Weil durch Unachtsamkeit oder ungenügende Absicherung schnell große Schadenersatzforderungen auf einen Handwerker oder Handwerksbetrieb zukommen kann, ist die Betriebshaftpflichtversicherung für Handwerker so wichtig. Das gilt für bestehende Handwerksbetriebe genauso wie für Existenzgründer. Eine solche Police gilt als Basisschutz für jeden Handwerksbetrieb.
Immer dann, wenn Dritte Schadenersatzforderungen gegen den Inhaber oder das Unternehmen stellen, die in Ausübung der Tätigkeit entstanden sind, ist die Betriebshaftpflichtversicherung zuständig. Die Betriebshaftpflichtversicherung haftet allerdings nicht bei Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen oder Versprechen.
Versichert sind Schäden an Personen, Sachen und Vermögen, die während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit entstehen. Vermögensschäden sind immer dann versichert, wenn sie Folgeschäden von Personenschäden oder Sachschäden sind, die versichert sind.
Ein Schaden durch Handwerker ist schnell passiert und kann dann richtig teuer werden. Der Teufel ist manchmal ein Eichhörnchen. Fälle aus der Praxis:
Die Versicherungsbedingungen und Policen unterscheiden sich bei der Betriebshaftpflicht von Gesellschaft zu Gesellschaft. Was bei der einen Versicherungsgesellschaft inkludiert ist, ist bei der anderen optional versicherbar. Nicht jeder Handwerker benötigt alle Komponenten einer solchen Betriebshaftpflichtversicherung für Handwerker.
Man sollte prüfen, ob Folgendes in der Betriebshaftpflicht benötigt wird und dann auch enthalten ist:
Wenn eine Teilleistung dazu geführt hat, dass eine gesamte Arbeit beschädigt oder zerstört wird, spricht man von Weiterfresserschäden. Dies kann z.B. auch die fehlerhafte Arbeit eines Subunternehmers sein oder ein einzelnes defektes Bauteil einer Maschine.
Die meisten Standard-Versicherungspolicen der Betriebshaftpflichtversicherung schützen nicht vor fehlerhaften Arbeiten durch Subunternehmer. Hier muss man entweder diesen Versicherungsschutz in die eigene Police einschließen oder darauf bestehen, dass der Subunterunternehmer selbst einen entsprechenden Versicherungsschutz hat.
Folgende Versicherungssummen gelten als Minimalstandard:
Häufig werden Verträge mit 3 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden gewählt. Welche Versicherungssumme im Einzelfall die Richtige ist, hängt von den individuellen Verhältnissen, z.B. vom Umsatz und der Zahl der Mitarbeiter ab.
Was eine Betriebshaftpflichtversicherung für Handwerker kostet, hängt vom individuellen Einzelfall und den versicherten Risiken ab: Von 20 bis 400 Euro im Monat beträgt die Bandbreite üblicherweise abgeschlossener Verträge.
Die Beitragshöhe berechnet sich vor allen Dingen nach:
Beachten sollte man, dass die Betriebshaftpflichtversicherung für Handwerker nicht nur den Inhaber selbst schützt, sondern betriebliche Fehler jedes Mitarbeiters abgedeckt sind, also auch des Azubis oder der Hilfskraft, die ggf. nur kurz angelernt wurde und deshalb ggf. fehleranfälliger ist.
Einer der Vorteile einer Betriebshaftpflicht für Handwerker ist, dass die Versicherung auch die Prüfung der Schadensersatzforderungen übernimmt, und zwar erfolgt eine Prüfung:
Die Betriebshaftpflicht übernimmt auch die Abwehr unberechtigter Forderungen, notfalls auch vor Gericht und bezahlt ggf. auch:
Diesen ersparten Kostenblock sollte man auch beachten, wenn es um die Beiträge für eine Betriebshaftpflichtversicherung geht. Bereits bei einem vor Gericht verhandelten Fall würde man ansonsten oft mehr für Anwälte und Gericht bezahlen als die Beiträge für die Betriebshaftpflichtversicherung kosten. Daher lohnt sich die Betriebshaftpflicht für Handwerker besonders.
Über weitere sinnvollen Versicherungen für Handwerker informieren wir Sie gerne.
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