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Gebäudeversicherung wechseln: So gehen Sie sicher vor

Gebäudeversicherung wechseln: Ihr umfassender Ratgeber für einen reibungslosen Übergang

Ein Wechsel der Ge­bäude­ver­si­che­rung ermöglicht Ihnen nicht nur Einsparpotenziale, sondern oft auch bessere Leistungen. Bei einem Immobilienverkauf oder Eigentumsübergang wird zudem das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) relevant, da es die rechtliche Grundlage für die automatische Übertragung und mögliche Kündigung der Ge­bäude­ver­si­che­rung regelt. Doch was müssen Sie beachten, um den Prozess reibungslos zu durchlaufen? Dieser Ratgeber gibt Ihnen eine klare Schritt-für-Schritt-Anleitung und hilft Ihnen, Stolpersteine zu vermeiden.

 

Das Wichtigste auf einen Blick

 

 Ein Wechsel der Ge­bäude­ver­si­che­rung kann erforderleich sein aufgrund von unzureichender Leistungsabdeckung, einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis oder speziellen Anforderungen der Immobilie.

 Um eine Wohngebäudeversicherung erfolgreich zu wechseln, sollten Hausbesitzer zunächst den bestehenden Vertrag prüfen und Angebote ver­gleichen. Anschließend können Sie den Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen und einen neuen abschließen.

 Besondere Immobilientypen wie WEG und denkmalgeschützte Gebäude erfordern spezielle Überlegungen beim Versicherungswechsel, da beispielsweise Entscheidungen in Eigentümergemeinschaften getroffen oder spezifische Risiken abgedeckt werden müssen.

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Gründe für den Wechsel der Ge­bäude­ver­si­che­rung

 
Immobilie mit Versicherungsschutz
 

Es gibt mehrere Gründe, warum Hausbesitzer ihrer Wohngebäudeversicherung wechseln wollen. Einer der häufigsten Gründe ist die mangelnde Abdeckung wichtiger Leistungen durch die bestehende Police, insbesondere bei Elementarschäden wie Hochwasser. Dies kann im Schadensfall erhebliche finanzielle Verluste nach sich ziehen.

Ein weiterer Grund für den Wechsel könnte ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis sein, das andere Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men bieten. Vielleicht hat ein anderer Versicherer ähnliche Leistungen zu einem günstigeren Preis. Oder es gibt eine Versicherung, die besser zu Ihren individuellen Vorstellungen passt. In solchen Fällen kann ein Wechsel der Ge­bäude­ver­si­che­rung von Vorteil sein.
 
 

Schritte zum erfolgreichen Wechsel

 

Ein erfolgreicher Wechsel der Ge­bäude­ver­si­che­rung erfordert folgende Schritte:

 Überprüfung des bestehenden Vertrags

 Einholen und Vergleichen von Angeboten

 Kündigung des bestehenden Vertrags

 Abschluss eines neuen Vertrags

Lassen Sie uns diese Schritte genauer betrachten.
 

Bestehenden Vertrag prüfen

Der erste Schritt beim Wechsel der Ge­bäude­ver­si­che­rung ist die Überprüfung des bestehenden Vertrags. Es wird übrigens generell empfohlen, die Konditionen und Leistungen der bestehenden Ge­bäude­ver­si­che­rung regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Bedürfnissen entsprechen. Dies umfasst unter anderem die Überprüfung des Wiederbeschaffungswertes, um eine Unterversicherung zu vermeiden.

Darüber hinaus sollte die Grunddeckung der Wohngebäudeversicherung berücksichtigt werden. Diese deckt Risiken ab wie:

 Feuer

 Blitzschlag

 Sturm

 Leitungswasser

 Hagel

Wichtig ist auch, dass Sie alle Besonderheiten des Gebäudes beachten und den Versicherungsschutz an Ihre individuellen Anforderungen anpassen. Melden Sie jede bauliche Veränderung sofort dem Versicherer, da diese den Wert der Immobilie beeinflussen und somit Auswirkungen auf den Versicherungsschutz und die Prämien haben kann. Berücksichtigen Sie schließlich bei der Überprüfung auch die rechtlichen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) bezüglich der Versicherungspolice.
 

Angebote einholen und ver­gleichen

Person macht einen Vergleich von Versicherungsangeboten
 

Sobald Sie Ihren bestehenden Vertrag geprüft haben, dass ein Wechsel der Ge­bäude­ver­si­che­rung vorteilhaft sein könnte, ist der nächste Schritt das Einholen und Vergleichen von Wohngebäudeversicherungen. Unser Online-Vergleichsrechner ist ein effizientes Werkzeug bei der Suche nach Tarifen für Ihre Wohngebäudeversicherung, die sowohl kostengünstig als auch leistungsgerecht sind.

Bedenken Sie jedoch, dass nicht alle Versicherer vertreten sind und dass das günstigste Angebot möglicherweise nicht alle gewünschten Leistungen abdeckt. Daher ist es empfehlenswert, vor einem Wechsel Angebote mehrerer Versicherer gegenüberzustellen und die jeweiligen Bedingungen und Ausschlüsse gründlich zu prüfen. Auf diese Weise können Sie den Versicherungsschutz auswählen, der Ihren persönlichen Anforderungen am besten entspricht.
 

Kündigung und Neuabschluss

Nachdem Sie das beste Angebot ausgewählt haben, ist der nächste Schritt die Kündigung des bestehenden Vertrags und der Abschluss eines neuen Vertrags. Um die aktuelle Ge­bäude­ver­si­che­rung zu kündigen, müssen Sie ein formgerechtes Kündigungsschreiben erstellen und fristgerecht versenden.

Nach erfolgreicher Kündigung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung des Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­mens. Diese Bestätigung dient dazu, den Wechselverlauf zu dokumentieren und sicherzustellen, dass alles ordnungsgemäß abgelaufen ist.

Sobald die Kündigung bestätigt ist, können Sie einen neuen Vertrag abschließen. Achten Sie dabei darauf, dass der neue Vertrag vor Beendigung des alten Vertrags in Kraft tritt, um einen nahtlosen Versicherungsschutz zu gewährleisten.

 

Sonderkündigungsrecht nutzen

 
Illustration eines Kalenders mit einem markierten Datum
 

Als neuer Immobilieneigentümer haben Sie das Recht, die mit dem Haus übernommene Wohngebäudeversicherung nach dem Kauf innerhalb eines Monats zu kündigen. Dieses Recht wird als Sonderkündigungsrecht bezeichnet und ermöglicht es Ihnen, den Versicherungsanbieter zu wechseln, auch wenn der bestehende Vertrag noch nicht abgelaufen ist.

Die Frist für das Sonderkündigungsrecht beginnt, sobald Sie von der bestehenden Versicherung erfahren. Daher ist es wichtig, dass Sie sich unmittelbar nach dem Kauf der Immobilie über die bestehende Versicherung informieren und gegebenenfalls das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.
 
 

Timing beim Wechsel: Wann ist der beste Zeitpunkt?

 

Um einen nahtlosen Versicherungsschutz zu gewährleisten, sollte der neue Versicherungsvertrag vor Beendigung des alten Vertrags in Kraft treten. Daher ist es beim Wechsel der Ge­bäude­ver­si­che­rung wichtig, die Kündigungsfristen zu kennen.

Ge­bäude­ver­si­che­rungen können üblicherweise zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden, wobei die Kündigungsfristen variieren und bis zu drei Monate betragen können. Außerdem ist ein Wechsel außerhalb der regulären Laufzeit möglich, wenn sich Versicherungsbedingungen oder Prämien ändern. Dann ist von einer außerordentlichen Kündigung die Rede.
 
 

Kosten und Ersparnisse beim Versicherungswechsel

 

Ein Wechsel der Ge­bäude­ver­si­che­rung kann mit Kosten verbunden sein, doch meist bringt es auch erhebliche Ersparnisse. Durch den Wechsel können Beitragsminderungen und Leistungsverbesserungen erzielt werden, da Versicherungsgesellschaften im Wettbewerb stehen.

Es ist jedoch wichtig, das Kleingedruckte des Versicherungsvertrags zu verstehen, um ausschließende Klauseln und spezifische Bedingungen, die die Deckung begrenzen oder die Kosten erhöhen können, zu erkennen. Außerdem sollten Sie bei einem Eigentümerwechsel sicherstellen, dass Sie sich mit dem alten Eigentümer über die Zahlung der Versicherungsbeiträge einigen.
 
 

Versicherungswechsel bei besonderen Immobilientypen

 
Ein Wechsel der Ge­bäude­ver­si­che­rung kann je nach Immobilientyp anders aussehen. Bei bestimmten Immobilientypen, wie Eigentumswohnungen in einer Eigentümergemeinschaft oder denkmalgeschützten Gebäuden, gibt es spezielle Überlegungen, die beim Wechsel berücksichtigt werden müssen.
 

Eigentumswohnung und Eigentümergemeinschaft

In einer Eigentümergemeinschaft ist der WEG-Verwalter für die Beaufsichtigung und Aktualisierung der Versicherungen verantwortlich. Er hat die Vertretungsmacht und die Pflicht, den Versicherungsbedarf der Eigentümergemeinschaft zu prüfen und entsprechend abzudecken.

Die Herausforderung beim Wechsel der Ge­bäude­ver­si­che­rung besteht darin, die Zustimmung aller Eigentümer zu erhalten, was aufgrund unterschiedlicher Meinungen und Interessen komplex sein kann. Daher erfordert eine Änderung der Ge­bäude­ver­si­che­rung in einer Eigentümergemeinschaft in der Regel einen Mehrheitsbeschluss auf der Eigentümerversammlung.
 

Denkmalgeschützte Immobilien

Denkmalgeschützte Immobilien können nicht mit einer Standard-Wohngebäudeversicherung abgesichert werden; sie benötigen spezielle Policen, die den Denkmalschutz und damit verbundene höhere Kostenrisiken berücksichtigen. Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden stehen beim Wechsel der Ge­bäude­ver­si­che­rung vor besonderen Herausforderungen hinsichtlich der spezifischen Anforderungen und der potenziell höheren Kosten, die mit der historischen Strukturen zusammenhängen.

Denkmalschutz wird von den Bundesländern geregelt und erfordert die Berücksichtigung spezieller Gewerke oder Bautechniken für die Wiederherstellung nach einem Schaden, was die Versicherungskosten beeinflusst. Daher ist es wichtig, dass Sie den Umfang des Versicherungsschutzes klären, insbesondere für Risiken wie Naturkatastrophen, die in Basispolicen typischerweise nicht enthalten sind und möglicherweise eine zusätzliche Deckung erfordern.
 
 

Kontakt mit dem neuen Versicherer

 

Sobald Sie sich als Versicherungsnehmer für einen neuen Versicherer entschieden haben, ist es wichtig, diesen unverzüglich über den Eigentümerwechsel zu informieren. Die unverzügliche Mitteilung über einen Eigentümerwechsel an den Versicherer ist essenziell, um den nahtlosen Übergang des Versicherungsschutzes zu gewährleisten und zu verhindern, dass der Versicherer die Leistung im Schadensfall verweigert.

Durch die rechtzeitige Information des Versicherers stellen Sie sicher, dass alle relevanten Informationen zum Versicherungsschutz auf Sie als neuen Eigentümer übertragen werden und Sie damit im Schadensfall geschützt sind. Die klare und präzise Kommunikation mit dem Versicherer hilft, Missverständnisse zu vermeiden und sorgt dafür, dass der neue Eigentümer alle notwendigen Informationen zum Versicherungsschutz erhält.
 
 

Dokumente und Unterlagen für den Wechsel

 

Für den Wechsel der Ge­bäude­ver­si­che­rung nach einem Hauskauf sind bestimmte Dokumente und Unterlagen erforderlich. Ein Grundbuchauszug ist notwendig, um die Eigentumsverhältnisse zu belegen und sollte bei der Kündigung mit eingereicht werden.

Darüber hinaus ist es erforderlich, die Versicherung mit einem formlosen Schreiben zu informieren, das die Versicherungsnummer, die Adresse und die Namen des alten und neuen Eigentümers enthält. Dieses Schreiben sollte so schnell wie möglich nach dem Eigentümerwechsel an die Versicherung gesendet werden, um den nahtlosen Übergang des Versicherungsschutzes zu gewährleisten.
 
 

Professionelle Unterstützung durch Ver­sicherungs­makler

 

Der Wechsel der Ge­bäude­ver­si­che­rung kann ein komplexer Prozess sein, besonders wenn Sie eine spezielle Immobilie besitzen oder ein neuer Eigentümer sind, also nach einem Hausverkauf. In solchen Fällen Unterstützung wir Sie als Ver­sicherungs­makler gerne. Als Experten stehen wir Ihnen bei Fragen rund um den Wechsel Ihrer Gebäudversicherung, insbesondere nach einem Eigentümerwechsel, zur Verfügung.

Das Team von AMBA Versicherungen führt Sie durch den gesamten Prozess und hilft Ihnen, die beste Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden. Mit unserer Hilfe können Sie sich sicher sein, dass Sie den bestmöglichen Versicherungsschutz für Ihr Eigentum erhalten.


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Zusammenfassung

 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Wechsel der Ge­bäude­ver­si­che­rung, obwohl er komplex erscheinen mag, mit der richtigen Vorbereitung und Unterstützung erfolgreich durchgeführt werden kann. Von der Überprüfung Ihres bestehenden Vertrags und dem Vergleich von Angeboten bis hin zur Kündigung Ihres alten Vertrags und dem Abschluss eines neuen - jeder Schritt ist wichtig, um sicherzustellen, dass Sie den bestmöglichen Versicherungsschutz für Ihr Eigentum erhalten. Denken Sie daran, dass Ihr Haus wahrscheinlich Ihre größte Investition ist und es verdient, angemessen geschützt zu werden.


Häufig gestellte Fragen

Kann man eine Ge­bäude­ver­si­che­rung wechseln?

Ja, ein Wechsel der Ge­bäude­ver­si­che­rung ist möglich und kann verschiedene Vorteile wie bessere Konditionen oder günstigere Beiträge bieten. Allerdings sollten Sie dabei die Kündigungsfristen und mögliche Wechselgebühren beachten.

Kann ich eine Ge­bäude­ver­si­che­rung jederzeit kündigen?

Eine Kündigung der Ge­bäude­ver­si­che­rung ist nicht jederzeit möglich, sondern meist an die Einhaltung bestimmter Fristen gebunden. Bei einer Beitragserhöhung oder nach einem Schadensfall haben Sie jedoch oft ein Sonderkündigungsrecht.

Kann man zwei Wohngebäudeversicherung haben?

Es ist nicht möglich, zwei Wohngebäudeversicherungen für dasselbe Objekt zu haben, da dies zu Doppelversicherungen führen und im Schadensfall Komplikationen verursachen kann. Es ist ratsam, sich für einen umfassenden Versicherungsschutz bei einem Anbieter zu entscheiden.

Sollte man eine alte Wohngebäudeversicherung kündigen?

Eine alte Wohngebäudeversicherung zu kündigen kann sinnvoll sein, wenn Sie feststellen, dass die Leistungen nicht mehr zeitgemäß sind oder Sie ein besseres Angebot gefunden haben. Kündigen Sie allerdings erst, wenn Sie bereits einen neuen Versicherungsschutz besitzen.


Über den Autor
Daniel Moser ist Versicherungsmakler und Gründer von AMBA Versicherungen

Daniel Moser, Ver­sicherungs­makler und Gründer von AMBA Versicherungen

Fachwirt für Finanzberatung (IHK), Master-Consultant in Finance und Finanzwirt mit 20 Jahren Erfahrung


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