Im Unterschied zur kosmetischen Fußpflege behandeln Podologen ihre Patienten nach ärztlicher Verordnung. Dabei geht es häufig um die Behandlung von Diabetikern, aber auch Rheumatikern und Blutern. Der Umgang mit diesen Risikopatienten und mit medizinischen Instrumenten wie dem Skalpell erfordert eine besondere Aufmerksamkeit und Sorgfalt. Trotz allem können jedoch immer Fehler passieren. Es kann vorkommen, dass die podologische Behandlung zu Verletzungen des Patienten führt und er sich dadurch im schlimmsten Fall eine Infektion zuzieht.
In einer solchen Situation sind Podologen, sofern sie selbstständig tätig sind, haftbar – und das auch mit ihrem Privatvermögen. Durch die unmittelbare Arbeit am Patienten ist das Risiko eines Behandlungsfehlers allerdings immer gegeben und kann, gerade im Fall von Gesundheitsschäden, erhebliche Kosten nach sich ziehen. Hier springt eine Berufshaftpflichtversicherung ein: Sie leistet Schadenersatz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Dies bedeutet zum einen Sicherheit für Sie, zum anderen aber auch Gewissheit für Ihren Patienten – denn wenn er einen Schaden erleidet, wird er entsprechend entschädigt.
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Warum brauche ich eine Berufshaftpflichtversicherung als Podologe? |
Wer als Podologe selbstständig oder freiberuflich arbeitet, trägt das alleinige Risiko für Schäden, die bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit eintreten. Ob Sie eine Kassenzulassung haben oder gegen Privatrechnung behandeln, in Ihrer eigenen Praxis oder einer Gemeinschaftspraxis arbeiten, spielt hierbei keine Rolle.
Viele Podologen bieten Zusatzleistungen an und führen Hausbesuche durch, was das Risiko nochmals erhöht. Auch wenn sich die Podologie nicht auf die Behandlung des gesamten Körpers bezieht, sondern auf einen Teilbereich, ist dennoch nicht zu unterschätzen, welche gesundheitlichen Schäden ein Behandlungsfehler verursachen kann.
Welchen Schutz bietet mir die Berufshaftpflichtversicherung? |
Mit einer Berufshaftpflichtversicherung für Podologen sind Sie gegen alle Ansprüche abgesichert, die in Zusammenhang mit Ihrer Berufsausübung auf Sie zukommen könnten. Dabei handelt es sich vorrangig um unmittelbare Schädigungen der Gesundheit des Patienten, etwa durch die erwähnten Verletzungen bei der Behandlung.
Stürzt ein Patient beispielsweise in Ihrer Praxis und erleidet einen Knochenbruch, sind Sie ebenfalls in der Haftung – und durch die Berufshaftpflichtversicherung geschützt. Die Leistungen der Versicherung umfassen dabei sämtliche Kosten, die infolge des Schadens entstehen: etwa beim Arzt oder im Krankenhaus anfallende Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Kosten für Rehabilitation und Verdienstausfall.
Sie schützen sich mit einer Berufshaftpflichtversicherung für Podologen jedoch auch gegen Sachschäden: Dies kann die Beschädigung des Eigentums Ihres Patienten während eines Hausbesuches sein, jedoch auch im Rahmen des Aufenthaltes in Ihrer Praxis. Passiert Ihnen während der Behandlung ein Missgeschick und beschädigen Sie die Kleidung oder persönliche Gegenstände des Patienten, greift Ihre Berufshaftpflichtversicherung. Das Gleiche gilt für Vermögensschäden – beispielsweise, wenn Ihrem Patienten in Ihrer Praxis die Geldbörse gestohlen wird. Sofern Sie Mitarbeiter beschäftigen, sind diese in der Regel ebenfalls über Ihre Berufshaftpflicht abgesichert.
Neben der Leistung von Schadenersatz, der Hauptfunktion einer Haftpflichtversicherung, beinhaltet diese auch automatisch einen passiven Rechtsschutz: Das bedeutet, dass die Versicherung zunächst prüft, ob die Ansprüche gegen Sie überhaupt berechtigt sind. Sollte dies nicht der Fall sein, wehrt die Berufshaftpflichtversicherung diese unbegründeten Ansprüche für Sie ab. Sind sie jedoch berechtigt, leistet die Versicherung bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Der passende Versicherungsschutz für Podologen |
Wer als selbstständiger Podologe praktiziert, übt verschiedene Tätigkeiten wie Nagelbehandlungen, das Entfernen von Hühneraugen und Warzen, die Orthesentechnik und viele mehr aus. Dabei sind die üblichen, im Rahmen der Ausbildung erworbenen Behandlungsmethoden in einer Berufshaftpflichtversicherung für Podologen abgesichert. Verfügen Sie über Zusatzqualifikationen und bieten Sie weitere Leistungen wie beispielsweise Massagetechniken an, sind diese in jedem Fall bei Antragstellung mit anzugeben. Nur so ist ein optimal auf Sie abgestimmter, zuverlässiger Versicherungsschutz gewährleistet. Zudem haben Sie die Möglichkeit, eine Haftpflichtabsicherung für den privaten Bereich einzuschließen.
Um den passenden Tarif und den bestmöglichen Schutz für Sie zu finden, kann ich als Versicherungsmakler aus einer Vielzahl von Anbietern wählen und diese umfassend vergleichen. Gemeinsam mit Ihnen suche ich eine maßgeschneiderte, individuelle Versicherungslösung, die optimal zu Ihnen passt. Gerne stehe ich Ihnen für eine kompetente und unabhängige Beratung zur Verfügung und unterbreite Ihnen ein Angebot. Setzen Sie sich hierfür einfach mit mir in Verbindung und vereinbaren Sie mit mir ein erstes Beratungsgespräch!
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