Die Geschäfte laufen prima, Umsätze und Gewinne stimmen. Der Chef kann in weiteres Wachstum investieren und Arbeitsplätze schaffen. Doch wehe, es kommt Sand ins Getriebe, und die Räder stehen – im wörtlichen Sinn – längere Zeit still. Einnahmen schmelzen wie Schnee in der Sonne, im Ernstfall bis auf null. Zugleich laufen die Kosten weiter. So etwas geht meist nicht lange gut. Irgendwann steht die Existenz der Firma auf dem Spiel, Arbeitsplätze sind gefährdet.
Zum Glück kann jeder Firmenchef dies durch eine maßgeschneiderte Vorsorgestrategie für den Ernstfall vermeiden. Von wenigen Ausnahmen abgesehen sollte eine Betriebsunterbrechungsversicherung für jedes Unternehmen Pflicht sein und nicht Kür.
Unternehmerisches Risiko – das ist so schnell und einfach gesagt. Doch nur Firmenchefs, die in der Vergangenheit, mag sein, schon einige Höhen und Tiefen erlebt und auch gemeistert haben, wissen, was dies tatsächlich bedeutet. Die Einführung eines neuen Produkts missglückt, so dass die Investitionen sich nicht rechnen. Alles für die Katz‘, sozusagen. Das kann jedem Unternehmer passieren, und diese Erfahrung machen – gefühlt – unzählige Chefs in Deutschland jedes Jahr.
Nur wenige Firmen überleben einen solchen Flop nicht, zum Glück. Stattdessen lernen sie aus – tatsächlichen oder auch nur vermeintlichen – Fehlern und machen beim nächsten Mal alles besser. Trotz gelegentlicher Rückschläge, mit denen jeder zwangsläufig leben muss, ist die Existenz des Unternehmens so gut wie nie gefährdet. Der Betrieb läuft weiter, kein Arbeitsplatz wurde verloren, volle Fahrt voraus, sozusagen.
Doch manche Ereignisse lassen sich, das liegt in der Natur der Sache, eben nicht vorhersehen. Und aus Fehlern zu lernen, damit diese künftig nicht mehr gemacht werden, ist hier und da nicht möglich. Ganz einfach, weil dem Firmenchef und seinen MitarbeiterInnen jedwede Möglichkeit fehlt, Dinge oder Ereignisse zu beeinflussen.
Der Orkan beispielsweise, der mit beispielloser Urgewalt das Dach der Produktionshalle abdeckt und das ganze Gebäude verwüstet. Weiterarbeiten, als wäre nichts gewesen? In den meisten Fällen unmöglich! Oder der Wasserrohrbruch abends, der erst am Morgen danach bemerkt wird. Zu spät, um das Schlimmste zu verhindern. Denn längst stehen die Maschinen unter Wasser – unmöglich, sie ins Laufen zu bringen.
Ob nun Sturmtief oder Wasserrohrbruch, ob mittelschweres Erdbeben oder die nicht weit entfernte Elbe, die über die Ufer getreten ist sowie Häuser und Betriebe im Umkreis von mehreren Kilometern unter Wasser gesetzt hat. All dies kann dazu führen, dass ein Betrieb nicht wie gewohnt weitergeführt werden kann. Manchmal dauert die Unterbrechung nur eine oder zwei Wochen, bisweilen aber auch mehrere Monate.
Eine Zeit voller Unsicherheit und Bangen um die Existenz der Firma und viele Arbeitsplätze, weil die Kosten weiterlaufen, zugleich aber wegen des Produktionsausfalls kein Geld verdient wird. Mit der passenden Vorsorgestrategie können Firmenchefs Existenzängste vermeiden und Arbeitsplätze sichern. So ist die Betriebsunterbrechungsversicherung elementarer Bestandteil des Versicherungsportfolios der meisten Firmen in Deutschland.
Der Name ist Programm, und die Bedeutung des Begriffes „Betriebsunterbrechung“ dürfte auf Anhieb klar sein. Nämlich: In der Firma läuft praktisch nichts mehr wie gewohnt. Das hat sicher nichts mit den üblichen Werksferien eines Autobauers zum Beispiel zu tun. Stattdessen ist die Betriebsunterbrechung ungewollt und deshalb umso ärgerlicher, oft auch bedrohlicher.
Weiter oben wurde bereits angesprochen, infolge welcher Ereignisse es zu einer Betriebsunterbrechung kommen kann. Nicht seltene Ursachen für die Zwangspause in der Firma sind ein Großbrand oder gravierende Leitungswasserschäden. Noch häufiger indes sind es sogenannte Elementarereignisse, demnach Stürme, Orkan, Hagel oder Überschwemmungen. Sprachlich zugespitzt ist oft auch von „Naturkatastrophen“ die Rede. Sie alle haben gemeinsam, dass ihre Folgen für eine Firma in wirtschaftlicher Hinsicht gravierend sein können. Deswegen ist der Zusatzbaustein "Elementar" eine sinnvolle Ergänzung.
NICHT zum Deckungsumfang gehören Schließungskosten aufgrund Krankheiten und Krankheitserregern, wie beispielsweise die Corona Pandemie! Hierfür ist eine Betriebsschließungsversicherung ins Versicherungsportfolio aufzunehmen.
Denn meist kommt es dann zu einer Betriebsunterbrechung, wobei die Gleichung ganz einfach ist: Stillstand = Produktionsausfall = schnell bis auf null sinkende Einnahmen.
Zugleich aber laufen die Kosten weiter. Nur die wenigsten Firmen, zumal kleinere und mittelständische Unternehmen (KMU), haben ausreichend finanziellen Puffer, um eine solche Durststrecke schadlos auszusitzen. Selbst bei ausreichender Liquidität ist es definitiv unvernünftig, wertvolles Betriebsvermögen für die Zeit des Produktionsausfalls zu verwenden oder die Kreditlinie bei der Bank zu erhöhen – sollten die Zinsen noch so niedrig sein.
Das einzig sinnvolle Mittel gegen existenzielle Gefahren aufgrund einer Betriebsunterbrechung ist die Betriebsunterbrechungsversicherung. Denn diese gleicht den Ertragsausfall eines Betriebs, sobald all dessen Räder stillstehen, aus. Im Grunde stellt die Betriebsunterbrechungsversicherung eine Firma so, als gäbe es keinen Produktionsausfall. Diese betrieblich notwendige Absicherung berücksichtigt folgende Kosten-Posten:
Empfehlung für Firmenchefs: Unbedingt auf eine angemessene Versicherungssumme achten und keinesfalls das Risiko einer Unterversicherung eingehen. Im Falle einer Unterversicherung nämlich würden die Leistungen einer Betriebsunterbrechungsversicherung in der Regel anteilig gekürzt.
Grundsätzlich gilt für die gesamte Versicherungsstrategie eines Unternehmens: Sie sollte bedarfsgerecht und zugleich flexibel strukturiert sein. Wer als Firmenchef an der falschen Stelle sparen möchte, nämlich möglichst wenige Beiträge zahlen, läuft schnell Gefahr einer Unterversicherung. Folge wäre, dass der Versicherungsschaden nur anteilig übernommen wird.
Zugleich gilt aber auch bei einer Firmenversicherung: Viel hilft nicht viel. Eine Überversicherung wäre ökonomisch unsinnig, weil sie mehr Geld (= Beitrag) kostet als nötig. Dies gilt selbstverständlich für alle Bausteine im Versicherungsportfolio eines Unternehmens, somit auch für die Betriebsunterbrechungsversicherung. Wie also lassen sich ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz und eine angemessene Versicherungssumme bei der Betriebsunterbrechungsversicherung ermitteln?
Angemessen! So lautet die kurze und zugleich eindeutige Antwort. Wie bereits erwähnt, drohen bei einer zu niedrigen Versicherungssumme verringerte Leistungen im Schadensfall. Und bei einer zu hohen Versicherungssumme wären die Versicherungsbeiträge unnötig hoch.
Die Festlegung einer angemessenen Versicherungssumme ist kein Zauberwerk, sondern – unter Anwendung der Grundrechenarten – reine Fleißarbeit. Summiert werden die üblichen bei Normalbetrieb anfallenden Kosten. Was alles darunter fällt respektive darunter fallen kann, wurde bereits weiter oben erläutert.
Zu den gleichsam indirekten Aufwendungen zählen ebenfalls die während einer Betriebsunterbrechung entgangenen Gewinne, sodass diese auch hinzuaddiert werden müssen. Wer als Firmenchef auf Nummer sicher gehen möchte, sollte bei der Berechnung der angemessenen Versicherungssumme bei der Betriebsunterbrechungsversicherung einen Puffer einbauen – etwa für den Fall, dass Warenbestände ausgelagert werden und zu diesem Zweck vorübergehend Räumlichkeiten angemietet werden müssen.
Wie lange etwa wird nach einem Orkan oder einem Großbrand die Betriebsunterbrechung dauern? Eine Woche, zwei Monate oder vielleicht ein halbes Jahr? Das weiß niemand, genauso wenig wie jemand die Lottozahlen vom kommenden Samstag oder die Börsenkurse Ende des Jahres kennt. Somit sollten Firmenchefs bei Festlegung der angemessenen Versicherungssumme in der Betriebsunterbrechungsversicherung einen zeitlichen Puffer berücksichtigen.
Dabei wird unterstellt, dass die Betriebsunterbrechung nicht nur ein paar Wochen oder drei, vier Monate dauert, sondern ein ganzes Jahr. Erfahrungsgemäß reicht dieser zeitliche Puffer bei der Betriebsunterbrechungsversicherung aus. Im Idealfall selbstverständlich läuft in der Firma schon nach einigen Tagen oder nach einigen Wochen alles rund. Doch falls nicht, ist der Firmenchef bei einer angenommenen Betriebsunterbrechung von einem Jahr auf der sicheren Seite.
Zweifellos zählt eine Betriebsunterbrechungsversicherung zur existenziellen Absicherungsstrategie eines Unternehmens. Bei der Realisierung dieser betrieblichen Vorsorge haben Firmenchefs zwei Alternativen zur Auswahl. Die erste der beiden trägt den Arbeitstitel „2 in 1“. Dies bedeutet: die Betriebsinhaltsversicherung und die Betriebsunterbrechungsversicherung werden miteinander kombiniert – gleichsam zu einem Paket geschnürt. Die Alternative zwei besteht darin, beide Risiken separat abzusichern, also Betriebsinhaltsversicherung und Betriebsunterbrechungsversicherung getrennt voneinander abzuschließen.
Die Kombination der beiden kann gegebenenfalls zu einer Beitragsersparnis führen – nicht nur für kostensensible Firmen ein Pluspunkt. Doch bei näherem Hinsehen ist die Paketlösung aus Betriebsinhaltsversicherung und Betriebsunterbrechungsversicherung nicht immer und grundsätzlich vorteilhaft.
Sofern also, was nicht selten der Fall ist, für beide Risiken die Versicherungssumme identisch ist, droht gegebenenfalls bei der Betriebsunterbrechungspolice eine Unterversicherung. Und die kann – wie bereits erläutert wurde und was jeder Firmenchef weiß – gravierende finanzielle Folgen für den Betrieb haben, bis hin zur existenziellen Bedrohung.
Entscheidend sind, man kann es nicht häufig genug wiederholen, der Absicherungsbedarf eines Unternehmens sowie die betriebliche Vorsorgestrategie des Firmenchefs. Beide sollten letztlich in ein ausgewogenes Verhältnis von Preis (= Beitrag) und Leistungsumfang münden.
Allgemein richtet sich die Beitragshöhe bei der Betriebsunterbrechungsversicherung nach dem Risiko, das der Versicherer eingeht. Dieses Risiko wird anhand unterschiedlicher Faktoren ermittelt. Die vom Firmenchef gewählte Versicherungssumme sowie der Leistungsumfang sind zwei dieser Kriterien. Hinzu kommen solche Aspekte, die individuell für einen Betrieb gelten – etwa der Standort und/oder das mögliche Gefährdungspotenzial durch Firmen in der Nachbarschaft.
Doch bei aller Kosteneffizienz, auf die Firmenchefs Wert legen – erfahrungsgemäß ist der Geiz-ist-geil-Ansatz, um Kosten (= Beiträge) zu sparen, riskant. Zumindest wenn dies zu einer Unterversicherung bei der Betriebsunterbrechungsversicherung führt, was zwangsläufig einen verminderten Leistungsumfang im Schadensfall bedeutet. Gleichwohl haben Unternehmen die Möglichkeit, einen quasi mäßigenden Einfluss auf die Beitragshöhe zu nehmen. Dies bedeutet konkret:
Einmal mehr gilt: der Bedarf des Unternehmens ist entscheidend. Zudem kann der Firmenchef seine finanziellen Möglichkeiten auch im Hinblick auf die Betriebsunterbrechungsversicherung am besten beurteilen. Erfahrene Firmenchefs wissen, dass sich Sparsamkeit um jeden Preis am Ende nicht rechnet. Mehr noch – diese im Ernstfall sehr teuer werden kann.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung gehört zur existenziellen Risikovorsorge (fast) jedes Unternehmens. Denn falls die Räder im Betrieb nicht nur ein paar Tage, sondern gleich mehrere Monate oder ein ganzes Jahr schadensbedingt stillstehen, kann dies erhebliche Umsatz- und Gewinneinbußen nach sich ziehen.
Ohne Betriebsunterbrechungsversicherung müssen Firmen dies selbst zahlen oder – oft auch nur um zu überleben – einen dann doch vergleichsweise teuren Kredit bei ihrer Hausbank aufnehmen. Deshalb gehört eine Betriebsunterbrechungsversicherung praktisch in jedes betriebliche Versicherungsportfolio.
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