Hausratversicherung
Das Wichtigste auf einen Blick |
Hausratversicherungen sind grundsätzlich nicht steuerlich absetzbar, es gibt jedoch Ausnahmen für beruflich genutzte Arbeitszimmer oder Bildungszwecke.
Ein häusliches Arbeitszimmer muss ein eigenständiger Raum sein und darf ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt werden, um die Kosten anteilig absetzen zu können.
Hausratversicherung
Ist Ihre Hausratversicherung steuerlich absetzbar? |
Stellen Sie sich vor, Ihre Hausratversicherung würde nicht nur bei einem Wasserschaden einspringen, sondern auch Ihr Portemonnaie bei der Steuererklärung entlasten. Grundsätzlich gilt, dass Versicherungen für privaten Hausrat nicht von der Steuer abgesetzt werden können. Sie gehören zu den Kosten der privaten Lebensführung, die das Finanzamt in der Regel nicht anerkennt. Doch das bedeutet nicht, dass alle Hoffnungen vergebens sind, wenn es um die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Hausratversicherung geht.
Die Hausratversicherung ist mehr als nur ein Schutz vor den Unwägbarkeiten des Lebens. Sie ist eine Versicherung, die Ihr Eigentum im Schadensfall oder bei Verlust schützt. Stellen Sie sich vor, Sie kommen nach Hause und stellen fest, dass ein Rohrbruch Ihre wertvollen Möbel und Elektronikartikel ruiniert hat. In solchen Momenten ist eine Hausratversicherung Gold wert, denn sie schützt Ihre persönlichen Gegenstände und Ihren Hausrat gegen Risiken wie Diebstahl, Feuer und Wasserschäden. Besonders für diejenigen, die nicht in der Lage wären, ihren Hausrat aus eigenen Mitteln zu ersetzen, ist diese Versicherung eine kluge Entscheidung.
Versichert sind dabei meist bewegliche Gegenstände in der Wohnung und fest verbaute Teile wie eine Einbauküche. Besondere Gegenstände erfordern zusätzliche Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel spezielle Sicherheitsschränke, um den Versicherungsschutz sicherzustellen.
Arbeitszimmer und Steuererklärung |
Das Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden ist für viele nicht nur ein Rückzugsort für konzentriertes Arbeiten. Es kann auch helfen, um Steuern zu sparen. Wie bereits angedeutet, sind private Hausratversicherungen normalerweise nicht steuerlich absetzbar. Eine erfreuliche Ausnahme bildet jedoch das beruflich genutzte Arbeitszimmer. Ähnlich wie bei der Kfz-Versicherung, die spezifische Vermögenswerte schützt, kann auch die Hausratversicherung unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzbar sein. Wenn Sie also zu den Glücklichen gehören, die ein solches Zimmer für ihre berufliche Tätigkeit nutzen, sollten Sie unbedingt weiterlesen.
Um die steuerlichen Vorteile eines Arbeitszimmers nutzen zu können, müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Ein häusliches Arbeitszimmer muss ein eigenständiger, abgeschlossener Raum sein, der sich von privaten Räumen trennen lässt. Es reicht nicht aus, dass Ihr Schreibtisch einfach in der Ecke des Wohnzimmers steht. Das Arbeitszimmer muss den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit darstellen, insbesondere wenn Ihnen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Wenn die Voraussetzungen für ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer erfüllt sind, stellt sich die Frage: Wie viel kann ich eigentlich absetzen? Die gute Nachricht ist, dass der entsprechende Anteil Ihrer Hausratversicherung, der auf das Arbeitszimmer entfällt, steuerlich absetzbar ist. Die Berechnung erfolgt dabei anteilig nach dem Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zur Gesamtwohnfläche.
Angenommen, Ihre Wohnung hat eine Gesamtfläche von 100 Quadratmetern und Ihr Arbeitszimmer nimmt 20 Quadratmeter davon ein. In diesem Fall könnten Sie 20 Prozent der Hausratversicherung als berufliche Kosten absetzen.
Steuern sparen mit Hausratversicherung: Beispiele und Berechnungen |
Das klingt alles sehr theoretisch, deshalb wollen wir Ihnen das Ganze anhand eines Beispiels veranschaulichen. Angenommen, Ihre jährliche Prämie für die Hausratversicherung beträgt 300 Euro und Ihr Arbeitszimmer macht 20 Prozent der Gesamtwohnfläche aus. Dann könnten Sie 60 Euro (20 Prozent von 300 Euro) in Ihrer Steuererklärung absetzen. Aber Achtung: Es gibt Höchstgrenzen für Vorsorgeaufwendungen, die Sie beachten müssen.
Die Größe des Arbeitszimmers im Verhältnis zur gesamten Wohnfläche ist entscheidend für die Bestimmung des absetzbaren Anteils Ihrer Hausratversicherung. Allgemeine Raumkosten, wie etwa die Miete, können anteilig für das Arbeitszimmer als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden, während spezifische Raumkosten, die nur das Arbeitszimmer betreffen, vollständig absetzbar sind.
Wie Sie Ihre Hausratversicherung in der Steuererklärung angeben können |
Nachdem Sie nun wissen, dass und wie Sie Ihre Hausratversicherung absetzen können, geht es im nächsten Schritt darum, dies auch korrekt in Ihrer Steuererklärung anzugeben. Um Steuer abzusetzen müssen Sie den Versicherungsvertrag sowie jährliche Beitragsnachweise beim Finanzamt vorlegen. Es genügt nicht, nur die Zahlen aufzuschreiben; Sie benötigen konkrete Belege.
Je nachdem, ob Sie Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder aus nichtselbstständiger Arbeit haben, unterscheidet sich die Art und Weise, wie Sie Ihre Versicherungsbeiträge in der Steuererklärung ans Finanzamt melden. Beiträge zur Hausratversicherung werden in verschiedenen Anlagen Ihrer Steuererklärung unterschiedlich angegeben. So werden sie beispielsweise für Selbstständige in der Anlage EÜR als Betriebsausgaben und für Angestellte in der Anlage N als Werbungskosten aufgeführt.
Dokumentation und Nachweise für das Finanzamt |
Um den steuerlichen Abzug Ihrer Hausratversicherung zu rechtfertigen, verlangt das Finanzamt handfeste Belege. Sie müssen mit Ihrer Steuererklärung entsprechende Nachweise einreichen, wie zum Beispiel Grundrisse, Flächenangaben und Versicherungsverträge. Ein wesentliches Dokument ist die Steuerbescheinigung Ihrer Versicherungsgesellschaft, die die Beitragshöhe für das jeweilige Jahr ausweist.
Eine gut organisierte Dokumentation ist das A und O für eine erfolgreiche Steuererklärung. Hier sind einige Tipps, wie Sie Ihre Unterlagen ordnen können:
Beginnen Sie frühzeitig damit, Ihre Belege und Dokumente zu ordnen
Heften Sie alle relevanten Unterlagen zeitnah ab
Stellen Sie sicher, dass Sie diese leicht wiederfinden können
Eine gute Organisation erleichtert nicht nur die Vorbereitung Ihrer Steuererklärung, sondern spart auch wertvolle Zeit und vermeidet Stress, wenn das Finanzamt Nachfragen hat oder zusätzliche Belege anfordert.
Ausnahmen und Sonderfälle bei der Absetzbarkeit von Hausratversicherungen |
Die Regel ist klar: Hausratversicherungen sind normalerweise nicht steuerlich absetzbar. Doch das Leben ist selten schwarz-weiß, und es gibt Ausnahmen und Sonderfälle, die Sie kennen sollten. Wenn Sie beispielsweise ein Arbeitszimmer für Bildungszwecke, wie Aus- oder Fortbildungen, nutzen, können Sie die Hausratversicherung unter Umständen steuerlich geltend machen. In solchen Fällen können Sie Ihre Hausratversicherung steuerlich absetzen.
Für Vermieter und Mieter ergeben sich hinsichtlich der Hausratversicherung besondere Überlegungen. Vermieter können die Kosten für eine Hausratversicherung in der Regel nicht steuerlich absetzen, da diese meist nicht für den Hausrat der Mieter aufkommen. Sie haben allerdings die Möglichkeit, Aufwendungen für eine Gebäudeversicherung über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umzulegen.
Mieter wiederum können ihre Hausratversicherung nicht generell als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen, da die Versicherunng zu den Kosten der privaten Lebensführung zählt und nicht direkt mit der Erzielung von Einkünften in Verbindung steht. Hier zeigt sich wiederum, dass die steuerliche Behandlung von Hausratversicherungen stark von den individuellen Umständen und der Art der Nutzung der Immobilie abhängt.
Hausratversicherung
Zusammenfassung |
Die Hausratversicherung bietet nicht nur Schutz vor Schäden oder Verlust Ihres Eigentums, sondern kann auch steuerliche Vorteile mit sich bringen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. So kann ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich absetzbar sein. Um diese Vorteile bei der Steuererklärung geltend zu machen, ist eine sorgfältige Dokumentation unerlässlich. Bleiben Sie informiert, organisieren Sie Ihre Unterlagen sorgfältig und nutzen Sie den Rat eines Steuerberaters, um das Beste aus Ihren Versicherungen herauszuholen.
Inhalt |
Die Eintragung der Hausratversicherung in der Steuererklärung erfolgt in der Anlage Vorsorgeaufwand. Hierbei ist zu beachten, dass nur der Anteil der Versicherung, der auf das häusliche Arbeitszimmer entfällt, unter den Werbungskosten oder Betriebsausgaben angegeben wird. Halten Sie dafür unbedingt die entsprechenden Belege und Nachweise für das Finanzamt bereit.
Neben der teilweisen Absetzbarkeit der Hausratversicherung für das häusliche Arbeitszimmer, können auch andere Versicherungen steuerlich geltend gemacht werden. Dazu gehören beispielsweise die Kranken- und Pflegeversicherung, die als Sonderausgaben absetzbar sind, sowie Berufsunfähigkeits- und Haftpflichtversicherungen. Die genauen Absetzbarkeiten hängen von den individuellen Gegebenheiten und den gesetzlichen Vorschriften ab.
Grundsätzlich ist die Hausratversicherung nicht steuerlich absetzbar, da sie zu den Kosten der privaten Lebensführung zählt. Eine Ausnahme bildet jedoch der Teil der Versicherung, der für das häusliche Arbeitszimmer aufgewendet wird. Sofern dieses Arbeitszimmer nachweislich überwiegend beruflich genutzt wird, kann der entsprechende Anteil der Versicherungsprämie als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in der Steuererklärung angegeben werden.
Daniel Moser, Versicherungsmakler und Gründer von AMBA Versicherungen Fachwirt für Finanzberatung (IHK), Master-Consultant in Finance und Finanzwirt mit 20 Jahren Erfahrung |