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Pandemie erfodert richtige Bedingungen und Überblick

Die Pandemie erfordert Überblick und das Lesen von Kleingedrucktem

Erschienen auf WD-Welt

Selten hat etwas flächendeckend auch die Versicherungsbranche so stark tangiert, wie das neue Coronavirus. Die Auswirkungen sind spürbar, Informationslagen ändern sich quasi stündlich und die ersten Versicherer fragen ganz bewusst nach speziellen Infektionen. Wir sprachen mit dem Allgäuer Ver­sicherungs­makler Daniel Moser von AMBA Versicherungen über die aktuellsten Entwicklungen am Markt.

Herr Moser, Sie sind seit Beginn der Corona-Pandemie mit Sicherheit gerade im Bereich Unternehmensversicherungen stark gefordert. Auf welche Versicherungen kommt es jetzt an?

Gerade als unabhängiger Ver­sicherungs­makler ist es aktuell im Sinne meiner Kunden wichtig, den Überblick zu behalten und hier und da auch etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Die Pandemie erfordert Überblick und das Lesen von Kleingedrucktem. Es kommt wie selten zuvor auf individuell gut zusammengestellte Versicherungspakete und vor allem auch auf Versicherungsbedingungen an. Zentral sind Betriebsschließungsversicherung und Berufs­unfähig­keitsversicherung. 

Was ist hier wichtig zwischen Betriebsschließung und -unterbrechung zu unterscheiden?

Die Betriebsunterbrechung ist immer an den Eintritt eines Sachschadens gebunden. Wenn also beispielsweise aufgrund eines Feuers oder Wasserschadens der Betrieb unterbrochen werden muss, greift auch die Betriebsunterbrechungsversicherung. Im Falle der Corona-Pandemie ist dies aber nicht der Fall. Mit der Betriebsschließungsversicherung haben Sie dagegen die Möglichkeit, Ihren Betrieb vor den finanziellen Folgen zu schützen, wenn eine behördliche Schließung nach dem Infektionsschutzgesetz – beispielsweise wie jetzt im Zuge von Corona - notwendig wird.

Im Moment des Shutdowns stellte die Betriebsschließungsversicherung also eine der wichtigsten Absicherungen für einige betroffene Unternehmen dar?

Auf alle Fälle. Allerdings bedeutet Betriebsschließungsversicherung nicht gleich Betriebsschließungsversicherung. Dadurch, dass im Falle von Corona die Betriebsschließung von Bund bzw. Land angeordnet wurde, ergeben sich natürlich ganz spezielle Fragen. Ich habe mich bereits von Anfang an mit dieser Thematik beschäftigt und eine Vielzahl von Quellen genutzt, um Informationen zusammenzutragen. Wichtig zu wissen ist, dass spezielle Vorkommnisse, wie beispielsweise der Ausbruch der Corona-Pandemie, nicht automatisch in einer Betriebsschließungsversicherung abgedeckt sind. Hier hängt es sehr stark von den Bedingungen der Versicherer ab. Selbst die Gesellschaften haben mehrere, unterschiedliche Tarifbedingungen, unter welchen sie die Versicherungsnehmer dann führen. 

Wobei man dann grundsätzlich auch unterscheiden müsste. Epidemie – Pandemie?

Ja. Eine klassische Epidemie wäre die jährliche Grippewelle. Wenn eine Infektionskrankheit in einem Land zur Massenerkrankung wird, ist von einer Epidemie die Rede. Eine weltweite Epidemie – wie jetzt die Erkrankungen mit dem neuartigen Coronavirus – wird zur Pandemie erklärt. Epidemien werden wie auch bisher in den Versicherungsbestimmungen mit eingeschlossen sein. Die aktuelle Pandemie zeigt sich ja sehr dynamisch und ausufernd, das werden die Versicherungsgesellschaften versuchen durch Ausschluss künftig zu verhindern. Für die Zukunft wird es darauf hinauslaufen, dass die Versicherungen höchstwahrscheinlich Pandemien ausschließen werden.

Welchen Tipp haben Sie für aktuelle Versicherungsnehmer?

Wenn noch keine Leistung der Versicherungsgesellschaft erfolgt ist – sprich: Sie haben einen Schaden gemeldet, dieser wurde aber noch nicht bezahlt bzw. ist noch nicht geprüft – rate ich, die Angelegenheit von einem unabhängigen Anwalt prüfen zu lassen. Ich habe hierfür aus meinem Expertennetzwerk Spezialanwälte, welche die Versicherungbedingungen meiner Kunden einer kostenfreien Erstüberprüfung unterziehen. Eine Betriebsschließung sollte zudem auch der bestehenden Betriebsinhaltsversicherung gemeldet werden, da sich hieraus eine Gefahrenerhöhung ergibt.

Welchen Tipp haben Sie für interessierte Gastronomen / Hoteliers?

Es gab bisher ein paar Gesellschaften (meines Wissens drei ), die den Betriebsschließungsschaden aufgrund Corona bezahlt haben. Allerdings werden dort die Bedingungen gerade komplett überarbeitet und es kommt nach aktuellem Stand nur noch eine Gesellschaft in Frage, die den aktuell eingetretenen oder ähnliche, künftige Fälle vernünftig versichert. Als Fachmann weiß ich, auf welche Bedingungen konkret geachtet werden muss. Es sollten konkret die Paragraphen 6 und 7 des Infektionsschutzgesetz aufgeführt sein und keine Aufzählung von Krank­hei­ten erfolgen, welche der Versicherung ja dann wieder eine Hintertür offen lassen. Im gewerblichen Bereich ist der Preis der Versicherung dann auch sekundär, entscheidend sind die Leistungen.

Übrigens sind Gastronomen, die aktuell bereits einem Vergleich mit ihrem Versicherer zugestimmt haben, leider künftig außen vor. Für interne und externe Fälle, welche auf Corona zurückzuführen sind, gilt das gleiche. Ich biete all meinen Kunden und auch Interessenten an, diese Sachen zu prüfen. Es geht dabei ja nicht nur um die Betriebsschließung, auch die Beriebshaftpflicht, Betriebsinhaltsversicherung oder Ge­bäude­ver­si­che­rungen gehören in diesem Zuge geprüft. Ebenso sollte über eine Rechtsschutz mit Vertragsrechtsschutz nachgedacht werden, um im Schadensfall eine Möglichkeit zu haben, vor Gericht zu gehen.

Kommen wir mit der Berufs­unfähig­keitsversicherung (BU) zu einer weitere, wichtigen Police für Unternehmer. Was ist hier zu beachten?

Zunächst ist die BU für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber gleichermaßen eine bedeutende Absicherung. Der erste BU-Versicherer fragt bereits vor Abschluss im Fragebogen nach Corona-Infektionen. Das ist an sich nichts Verwerfliches, allerdings müsste natürlich anstatt nach dem Allgemeinbegriff der Coronaviren-Familie eher nach SARS-CoV2 – also dem neuen Coronavirus, der uns alle in Aufruhr versetzt hat – gefragt werden. Das führt dazu dem Versicherer zu unterstellen, dass durch die Abfrage eine Ablehnung des Versicherungsverhältnisses zu erzielen versucht wird.

Wie sieht es aus mit Per­sonen, die mit SARS-CoV2 infiziert waren. Haben diese Per­sonen überhaupt eine Chance, eine BU abzuschließen?

Zunächst gilt: Die Lungenkrankheit Covid-19 als Folge von SARS-CoV2 ist bei guten Leistungsumfängen versichert. Wenn eine Person, welche nachweislich an SARS-CoV2 erkrankt ist oder war eine BU abschließen möchte, wird der Antrag aktuell mehrere Monate zurückgestellt. Es muss dann über Test und Arztbescheinigung nach Genesung nachgewiesen werden, dass man vollständig geheilt ist. Dann ist auch eine BU-Versicherung möglich.

Was genau ist grundsätzlich der Leistungsumfang einer BU-Versicherung?

Eine BU - Versicherung sichert Ihnen im Leistungsfall eine monatliche Rente zu. Hierbei ist es üblich, bereits ab einem BU-Unfähigkeitsgrad von 50 Prozent die vereinbarte Berufs­unfähig­keitsrente in voller Höhe auszuzahlen. Diese Leistungshöhe lässt sich außerdem individuell festlegen, damit der Schutz tatsächlich Ihrem gewohnten Lebensstandard und Ihren finanziellen Bedürfnissen entspricht.

Wie hoch sollte die BU-Rente sein?

Um eine angemessene Höhe der Berufs­unfähig­keitsrente zu ermitteln, ist Ihre Versorgungslücke zu bestimmen. Als Experte kläre ich für den Kunden ab, mit welchen Leistungen er staatlich oder durch andere Versorgungswerke bei einer BU rechnen dürfen. Dies stellen wir zum aktuellen Gehalt und dem Lebensstandard in Relation. Die hierbei entstehende Versorgungslücke ist eine wesentliche Grundlage für die Absicherung Ihrer Berufs­unfähig­keit. Was die ideale Leistungshöhe anbelangt, gehen die Meinungen auseinander. Wir empfehlen eine Absicherung von mindestens 1000 € im Monat oder im Bereich von 60 bis 75 Prozent Ihres durchschnittlichen Monatsgehalts. Kinder, Studenten und Auszubildenden empfehlen wir, ebenso mindestens 1000 € im Monat als BU-Rente abzusichern. Schließlich soll die festgelegte BU-Rente in Euro über Jahre und Jahrzehnte hinweg Ihre Existenz sichern, was bei steigenden Lebenshaltungskosten mit jedem Jahr schwieriger wird. Lassen Sie sich beraten, was in Ihrem Fall eine sinnvolle Rentenhöhe ist.


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