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So setzen Sie Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung steuerlich ab

Haus­rat­ver­si­che­rung steuerlich absetzbar: Einfache Tipps für Ihre Steuererklärung

Sie fragen sich, ob eine Haus­rat­ver­si­che­rung steuerlich absetzbar ist? Häufig ist dies zwar nicht möglich, aber es gibt Ausnahmen für beruflich genutzte Räume wie beispielsweise ein häusliches Arbeitszimmer. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung in solchen oder ähnlichen Fällen teilweise von der Steuer absetzen könnten.

 

Das Wichtigste auf einen Blick

 

 Haus­rat­ver­si­che­rungen sind grundsätzlich nicht steuerlich absetzbar, es gibt jedoch Ausnahmen für beruflich genutzte Arbeitszimmer oder Bildungszwecke.

 Ein häusliches Arbeitszimmer muss ein eigenständiger Raum sein und darf ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt werden, um die Kosten anteilig absetzen zu können.

 Die Höhe der absetzbaren Kosten für eine Haus­rat­ver­si­che­rung bemisst sich am Anteil der Fläche des Arbeitszimmers zur Gesamtfläche und unterliegt den Höchstgrenzen für Vorsorgeaufwendungen.

Haus­rat­ver­si­che­rung

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Ist Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung steuerlich absetzbar?

 
Hausratversicherung steuerlich absetzbar
 

Stellen Sie sich vor, Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung würde nicht nur bei einem Wasserschaden einspringen, sondern auch Ihr Portemonnaie bei der Steuererklärung entlasten. Grundsätzlich gilt, dass Versicherungen für privaten Hausrat nicht von der Steuer abgesetzt werden können. Sie gehören zu den Kosten der privaten Lebensführung, die das Finanzamt in der Regel nicht anerkennt. Doch das bedeutet nicht, dass alle Hoffnungen vergebens sind, wenn es um die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Haus­rat­ver­si­che­rung geht.

Für diejenigen, die ein häusliches Arbeitszimmer besitzen, das überwiegend betrieblich genutzt wird, öffnet sich eine Tür zu steuerlichen Vorteilen. Genau hier können Sie ansetzen: Durch die berufliche Nutzung eines Teils Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses könnte ein Teil Ihrer Haus­rat­ver­si­che­rung steuerlich absetzbar sein. Klingt interessant? Dann lesen Sie weiter, denn es gibt einiges zu entdecken, auch im Bereich Haushalt!
 

Bedeutung der Haus­rat­ver­si­che­rung

Die Haus­rat­ver­si­che­rung ist mehr als nur ein Schutz vor den Unwägbarkeiten des Lebens. Sie ist eine Versicherung, die Ihr Eigentum im Schadensfall oder bei Verlust schützt. Stellen Sie sich vor, Sie kommen nach Hause und stellen fest, dass ein Rohrbruch Ihre wertvollen Möbel und Elektronikartikel ruiniert hat. In solchen Momenten ist eine Haus­rat­ver­si­che­rung Gold wert, denn sie schützt Ihre persönlichen Gegenstände und Ihren Hausrat gegen Risiken wie Diebstahl, Feuer und Wasserschäden. Besonders für diejenigen, die nicht in der Lage wären, ihren Hausrat aus eigenen Mitteln zu ersetzen, ist diese Versicherung eine kluge Entscheidung.

Versichert sind dabei meist bewegliche Gegenstände in der Wohnung und fest verbaute Teile wie eine Einbauküche. Besondere Gegenstände erfordern zusätzliche Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel spezielle Sicherheitsschränke, um den Versicherungsschutz sicherzustellen.

Neben der offensichtlichen finanziellen Sicherheit, die Sie im Schadensfall haben, kann die Haus­rat­ver­si­che­rung auch steuerliche Vorteile bieten. Die regelmäßigen Prämienzahlungen, die sich nach dem Wert des Hausrats und dem Umfang des gewählten Schutzes richten, könnten unter bestimmten Bedingungen steuerlich abgesetzt werden.
 
 

Arbeitszimmer und Steuererklärung

 
Arbeitszimmer und Steuererklärung
 

Das Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden ist für viele nicht nur ein Rückzugsort für konzentriertes Arbeiten. Es kann auch helfen, um Steuern zu sparen. Wie bereits angedeutet, sind private Haus­rat­ver­si­che­rungen normalerweise nicht steuerlich absetzbar. Eine erfreuliche Ausnahme bildet jedoch das beruflich genutzte Arbeitszimmer. Ähnlich wie bei der Kfz-Versicherung, die spezifische Vermögenswerte schützt, kann auch die Haus­rat­ver­si­che­rung unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzbar sein. Wenn Sie also zu den Glücklichen gehören, die ein solches Zimmer für ihre berufliche Tätigkeit nutzen, sollten Sie unbedingt weiterlesen.

 Studenten aufgepasst: Auch ihr könnt profitieren. Nutzt ihr euer Arbeitszimmer hauptsächlich zum Lernen, könnt ihr die Beiträge zur Haus­rat­ver­si­che­rung anteilig in der Steuererklärung geltend machen. Es eröffnet damit Möglichkeiten sowohl für Angestellte und Studenten als auch für Freelancer und Selbstständige, um bei der Steuer zu sparen.
 

Voraussetzungen für ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer

Um die steuerlichen Vorteile eines Arbeitszimmers nutzen zu können, müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Ein häusliches Arbeitszimmer muss ein eigenständiger, abgeschlossener Raum sein, der sich von privaten Räumen trennen lässt. Es reicht nicht aus, dass Ihr Schreibtisch einfach in der Ecke des Wohnzimmers steht. Das Arbeitszimmer muss den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit darstellen, insbesondere wenn Ihnen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Die Ausstattung des Arbeitszimmers darf ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt werden. Das bedeutet, keine privaten Gegenstände für die persönliche Nutzung im Arbeitszimmer. Wenn Sie auf diese Kriterien achten, können auch Sie in den Genuss der steuerlichen Vorteile kommen.
 

Anteilige Absetzbarkeit der Haus­rat­ver­si­che­rung

Wenn die Voraussetzungen für ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer erfüllt sind, stellt sich die Frage: Wie viel kann ich eigentlich absetzen? Die gute Nachricht ist, dass der entsprechende Anteil Ihrer Haus­rat­ver­si­che­rung, der auf das Arbeitszimmer entfällt, steuerlich absetzbar ist. Die Berechnung erfolgt dabei anteilig nach dem Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zur Gesamtwohnfläche.

Angenommen, Ihre Wohnung hat eine Gesamtfläche von 100 Quadratmetern und Ihr Arbeitszimmer nimmt 20 Quadratmeter davon ein. In diesem Fall könnten Sie 20 Prozent der Haus­rat­ver­si­che­rung als berufliche Kosten absetzen.

Ein weiterer Pluspunkt: Als Vermieter können Sie diesen Anteil ebenfalls absetzen, sofern das Arbeitszimmer oder andere betrieblich genutzte Räume in Ihrem Eigentum liegen.
 
 

Steuern sparen mit Haus­rat­ver­si­che­rung: Beispiele und Berechnungen

 

Das klingt alles sehr theoretisch, deshalb wollen wir Ihnen das Ganze anhand eines Beispiels veranschaulichen. Angenommen, Ihre jährliche Prämie für die Haus­rat­ver­si­che­rung beträgt 300 Euro und Ihr Arbeitszimmer macht 20 Prozent der Gesamtwohnfläche aus. Dann könnten Sie 60 Euro (20 Prozent von 300 Euro) in Ihrer Steuererklärung absetzen. Aber Achtung: Es gibt Höchstgrenzen für Vorsorgeaufwendungen, die Sie beachten müssen.

Für Angestellte und Beamte beträgt diese Grenze 1.900 Euro und für Selbstständige 2.800 Euro. Falls Ihre Beiträge für Kranken- und Pflege­ver­si­che­rungen bereits die Höchstgrenzen überschreiten, können Sie die Kosten für eine Haus­rat­ver­si­che­rung normalerweise nicht zusätzlich als Sonderausgaben absetzen. Das bedeutet, Sie sollten Ihre gesamten Vorsorgeaufwendungen im Auge behalten, um das Beste aus Ihrer Steuererklärung herauszuholen.
 

Größe des Arbeitszimmers und Wohnfläche

Die Größe des Arbeitszimmers im Verhältnis zur gesamten Wohnfläche ist entscheidend für die Bestimmung des absetzbaren Anteils Ihrer Haus­rat­ver­si­che­rung. Allgemeine Raumkosten, wie etwa die Miete, können anteilig für das Arbeitszimmer als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden, während spezifische Raumkosten, die nur das Arbeitszimmer betreffen, vollständig absetzbar sind.

Beispielsweise können Sie bei einer Wohnfläche von 100 Quadratmetern und einem Arbeitszimmer von 20 Quadratmetern nicht nur 20 Prozent Ihrer Haus­rat­ver­si­che­rung, sondern auch 20 Prozent der Raumkosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dies ist besonders für diejenigen von Vorteil, die einen größeren Anteil ihrer Wohnung oder ihres Hauses für berufliche Zwecke nutzen.
 
 

Wie Sie Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung in der Steuererklärung angeben können

 

Nachdem Sie nun wissen, dass und wie Sie Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung absetzen können, geht es im nächsten Schritt darum, dies auch korrekt in Ihrer Steuererklärung anzugeben. Um Steuer abzusetzen müssen Sie den Versicherungsvertrag sowie jährliche Beitragsnachweise beim Finanzamt vorlegen. Es genügt nicht, nur die Zahlen aufzuschreiben; Sie benötigen konkrete Belege.

Doch welche Unterlagen sind konkret erforderlich und wo tragen Sie die entsprechenden Beträge in Ihrer Steuererklärung ein? Diese Fragen werden im nächsten Abschnitt beantwortet, denn die Art Ihrer Einkünfte spielt dabei eine entscheidende Rolle.
 

Unterschiedliche Einkunftsarten und deren Auswirkungen

Je nachdem, ob Sie Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder aus nichtselbstständiger Arbeit haben, unterscheidet sich die Art und Weise, wie Sie Ihre Versicherungsbeiträge in der Steuererklärung ans Finanzamt melden. Beiträge zur Haus­rat­ver­si­che­rung werden in verschiedenen Anlagen Ihrer Steuererklärung unterschiedlich angegeben. So werden sie beispielsweise für Selbstständige in der Anlage EÜR als Betriebsausgaben und für Angestellte in der Anlage N als Werbungskosten aufgeführt.

Für Selbstständige bedeutet das Geltendmachen der Haus­rat­ver­si­che­rung als Betriebskosten eine Reduzierung des steuerpflichtigen Gewinns. So können Sie nicht nur Ihre steuerliche Last senken, sondern auch Ihre finanzielle Basis stärken. Wichtig ist, dass Sie alle Beiträge korrekt und nachvollziehbar angeben, um spätere Rückfragen oder gar eine Ablehnung durch das Finanzamt zu vermeiden.
 
 

Dokumentation und Nachweise für das Finanzamt

 
Dokumentation und Nachweise für das Finanzamt
 

Um den steuerlichen Abzug Ihrer Haus­rat­ver­si­che­rung zu rechtfertigen, verlangt das Finanzamt handfeste Belege. Sie müssen mit Ihrer Steuererklärung entsprechende Nachweise einreichen, wie zum Beispiel Grundrisse, Flächenangaben und Versicherungsverträge. Ein wesentliches Dokument ist die Steuerbescheinigung Ihrer Versicherungsgesellschaft, die die Beitragshöhe für das jeweilige Jahr ausweist.

Kontoauszüge, die die Zahlung der Versicherungsbeiträge belegen, sind ebenfalls unabdingbar. Diese Nachweise dienen dem Finanzamt dazu, die Richtigkeit Ihrer Angaben zu überprüfen und sicherzustellen, dass die abgesetzten Beträge gerechtfertigt sind.
 

Tipps zur Organisation der Unterlagen

Eine gut organisierte Dokumentation ist das A und O für eine erfolgreiche Steuererklärung. Hier sind einige Tipps, wie Sie Ihre Unterlagen ordnen können:

 Beginnen Sie frühzeitig damit, Ihre Belege und Dokumente zu ordnen

 Heften Sie alle relevanten Unterlagen zeitnah ab

 Stellen Sie sicher, dass Sie diese leicht wiederfinden können

Eine gute Organisation erleichtert nicht nur die Vorbereitung Ihrer Steuererklärung, sondern spart auch wertvolle Zeit und vermeidet Stress, wenn das Finanzamt Nachfragen hat oder zusätzliche Belege anfordert.

Es kann hilfreich sein, einen speziellen Ordner für alle steuerrelevanten Unterlagen anzulegen. Bewahren Sie darin sowohl die Versicherungsverträge als auch die Nachweise über die Zahlung der Versicherungsbeiträge auf. Das hilft Ihnen, den Überblick zu bewahren und gibt Ihnen die Sicherheit, dass Sie bei einer möglichen Überprüfung durch das Finanzamt alle erforderlichen Unterlagen schnell zur Hand haben.
 
 

Ausnahmen und Sonderfälle bei der Absetzbarkeit von Haus­rat­ver­si­che­rungen

 

Die Regel ist klar: Haus­rat­ver­si­che­rungen sind normalerweise nicht steuerlich absetzbar. Doch das Leben ist selten schwarz-weiß, und es gibt Ausnahmen und Sonderfälle, die Sie kennen sollten. Wenn Sie beispielsweise ein Arbeitszimmer für Bildungszwecke, wie Aus- oder Fortbildungen, nutzen, können Sie die Haus­rat­ver­si­che­rung unter Umständen steuerlich geltend machen. In solchen Fällen können Sie Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung steuerlich absetzen.

Des Weiteren kann ein Homeoffice oder ein Arbeitsbereich in privaten Wohnräumen, wie etwa im Schlafzimmer, die Absetzbarkeit der Haus­rat­ver­si­che­rung begründen, sofern die berufliche Nutzung nachgewiesen wird. Diese Optionen sind besonders für diejenigen interessant, die vielleicht keinen klassischen Arbeitsraum haben, aber dennoch einen Teil ihrer Wohnung für die Arbeit nutzen.
 

Vermieter und Mieter

Für Vermieter und Mieter ergeben sich hinsichtlich der Haus­rat­ver­si­che­rung besondere Überlegungen. Vermieter können die Kosten für eine Haus­rat­ver­si­che­rung in der Regel nicht steuerlich absetzen, da diese meist nicht für den Hausrat der Mieter aufkommen. Sie haben allerdings die Möglichkeit, Aufwendungen für eine Ge­bäude­ver­si­che­rung über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umzulegen.

Mieter wiederum können ihre Haus­rat­ver­si­che­rung nicht generell als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen, da die Versicherunng zu den Kosten der privaten Lebensführung zählt und nicht direkt mit der Erzielung von Einkünften in Verbindung steht. Hier zeigt sich wiederum, dass die steuerliche Behandlung von Haus­rat­ver­si­che­rungen stark von den individuellen Umständen und der Art der Nutzung der Immobilie abhängt.


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Zusammenfassung

 

Die Haus­rat­ver­si­che­rung bietet nicht nur Schutz vor Schäden oder Verlust Ihres Eigentums, sondern kann auch steuerliche Vorteile mit sich bringen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. So kann ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich absetzbar sein. Um diese Vorteile bei der Steuererklärung geltend zu machen, ist eine sorgfältige Dokumentation unerlässlich. Bleiben Sie informiert, organisieren Sie Ihre Unterlagen sorgfältig und nutzen Sie den Rat eines Steuerberaters, um das Beste aus Ihren Versicherungen herauszuholen.


Häufig gestellte Fragen

Wo wird die Haus­rat­ver­si­che­rung in der Steuererklärung eingetragen?

Die Eintragung der Haus­rat­ver­si­che­rung in der Steuererklärung erfolgt in der Anlage Vorsorgeaufwand. Hierbei ist zu beachten, dass nur der Anteil der Versicherung, der auf das häusliche Arbeitszimmer entfällt, unter den Werbungskosten oder Betriebsausgaben angegeben wird. Halten Sie dafür unbedingt die entsprechenden Belege und Nachweise für das Finanzamt bereit.

Welche Versicherungen können steuerlich abgesetzt werden?

Neben der teilweisen Absetzbarkeit der Haus­rat­ver­si­che­rung für das häusliche Arbeitszimmer, können auch andere Versicherungen steuerlich geltend gemacht werden. Dazu gehören beispielsweise die Kranken- und Pflege­ver­si­che­rung, die als Sonderausgaben absetzbar sind, sowie Berufs­unfähig­keits- und Haft­pflichtversicherungen. Die genauen Absetzbarkeiten hängen von den individuellen Gegebenheiten und den gesetzlichen Vorschriften ab.

Kann eine Haus­rat­ver­si­che­rung von der Steuer abgesetzt werden?

Grundsätzlich ist die Haus­rat­ver­si­che­rung nicht steuerlich absetzbar, da sie zu den Kosten der privaten Lebensführung zählt. Eine Ausnahme bildet jedoch der Teil der Versicherung, der für das häusliche Arbeitszimmer aufgewendet wird. Sofern dieses Arbeitszimmer nachweislich überwiegend beruflich genutzt wird, kann der entsprechende Anteil der Versicherungsprämie als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in der Steuererklärung angegeben werden.


Über den Autor
Daniel Moser ist Versicherungsmakler und Gründer von AMBA Versicherungen

Daniel Moser, Ver­sicherungs­makler und Gründer von AMBA Versicherungen

Fachwirt für Finanzberatung (IHK), Master-Consultant in Finance und Finanzwirt mit 20 Jahren Erfahrung


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