor der Anschaffung über rechtliche Vorgaben informieren. Die Rasse braucht Platz, regelmäßige Bewegung und geistige Beschäftigung. Aufgrund der starken Knochen- und Muskelmasse ist auf gesundes Wachstum und Gelenkschutz zu achten. Bei schlechter Haltung neigt der Bullmastiff zu Territorialverhalten und Dominanz. Als reiner Wohnungshund ist er ungeeignet – in erfahrenen Händen aber ein verlässlicher Partner mit beeindruckender Präsenz.
Der Bullterrier fällt durch seine einzigartige Eierkopf-Form und sein lebhaftes Wesen auf. Ursprünglich für den Hundekampf gezüchtet, hat sich der moderne Bullterrier zu einem verspielten, manchmal stürmischen, aber sehr menschenbezogenen Begleithund entwickelt. Trotz seiner Loyalität und Intelligenz gilt die Rasse in mehreren Bundesländern als potenziell gefährlich und ist dort auf der Rasseliste zu finden. Das bringt Auflagen wie Sachkundenachweis, Leinenpflicht oder Maulkorb mit sich. Bullterrier sind sehr temperamentvoll und benötigen eine konsequente, aber liebevolle Erziehung. Sie sind keine Anfängerhunde – auch wegen ihres manchmal eigenwilligen Charakters. Bei guter Führung zeigt sich der Bullterrier als kinderfreundlich und anhänglich, braucht jedoch klare Grenzen und frühzeitige Sozialisierung. Körperliche Auslastung und mentale Beschäftigung sind Pflicht, da Unterforderung zu Verhaltensproblemen führen kann.
Der Cane Corso Italiano ist ein imposanter Molosser aus Italien, der ursprünglich als Hof- und Herdenschutzhund gehalten wurde. Mit seinem kräftigen Körperbau und wachsamen Blick wirkt er abschreckend – tatsächlich ist er seiner Familie jedoch meist sehr zugewandt. In vielen Bundesländern steht der Cane Corso auf der Rasseliste, da er durch Unerfahrenheit schnell zur Herausforderung werden kann. Seine natürliche Schutzbereitschaft, gepaart mit Dominanzverhalten, erfordert eine sichere, erfahrene Führung und frühzeitige Sozialisierung. Der Cane Corso ist lernwillig, braucht aber klare Regeln, viel Auslauf und geistige Auslastung. Wohnungshaltung ist nur bei ausreichend Beschäftigung denkbar. Mit einem verantwortungsvollen Halter wird der Cane Corso zu einem verlässlichen Wächter und treuen Familienmitglied – ungeeignet ist er jedoch für unsichere oder unerfahrene Hundehalter.
Der Dobermann ist eine deutsche Hunderasse, die Ende des 19. Jahrhunderts gezielt als Wach- und Schutzhund gezüchtet wurde. Er besticht durch Eleganz, Intelligenz und Arbeitsfreude. Trotz dieser Qualitäten wird er in einigen Bundesländern als „gefährlicher Hund“ eingestuft oder fällt unter erweiterte Auflagen. Der Dobermann hat ein ausgeprägtes Territorialverhalten und ist äußerst wachsam. Gleichzeitig ist er sensibel und eng an seine Bezugsperson gebunden. Frühzeitige Sozialisierung, konsequente Erziehung und ausreichend Beschäftigung sind unerlässlich – sonst kann er Unsicherheiten oder übertriebene Schutzreaktionen entwickeln. In den richtigen Händen ist der Dobermann ein lernfreudiger, sportlicher und treuer Begleiter mit hoher Leistungsbereitschaft. Für Familien mit kleinen Kindern oder als „Einsteigerhund“ ist er jedoch weniger geeignet.
Der Dogo Argentino wurde in Argentinien ursprünglich für die Jagd auf Großwild gezüchtet. Sein muskulöser Körperbau, das weiße Fell und sein furchtloses Auftreten machen ihn unverwechselbar. Trotz seiner Treue zur Familie steht der Dogo Argentino in Deutschland in fast allen Bundesländern auf der Rasseliste – meist in Kategorie 1 oder 2. Damit verbunden sind teils strenge Auflagen wie Haltungsverbote, Wesenstests, Sachkundenachweis und Leinenpflicht. Der Dogo ist wachsam, territorial und besitzt einen ausgeprägten Jagdtrieb. Für unerfahrene Hundehalter ist er nicht geeignet. Er braucht eine konsequente, souveräne Führung sowie viel Bewegung und geistige Auslastung. Wird er richtig sozialisiert und geführt, zeigt er sich loyal, wachsam und seinem Menschen sehr zugewandt. Aufgrund seiner Kraft und Durchsetzungsfähigkeit darf seine Haltung jedoch niemals leichtfertig erfolgen.
Der Dogo Canario, auch bekannt als Presa Canario, stammt von den Kanarischen Inseln und wurde dort als Wach- und Treibhund eingesetzt. Er ist kräftig, selbstbewusst und sehr territorial – Eigenschaften, die ihn in Deutschland in vielen Bundesländern auf die Rasseliste gebracht haben. Die Haltung ist oft mit Auflagen verbunden, darunter Leinenpflicht, Wesenstest und Halteerlaubnis. Der Dogo Canario benötigt eine erfahrene Hand und darf keinesfalls unterfordert oder falsch sozialisiert werden. Sein Schutztrieb ist ausgeprägt, sein Verhalten gegenüber Fremden oft misstrauisch. In der Familie zeigt er sich hingegen anhänglich und ruhig. Eine klare, konsequente Erziehung, frühzeitige Sozialisierung und körperliche sowie geistige Beschäftigung sind bei dieser Rasse Pflicht. Für Anfänger oder als Stadthund ist er nicht geeignet – auf dem Land mit sicherem Grundstück fühlt er sich deutlich wohler.
Der Kangal ist ein anatolischer Hirtenhund mit starker Schutz- und Wächterprägung. In seiner Heimat bewacht er eigenständig große Herden vor Wölfen oder Bären – entsprechend selbstständig und unabhängig ist sein Wesen. In mehreren Bundesländern steht der Kangal auf der Rasseliste, weil sein Verhalten ohne klare Führung schnell problematisch werden kann. Trotz seines ausgeglichenen Charakters ist der Kangal kein Hund für Anfänger. Er benötigt viel Platz, idealerweise ein großes, umzäuntes Grundstück, und eine klare, souveräne Führung. In der Familie ist er ruhig, geduldig und kinderlieb – gegenüber Fremden hingegen oft reserviert oder wachsam. Wer ihn artgerecht hält, ihn von klein auf gut sozialisiert und geistig wie körperlich fordert, erhält einen beeindruckenden und loyalen Begleiter. Seine Haltung in beengten Wohnverhältnissen ist jedoch nicht zu empfehlen.
Der Kaukasische Owtscharka stammt ursprünglich aus Russland und dem Kaukasusraum, wo er seit Jahrhunderten als Herdenschutzhund eingesetzt wird. Er ist stark, eigenständig und extrem wachsam – eine Kombination, die ihn auf die Rasseliste mehrerer Bundesländer gebracht hat. Seine Haltung ist anspruchsvoll: Ohne klare Regeln und konsequente Führung übernimmt der Owtscharka schnell die Kontrolle. Aufgrund seiner Territorialität und seines ausgeprägten Schutztriebs kann es zu Problemen mit Besuchern oder fremden Hunden kommen. Er braucht viel Platz, am besten ein abgesichertes Grundstück, und eine erfahrene Hand, die ihm Sicherheit und Struktur gibt. In der Familie kann er ruhig und loyal sein, Fremden gegenüber verhält er sich meist distanziert. Für die Stadt ist er völlig ungeeignet. Wer sich dieser Rasse annimmt, muss bereit sein, Verantwortung auf hohem Niveau zu übernehmen.
Der Mastin Español ist ein beeindruckend großer, spanischer Herdenschutzhund, der ursprünglich zur Bewachung von Viehherden vor Wölfen diente. In Deutschland steht er in einigen Bundesländern auf der Rasseliste – vor allem wegen seiner enormen Kraft und seiner Wachsamkeit. Trotz seines imposanten Auftretens ist der Mastin Español ein ruhiger, bedachter Hund mit starker Bindung an seine Bezugsperson. Er denkt und handelt eigenständig, was seine Erziehung anspruchsvoll macht. Eine frühe Sozialisierung ist bei dieser Rasse unerlässlich. In ungeübten Händen oder beengter Umgebung kann sein Verhalten schnell kritisch werden. Für Familien mit ausreichend Platz und Erfahrung im Umgang mit großen, selbstständigen Rassen kann der Mastin ein ausgeglichener und treuer Gefährte sein. In belebten Stadtvierteln oder bei häufiger Hundebegegnung ist er dagegen fehl am Platz.
Der Mastino Napoletano wirkt mit seiner faltigen Haut und massigen Erscheinung respekteinflößend – und genau das war auch sein ursprünglicher Zweck: Er wurde in Italien als Wach- und Schutzhund gehalten. In Deutschland findet man ihn auf der Rasseliste vieler Bundesländer, was Haltern eine Genehmigungspflicht, Sachkundenachweis und ggf. Maulkorbzwang abverlangt. Der Mastino ist von Natur aus ruhig, wachsam und eigenständig. Seine Erziehung erfordert Geduld, Erfahrung und Konsequenz. Bei unsicherer Führung kann er dominant oder stur reagieren. Im Umgang mit seiner Familie ist er oft überraschend sanft, besonders mit Kindern – allerdings nur, wenn er gut sozialisiert wurde. Enge Wohnverhältnisse und hohe Temperaturen machen ihm zu schaffen. Ein Haus mit Grundstück und souveräner Halter sind Grundvoraussetzung für eine artgerechte Haltung dieser imposanten Rasse.
Der Perro de Presa Mallorquín – auch Ca de Bou genannt – stammt ursprünglich von der Insel Mallorca und wurde dort als Wach- und Schutzhund eingesetzt. In Deutschland steht er in mehreren Bundesländern auf der Rasseliste, was Halter zur Erfüllung besonderer Auflagen verpflichtet. Der Presa Mallorquín ist kräftig, territorial und mutig. Fremden gegenüber verhält er sich meist reserviert, innerhalb seiner Familie zeigt er sich jedoch anhänglich und treu. Die Rasse benötigt eine klare, souveräne Führung und eine frühzeitige, konsequente Sozialisierung. Seine Kraft und sein Schutzinstinkt können bei Unsicherheit des Halters schnell zu Konflikten führen. Der Ca de Bou eignet sich nicht für Hundeanfänger und sollte nur von erfahrenen Haltern mit sicherem Umfeld gehalten werden. Bei richtiger Haltung ist er ein wachsamer, gelassener Begleiter – mit Charakterstärke und Loyalität.
Der American Pitbull Terrier ist in mehreren Bundesländern als Listenhund eingestuft – zu Unrecht, denn bei liebevoller Erziehung zeigt er sich besonders menschenbezogen, loyal und verschmust. Ursprünglich als Kampfhund gezüchtet, hat sich der Pitbull in den USA als vielseitiger Arbeitshund bewährt. Er ist muskulös, sehr ausdauernd und intelligent – mit einer starken Bindung zu seinem Menschen. Allerdings braucht er eine konsequente und faire Führung, da er bei unklarer Erziehung zu Übersprungshandlungen neigen kann. Gegenüber Menschen zeigt er sich meist freundlich, Artgenossen gegenüber kann es je nach Haltung zu Problemen kommen. In den falschen Händen ist er überfordert – in den richtigen Händen jedoch ein ausgeglichener, aktiver und sportlicher Begleiter.
Der Staffordshire Bullterrier ist besonders in Großbritannien als „Nanny Dog“ bekannt – sein liebevoller Umgang mit Kindern ist legendär. In Deutschland steht er in vielen Bundesländern auf der Rasseliste und unterliegt teils strengen Auflagen. Dabei ist der „Staffie“ ein menschenbezogener, fröhlicher Hund mit ausgeprägtem Familiensinn. Trotz seines kraftvollen Körpers ist er sensibel, verspielt und benötigt den engen Kontakt zu seinen Menschen. Fremden gegenüber zeigt er sich freundlich bis neutral, mit Artgenossen kann es je nach Sozialisation zu Problemen kommen. Er braucht geistige Auslastung, klare Regeln und Nähe. Aufgrund seiner Rasselistung sollten Interessenten sich im Vorfeld gründlich über Haltungsvorgaben informieren.
Der Tosa Inu – auch als japanischer Mastiff bekannt – ist ein ruhiger, souveräner und imposanter Hund, der ursprünglich für Hundekämpfe gezüchtet wurde. In Deutschland gilt er in nahezu allen Bundesländern als Listenhund der höchsten Kategorie. Das bedeutet: Halter benötigen Sachkundenachweis, Wesenstest und häufig auch Haltegenehmigung. Der Tosa ist kein Anfängerhund: Er ist wachsam, distanziert gegenüber Fremden und stark auf seine Bezugsperson fixiert. Seine Haltung erfordert Erfahrung, Geduld und Führungsstärke. In geeigneten Händen ist er ein treuer, unaufgeregter Partner mit klarem Schutzinstinkt. Aufgrund seiner Größe braucht er ausreichend Platz, Bewegung und eine ruhige Umgebung mit festen Strukturen.
Welche Hunderassen gelten wo als Listenhund?
Rasselisten nach Bundesland
In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung für sogenannte Listenhunde. Jedes Bundesland legt eigene Kriterien und Rasselisten fest, auf deren Basis bestimmte Hunderassen als gefährlich oder potenziell gefährlich eingestuft werden. Für Halter bedeutet das: Was in Bayern streng reglementiert ist, kann in Niedersachsen gar nicht als Listenhund gelten. Eine Orientierung bietet die Einstufung nach Bundesland – inklusive Vorgaben zur Haltung, Versicherung und Prüfung.
Rasseliste in Baden-Würtemberg
In Baden-Württemberg ist die Haltung sogenannter Listenhunde klar geregelt. Die Kampfhundeverordnung unterscheidet dabei zwischen zwei Kategorien mit unterschiedlichen Auflagen, je nach Gefährdungspotenzial der jeweiligen Rasse.
Kategorie I: Als grundsätzlich gefährlich eingestufte Hunde
Zu dieser Kategorie gehören:
Pitbull Terrier
American Staffordshire Terrier
Staffordshire Bullterrier
Bullterrier
Für diese Hunde gilt:
Haltung nur mit behördlicher Genehmigung
Leinen- und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit
Zuchtverbot
Sachkundenachweis des Halters
Führungszeugnis erforderlich
Kennzeichnungspflicht (z. B. Mikrochip oder Tätowierung)
Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung mit Deckung für Listenhunde verpflichtend
Kategorie II: Potenziell gefährliche Hunde
Rassen wie:
Bullmastiff
Dogo Argentino
Bordeauxdogge
Mastiff
Mastino Napoletano
Fila Brasileiro
Tosa Inu
Für diese Hunde gelten ähnliche Anforderungen wie bei Kategorie I, allerdings kann durch einen positiven Wesenstest eine Befreiung von Leinen- oder Maulkorbpflicht möglich sein.
Weitere wichtige Punkte für Halter:
Genehmigungspflicht besteht auch für Kategorie-II-Hunde
Sachkundenachweis und Führungszeugnis sind ebenfalls erforderlich
Regelmäßige behördliche Kontrollen zur Einhaltung der Vorschriften
Verstöße können hohe Bußgelder oder sogar den Entzug der Halterlaubnis nach sich ziehen
Empfehlung zur Absicherung:
Eine leistungsstarke Hundehalterhaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung ist unerlässlich – insbesondere, wenn Verstöße gegen Leinen- oder Maulkorbpflicht abgesichert sein sollen.
Fazit:
Wer einen Listenhund in Baden-Württemberg halten möchte, sollte sich frühzeitig und umfassend über die gesetzlichen Vorgaben informieren. Eine gewissenhafte Vorbereitung, rechtssichere Haltung und der Nachweis der eigenen Eignung sind unerlässlich, um Konflikte mit den Behörden zu vermeiden und ein sicheres Miteinander zu gewährleisten.
Rasseliste in Bayern
In Bayern ist die Haltung sogenannter Listenhunde durch eine eigene Verordnung streng geregelt. Die Hunde werden in zwei Kategorien unterteilt, wobei für beide Gruppen umfangreiche Anforderungen gelten. Grundlage ist die Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit.
Kategorie I: Als grundsätzlich gefährlich eingestufte Hunde
Dazu zählen unter anderem:
Pitbull Terrier
American Staffordshire Terrier
Staffordshire Bullterrier
Bullterrier
Für diese Hunde gilt:
Haltung nur mit behördlicher Erlaubnis
Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum
Sachkundenachweis durch den Halter erforderlich
Zuchtverbot
Abschluss einer speziellen Hundehalterhaftpflichtversicherung
Kennzeichnungspflicht (z. B. Mikrochip)
Kategorie II: Potenziell gefährliche Hunde (Wesenstest möglich)
Beispiele für diese Gruppe sind:
Rottweiler
Mastino Napoletano
Dogo Argentino
Tosa Inu
Alano
Auch hier gelten Auflagen, jedoch kann ein positiver Wesenstest zu Erleichterungen führen – etwa beim Wegfall der Maulkorbpflicht. Die Genehmigungspflicht bleibt jedoch bestehen.
Besonderheiten in Bayern:
Bayern führt eine der umfangreichsten Rasselisten bundesweit
Anmeldepflicht des Hundes bei der örtlichen Behörde
Regelmäßige Nachweise über die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
Empfohlene Schulungen und Fortbildungen für Halter
Verstöße können zu hohen Bußgeldern und Auflagen führen
Versicherungspflicht für Listenhunde:
Die Hundehalterhaftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss speziell auf Listenhunde ausgelegt sein. Sie deckt Personen‑, Sach- und Vermögensschäden ab und sollte eine ausreichend hohe Versicherungssumme bieten.
Fazit:
Die bayerischen Regelungen verlangen ein hohes Maß an Verantwortung und Vorbereitung. Wer einen Listenhund in Bayern halten möchte, sollte sich frühzeitig mit der Rechtslage vertraut machen, alle Genehmigungen einholen und sich dauerhaft um die sichere Haltung bemühen. Die Kombination aus Genehmigungspflicht, Versicherung, Sachkunde und regelmäßiger Kontrolle zeigt, wie ernst das Thema in Bayern genommen wird.
Rasseliste in Berlin
In Berlin gelten Listenhunde laut Hundegesetz als besonders gefährlich. Die Haltung ist streng reglementiert und erfordert eine behördliche Genehmigung. Die Berliner Rasseliste umfasst insbesondere Hunde der Kategorie I, wie:
Pitbull Terrier
Staffordshire Bullterrier
American Staffordshire Terrier
sowie deren Mischlinge
Pflichten für Halter:
Anmeldung des Hundes bei der zuständigen Behörde
Führungszeugnis des Halters
Sachkundenachweis
Leinenpflicht und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit
Pflicht zur Hundehalterhaftpflichtversicherung mit Deckung für Listenhunde
Ein zentrales Element der Berliner Regelung ist der Wesenstest. Fällt dieser positiv aus (also wird der Hund als ungefährlich eingestuft), kann eine Befreiung von der Maulkorbpflicht möglich sein. Dennoch bleibt die Leinenpflicht bestehen und die Verantwortung liegt weiterhin beim Halter.
Regelmäßige Kontrollen durch die Behörden sollen sicherstellen, dass alle Vorgaben eingehalten werden. Verstöße werden mit hohen Bußgeldern geahndet – bei schweren Verstößen kann die Haltungserlaubnis entzogen werden.
Unterstützung für Halter:
Hundeschulen und Tierschutzorganisationen bieten spezielle Trainingsprogramme
Beratungsangebote helfen beim rechtskonformen Umgang mit Listenhunden
Teilnahme an solchen Programmen wird von den Berliner Behörden ausdrücklich empfohlen
Fazit:
Die Haltung eines Listenhundes in Berlin ist möglich, aber mit strengen Auflagen verbunden. Wer sich rechtzeitig informiert, alle Anforderungen erfüllt und sich aktiv um eine sichere Führung des Hundes bemüht, kann Konflikte vermeiden und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Tierschutz leisten.
Rasseliste in Brandenburg
Brandenburg zählt zu den Bundesländern mit der umfangreichsten Rasseliste in Deutschland. Die Hundehalterverordnung stuft eine Vielzahl an Rassen als potenziell gefährlich ein – darunter auch weniger verbreitete Rassen wie der Alano, Mastin Español, Bandog, Kaukasischer Owtscharka oder der Perro de Presa Canario. Ziel der Regelung ist der konsequente Schutz der Bevölkerung und anderer Tiere.
Für alle gelisteten Rassen gelten strenge gesetzliche Vorgaben:
Behördliche Genehmigung zur Haltung erforderlich
Sachkundenachweis und aktuelles Führungszeugnis verpflichtend
Hundehalterhaftpflichtversicherung mit Listenhund-Deckung vorgeschrieben
Kennzeichnungspflicht durch Mikrochip
In der Öffentlichkeit gilt Maulkorb- und Leinenpflicht
Ein Wesenstest kann unter bestimmten Umständen durchgeführt werden, um zu belegen, dass ein Hund trotz Zugehörigkeit zur Liste keine gesteigerte Gefährlichkeit aufweist. Wird dieser Test bestanden, können einzelne Auflagen wie die Maulkorbpflicht entfallen.
Die Behörden kontrollieren regelmäßig, ob Halter ihre Pflichten einhalten. Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern oder sogar dem Verlust der Haltungserlaubnis rechnen.
Fazit:
Die Haltung eines Listenhundes in Brandenburg ist mit hohen Anforderungen verbunden. Wer einen solchen Hund führen möchte, sollte sich frühzeitig mit den rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut machen und alle notwendigen Nachweise sorgfältig vorbereiten. Eine vorausschauende Planung, verantwortungsvolles Verhalten und der Abschluss einer geeigneten Versicherung sind dabei unerlässlich.
Rasseliste in Bremen
In Bremen regelt das Gesetz über das Halten von Hunden die Einstufung und Haltung sogenannter Listenhunde. Die Stadt führt eine Liste von Rassen, die als grundsätzlich gefährlich gelten – sogenannte Kategorie-I-Hunde.
Folgende Rassen sind betroffen:
Pitbull Terrier
American Staffordshire Terrier
Staffordshire Bullterrier
Bullterrier
Für diese Hunde gelten strenge Vorgaben:
Haltung nur mit behördlicher Erlaubnis
Verpflichtender Sachkundenachweis des Halters
Führungszeugnis muss vorgelegt werden
Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung, die explizit Schäden durch Listenhunde abdeckt
Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum
Einzelfallprüfung bei Mischlingen:
Hunde, die äußerlich oder verhaltensbedingt an gelistete Rassen erinnern, unterliegen einer individuellen Einschätzung durch die Behörde. Dabei wird geprüft, ob eine tatsächliche Gefährdung vorliegt oder der Hund unter die Rasseliste fällt.
Weitere wichtige Aspekte für Halter:
Regelmäßige Kontrollen durch Behörden zur Einhaltung der Vorschriften
Verstöße können hohe Bußgelder zur Folge haben
Ziel der Regelung ist der Schutz von Menschen und Tieren im öffentlichen Raum
Unterstützung für Halter:
In Bremen gibt es spezielle Trainingsangebote und Schulungen für Halter von Listenhunden. Diese unterstützen dabei, die Anforderungen sicher zu erfüllen und das Sozialverhalten der Hunde positiv zu beeinflussen.
Fazit:
Die Haltung eines Listenhundes in Bremen ist möglich, aber mit klar definierten rechtlichen Vorgaben und Auflagen verbunden. Eine rechtzeitige Information, verantwortungsvolle Vorbereitung und konsequente Erziehung sind für ein friedliches Miteinander unerlässlich.
Rasseliste in Hamburg
In Hamburg regelt das Hamburger Hundegesetz die Haltung von Listenhunden und unterscheidet dabei klar zwischen zwei Kategorien. Ziel ist es, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, gleichzeitig aber auch Haltern konkrete Wege aufzuzeigen, wie eine Haltung möglich ist.
Kategorie I: Haltung grundsätzlich verboten – Ausnahmegenehmigung nötig
Diese Kategorie umfasst:
American Staffordshire Terrier
Pitbull Terrier
Staffordshire Bullterrier
Bullterrier
Mischlinge dieser Rassen
Für Hunde dieser Gruppe gilt:
Haltung nur mit behördlicher Ausnahmegenehmigung
Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum
Nachweis einer besonderen Eignung des Halters erforderlich
Verpflichtender Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung mit Deckung für Listenhunde
Kategorie II: Haltung unter Auflagen möglich
Für Hunde, die als potenziell gefährlich gelten, ist eine Haltung erlaubt, sofern bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Dazu zählen:
Wesenstest: Bei positivem Bestehen können bestimmte Auflagen entfallen
Genehmigungspflicht
Leinen- und Maulkorbpflicht (teilweise aufhebbar nach Test)
Sachkundenachweis für den Halter
Weitere Auflagen und Besonderheiten in Hamburg:
Regelmäßige behördliche Kontrollen zur Einhaltung der Vorgaben
Teilnahme an Schulungen und Informationsveranstaltungen möglich
Ziel: Sensibilisierung und Unterstützung verantwortungsvoller Hundehaltung
Empfehlung zur Absicherung:
Eine Haftpflichtversicherung mit explizitem Schutz für Listenhunde ist gesetzlich vorgeschrieben und sollte unbedingt auch Schäden durch mögliche Verstöße gegen die Haltungsvorgaben abdecken.
Fazit:
Hamburg verfolgt einen konsequenten und strukturierten Ansatz im Umgang mit Listenhunden. Während gefährliche Rassen streng reglementiert sind, wird verantwortungsbewussten Haltern mit nachgewiesener Sachkunde ein rechtssicherer Rahmen zur Hundehaltung geboten.
Rasseliste in Hessen
In Hessen regelt die Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden die Vorschriften für sogenannte Listenhunde. Die Einstufung betrifft bestimmte Rassen sowie deren Mischlinge, die als potenziell gefährlich gelten und daher strengen Auflagen unterliegen.
Als Listenhunde gelten in Hessen:
American Staffordshire Terrier
Staffordshire Bullterrier
Bullterrier
Pitbull Terrier
Mischlinge dieser Rassen
Pflichten für Halter:
Anmeldung des Hundes bei der zuständigen Behörde
Nachweis eines Sachkundenachweises
Vorlage eines Führungszeugnisses
Leinen- und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit
Kennzeichnungspflicht (z. B. per Mikrochip)
Hundehalterhaftpflichtversicherung mit Listenhund-Deckung verpflichtend
Ein zusätzlicher Wesenstest kann bei bestimmten Hunden erforderlich sein. Wird dieser positiv bestanden, kann unter Umständen eine Befreiung von der Maulkorbpflicht erfolgen. Die Bewertung erfolgt stets individuell.
Die Behörden kontrollieren regelmäßig die Einhaltung der Vorschriften. Verstöße können mit Bußgeldern oder weiteren Maßnahmen geahndet werden.
Besonders wichtig:
Eine leistungsfähige Haftpflichtversicherung schützt den Halter vor den finanziellen Folgen etwaiger Personen- oder Sachschäden. Die Deckungssumme sollte so gewählt sein, dass sie auch hohe Schadensersatzforderungen abdeckt – insbesondere bei Listenhunden.
Fazit:
Wer in Hessen einen Listenhund halten möchte, muss sich rechtzeitig und umfassend informieren, alle Nachweise erbringen und sich dauerhaft verantwortungsvoll verhalten. Ziel der Regelung ist es, die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten und gleichzeitig eine artgerechte Haltung zu ermöglichen.
Rasseliste in Mecklenburg — Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern wurde im Jahr 2022 ein bedeutender Schritt vollzogen: Die bisherige Rasseliste wurde abgeschafft. Statt pauschaler Einstufung ganzer Rassen erfolgt nun eine individuelle Gefährdungsbeurteilung auf Basis des tatsächlichen Verhaltens des Hundes. Die rechtliche Grundlage dafür bildet die Hundehalterverordnung (HundehVO M‑V).
Das bedeutet konkret: Kein Hund gilt automatisch als Listenhund – selbst bei Rassen, die in anderen Bundesländern als gefährlich eingestuft werden. Stattdessen kann ein Hund als gefährlich gelten, wenn er durch aggressives Verhalten auffällt oder im Rahmen eines Wesenstests negativ beurteilt wird.
Wichtige Auflagen für gefährlich eingestufte Hunde:
Anmeldung bei der zuständigen Behörde
Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum
Sachkundenachweis durch den Halter
Pflicht zur Hundehalterhaftpflichtversicherung mit spezieller Deckung
Möglichkeit zur Auflagenbefreiung bei positivem Wesenstest
Diese moderne Regelung erlaubt es Hundehaltern, den Charakter und die Erziehung ihres Tieres in den Mittelpunkt zu stellen – anstelle starrer Verbote aufgrund der Rasse. Gleichzeitig bleibt der Schutz der Allgemeinheit gewahrt, denn auffällig gewordene Hunde werden weiterhin reguliert.
Vorteile dieser Regelung:
Kein generelles Rassestigma mehr
Bessere Vermittlungschancen in Tierheimen
Rechtssicherheit durch transparente Einzelfallprüfung
Förderung einer verantwortungsbewussten Hundehaltung
Halter sollten sich dennoch stets über aktuelle Vorgaben informieren und im Zweifel Rücksprache mit den Behörden halten. Eine frühzeitige Sozialisierung und konsequente Erziehung bleiben auch ohne Rasseliste der beste Schutz vor Konflikten im Alltag.
Fazit:
Mecklenburg-Vorpommern geht mit gutem Beispiel voran und zeigt, dass Verhaltensbeurteilung statt Rasseliste ein gangbarer und sicherer Weg sein kann – sowohl für Hundehalter als auch für die öffentliche Sicherheit.
Rasseliste in Niedersachsen
In Niedersachsen gibt es keine feste Rasseliste für Listenhunde. Statt einer pauschalen Einstufung wird die Gefährlichkeit eines Hundes immer individuell bewertet – basierend auf seinem Verhalten und ggf. durch einen Wesenstest. Der Fokus liegt damit nicht auf der Rasse, sondern auf der tatsächlichen Verhaltensweise des einzelnen Tieres.
Wesentliche Merkmale des niedersächsischen Modells:
Keine Einstufung allein aufgrund der Rasse
Gefährlichkeit wird nach Vorfällen oder einem negativen Wesenstest festgestellt
Erziehung, Sozialisation und Haltung haben direkten Einfluss auf die Bewertung
Für als gefährlich eingestufte Hunde gelten:
Anmeldepflicht bei der zuständigen Behörde
Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum
Pflicht zur Hundehalterhaftpflichtversicherung, auch für Schäden durch gefährliche Hunde
Möglichkeit zur Milderung der Auflagen bei positivem Wesenstest
Dieser Ansatz gilt als modern und differenziert, da er das individuelle Wesen des Hundes berücksichtigt und nicht auf pauschale Rassemerkmale setzt.
Positive Auswirkungen:
Ehemals schwer vermittelbare Hunde aus dem Tierheim haben bessere Chancen
Gerechtere Einschätzung für Halter verantwortungsvoll erzogener Tiere
Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs mit auffälligen Hunden
Wichtiger Hinweis für Halter:
Trotz der flexiblen Regelung ist es notwendig, sich gründlich über die gesetzlichen Anforderungen zu informieren und alle Nachweise zu erbringen. Schulungen, Sachkundetests und Trainingsangebote in Niedersachsen helfen dabei, den Hund sicher zu führen und Vorschriften einzuhalten.
Fazit:
Niedersachsen verfolgt einen individuellen und praxisnahen Ansatz im Umgang mit potenziell gefährlichen Hunden. Für Halter bedeutet das mehr Verantwortung, aber auch mehr Fairness – vorausgesetzt, das Verhalten des Hundes rechtfertigt eine Haltung ohne besondere Einschränkungen.
Rasseliste in Nordrhein — Westfalen
In Nordrhein-Westfalen regelt das Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) die Haltung von Listenhunden. Die Hunde werden in zwei Kategorien eingeteilt – mit jeweils unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen an die Haltung und Absicherung.
Kategorie I: Als gefährlich eingestufte Hunde
Diese Hunde gelten als grundsätzlich gefährlich. Ihre Haltung ist nur mit behördlicher Genehmigung erlaubt. Dazu zählen:
Pitbull Terrier
Staffordshire Bullterrier
American Staffordshire Terrier
Bullterrier
Dogo Canario (Perro de Presa Canario)
Für Halter gelten:
Genehmigungspflicht bei der zuständigen Behörde
Leinen- und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit
Sachkundenachweis erforderlich
Verpflichtende Hundehalterhaftpflichtversicherung mit explizitem Schutz für Listenhunde
Kategorie II: Potenziell gefährliche Hunde
Diese Hunde gelten als gefährlich, sofern ihre Ungefährlichkeit nicht durch einen Wesenstest nachgewiesen wird. Typische Vertreter sind:
Rottweiler
Mastino Napoletano
Tosa Inu
Dogo Argentino
Alano
Auch für Kategorie-II-Hunde gelten zunächst strenge Auflagen:
Maulkorb- und Leinenpflicht
Sachkundenachweis
Versicherungspflicht
→ Ein positiver Wesenstest kann jedoch einzelne Auflagen entfallen lassen.
Weitere Regelungen in NRW:
Die Hundehalterhaftpflicht ist für alle Listenhunde verpflichtend
Die Versicherung muss auch Schäden durch gefährliche Hunde abdecken
Regelmäßige behördliche Kontrollen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
Teilnahme an Schulungen wird empfohlen, um den sicheren Umgang mit Listenhunden zu gewährleisten
Fazit:
In NRW ist die Haltung eines Listenhundes klar reglementiert und mit umfangreichen Pflichten verbunden. Wer einen solchen Hund halten möchte, muss nicht nur fachlich geeignet sein, sondern auch für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen. Ein verantwortungsvoller Umgang, konsequente Erziehung und rechtliche Absicherung sind dabei unerlässlich.
Rasseliste in Rheinland — Pfalz
Auch in Rheinland-Pfalz ist die Haltung von Listenhunden streng geregelt. Die Landesvorschriften orientieren sich an denen aus Nordrhein-Westfalen und unterteilen Listenhunde in zwei Gefahrenkategorien. Ziel ist es, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig eine klare gesetzliche Grundlage für Halter zu schaffen.
Kategorie 1: Als grundsätzlich gefährlich eingestufte Hunde
Zu dieser Gruppe zählen:
Pitbull Terrier
American Staffordshire Terrier
Staffordshire Bullterrier
Bullterrier
Dogo Canario (Presa Canario)
Für diese Hunde gilt:
Genehmigungspflicht durch die örtliche Behörde
Leinen- und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit
Sachkundenachweis erforderlich
Verpflichtende Hundehalterhaftpflichtversicherung mit Listenhund-Klausel
Zucht und Einfuhr in der Regel untersagt
Kategorie 2: Potenziell gefährliche Hunde (Einzelfallbewertung durch Wesenstest)
Beispiele:
Rottweiler
Dogo Argentino
Alano
Mastino Napoletano
Tosa Inu
Auch für diese Hunde gelten:
Auflagen wie Maulkorb- und Leinenpflicht
Möglichkeit der Befreiung durch einen positiven Wesenstest
Genehmigungspflicht auch hier notwendig
Nachweis über Zuverlässigkeit und Sachkunde
Zusätzliche Hinweise für Halter:
Verstöße gegen die Vorschriften können zu empfindlichen Bußgeldern führen
Behörden kontrollieren regelmäßig die Einhaltung der Auflagen
Der Besuch von Schulungen oder Fortbildungen wird ausdrücklich empfohlen
Hunde müssen klar identifizierbar sein (z. B. Mikrochip)
Wichtiger Versicherungsschutz:
In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehalterhaftpflichtversicherung verpflichtend, die speziell auf die Haltung von Listenhunden abgestimmt ist. Sie sollte insbesondere auch Schäden abdecken, die durch Missachtung von Maulkorb- oder Leinenpflicht entstehen.
Fazit:
Die Haltung eines Listenhundes in Rheinland-Pfalz setzt rechtzeitige Information, sorgfältige Vorbereitung und konsequente Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben voraus. Wer alle Auflagen erfüllt und verantwortungsvoll handelt, kann mit seinem Hund ein sicheres und harmonisches Miteinander im Alltag ermöglichen.
Rasseliste in Saarland
Im Saarland regelt die Hundeverordnung die Haltung von Listenhunden. Auch hier erfolgt eine Unterteilung in Kategorie I und Kategorie II, wobei jede Kategorie mit klaren Vorgaben und Auflagen verbunden ist.
Kategorie I: Als grundsätzlich gefährlich eingestufte Hunde
Folgende Rassen zählen dazu:
Pitbull Terrier
American Staffordshire Terrier
Staffordshire Bullterrier
Bullterrier
Für diese Hunde gilt:
Haltung nur mit behördlicher Erlaubnis
Leinen- und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit
Sachkundenachweis und Führungszeugnis des Halters erforderlich
Verpflichtende Hundehalterhaftpflichtversicherung mit Deckung für Listenhunde
Anmeldung bei der zuständigen Behörde
Kategorie II: Potenziell gefährliche Hunde mit Wesenstest-Option
Dazu gehören u. a.:
Rottweiler
Dogo Argentino
Tosa Inu
Mastino Napoletano
Alano
Hier gilt:
Haltung ebenfalls genehmigungspflichtig
Auflagen wie Leinen- und Maulkorbpflicht können durch positiven Wesenstest gelockert werden
Auch hier: Nachweispflicht über Sachkunde, Führungszeugnis und Haftpflichtversicherung
Weitere Punkte für Halter im Saarland:
Regelmäßige Kontrollen durch die Behörden
Verstöße werden mit Bußgeldern oder dem Entzug der Haltungserlaubnis geahndet
Hohe Anforderungen an Zuverlässigkeit und Verantwortung der Halter
Fazit:
Das Saarland setzt mit seiner Hundeverordnung auf ein strukturiertes System zum Schutz der Allgemeinheit. Wer einen Listenhund hält, muss sich umfassend vorbereiten, Nachweise erbringen und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Nur so lässt sich ein sicherer und verantwortungsbewusster Umgang mit diesen Hunderassen gewährleisten.
Rasseliste in Sachsen
In Sachsen ist die Regelung zu Listenhunden durch das Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) festgelegt. Anders als in vielen anderen Bundesländern unterscheidet Sachsen nicht zwischen verschiedenen Gefährlichkeitskategorien. Es gibt eine einheitliche Liste, auf der aktuell nur drei Rassen als grundsätzlich gefährlich eingestuft sind.
Listenhunde Sachsen 2025:
Bullterrier
Pit Bull
American Staffordshire Terrier
Für diese Hunde gilt landesweit eine Maulkorb- und Leinenpflicht in der Öffentlichkeit – auch in gemeinschaftlich genutzten Bereichen von Mietshäusern. Ein Freilauf ist nicht gestattet, selbst auf ausgewiesenen Hundewiesen.
Pflichten für Halter gefährlicher Hunde:
Sachkundenachweis: Theoretische und praktische Prüfung sind erforderlich.
Polizeiliches Führungszeugnis: Der Halter muss seine Zuverlässigkeit belegen.
Haftpflichtversicherung: Eine gültige Hundehalterhaftpflicht ist verpflichtend.
Weitere Auflagen:
Pro Haushalt darf nur ein gelisteter Hund gehalten werden.
Zutritt zu Kinderspielplätzen ist verboten.
Bei Anschaffung, Abgabe oder Tod des Hundes besteht Mitteilungspflicht an die zuständige Behörde.
Gefährliche Hunde außerhalb der Liste:
Auch Hunde anderer Rassen können als gefährlich eingestuft werden, wenn sie Menschen angreifen oder Tiere hetzen. In solchen Fällen greifen dieselben strengen Auflagen wie bei den offiziell gelisteten Rassen.
Fazit:
Sachsen verfolgt ein besonders restriktives Modell im Umgang mit Listenhunden. Eine Haltung ist nur unter klaren gesetzlichen Vorgaben möglich. Wer einen dieser Hunde halten möchte, sollte sich frühzeitig mit dem Ordnungsamt in Verbindung setzen und alle erforderlichen Nachweise erbringen.
Rasseliste in Sachsen — Anhalt
In Sachsen-Anhalt regelt das Hundegesetz Sachsen-Anhalts die Haltung sogenannter Listenhunde. Dabei werden bestimmte Hunderassen als potenziell gefährlich eingestuft und unterliegen besonderen gesetzlichen Auflagen. Die Regelungen dienen dem Schutz der Bevölkerung und sollen Risiken im öffentlichen Raum minimieren.
Gelistete Rassen umfassen u. a.:
Pitbull Terrier
American Staffordshire Terrier
Staffordshire Bullterrier
Bullterrier
Dogo Argentino
Mastino Napoletano
Mischlinge dieser Rassen
Wichtige Auflagen für Halter:
Anmeldung des Hundes bei der zuständigen Behörde
Hundehalterhaftpflichtversicherung mit Deckung für Listenhunde verpflichtend
Führungszeugnis des Halters
Sachkundenachweis zum Nachweis der Haltereignung
Wesenstest kann angeordnet werden, um Auflagen ggf. anzupassen oder zu lockern
Zusätzlich finden in Sachsen-Anhalt regelmäßige behördliche Kontrollen statt, um die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen. Bei Verstößen drohen Bußgelder oder der Entzug der Haltungserlaubnis.
Besonderheit:
Das Land bietet Informationsveranstaltungen und Schulungen für Listenhundhalter an. Diese sollen Wissen vermitteln, Verantwortungsbewusstsein fördern und den sicheren Umgang mit potenziell gefährlichen Hunden stärken.
Hinweis:
Die Aufnahme in die Rasseliste bedeutet nicht automatisch, dass der jeweilige Hund als gefährlich gilt. Die Einschätzung erfolgt im Zweifel individuell über einen Wesenstest, wodurch im Einzelfall auch eine Entlastung möglich ist.
Fazit:
Wer in Sachsen-Anhalt einen Listenhund halten möchte, muss sich auf klare Regeln und Prüfverfahren einstellen. Eine gute Vorbereitung, rechtliche Absicherung und verantwortungsvolles Handeln sind zentrale Voraussetzungen für eine legale und sichere Hundehaltung.
Rasseliste in Schleswig — Holstein
In Schleswig-Holstein gibt es keine pauschale Rasseliste für Listenhunde. Stattdessen wird die Gefährlichkeit eines Hundes individuell anhand seines Verhaltens beurteilt. Das bedeutet: Hunde gelten nicht automatisch wegen ihrer Rasse als gefährlich – ausschlaggebend ist, ob sie tatsächlich durch aggressives Verhalten auffallen.
Wann ein Hund als gefährlich gilt:
Ein Hund wird dann eingestuft, wenn er z. B.:
Menschen oder Tiere bedroht oder verletzt
durch aggressives Verhalten auffällt
wiederholt unkontrolliert entläuft oder gefährlich reagiert
Welche Auflagen gelten bei Gefährlichkeit:
Meldepflicht bei der zuständigen Behörde
Leinen- und Maulkorbpflicht in öffentlichen Bereichen
Sachkundenachweis des Halters
Abschluss einer speziellen Hundehalterhaftpflichtversicherung
Möglichkeit eines Wesenstests zur Einschätzung oder Entlastung
Was diese Regelung bedeutet:
Der Fokus auf das individuelle Verhalten statt auf die Rasse erlaubt eine fairere Einschätzung: Gut erzogene Hunde bleiben von Auflagen verschont – problematische Tiere hingegen werden gezielt reguliert.
Vorteile für verantwortungsvolle Halter:
Keine stigmatisierende Rasseliste
Rechtskonforme Haltung durch gutes Verhalten des Hundes möglich
Möglichkeit zur Entlastung durch positiven Wesenstest
Hinweis:
Die Behörden kontrollieren regelmäßig, ob Halter ihren Pflichten nachkommen. Verstöße gegen Maulkorbpflicht oder Meldepflicht können mit Bußgeldern belegt werden.
Fazit:
Schleswig-Holstein verfolgt einen modernen, verhaltensorientierten Ansatz, der den Charakter und die Erziehung des Hundes in den Mittelpunkt stellt. Für Halter bedeutet das mehr Freiheit – aber auch mehr Verantwortung.
Rasseliste in Thüringen
In Thüringen wurde die bisherige Rasseliste vollständig abgeschafft. Statt pauschaler Einstufungen entscheidet heute das Verhalten des einzelnen Hundes über mögliche Auflagen. Im Mittelpunkt steht der Wesenstest, mit dem geklärt wird, ob ein Hund tatsächlich ein Gefahrenpotenzial aufweist.
Wichtige Merkmale der Regelung:
Keine feste Rasseliste mehr
Beurteilung erfolgt individuell je nach Verhalten
Hunde können per Wesenstest als ungefährlich eingestuft werden
Positive Testergebnisse können von Leinen- und Maulkorbpflicht befreien
Pflichten für Halter gefährlicher Hunde:
Behördliche Genehmigung zur Haltung
Anmeldung des Hundes bei der Kommune
Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung, die auch Schäden durch gefährliche Hunde abdeckt
In der Öffentlichkeit: Maulkorb- und Leinenpflicht (sofern keine Befreiung vorliegt)
Die Abkehr von starren Rasselisten gilt als modern und tierschutzfreundlich: Statt pauschale Verbote auf Basis der Rasse steht das individuelle Verhalten des Hundes im Fokus. Das verbessert auch die Vermittlungschancen von Hunden aus dem Tierheim – da keine Vorverurteilung aufgrund der Rasse mehr stattfindet.
Fazit:
Wer in Thüringen einen Hund mit potenziellem Gefährdungspotenzial halten möchte, muss Verantwortung übernehmen, sich über die gesetzlichen Regelungen informieren und alle Nachweise rechtzeitig erbringen. Die Möglichkeit, durch einen positiven Wesenstest Auflagen zu reduzieren, schafft eine faire und gerechte Lösung für Mensch und Tier.
Optimaler Schutz für Halter von Listenhunden
Versicherungen, die Sie als Halter eines Listenhundes wirklich brauchen
Die Haltung eines Listenhundes bringt nicht nur besondere Verantwortung, sondern auch gesetzliche Auflagen mit sich. Eine leistungsstarke Hundehaftpflichtversicherung ist in vielen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben – häufig speziell mit Nachweis für Listenhunde. Ergänzend kann eine Kranken- oder OP-Versicherung für Hunde helfen, hohe Tierarztkosten abzusichern. Informieren Sie sich hier über die passenden Optionen für Ihren Hund.
Hundehalterhaftpflicht Listenhunde
In vielen Bundesländern ist die Hundehalterhaftpflicht gesetzlich verpflichtend – insbesondere für sogenannte Listenhunde. Die Versicherung muss dabei ausdrücklich auch Schäden durch Hunde gelisteter Rassen abdecken. Wichtig sind eine ausreichend hohe Deckungssumme, klare Regelungen zu Maulkorb- und Leinenpflicht sowie keine pauschalen Ausschlüsse bei Listenhunden. Wir helfen Ihnen, die passende Haftpflicht für Ihren Hund zu finden – auch bei erschwerten Bedingungen.
Hundekrankenversicherung
Listenhunde wie American Staffordshire oder Tosa Inu bringen mitunter genetisch bedingte Krankheitsrisiken mit. Eine Hundekrankenversicherung deckt ambulante und stationäre Behandlungen beim Tierarzt ab – vom Hautproblem bis zur aufwendigen OP. Achten Sie auf Anbieter, die keine Rasseausschlüsse haben und auch ältere Hunde versichern. Gerade bei häufigen Gesundheitsproblemen kann sich die Absicherung schnell rechnen.
Hunde-OP-Versicherung
Ein Kreuzbandriss, eine Magendrehung oder ein Bissunfall – Operationskosten beim Hund können leicht in den vierstelligen Bereich gehen. Eine OP-Versicherung übernimmt die Kosten für chirurgische Eingriffe und anschließende Nachbehandlungen. Viele Anbieter leisten auch bei listenpflichtigen Rassen – hier lohnt sich ein Vergleich der Tarife. Ideal für Halter, die OP-Kosten nicht aus Rücklagen stemmen möchten.
Was Listenhund-Halter zwingend beachten müssen
Pflichten für Halter von Listenhunden
Wer einen Listenhund halten möchte, muss sich auf strenge gesetzliche Vorgaben einstellen. Diese Pflichten variieren zwar je nach Bundesland, folgen aber in vielen Punkten einem einheitlichen Rahmen. Von Genehmigungen über Sachkundenachweise bis hin zur Haltung in der Öffentlichkeit – als Halter tragen Sie eine besondere Verantwortung.
Die Haltung eines Listenhundes ist in den meisten Bundesländern genehmigungspflichtig. Das bedeutet: Vor Anschaffung oder Übernahme eines Hundes, der auf einer Landesrasseliste steht, muss eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde eingeholt werden. Diese wird in der Regel nur dann erteilt, wenn der Halter volljährig ist, die erforderliche Sachkunde nachweisen kann und keine strafrechtlichen Auffälligkeiten (z. B. durch ein erweitertes Führungszeugnis) bestehen.
Ein weiterer zentraler Aspekt ist der Wesenstest. In vielen Ländern kann durch einen positiven Wesenstest die Gefährlichkeit eines Hundes widerlegt werden – insbesondere bei Rassen der Kategorie II. Das Ergebnis beeinflusst die Auflagen, beispielsweise ob Maulkorb- oder Leinenpflicht gelockert werden können.
Zudem ist die Kennzeichnungspflicht zu beachten. Listenhunde müssen meist per Mikrochip eindeutig identifizierbar sein. Auch eine Haftpflichtversicherung ist vielerorts gesetzlich vorgeschrieben – mit Nachweis, dass sie auch für gelistete Rassen gilt. Wer gegen diese Vorgaben verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen oder riskiert im schlimmsten Fall den Entzug der Haltungserlaubnis.
Darüber hinaus gelten klare Regeln im Alltag: Listenhunde müssen im öffentlichen Raum nahezu immer an der Leine geführt und mit Maulkorb gesichert werden. Einige Bundesländer erlauben Ausnahmen nur nach bestandenem Wesenstest oder im Rahmen spezieller Hundehaltergenehmigungen.
Insgesamt sind die Pflichten für Halter eines Listenhundes umfangreich und verpflichtend. Wer diese sorgfältig erfüllt, kann seinem Hund ein sicheres und artgerechtes Leben ermöglichen – und gleichzeitig Vorbehalte in der Öffentlichkeit abbauen. Eine gründliche Vorbereitung, Beratung und rechtssichere Dokumentation ist daher unerlässlich.
Klare Antworten auf häufige Fragen rund um Listenhunde
Was Sie schon immer über Listenhunde wissen wollten
Können Listenhunde trotz Rasseliste in Tierheimen adoptiert werden?
Ja, grundsätzlich ist die Adoption von Listenhunden aus Tierheimen möglich. Allerdings müssen auch hier die jeweiligen landesrechtlichen Vorgaben eingehalten werden – etwa der Nachweis der Sachkunde, eine behördliche Genehmigung sowie ggf. ein bestandener Wesenstest. Viele Tierheime unterstützen aktiv bei der Vermittlung und der Antragstellung.
Sind Listenhunde automatisch gefährlich?
Nein. Die Gefährlichkeit eines Hundes hängt nicht ausschließlich von der Rasse ab, sondern vor allem von Haltung, Erziehung und sozialem Umfeld. Einige Bundesländer – wie Thüringen – verzichten daher bewusst auf starre Rasselisten und setzen auf individuelle Gefährdungsbeurteilungen durch einen Wesenstest.
Ist eine Erziehung bei Listenhunden schwieriger?
Nicht unbedingt. Viele gelistete Rassen gelten als intelligent, lernwillig und menschenbezogen. Entscheidend ist jedoch eine konsequente, gewaltfreie und fachkundige Erziehung. Für Halter bedeutet das: Zeit, Geduld und Bereitschaft zur Weiterbildung sind unabdingbar – idealerweise in Zusammenarbeit mit erfahrenen Hundetrainern.
Was passiert, wenn ein Listenhund beißt?
Ein Beißvorfall mit einem Listenhund kann gravierende Folgen haben. Neben zivilrechtlichen Ansprüchen (z. B. Schmerzensgeld, Schadenersatz) drohen auch strafrechtliche Konsequenzen und verwaltungsrechtliche Maßnahmen wie eine sofortige Haltungsuntersagung. Eine Hundehalterhaftpflicht ist in solchen Fällen unverzichtbar.
Gibt es in Deutschland eine einheitliche Regelung zu Listenhunden?
Nein. Die Regelungen zu Listenhunden sind Ländersache. Jedes Bundesland legt selbst fest, ob es eine Rasseliste gibt, welche Rassen gelistet sind und welche Auflagen gelten. Daher sollten sich Halter immer beim örtlichen Ordnungs- oder Veterinäramt informieren, insbesondere bei Umzug oder Neuanschaffung.
Können Listenhunde bei der Hundesteuer teurer sein?
Ja. Viele Kommunen erheben für gelistete Hunde einen deutlich höheren Steuersatz – zum Teil bis zum Zehnfachen des normalen Satzes. In einigen Fällen kann ein bestandener Wesenstest oder eine nachgewiesene Unauffälligkeit jedoch zu einer steuerlichen Reduzierung führen. Auch hier gelten regionale Unterschiede.
Können Listenhunde eine Begleithundeprüfung oder ähnliche Ausbildungen ablegen?
Ja, auch Listenhunde dürfen an Begleithundeprüfungen oder sogar an Ausbildungen wie Therapiehunde- oder Rettungshundeeinsätzen teilnehmen – sofern sie charakterlich geeignet sind. Ein bestandener Wesenstest und eine seriöse Ausbildung können sogar helfen, Auflagen zu lockern oder behördliche Erlaubnisse zu erhalten.
Gibt es Versicherungen, die Listenhunde ablehnen?
Ja, einige Anbieter schließen bestimmte Rassen aus oder verlangen Zuschläge. Dennoch gibt es auf dem Markt spezialisierte Versicherer, die gezielt auch für Listenhunde Haftpflicht- und Krankenversicherungen anbieten – teils sogar ohne Einschränkungen bei der Rasse. Ein Vergleich lohnt sich besonders für Halter gelisteter Hunde.
Weitere Themen, die für Halter von Listenhunden wichtig sind
Recht, Pflichten & Gesundheit im Blick
Als Halter eines Listenhundes stehen Sie vor besonderen Anforderungen – vom Sachkundenachweis bis hin zur Gesundheitsvorsorge. Auch juristische Aspekte wie Halterhaftung oder Eigentumsschutz spielen eine Rolle. Die folgenden Themen helfen Ihnen dabei, sich gut zu orientieren und fundierte Entscheidungen zu treffen.
Sachkundenachweis
Erfahren Sie, wann und wo ein Sachkundenachweis erforderlich ist, wie Sie ihn ablegen und welche Inhalte Sie erwarten. Ein solcher Nachweis ist oft Voraussetzung für die Haltung gelisteter Rassen – besonders in Bundesländern mit Rasselisten oder individuellen Prüfungen.
Hundeführerschein
Der Hundeführerschein gewinnt zunehmend an Bedeutung – ob als gesetzliche Pflicht oder freiwilliger Nachweis. Lesen Sie, wie der Ablauf aussieht, welche Vorteile er mit sich bringt und in welchen Bundesländern er sogar verpflichtend ist.
Weitere Themen für verantwortungsvolle Hundehalter
Informativ, praxisnah, hilfreich
Diese Themen könnten Sie ebenfalls interessieren
Wenn Verhalten zur Herausforderung wird
Verhaltenstherapie bei auffälligen Hunden
Nicht jeder Hund, der einer sogenannten Listenrasse angehört, zeigt automatisch aggressives Verhalten – doch bei Auffälligkeiten kann gezielte Verhaltenstherapie entscheidend sein. Sie hilft, unerwünschtes Verhalten frühzeitig zu erkennen und sicher zu korrigieren.
Verhaltenstherapie ist ein zentrales Instrument für Halter von Hunden, die in der Öffentlichkeit durch aggressives oder unkontrolliertes Verhalten auffallen. Vor allem bei Listenhunden kann auffälliges Verhalten weitreichende Folgen haben – von behördlichen Auflagen bis hin zum Haltungsverbot. Verhaltenstherapie setzt genau dort an, wo klassische Erziehung an ihre Grenzen stößt.
Im Fokus stehen dabei individuelle Trainingspläne, die auf die Ursachen des auffälligen Verhaltens eingehen – sei es Angst, Unsicherheit, Überforderung oder frühere negative Erfahrungen. Professionelle Hundetrainer oder Verhaltenstherapeuten arbeiten dabei eng mit dem Halter zusammen, um durch konsequente und gewaltfreie Methoden eine Verhaltensänderung zu erreichen. Ziel ist es, die Mensch-Hund-Beziehung zu stärken und das Vertrauen zu fördern.
Viele Bundesländer erkennen eine erfolgreiche Verhaltenstherapie sogar als Maßnahme zur Befreiung von Auflagen wie Maulkorb- oder Leinenpflicht an – vor allem im Rahmen eines positiven Wesenstests. Für Listenhundehalter kann sie somit nicht nur zur Verbesserung der Lebensqualität beitragen, sondern auch konkrete rechtliche Vorteile bringen.
Wer frühzeitig handelt, verhindert mögliche Eskalationen, schützt Dritte – und stärkt das eigene Sicherheitsgefühl im Alltag. Die Kosten für Verhaltenstherapie sind oft individuell, können aber bei bestehenden Problemen eine lohnenswerte Investition in ein konfliktfreies Zusammenleben sein.
Was passiert bei Verstößen oder Vorfällen?
Rechtliche Konsequenzen & Gefahrenabwehrrecht
Wer einen Listenhund hält, bewegt sich in einem rechtlich sensiblen Rahmen. Bei Verstößen gegen gesetzliche Auflagen oder Vorfällen mit Personen oder anderen Tieren greifen die Regelungen des Gefahrenabwehrrechts – mit zum Teil erheblichen Folgen für Halter und Hund.
Die Haltung eines Listenhundes ist in vielen Bundesländern mit konkreten Auflagen verbunden: Leinenpflicht, Maulkorbzwang, behördliche Genehmigungen und gegebenenfalls Sachkundenachweise. Werden diese Vorschriften missachtet oder kommt es zu einem Vorfall – etwa einem Biss –, greifen die Landesgesetze zum Gefahrenabwehrrecht.
Je nach Schwere und Vorgeschichte drohen Bußgelder, Auflagenverschärfungen, behördliche Wesenstests oder im schlimmsten Fall die Einziehung des Hundes. In schwerwiegenden Fällen – etwa bei wiederholten Verstößen oder Gefährdung Dritter – kann ein Haltungsverbot ausgesprochen werden. Auch eine Strafanzeige gegen den Halter wegen fahrlässiger Körperverletzung ist möglich, wenn eine Person zu Schaden kommt.
Ein häufig unterschätzter Aspekt sind zivilrechtliche Forderungen: Hat der Hund einen Menschen verletzt oder Sachschäden verursacht, haftet der Halter in voller Höhe – auch bei Listenhunden ohne vorherige Auffälligkeit. Deshalb ist eine leistungsstarke Hundehalterhaftpflichtversicherung, die auch bei Listenhunden greift, unverzichtbar.
Zusätzlich kann das Veterinäramt – gestützt durch die Gefahrenabwehrverordnungen – weitere Maßnahmen ergreifen. Dazu zählen beispielsweise verpflichtende Verhaltensberatungen, Maulkorbauflagen auch in der Wohnung oder die Verpflichtung zur Einzelhaltung.
Listenhundehalter sollten sich ihrer rechtlichen Verantwortung stets bewusst sein. Ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Hund, die Einhaltung aller Vorschriften und ein souveränes Auftreten gegenüber Behörden sind entscheidend, um rechtliche Probleme zu vermeiden und dauerhaft ein sicheres Umfeld zu schaffen.
Zusammenfassung
Die Haltung eines Listenhundes ist in Deutschland streng geregelt – mit teils deutlichen Unterschieden je nach Bundesland. Während einige Länder mit festen Rasselisten arbeiten, setzen andere auf eine individuelle Gefährdungsbeurteilung. In jedem Fall gilt: Wer einen Listenhund hält, trägt besondere Verantwortung.
Neben der Einhaltung gesetzlicher Auflagen wie Leinenpflicht, Maulkorbzwang oder Sachkundenachweis sind auch die richtige Versicherung, Verhaltensmanagement und die Kenntnis des örtlichen Rechtsrahmens entscheidend. Ein positiver Wesenstest kann Auflagen mildern oder aufheben – Voraussetzung ist aber eine fundierte Vorbereitung und das sichere Führen des Hundes im Alltag.
Nicht zuletzt spielen Verhaltenstherapie, rechtlicher Schutz und ein klares Bewusstsein für potenzielle Konsequenzen eine wichtige Rolle. Wer frühzeitig informiert handelt, erhöht die Lebensqualität für sich und den Hund – und schützt zugleich Mitmenschen und sich selbst vor rechtlichen und finanziellen Risiken.
häufige Fragen
Darf ich mit meinem Listenhund in den Urlaub ins Ausland fahren?
Das hängt vom Zielland ab. Einige Länder – wie Dänemark oder Frankreich – verbieten die Einreise mit bestimmten Rassen oder stellen strenge Bedingungen. Informieren Sie sich daher vorab bei der zuständigen Botschaft oder über offizielle Reiseportale.
Welche Versicherung deckt Schäden durch Listenhunde ab?
Eine Hundehalterhaftpflicht ist in fast allen Bundesländern Pflicht – bei Listenhunden muss der Versicherungsschutz ausdrücklich auch für als gefährlich eingestufte Hunde gelten. Achten Sie auf klare Tarifaussagen und ausreichend hohe Deckungssummen.
Wird ein Hund automatisch zum Listenhund, wenn er aggressives Verhalten zeigt?
Nein. Die Einstufung als gefährlich erfolgt nicht automatisch. Sie kann aber durch einen Vorfall ausgelöst und durch das zuständige Ordnungsamt festgelegt werden – unabhängig von der Rasse. In solchen Fällen können dann nachträglich Auflagen verhängt werden.
Kann ich meinen Listenhund auch als Mieter halten?
Grundsätzlich ja – jedoch benötigen Sie in der Regel die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters. Selbst bei Genehmigung kann dieser besondere Bedingungen stellen, z. B. das Mitführen eines Maulkorbs im Treppenhaus oder eine Nachweispflicht für die Versicherung.