Unfallversicherung
Ob beim Freizeitfußball, beim Streichen der eigenen vier Wände oder auf dem Weg in den Urlaub - Unfälle passieren schneller als man denkt. Ein falscher Tritt, ein unerwarteter Sturz und plötzlich steht man vor ungeahnten Herausforderungen - gesundheitlich und finanziell. Hier kommt die private Unfallversicherung ins Spiel, die weltweit Schutz bietet, ob im Berufsalltag, in der Schule oder in der Freizeit.
Darüber hinaus bieten viele Unfallversicherungen Zusatzbausteine an. Diese reichen vom Krankenhaustagegeld über die Übernahme stationärer Behandlungskosten bis hin zu Fahrtkosten zum Arzt. Alles, damit Sie und Ihre Familie nach einem Unfall möglichst sorgenfrei in den Alltag zurückkehren können.
Doch zurück zur Progression: Wie genau wird sie berechnet? Ab welchem Invaliditätsgrad setzt sie ein? Und wie wähle ich die richtige Grundsumme und Progression? In unserem Ratgeber gehen wir genau auf diese Fragen ein und zeigen Ihnen, warum die Wahl der richtigen Progression in der Unfallversicherung so entscheidend sein kann.
Doch nicht nur die finanzielle Absicherung steht im Vordergrund. Ein Unfall kann einen tiefen Einschnitt in das gewohnte Leben bedeuten - der Verlust des Augenlichts, ein teilweiser Gehörverlust oder gar die Amputation von Gliedmaßen können zu dauerhaften Beeinträchtigungen und Arbeitsunfähigkeit führen. Deshalb ist es wichtig, richtig abgesichert zu sein und zu wissen, welche Leistungen einem im Ernstfall zustehen.
Was bedeutet Progression? |
Die Progression bei der Unfallversicherung bietet eine entscheidende Möglichkeit, sich gegen schwere und lebensverändernde Unfälle finanziell besser abzusichern. Während die Grundsumme den Grundbetrag für mögliche Versicherungsleistungen festlegt und die Gliedertaxe den Invaliditätsgrad einzelner Körperteile und Sinnesorgane definiert, sorgt die Progression dafür, dass ab einem bestimmten Invaliditätsgrad - in der Regel ab 25 Prozent - die Versicherungssumme überproportional steigt.
Die Progression in der Unfallversicherung wirkt wie ein Multiplikator: Je höher der nach einem Unfall festgestellte Invaliditätsgrad ist, desto stärker steigt die Auszahlung im Verhältnis zur Grundsumme. Ein einfaches Beispiel: Angenommen, eine Person hat eine Grundsumme von 100.000 Euro und eine Progression von 350% vereinbart. Bei einem Invaliditätsgrad von 50% würde sie ohne Progression 50.000 Euro erhalten. Mit der Progression von 350% erhöht sich dieser Betrag jedoch deutlich auf 100.000 Euro.
Wie berechnet sich die Progression in der Unfallversicherung? |
Progression ist ein zentraler Begriff in der Unfallversicherung. Er bezieht sich auf die Erhöhung der Versicherungsleistung in Abhängigkeit vom Grad der erlittenen Invalidität. Das Prinzip der Progression ist relativ einfach, kann aber in der praktischen Anwendung und bei der Berechnung der genauen Entschädigungshöhe komplex werden.
Ein einfaches Beispiel soll dies verdeutlichen: Stellen Sie sich vor, Sie haben in Ihrer Versicherung eine Grundsumme von 200.000 Euro vereinbart. Wird Ihnen nach einem Unfall eine Vollinvalidität von 100 Prozent bescheinigt und wurde keine Progression vereinbart, erhalten Sie genau diese Grundsumme. Wurde jedoch eine Progression von 350 Prozent vereinbart, springt der Betrag auf beachtliche 700.000 Euro.
Wichtig zu wissen ist, dass bei einem Invaliditätsgrad unter 100 Prozent die Progression oft in Stufen eingeteilt ist. Typischerweise liegen diese Stufen bei einem Invaliditätsgrad von 25 Prozent, 50 Prozent und manchmal auch 75 Prozent. Überschreitet der festgestellte Invaliditätsgrad eine dieser Grenzen, wird die Bemessungsgrundlage für die Entschädigung vervielfacht - sie kann sich verdoppeln, verdreifachen oder sogar verfünffachen.
Bei einer festgelegten Progression von 350% in der Unfallversicherung ist die Auszahlung oft in Stufen geregelt: Bis zu einem Invaliditätsgrad von 25% wird einfach die Grundsumme ausbezahlt, zwischen 26% und 50% Invalidität wird das Dreifache der Grundsumme berechnet und ab 51% Invalidität sogar das Fünffache.
Bis 25% Invalidität: einfache Auszahlung pro Prozentpunkt
Von 26% bis 50%: dreifache Zahlung pro Prozentpunkt
ab 51%: fünffache Zahlung pro Prozentpunkt
Gehen wir nun von einem Invaliditätsgrad von 52% aus und legen die oben genannte Progression zugrunde, wird die Berechnung interessant:
Für die ersten 25% der Invalidität würden 25% der Grundsumme ausgezahlt: 25% von 200.000 Euro = 50.000 Euro
Für die nächsten 25% (von 26% bis 50%) wird das Dreifache der Grundsumme gezahlt: 25% von 200.000 Euro = 50.000 Euro x 3 = 150.000 Euro
Für die verbleibenden 2 % (über 50 %) wird der fünffache Grundbetrag gezahlt: 2 % von 200.000 Euro = 4.000 Euro x 5 = 20.000 Euro.
Bei einem Invaliditätsgrad von 52% und einer vereinbarten Progression von 350% würden Ihnen also insgesamt 220.000 Euro aus Ihrer Unfallversicherung mit einer Grundsumme von 200.000 Euro zustehen.
Übliche Progressionsmodelle in der Unfallversicherung |
Die Progression in der Unfallversicherung spielt eine wichtige Rolle, um den Versicherten im Schadensfall eine angemessene Entschädigung zu gewährleisten. Je nach Schwere der Invalidität kann die Entschädigungssumme steigen. Dabei stehen verschiedene Progressionsmodelle zur Auswahl, die die Höhe der Entschädigung bestimmen.
Bei diesem Modell werden die Versicherungsleistungen bei einem Invaliditätsgrad von 25 bis 50 Prozent verdoppelt. Übersteigt der Invaliditätsgrad 50 Prozent, verdreifachen sich die Leistungen.
Bei einem Invaliditätsgrad zwischen 25 und 50 Prozent werden die Versicherungsleistungen verdreifacht. Bei einem höheren Invaliditätsgrad von über 50 Prozent werden die Leistungen verfünffacht.
Bei diesem Modell werden die Versicherungsleistungen bei einem Invaliditätsgrad zwischen 25 und 50 Prozent ebenfalls verdreifacht. Bei einem Invaliditätsgrad von mehr als 50 Prozent erhöht sich die Leistung auf das Achtfache.
Die höchste Progressionsstufe sieht bei einem Invaliditätsgrad zwischen 25 und 50 Prozent eine Verdreifachung der Versicherungsleistung vor. Übersteigt der Invaliditätsgrad die Grenze von 50 Prozent, wird die Entschädigung verzehnfacht.
Progression | 100% | 225% | 350% | 500% |
Invaliditätsgrad in % | prozentualer Anteil der Invaliditätssumme in % |
25 | 25 | 25 | 25 | 25 |
30 | 30 | 35 | 40 | 40 |
40 | 40 | 55 | 70 | 70 |
50 | 50 | 75 | 100 | 100 |
60 | 60 | 105 | 150 | 180 |
70 | 70 | 135 | 200 | 260 |
80 | 80 | 165 | 250 | 340 |
90 | 90 | 195 | 300 | 420 |
100 | 100 | 225 | 350 | 500 |
Wie sollten Grundsumme und Progression in Ihrer Unfallversicherung gewählt werden? |
Ein tragischer Unfall kann innerhalb von Sekunden eintreten und immense finanzielle Folgen nach sich ziehen. Die Unfallversicherung mit Progression kann hierbei eine wichtige Absicherung darstellen. Die Wahl der richtigen Grundsumme und der passenden Progression ist jedoch nicht immer einfach.
Eine ausreichend hohe Grundsumme ist entscheidend. Der Jahresbruttoverdienst kann hierbei als Berechnungsgrundlage dienen. Ein beispielhafter Überblick abhängig vom Alter könnte wie folgt aussehen:
20 Jahre: Bei einem Jahresbrutto von 50.000 EUR empfiehlt sich eine Grundsumme von 300.000 EUR.
30 Jahre: 250.000 EUR.
40 Jahre: 200.000 EUR.
50 Jahre: 150.000 EUR.
Kinder: Mindestens 150.000 EUR.
Senioren: Mindestens 100.000 EUR.
Je schwerer die Invalidität, desto höher die finanziellen Folgen. Zu beachten ist, dass die Progression erst ab einem Invaliditätsgrad von 26% einsetzt. Auch wenn es schwierig ist, eine pauschale Empfehlung auszusprechen, gilt als Faustregel, dass eine Progression von mindestens 350% ratsam ist. Dabei sollte die Invaliditätssumme nicht außer Acht gelassen werden. Eine hohe Grundsumme kann sich immer positiv auf die Invaliditätsleistung auswirken. Als Faustregel gilt die Invaliditätssumme sollte mindestens zwei bis drei Bruttojahresgehältern entsprechen.
Schließlich ist zu bedenken, dass die private Unfallversicherung flexibel gestaltet werden kann. Zusatzbausteine wie eine monatliche Unfallrente oder eine Todesfallleistung können je nach Bedarf integriert werden.
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