Altersvorsorge für Selbstständige - richtig planen |
Jeder von uns möchte sich auf einen finanziell gesicherten Lebensabend freuen. Bereits Angestellten ist bewusst, dass hierfür längst nicht mehr die gesetzliche Rente ausreicht. Im Falle von Selbstständigen erschwert sich die Situation zusätzlich, da in vielen Berufsgruppen überhaupt nicht auf eine Rentenleistung von Vater Staat gehofft werden darf. Aus diesem Grund möchte der Staat die Altersvorsorgepflicht für Selbstständige einführen.
Sie als Freiberufler oder Selbstständiger (auch Solo Selbstständige) wissen, dass das auch bedeutet sich selbst um seine Altersvorsorge kümmern zu müssen. Wie also hat eine Altersvorsorge für Selbstständige auszusehen und welche Produkte ergeben individuell Sinn?
Im Folgenden habe ich Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt und die wichtigsten Fragen kurz erläutert.
Private Altersvorsorge für Selbstständige unverzichtbar |
Selbstständige und Freiberufler nehmen in Deutschland eine Sonderrolle ein, wenn es um die Altersvorsorge geht. Viele Angehörige dieser Berufsgruppen sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Dies bedeutet, Sie dürfen für Ihre selbstständigen Arbeitsjahre nicht mit Leistungen der gesetzlichen Altersrente rechnen. Eine Ausnahme stellen weiterhin pflichtversicherte Selbstständige dar, beispielsweise Handwerker, Coaches oder Künstler.
Es gibt leider keine pauschal sinnvolle Form der Absicherung, die jedem Selbstständigen entspricht. Zu groß sind die Unterschiede in Berufsgruppen, Einkommenshöhe und den persönlichen Wünschen, welcher Betrag im Rentenalter zur Verfügung stehen sollte. Eine individuelle Beratung ist deshalb wichtig, die ich Ihnen als Versicherungsmakler gerne zusichere.
Grundsätzlich haben Sie immer die Möglichkeit, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. In diesem Fall richtet sich die Beitragshöhe prozentual an Ihrem Einkommen aus, wie Sie es von Angestellten her kennen. Auf freiwilliger Basis können Sie noch Zusatzbeiträge zahlen, um Ihre gesetzliche Altersrente zu steigern. Dies muss natürlich mit Ihren monatlichen Einnahmen in Einklang stehen, was Sie als Selbstständiger genau durchrechnen und anpassen sollten.
Auf welche Weise Sie auch vorsorgen, die Höhe Ihrer Einkünfte im Alter muss Ihrem Lebensstandard entsprechen. Hierfür ist die Ermittlung Ihrer Vorsorgelücke wichtig. Orientieren Sie sich hierbei an Ihrer aktuellen Lebensweise und ermitteln Sie z. B. mit einem Haushaltsbuch, wie viele Kosten Sie monatlich abdecken müssen. Dieser Betrag sollte Ihnen mindestens ab Renteneintritt zur Verfügung stehen.
Sie haben wenigstens fünf Jahre als Angestellter gearbeitet und Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenkasse (deutsche Rentenversicherung) erworben? Dann erhalten Sie Ihren jährlichen Rentenbescheid mit der voraussichtlichen Altersrente des Staates. Die Differenz zwischen dieser Leistung und Ihren benötigen Alterseinnahmen ist Ihre individuelle Versorgungslücke.
Zusatz- und Förderrenten im Profil |
Als absolute Grundlage für die gesetzliche Altersvorsorge von Selbstständigen sind private Zusatzrenten essenziell. Bei diesen investieren Sie monatliche Beiträge in ein Rentenprodukt, dass beispielsweise fondsgebunden Jahr für Jahr Renditen erzeugt. Auch festverzinsliche Produkte existieren, sind in der aktuellen Niedrigzinsphase gerade für den Neuabschluss wenig geeignet.
Keine Sorge: Bei fondsgebundenen Vorsorgeprodukten geht es nicht um hochspekulative Tarife. Bewusst sind diese Produkte für die Vorsorge gestaltet. Manche Tarife richten sich sogar explizit an Selbstständige und Freiberufler. Schaffen Sie mit solchen Zusatzrenten die Grundlage für Ihren Lebensabend, gerne in Kombination von Produkten mit unterschiedlichen Sicherheiten und Aussichten auf eine attraktive Rendite.
Die 2005 eingeführte Rürup Rente lässt Versicherungsnehmer auf zwei Weisen steuerlich profitieren. Während der Beitragsphase wird ein Teil Ihrer jährlichen Beiträge bis zu einem Höchstbetrag steuerlich als Sonderausgaben absetzbar. Bei einem Höchstbetrag von gut 25.046 Euro für Singels (Verheiratete 50.092 EUR) gilt dies im Jahr 2021 für 92 % Ihrer Beitragszahlungen.
Auch die Auszahlung der Basis Rente ist bis zum Jahr 2040 nicht im vollen Umfang zu versteuern. Hierbei ist das Jahr ausschlaggebend, in dem Sie Ihre erste Rentenleistung aus dem Rürup-Vertrag erhalten haben. Im Jahr 2021 sind lediglich 81 % der Rürup Rente steuerpflichtig, ab 2040 werden dies 100 % sein.
Bei der staatlichen Förderung soll der Begriff Riester Rente kurz fallen. Auch diese bietet Ihnen steuerliche Vorteile oder Alternative eine Förderung mit festen Jahresbeträgen. Hierbei können Sie neben Ihrer eigenen Person auch für den Ehepartner und Ihre Kinder von einem Förderbetrag profitieren. Das Finanzamt ermittelt automatisch, ob Sie eher vom Steuervorteil oder dem Förderbetrag profitieren.
Die steuerliche Absetzbarkeit ist im Rahmen der sogenannten Vorsorgeaufwendungen gegeben. Füllen Sie hierfür den Bogen AV aus und geben Sie alle Produkte an, die Sie als Selbstständiger für Ihre Altersvorsorge nutzen. Während wie gezeigt beim Rürup-Modell Sonderregelungen gelten, sind klassische private Rentenversicherung nicht uneingeschränkt steuerlich absetzbar.
Ist eine Ergänzung durch betriebliche Altersvorsorge möglich? |
Da Sie als Selbstständiger nicht angestellt in einem Betrieb mit einem festen Arbeitgeber tätig sind, entfällt die klassische, betriebliche Altersvorsorge. Es gibt Ausnahmen, die vorrangig in den freien Berufen zu finden sind. Hier gibt es berufliche Versorgungswerke, beispielsweise für Ärzte oder Anwälte, die eigenständige Produkte zur Altersvorsorge anbieten.
Ob Immobilien, Edelmetalle oder Oldtimer, viele Sachwerte werden gerne als Alternative zur klassischen Altersvorsorge bezeichnet. Wenn staatliche Bauförderungen als "Wohn-Riester" bezeichnet werden, wird dies noch deutlicher. Trotzdem handelt es sich um konkreten Fall um einen Förderkredit, der eigentlich nichts mit der klassischen Altersvorsorge zu tun hat.
Warum soll die Altersvorsorgepflicht für Selbstständige eingeführt werden? |
In Deutschland besteht bisher - im Unterschied zu fast allen OECD-Ländern - keine gesetzliche Verpflichtung für selbstständig tätige Personen, für das Alter vorzusorgen. Aus dem Alterssicherungsbericht aus dem Jahr 2016 geht hervor, dass 3,7% der ehemals Selbstständigen eine Grundsicherung erhalten. Das hört sich im ersten Moment gering an, aber dieser Anteil ist fast doppelt so hoch wie bei ehemaligen Arbeitnehmer!
Dies ist leider nicht so einfach zu beantworten. Durch den Beschluss der Grundrente kann es nicht mehr allzu lange dauern. Es ist anzunehmen, dass die nächste Rentenbaustelle im Koalitionsvertrag "Altersvorsorgepflicht für Selbstständige" noch im Jahr 2020 auf den Weg gebracht werden soll. (Durch die aktuelle Corona Pandemie wird sich dies auf 2021 verschieben, die Umsetzung und die daraus resultierende Pflicht wird sich noch wahrscheinlich bis 2023 / 2024 verzögern).
Warten Sie aber nicht zulange, fordern Sie jetzt eine Beratung an.
Nach aktuellem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass dieser sich auf 18,6% vom Einkommen (Gewinn) aus selbstständiger Tätigkeit bemessen wird. Dies wäre dann analog zum Beitrag für die gesetzliche Rentenversicherung als Arbeitnehmer (inkl. AG-Anteil). Wenn dies so entschieden werden sollte, wäre meiner Meinung nach auch sinnvoll, hier die Beitragsbemessungsgrenze der GRV zugrunde zu legen.
Welche Merkmale muss der Altersvorsorgevertrag haben? |
Stand der Dinge ist aktuell, das Selbständige selbst entscheiden sollen, wie genau die Altersvorsorge betrieben wird. Sie haben weiterhin die Möglichkeit, nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen zu müssen, wenn Sie einen privaten Vertrag für Ihre Rente nachweisen können. Dieser soll aber gewisse Voraussetzungen erfüllen:
nicht vererbbar
nicht übertragbar
nicht beleihbar
nicht veräußerbar
Somit ist diese Absicherung rein auf Rentenleistung gerichtet. Dies erfüllt zum heutigen Tag die Rürup Rente oder auch Basis Rente. Dies würde auch noch Sinn ergeben, da neben der Rürup Rente auch die gesetzliche Rentenversicherung und verschiedene Versorgungswerke die Basisversorgung (1. Schicht) im deutschen Altersvorsorgesystem darstellen. Die Beiträge zu Ihrer Rürup-Rente können Sie steuerlich absetzen - im Jahr 2022 zu 94 Prozent und danach jährlich in Zwei-Prozent-Schritten steigend. Ab 2025 können die Beiträge dann voll geltend gemacht werden.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, inwiefern Sie von der Rentenversicherungspflicht als Selbstständiger oder Freiberufler betroffen sind oder Sie jetzt handeln wollen, so nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Als Versicherungsmakler in Ihrer Nähe stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zum Thema Altersvorsorge für Selbstständige zur Verfügung.
Denn eines ist sicher: die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige wird eingeführt und dann gibt es 2 Möglichkeiten zu wählen um nicht in die GRV einzahlen zu müssen. Entweder Sie haben bereits eine private Altersvorsorge als Selbstständiger abgeschlossen (und hier dürfte auch eine Basisrente laufen), somit können Sie die "Opt-out" nutzen oder Sie haben noch nichts für die private Altersvorsorge gemacht, dann können Sie noch eine abschließen und somit der gesetzlichen Rentenversicherung entfliehen.
(Stand 02/2020)
Die Bundesregierung hat sich den Kampf gegen die Altersarmut auf die Fahnen geschrieben. Die Umsetzung dessen trifft nun wahrscheinlich auch Freiberufler und Selbstständige. Allerdings muss vor “Schnellschüssen” gewarnt werden. Ohne vernünftige, individuelle und fundierte Beratung laufen Sie Gefahr jetzt etwas abzuschließen, was Ihnen am Ende nichts nützt und Sie vor allen Dingen nicht wieder entlässt. Bevor Sie sich jetzt fest binden, berate ich Sie gerne kompetent und individuell bei Ihnen zu Hause, per Videokonferenz oder am Telefon.
Update 24.11.2021 aufgrund Koalitionsvertrag der neuen Ampel Regierung |
Am 24.11.2021 wurde der Koalitionsvertrag der neuen Ampel Regierung von SPD, Grüne und FDP veröffentlicht. Hierbei ist auf Seite 75 der Punkt "Absicherung für Selbstständige" aufgeführt:
"Wir entlasten Selbstständige dadurch, dass Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung oberhalb der Minijobgrenze nur noch strikt einkommensbezogen erhoben werden."
In meinen Augen ist diese Verringerung der Beiträge für Selbstständige zu begrüßen. Allerdings dürfte dieses Geld bereits für neue Selbstständige bereits wieder verplant sein, da es weiter heißt:
"Wir werden für alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit einführen. Selbstständige sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, sofern sie nicht im Rahmen eines einfachen und unbürokratischen Opt-Outs ein privates Vorsorgeprodukt wählen."
Opt-Out bedeutet ganz einfach: Machen Sie nichts, so sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung drin, nutzen Sie das Opt-out, so sind Sie nicht in der GRV! Aber leider wird die Trägheit ("Ich habe ja noch Zeit", "Derzeit kein Geld dafür", "müssen wir später machen", etc) dazu führen, dass die Mehrheit neuer Selbstständiger Mitglied in der GRV werden wird.
"Dieses muss insolvenz- und pfändungssicher sein und zu einer Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen. Bei jeder Gründung gilt jeweils eine Karenzzeit von zwei Jahren. Die geförderte zusätzliche private Altersvorsorge steht allen Erwerbstätigen offen."
Somit dürfte die Basis Rente eine Lösung sein.
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