Ster­be­geld­ver­si­che­rung – Bestat­tungs­kos­ten recht­zei­tig absi­chern

Sor­gen Sie finan­zi­ell vor und ent­las­ten Sie Ihre Ange­hö­ri­gen im Todes­fall

Rote Rose liegt auf einem dunklen Sarg mit goldener Kreuzverzierung, unscharfer Hintergrund, Symbol für Abschied und Erinnerung

Eine wür­di­ge Bestat­tung ist nicht nur eine Fra­ge des per­sön­li­chen Abschieds, son­dern oft auch der finan­zi­el­len Mög­lich­kei­ten. Die Kos­ten für eine Beer­di­gung lie­gen heu­te schnell im vier­stel­li­gen Bereich – und wer­den meist von den Ange­hö­ri­gen getra­gen. Wer vor­sor­gen will, kann mit einer Ster­be­geld­ver­si­che­rung recht­zei­tig Klar­heit schaf­fen: für sich selbst und für die Fami­lie. Doch wel­che Ver­si­che­rung passt zu Ihrem Bedarf? Was kos­tet eine Ster­be­geld­ver­si­che­rung wirk­lich? Und lohnt sich der Abschluss in jedem Fall?

Wir zei­gen Ihnen, wie Sie sich gezielt absi­chern, wor­auf Sie bei Tarif­wahl und War­te­zei­ten ach­ten soll­ten – und wie Sie mit einem Ver­gleich bis zu 30 % spa­ren kön­nen.

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Das Wich­tigs­te im Über­blick

Wel­che Tarif­art passt zu Ihrer Lebens­si­tua­ti­on?

Ster­be­geld­ver­si­che­rung im Ver­gleich: Mit oder ohne Gesund­heits­prü­fung?

Nicht jede Ster­be­geld­ver­si­che­rung funk­tio­niert gleich – und nicht jeder Tarif ist für jede Lebens­si­tua­ti­on geeig­net. Ob mit Gesund­heits­prü­fung, ohne Fra­gen zur Gesund­heit oder mit sofor­ti­gem Schutz: Die Wahl hängt von Ihrem Alter, Ihrer gesund­heit­li­chen Ver­fas­sung und dem gewünsch­ten Leis­tungs­be­ginn ab. Wir zei­gen Ihnen, wel­che Tarif­art zu Ihnen passt – und wor­auf Sie beim Ver­gleich unbe­dingt ach­ten soll­ten.

Wer sich in einem guten gesund­heit­li­chen Zustand befin­det, pro­fi­tiert bei einer Ster­be­geld­ver­si­che­rung mit Gesund­heits­prü­fung meist von güns­ti­ge­ren Bei­trä­gen. Die Ver­si­che­rer prü­fen dabei aktu­el­le und ver­gan­ge­ne Erkran­kun­gen. Fällt die Prü­fung posi­tiv aus, besteht ab dem ers­ten Tag vol­ler Ver­si­che­rungs­schutz – auch bei plötz­li­chem Tod. Die­ser Tarif eig­net sich für Per­so­nen bis ca. 70 Jah­re ohne schwer­wie­gen­de Vor­er­kran­kun­gen.

Vor­tei­le:

  • Sofor­ti­ger Ver­si­che­rungs­schutz ohne War­te­zeit

  • Meist deut­lich nied­ri­ge­re Monats­bei­trä­ge

  • Höhe­re Ver­si­che­rungs­sum­men mög­lich

  • Beson­ders attrak­tiv für gesun­de Antrag­stel­ler

Die­se Vari­an­te ver­zich­tet kom­plett auf Fra­gen zur Gesund­heit. Dafür gilt in der Regel eine War­te­zeit von 24 bis 36 Mona­ten, bevor im Todes­fall die vol­le Leis­tung aus­ge­zahlt wird. Tritt der Todes­fall vor­her ein, wird meist nur der ein­ge­zahl­te Betrag oder ein redu­zier­ter Anteil erstat­tet. Ide­al für Men­schen mit Vor­er­kran­kun­gen, älte­re Antrag­stel­ler oder alle, die kei­ne Gesund­heits­da­ten preis­ge­ben möch­ten.

Vor­tei­le:

  • Abschluss auch bei Vor­er­kran­kun­gen mög­lich

  • Kei­ne Anga­be von Dia­gno­sen oder Medi­ka­men­ten

  • Meist bis ins hohe Alter (bis 85 Jah­re) abschließ­bar

  • Unkom­pli­zier­ter Antrags­pro­zess

Eini­ge Anbie­ter kom­bi­nie­ren Sofort­schutz mit Gesund­heits­prü­fung – und ermög­li­chen so eine Absi­che­rung inner­halb weni­ger Tage. Bei erfolg­rei­cher Prü­fung beginnt der Ver­si­che­rungs­schutz sofort oder nach sehr kur­zer Zeit. Die­se Tari­fe eig­nen sich für Men­schen mit drin­gen­dem Absi­che­rungs­be­darf, etwa vor Rei­sen oder geplan­ten Ope­ra­tio­nen.

Vor­tei­le:

  • Schnel­ler Beginn der Absi­che­rung

  • Geeig­net für aku­te Absi­che­rungs­wün­sche

  • Finan­zi­el­le Sicher­heit auch bei kurz­fris­ti­gem Todes­fall

  • Oft als Zusatz­op­ti­on bei klas­si­schen Tari­fen buch­bar

Die Ster­be­geld­ver­si­che­rung zahlt im Todes­fall eine zuvor fest­ge­leg­te Ver­si­che­rungs­sum­me aus. Die­se kann zur Deckung aller Bestat­tungs­kos­ten ver­wen­det wer­den – vom Sarg über die Trau­er­fei­er bis hin zur Grab­pfle­ge. In man­chen Tari­fen kön­nen auch Zusatz­leis­tun­gen ent­hal­ten sein, etwa Über­füh­run­gen, Bestat­tungs­or­ga­ni­sa­ti­on oder ein welt­wei­ter Schutz bei Tod im Aus­land. Die Aus­zah­lung erfolgt ent­we­der an die Ange­hö­ri­gen oder direkt an das beauf­trag­te Bestat­tungs­un­ter­neh­men.

Leis­tungs­über­sicht (je nach Tarif):

  • Aus­zah­lung der Ver­si­che­rungs­sum­me im Todes­fall

  • Dop­pel­te Leis­tung bei Unfall­tod (optio­nal)

  • Finan­zie­rung von Erd- oder Feu­er­be­stat­tung

  • Unter­stüt­zung bei For­ma­li­tä­ten & Grab­pfle­ge

  • Über­füh­rungs­kos­ten im In- und Aus­land

  • Bei­trags­be­frei­ung bei län­ge­rer Lauf­zeit mög­lich

War­um früh­zei­ti­ge Pla­nung den Unter­schied macht

Ster­be­geld­ver­si­che­rung: Ent­las­tung für die Fami­lie im Trau­er­fall

Ein Todes­fall kommt oft plötz­lich – und hin­ter­lässt nicht nur emo­tio­na­le, son­dern auch finan­zi­el­le Belas­tun­gen. Bestat­tung, Grab­stein, Trau­er­fei­er: Die Kos­ten sum­mie­ren sich schnell. Wer früh vor­sorgt, schützt sei­ne Ange­hö­ri­gen vor unge­plan­ten Aus­ga­ben. Eine Ster­be­geld­ver­si­che­rung über­nimmt die­se Ver­ant­wor­tung und sorgt dafür, dass im Ernst­fall alles gere­gelt ist.

Die meis­ten Men­schen möch­ten ihre Fami­lie im Todes­fall nicht mit orga­ni­sa­to­ri­schen oder finan­zi­el­len Fra­gen belas­ten. Doch ohne eine recht­zei­ti­ge Vor­sor­ge sehen sich Ange­hö­ri­ge häu­fig mit hohen Bestat­tungs­kos­ten kon­fron­tiert – im Schnitt 6.000 bis 10.000 Euro, abhän­gig von Regi­on, Grab­art und Umfang der Trau­er­fei­er. In die­ser Aus­nah­me­si­tua­ti­on fehlt vie­len nicht nur der emo­tio­na­le Halt, son­dern auch die Zeit und das Geld, um alle offe­nen Punk­te zu klä­ren.

Eine Ster­be­geld­ver­si­che­rung schafft hier Sicher­heit: Sie zahlt im Todes­fall eine vor­her fest­ge­leg­te Ver­si­che­rungs­sum­me aus, mit der die Bestat­tungs­kos­ten ganz oder teil­wei­se gedeckt wer­den kön­nen. Damit wird nicht nur das finan­zi­el­le Risi­ko redu­ziert, son­dern auch die Orga­ni­sa­ti­on ent­las­tet – denn vie­le Tari­fe bie­ten zusätz­li­che Ser­vices wie Über­füh­run­gen, Bera­tung bei der Bestat­tungs­pla­nung oder sogar die direk­te Aus­zah­lung an das Bestat­tungs­un­ter­neh­men.

Ins­be­son­de­re für Men­schen ohne Rück­la­gen, Allein­ste­hen­de oder älte­re Ver­si­cher­te ist die­se Vor­sor­ge­form sinn­voll. Auch wer kei­ne Kin­der oder engen Ange­hö­ri­gen hat, kann sicher­stel­len, dass die eige­ne Beer­di­gung wür­de­voll und nach den eige­nen Wün­schen erfolgt – ohne dass Drit­te die Kos­ten über­neh­men müs­sen. Ein wei­te­rer Vor­teil: Die Bei­trä­ge sind plan­bar und las­sen sich indi­vi­du­ell auf Alter, Gesund­heits­sta­tus und gewünsch­te Ver­si­che­rungs­sum­me abstim­men.

Die Ster­be­geld­ver­si­che­rung ist somit weit mehr als eine rei­ne Kos­ten­über­nah­me – sie ist Aus­druck von Ver­ant­wor­tung, Weit­sicht und Rück­sicht gegen­über den Men­schen, die zurück­blei­ben.

Bei­trag, Lauf­zeit, Gesund­heits­fra­gen – das beein­flusst die Kos­ten

Was kos­tet eine Ster­be­geld­ver­si­che­rung – und wovon hängt der Bei­trag ab?

Die Bei­trä­ge einer Ster­be­geld­ver­si­che­rung unter­schei­den sich je nach Tarif, Alter und gewünsch­ter Ver­si­che­rungs­sum­me teils deut­lich. Auch die Fra­ge, ob eine Gesund­heits­prü­fung erfolgt oder ob Sofort­schutz gewünscht ist, wirkt sich auf die Bei­trags­hö­he aus. Wir zei­gen, wel­che Fak­to­ren ent­schei­dend sind – und wie sich der Bei­trag opti­mie­ren lässt.

Die Kos­ten einer Ster­be­geld­ver­si­che­rung set­zen sich aus meh­re­ren Ein­fluss­fak­to­ren zusam­men. Ent­schei­dend ist zunächst die gewähl­te Ver­si­che­rungs­sum­me, also der Betrag, der im Todes­fall aus­ge­zahlt wer­den soll. Üblich sind Sum­men zwi­schen 5.000 und 15.000 Euro, teil­wei­se auch bis 30.000 Euro. Je höher der gewünsch­te Betrag, des­to höher fällt der monat­li­che Bei­trag aus.

Ein wei­te­rer zen­tra­ler Fak­tor ist das Ein­tritts­al­ter: Je jün­ger Sie beim Abschluss sind, des­to güns­ti­ger ist die Prä­mie. Wer mit 40 Jah­ren ein­steigt, zahlt meist deut­lich weni­ger als jemand mit 65. Auch die Lauf­zeit der Bei­trags­zah­lung spielt eine Rol­le. Man­che Tari­fe ver­lan­gen Bei­trä­ge bis zum Tod, ande­re nur bis zu einem bestimm­ten Alter – etwa 85 oder 90 Jah­re.

Hin­zu kommt die Fra­ge nach der Gesund­heits­prü­fung. Tari­fe ohne Gesund­heits­fra­gen ermög­li­chen den Abschluss auch bei Vor­er­kran­kun­gen, sind aber meist mit höhe­ren Bei­trä­gen und län­ge­ren War­te­zei­ten ver­bun­den. Bei Ange­bo­ten mit Gesund­heits­prü­fung beginnt der Schutz sofort, die Bei­trä­ge sind in der Regel güns­ti­ger – dafür kann eine Ableh­nung bei bestimm­ten Dia­gno­sen erfol­gen.

Zudem beein­flusst die Zah­lungs­wei­se die Gesamt­kos­ten. Wer sich für eine Ein­mal­zah­lung ent­schei­det, zahlt zwar auf einen Schlag mehr, kann aber über die Lauf­zeit betrach­tet spa­ren. Monats- oder Jah­res­ra­ten bie­ten hin­ge­gen mehr Fle­xi­bi­li­tät.

Eine sorg­fäl­ti­ge Tarif­aus­wahl zahlt sich also aus – ins­be­son­de­re durch einen Ver­gleich ver­schie­de­ner Anbie­ter, der Unter­schie­de bei Bei­trag, Leis­tung und War­te­zeit deut­lich macht. Mit einem pas­sen­den Tarif las­sen sich die Kos­ten nach­hal­tig redu­zie­ren, ohne auf den gewünsch­ten Schutz zu ver­zich­ten.

Wei­te­re Mög­lich­kei­ten zur finan­zi­el­len Vor­sor­ge im Todes­fall

Ster­be­geld­ver­si­che­rung im Kon­text: Die­se Alter­na­ti­ven soll­ten Sie ken­nen

Die Ster­be­geld­ver­si­che­rung ist eine bewähr­te Form der Vor­sor­ge – aber nicht die ein­zi­ge. Je nach Lebens­si­tua­ti­on kann auch eine Todes­fall­ver­si­che­rung oder Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung sinn­voll sein. Eben­so gibt es spe­zi­el­le Ange­bo­te zur Beer­di­gungs­ab­si­che­rung. Wir zei­gen Ihnen drei rele­van­te Alter­na­ti­ven und erklä­ren, wor­in sich die Pro­duk­te unter­schei­den.

Todes­fall­ver­si­che­rung
Trauernde Familie bei einer Beerdigung – tröstende Umarmung im Vordergrund. Symbol für emotionale Absicherung durch Todesfallversicherung.

Die Todes­fall­ver­si­che­rung ist ein fle­xi­bler Ober­be­griff für ver­schie­de­ne Absi­che­rungs­for­men – von der klas­si­schen Ster­be­geld­ver­si­che­rung bis hin zur Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung. Wer sich einen umfas­sen­den Über­blick ver­schaf­fen möch­te, fin­det hier eine fun­dier­te Ein­füh­rung in alle wich­ti­gen Vari­an­ten.

Beer­di­gungs­ver­si­che­rung
Junges Mädchen auf einem Friedhof legt eine Blume auf ein Grab – Symbolbild für Beerdigung, Vorsorge und den Wert frühzeitiger Absicherung.

Die Beer­di­gungs­ver­si­che­rung ist spe­zi­ell dar­auf aus­ge­rich­tet, die Kos­ten einer wür­de­vol­len Bestat­tung zu decken. Sie bie­tet schnel­le Aus­zah­lung, kla­re Leis­tun­gen und eig­net sich beson­ders für Men­schen ohne Rück­la­gen.

Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung
Lächelnde Familie mit Mutter, Vater und Tochter liegt auf dem Teppich und streckt lachend die Hände in Richtung Kamera – Symbol für Geborgenheit.

Eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung zahlt im Todes­fall eine fes­te Sum­me an die Hin­ter­blie­be­nen – unab­hän­gig von Bestat­tungs­kos­ten. Sie ist ide­al, um Ehe­part­ner, Kin­der oder Kre­di­te abzu­si­chern. Was Sie dar­über wis­sen soll­ten, erfah­ren Sie hier.

Wann lohnt sich eine Alter­na­ti­ve zur Ster­be­geld­ver­si­che­rung?

Ster­be­geld­ver­si­che­rung im Ver­gleich – und wann sich ande­re Vor­sor­ge­for­men loh­nen

Nicht für jeden ist die Ster­be­geld­ver­si­che­rung die opti­ma­le Lösung. Wer Hin­ter­blie­be­ne finan­zi­ell absi­chern oder Ver­mö­gen auf­bau­en möch­te, fin­det in Risi­ko- oder Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­run­gen pas­sen­de Alter­na­ti­ven. Auch Bestat­tungs­kos­ten­ver­si­che­run­gen kom­men infra­ge. Wir zei­gen, wor­in sich die Model­le unter­schei­den – und für wen sich wel­ches Pro­dukt eig­net.

Die Wahl der rich­ti­gen Absi­che­rung hängt stark von den per­sön­li­chen Zie­len ab. Wer aus­schließ­lich die Bestat­tungs­kos­ten abde­cken will, fährt mit einer Ster­be­geld­ver­si­che­rung oder Beer­di­gungs­ver­si­che­rung meist gut. Hier ste­hen plan­ba­re Bei­trä­ge, über­schau­ba­re Ver­si­che­rungs­sum­men und eine zweck­ge­bun­de­ne Aus­zah­lung im Vor­der­grund. Eine Gesund­heits­prü­fung ist häu­fig nicht erfor­der­lich, dafür gilt meist eine War­te­zeit.

Anders die Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung: Sie zahlt eine deut­lich höhe­re Sum­me im Todes­fall aus – etwa zur Absi­che­rung von Ehe­part­nern, Kin­dern oder Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­run­gen. Sie eig­net sich daher beson­ders für jun­ge Fami­li­en, Haupt­ver­die­ner oder Kre­dit­neh­mer. Eine Gesund­heits­prü­fung ist hier fast immer not­wen­dig, was für Per­so­nen mit Vor­er­kran­kun­gen zum Aus­schluss füh­ren kann.

Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­run­gen bie­ten neben dem Todes­fall­schutz auch eine Kapi­tal­bil­dung durch Über­schuss­be­tei­li­gun­gen. Sie ver­bin­den lang­fris­ti­ge Vor­sor­ge mit Hin­ter­blie­be­nen­schutz, sind jedoch teu­er und mit lan­gen Lauf­zei­ten ver­bun­den. Die Aus­zah­lung erfolgt am Lauf­zeit­ende oder im Todes­fall. Eine Alter­na­ti­ve für alle, die zusätz­lich spa­ren wol­len.

Wer unab­hän­gig von Ver­si­che­run­gen vor­sor­gen möch­te, kann auch pri­va­te Rück­la­gen bil­den – z. B. über Fest­geld­kon­ten, Ren­ten­ver­trä­ge oder Fonds­de­pots. Wich­tig dabei: Die Ver­füg­bar­keit im Ernst­fall und die kla­re Rege­lung, wer im Todes­fall Zugriff auf das Geld hat.

Jede die­ser Optio­nen hat Vor- und Nach­tei­le. Ent­schei­dend ist, wel­ches Ziel Sie mit der Absi­che­rung ver­fol­gen – ob Kos­ten­über­nah­me, Ein­kom­mens­er­satz, Ver­mö­gens­auf­bau oder eine Kom­bi­na­ti­on. Ein Ver­gleich der Pro­duk­te hilft, die indi­vi­du­ell pas­sen­de Lösung zu fin­den.

Ver­mei­den Sie teu­re Stol­per­fal­len durch fun­dier­te Ent­schei­dun­gen

Häu­fi­ge Feh­ler beim Abschluss einer Ster­be­geld­ver­si­che­rung – und wie Sie sie ver­mei­den

Beim Abschluss einer Ster­be­geld­ver­si­che­rung kön­nen klei­ne Unacht­sam­kei­ten zu erheb­li­chen finan­zi­el­len Nach­tei­len füh­ren. Wir zei­gen Ihnen die häu­figs­ten Feh­ler und geben pra­xis­na­he Tipps, wie Sie die­se ver­mei­den kön­nen.

Vie­le Ver­si­che­rungs­neh­mer unter­schät­zen die tat­säch­li­chen Kos­ten einer Bestat­tung. Eine zu nied­ri­ge Ver­si­che­rungs­sum­me kann dazu füh­ren, dass Ange­hö­ri­ge den­noch finan­zi­ell belas­tet wer­den. Infor­mie­ren Sie sich daher genau über die durch­schnitt­li­chen Bestat­tungs­kos­ten in Ihrer Regi­on und wäh­len Sie eine ange­mes­se­ne Sum­me.

Eini­ge Tari­fe beinhal­ten War­te­zei­ten von bis zu drei Jah­ren, in denen kei­ne oder nur ein­ge­schränk­te Leis­tun­gen erbracht wer­den. Beson­ders bei Ver­si­che­run­gen ohne Gesund­heits­prü­fung ist dies üblich. Ach­ten Sie dar­auf, ob und wel­che War­te­zei­ten gel­ten und ob es Optio­nen für einen Sofort­schutz gibt.

Fal­sche oder unvoll­stän­di­ge Anga­ben bei Gesund­heits­fra­gen kön­nen im Leis­tungs­fall zur Leis­tungs­ver­wei­ge­rung füh­ren. Sei­en Sie ehr­lich und voll­stän­dig in Ihren Anga­ben, um spä­te­re Kom­pli­ka­tio­nen zu ver­mei­den.

Ver­trags­de­tails wie Kün­di­gungs­fris­ten, Bei­trags­frei­stel­lun­gen oder Anpas­sungs­mög­lich­kei­ten wer­den oft über­se­hen. Lesen Sie das Klein­ge­druck­te sorg­fäl­tig und klä­ren Sie Unklar­hei­ten vor Ver­trags­ab­schluss.

Lebens­um­stän­de ändern sich – und damit auch der Absi­che­rungs­be­darf. Über­prü­fen Sie regel­mä­ßig, ob Ihre Ver­si­che­rungs­sum­me noch ange­mes­sen ist und pas­sen Sie den Ver­trag gege­be­nen­falls an.

Wei­te­re The­men rund um Tod, Vor­sor­ge und Nach­lass

Vor­sor­ge trifft Ver­ant­wor­tung – was Sie zusätz­lich absi­chern kön­nen

Person unterschreibt ein Dokument mit einem Miniaturhaus im Vordergrund – Symbolbild für Erbschaft und rechtliche Absicherung im Erbfall
Erb­rechts­schutz

Strei­tig­kei­ten um Nach­lass oder Tes­ta­men­te enden oft vor Gericht. Mit einer pas­sen­den Rechts­schutz­ver­si­che­rung sichern Sie sich Unter­stüt­zung bei erb­recht­li­chen Fra­gen und erhal­ten pro­fes­sio­nel­le Hil­fe im Ernst­fall.

Junge Pflegerin umarmt lächelnde Seniorin an einem Tisch, warmherzige Pflegesituation in häuslicher Umgebung
Pfle­ge­ver­si­che­rung

Pfle­ge­be­dürf­tig­keit kann plötz­lich ein­tre­ten – und teu­er wer­den. Eine pri­va­te Pfle­ge­ver­si­che­rung schützt Sie und Ihre Ange­hö­ri­gen vor finan­zi­el­len Belas­tun­gen. Beson­ders wich­tig, wenn kei­ne aus­rei­chen­den Rück­la­gen bestehen.

Wich­ti­ge Zusatz­fra­gen rund um Absi­che­rung, Pla­nung und Aus­zah­lung

Was Sie schon immer über die Ster­be­geld­ver­si­che­rung wis­sen woll­ten

Die Ster­be­geld­ver­si­che­rung ist eine Form der Todesfall­versicherung, mit der Sie sicher­stel­len, dass Ihre Hin­ter­blie­be­nen die Kos­ten einer Bestat­tung tra­gen kön­nen. Die Ver­si­che­rung leis­tet eine vor­her ver­ein­bar­te Sum­me im Todes­fall, unab­hän­gig davon, ob es sich um natür­li­che Ursa­chen oder Unfall han­delt (unter Berück­sich­ti­gung von War­te­zei­ten) (z. B. bei Unfall beginnt der vol­le Ver­si­che­rungs­schutz zumeist sofort).

Der Abschluss ist bei vie­len Ver­si­che­rern bereits ab etwa 40 Jah­ren mög­lich, in man­chen Fäl­len bis zu 80 oder 85 Jah­ren. Eini­ge Tari­fe ver­zich­ten auf Gesund­heits­fra­gen, ins­be­son­de­re bei jün­ge­ren Per­so­nen, oder gewäh­ren Sofort­schutz bei Unfall­tod (kei­ne War­te­zeit). Bei hohen Alter oder Vor­er­kran­kun­gen kann es Ein­schrän­kun­gen oder eine Ableh­nung geben.

Die Sum­me soll­te min­des­tens den zu erwar­ten­den Bestat­tungs­kos­ten ent­spre­chen – in Deutsch­land liegt die­ser Betrag der­zeit oft zwi­schen meh­re­ren Tau­send Euro je nach Regi­on und Bestat­tungs­art. Zusätz­lich kön­nen Fried­hofs­ge­büh­ren, Grab­pfle­ge und behörd­li­che Kos­ten berück­sich­tigt wer­den. (Bei­spiels­wei­se wer­den durch­schnitt­li­che Kos­ten je nach Aus­füh­rung mit meh­re­ren Tau­send Euro ange­ge­ben.)

Die Bei­trags­zah­lungs­dau­er hängt vom Tarif ab: üblich sind Zahl­zei­ten bis zum Alter 65, 75, 85 oder lebens­lang. In vie­len Ver­trä­gen endet die Pflicht zur Bei­trags­zah­lung mit dem 85. Lebens­jahr, der Ver­si­che­rungs­schutz bleibt jedoch bestehen.

Ja, vie­le Poli­cen ent­hal­ten War­te­zei­ten, meist zwei bis drei Jah­re, bevor der vol­le Leis­tungs­schutz gel­tend gemacht wird. Wäh­rend die­ser Zeit gibt es oft nur Rück­zah­lung der ein­ge­zahl­ten Bei­trä­ge oder redu­zier­te Leis­tun­gen. Bei Unfall­tod grei­fen häu­fig sofor­ti­ge Leis­tun­gen (ohne War­te­zeit).

Im Ver­trag wird eine bezugs­be­rech­tig­te Per­son fest­ge­legt. Ist dies nicht gesche­hen, geht die Leis­tung an die gesetz­li­chen Erben. Bei Erben muss oft ein Erb­schein vor­ge­legt wer­den, was die Aus­zah­lung ver­zö­gern kann.

Sobald dem Ver­si­che­rer alle erfor­der­li­chen Unter­la­gen (z. B. Ster­be­ur­kun­de, Ver­si­che­rungs­schein, Nach­weis des Bezugs­rechts oder Erb­schein) vor­lie­gen, erfolgt in der Regel die Aus­zah­lung inner­halb weni­ger Tage.

Vie­le Ver­si­che­run­gen bie­ten eine Bei­trags­frei­stel­lung an, wenn Sie die Bei­trags­zah­lung nicht mehr leis­ten kön­nen. Ein Rück­kauf ist je nach Ver­trag nur ein­ge­schränkt mög­lich oder mit Abschlä­gen ver­bun­den.

Die Ver­si­che­rungs­leis­tung selbst ist in der Regel steu­er­frei, da sie als Todes­fall­leis­tung gilt. Bei Sozi­al­hil­fe kann eine Ster­be­geld­ver­si­che­rung als Schon­ver­mö­gen gel­ten, da sie zweck­ge­bun­den für Bestat­tungs­kos­ten ist und daher nicht voll­stän­dig ange­rech­net wer­den darf.

Das hängt von Ihrer per­sön­li­chen Situa­ti­on ab. In vie­len Fäl­len sind das Spa­ren auf einem gesi­cher­ten Kon­to oder eine Bestat­tungs­vor­sor­ge mit Treu­hand­ver­trag sinn­vol­ler, ins­be­son­de­re wenn Sie früh­zei­tig Vor­sor­ge tref­fen. Es ist rat­sam, Ange­bo­te zu ver­glei­chen und die Kos­ten-Nut­zen-Rela­ti­on im Blick zu behal­ten. Eini­ge Exper­ten mei­nen, dass vie­le Ver­si­cher­te über die Lauf­zeit mehr ein­zah­len, als letzt­lich aus­ge­zahlt wird.

Zusam­men­fas­sung

Die Ster­be­geld­ver­si­che­rung ist weit mehr als eine finan­zi­el­le Leis­tung – sie ist ein Zei­chen von Weit­sicht und Ver­ant­wor­tung. Gera­de in einer emo­tio­nal belas­ten­den Aus­nah­me­si­tua­ti­on wie einem Todes­fall ent­las­tet sie Ange­hö­ri­ge spür­bar und ermög­licht eine wür­di­ge Bestat­tung ohne zusätz­li­che Sor­gen. Je nach Lebens­si­tua­ti­on ste­hen unter­schied­li­che Tarif­ar­ten zur Ver­fü­gung – mit oder ohne Gesund­heits­prü­fung, mit Sofort­schutz oder gestaf­fel­ter Leis­tung. Die Bei­trags­hö­he hängt dabei von Fak­to­ren wie Alter, Ver­si­che­rungs­sum­me und War­te­zeit ab.

Wer sich bereits früh­zei­tig mit der eige­nen Vor­sor­ge aus­ein­an­der­setzt, kann Bei­trä­ge spa­ren und indi­vi­du­el­le Wün­sche in die Pla­nung ein­flie­ßen las­sen. Auch Alter­na­ti­ven wie Risi­ko- oder Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­run­gen kön­nen in bestimm­ten Fäl­len eine sinn­vol­le Ergän­zung sein. Wich­tig ist: Nur wer sich infor­miert, kann fun­diert ent­schei­den. Nut­zen Sie unse­ren Tarif­ver­gleich, prü­fen Sie unse­re Emp­feh­lun­gen – und schaf­fen Sie Klar­heit für sich und Ihre Fami­lie.

Häu­fi­ge Fra­gen

Wel­che Rol­le spielt eine Bestat­tungs­ver­fü­gung zusätz­lich zur Ster­be­geld­ver­si­che­rung?

Eine Bestat­tungs­ver­fü­gung regelt, wie und wo Sie bestat­tet wer­den wol­len (z. B. Art der Bei­set­zung, Trau­er­fei­er, Wahl des Bestat­ters). Sie ergänzt die finan­zi­el­le Absi­che­rung durch die Ster­be­geld­ver­si­che­rung um eine inhalt­li­che Absi­che­rung Ihrer Wün­sche.

Da die Ster­be­geld­ver­si­che­rung zweck­ge­bun­den ist, zählt sie im Rah­men gesetz­li­cher Rege­lun­gen häu­fig als Schon­ver­mö­gen. Sie wird meist nicht voll auf Leis­tun­gen der Sozi­al­hil­fe ange­rech­net, solan­ge sie auf Bestat­tungs­kos­ten beschränkt ist.

Ja, in den meis­ten Ver­si­che­rungs­ver­trä­gen kann das Bezugs­recht wider­ruf­lich geän­dert wer­den. Bei einem unwi­der­ruf­li­chen Bezugs­recht ist die Ände­rung nur mit Zustim­mung des aktu­el­len Bezugs­be­rech­tig­ten mög­lich.

Die Ster­be­geld­ver­si­che­rung ist nicht auto­ma­tisch infla­ti­ons­ge­si­chert. Eini­ge Tari­fe ent­hal­ten jedoch eine auto­ma­ti­sche Anpas­sung oder Über­schuss­be­tei­li­gung, die den Aus­zah­lungs­be­trag anhe­ben kann. Den­noch kann es vor­kom­men, dass die Leis­tung nicht aus­reicht, wenn die Kos­ten stark stei­gen.