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Interview: Versicherungen in der Pandemie und das Kleingedruckte
Daniel Moser im Gespräch mit WD-Welt aus der Corona-Zeit über Betriebsschließungen, Vertragsbedingungen und die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Worum es in diesem Gespräch geht
Das Gespräch entstand 2020, mitten in der ersten Corona-Welle, und dokumentiert den damaligen Stand am Versicherungsmarkt. Der Kern gilt bis heute: Ob eine Police im Ernstfall zahlt, steht in den Bedingungen, nicht im Prospekt. Genau das hat sich bei den Betriebsschließungsversicherungen später vor Gericht bestätigt. Wir zeigen das Interview deshalb unverändert im Wortlaut.
Das Interview im Wortlaut
Selten hat etwas flächendeckend auch die Versicherungsbranche so stark tangiert wie das neue Coronavirus. Die Auswirkungen sind spürbar, Informationslagen ändern sich quasi stündlich und die ersten Versicherer fragen ganz bewusst nach speziellen Infektionen. Wir sprachen mit dem Allgäuer Versicherungsmakler Daniel Moser von AMBA Versicherungen über die aktuellen Entwicklungen am Markt.
Herr Moser, Sie sind seit Beginn der Corona-Pandemie gerade im Bereich Unternehmensversicherungen stark gefordert. Auf welche Versicherungen kommt es jetzt an?
Daniel Moser: Gerade als unabhängiger Versicherungsmakler ist es aktuell im Sinne meiner Kunden wichtig, den Überblick zu behalten und hier und da auch etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Die Pandemie erfordert Überblick und das Lesen von Kleingedrucktem. Es kommt wie selten zuvor auf individuell gut zusammengestellte Versicherungspakete und vor allem auf Versicherungsbedingungen an. Zentral sind Betriebsschließungsversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung.
Was ist wichtig, um zwischen Betriebsschließung und Betriebsunterbrechung zu unterscheiden?
Daniel Moser: Die Betriebsunterbrechung ist immer an den Eintritt eines Sachschadens gebunden. Wenn also beispielsweise aufgrund eines Feuers oder Wasserschadens der Betrieb unterbrochen werden muss, greift auch die Betriebsunterbrechungsversicherung. Im Falle der Corona-Pandemie ist dies aber nicht der Fall. Mit der Betriebsschließungsversicherung haben Sie dagegen die Möglichkeit, Ihren Betrieb vor den finanziellen Folgen zu schützen, wenn eine behördliche Schließung nach dem Infektionsschutzgesetz notwendig wird, so wie jetzt im Zuge von Corona.
Im Moment des Shutdowns stellte die Betriebsschließungsversicherung also eine der wichtigsten Absicherungen für einige betroffene Unternehmen dar?
Daniel Moser: Auf alle Fälle. Allerdings bedeutet Betriebsschließungsversicherung nicht gleich Betriebsschließungsversicherung. Dadurch, dass im Falle von Corona die Betriebsschließung von Bund bzw. Land angeordnet wurde, ergeben sich ganz spezielle Fragen. Ich habe mich von Anfang an mit dieser Thematik beschäftigt und eine Vielzahl von Quellen genutzt, um Informationen zusammenzutragen. Wichtig zu wissen ist, dass spezielle Vorkommnisse wie der Ausbruch der Corona-Pandemie nicht automatisch in einer Betriebsschließungsversicherung abgedeckt sind. Hier hängt es sehr stark von den Bedingungen der Versicherer ab. Selbst die Gesellschaften haben mehrere, unterschiedliche Tarifbedingungen, unter welchen sie die Versicherungsnehmer dann führen.
Wobei man dann grundsätzlich auch unterscheiden müsste: Epidemie oder Pandemie?
Daniel Moser: Ja. Eine klassische Epidemie wäre die jährliche Grippewelle. Wenn eine Infektionskrankheit in einem Land zur Massenerkrankung wird, ist von einer Epidemie die Rede. Eine weltweite Epidemie, wie jetzt die Erkrankungen mit dem neuartigen Coronavirus, wird zur Pandemie erklärt. Epidemien werden wie bisher in den Versicherungsbestimmungen mit eingeschlossen sein. Die aktuelle Pandemie zeigt sich sehr wechselhaft und ausufernd, das werden die Versicherungsgesellschaften künftig durch Ausschluss zu verhindern versuchen. Für die Zukunft wird es darauf hinauslaufen, dass die Versicherungen höchstwahrscheinlich Pandemien ausschließen werden.
Welchen Tipp haben Sie für aktuelle Versicherungsnehmer?
Daniel Moser: Wenn noch keine Leistung der Versicherungsgesellschaft erfolgt ist, Sie also einen Schaden gemeldet haben, der noch nicht bezahlt bzw. geprüft wurde, rate ich, die Angelegenheit von einem unabhängigen Anwalt prüfen zu lassen. Ich habe hierfür aus meinem Expertennetzwerk Spezialanwälte, welche die Versicherungsbedingungen meiner Kunden einer kostenfreien Erstüberprüfung unterziehen. Eine Betriebsschließung sollte zudem auch der bestehenden Betriebsinhaltsversicherung gemeldet werden, da sich hieraus eine Gefahrenerhöhung ergibt.
Welchen Tipp haben Sie für interessierte Gastronomen und Hoteliers?
Daniel Moser: Es gab bisher ein paar Gesellschaften, meines Wissens drei, die den Betriebsschließungsschaden aufgrund Corona bezahlt haben. Allerdings werden dort die Bedingungen gerade komplett überarbeitet, und es kommt nach aktuellem Stand nur noch eine Gesellschaft in Frage, die den aktuell eingetretenen oder ähnliche, künftige Fälle vernünftig versichert. Als Fachmann weiß ich, auf welche Bedingungen konkret geachtet werden muss. Es sollten konkret die Paragraphen 6 und 7 des Infektionsschutzgesetzes aufgeführt sein und keine Aufzählung von Krankheiten erfolgen, welche der Versicherung dann wieder eine Hintertür offen lassen würde. Im gewerblichen Bereich ist der Preis der Versicherung dann auch sekundär, den Ausschlag geben die Leistungen.
Übrigens sind Gastronomen, die bereits einem Vergleich mit ihrem Versicherer zugestimmt haben, leider künftig außen vor. Für interne und externe Fälle, welche auf Corona zurückzuführen sind, gilt das Gleiche. Ich biete all meinen Kunden und auch Interessenten an, diese Sachen zu prüfen. Es geht dabei nicht allein um die Betriebsschließung, auch die Betriebshaftpflicht, Betriebsinhaltsversicherung oder Gebäudeversicherungen gehören in diesem Zuge geprüft. Ebenso sollte über einen Rechtsschutz mit Vertragsrechtsschutz nachgedacht werden, um im Schadensfall eine Möglichkeit zu haben, vor Gericht zu gehen.
Kommen wir mit der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu einer weiteren wichtigen Police für Unternehmer. Was ist hier zu beachten?
Daniel Moser: Zunächst ist die BU für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber gleichermaßen eine wichtige Absicherung. Der erste BU-Versicherer fragt bereits vor Abschluss im Fragebogen nach Corona-Infektionen. Das ist an sich nichts Verwerfliches, allerdings müsste statt nach dem Allgemeinbegriff der Coronaviren-Familie eher nach SARS-CoV‑2 gefragt werden, also dem neuen Coronavirus, das uns alle in Aufruhr versetzt hat. Die pauschale Abfrage legt den Verdacht nahe, dass der Versicherer darüber möglichst viele Anträge ablehnen möchte.
Wie sieht es aus mit Personen, die mit SARS-CoV‑2 infiziert waren? Haben diese Personen überhaupt eine Chance, eine BU abzuschließen?
Daniel Moser: Zunächst gilt: Die Lungenkrankheit Covid-19 als Folge von SARS-CoV‑2 ist bei guten Leistungsumfängen versichert. Wenn eine Person, welche nachweislich an SARS-CoV‑2 erkrankt ist oder war, eine BU abschließen möchte, wird der Antrag aktuell mehrere Monate zurückgestellt. Es muss dann über Test und Arztbescheinigung nach Genesung nachgewiesen werden, dass man vollständig geheilt ist. Dann ist auch eine BU-Versicherung möglich.
Was genau ist grundsätzlich der Leistungsumfang einer BU-Versicherung?
Daniel Moser: Eine BU-Versicherung sichert Ihnen im Leistungsfall eine monatliche Rente zu. Hierbei ist es üblich, bereits ab einem Berufsunfähigkeitsgrad von 50 Prozent die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente in voller Höhe auszuzahlen. Diese Leistungshöhe lässt sich individuell festlegen, damit der Schutz tatsächlich Ihrem gewohnten Lebensstandard und Ihren finanziellen Bedürfnissen entspricht.
Wie hoch sollte die BU-Rente sein?
Daniel Moser: Um eine angemessene Höhe der Berufsunfähigkeitsrente zu ermitteln, ist Ihre Versorgungslücke zu bestimmen. Als Experte kläre ich für den Kunden ab, mit welchen Leistungen er staatlich oder durch andere Versorgungswerke bei einer BU rechnen darf. Dies stellen wir zum aktuellen Gehalt und dem Lebensstandard in Relation. Die hierbei entstehende Versorgungslücke ist eine wesentliche Grundlage für die Absicherung Ihrer Berufsunfähigkeit. Was die ideale Leistungshöhe anbelangt, gehen die Meinungen auseinander. Wir empfehlen eine Absicherung von mindestens 1.000 € im Monat oder im Bereich von 60 bis 75 Prozent Ihres durchschnittlichen Monatsgehalts. Kindern, Studenten und Auszubildenden empfehlen wir ebenso, mindestens 1.000 € im Monat als BU-Rente abzusichern. Schließlich soll die festgelegte BU-Rente über Jahre und Jahrzehnte hinweg Ihre Existenz sichern, was bei steigenden Lebenshaltungskosten mit jedem Jahr schwieriger wird. Lassen Sie sich beraten, was in Ihrem Fall eine sinnvolle Rentenhöhe ist.
Weitere Interviews und Beiträge
Vier weitere Veröffentlichungen mit Daniel Moser. Alle Gespräche finden Sie auf der Interview-Übersicht.
Mehr als 750 Bewertungen auf Google, ProvenExpert und makler.de durchschnittlich 4,9 bis 5,0 Sterne für AMBA Versicherungen als Versicherungsmakler im Allgäu.

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