Gerade Freiberufler sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Bei allen Schäden, die man als Freiberufler schuldhaft verursacht, haftet man unbegrenzt mit seinem ganzen Vermögen.
Wer kein haftungsbegrenzendes Unternehmen dazwischen gestellt hat, kann auch sein ganzes privates Vermögen im Haftungsfall verlieren. Mit einer Berufshaftpflichtversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung für Freiberufler kann man sich vor einem solch existenzbedrohenden Risiko schützen.
Während die Berufshaftpflichtversicherung folgende Schäden abdeckt:
deckt die Betriebshaftpflichtversicherung „nur“ ab:
Gerade Freiberufler sind aber häufig mit reinen Vermögensschäden konfrontiert und sollten darauf achten, auch eine echte Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, die auch reine Vermögensschäden beinhaltet.
Vereinfacht ist die Berufshaftpflichtversicherung eine Betriebshaftpflichtversicherung plus Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Ideal ist eine solche Berufshaftpflichtversicherung, die auch die reinen Vermögensschäden beinhaltet, z.B. für:
Fehler in diesen Berufen können schnell teuer werden. Freiberufler sind daher gut beraten, eine Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme abzuschließen.
Freiberufler sind besonderen Risiken ausgesetzt. Während in der reinen Betriebshaftpflichtversicherung häufig Deckungssummen von pauschal 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden vereinbart werden, wird in der Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler häufig eine Deckungssumme für Vermögensschäden im Bereich von 100.000 bis 3 Mio. Euro ausgesucht, in Einzelfällen auch höher.
Für bestimmte Berufsgruppen schreibt der Gesetzgeber Mindestversicherungssummen vor. Dazu gehören u.a.:
Eine Pflichtversicherung müssen auch abschließen:
Je nach Geschäftsumfang können hier auch höhere Summen ratsam sein.
Die Bandbreite dessen, was alles passieren kann, was zu Schadenersatzansprüchen gegen einen Freiberufler führt, ist groß. Und die Praxis lehrt: Diese Dinger passieren auch. Vielleicht nicht heute und nicht morgen, aber irgendwann trifft es meist jeden. Beispiele aus der Praxis:
Man muss nicht Rechtsanwalt, Notar oder Arzt sein, um sich als Freiberufler Schadensersatzansprüchen ausgesetzt zu sehen. Denkbar ist das auch bei vielen anderen freiberuflich tätigen Menschen, wie z.B.:
Mehr als 1 Million Menschen sind in Deutschland als Freiberufler tätig. Die meisten davon haben eine Berufshaftpflichtversicherung oder mindestens eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Wer als Freiberufler einen finanziellen Schaden verursacht, haftet im Regelfall mit seinem Privatvermögen für den Schaden. Das ist häufig existenzbedrohen. Vor existenzbedrohenden Konsequenzen schützt jedoch die Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler, die nicht nur Schäden abdeckt und zahlt, sondern im Vorfeld auch prüft, ob der Anspruch dem Grunde nach und der Höhe nach überhaupt gerechtfertigt ist. Ggf. klärt die Versicherung dies auch auf ihre Kosten gerichtlich.
Als Freiberufler kann man auch teure Fehler im Bereich der Datenschutzgesetze machen, wo sich die Gesetzgebung und Rechtsprechung sehr schnell ändert. Hier kommt es nicht nur schnell zu Abmahnungen, sondern auch schnell zu Strafen und Schadenersatzansprüchen. Hier reicht es schon aus, ohne ausdrückliche Einwilligung Email-Werbung an Kunden oder Noch-Nicht-Kunden zu senden. Spätestens, wenn dies durch einen Fehler trotz Verbots passiert, wird es meist richtig teuer.
Oder Hacker knacken eine Datenbank mit Kundendaten – da ist man schnell bei sechsstelligen und siebenstelligen Schadensummen.
Die Berufshaftpflichtversicherung zahlt so z.B. auch bei:
Man sollte als Freiberufler den Vorteil nicht unterschätzen, dass die Berufshaftpflichtversicherung für Schadensansprüche eine Art passive Rechtsschutzversicherung enthält. Die Versicherung wehrt auf ihre Kosten auch ungerechtfertigte Ansprüche ab und zahlt dabei auch die Kosten für Anwalt, Sachverständige und Gericht.
Da die Tätigkeiten der Freiberufler sehr unterschiedlich sind und daher unterschiedliche Risiken auftreten, ist dies vom Einzelfall abhängig. Die Kosten für eine Berufshaftpflichtversicherung richten sich u.a. auch nach:
In einer Einzelberatung kann ein individuelles Paket für eine Berufshaftpflichtversicherung geschnürt werden, was weder zu einer Über-, noch zu einer Unterversicherung führt, sondern genau passt.
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