Gebäudeversicherung
Was ist grobe Fahrlässigkeit? |
Grobe Fahrlässigkeit in der Gebäudeversicherung |
Die Berücksichtigung der groben Fahrlässigkeit in der Gebäudeversicherung ist von großer Bedeutung. Sie gibt den Versicherten Sicherheit und Schutz im Schadensfall, selbst wenn dieser durch eigenes Fehlverhalten entstanden ist. In der Regel deckt die Wohngebäudeversicherung auch Schäden ab, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Das bedeutet, dass die Versicherung auch dann für den Schaden aufkommt, wenn dieser durch grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurde. Allerdings gibt es hierbei einige wichtige Punkte zu beachten.
Typische Beispiele für grobe Fahrlässigkeit sind
Unbeaufsichtigte brennende Kerzen beim Verlassen des Hauses
Offene Dachfenster oder nicht gesicherte gefährdete Gegenstände
Nicht entleerte Wasserleitung im Außenbereich vor dem Winter, was zu Frostschäden führen kann
Ausgefahrene Markise während eines Sturms, was zu Schäden führt und von der Versicherung möglicherweise nicht abgedeckt wird
Unverschlossene Haustür während eines längeren Urlaubs.
Nichtbeachten von Sicherheitsvorschriften beim Umgang mit Feuer oder elektrischen Geräten
Unbeaufsichtigtes Verlassen eines eingeschalteten Herds, was zu einem Brand führen kann
Welche Konsequenzen hat grobe Fahrlässigkeit? |
Wenn festgestellt wird, dass Sie grob fahrlässig gehandelt haben, hat der Versicherer zwei Optionen.
Er kann die Leistung entweder kürzen
oder sogar vollständig verweigern.
Durch umsichtiges Verhalten können grob fahrlässige Fehler vermieden werden. Im Gegensatz zur Wohngebäudeversicherung zahlt nicht jede Hausratversicherung bei grober Fahrlässigkeit. Dennoch kann es selbst einem verantwortungsbewussten Hauseigentümer einmal passieren, dass er beispielsweise durch Unachtsamkeit vergisst, die Herdplatte auszuschalten oder eine Kerze vor dem Verlassen der Wohnung zu löschen.
Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich, bei der Wahl einer Wohngebäudeversicherung einen Tarif zu wählen, der auf die Möglichkeit der Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Solche Verträge sind zwar etwas teurer, bieten jedoch im Ernstfall Schutz vor Leistungskürzungen.
Grob fahrlässiges Verhalten des Mieters |
Als Vermieter sind Sie zwar der Vertragspartner der Wohngebäudeversicherung, haben jedoch in der Regel keinen direkten Einfluss darauf, wie verantwortungsbewusst oder leichtsinnig sich Ihr Mieter verhält.
Im Falle eines Schadens am Gebäude durch den Mieter tritt zunächst einmal die Gebäudeversicherung in Kraft - unabhängig von der Schwere der Fahrlässigkeit. Die Abdeckung von grober Fahrlässigkeit kann je nach den Bedingungen der verschiedenen Hausratversicherungen variieren. Allerdings behält sich der Versicherer vor, im Falle grober Fahrlässigkeit einen Teil der Schadenssumme vom Mieter zurückzufordern.
Der Mieter kann seinerseits die Forderung auf seine private Haftpflichtversicherung übertragen, die auch bei grober Fahrlässigkeit den entstandenen Schaden reguliert. Eine Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Police die Abdeckung von Mietsachschäden beinhaltet.
Ausschluss der groben Fahrlässigkeit |
Gebäudeversicherung
Fazit |
Die Gebäudeversicherung bietet Hausbesitzern, Eigentümern, Vermietern und Gewerbetreibenden einen wichtigen Schutz für ihre Immobilien. Sie deckt Schäden ab, die durch verschiedenste Risiken wie Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasserschäden entstehen können. Auch grobe Fahrlässigkeit ist in der Regel mitversichert, was dem Versicherungsnehmer eine gewisse Sicherheit gibt. Dennoch ist es wichtig, verantwortungsvoll mit der eigenen Immobilie umzugehen, um im Falle eines Schadens keine Probleme mit der Versicherung zu bekommen. Informieren Sie sich daher genau über die Bedingungen und Ausschlüsse in Ihrer Versicherungspolice und handeln Sie entsprechend verantwortungsbewusst. So können Sie sicherstellen, dass Ihr Eigentum optimal geschützt ist und Sie im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen bleiben.
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Zu grober Fahrlässigkeit zählen Schäden an der Immobilie, die durch besonders schwerwiegendes und vermeidbares Fehlverhalten des Versicherten verursacht wurden. Typische Beispiele sind Brände, die durch unbeaufsichtigte brennende Kerzen oder das Verlassen eines angeschalteten Herds entstehen.
Die Gebäudeversicherung zahlt in der Regel nicht, wenn der Schaden durch vorsätzliches Handeln des Versicherten verursacht wurde oder wenn dieser in einem stark alkoholisierten Zustand war. Auch bei grober Fahrlässigkeit, die in den Versicherungsbedingungen explizit ausgeschlossen ist, führt es dazu, dass die Versicherung nicht für den Schaden aufkommt.
Ein Wasserschaden gilt als grob fahrlässig, wenn der Versicherte vor dem Eintritt von Frost die Wasserleitung im Außenbereich nicht entleert hat und diese daraufhin bei Frost aufplatzt und einen Schaden am Gebäude verursacht.
Ein Beispiel für grob fahrlässiges Verhalten ist das unbeaufsichtigte Verlassen eines brennenden Adventskranzes im Haus.
Die Frage, wer bei grober Fahrlässigkeit zahlt, hängt von den genauen Bedingungen in der Gebäudeversicherung ab. In der Regel ist grobe Fahrlässigkeit jedoch mitversichert, es sei denn, sie ist explizit ausgeschlossen.
Grob fahrlässig in der Gebäudeversicherung bezeichnet das besonders schwerwiegende und vermeidbare Fehlverhalten des Versicherten, das zu einem Schaden an der versicherten Immobilie führt.
Grob fahrlässig handelt jemand, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt. Dies kann beispielsweise durch leichtsinniges oder unachtsames Verhalten geschehen, das zu einem Schaden führt.
Daniel Moser, Versicherungsmakler und Gründer von AMBA Versicherungen Fachwirt für Finanzberatung (IHK), Master-Consultant in Finance und Finanzwirt mit 20 Jahren Erfahrung |