Geschäftsinhaltsversicherung
Geschäftsinhaltsversicherung, sperriger könnte die Bezeichnung für ein Versicherungsprodukt kaum sein. Doch Firmenchefs sollten sich von diesem Zungenbrecher nach dem Muster Donaudampfschifffahrtsgesellschaftskapitän nicht irritieren lassen. Und erst recht nicht davon abhalten lassen, diesen Versicherungsschutz für den eigenen Betrieb abzuschließen.
Denn eine Geschäftsinhaltspolice braucht praktisch jeder Betrieb, weil ohne sie im Schadensfall erhebliche Vermögenswerte auf dem Spiel stehen. Grund genug für einen Blick hinter die Kulissen. Was ist eine Geschäftsinhaltsversicherung? Welche Leistungen bietet sie? Und wie viel kostet der maßgeschneiderte Versicherungsschutz?
Die Geschäftsinhaltsversicherung wird auch als Inhaltsversicherung oder Inventarversicherung bezeichnet.
Geschäftsinhaltsversicherung
Fenja, Lolita, Petra, Xanthippe und einige weibliche Namen mehr – so hießen die Sturmtiefs und Orkantiefs des Jahres 2020 in Deutschland. Deshalb zuerst ein kurzer Rückblick in die Geschichte von Hochs und Tiefs zwischen Flensburg und Füssen.
Das Institut für Meteorologie der Freien Universität (FU) Berlin vergibt bereits seit dem Jahr 1954 Namen für Tiefdruckgebiete und Hochdruckgebiete. Um Missverständnissen vorzubeugen: Laut einer Empfehlung der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) sollen sich männliche und weibliche Vornamen jedes Jahr für Hochdruckgebiete und Tiefdruckgebiete abwechseln. Hintergrund: Die Tiefs über Deutschland bringen meist schlechtes Wetter, die Hochs hingegen richtig schönes Wetter. Nicht auszudenken, die Tiefs würden ausschließlich mit weiblichen Namen und die Hochs allein mit männlichen Namen versehen.
Im Jahr 2020 war das zwar so, im Jahr 2021 ist es aber ganz anders. Denn die Sturmtiefs und Orkantiefs tragen diesmal die Namen Ahmet, Bartoß, Cemal, aber auch Malte, Peter oder Volker. Multi-Kulti demnach auch beim Wetter.
Bei den Hochs wiederum eine weibliche Vielfalt – von Antje, über Bozena, Chana und Dragica bis hin zu Gisela, Renate oder Waltraud.
Die Namensvergabe, ist wahrscheinlich nur eine Spielerei, um Stürmen und Orkanen – ungeachtet ihrer teils extremen wirtschaftlichen und emotionalen Folgen – ein wenig Menschlichkeit zu verleihen. Denn tatsächlich sind es dann auch die Schäden, verursacht von Xanthippe & Co., die vielen von uns arg zu schaffen machen. Ohne den passenden Versicherungsschutz geht es nach einem Sturm häufig um die nackte Existenz.
Während sich Privatleute mithilfe einer Hausratversicherung gegen Sturmschäden und Orkanschäden absichern können, tun Unternehmenslenker dies über die sogenannte Geschäftsinhaltsversicherung. Salopp formuliert: Eine solche Geschäftsinhaltsversicherung ist bei Firmen das Pendant zur Hausratsversicherung bei Privatpersonen. Im Folgenden einige Hintergründe und Argumente, selbstverständlich ohne den Teufel an die Wand zu malen, weshalb eine Geschäftsinhaltsversicherung so wichtig für Betriebe ist.
Orkane und Stürme, Hagel und Starkregen – das sind nur einige wenige Ursachen für den GAU oder gar Super-GAU in einem Betrieb. Denkbar sind aber auch, nicht minder schwerwiegend, ein Großbrand, geplatzte Wasserrohre, ein Einbruchsdiebstahl sowie Vandalismus.
Maschinenpark, Büroinventar sowie Waren- und sonstige Vorräte repräsentieren – abhängig von der Branche und der Größe eines Betriebs – vergleichsweise hohe Vermögenswerte. Teils werden hier zweistellige Millionenbeträge erreicht. Ohne passgenauen Versicherungsschutz, in unserem Fall eine Geschäftsinhaltsversicherung, müsste der Firmenchef zur Ersatzbeschaffung nach einem Schaden die betrieblichen Rücklagen angreifen oder aber eine möglicherweise teure Kreditfinanzierung hinnehmen. Auf Anhieb wird klar, dass es zur Geschäftsinhaltsversicherung keine vernünftige Alternative gibt.
Zäumen wir das Pferd als erstes von hinten auf. Und fragen uns, ob etwa ein Steuerberater, ein Rechtsanwalt oder ein Architekt eine Geschäftsinhaltsversicherung benötigt. Bei Einmannbetrieben mit nur wenigen Angestellten, davon die meisten oft nur halbtags, scheint ein solcher Versicherungsschutz überflüssig. Bei Betrieben hingegen, insbesondere den KMU, den kleineren und mittleren Unternehmen, landläufig auch als „Mittelständler“ bezeichnet, sieht die ganze Sache schon anders aus. Hier ist praktisch für jeden Betrieb die Geschäftsinhaltsversicherung ein absolutes Muss. Gleichsam die existenzielle Grundlage des gesamten Unternehmens sowie dessen Beschäftigte und deren Familien.
Landläufig wird der Mittelstand auch als „Herz der deutschen Wirtschaft“ bezeichnet. Zurecht. So sind bei mittelständischen Unternehmen mehr als 17 Millionen Menschen in Lohn und Brot. Nahezu 60 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten arbeiten in mittelständischen Betrieben mit maximal 499 MitarbeiterInnen. Mehr als 13 Millionen Menschen sind in mittelgroßen Firmen mit 10 bis 499 Beschäftigten tätig, nahezu 4 Millionen Menschen in kleinen Unternehmen mit maximal 10 Beschäftigten. Allein diese Zahlen signalisieren, dass der deutsche Mittelstand tatsächlich das Herz unserer Wirtschaft ist. Dieses „Herz“ benötigt eine passgenaue Absicherungsstrategie. Und dazu zählt zweifellos die Geschäftsinhaltsversicherung.
Wie bereits erwähnt, ähnelt eine Geschäftsinhaltssicherung in gewisser Weise der Hausratspolice für Privatleute. Auch eine Firma hat gleichsam Hausrat – oft selbstverständlich in einer anderen Qualität und zu einem anderen Zweck als bei Privatleuten, die ihr Haus oder ihre Wohnung schick und gemütlich eingerichtet haben. Was also ist durch eine Geschäftsinhaltsversicherung alles abgesichert respektive versichert? Die allgemeine Antwort auf diese Frage lautet: Der Versicherungsschutz gilt der kaufmännischen und der technischen Einrichtung einer Firma. Einige Beispiele dazu im Überblick:
Darüber hinaus sind über die Geschäftsinhaltsversicherung selbstverständlich auch Waren und Vorräte versichert sowie Produktionsmaschinen, die in der Regel allesamt mit die größten Vermögenswerte eines Unternehmens darstellen und oft auch einen vergleichsweise hohen Teil des Eigenkapitals binden.
Schließlich sind in der Regel auch die persönlichen Gegenstände der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Betriebs über die Geschäftsinhaltsversicherung abgesichert. Und – in manchen Branchen besonders wichtig – das Eigentum eines Kunden, das im Betrieb vorübergehend gelagert wird. Typisches Beispiel ist hier die Kfz‑Werkstatt, in der eine mehrtägige Autoreparatur ausgeführt wird. In solchen Fällen muss ein Betrieb das Eigentum des Kunden, hier den Pkw, eine Zeit lang in Obhut nehmen.
Wichtig: Selbstverständlich interessiert den Firmenchef, wie viel eine Geschäftsinhaltsversicherung den Betrieb kostet. Dazu weiter unten ausführliche Informationen. Ein Hinweis vorab: Die Höhe des Beitrags (= Kosten) hängt auch und (mit)entscheidend von der Höhe der Versicherungssumme ab. Der Firmenchef respektive seine leitenden MitarbeiterInnen sollten also Kenntnis vom Wert der Betriebseinrichtung sowie der Waren und Vorräte haben und die Wiederbeschaffungskosten nach einem Schadensfall kalkulieren. Entsprechend lässt sich dann die Höhe der Versicherungssumme gestalten.
Der Leistungsumfang einer Geschäftsinhaltssicherung ist in durchaus weites Feld. Denn Versicherer bieten einen sogenannten Basis- oder Grundschutz, sozusagen der Klassiker der Versicherungsstrategie für einen Betrieb. Diese Basisabsicherung kann erweitert werden durch zusätzliche Versicherungsleistungen. Aber eins nach dem anderen.
Allgemein geht es beim Versicherungsschutz – ob nun für Privatleute oder für Firmen – um Risiken. Dies bedeutet: Die Versicherungsleistung erfolgt, auf Grundlage des Versicherungsvertrags respektive der Versicherungspolice, bei Schäden, die aus bestimmten Risiken resultieren. Standardmäßig sind normalerweise in einer Geschäftsinhaltsversicherung folgende Risiken respektive die daraus resultierenden Schäden abgedeckt:
Dieser Grundschutz kann durch weitere Bausteine, abhängig vom Versicherungsbedarf eines Unternehmens, erweitert werden.
Zudem erhalten Sie über uns eine deutliche Leistungserweiterung über unseren Sideletter für Inhaltsversicherung. Hierbei wurden für Sie kostenlose Erweiterungen der Klauseln mit verschiedenen Gesellschaften vereinbart.
Wie bereits erwähnt: Entscheidend für den Umfang der Versicherungsleistung ist der Bedarf eines Unternehmens. Wie in der Medizin lautet somit der Grundsatz: Viel hilft nicht immer viel. Letztlich kommt es für den Firmenchef darauf an, dass das Preis-Leistungs-Verhältnis der Geschäftsinhaltsversicherung auf Grundlage der betrieblichen Erfordernisse stimmt. Gleichwohl sollte vor Vertragsabschluss geprüft und dann auch entschieden werden, inwieweit die Standardleistungen im Rahmen einer Geschäftsinhaltsversicherung nicht doch durch weitere Bausteine optimiert werden müssen. Erweitert werden kann der Grundschutz in einer Geschäftsinhaltsversicherung durch folgende Risiken respektive daraus resultierende Schäden:
Bedenkenswert: Ein Großbrand in einer Firmenhalle kann verheerende Folgen haben. Denn falls der Betrieb deshalb eine Zeitlang nicht produzieren kann, fehlen in der Regel die Einnahmen, zugleich laufen die Kosten weiter. Sinnvoll ist deshalb insbesondere für Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe die Erweiterung der Geschäftsinhaltsversicherung durch eine sogenannte Betriebsunterbrechungsversicherung und/oder eine Ertragsausfallpolice.
Mitentscheidend für die Höhe des Beitrags einer Geschäftsinhaltsversicherung ist die Versicherungssumme. Zu den Kosten allgemein, die auf ein Unternehmen im Rahmen seiner Geschäftsinhaltsversicherung zukommen, weiter unten mehr. An dieser Stelle einige grundsätzliche Erläuterungen zum Thema „Versicherungssumme“. Das Wichtigste vorweg: Firmenchefs sollten unbedingt darauf achten, dass keine Unterversicherung vorliegt. Diese hätte nämlich im Ernstfall fatale, einmal mehr existenzbedrohende Folgen. Weshalb dies so ist? Ganz einfach!
Bei der Geschäftsinhaltsversicherung ist der Neuwert von Büroausstattung, Maschinen, Waren, Vorräten usw. versichert. Im Schadenfall erhält das Unternehmen also eben diesen Neuwert von der Versicherung erstattet. Um den Neuwert zu ermitteln und damit der Versicherer sein eigenes Risiko, somit die Beitragshöhe berechnen kann, muss die Firma eine detaillierte und vor allem komplette Aufstellung des Inventars sowie der Waren und Vorräte machen – und zwar, siehe oben, mit deren Neuwerten. Weil also die Geschäftsinhaltsversicherung eine Neuwertversicherung ist, zahlt der Versicherer nach einem Schaden den Neuwert des Inventars sowie den Wiederbeschaffungswert von Waren und Vorräte.
Unbedingt beachten: Keinesfalls sollte der Firmenchef an der falschen Stelle sparen. Was in diesem Fall bedeutet: die Versicherungssumme in der Geschäftsinhaltsversicherung zu niedrig ansetzen. Im Schadenfall würde das Versicherungsunternehmen aller Wahrscheinlichkeit nach seine Leistungen anteilig kürzen. Eben weil die Versicherungssumme zu gering. Deshalb gilt: Hier ist Geiz keinesfalls geil.
Sobald von den Kosten des Versicherungsschutzes allgemein und deshalb auch einer Geschäftsinhaltsversicherung die Rede ist, geht es um den Versicherungsbeitrag. Entscheidend für die Höhe des Beitrags sind unterschiedliche Faktoren. Zu den wichtigsten zählen:
Wichtig: Firmenchefs achten bisweilen auch beim Versicherungsschutz auf jeden Euro respektive jeden Cent. Verständlich. Beitragsersparnisse sind tatsächlich möglich. Nämlich auf einem indirekten Weg und den direkten Weg.
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Beiträge zu unternehmensspezifischen Versicherungen, somit auch zur Geschäftsinhaltsversicherung, gelten als Betriebsausgaben. Diese dürfen steuersparend mit den Einkünften verrechnet werden. Dies soll nur der Vollständigkeit halber erwähnt werden, weil das jeder Firmenchef weiß.
Der sogenannte Selbstbehalt – auch Selbstbeteiligung genannt – ist ein bewährtes Mittel, um Versicherungsbeiträge zu sparen. Ob dies auch immer so sinnvoll ist, bleibt einmal dahingestellt. Übrigens: Ein Selbstbehalt bei der Versicherung ist letztlich unabhängig davon, ob es sich beim Versicherungsnehmer um eine Privatperson oder um ein Unternehmen handelt. Die bekanntesten Beispiele im privaten Bereich sind die Selbstbeteiligungen bei der Kfz-Kasko-Versicherung sowie auch bei der privaten Krankenversicherung.
Dies bedeutet im Falle einer Geschäftsinhaltsversicherung: Der Firmenchef kann durch die Vereinbarung eines Selbstbehalts den Versicherungsbeitrag bzw. die Versicherungsbeiträge verringern. Um wie viel, hängt naheliegenderweise ab von der Höhe des Selbstbehalts. Ob dies sinnvoll ist, muss der Chef anhand der finanziellen Ausstattung seines Unternehmens selbst entscheiden. Mancher Firmenlenker spekuliert darauf, dass es zum Schadenfall erst gar nicht kommt. Und viele haben da schon die Rechnung ohne den Wirt gemacht.
In zahlreichen Unternehmen, insbesondere bei kleineren und mittelständischen Firmen, ist eine Geschäftsinhaltsversicherung nicht nur sinnvoll, sondern ein Muss. Falls keine auf die Bedürfnisse und besonderen Gegebenheiten des Betriebs zugeschnittene Geschäftsinhaltsversicherung vorhanden ist, steht nach einem Schaden die Existenz der Firma auf dem Spiel. Vorteilhaft ist, dass die Basisabsicherung durch individuelle Versicherungsbausteine bedarfsgerecht erweitert werden kann.
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