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Arbeitsunfähig oder berufsunfähig - Wo liegt der Unterschied

Unterschied Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit: Wie Sie Beides Klug Absichern

In der Bevölkerung herrscht große Verwirrung über den Unterschied zwischen “Arbeitsunfähigkeit“ und “Berufs­unfähig­keit“. Die Mehrheit der Deutschen denkt jedoch nicht über mögliche Unterschiede nach und geht davon aus, dass die Begriffe Gleiches meinen. Dabei ist es wichtig, den Unterschied zwischen arbeits- und berufsunfähigkeit zu verstehen: Während “Arbeitsunfähigkeit“ eine vorübergehende Unfähigkeit zu arbeiten mit der Möglichkeit der Genesung beschreibt, bezieht sich “Berufs­unfähig­keit“ auf eine dauerhafte Unfähigkeit, im eigenen Beruf weiterzuarbeiten.

Das zeigt sich zum Beispiel daran, dass der Begriff “Arbeitsunfähigkeitsversicherung“ im Volksmund auch als “Berufs­unfähig­keitsversicherung“ verwendet wird.


 

Arbeitsunfähigkeit - die rechtlichen Grundlagen

 
Gemäß der Definition müssen Sie über einen längeren Zeitraum hinweg arbeitsunfähig sein - erst dann besteht eine Arbeitsunfähigkeit. Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Entgeltfortzahlungsgesetz. Es besagt, dass Sie Ihrem Arbeitgeber nach drei Tagen eine ärztliche Bescheinigung darüber zustellen müssen, wie lange Sie arbeitsunfähig sind. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen sechs Wochen lang Ihr normales Gehalt weiterzuzahlen. Allerdings haben Unternehmen das Recht dazu, diese Meldung früher zu verlangen.
 

Die gesetzliche Absicherung, wenn Sie arbeitsunfähig sind

Sobald Sie über einen längeren Zeitraum krank sind, entfällt die Entgeltfortzahlung per Gesetz. Denn Ihr Arbeitgeber ist lediglich für 6 Wochen dazu verpflichtet, Ihren Lohn oder Ihr Gehalt weiter zu bezahlen. Dies betrifft nicht nur eine Sechs-wöchige Krankmeldung, sondern auch wiederholt kürzere Zeiträume, denen immer wieder dieselbe Erkrankung zugrunde liegt.

Eine Krankentagegeld Versicherung bietet zusätzliche finanzielle Sicherheit, wenn das Krankengeld nicht ausreicht. Sie ist besonders nützlich für Arbeitnehmer, Selbstständige und privat Versicherte, da sie eine Lücke schließen kann, die durch die begrenzte Leistung der gesetzlichen Krankenkasse entsteht.

Anschließend an diesen Zeitraum übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Leistung in Form des Krankengeldes. Beim Krankengeld müssen Sie jedoch mit unterschiedlichen Abzügen rechnen, sodass Sie in etwa 75 Prozent Ihres bisherigen Nettogehalts ausgezahlt bekommen. Auch in diesem Fall ist die Leistung auf 78 Wochen begrenzt.
 
 

Längere Arbeitsunfähigkeit: Das sind Ihre privaten Versicherung-Optionen

 

Für den Fall, dass Sie arbeitsunfähig sind, mindert die Krankentagegeldversicherung die Einbußen, die bei Ihrem Arbeitseinkommen auftreten. Allerdings ersetzt sie nicht Ihr monatliches Gehalt, sondern lediglich einen Teil davon. Dieser Status bleibt insgesamt 78 Wochen aufrechterhalten.

Sollten Sie länger krank sein oder ärztlich die Berufs­unfähig­keit festgestellt werden, sind sie nicht länger arbeitsunfähig, sondern wechseln den Status hin zur Berufs­unfähig­keit. Eine private Berufs­unfähig­keitsversicherung hilft Ihnen in dieser Situation weiter, denn sie bietet Ihnen die notwendige finanzielle Absicherung.

Im Vergleich zu anderen privaten Versicherungsoptionen bieten BU-Versicherungen umfassendere Leistungen bei Berufs­unfähig­keit und sind daher oft die bessere Wahl.
 
 

Davon abzugrenzen: Die Erwerbsminderung

 
Sind Sie außerstande, irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen, gelten Sie als erwerbsunfähig. Erwerbsunfähigkeit unterscheidet sich von Berufs­unfähig­keit und Arbeitsunfähigkeit, da sie sich auf Per­sonen bezieht, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Der Grund dafür können eine körperliche oder geistige Krankheit sein. Oder auch eine Behinderung, die es Ihnen auf unbestimmte Zeit unmöglich macht, wie gewohnt zu arbeiten. Das bedeutet, die Erwerbsminderung baut auf der Tatsache auf, dass Sie arbeitsunfähig sind, setzt jedoch deutlich stärkere Kriterien voraus.
 
 

Berufs­unfähig­keit - die rechtlichen Grundlagen

 

Von Berufs­unfähig­keit ist nach Definition dann auszugehen, wenn Sie länger als 6 Monate als arbeitsunfähig gelten. Die rechtlichen Grundlagen dazu finden sich im Sozialgesetzbuch. Wichtig dabei ist: Jeder, der nach dem 01.01.1961 geboren ist, erhält keine staatliche Berufs­unfähig­keitsrente.

Die BU-Rente ist eine private Versicherung, die im Falle einer Berufs­unfähig­keit eine monatliche Rente auszahlt und somit eine wichtige finanzielle Absicherung bietet.

Sobald Sie Ihre Tätigkeit also nicht länger ausüben können: Dann steht Ihnen höchstens eine Erwerbsminderungsrente zu, sollten Sie die vorgegebenen Kriterien erfüllen.
 

Die gesetzliche Absicherung, wenn Sie berufsunfähig sind

Theoretisch haben Sie die Möglichkeit auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente. Und zwar, sobald Sie länger als fünf Jahre über die gesetzliche Rentenversicherung versichert sind und ebenso lange einzahlen. Da es sich dabei um eine gesetzliche Absicherung handelt, müssen Sie jedoch mit starken finanziellen Einbußen rechnen. Deshalb lohnt es sich in jedem Fall, über eine private Absicherung nachzudenken.

Eine private Absicherung kann durch die AU-Klausel ergänzt werden, die es dem Versicherten ermöglicht, bereits nach einer bestimmten Zeit der Arbeitsunfähigkeit Leistungen aus der Berufs­unfähig­keitsversicherung zu erhalten, auch ohne den Nachweis eines bestimmten Grads der Berufs­unfähig­keit.
 
 

Dauerhaft berufsunfähig: Das sind Ihre privaten Versicherungs-Optionen

 

Sobald Sie erwerbstätig sind, sollten Sie auf keinen Fall auf eine Berufs­unfähig­keitsversicherung verzichten. Im Idealfall schließen Sie eine solche bereits in jungen Jahren ab. Andernfalls ist es lohnenswert, sich so bald wie möglich um eine private Versicherung für Ihre Berufs­unfähig­keit zu kümmern.

Dabei haben Sie die Wahl zwischen unterschiedlichen Anbietern: Achten Sie jedoch darauf, dass diese Ihnen die gewünschten Vorzüge der Versicherungspolice ohne lange Prüfzeiten anbieten. Nur so profitieren Sie tatsächlich davon, sollten Sie für längere Zeit arbeitsunfähig sein. Es ist wichtig zu verstehen, dass 'arbeitsunfähig' eine vorübergehende Unfähigkeit zu arbeiten aufgrund von Bedingungen wie Krankheit bedeutet, während 'berufsunfähig' eine dauerhafte Unfähigkeit bezeichnet, den eigenen Beruf auszuüben. Eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung kann als Zusatz zur Berufs­unfähig­keitsversicherung abgeschlossen werden, um finanzielle Einbußen im Falle einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit abzufedern.
 
 

Dann zahlt die übliche Berufs­unfähig­keitsversicherung

 
Die Frage "Warum braucht man eine Berufs­unfähig­keitsversicherung" beantwortet sich spätestens bei längerer Arbeitsunfähigkeit. Und ab wann erbringt die Versicherung die benötigte Leistung? Das ist immer dann der Fall, wenn Sie für länger als 6 Monate nicht mehr so arbeiten können, wie ursprünglich möglich.
 

Die Leistungsprüfung beim Warten mit bedenken

Sobald Sie längere Zeit arbeitsunfähig sind, fragen Sie sich womöglich: Worauf sollten Sie achten bei der Berufs­unfähig­keitsversicherung? Es ist fast immer sinnvoll, einen Versicherer zu wählen, der in Vorleistung geht. Schließlich nimmt die Leistungsprüfung vonseiten der Versicherung längere Zeit in Anspruch. Dabei gilt es, einen umfangreichen Prüfkatalog abzuarbeiten, der von Ihnen und Ihren Ärzten gleichermaßen beantwortet werden muss. Ob die Prüfung Wochen oder Monate dauert, hängt von unterschiedlichen Kriterien ab.
 
 

So kann aus arbeitsunfähig berufsunfähig werden

 

Sobald Sie für sechs Monate arbeitsunfähig sind, haben Sie einen Anspruch auf Leistungen aus Ihrer Berufs­unfähig­keitsversicherung. In den meisten Fällen handelt es sich um starke körperliche Beschwerden, die Ihnen Ihre Arbeit unmöglich macht. Oder aber eine psychische Erkrankung, was in der heutigen Zeit immer öfter vorkommt. Ob diese Gründe dauerhafter Natur oder einer vorübergehenden Erkrankung geschuldet sind, spielt dabei keine Rolle.

 Berufs­unfähig­keit bedeutet nicht automatisch, dass Sie erwerbsunfähig sind.
 
 

Die Leistungsdynamik einer Berufs­unfähig­keits-Rente ist nicht zu unterschätzen

 

Sobald Sie längere Zeit arbeitsunfähig sind, wird die Berufs­unfähig­keits-Rente immer wichtiger. Eine garantierte Rentenerhöhung, die sogenannte Leistungsdynamik, sollte sicherstellen, dass Sie während des gesamten Rentenbezugs gut versorgt sind.

Gleichzeitig sollten Sie beachten, dass diese erst dann endet, wenn Sie Ihren Vertrag kündigen. Aufgrund der steigenden Inflationsrate wirkt sich die kontinuierliche Steigerung spürbar positiv auf Ihre Einnahmen aus.
 
 

Tipp: Achten Sie direkt auf eine hervorragende Arbeitsunfähigkeits-Klausel

 
Eine hervorragende Arbeitsunfähigkeits-Klausel garantiert Ihnen, dass Sie im Falle einer Leistungsprüfung von Ihrer Versicherung profitieren. Diese sorgt dafür, dass sie nach sechs Monaten ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit schon vorläufig Geld bekommen. Schnell und ohne Nachweis Ihrer Berufs­unfähig­keit. Natürlich ist das nur dann der Fall, wenn sämtliche Angaben vollständig und korrekt sind.
 

Auf diese Punkte ist dabei zu achten

Beim Abschluss sollten Sie also darauf achten, dass diese Klausel Sie schützt, wenn Sie Ihren Beruf nicht länger ausüben können. Folgend ein Auszug der wichtigen Klauseln und Kriterien einer BU-Versicherung:

  • Die Prüfung Ihrer Situation sollte für den Versicherer unabhängig von anderen Prüfungen auf die Berufs­unfähig­keit sein.
  • Als Nachweis sollte ein ärztliches Attest oder die AU-Bescheinigung ausreichen.
  • Wichtig ist außerdem, dass Ihr Anspruch auf die Leistung selbst dann besteht, wenn Sie noch keine 6 Monate arbeitsunfähig sind. Vorausgesetzt, Ihr Arzt attestiert Ihnen, dass Sie voraussichtlich für diesen Zeitraum arbeitsunfähig bleiben.

Nicht jeder Versicherer erfüllt diese Anforderungen im Rahmen der Berufs­unfähig­keitsversicherung, weshalb Sie verstärkt darauf achten müssen.

Sie möchten sowohl die Berufs­unfähig­keit als auch die Arbeitsunfähigkeit klug absichern? Nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf und wir helfen Ihnen dabei.
 

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Über den Autor
Daniel Moser ist Versicherungsmakler und Gründer von AMBA Versicherungen

Daniel Moser, Ver­sicherungs­makler und Gründer von AMBA Versicherungen

Fachwirt für Finanzberatung (IHK), Master-Consultant in Finance und Finanzwirt mit 20 Jahren Erfahrung


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