FAQ zur Zahnzusatzversicherung
Wichtige Informationen, Leistungen und häufige Anliegen im Überblick
Ob vor dem Abschluss, während der Laufzeit oder bei konkreten Behandlungen – rund um die Zahnzusatzversicherung ergeben sich für gesetzlich Versicherte zahlreiche Fragen. Welche Leistungen sind wirklich enthalten? Wann greift der Versicherungsschutz? Und was gilt es bei Antrag, Wechsel oder Zahnersatzmaßnahmen zu beachten?
Auf dieser Seite finden Sie über 90 klar beantwortete Fragen zur Zahnzusatzversicherung – fachlich geprüft, rechtlich korrekt und verständlich formuliert. Die Inhalte helfen Ihnen dabei, den passenden Tarif zu finden, Fallstricke bei der Antragstellung zu vermeiden oder bereits bestehende Verträge besser einzuordnen.
Fragen & Antworten, die Sie kennen sollten
Allgemeines & Grundlagen
Warum ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
Eine Zahnzusatzversicherung schützt Sie vor hohen Eigenanteilen beim Zahnarzt – etwa für Zahnersatz, Inlays, Implantate oder professionelle Zahnreinigung. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt oft nur einen geringen Teil der Kosten. Eine private Zusatzversicherung schließt diese Versorgungslücke und sichert langfristig Ihre Zahngesundheit.
Für wen lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?
Sie lohnt sich für alle gesetzlich Versicherten – unabhängig vom Alter –, die Wert auf eine hochwertige Zahnbehandlung legen und nicht riskieren möchten, hohe Eigenanteile selbst zu tragen. Besonders empfehlenswert ist sie bei absehbarem Zahnersatz, fehlenden Zähnen oder einem erhöhten Karies- oder Parodontose-Risiko.
Was leistet eine gute Zahnzusatzversicherung?
Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung übernimmt die Kosten für Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken, Implantate), Zahnbehandlungen (z. B. Füllungen, Wurzelbehandlungen), Kieferorthopädie (besonders bei Kindern), Prophylaxe und professionelle Zahnreinigungen. Je nach Tarif sind bis zu 100 % Erstattung möglich.
Gibt es Zahnzusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte?
Ja, die Zahnzusatzversicherung richtet sich ausschließlich an gesetzlich Krankenversicherte. Privatversicherte haben in der Regel bereits einen Zahntarif in ihrer Vollversicherung integriert.
Welche Vorteile hat eine private Zahnzusatzversicherung im Vergleich zur Regelversorgung der Krankenkasse?
Die Regelversorgung der GKV deckt nur medizinisch notwendige, wirtschaftliche Standardlösungen ab. Eine private Zahnzusatzversicherung ermöglicht Ihnen dagegen moderne, ästhetische und langlebige Lösungen – zum Beispiel vollkeramische Kronen, Implantate oder hochwertige Inlays – mit deutlich reduziertem Eigenanteil.
Wie funktioniert eine Zahnzusatzversicherung?
Nach Vertragsabschluss zahlen Sie einen monatlichen Beitrag. Sobald eine versicherte Leistung nötig wird, reichen Sie den Heil- und Kostenplan oder die Rechnung bei der Versicherung ein. Je nach Tarif erhalten Sie die vereinbarte Erstattung – oft direkt auf Ihr Konto.
Was ist der Unterschied zwischen Basis‑, Komfort‑ und Premiumtarifen?
Basistarife bieten häufig nur einfache Erstattungen (z. B. Verdopplung des Festzuschusses). Komforttarife leisten bereits umfassend für Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe. Premiumtarife übernehmen meist bis zu 100 % der Kosten und enthalten umfangreiche Leistungen für Implantate, Kieferorthopädie, hochwertige Materialien und Zusatzleistungen.
Wann sollte man eine Zahnzusatzversicherung abschließen?
Am besten, bevor Behandlungen notwendig werden. Sobald der Zahnarzt eine konkrete Maßnahme empfiehlt, gilt diese als „angeraten“ – die Versicherung übernimmt die Kosten dann nicht mehr. Ideal ist der Abschluss in jungen Jahren mit noch gesundem Gebiss – so sichern Sie sich günstige Beiträge und vollen Schutz.
Warum sind Beiträge im Alter höher?
Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko für Zahnersatz, Implantate oder Parodontosebehandlungen. Deshalb kalkulieren viele Versicherer altersabhängige Beiträge. Alternativ gibt es Tarife mit Altersrückstellungen, bei denen der Beitrag über die Jahre konstant bleibt – dafür aber anfangs etwas höher ist.
Wie funktioniert die Rückerstattung bei der Zahnzusatzversicherung?
Die Rückerstattung erfolgt, indem Sie die Rechnung nach Abschluss der Zahnbehandlung bei Ihrer Zahnzusatzversicherung einreichen. Je nach Tarif werden 50 bis 100 % der verbleibenden Kosten übernommen – abzüglich der Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Voraussetzung ist, dass die Behandlung medizinisch notwendig war und vom Tarif abgedeckt wird.
Antrag & Abschluss
Was muss ich beim Antrag auf eine Zahnzusatzversicherung beachten?
Achten Sie darauf, alle Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Bereits angeratene oder laufende Behandlungen dürfen nicht verschwiegen werden, da sonst der Versicherungsschutz gefährdet ist. Zudem sollten Sie prüfen, ob Ihr gewünschter Tarif Wartezeiten oder Summenbegrenzungen enthält.
Warum stellen Versicherer Gesundheitsfragen?
Die Gesundheitsfragen dienen der Risikoprüfung. Sie helfen dem Versicherer einzuschätzen, wie hoch das künftige Leistungsrisiko ist. Wer bereits größere Zahnschäden oder fehlende Zähne hat, kann in der Regel nur eingeschränkt oder mit Zuschlägen versichert werden. Ehrliche Angaben sind Pflicht – sonst droht im Leistungsfall eine Verweigerung der Erstattung.
Kann ich eine Zahnzusatzversicherung trotz fehlender Zähne abschließen?
Ja, das ist bei vielen Anbietern möglich. Je nach Tarif können bis zu 1–3 fehlende, nicht ersetzte Zähne mitversichert werden – meist gegen einen Beitragszuschlag. Wichtig ist, dass die Zähne im Antrag korrekt angegeben werden und noch kein Zahnersatz angeraten wurde.
Was passiert, wenn ich beim Antrag falsche Angaben mache?
Falschangaben – insbesondere zu bereits bekannten Schäden oder angeratenen Behandlungen – können im Leistungsfall zur Leistungsfreiheit führen. Der Versicherer kann den Vertrag sogar rückwirkend kündigen. Deshalb sollten Sie im Zweifel Ihre Krankenakte beim Zahnarzt anfordern, bevor Sie den Antrag stellen.
Gibt es Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen?
Ja, einige Tarife verzichten auf Gesundheitsfragen. Diese haben jedoch häufig begrenzte Leistungen, höhere Beiträge oder lange Wartezeiten. Zudem sind oft laufende oder angeratene Behandlungen ausgeschlossen. Für Personen mit problematischem Zahnstatus kann dies dennoch eine Option sein.
Ab wann gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt in der Regel mit dem im Versicherungsschein genannten Datum. Beachten Sie aber die Wartezeiten: Für Zahnbehandlungen gelten meist drei Monate Wartezeit, für Zahnersatz und Kieferorthopädie in der Regel acht Monate – es sei denn, Sie wählen einen Tarif ohne Wartezeit.
Kann ich eine Zahnzusatzversicherung kurzfristig vor einer geplanten Behandlung abschließen?
Nein. Sobald eine Behandlung durch den Zahnarzt angeraten oder dokumentiert wurde, gilt der Versicherungsfall als eingetreten. Ein nachträglicher Abschluss deckt diese Maßnahme dann nicht mehr ab. Eine Zahnzusatzversicherung sollte daher immer vorsorglich und rechtzeitig abgeschlossen werden.
Ist für den Antrag ein zahnärztlicher Befundbericht notwendig?
In der Regel nicht. Meist genügt die Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag. Nur bei bestimmten Tarifen oder wenn fehlende Zähne angegeben werden, kann ein zusätzlicher Befund oder eine Bestätigung durch den Zahnarzt erforderlich sein.
Wie finde ich den passenden Tarif für meine Bedürfnisse?
Entscheidend ist, welche Leistungen Sie konkret wünschen (z. B. Implantate, Inlays, Kieferorthopädie, Prophylaxe). Nutzen Sie Zahnzusatz-Vergleichsrechner, prüfen Sie Leistungsverzeichnisse und achten Sie auf Wartezeiten, Summenbegrenzungen, Beitragshöhe und Erstattungssätze. Lassen Sie sich bei Unsicherheiten professionell beraten.
Kann ich eine Zahnzusatzversicherung auch online abschließen?
Ja, bei den meisten Anbietern ist ein Online-Abschluss problemlos möglich. Achten Sie beim digitalen Antrag auf die vollständige und korrekte Beantwortung aller Gesundheitsfragen. Bei seriösen Anbietern erhalten Sie direkt im Anschluss Ihre Vertragsunterlagen per E‑Mail oder Post.
Leistungen & Erstattung
Welche Leistungen übernimmt eine Zahnzusatzversicherung?
Je nach Tarif werden Kosten für Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken, Implantate), Zahnbehandlungen (z. B. Füllungen, Wurzelbehandlungen), Prophylaxe (z. B. professionelle Zahnreinigung), Kieferorthopädie und Parodontosebehandlungen erstattet. Premiumtarife übernehmen bis zu 100 % der Kosten.
Werden auch Implantate von der Zahnzusatzversicherung bezahlt?
Ja, viele Tarife erstatten Implantate – oft bis zu einer bestimmten Anzahl oder innerhalb eines Höchstbetrags pro Jahr. Achten Sie auf mögliche Begrenzungen sowie auf Zusatzkosten wie Knochenaufbau oder Implantataufbauten, die separat geregelt sein können.
Übernimmt die Zahnzusatzversicherung auch Kosten für Inlays und Keramikfüllungen?
Ja, hochwertige Tarife erstatten Inlays, Onlays und vollkeramische Füllungen. Wichtig ist, dass medizinische Notwendigkeit besteht. Reine Schönheitskorrekturen werden in der Regel nicht übernommen.
Was ist mit der professionellen Zahnreinigung – wird sie bezahlt?
Viele Tarife beinhalten 1–2 professionelle Zahnreinigungen pro Jahr, teilweise mit einer festen Erstattung (z. B. 60 € pro Reinigung) oder bis zu einem Maximalbetrag pro Jahr. Manche Tarife zahlen anteilig oder in Kombination mit Bonusprogrammen.
Werden Parodontosebehandlungen erstattet?
Ja – viele Tarife übernehmen Behandlungen des Zahnhalteapparats, zum Beispiel bei Parodontitis. Die Erstattung umfasst meist professionelle Reinigung, Kürettage oder unterstützende Therapien. Wichtig: Die Behandlung muss medizinisch notwendig und nicht rein kosmetisch sein.
Gibt es eine Begrenzung der Leistungshöhe in den ersten Jahren?
Ja, fast alle Zahnzusatzversicherungen enthalten eine sogenannte Zahnstaffel. In den ersten 1–3 Jahren sind die Leistungen auf bestimmte Höchstbeträge pro Jahr begrenzt, z. B. 500 € im ersten Jahr, 1.000 € im zweiten Jahr etc. Danach entfällt die Begrenzung meist vollständig.
Was bedeutet „Erstattung nach GOZ“?
GOZ steht für „Gebührenordnung für Zahnärzte“. Versicherungen erstatten nur Leistungen, die nach der GOZ abgerechnet werden. Tarife haben oft eine Obergrenze – z. B. bis zum 3,5‑fachen Satz. Rechnet der Zahnarzt höher ab, müssen Sie den Differenzbetrag ggf. selbst tragen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für ästhetische Behandlungen wie Bleaching oder Veneers?
Reine Schönheitsbehandlungen wie Bleaching oder Veneers ohne medizinischen Grund sind nicht versichert. Nur wenn eine medizinische Indikation besteht (z. B. bei Zahnfehlstellungen, Substanzverlust), können diese Leistungen anteilig erstattet werden – abhängig vom Tarif.
Erstattet die Zahnzusatzversicherung auch Rechnungen aus dem Ausland?
Viele Anbieter erstatten auch Behandlungen im Ausland – Voraussetzung ist meist eine Vorleistung der GKV oder die Abrechnung gemäß GOZ. Details wie Höchstbeträge, Notwendigkeit eines Heil- und Kostenplans oder Einschränkungen auf EU-Länder variieren je nach Tarif.
Welche Unterlagen benötige ich für die Erstattung?
Grundsätzlich: Den Heil- und Kostenplan (vor Beginn der Behandlung), die Rechnung des Zahnarztes und ggf. eine Leistungsabrechnung der GKV. Einige Versicherer fordern auch Behandlungsberichte oder Röntgenbilder – je nach Tarif. Tipp: Vorab den HKP einreichen und bestätigen lassen.
Zahnärztliche Behandlung & Abläufe
Was ist ein Heil- und Kostenplan (HKP) und wofür wird er benötigt?
Ein HKP ist ein Behandlungs- und Kostenplan, den Ihr Zahnarzt vor größeren Maßnahmen erstellt. Er enthält alle geplanten Leistungen, deren Kosten sowie den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse. Die Zahnzusatzversicherung prüft auf dieser Basis, in welcher Höhe sie leistet. Viele Versicherer fordern ihn vor Beginn der Behandlung.
Muss ich den Heil- und Kostenplan vor der Behandlung einreichen?
Es ist dringend zu empfehlen. Zwar ist es nicht bei allen Tarifen Pflicht, aber nur durch die vorherige Einreichung erhalten Sie eine verbindliche Zusage zur Erstattung. Das gibt Planungssicherheit – insbesondere bei höheren Summen für Implantate oder Zahnersatz.
Was passiert, wenn ich einen geplanten Eingriff ohne Einreichen des HKP durchführe?
In diesem Fall erfolgt die Leistungsprüfung erst im Nachhinein. Die Erstattung kann dann geringer ausfallen oder sogar abgelehnt werden, wenn die Behandlung medizinisch nicht nachvollziehbar oder zu teuer war. Deshalb sollten Sie bei größeren Maßnahmen immer vorher Kontakt zur Versicherung aufnehmen.
Kann ich während der laufenden Behandlung den Zahnarzt wechseln?
Ein Wechsel ist grundsätzlich möglich, sollte aber gut begründet sein – etwa bei Vertrauensverlust oder Behandlungsfehlern. Viele Versicherer erwarten, dass Nachbesserungen durch den ursprünglichen Zahnarzt erfolgen. Ein unmotivierter Wechsel kann zu Leistungskürzungen führen.
Was ist eine Honorarvereinbarung und wie wirkt sie sich auf die Erstattung aus?
Wenn ein Zahnarzt höhere Sätze als üblich (über den 3,5‑fachen GOZ-Satz) abrechnet, muss mit dem Patienten vorab eine schriftliche Honorarvereinbarung getroffen werden. Viele Zahnzusatzversicherungen übernehmen Kosten nur bis zum Höchstsatz der GOZ. Alles darüber hinaus tragen Sie selbst – es sei denn, der Tarif sieht höhere Erstattungen vor.
Wie gehe ich vor, wenn ich mein Implantat verliere?
Setzen Sie sich umgehend mit Ihrer Zahnzusatzversicherung in Verbindung. In vielen Fällen gewähren Implantathersteller Garantien. Klären Sie mit Ihrem Zahnarzt, ob eine kostenlose Neuversorgung möglich ist. Ihre Versicherung prüft dann, ob ein erneuter Ersatz (ggf. inkl. Knochenaufbau) im Rahmen des Tarifes abgedeckt ist.
Muss ich Rechnungen selbst einreichen oder macht das der Zahnarzt?
In der Regel sind Sie als Versicherungsnehmer verpflichtet, Rechnungen, Belege und ggf. Leistungsnachweise selbst bei Ihrer Versicherung einzureichen. Manche Praxen unterstützen Sie dabei – eine direkte Abrechnung mit dem Versicherer erfolgt nur in Ausnahmefällen.
Was bedeutet „privatärztliche Abrechnung“ in der Zahnarztpraxis?
Privatärztliche Abrechnung bedeutet, dass der Zahnarzt nicht nach Kassentarif, sondern nach GOZ-Leistungen abrechnet. Diese Leistungen gehen häufig über das Maß der Regelversorgung hinaus und sind in der Regel nicht oder nur teilweise von der GKV abgedeckt – aber durch Ihre Zahnzusatzversicherung erstattungsfähig.
Muss mein Zahnarzt bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit die Versicherung leistet?
Ihr Zahnarzt muss approbiert sein und in Deutschland oder – bei Auslandsbehandlungen – in einem EU-Staat praktizieren. Zudem muss die Abrechnung gemäß GOZ erfolgen. Naturheilkundliche oder rein kosmetische Leistungen sind nur dann erstattungsfähig, wenn sie medizinisch notwendig und im Tarif eingeschlossen sind.
Wie lange dauert es, bis die Erstattung erfolgt?
Die Bearbeitungsdauer liegt je nach Anbieter bei etwa 5 bis 14 Werktagen. Voraussetzung ist die vollständige Einreichung aller notwendigen Unterlagen. Bei unvollständigen Angaben oder Rückfragen kann sich die Bearbeitung verzögern.
Besondere Situationen (fehlende Zähne, Prothese, Ausland, etc.)
Kann ich eine Zahnzusatzversicherung trotz fehlender Zähne abschließen?
Ja, viele Versicherer bieten Tarife an, bei denen 1 bis 3 fehlende, nicht ersetzte Zähne mitversichert werden können – meist gegen einen Beitragszuschlag. Wichtig ist, dass der Zahn im Antrag korrekt angegeben wird und die Behandlung noch nicht angeraten oder begonnen wurde.
Was passiert, wenn ich bereits eine Prothese trage?
Das hängt vom Tarif ab. Bei herausnehmbarem Zahnersatz verlangen viele Versicherer, dass die damit versorgten Zähne als fehlend angegeben werden. In manchen Fällen ist eine Versicherung trotzdem möglich, jedoch mit Ausschluss bestimmter Leistungen oder mit Zuschlägen.
Ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung nach einer Parodontosebehandlung möglich?
In vielen Fällen ja – jedoch kann die Behandlung als Vorerkrankung gelten. Einige Tarife schließen Leistungen für Parodontose aus oder setzen eine Wartezeit voraus. Achten Sie auf spezielle Ausschlüsse oder eingeschränkte Erstattungen bei chronischen Vorerkrankungen.
Was passiert, wenn ich bei Antragstellung eine laufende Behandlung verschweige?
Laufende oder angeratene Behandlungen müssen im Antrag angegeben werden. Werden sie verschwiegen, kann der Versicherer im Leistungsfall die Zahlung verweigern oder den Vertrag kündigen. Es empfiehlt sich, vor Antragstellung den aktuellen Zahnstatus durch den Zahnarzt dokumentieren zu lassen.
Kann ich eine Zahnzusatzversicherung auch im Ausland abschließen oder nutzen?
Der Abschluss ist grundsätzlich nur möglich, wenn Sie in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind. Leistungen im Ausland werden von vielen Versicherern erstattet – Voraussetzung ist meist die Abrechnung nach deutscher GOZ und ggf. eine Vorleistung der GKV. Dauerhafte Auslandsaufenthalte können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Wie ist die Regelung bei Rechnungen von ausländischen Zahnärzten?
Viele Zahnzusatzversicherungen erstatten Behandlungen im Ausland, wenn diese medizinisch notwendig sind und gemäß GOZ abgerechnet werden können. In der Regel müssen Sie die Rechnung zunächst selbst zahlen und anschließend bei der Versicherung einreichen – mit deutscher Übersetzung und Zahlungsnachweis.
Ich habe bereits eine Ablehnung von einem Versicherer erhalten – kann ich trotzdem noch versichert werden?
Ja. Es gibt Versicherer, die flexiblere Annahmerichtlinien haben oder auf bestimmte Gesundheitsfragen verzichten. Eine frühere Ablehnung bedeutet nicht automatisch, dass kein Versicherungsschutz mehr möglich ist – lassen Sie sich im Zweifel individuell beraten.
Was passiert mit meiner Zahnzusatzversicherung, wenn ich die Krankenkasse wechsle?
Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse hat in der Regel keinen Einfluss auf Ihre private Zahnzusatzversicherung. Der Vertrag bleibt bestehen – informieren Sie jedoch Ihre Versicherung über den Kassenwechsel, damit es nicht zu Verzögerungen bei der Leistungsabrechnung kommt.
Anbieterbezogene Fragen
Welche Leistungen bietet die Allianz Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz?
Die Allianz Zahnzusatzversicherung übernimmt – je nach Tarif – bis zu 100 % der Kosten für Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Implantate. Besonders im Premiumtarif profitieren Sie von umfassendem Schutz ohne Wartezeit.
Was übernimmt die Barmenia Zahnzusatzversicherung bei professioneller Zahnreinigung?
Die Barmenia erstattet je nach Tarif bis zu 100 € jährlich für professionelle Zahnreinigungen. Die Leistung ist oft ab Vertragsbeginn nutzbar – teilweise auch ohne Wartezeit.
Deckt die Concordia Zahnzusatzversicherung auch kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern ab?
Ja, die Concordia übernimmt kieferorthopädische Maßnahmen bei Kindern – auch in den KIG-Stufen 1–2 – mit festen Höchstbeträgen je Kiefer. In höheren KIG-Stufen erfolgt eine Erstattung unbegrenzt im Rahmen der Tarifbedingungen.
Leistet die Bayerische Zahnzusatzversicherung auch im Ausland?
Ja, die Bayerische bietet weltweiten Versicherungsschutz, sofern Sie Mitglied einer deutschen Krankenkasse sind. Die Leistungen werden gemäß deutscher Gebührenordnung (GOZ) abgerechnet.
Was bedeutet „erstattungsfähige Aufwendungen“ bei der Hallesche Zahnzusatzversicherung?
Die Hallesche erstattet Aufwendungen bis zum 3,5‑fachen Satz der GOZ. Wird dieser überschritten, muss die Differenz vom Patienten getragen werden, sofern keine abweichenden Regelungen im Tarif gelten.
Welche Leistungen sind bei der HanseMerkur Zahnzusatzversicherung für Kinder enthalten?
Die HanseMerkur bietet für Kinder Tarife mit Erstattung für Kieferorthopädie, Zahnbehandlungen und professionelle Zahnreinigung – je nach Tarif bis zu festgelegten Höchstbeträgen pro Jahr.
Was deckt die Janitos Zahnzusatzversicherung bei Zahnbehandlungen ab?
Die Janitos übernimmt je nach Tarif Leistungen für hochwertige Zahnfüllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlungen sowie Prophylaxe – in der Regel ab Vertragsbeginn.
Wie erfolgt die Leistungsabrechnung bei der Münchener Verein Zahnzusatzversicherung?
Der Münchener Verein leistet – je nach Tarif – bis zu 100 % für Zahnersatz. Falls keine Vorleistung der GKV erfolgt, rechnet der Versicherer fiktiv mit einem Pauschalwert (z. B. 35 %) und übernimmt den verbleibenden Eigenanteil.
Werden von der UKV auch Schienen oder Aufbissbehelfe übernommen?
Ja, die UKV Zahnzusatzversicherung erstattet – je nach Tarif – bis zu 90 % der Kosten für Schienen, sofern diese medizinisch notwendig sind und nicht im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung stehen.
Was übernimmt die R+V Zahnzusatzversicherung bei Implantaten?
Die R+V bietet je nach Tarif umfangreiche Leistungen für Implantate – inklusive Knochenaufbau, Aufbauten und Laborkosten – meist mit bis zu 100 % Erstattung im Premiumsegment.
Wie hoch leistet die Deutsche Familienversicherung bei Zahnersatz?
Die DFV Zahnzusatzversicherung erstattet bis zu 100 % der Gesamtkosten – inklusive Laborkosten und Mehrleistungen – und verzichtet bei vielen Tarifen auf Wartezeiten.
Bietet die LKH eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung?
Ja, die LKH bietet Tarife ohne Wartezeit an, bei denen sofort nach Vertragsbeginn erste Leistungen z. B. für Zahnreinigung oder kleinere Behandlungen in Anspruch genommen werden können – im Rahmen der Zahnstaffel.
Was deckt die SDK bei Erkrankungen der Mundschleimhaut ab?
Die SDK Zahnzusatzversicherung erstattet – je nach Tarif – bis zu 100 % der Kosten für Behandlungen am Zahnhalteapparat, wie z. B. bei Parodontose oder Entzündungen der Mundschleimhaut.
Leistet die ERGO Zahnzusatzversicherung auch bei hochwertigen Füllungen?
Die ERGO übernimmt – je nach Tarif – bis zu 100 % der Kosten für Kunststofffüllungen und hochwertige Kompositfüllungen, wenn diese medizinisch notwendig sind.
Gibt es bei der Gothaer Zahnzusatzversicherung Begrenzungen bei Implantaten?
Die Gothaer erstattet Implantate ohne feste Begrenzung der Anzahl – abhängig vom Tarif und der medizinischen Notwendigkeit. Auch Begleitmaßnahmen wie Knochenaufbau können übernommen werden.
Welche Leistungen deckt die Continentale Zahnzusatzversicherung im Premiumtarif ab?
Im Premiumtarif der Continentale sind Leistungen für Zahnersatz, Zahnbehandlung, Prophylaxe und Kieferorthopädie mit bis zu 100 % abgedeckt – oft ohne Wartezeit und mit hoher jährlicher Erstattungsgrenze.
Was leistet die Württembergische Zahnzusatzversicherung bei augmentativen Maßnahmen?
Die Württembergische übernimmt – je nach Tarif – auch Kosten für Knochenaufbau und andere vorbereitende Maßnahmen bei Implantaten – inklusive Labor- und Materialkosten.
Wie flexibel ist die Nürnberger Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen?
Die Nürnberger bietet Tarife, bei denen bis zu 3 fehlende Zähne mitversichert werden können – gegen Beitragszuschlag. Wichtig: Der Versicherungsschutz beginnt nicht rückwirkend für bereits angeratene Maßnahmen.
Welche Besonderheit bietet Signal Iduna bei der Zahnzusatzversicherung?
Signal Iduna bietet Kombi-Tarife mit Leistungen für Zahnbehandlung, Sehhilfen und Heilpraktiker – eine seltene Kombination, die besonders für ganzheitlich denkende Versicherte interessant ist.
Wie umfangreich sind die Leistungen der Inter Zahnzusatzversicherung bei Zahnersatz?
Die Inter bietet je nach Tarif 80–100 % Erstattung für Zahnersatz – einschließlich Vollkeramikkronen, Implantaten und Zusatzleistungen wie Voruntersuchungen oder digitale Abformung.
Deckt Astra Zahnzusatzversicherung auch Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsenen?
Die Astra übernimmt – je nach Tarif – kieferorthopädische Leistungen auch bei Erwachsenen, sofern eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Die Erstattung ist meist auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Wie leistet die ARAG Zahnzusatzversicherung bei Funktionsanalyse und Schienentherapie?
Die ARAG übernimmt – je nach Tarif – bis zu 100 % der Kosten für Funktionsanalysen und vorbereitende Maßnahmen wie Schienentherapie. Spezielle Schienen wie DROS oder DIR sind jedoch meist ausgeschlossen.
Tarifauswahl, Wechsel & Kombination
Wie wähle ich den passenden Tarif bei einer Zahnzusatzversicherung?
Achten Sie bei der Tarifwahl auf die Erstattungshöhe für Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe. Wichtige Kriterien sind: Leistung für Implantate, Inlays, professionelle Zahnreinigung, Wartezeiten, Zahnstaffel, Beitragsstabilität und vorhandene Vorerkrankungen. Vergleichen Sie mehrere Tarife sorgfältig und lassen Sie sich im Zweifel beraten.
Was bedeutet Zahnstaffel und wie wirkt sie sich auf die Leistungen aus?
Die Zahnstaffel begrenzt die maximale Erstattung in den ersten Versicherungsjahren. Beispielsweise: 500 € im 1. Jahr, 1.000 € im 2. Jahr usw. Ab dem vierten oder fünften Jahr entfällt die Begrenzung meist. Sie dient dem Schutz des Kollektivs vor hohen Anfangskosten.
Kann ich meinen Tarif später aufstocken oder wechseln?
Ein Wechsel der Zahnzusatzversicherung oder eine Aufstockung ist möglich – jedoch nur, wenn keine angeratene oder laufende Behandlung vorliegt. Bei einem Wechsel beginnen Wartezeiten und Zahnstaffel häufig von neuem. Prüfen Sie die neuen Bedingungen genau, bevor Sie kündigen oder wechseln.
Gibt es Kombitarife mit Zusatzleistungen wie Sehhilfen oder Naturheilkunde?
Ja, einige Anbieter – z. B. Signal Iduna – bieten Kombitarife mit Leistungen für Zahn, Sehhilfen, Heilpraktiker oder alternative Medizin. Solche Pakete können sinnvoll sein, wenn Sie auch in anderen Bereichen ergänzende Leistungen wünschen.
Was passiert mit der Zahnstaffel bei einem Versichererwechsel?
Die Zahnstaffel wird nicht übernommen. Ein neuer Vertrag beginnt in der Regel wieder mit den Begrenzungen für die ersten Jahre. Deshalb lohnt sich ein Wechsel nur, wenn langfristig bessere Leistungen erzielt werden – und keine Behandlung bereits angeraten ist.
Lohnt sich der Wechsel von einem Altvertrag in einen neuen Tarif?
Ein Wechsel kann sinnvoll sein, wenn der neue Tarif bessere Leistungen bietet oder auf Wartezeiten verzichtet. Prüfen Sie jedoch, ob bereits eine Behandlung angeraten wurde – in diesem Fall wäre der Wechsel nachteilig, da der neue Versicherer nicht leistet.
Können mehrere Zahnzusatzversicherungen gleichzeitig abgeschlossen werden?
Rein rechtlich ja – praktisch aber selten sinnvoll. Die Versicherer erstatten gemeinsam maximal bis zu 100 % der Kosten. Eine Doppelversicherung kann zu komplexen Abrechnungen führen. Besser ist ein starker Einzelvertrag mit hohem Leistungsumfang.
Gibt es besondere Tarife für bestimmte Berufsgruppen oder Altersklassen?
Einige Anbieter haben spezielle Angebote für Beamte, Studierende oder Senioren. Diese Tarife sind oft auf typische Bedürfnisse zugeschnitten – z. B. schnelle Leistungen ohne Wartezeit oder Beitragsstabilität im Alter. Ein Vergleich lohnt sich.
Muss ich meine Zahnzusatzversicherung kündigen, wenn ich in eine private Krankenversicherung wechsle?
Ja. Mit dem Wechsel in eine PKV entfällt die Notwendigkeit für eine Zahnzusatzversicherung, da Zahnersatz und ‑behandlungen dann im Rahmen der Vollversicherung abgedeckt sind. Informieren Sie Ihren Zusatzversicherer rechtzeitig über den Statuswechsel.
Fachbegriffe (GOZ, Regelversorgung, Honorar, etc.)
Was bedeutet Regelversorgung bei Zahnersatz?
Die Regelversorgung ist die von der gesetzlichen Krankenkasse definierte Standardbehandlung. Sie berücksichtigt Wirtschaftlichkeit und ausreichende Versorgung – z. B. eine einfache Metallkrone statt einer ästhetischen Keramikkrone. Zahnzusatzversicherungen ermöglichen Ihnen höherwertige Alternativen mit geringem Eigenanteil.
Was ist ein Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse?
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt einen festen Betrag zur Regelversorgung – unabhängig davon, für welche Behandlungsmethode Sie sich entscheiden. Wählen Sie eine höherwertige Versorgung, tragen Sie die Mehrkosten selbst – oder erhalten diese anteilig von der Zahnzusatzversicherung erstattet.
Wie funktioniert das Bonusheft beim Zahnarzt?
Das Bonusheft dokumentiert Ihre jährlichen Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt. Wer fünf Jahre lückenlos zur Kontrolle geht, erhält 20 % mehr Festzuschuss, bei zehn Jahren 30 %. Viele Zahnzusatzversicherungen honorieren dies ebenfalls mit höherer Erstattung.
Was bedeutet „fiktive Vorleistung der GKV“?
Wenn die gesetzliche Krankenkasse nichts leistet (z. B. bei Privatbehandlungen), rechnen manche Zahnzusatzversicherungen eine fiktive GKV-Leistung an – meist 30–40 %. Der verbleibende Betrag wird dann prozentual laut Tarif erstattet. Diese Regelung ist tarifabhängig.
Was sind Steigerungssätze in der GOZ-Abrechnung?
Zahnärzte dürfen den sogenannten „Einfachsatz“ der GOZ – je nach Aufwand und Schwierigkeit – steigern. Üblich sind Sätze zwischen 1,0 und 3,5. Einige Zahnzusatzversicherungen erstatten nur bis zum 2,3- oder 3,5‑fachen Satz. Eine höhere Abrechnung muss schriftlich vereinbart werden (Honorarvereinbarung).
Was bedeutet „erstattungsfähige Aufwendungen“ in der Zahnzusatzversicherung?
Erstattungsfähig sind nur Leistungen, die medizinisch notwendig, nach GOZ abrechenbar und im Tarif enthalten sind. Wenn ein Zahnarzt über die GOZ hinaus abrechnet (z. B. 5,0‑facher Satz), zahlen Versicherungen oft nur bis zum tariflich vereinbarten Höchstwert.
Was ist der Unterschied zwischen Standardversorgung und Privatleistung beim Zahnarzt?
Standardversorgung entspricht der Regelversorgung der GKV (z. B. Amalgamfüllung). Privatleistungen sind höherwertige Alternativen wie Kompositfüllungen oder vollkeramische Kronen. Ohne Zahnzusatzversicherung müssen Sie diese Leistungen meist selbst bezahlen.
Wie läuft die Abrechnung: Schickt der Zahnarzt die Rechnung direkt zur Versicherung?
In der Regel nicht. Sie erhalten die Rechnung vom Zahnarzt und reichen diese selbst bei Ihrer Zahnzusatzversicherung ein. Manche Praxen helfen bei der Abwicklung, aber eine direkte Abrechnung erfolgt nur in Ausnahmefällen.
Was ist eine Honorarvereinbarung?
Wenn ein Zahnarzt den Höchstsatz der GOZ (3,5‑fach) überschreiten will, muss er mit Ihnen eine schriftliche Honorarvereinbarung abschließen. Diese muss begründet und vor Behandlungsbeginn unterzeichnet werden. Ohne diese Vereinbarung darf nicht höher abgerechnet werden.
Welche Rolle spielt die GOZ bei der Erstattung durch die Zahnzusatzversicherung?
Die GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) legt die Abrechnungsgrundlage für privatärztliche Leistungen fest. Zahnzusatzversicherungen erstatten in der Regel nur GOZ-konforme Leistungen – häufig begrenzt auf bestimmte Steigerungssätze (z. B. 2,3- oder 3,5‑fach).
Familie, Kinder & Altersgruppen
Gibt es eine Zahnzusatzversicherung für Kinder?
Ja, mehrere Anbieter bieten spezielle Tarife für Kinder an – insbesondere zur Absicherung kieferorthopädischer Behandlungen wie Zahnspangen. Zusätzlich werden auch Leistungen für Prophylaxe, Füllungen und Zahnbehandlungen übernommen. Ein früher Abschluss lohnt sich, bevor erste Behandlungen angeraten werden.
Ab welchem Alter kann man eine Zahnzusatzversicherung für Kinder abschließen?
Einige Versicherer ermöglichen den Abschluss ab dem 3. Lebensjahr, wenige sogar früher. Sinnvoll ist ein Abschluss spätestens ab dem 5. Lebensjahr, da kieferorthopädische Maßnahmen häufig ab dem Grundschulalter notwendig werden. Bereits angeratene Maßnahmen sind nicht mehr versicherbar.
Gibt es Nachlässe, wenn mehrere Familienmitglieder versichert werden?
In der privaten Zusatzversicherung gibt es keine klassische Familienversicherung wie in der GKV. Jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Vertrag. Manche Anbieter gewähren jedoch Rabatte, wenn mehrere Verträge gleichzeitig abgeschlossen werden – z. B. bei Kindern oder Ehepartnern.
Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung auch im höheren Alter?
Ja, auch Senioren können von einer Zahnzusatzversicherung profitieren – insbesondere bei drohendem Zahnersatzbedarf. Allerdings steigen die Beiträge mit dem Eintrittsalter, und fehlende oder ersetzte Zähne können den Leistungsumfang einschränken. Ein früher Abschluss bringt Vorteile.
Können auch Großeltern ihre Enkel versichern?
Ja, sofern der Versicherungsnehmer die Beiträge übernimmt und das Kind bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, kann auch ein Großelternteil einen Vertrag abschließen. Die Versicherungsunterlagen laufen in der Regel dennoch auf den Namen des Kindes.