Gravierende körperliche Einschränkungen nach einem Unfall, ernsthafte Erkrankungen, Burnout bis hin zu langwierigen psychischen Störungen – es gibt zahlreiche und vielfältige Gründe, dass Körper oder Geist plötzlich versagt. Ganz gleich, weshalb jemand nicht mehr arbeiten kann, fast immer sind die Folgen einer Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit ein und dieselben. Denn weil in der Regel das Arbeitseinkommen komplett oder größtenteils wegfällt, sind die eigene Existenz gefährdet und oft auch die der Angehörigen. Zumindest, sobald der Betroffene Hauptverdiener oder gar Alleinverdiener in einer Familie ist.
Die staatliche Erwerbsminderungsrente kann da fast immer nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein. Zumal zwischen einer „vollen Erwerbsminderungsrente“ und einer „halben Erwerbsminderungsrente“ unterschieden wird. Im Schnitt beträgt derzeit (Stand: Frühjahr 2021) die volle Erwerbsminderungsrente noch nicht einmal 800 Euro – monatlich, wohlgemerkt. Die halbe Erwerbsminderungsrente ist entsprechend niedriger. Momentan beziehen nahezu zwei Millionen Menschen in Deutschland eine Erwerbsminderungsrente.
Voraussetzung ist selbstverständlich, dass der individuell passende Versicherungstarif und somit BU‑Schutz gewählt wurde. Und genauso selbstverständlich ist, dass der Versicherte seine „Obliegenheiten“ beim Abschluss eines BU-Vertrags beachtet hat. Diese „Obliegenheiten“ sind nichts anderes als die Pflichten des Versicherten. Solche Pflichten gelten sowohl bei Vertragsabschluss als auch im späteren Leistungsfall.
BU‑Police – ob gesund oder krank, immer bei der Wahrheit bleiben! |
Ob nun Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung oder eben Berufsunfähigkeitsversicherung – sobald jemand einen Versicherungsvertrag abschließt, geht es letztendlich das Thema Risikoschutz, im weitesten Sinne um private Vorsorge. Bekanntlich ist das Leben, eine Plattitüde, voller Risiken. Für jeden von uns geht es darum, die wirtschaftlichen respektive finanziellen Folgen wenigstens abzumildern, sobald aus dem theoretischen Risiko der Ernstfall, somit die Wirklichkeit wird. Klar, wird eine Versicherung abgeschlossen, ist das Risiko als solches nicht ein für allem Mal beseitigt. Durch den Abschluss eines Versicherungsvertrags wird es lediglich verlagert – nämlich von demjenigen, der sich versichert, auf den Versicherer.
Ganz gleich, was oder wer versichert werden soll: Eine Versicherungsgesellschaft will immer und grundsätzlich wissen, wie hoch das eigene Risiko durch den Abschluss eines Versicherungsvertrags sein könnte. Vom Ausmaß des Risikos hängt nicht zuletzt die Höhe des Versicherungsbeitrags ab, den ein Kunde zahlen muss.
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung geht es nicht um ein Möbelstück, das zum Einrichtungsensemble gehört und für das eine Hausratversicherung nötig ist. Grundsätzlich gilt: Sobald es beim Abschluss eines Versicherungsvertrags ums durchaus weite Feld von Gesundheit und Krankheit, Arbeitskraft und Berufstätigkeit sowie möglicherweise auch Leben und Tod geht, prüfen Versicherer ihre eigenen Risiken äußerst penibel. Deshalb bedienen sich Versicherungen bei der Kalkulation des eigenen Risikos in der BU-Versicherung eines ausgeklügelten Fragenkatalogs. Ziel ist es, den aktuellen Gesundheitszustand des potenziell Versicherten sowie seine Krankengeschichte zu ermitteln. Unter dem Strich steht für die Versicherungsgesellschaft dann die Erkenntnis, ob ein BU-Vertrag überhaupt in diesem Fall möglich ist, es eines Risikozuschlags in Form eines höheren Versicherungsbeitrags bedarf oder aber mit diesem Kunden alles im grünen Bereich ist.
Hintergrund zu den Gesundheitsfragen: Wenn zwei Menschen einen Vertrag schließen, egal welchen, haben beide Rechte und Pflichten. Diese sind normalerweise im Vertrag genau definiert. Nicht anders ist dies bei einem Versicherungsvertrag. Mit dem Unterschied, dass die Pflichten des Versicherten in diesem besonderen Fall als „Obliegenheiten“ bezeichnet werden. Und zu den besagten Obliegenheiten gehört beim Antrag respektive beim Abschluss einer Berufsunfähigkeit, dass der künftig Versicherte ausnahmslos alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet.
Wer aber als Antragsteller dem Versicherer eine lange Pinocchio-Nase macht, hier und da flunkert, sowie dort handfeste Lügen aufgetischt, der hat im Fall einer Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Kann der Versicherer im Leistungsfall nämlich nachweisen, dass die Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet wurden, gibt's kein Geld oder aber viel weniger, als im Versicherungsvertrag eigentlich vereinbart.
Tipp: Erfahrungsgemäß ist für Laien und sogenannte Normalsterbliche oft die wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen im Zusammenhang mit dem Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung vergleichsweise schwierig. Das liegt meist nicht am bösen Willen des Antragstellers. Simpler Grund ist einfach der Mangel an medizinischem Sachverstand. Doch auch Unwissenheit schützt vor „Strafe“, also der späteren Leistungsverweigerung durch den Versicherer, nicht. Und Fahrlässigkeit auf Seiten des Antragstellers bei der BU-Police erst recht nicht. Deshalb ist bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen zum eigenen Vorteil des künftig Versicherten dringend zu empfehlen:
Die Älteren unter uns werden sich noch erinnern: Joghurt gab's früher nur in zwei oder drei Geschmacksrichtungen – Vanille, Erdbeere, Kirsche. Heute sind die Kühlregale von Aldi, Rewe & Co. gefüllt mit – gefühlt – hunderten unterschiedlichen Aromen. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist dies zumindest ähnlich. Zwar hatte praktisch jede Versicherungsgesellschaft schon immer auch die BU-Police im Angebot. Dies früher oft aber nur mit einigen wenigen Versicherungstarifen. Heute indes stehen zahlreiche BU-Tarife zur Auswahl. Und potenzielle Versicherungskunden sehen oft den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.
Wegen der Gesundheitsfragen beim Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung selbst für gut informierte Verbraucher liegt der Teufel oft im Detail. Deshalb lautet die dringende Empfehlung: Wer eine auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnittene Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, sollte sich unbedingt von einem versierten Versicherungsmakler beraten lassen und hierbei u. a. seine Gesundheitshistorie und Hobbys über eine anonyme BU Risikovoranfrage aufarbeiten lassen. Denn hier liegen die Vorteile auf der Hand. Der Versicherungsmakler arbeitet anbieterunabhängig und allein im Auftrag und im Interesse seines Kunden.
Husten, Schnupfen, Heiserkeit? Wenn's die allein nur wären. Angehende BU‑Versicherte sollten im Zusammenhang mit den Gesundheitsfragen beim BU‑Antrag grundsätzlich und in jedem Fall ihren Arzt und – sofern nötig – auch die Fachärzte konsultieren. Hier geht es zwar nicht um Risiken und Nebenwirkungen, über die auch der Apotheker Auskunft geben kann, sondern im Zweifelsfall um viel Geld. Nämlich dann, sobald der sogenannte Leistungsfall eintritt und der Versicherte erwerbsgemindert oder berufsunfähig ist. Schon der kleinste Fehler bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen kann später fatale Folgen haben.
Die Grundregel lautet für BU-Versicherte in spe deshalb: Die Gesundheitsfragen im Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung keinesfalls ohne ärztlichen bzw. medizinischen Sachverstand beantworten und ebenfalls nicht ohne die Hinzuziehung der eigenen Patientenhistorie. Erstklassige und fundierte Informationsquellen, die Gesundheitsfragen im BU-Antrag wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten, sind:
der Hausarzt sowie
Fachärzte aller Art. Hinweis: in der Regel weiß der BU-Versicherte in spe, welche Fachärzte ihn in der Vergangenheit behandelt haben. Bei Erinnerungslücken empfiehlt sich eine Nachfrage beim Hausarzt, weil in jeder Patientenakte in der Regel aufgeführt ist, welche Fachärzte konsultiert wurden.
Gesetzliche Krankenkasse oder private Krankenversicherung. Beide müssen zwecks Abrechnung und Kostenerstattung eine lückenlose Behandlungs- und Medikationshistorie haben.
Wichtig, und deshalb unbedingt beachten: Beim Antrag auf eine BU-Police verlangt der Versicherer nicht nur die wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen. Zu den Obliegenheiten des künftig Versicherten zählt auch die Nennung sämtlicher behandelnden Ärzte. Denn sind Antworten im Fragenkatalog falsch oder werden diese bezweifelt, kann der Versicherer beim Arzt um weitere Informationen bitten. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller den Arzt oder die Ärzte von der Schweigepflicht gegenüber der Versicherung freistellt.
Wann eine Beitragssenkung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung möglich ist |
Auf Grundlage des aktuellen Gesundheitszustands und der Krankheitshistorie ermittelt der Versicherer das eigene Risiko, das er mit dem Abschluss eines Vertrags zur Berufsunfähigkeitsversicherung eingeht. Dreierlei kommt dabei in Betracht.
Der Versicherer akzeptiert den BU-Antrag ohne Wenn und Aber.
Die Versicherungsgesellschaft genehmigt den Antrag nur mit Risikozuschlag. Dies bedeutete: Der tarifliche „Normalbeitrag“ wird erhöht, um das aus Sicht des Versicherers höhere Risiko abzugelten.
Der Versicherer lehnt die Annahme des Antrags auf Berufsunfähigkeitsversicherung ab, weil ihm aufgrund des aktuellen Gesundheitszustands und/oder der Vorerkrankungen das eigene Risiko zu hoch ist.
Dies ist erfahrenen und kompetenten Versicherungsmaklern bestens bekannt. Zugleich wissen sie, dass die Risikolage des Kunden und die Beitragshöhe (inklusive Risikozuschlag) regelmäßig überprüft werden sollte. Und dies auf Grundlage von § 41 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).
Fazit |
Technische Ausgestaltung der BU
Die Kosten einer Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Wo liegt der Unterschied zwischen arbeitsunfähig und berufsunfähig?
Macht es Sinn die Altersvorsorge mit einer BU zu kombinieren?