Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine Versicherung, die nur wenigen Deutschen bekannt ist, aber im Prinzip durchaus sinnvoll sein kann. Während eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung erst bezahlt, wenn man praktisch gar keinen Beruf mehr ausüben kann (auch nicht Pförtner im Parkhaus) und die Berufsunfähigkeitsversicherung erst dann zahlt, wenn man den erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr zu mindestens 50% ausüben kann, zahlt die Grundfähigkeitsversicherung bereits, wenn bestimmte Grundfähigkeiten nicht mehr vorhanden sind, also z.B. eine Hand, die Sehkraft oder das Hörvermögen ausfällt oder deutlich reduziert wird.
Grundfähigkeitsversicherung sinnvoll? |
Ein Lehrer kann seinen Beruf noch ausüben, wenn er einen Arm verliert und erhält weder aus der Erwerbsunfähigkeitsversicherung noch aus der Berufsunfähigkeitsversicherung Geld, aber aus einer abgeschlossenen Grundfähigkeitsversicherung.
Manche Künstler haben über solche Grundfähigkeitsversicherungen z.B. Beine (z.B. Fußballer) oder Hände (z.B. Pianisten) versichert – meist mit sehr hohen Versicherungssummen. Solche exorbitant hohen Versicherungssummen wie Star-Fußballer oder Star-Pianisten sind im Allgemeinen nicht erforderlich, aber eine Grundversicherung in Sachen Grundfähigkeiten ist durchaus sinnvoll und kann bereits im Alter von 3 Jahren abgeschlossen werden. Das ist auch sinnvoll, da Kinder und Jugendliche durch das Eingehen höherer Risiken bei Sport und Spiel auch größeren Verletzungsrisiken ausgesetzt sind. Dazu muss nicht unbedingt eine Hand unter die Straßenbahn gelangen – es gibt zahlreiche andere Verletzungs- und Erkrankungsmöglichkeiten.
Grundfähigkeiten, die versichert werden können |
Hier einige Grundfähigkeiten, die versichert werden können, mit den beispielhaften Konditionen eines Versicherers:
Schreiben: Wenn man weder mit der linken noch mit der rechten Hand 5 Wörter schreiben kann
Sehen: Wenn das Restsehvermögen nur noch maximal 5% beträgt oder das Gesichtsfeld auf maximal 15% vom Zentrum beschränkt ist
Hören: Fälligkeit der Versicherung bei mind. 75% Hörverlust auf beiden Ohren oder mindestens 60 dB
Sitzen: Eigenständiges Sitzen ist nicht mehr mind. 20 Minuten möglich, auch nicht bei Veränderung der Sitzposition oder Abstützen auf Armlehnen
Armgebrauch: Einer der Arme kann nicht mehr für 10 Sekunden seitwärts oder nach vorne bis auf Schulterhöhe abgespreizt gehalten werden
Gehen: Es können keine 400 Meter mehr eigenständig gegangen werden – auch dann nicht, wenn eine Pause von max. einer Minute eingelegt wird.
Fingerfertigkeit: Die Finger der linken oder rechten Hand sind nicht mehr in der Lage, eine Haustür aufzuschließen oder eine Schraubenmutter auf ein Gewinde zu schrauben
Eigenverantwortliches Handel: Ein Gericht hat nach einen psychiatrischen Gutachten entschieden, dass eine gesetzliche Betreuung erforderlich ist
Hände: Mit der linken oder rechten Hand kann man nicht mehr ein Wasserglas auf einem Tisch greifen und umdrehen oder 5 Minuten halten
Heben und Tragen: Ein 2kg schwerer Gegenstand mit einem Griff kann nicht mehr über 5 Meter weit getragen werden, nachdem er angehoben wurde
Treppensteigen: Eine Treppe mit 12 Stufen kann nicht mehr eigenständige hinauf und hinabgegangen werden – auch dann nicht, wenn eine Pause von max. 1 Minute eingelegt wird
Gleichgewicht: Besteigen von Leitern oder Gerüsten ist ohne deutlich erhöhte Unfallgefahr nicht mehr möglich
Autofahren: Das Pkw-Führen ist nicht mehr möglich, - dazu ist die Fahrerlaubnis nachweislich aus gesundheitlichen Gründen entzogen worden oder erst gar nicht erteilt worden
Grundfähigkeitsversicherung für Kinder ab 3 Jahren mit BU-Option |
Eine besonders interessante Variante ist eine Grundfähigkeitsversicherung für Kinder ab 3 Jahren, die eine Option für eine Berufsunfähigkeitsversicherung einschließt. Solche Versicherungen beinhalten eine Wechseloption (meist nach 5 Jahren) in eine Berufsunfähigkeitsversicherung – meist ohne erneute Gesundheitsprüfung. Bei einigen Grundfähigkeitsversicherungen wird die Wechseloption in eine Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum 30.Lebensjahr offengehalten – und das ohne eine erneute Gesundheitsprüfung.
Grundfähigkeitsversicherung oft mit vereinfachten Fragen zur Gesundheit |
Ein weiterer Vorteil der Grundfähigkeitsversicherung im jungen Alter ist, dass häufig bei versicherten Renten bis 1.500 Euro im Monat nur stark vereinfachte Gesundheitsfragen zu beantworten sind. Andere bieten sogar bis 2.500 Euro Rente im Monat vereinfachte Fragen zur Gesundheit an.
Gesundheitsfragen sollte man immer ordnungsgemäß beantworten und alle Beeinträchtigungen und Arztbesuche aufführen. Schwindelt man bereits bei der Beantragung könnte dies der Versicherer sonst später dazu nutzen, die Leistung zu verweigern. Alle Arztbesuche und Beschwerden sollten daher ordnungsgemäß angegeben werden. Spätestens bei Beantragung der Leistung wird sonst der Versicherer beim Arzt nachfragen, wegen welcher Beschwerden man vor der Beantragung beim Arzt war und wenn dann herauskommt, dass man etwas verschwiegen hat, kann die Leistung verweigert werden. Ehrlichkeit ist hier also bei der Beantwortung der Fragen Trumpf.
Da jedoch im Alter von 3 Jahren häufig noch keine ernsthafte Erkrankung beim Kind vorliegt, ist die ehrliche Beantwortung meist auch problemlos.
Je früher man eine Grundfähigkeitsversicherung abschließt, desto wahrscheinlicher ist es, dass der Versicherer den Antrag annimmt – ohne Ausschlüsse oder Zuschläge für bestimmte Vorerkrankungen zu vereinbaren.
Man erhält bereits Leistungen, wenn die versicherte Grundfähigkeit für voraussichtlich 6 Monate verloren geht
Wechselmöglichkeit in eine Berufsunfähigkeitsversicherung oft möglich
Abschluss bereits für Kinder ab 3 Jahre möglich
Leistung auch bei Verlust der Fahrerlaubnis (z.B. bei Epilepsie o.ä.)
Sogar „Fahrradfahren“ kann optional als Grundfähigkeit versichert werden
Wie wichtig Greifen, Gehen, Knien, Sehen, Hören und Sprechen sind, merkt man oft erst, wenn eine dieser Grundfähigkeiten ausfällt. Wohl dem, der rechtzeitig durch eine Grundfähigkeitsversicherung vorgesorgt hat.
Allerdings ist die Grundfähigkeitsversicherung kein Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung! Ich berate Sie gerne, damit wir hier für Ihr Kind die bestmögliche Absicherung am Markt erhalten.
Grundfähigkeitsversicherung Vergleich |