In landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieben steckt oft nicht nur viel Herzblut, sondern auch viele Maschinen und oder Tiere. Ob Hof, Erzeugnisse oder Geräte das Kapital für den Landwirt oder Forstwirt darstellen: Eine Reihe von Haftungsrisiken entstehen in einem landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichem Betrieb. Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung für Landwirtschaft / Forstwirtschaft kann man die wichtigsten Risiken, die zu Schadensersatzforderungen führen könnten, abdecken.
Der Versicherungsschutz kann z.B. – je nach Police – umfassen:
In der Forstwirtschaft ist die Absicherung folgender Risiken häufig von Interesse:
Die Schadensfälle und -ursachen können vielfältig sein, hier nur ein paar Beispiele:
Versichert sind in der Betriebshaftpflichtversicherung für Landwirtschaft / Forstwirtschaft:
Versichert sind dabei nicht nur der Landwirt oder Forstwirt selbst, sondern auch alle im Betrieb arbeitenden Mitarbeiter sowie Hilfskräfte.
Bedenken sollte man, dass der selbstständige Landwirt/Forstwirt ja auch für alle Schäden haftbar gemacht werden kann, die einer seiner Mitarbeiter verursacht hat. Auch wenn es nur eine schnell angelernte Hilfskraft gewesen war.
Die Betriebshaftpflicht übernimmt im Schadensfall die finanziellen Forderungen, die Dritte geltend machen.
Ob ein gesetzlicher Grund für eine Schadenshaftung vorliegt, überprüft die Betriebshaftpflichtversicherung auf eigene Kosten. Sie überprüft, ob ein Schaden
zu ersetzen ist.
Ggf. klärt die Versicherung dies auch auf eigene Kosten vor Gericht und stellt dazu Anwälte. Die Betriebshaftpflicht für Landwirte und Forstwirte trägt dann selbst:
So hält die Versicherung hier dem Landwirt, bzw. Forstwirt den Rücken frei.
Hier gibt es keine Pauschalantwort zu Kosten, sondern die Prämienhöhe ist abhängig von:
Wir informieren Sie gerne, mit welcher Prämie Sie Ihren individuellen Betrieb gegen Risiken absichern können.
Grundsätzlich gibt es bereits „kleine Betriebshaftpflichtversicherungen“ für Jahresprämien unter 100 Euro. Bei größeren landwirtschaftlichen Betrieben ist dies jedoch i.d.R. nicht angemessen und garantiert keinen ausreichenden Schutz.
In der heutigen Zeit ist es wichtig, auch Umweltschäden abzusichern. In der Betriebshaftpflicht ist auch dies geregelt. Fällt z.B. einem Mitarbeiter ein Fass mit Altöl um und es entsteht ein Umweltschaden, deckt die Betriebshaftpflichtversicherung den Schaden. Zu beachten sind in der Versicherungspolice ggf. individuelle Höchstgrenzen für einzelne Versicherungsbereiche und die Deckungssumme.
Heute werden in der Regel Deckungssummen nicht unter 3 Mio Euro für Personen und Sachschäden vereinbart. Möglich ist aber auch ein Abweichen nach oben oder nach unten.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung Landwirtschaft und Forstwirtschaft ist schon deshalb sinnvoll, weil heute nicht nur Land bewirtet und Bäume abgeholzt werden, sondern oft auch große und schwere Maschinen im Einsatz sind, wo eine Fehlbedienung oder auch ein Unfall fatale Folgen haben kann. Aus Schmerzensgeld, und Behandlungskosten entstehen häufig so hohe Forderungen, dass die Existenz eines Landwirts oder Forstwirt ohne Versicherung gefährdet wäre. Hat man eine Betriebshaftpflicht, so übernimmt diese die Kosten und Haus, Hof und Privatvermögen bleibt unangetastet und damit auch das, was oft als Altersversorgung gedacht ist.
Land- und Forstwirtschaft können ganz unterschiedlich ausgeprägt sein, so gibt es unterschiedliche Pakete innerhalb der Betriebshaftpflichtversicherung für Landwirtschaft / Forstwirtschaft, so z.B. für
Aber natürlich auch für Mischformen. In der modernen Landwirtschaft gibt es ja nicht nur Kühe, Weizen und Mais, sondern vielleicht auch:
Alle Bereiche haben spezifische Risiken, gegen die man sich absichern kann und auch sollte. Die Kosten der Absicherung betragen nur einen Bruchteil dessen, was auf einen zukommt, falls einmal jemand einen größeren Schaden geltend macht. Im Gegenzug erhält man Sicherheit, gut abgesichert zu sein, falls einmal etwas passiert. Und unverhofft kommt oft.
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