In Zukunft wird die gesetzliche Rente allein voraussichtlich nicht mehr ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter aufrechtzuerhalten. Viele Menschen machen sich demnach Sorgen um das sinkende Rentenniveau und ihren Ruhestand, sodass die private Rentenversicherung eine immer wichtigere Rolle in der finanziellen Vorsorge für das Alter spielt.
Wie funktioniert die private Rentenversicherung? |
Die private Rentenversicherung ist eine langfristige Anlageform, die darauf abzielt, im Alter eine zusätzliche Einkommensquelle zu schaffen. Dabei bieten private Rentenversicherungen wie die Rürup-Rente ihren Kunden im Alter garantierte Leistungen – sei es in Form einer monatlichen Rente oder einer einmaligen Kapitalauszahlung. Hierbei handelt es sich nicht nur um reine Produkte zur Ergänzung der gesetzlichen Rente, sondern sie können auch durch Zusatzversicherungen wie Pflegerenten-Zusatzversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen oder Unfall-Zusatzversicherungen erweitert werden. Dabei bietet die private Rentenversicherung folgende Leistungen:
Die klassische private Rentenversicherung als eine Form der Altersvorsorge gewährt lebenslange Rentenzahlungen. Das gesparte Kapital setzt sich aus den Beiträgen, dem Zinssatz und den Überschüssen des Unternehmens zusammen. Der aktuell gültige garantierte Zinssatz beträgt 0,25 Prozent für neu abgeschlossene Verträge und gilt während der gesamten Vertragslaufzeit.
Ähnlich wie die Betriebsrente lohnt sich eine private Rentenversicherung für alle, die eine zusätzliche Altersvorsorge benötigen, um ihre Rente aufzustocken. Doch auch für Selbstständige und Freiberufler, die nicht automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, kann sich eine private Rentenversicherung lohnen.
Grundsätzlich gewinnt die private Rentenvorsorge als zusätzliche Vorsorgemaßnahme jedoch für alle Menschen zunehmend an Bedeutung, da die Rentenlücke kontinuierlich wächst. Die Rentenlücke repräsentiert die Differenz zwischen dem aktuellen Gehalt und der voraussichtlichen Rente.
Zur Berechnung dieser Lücke ist es notwendig, das Rentenniveau zu kennen, das bei Renteneintritt erreicht wird. Im Jahr 2023 liegt das Rentenniveau bei 50,4 Prozent, was bedeutet, dass die Rente 50,4 Prozent des letzten Gehalts vor Steuern ausmacht. Dies führt zu einer Rentenlücke von 49,6 Prozent, sodass man davon ausgehen kann, dass fast die Hälfte des Einkommens im Alter fehlen wird, wenn ausschließlich auf die gesetzliche Rente vertraut wird.
Die Prognosen für die Zukunft deuten darauf hin, dass sich die Situation weiter verschärfen wird. So wird im Jahr 2035 ein Rentenniveau von nur noch 45,8 Prozent erwartet, was einen erheblichen Rückgang bedeutet. Dieser Prozentsatz wird jedoch nur erreicht, wenn eine volle Beitragszahlung über einen Zeitraum von 45 Jahren erfolgt ist – eine Herausforderung, die nicht jeder erreichen kann.
In Anbetracht des sinkenden Rentenniveaus und der wachsenden Rentenlücke ist es ratsam, sich so früh wie möglich mit der privaten Altersvorsorge zu befassen. Insbesondere in Bezug auf die private Rentenversicherung gilt: Je früher, desto besser. So ermöglicht ein frühzeitiger Abschluss niedrigere Beträge sowie eine längere Ansparphase, was zu einer höheren Rente im Alter führen kann.
Wer finanzielle Mittel zur Verfügung hat, sollte bereits während der Ausbildung oder des Studiums kleine Beträge in eine Rentenversicherung einzahlen. Dies legt den Grundstein für eine solide Altersvorsorge in der Zukunft.
Ein Beispiel verdeutlicht den Effekt: Jemand, der bereits mit 25 Jahren beginnt, jeden Monat 100 Euro zu sparen, wird bei einer Rendite von 4 Prozent pro Jahr (nach Kosten) ein Guthaben von etwa 128.500 Euro bis zur Rente mit 67 Jahren aufbauen. Im Gegensatz dazu wird jemand, der erst im Alter von 35 Jahren mit dem Sparen beginnt, ein deutlich geringeres finanzielles Polster für den Ruhestand haben.
Nein, die private Rente wird nicht auf die gesetzliche Altersrente angerechnet. Es gibt jedoch eine wichtige Einschränkung zu beachten: Wird die private Rente im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge durch den Arbeitgeber finanziert, ist dieser als Versicherungsnehmer eingetragen. Dadurch könnten auf die private Rente Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erhoben werden.
Die Laufzeit einer privaten Rente hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab, die zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft getroffen wurden. Dabei wird die private Rente zu einem vorab festgelegten Zeitpunkt ausgezahlt – in der Regel ist dies das gesetzliche Rentenalter.
Darüber hinaus bieten viele Versicherungspolicen die Option des Kapitalwahlrechts. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer selbst entscheiden kann, auf welche Weise er seine private Rente erhalten möchte – entweder als lebenslange monatliche Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung. Sowohl die monatliche Rentenzahlung als auch die einmalige Auszahlung haben jeweils Vor- und Nachteile.
Es kann in bestimmten Situationen sinnvoll sein, das Kapital aus der privaten Rentenversicherung auf einmal auszahlen zu lassen. Besonders für Personen, die größere Anschaffungen planen oder Schulden tilgen möchten, kann die Einmalauszahlung eine willkommene Option sein. Allerdings ist es wichtig, in diesem Fall alternative Wege zur Altersvorsorge in Betracht zu ziehen oder bereits getroffen zu haben, um finanzielle Engpässe im Ruhestand zu vermeiden.
Eine weitere Überlegung für eine einmalige Kapitalauszahlung könnte sein, wenn man aufgrund einer schweren Krankheit davon ausgeht, die Rente nicht lange genießen zu können. In solchen Fällen würden die Angehörigen das angesparte Kapital erben. Im Gegensatz dazu könnte bei der Entscheidung für eine monatliche Rente und einem frühen Ableben des Versicherten nach Auszahlungsbeginn das Guthaben in der Regel verloren gehen und der Gemeinschaft der Versicherten des jeweiligen Anbieters zufallen.
Der Verfall des Versicherungskapitals kann jedoch durch eine entsprechende Todesfallleistung verhindert werden, beispielsweise durch Vereinbarung einer sogenannten Rentengarantiezeit. Hierbei werden die monatlichen Rentenzahlungen für die vereinbarte Garantiezeit an die Bezugsberechtigten weitergeführt.
Vom steuerlichen Standpunkt aus betrachtet, kann die Entscheidung für eine lebenslange Leibrente oft vorteilhafter sein. In diesem Fall wird lediglich der Ertragsanteil der Altersvorsorge besteuert, der vom individuellen Renteneintrittsalter abhängt. Grundsätzlich gilt dabei, dass Personen, die früher in Rente gehen, tendenziell höhere Steuern zahlen müssen. Zum Beispiel beträgt der Ertragsanteil gemäß § 22 des Einkommenssteuergesetzes (EstG) 17 Prozent, wenn das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren liegt.
Für die Besteuerung einer einmaligen Kapitalauszahlung ist entscheidend, wann die private Rentenversicherung abgeschlossen wurde. Bei Verträgen vor 2005 kann die Auszahlung steuerfrei sein – vorausgesetzt der Sparer hat über fünf Jahre hinweg eingezahlt.
Die Besteuerung der privaten Rentenversicherung hat sich mit dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes am 01. Januar 2005 geändert. Begünstigte Verträge werden bei der Auszahlung als lebenslange Leibrente nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Eine Versicherung mit Kapitalwahlrecht ermöglicht optional eine Einmalzahlung statt einer lebenslangen Leibrente.
Mit dem Alterseinkünftegesetz erfolgte eine Reform der Besteuerung aller Renten in Deutschland. Die private Rentenversicherung gehört zu den nicht steuerlich geförderten Altersvorsorgeprodukten. Das bedeutet, dass die Beiträge während der Einzahlungsphase nicht als Sonderausgaben steuerlich absetzbar sind.
Beiträge zu Verträgen vor 2005 können unter Umständen im Rahmen der Höchstbeträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung berücksichtigt werden. In der Auszahlungsphase wird die private Rentenversicherung dann nur mit dem Ertragsanteil besteuert, der gesetzlich festgelegt ist und vom Alter der versicherten Person bei Rentenbeginn abhängt.
In der Ansparphase können unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge für die private Rentenversicherung als Vorsorgeaufwendungen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Dies unterliegt jedoch einem Höchstbetrag. Die steuerlichen Vorteile ergeben sich vor allem in der Auszahlungsphase, in der die lebenslange Rentenleistung mit dem Ertragsanteil versteuert wird. Dabei profitieren Rentner von niedrigeren persönlichen Steuersätzen im Vergleich zum Erwerbsleben.
Private Rentenversicherung: Vor- und Nachteile |
Alternativen zur privaten Rentenversicherung? |
Die gesetzliche Rente bildet die Basis der Altersvorsorge. Durch regelmäßige Beitragszahlungen während des Arbeitslebens erwirbt man Ansprüche auf eine staatliche Rente im Alter. Grundsätzlich zahlt jeder Arbeitnehmer automatisch jeden Monat einen Teil seines Gehalts an die gesetzliche Rentenversicherung. Dabei tragen sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber dazu bei: 9,3 Prozent werden vom Arbeitnehmer selbst bezahlt, während weitere 9,3 Prozent vom Arbeitgeber übernommen werden.
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Form der Zusatzrente, die von Arbeitgebern angeboten wird. Hier zahlt der Arbeitnehmer Beiträge in einen betrieblichen Vorsorgevertrag, der im Alter zusätzliche finanzielle Sicherheit bietet.
Bei der klassischen betrieblichen Altersvorsorge, die rein vom Arbeitgeber finanziert wird, zahlt der Arbeitgeber Beiträge ein, aus denen später eine Betriebsrente für die Angestellten entsteht. Dies stellt eine optimale Ergänzung zur gesetzlichen Rente dar. Eine alternative Möglichkeit ist die Entgeltumwandlung, bei der Mitarbeiter durch eigene Beiträge über den Betrieb für das Alter sparen. Dieses Modell bietet einige Vorteile, bringt aber auch Nachteile mit sich.
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge, die verschiedene Varianten umfasst. Sie richtet sich vor allem an Arbeitnehmer, kann aber unter bestimmten Bedingungen auch von Beamten, Studierenden und Partnern von Riester-Sparern abgeschlossen werden. Besonders attraktiv ist die Riester-Rente dabei für Geringverdiener – insbesondere Familien oder Alleinerziehende mit mehreren Kindern. Dies liegt daran, dass die staatlichen Zuschüsse mit der Anzahl der Kinder steigen.
Neben klassischen Versicherungsprodukten können auch private Geldanlagen wie Aktien und Investmentfonds eine Alternative zur privaten Rentenversicherung darstellen. Durch langfristige Investments in unterschiedliche Anlageklassen besteht die Möglichkeit, über Kapitalerträge und Wertsteigerungen ein Vermögen für die Altersvorsorge aufzubauen. Allerdings birgt diese Option auch höhere Risiken und erfordert eine gewisse Risikobereitschaft und Anlagekompetenz.
Besonders für Berufseinsteiger, deren beruflicher Weg und familiäre Situation noch unsicher sind, ist es ratsam, sich nicht frühzeitig an langfristige und unflexible Altersvorsorgeverträge zu binden. Personen, die selbstständig Entscheidungen für ihre Altersvorsorge treffen möchten, können mit Fonds und ETFs ihre eigene Altersvorsorge aufbauen.
Risikolebensversicherung als ergänzende Maßnahme |
Die Risikolebensversicherung stellt eine wichtige und oft vernachlässigte ergänzende Maßnahme in der finanziellen Vorsorge dar. Im Gegensatz zu anderen Formen der Lebensversicherung ist die Risikolebensversicherung darauf ausgerichtet, im Todesfall des Versicherten einen vorher festgelegten Betrag an die Hinterbliebenen auszuzahlen.
Im Gegensatz zu kapitalbindenden Versicherungen wie der Kapitallebensversicherung erfolgt die Auszahlung einer Risikolebensversicherung ausschließlich im Todesfall des Versicherungsnehmers. Die Risikolebensversicherung bietet daher einen umfassenden Versicherungsschutz für die Hinterbliebenen im Falle eines vorzeitigen Todes und kann sie vor finanziellen Belastungen schützen.
Somit handelt es sich bei der Risikolebensversicherung lediglich um optimale Ergänzung, die nicht als direkte Altersversorgung dient, jedoch Angehörige schützt und ihnen mehr Sicherheit bietet. Außerdem können Risikolebensversicherungen bereits zu vergleichsweise günstigen Beiträgen abgeschlossen werden.
Fazit |
Angesichts des immer weiter sinkenden Rentenniveaus wird eine private Altersvorsorge immer wichtiger. Obwohl das Thema Rente für viele Arbeitnehmer noch weit entfernt scheint, sollten sich bereits junge Menschen damit beschäftigen und entsprechend vorsorgen.
Die private Rentenversicherung kann dabei eine besonders sinnvolle Altersvorsorgeoption sein, da sie sicherstellt, dass der gewohnte Lebensstandard auch im Alter aufrechterhalten werden kann. Ob fondsgebundene Rentenversicherung, Rürup-Rente, Riester-Rente oder Betriebsrente – das angesparte Kapital ermöglicht Arbeitnehmern eine lebenslange Rente, die die Rentenlücke im Alter erfolgreich schließen und somit eine ideale Ergänzung zur gesetzlichen Rente darstellen kann.
Welche Zusatzrente die beste Wahl ist, hängt dabei von den unterschiedlichen Bedürfnissen und Möglichkeiten ab. Daher ist eine gründliche Beratung und Planung entscheidend, um die individuell beste Lösung der privaten Rentenversicherung zu finden.
Wer sich in der Vergangenheit nicht um eine Altersvorsorge in Form einer privaten Rentenversicherung gekümmert hat, kann auch jenseits der 50 oder 60 noch vorsorgen. So kann man auch kurz vor Rentenbeginn eine größere Geldsumme in Form einer Einmalzahlung einsetzen, um die Rente aufzustocken.
Wie viel man in die private Rentenversicherung einzahlt, hängt maßgeblich von der individuellen Lebenssituation ab. In der Regel empfiehlt es sich jedoch, rund 10 bis 15 Prozent des monatlichen Nettogehalts für die private Altersvorsorge aufzubringen.
Die Auszahlung aus einer privaten Rentenversicherung ist immer steuerfrei – unabhängig davon, ob der Versicherte vom Kapital- oder Rentenwahlrecht Gebrauch macht.