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Betriebshaftpflichtversicherung für das Baugewerbe

Betriebshaftpflichtversicherung Baugewerbe – sicher auf dem Bau unterwegs

Wer Erfahrung auf dem Bau hat, weiß, dass dort immer etwas passieren kann. Auch etwas, was eigentlich nicht passieren sollte: von umstürzenden Gerüsten über umfallende Baumaschinen bis zur einfallenden Wand ist auch auf deutschen Baustellen schon so ziemlich alles passiert, was passieren kann. Gut, wenn man dann eine Betriebshaftpflichtversicherung für das Baugewerbe hat, die Schadensersatzansprüche aus den typischen Risiken abdeckt.

Schon nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haftet jeder, der einen Schaden verursacht, auch dafür. Das ist auf eine Baustelle nicht anders. Wer einem Dritten einen Schaden zufügt, muss dafür aufkommen.

Ein Bauunternehmer haftet auch für alle Schäden, die seine Mitarbeiter bei der beruflichen Ausübung verursachen oder auslösen. Vom Praktikanten über den Lehrling bis hin zum Gesellen oder Meister. Für jeden Schaden muss der Bauunternehmer haften.

Was deckt denn die Betriebshaftpflicht im Baugewerbe alles ab?

Die Betriebshaftpflicht Baugewerbe deckt ab:

  • Per­sonenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden als Folgeschäden von Per­sonen- oder Sachschäden

 

Wer deckt die Kosten für einen Rechtsstreit bei Schadensersatzforderungen?

Das ist das Gute an einer Betriebshaftpflichtversicherung für das Baugewerbe: Die Versicherung prüft nicht nur selbst, ob ein Schadensersatzanspruch dem Grunde nach überhaupt berechtigt ist, sondern prüft auch, ob er der Höhe nach angemessen ist. Sollte es darüber unterschiedliche Meinungen geben, setzt sich die Betriebshaftpflichtversicherung ggf. auch vor Gericht mit dem Anspruchsteller auseinander und übernimmt dabei auch:

  • Anwaltskosten
  • Gerichtskosten
  • Sachverständigenkosten
  • Gutachterkosten

Damit hat man als Bauunternehmer den Kopf frei und braucht sich darum nicht separat zu kümmern. Die Betriebshaftpflicht gewährt insoweit eine Art passiven Rechtsschutz in Schadensersatzangelegenheiten.

 

Was sind mögliche Beispiele für Schadensersatzforderungen auf dem Bau?

Die Gefahren auf einer Baustelle sind vielfältig. Typische Schäden sind z.B.:

  • Beim Entladen eines Lkws fällt eine Palette herunter und jemanden auf die Füße, was zu einem Bruch führt: Die Versicherung deckt die Behandlungskosten des Passanten, dem die Steine auf die Füße gefallen sind.
  • Beim Führen eines Kanals unter einer Mauer stürzt die Mauer ein, weil sie unzureichend abgestützt wurde: Die Betriebshaftpflicht deckt die Kosten des erneuten Mauerbaus ab
  • Beim Schweißen mit einer Gasflasche im Baubetrieb kommt es zu einer Explosion oder Brand, wodurch das Nachbargebäude beschädigt wird: Die Betriebshaftpflicht deckt den Schaden ab

Immer, wenn ein Dritter, ein Außenstehender einen Schaden geltend macht, kommt die Betriebshaftpflichtversicherung ins Spiel und prüft, ob ein gesetzlicher Haftungsanspruch gegen den Bauunternehmer besteht. Wenn ja, übernimmt sie den Schaden.

 

Was sind Schäden, die oft nur optional miteingeschlossen werden?

Für einige Schadensarten ist oft nur ein optionaler Versicherungsschutz erhältlich. Hier muss man prüfen, ob das im Einzelfall benötigt wird. Dann sollte man darauf achten, dass es in der Police auch enthalten ist:

  • Haftung für Schäden, die ein Subunternehmer verursacht, den man als Bauunternehmer beauftragt hat
  • Schäden am Gebäude
  • Verzögerungen der Bauzeit beim Hausbau
  • Unfälle mit Arbeitsmaschinen
  • Risiken beim Hochbau
  • Risiken bei Eigenleistungen
  • Schäden an einem Kfz
  • Verzögerungen beim Baubeginn
  • Schäden am Grundstück
  • Verlust von fremden Schlüsseln
  • Asbestschäden
  • Planung und Bauleitung

Neben der Betriebshaftpflichtversicherung kann es überdies sinnvoll sein, weitere Versicherungen für das Baugewerbe abzuschließen wie z.B.:

Wir beraten Sie gerne, was in Ihrem Fall sinnvoll ist und welche Versicherungen wie sinnvoll kombiniert werden können.

Was kostet eine Betriebshaftpflicht im Baugewerbe?

Die Kosten einer Betriebshaftpflichtversicherung im Baugewerbe sind abhängig von verschiedenen Faktoren wie z.B.:

  • Jahresumsatz
  • Mitarbeiteranzahl
  • Baustellen im In- und/oder Ausland
  • Mögliche Selbstbeteiligung
  • Vertragsbindungsdauer
  • Baunebengewerbe oder Bauhauptgewerbe

 

Während für ein eine private Baustelle eine Bau­herren­haft­pflichtversicherung ausreichend ist, empfiehlt sich für Bauunternehmer, die das Baugewerbe fortwährend betreiben, eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Mit der passenden Versicherung kann der Bauunternehmer den Gefahren im Baugewerbe entspannt entgegensehen, denn die Betriebshaftpflichtversicherung hält ihm den Rücken frei.

Notwendigkeit einer Betriebshaftpflicht Baugewerbe

Im Baugewerbe mit dem Einsatz großer Maschinen und den vielfältigen Schadensmöglichkeiten gehört die Baugewerbe Betriebshaftpflicht zu den existenziellen Versicherungen. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer solchen Versicherung, aber aus ökonomischen Gründen empfiehlt sich der Abschluss dringend, da ansonsten ein größerer Schaden schnell den finanziellen Ruin für den Unternehmer bedeuten kann.

Schnell ist auf einer Baustelle Eigentum eines Dritten beschädigt oder ein Per­sonenschaden passiert. Bei öffentlichen Auftraggebern wird oft der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung gefordert.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Bei der Baugewerbe Betriebshaftpflichtversicherung wird von der öffentlichen Hand bei Aufträgen oft eine Mindestversicherungssumme von 5 Mio. Euro pauschal für Per­sonen und Sachschäden gefordert. Unter 3 Millionen Euro Versicherungssumme sollte man eine solche Versicherung nicht abschließen. Per­sonen und Sachschäden können im Baugewerbe schnell auch sechs und siebenstellige Summen erreichen. Mit einer entsprechenden Versicherung hat man dann gut vorgesorgt und hat auch langwierige Behandlungen bei Verletzung von Per­sonen gut abgedeckt.


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