Personen und Sachschäden, die durch eigene oder fremde fehlerhafte Waren verursacht werden, sind durch die Produkthaftung abgedeckt.
Ohne Gewerbehaftpflichtversicherung – so lautet die andere Bezeichnung für diese Art von Risikoschutz – setzen Inhaber im Ernstfall ihr Lebenswerk aufs Spiel, das Privatvermögen, sowie das Vermögen des Unternehmens und nicht zuletzt die finanzielle Zukunft aller Mitarbeiter. Fordern Sie jetzt mit nur einem Klick die passenden Versicherungslösungen an oder machen Sie den Versicherungsvergleich Betriebshaftpflicht (BHV).
Denn klar ist: Statistisch gesehen ist es für einen Betrieb qualitativ und quantitativ schwieriger, Schadensersatzansprüche zu begrenzen, als für Privatleute. Eine plausible Einschätzung. Ist doch die Wahrscheinlichkeit, dass in einem Unternehmen mit – angenommen – 1.000 Mitarbeitern dem einen oder anderen ein Missgeschick passiert, vergleichsweise hoch. Zumindest höher als bei jedem von uns, der oder die letztlich nur das eigene Handeln und vielleicht das der Kinder im Auge behalten sollte. Als Ihr Ansprechpartner für Betriebshaftpflicht kläre ich gerne Ihre offenen Fragen.
das Wichtigste im Überblick |
Als Geschäftsinhaber haften Sie für Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter anderen durch Ihre berufliche Tätigkeit oder Ihre Produkte zufügen
Die Betriebshaftpflicht schützt Sie vor den existenzgefährdenden Kosten, die durch von Ihnen verursachte Personen- oder Sachschäden entstehen können
Abwehr unberechtigter Ansprüche (inkl. passiver Rechtsschutz)
Die gewerbliche Haftpflichtversicherung ist daher ein unverzichtbarer Schutz für Selbstständige und Unternehmen
Wir passen den Versicherungsschutz auf Ihre individuellen Bedürfnisse ab und versichern die wichtigsten Risiken
Betriebshaftpflichtversicherung – Bestens versichert mit der passenden Gewerbehaftpflicht |
Was versteht man unter einer Betriebshaftpflichtversicherung? |
Die Betriebshaftpflichtversicherung gehört für die meisten Gewerbetreibenden zur sinnvollen, besser: existenziell notwendigen Risikovorsorge. Im Fall von Schadenersatzansprüchen Externer sind Unternehmen, deren Mitarbeiter (wie etwa Mini Jobber) sowie auch Selbstständige abgesichert. Und zwar bei Personen und Sachschäden und die daraus resultierenden Vermögensschäden.
Ohne eine Firmenhaftpflicht, man kann es nicht oft genug wiederholen, müssten Unternehmen Schäden selbst bezahlen. Das ginge entweder zulasten der Liquidität oder des Firmenvermögens. Gegebenenfalls wäre auch ein teurer Kredit bei der Hausbank nötig, um einen Schaden zu regulieren. Abhängig von der Finanzstärke eines Unternehmens respektive seiner Kreditwürdigkeit wäre im Ernstfall die Existenz der Betriebe gefährdet. Mit den üblichen wirtschaftlichen und auch sozialen Folgen, die schon mehrfach erwähnt wurden.
In den vergangenen Jahren sind die gesetzlichen Vorgaben und die Rechtsprechung in punkto Haftung spürbar strenger geworden – zumindest aus Sicht von Unternehmen und Gewerbetreibenden. Betroffen sind insbesondere die Bereiche Arbeitsschutz, Umweltschutz sowie Datenschutz, hier vor allem wegen der die DSGVO, der Datenschutzgrundverordnung.
Kosten der Betriebshaftpflichtversicherung |
Ganz gleich, welche Rechtsform ein Unternehmen hat – jeder Firmenchef ist bestens beraten, wenn er auf die Betriebshaftpflichtversicherung Kosten achtet. Grundsätzlich sollte dabei das Preis-Leistungs-Verhältnis eines Produktes oder einer Dienstleistung angemessen sein. Doch anders als beim Kauf beispielsweise zehn neuer Notebooks für die Firma kann niemand die Kosten – die Höhe der Versicherungsbeiträge – einer Betriebshaftpflichtversicherung gleichsam auf Knopfdruck ermitteln.
Laut Statistiken der Versicherungswirtschaft scheint eine Versicherungssumme in Höhe von fünf Millionen Euro je Schadensfall (Personen und Sachschäden) in der Betriebshaftpflichtversicherung angemessen. Doch kein Firmenchef sollte sich darauf verlassen, dass eine Versicherungssumme in der genannten Höhe auch in seinem Fall ausreicht.
Deshalb sollten versierte Profis im Bereich Gewerbeversicherungen bzw. Firmenversicherung eine präzise Analyse des individuellen betrieblichen Haftungsrisikos vornehmen und auf dieser Grundlage eine leistungsadäquate Beitragskalkulation vornehmen. Besonders bei der Gewerbehaftpflicht gilt: Risikoschutz und Versicherungsvorsorge gehören in die Hände von Experten. Fordern Sie jetzt unverbindlich Ihre Expertenberatung an, damit wir Ihnen als Unternehmer den richtigen Versicherungsumfang im Tarifvergleich ermitteln können.
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Geschädigte können dabei Kunden und auch Geschäftspartner sein. Sofern keine Betriebshaftpflichtversicherung besteht, haftet der Betreiber im Schadensfall mit seinem gesamten Vermögen. Abhängig von der Höhe des Schadens stünde dann die Existenz des Unternehmens auf dem Spiel – inklusive jener der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie deren Familien.
Beispiele für gewerbliche Haftungsrisiken gibt es – gefühlt – unzählige. Diese auch nur ansatzweise hier zu erläutern, würde den Rahmen sprengen. Es macht halt einen Unterschied, ob es sich um einen Handwerksbetrieb mit Meister, fünf Gesellen und zwei Auszubildenden handelt. Oder aber um ein größeres Unternehmen aus der Chemiebranche mit mehreren zehntausend Beschäftigten.
Hier die Risiken professionell einzuschätzen und daraus eine maßgeschneiderte Absicherungsstrategie für das Unternehmen zu entwickeln, überlässt der Firmenchef am besten einem anbieterunabhängigen Versicherungsmakler. Ein solcher Profi kann dann auch beurteilen, ob eine Gewerbehaftpflichtversicherung angesichts des Geschäftsmodells und der Größe eines Unternehmens überhaupt sinnvoll und nötig ist. Oder ob – wie bei Architekten, Finanzberatern oder Steuerberatern – nicht doch die Berufshaftpflicht oder eine Vermögensschadenversicherung die optimale betriebliche Risikovorsorge darstellt.
Berufshaftpflicht & Vermögensschadenhaftpflicht – Wer braucht diese Versicherungsvorsorge? |
Alle vorgenannten Versicherungen sind gewerbliche Haftpflichtversicherungen, die Sie im Falle von Ansprüchen Dritter schützen, denen Sie Schaden zugefügt haben oder die behaupten, dass Sie ihnen Schaden zugefügt haben. Wenn dieser Anspruch unrechtmäßig ist, hilft Ihnen die Versicherung, den Anspruch abzuwehren.
Die Betriebshaftpflichtversicherung |
Nun werden aber einige sagen: In einer Betriebshaftpflichtversicherung gibt es immer eine Versicherungssumme für Vermögensschäden. Dies ist soweit Korrekt. Vermögensschäden sind durch die Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt, sofern sie die Folge von Personen- oder Sachschäden sind. Dies wird als "unechte" Vermögensschadendeckung bezeichnet.
An erster Stelle steht ein Personenschaden, und da der Geschädigte seine Arbeit nicht ausführen kann, entsteht auch ein finanzieller Verlust (sog. Vermögensfolgeschäden). Da ihr ein Personenschaden vorausgeht, handelt es sich um einen "unechten" Vermögensfolgeschaden.
Personen und Sachschäden, die durch eigene oder fremde fehlerhafte Waren verursacht werden, sind durch die Produkthaftung abgedeckt.
Die Haftpflichtversicherung deckt versicherte Schäden an allen Gebäuden und Grundstücken, die Sie als Eigentümer oder Mieter für Ihr Unternehmen nutzen, ab.
Ansprüche wegen Feindseligkeit, Belästigung und ungleicher Behandlung sind in der Betriebshaftpflichtversicherung enthalten.
Die Versicherung deckt auch Haftpflichtschäden bei Neubau-, Umbau- oder Erweiterungsarbeiten für Ihr eigenes Unternehmen in Ihren Räumlichkeiten ab.
Es liegt in der Natur der Sache, dass jede Art von Unternehmen unterschiedliche und spezifische Haftungsrisiken aufweist. So benötigen beispielsweise gemeinnützige Einrichtungen und Ärzte einen anderen Versicherungsschutz als Dienstleistungsunternehmen, Selbständige, Freiberufler, Kosmetik & Körperpflege, Baugewerbe oder Handwerker. Wir berücksichtigen Ihre Branche, Ihre Betriebsart und Ihre Bedürfnisse um hier einen individuellen und genauen Versicherungsschutz für Sie zu erhalten.
Die Berufshaftpflichtversicherung |
Die Berufshaftpflichtversicherung deckt hauptsächlich "echte" Vermögensschäden ab und wird daher oft als Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bezeichnet. Ab und zu ist eine Berufshaftpflicht auch eine Kombination aus Betriebshaftpflichtversicherung und Vermögensschadenhaftpflicht.
Einmal zur Vereinfachung stellen Sie sich bitte folgenden Frage:
NEIN: Dann handelt es sich um einen "echten" Vermögensschaden
Ein Beispiel: Sie sind Architekt und weisen ihren Kunden im Gespräch nicht auf einen wichtigen Faktor hin, der ihm finanzielle Verluste verursacht.
Als Berufshaftpflicht wird die Kombination aus Vermögensschadenhaftpflicht und Betriebshaftpflicht für Ärzte, Architekten und Ingenieure bezeichnet.
Besondere Vermögensrisiken des eigenen Unternehmens erkennen |
Eine Besonderheit für den Abschluss der Betriebshaftpflichtversicherung ist der Umgang mit Vermögensschäden. Grundsätzlich sind diese in jedem Tarif enthalten, allerdings geht es nur um die direkt erlittenen Vermögensschäden eines Unternehmens. Denken Sie beispielsweise an die Situation, dass Ihre Monteure die Maschine eines Kunden fehlerhaft warten und hierdurch ein Betriebsausfall über wenige Tage stattfindet. Der Kunde wird Vermögensfolgeschäden Ihnen gegenüber geltend machen, der von einer Betriebshaftpflicht abgedeckt wird.
Vergleich zur Betriebshaftpflichtversicherung unverzichtbar |
Auch wenn die Absicherung Ihrer betrieblichen Risiken sehr sinnvoll ist, handelt es sich nicht um eine Pflichtversicherung. Gerade bei Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit zögern deshalb viele Gründer, den sinnvollen Versicherungsschutz abzuschließen. Dabei ist gerade in den Anfängen eines Unternehmens eine umfassende Sicherheit wichtig. Schließlich lassen sich gerade in der Anfangsphase Fehler nicht vermeiden.
Damit der Abschluss der wichtigen Betriebshaftpflichtversicherung nicht an den Kosten scheitert, ist vor dem Abschluss der Versicherung ein unabhängiger online Vergleich zur Betriebshaftpflichtversicherung wichtig. Bei diesem lernen Sie mit Ihrem Gewerbe die verschiedenen Versicherungen in Deutschland mit Ihren jeweiligen Tarifen passend zu Ihrer Branche kennen.
LESETIPPS:
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Fazit zur Betriebshaftpflichtversicherung |
Die Betriebshaftpflichtversicherung zählt für praktisch jedes Unternehmen zur elementaren Risikovorsorge. Leistungsumfang und Kosten, also die Höhe des Versicherungsbeitrags, hängen ab von den individuellen Bedürfnissen des jeweiligen Unternehmens. Wichtig ist, dass Firmenchefs auch diese Risikovorsorge nicht ohne die Hilfe versierter Versicherungsexperten realisieren.
Überdies ist bestimmten Berufsgruppen dringend zu empfehlen, den eigenen Risikoschutz über eine Betriebshaftpflichtversicherung und/oder Vermögensschadenhaftpflicht zu optimieren. Für Rückfragen stehe ich Ihnen als Ihr Ansprechpartner zur Betriebshaftpflicht gerne zur Verfügung. Sie können mich jederzeit per e mail oder über das Anfrageformular kontaktieren.
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Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden sowie "unechte" Vermögensschäden ab. Jeder gewerbetreibende braucht diese Deckung. Personen, die in einer beratenden Funktion tätig sind, benötigen eine zusätzliche Deckung für "echte" Vermögensschäden.
Dies wird als Berufshaftpflicht oder Vermögensschadenhaftpflicht bezeichnet. Dies zählt für: Ärzte, Architekten, Ingenieure, Datenschützer, Dienstleister, IT-Unternehmen, IT-Freiberufler, Internet-Plattformen, Online-Shops, Medienberufe, die Werbewelt, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Personalvermittler oder Zeitarbeitsfirmen, Management- und Personalberater, Fotografen, Journalisten, Hausverwalter, Hauseigentümerverbände und auch Immobilienmakler.
Die Haftung für Betriebs- und Vermögensschäden kann auch kombiniert werden - in diesem Fall werden sie in der Regel unter dem Risiko Berufshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht geführt. Betriebshaftpflichtversicherung oder auch Bürohaftpflicht kann eingeschlossen werden, wird aber nicht erwähnt. Umgekehrt ist das nie der Fall. Wenn es eine Betriebshaftpflichtversicherung gibt, gibt es nie eine "echte" Vermögensfolgeschadendeckung.
Große und kleine Schäden lassen sich im Alltag nicht verhindern. Während Sie als Privatperson durch eine Privat-Haftpflichtversicherung finanziell geschützt sind, gilt dieser Schutz im beruflichen Umfeld nicht. Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Gewerbehaftpflicht schließen Sie eine der wichtigsten Versicherungen ab, um sich vor finanziellen Folgen eines Schadenersatzes gegenüber Dritten zu schützen.
In jeder Branche gibt es Risiken, durch die Sie anderen einen Schaden herbeiführen und Ihr Betrieb zu einem Schadenersatz verpflichtet ist. Denken Sie beispielsweise an einen Azubi, der durch eine fehlerhafte Reparatur einer Maschine oder Anlage große Schäden bei einem Ihrer Kunden anrichtet. Diese und viele weitere Schadensrisiken sollten nicht zu Lasten Ihrer Betriebskasse gehen und Ihren Umsatz mindern. Im Vergleich hierzu ist der Abschluss einer Gewerbe- oder Betriebshaftpflichtversicherung deutlich lohnenswerter.
Die Versicherung deckt alle klassischen Haftpflichtrisiken ab, die Sie auch aus dem privaten Bereich kennen. Es werden somit die Kosten für einen Schadenersatz übernommen, die bei Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten anfallen. Das Spektrum ist grob mit den Leistungen einer privaten Haftpflichtversicherung zu vergleichen, gilt jedoch explizit nur für den betrieblichen Bereich.
Beachten Sie, dass in der Praxis je nach Branche spezielle Haftpflichtrisiken gegeben sein können. Vielleicht ist das Risiko für bestimmte Formen von Schäden größer. Wenn Ihr Betrieb beispielsweise mit Gefahren und Giftstoffen hantiert, ist ein anderer Schutz als bei einem Restaurant oder Reisebüro sinnvoll. Hier hilft Ihnen ein unabhängiger Versicherungsmakler, den passenden Schutz für Ihren Betrieb zu finden.
Die Betriebshaftpflichtversicherung oder Gewerbehaftpflicht ist keine Berufshaftpflichtversicherung. Der Gesetzgeber trennt diese Begriffe streng voneinander ab. Es werden somit keine Ersatzleistungen erbracht, wenn Sie bei der Ausübung Ihres Berufes Fehler begehen und hierdurch Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen. Typische Beispiele sind die fehlerhafte Behandlung durch einen Arzt oder die Fehlberatung durch einen Finanzmakler.
Während die Betriebshaftpflichtversicherung immer auf freiwilliger Basis abgeschlossen wird, ist die Berufshaftpflicht für einige Berufszweige verpflichtend. Prüfen Sie deshalb in Ruhe, ob sich ein ergänzender Schutz durch eine Berufs- und Vermögenshaftpflichtversicherung für Ihr Unternehmen anbietet.
Sofern eine andere Person durch Ihre betriebliche Tätigkeit geschädigt wurde, sollten Sie dies unverzüglich Ihrer Versicherung mitteilen. Natürlich können Sie auch auf mich als Makler zukommen, der Ihnen gerne bei allen formalen Schritten weiterhilft. Der Kontakt zu Ihrer Versicherung stellt noch kein Eingeständnis Ihrer Schuld dar. Sie bereiten lediglich den Versicherer auf die neue Situation vor.
In manchen Fällen ist die Sachlage klar und es kommt zu einer unkomplizierten Abwicklung des Schadenersatzes zwischen Ihrer Versicherung und der dritten Partei. In anderen Fällen kann die Erstellung eines Gutachtens auf Sie zukommen. Bei einer unklaren Sachlage kann ein Gericht über den Schadenersatz entscheiden, beispielsweise wenn Sie eine Mitschuld des Geschädigten erkennen.
Bei den Beiträgen für eine Betriebs- oder Gewerbehaftpflichtversicherung handelt es sich um eine klassische Betriebsausgabe. Diese können Sie somit von der Steuer absetzen und hierdurch Ihren zu versteuernden Umsatz mindern. Dies ist ein weiterer Vorteil dieses sinnvollen Versicherungsschutzes, der deshalb von vielen Unternehmen gerne abgeschlossen wird.
Ein Wechsel des Versicherers ist im Regelfall zu jedem neuen Versicherungsjahr hin möglich. Oft ergibt sich die Möglichkeit, durch einen Wechsel Ihre Versicherungsbeiträge zu senken oder bei gleichem Beitrag bessere Leistungen zu erhalten. Beachten Sie, dass Sie den bestehenden Vertrag spätestens drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres kündigen, da dieser nur so formal aufgehoben werden kann.
Treffen Sie außerdem die Entscheidung zu einem Wechsel nicht zu voreilig. Damit sich dieser lohnt und Ihre Betriebsausgaben für zu zahlende Beiträge senkt, ist ein ruhiger und sachlicher Vergleich der richtige Schritt. Ebenso sollten Sie immer eine aktuelle Schadenaufstellung Ihrer bisherigen Versicherung zur Verfügung haben, da bei einer hohen Schadensfrequenz ein Wechsel sehr schwer zu realisieren ist. Diesen Wechsle Ihrer Betriebshaftpflicht führe ich als unabhängiger Makler gerne für Sie durch, ergänzt um die Auswahl weiterer Tarife aus dem Bereich der Gewerbeversicherungen.