Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, sollte den Abschluss nach Möglichkeit noch im Jahr 2021 erledigen, weil im Jahr 2022 viele Versicherungsgesellschaften die Prämien dafür erhöhen werden. Das liegt an mehreren Gründen, die insgesamt zu einer Erhöhung von durchschnittlich rund 10% führen.
Einer der Gründe für steigende Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung ist der gesunkene Höchstrechnungszins der Lebensversicherungen. Lag dieser Anfang dieses Jahrhunderts noch bei 3,25%, so erfolgt nun eine Senkung von 0,9% auf nur noch 0,25%. Bei klassisch kalkulierenden Anbietern muss dies zwangsläufig zu einer Beitragserhöhung führen.
Schon in den letzten Jahren ist der Höchstrechnungszins gefallen, was trotz schärferer Kalkulation und Wettbewerbsdruck zu steigenden Beiträgen geführt hat. Nach der jüngsten Senkung des Höchstzinssatzes auf 0,25% ist daher von einer weiteren Beitragssteigerung auszugehen.
Auch wenn im nächsten Jahr der Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung deutlich steigen wird, sollte man dennoch nicht überstürzt einen Vertrag abschließen, sondern sich lieber ausführlich von uns beraten lassen. Wir machen gerne auch eine Risikovoranfrage bei Berufsunfähigkeitsversicherern, ob die Versicherung zu welchen Konditionen angenommen wird. Dies kann besonders bei Vorerkrankungen sinnvoll sein.
Bei der Beantwortung von Gesundheitsfragen sollte man ebenso wenig schludern wie bei der Einholung etwaiger ärztlicher Atteste, um nicht im Leistungsfall vor Problemen zu stehen. Wer bereits beim Antrag nicht die Wahrheit angibt, muss im Leistungsfall berechtigterweise mit Problemen rechnen.
Wir begleiten Sie gerne auch beim richtigen Ausfüllen mit Gesundheitsfragen und dem Umgang mit Vorerkrankungen, vorliegenden Arztberichten etc.
Allerdings sollte man einen Abschluss auch nicht auf die allzu lange Bank schieben, denn die Risikoprüfung bei der Versicherung kann etwas Zeit in Anspruch nehmen und kurz vor Jahresschluss sind viele Versicherungen oft überlastet und schwach besetzt, was einen Abschluss im alten Jahr gefährden könnte.
Auch andere Sparten der Altersvorsorge sind von der Zinssenkung betroffen:
Der Höchstrechnungszins wird häufig Garantiezins der Versicherungen genannt, was aber nicht richtig ist. Der Höchstrechnungszins wird vom deutschen Bundesfinanzministerium festgelegt und heißt dort formal „Höchstbetrag für den Rechnungszins“. Dieser Zins legt fest, was die Versicherer als Zinssatz bei der Berechnung der Deckungsrückstellungen höchstens verwenden dürfen. Das ist bedeutend für die Lebensversicherungen (§ 2 Deckungsrückstellungsverordnung). Seit 1.1.2017 betrug dieser Zins 0,9%
Dieser Zins wurde in den letzten Jahrzehnten mehrmals geändert:
Mit der frühen Bestimmung der Zinssenkung, die erst ab 1.1.2022 greift, gibt man den Versicherungskunden gleichzeitig die Möglichkeit, noch dieses Jahr zu alten Konditionen einen Vertrag abzuschließen.