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Gesetzliche und private Unfall­ver­si­che­rung im Vergleich

Der Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Unfall­ver­si­che­rung

Die gesetzliche und private Unfall­ver­si­che­rungen zeigen ihren Unterschied vor allem im Leistungsumfang. Die Besonderheit der gesetzlichen Unfall­ver­si­che­rung ist, dass sie einen zentralen Bestandteil Ihrer Sozialversicherung darstellt. Arbeiten Sie in einem Angestelltenverhältnis, sind Sie automatisch versichert. Dasselbe gilt für Kinder, Schüler und Studierende. Lediglich Selbstständige müssen sich aktiv für diese Form des Schutzes entscheiden. Dadurch sind Sie sowohl während der Arbeitszeit als auch auf dem Weg zu Ihrem Arbeitsplatz versichert.
 
 

Das sind die Besonderheiten der privaten Unfall­ver­si­che­rung

 

Die private Unfall­ver­si­che­rung schützt Sie vor finanziellen Folgen, die sich durch Unfälle auch außerhalb der Arbeitszeit ereignen. Erleiden Sie beim Sport einen Unfall, schützt Sie also nicht die gesetzliche, sondern die private Unfall­ver­si­che­rung. Der Unterschied ist jedoch auch, dass Sie von einem weitreichenderen Leistungsumfang profitieren. Denn die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung ist in ihren Leistungen beschränkt.

 Welchen Leistungsumfang die private Unfall­ver­si­che­rung abdeckt, entscheiden Sie Großteils selbst.

 Sie können zusätzlich Krankenhaustagegeld, Unfalltagegeld oder Genesungsgeld in Ihren Versicherungsschutz aufnehmen.

 Sie deckt all jene Bereiche ab, die von der gesetzlichen Unfall­ver­si­che­rung nicht getragen werden.

Die gesetzliche und private Unfall­ver­si­che­rung bietet Ihnen einen Unterschied hinsichtlich ihres Leistungsumfangs, den Sie nicht vernachlässigen sollten. Schließlich ereignen sich die meisten Unfälle bekanntermaßen im privaten Umfeld. Sobald Sie aufgrund eines außerberuflichen Vorfalls eine dauerhafte Invalidität erleiden, können Ihnen finanzielle Einbußen entstehen.

Während die private Unfall­ver­si­che­rung Sie an dieser Stelle unterstützt, kann die Pflichtversicherung den Schaden nicht übernehmen. Die gesetzliche und private Unfall­ver­si­che­rung ergänzt sich in Kombination demnach. Ihr klarer Vorteil: Sie sind während des gesamten Tages ausreichen geschützt und wissen, dass Ihnen im Ernstfall jemand zur Seite steht.
 
 

Gesetzliche und private Unfall­ver­si­che­rung - die Unterschiede im Detail

 

Grundsätzlich zeigen die gesetzliche und die private Unfall­ver­si­che­rung einen Unterschied hinsichtlich ihres Leistungsumfangs. Das bedeutet, dass Sie von der freiwilligen Versicherung zu anderen Zeitpunkten und in einem abweichenden Maße profitieren können.

Der Abschluss einer privaten Unfall­ver­si­che­rung ersetzt die Gesetzliche jedoch nicht. Es handelt sich dabei um eine Ergänzung zum vorgeschriebenen Schutz.
 

Leistungen der gesetzlichen Unfall­ver­si­che­rung

 Heilbehandlung und Leistungen zur medizinischen Rahabilitation

 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

 Leistungen zur sozialen Teilhabe (insbesondere Hilfen)

 Ergänzende Leistungen

 Leistungen bei Pfelgebedürftigkeit

 Geldleistungen
 
Allerdings beschränkt sich die gesetzliche Variante auf Ihre Arbeitszeit. Damit sind Sie während Ihrer Freizeit ungeschützt. Deshalb lohnt es sich, die gesetzliche und private Unfall­ver­si­che­rung mit ihren Unterschieden als ergänzende Policen zu betrachten.
 

Versicherungsträger

Der Unterschied in den Versicherungsträgern besteht darin, dass es sich bei der freiwilligen Versicherung um einen der folgenden Träger handeln kann: Aktiengesellschaft, öffentlich-rechtlicher Versicherer oder Versicherungsverein.

Die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung hingegen wird aus unterschiedlichen Berufsverbänden der öffentlichen Hand gebildet.
 

Beitragshöhe

Im Rahmen der gesetzlichen Pflichtversicherung bestimmen die Entgelte die Höhe Ihrer Beiträge. Dabei ist zusätzlich Ihre Unfallquote berücksichtigt, da sich der Versicherungsträger aus der öffentlichen Hand finanziert. Auch hier zeichnen sich die gesetzliche und die private Unfall­ver­si­che­rung durch einen Unterschied aus: Im Falle der privaten Unfall­ver­si­che­rung richten sich die Beiträge nach dem Leistungsumfang, den Sie ver­sichern möchten. Sie möchten die Kosten ver­gleichen für die passende private Unfall­ver­si­che­rung ver­gleichen? Die Unterschiede zeigt Ihnen der Versicherungsrechner, den Sie bequem online nutzen können.
 

Leistungen

Vor dem Abschluss der freiwilligen Versicherung stellt sich die Frage: Was zahlt die private Unfall­ver­si­che­rung? Wie bereits angesprochen, kommt die freiwillige Per­sonenversicherung auch für Unfälle in der Freizeit auf. Gleichzeitig bietet sie je nach Leistungsumfang folgenden Vorteile:

 Im Invaliditätsfall erhalten Sie eine Kapitalleistung oder Rente.
 Tages­geld für die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit oder Krankenhaustagegeld sind ebenfalls enthalten.
 Sie erhalten Übergangsleistungen für anstehende Rehabilitationsmaßnahmen.
 

Zugangsvoraussetzung

Anders als die gesetzliche hat die private Unfall­ver­si­che­rung einen Unterschied, was die Zugangsvoraussetzungen betrifft. So kann beispielsweise eine Gesundheitsprüfung anfallen. Während es sich bei der privaten Versicherung um eine freiwillige Ergänzung handelt, ist die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung für alle Angestellten Pflicht.
 
 

Wer ganz sichergehen will, setzt zusätzlich auf die Berufs­unfähig­keitsversicherung

 

Was unterscheidet die gesetzliche und die private Unfall­ver­si­che­rung? Die private Police ist deutlich flexibler. Das macht die private Unfall­ver­si­che­rung besonders sinnvoll, wenn es darum geht, einen umfangreichen Schutz zu genießen. Zwischen gesetzlicher und privater Unfall­ver­si­che­rung ist der Unterschied, dass einzig der Grad der Invalidität zählt. Damit profitieren Sie als Versicherter langfristig von den Leistungen, die diese Form der Versicherung mit sich bringt.

Denn die private Unfall­ver­si­che­rung zeigt einen klaren Vorteil: Die guten Unfall­ver­si­che­rungen leisten bereits ab 1% Invalidität und die Versicherungssummen können dem individuellen Bedarf angepasst werden.

Sollte jedoch bei einem Arbeitsunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit ein dauerhafter Schaden zurückbleiben, so zahlt die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung eine Rente. Den Anspruch haben versicherte nur, wenn:

 die Erwerbsunfähigkeit um mindesten 20 % gemindert ist und

 dies für mehr als 26 Wochen besteht

Sollte der Grad der Erwerbsunfähigkeit geringer als 100 % sein, so wird die Unfallrente anteilig gekürzt. Die genaue Berechnung finden Sie unter DGUV - Höhe der Rente.

Als zusätzlichen und sehr sinnvollen Schutz sollten Sie an die Berufs­unfähig­keitsversicherung denken. Diese leistet sowohl bei Unfällen, Krank­hei­ten wie auch bei mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall. Ebenso wir die BU-Rente dem tatsächlichen Bedarf, bei Antragsstellung angepasst.

Wichtig ist: Ein Unfall mit schwerwiegenden Folgen ist immer möglich. Verlassen Sie sich ausschließlich auf Ihre gesetzliche Versicherung, gehen Sie ein hohes finanzielles Risiko ein. Denn anders als die gesetzliche springt die private Unfall­ver­si­che­rung auch bei Unfällen in der Freizeit und im Haushalt ein.
 

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