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Unterstützungskasse - Alters­vorsorge mit Steuervorteilen

Unterstützungskasse – betriebliche Alters­vorsorge mit Steuervorteilen

Die Unterstützungskasse ist eine etablierte und traditionsreiche Säule der betrieblichen Alters­vorsorge in Deutschland. Konzipiert als rechtsfähige Versorgungseinrichtung, ist sie mit Sondervermögen ausgestattet und dient dazu, Versorgungszusagen des Arbeitgebers zu organisieren und durchzuführen. Dabei richtet sich ihre Leistung nicht nur an aktive Arbeitnehmer, sondern auch an Ehemalige und gegebenenfalls deren Hinterbliebene. Welche Vorteile die Unterstützungskasse hat und welche Rolle sie im System der Alters­vorsorge spielt, erfahren Sie hier.
 
 

Was ist eine Unterstützungskasse?

 
Die Unterstützungskasse ist eine durch das Betriebsrentengesetz anerkannte Versorgungseinrichtung und gilt als die älteste Säule der betrieblichen Alters­vorsorge. Sie bietet insbesondere für Besserverdiener eine lukrative Möglichkeit zur finanziellen Absicherung im Alter. Ihre Einzigartigkeit liegt in der Möglichkeit, Beiträge in unbegrenzter Höhe steuerfrei einzuzahlen – so kann die Versorgung für den Ruhestand gesichert werden, ohne sich um die steuerliche Belastung sorgen zu müssen.
 
Unterstützungskasse
 

Eine Unterstützungskasse fungiert dabei als eine rechtsfähige Einrichtung, die Arbeitgebern hilft, Zusagen zur betrieblichen Alters­vorsorge umzusetzen. Sie verwaltet ein extra dafür vorgesehenes Vermögen und sorgt dafür, dass Arbeitnehmer, ehemalige Arbeitnehmer und in manchen Fällen deren Angehörige ihre zugesagten Leistungen erhalten.

Oftmals sind es Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men, die solche Kassen anbieten und verwalten, was für die Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine zusätzliche Sicherheit bedeutet. Für größere Unternehmen kann sogar eine unternehmenseigene Unterstützungskasse sinnvoll sein. Ein wichtiges Merkmal der Unterstützungskasse ist ihre rechtliche und steuerliche Selbstständigkeit. Sie kann als GmbH, eingetragener Verein oder Stiftung organisiert sein, was ihr eine gewisse Flexibilität und Unabhängigkeit verleiht.

Zudem gewährt die Unterstützungskasse auch keinen direkten Rechtsanspruch auf ihre Leistungen, was sie von der regulären Versicherungsaufsicht befreit und ihr mehr Freiheiten bei der Vermögensanlage ermöglicht.
 

Wie funktioniert die Unterstützungskasse?

Die Unterstützungskasse basiert auf einer klaren Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Zunächst einigen sich die beiden Parteien auf eine Versorgungsleistung und deren Finanzierungshöhe. Stehen diese Parameter fest, zahlt das Unternehmen die zugesagten Beiträge direkt an die Unterstützungskasse. Die Mittel dienen dann entweder der Finanzierung einer Rückdeckungsversicherung, um die zugesagten Leistungen abzusichern, oder fließen als Darlehen zurück an das Unternehmen, was bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse der Fall ist.

Bei der rückgedeckten Variante überträgt die Unterstützungskasse die Verantwortung für die Vorsorgeleistungen an eine Versicherung. Diese übernimmt dann die Absicherung, sei es im Falle von Invalidität, Tod oder bei Erreichen des Rentenalters – so wird das finanzielle Risiko für den Arbeitgeber bei eventuellen Nachfinanzierungen minimiert.

Anders verhält es sich bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse. In diesem Fall bleiben die Zuwendungen innerhalb des Unternehmens, was als sogenannte Innenfinanzierung bezeichnet wird und zusätzliche finanzielle Flexibilität schafft.

Egal, auf welche Art die Finanzierung der Unterstützungskasse erfolgt: In der Praxis wird, sobald der Versorgungsfall eintritt, die Versorgungszusage direkt vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer oder die Hinterbliebenen ausgezahlt. Die Unterstützungskasse leitet die Zahlungen dabei in der Regel direkt an die berechtigten Empfänger weiter.
 
Varianten der Finanzierung einer U-Kasse
 

Wer zahlt die Unterstützungskasse?

Unternehmen sind dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt eine betriebliche Alters­vorsorge anzubieten. Wird die Unterstützungskasse als Art der betrieblichen Altersversorgung gewählt, gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten der Finanzierung: Zahlt der Arbeitgeber die Beiträge selbst ein, sind die Zahlungen für den Arbeitgeber in der Regel als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Leistet der Arbeitgeber keinen Beitrag zur betrieblichen Alters­vorsorge, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, seine Alters­vorsorge durch Entgeltumwandlung zu finanzieren. Hierbei wird ein Teil des Gehalts – ein fester monatlicher Beitrag oder auch Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld – für die Alters­vorsorge umgewandelt.

In der Praxis ist es oft eine Kombination beider Finanzierungsarten, sodass beide Parteien ihren Anteil zur Alters­vorsorge leisten.
 

Unterschiede zu anderen Instrumenten der betrieblichen Alters­vorsorge

Die Unterstützungskasse ist, anders als die Direktversicherung, in der Höhe der Einzahlungen nicht begrenzt und kann auch zusätzlich zu anderen Varianten der betrieblichen Alters­vorsorge genutzt werden.

Da bei der Unterstützungskasse kein Rechtsanspruch auf Leistungen besteht, unterliegt sie weniger strengen regulatorischen Anforderungen als andere Durchführungswege. Das kann in bestimmten Fällen mehr Flexibilität in der Vermögensanlage bedeuten und macht die Unterstützungskasse noch attraktiver für Gutverdiener und Geschäftsführer.

Zudem unterliegt die Unterstützungskasse nicht der unmittelbaren Absicherung durch den Pensions-Sicherungs-Verein – dies steht im Gegensatz zu anderen bAV-Wegen, bei denen eine solche Sicherung besteht. Die Insolvenzsicherung wird stattdessen in der Regel durch Rückdeckungsversicherungen realisiert.
 
 

Wann lohnt sich die Unterstützungskasse?

 
Wann lohnt sich Unterstützungskasse
 

Die Unterstützungskasse als Instrument der betrieblichen Alters­vorsorge entfaltet ihren größten Nutzen vor allem für Besserverdiener, wie leitende Angestellte, Führungskräfte und Geschäftsführer. Diese Per­sonengruppen profitieren besonders von den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteilen, die die Unterstützungskasse bietet und ermöglicht ihnen eine lukrative Vorsorge für das Alter, an der sich der Staat indirekt beteiligt. Steuern auf die Leistungen der Unterstützungskasse fallen für den Arbeitnehmer erst im Rentenalter an, aufgrund geringerer Steuersätze und Freibeträge im Alter ist die Steuerlast dann jedoch meist deutlich reduziert.

Geeignet ist die Unterstützungskasse aber grundsätzlich für jeden Arbeitnehmer, der in der Lage ist, kontinuierlich hohe Beiträge in die betriebliche Altersversorgung einzuzahlen. Dies liegt daran, dass die Beiträge zur Unterstützungskasse stetig oder steigend sein müssen und einmalige Zahlungen oder Beitragspausen in der Regel nicht vorgesehen sind. Für Angestellte mit geringerem Einkommen ist eine Direktversicherung häufig die passendere Wahl, da sie flexiblere Beitragsmodelle bietet.
 

Vor- und Nachteile

Die Unterstützungskasse bietet eine Reihe von Vor- und Nachteilen, die sowohl für Sie als Arbeitgeber als auch für Ihre Arbeitnehmer relevant sind. Zu den wichtigsten Vorteilen gehören:

 Insolvenzschutz: Durch die Rückdeckung mit einer Versicherung sind die Ansprüche der Versicherten auch im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers abgesichert – dies bietet den Arbeitnehmern zusätzliche Sicherheit.

 Flexible Beitragsgestaltung: Im Gegensatz zu anderen bAV-Modellen gibt es bei der Unterstützungskasse keine Höchstgrenze für Beiträge, was besonders für höhere Einkommen attraktiv ist.

 Steuerliche Begünstigung: Beiträge zur Unterstützungskasse können für den Arbeitgeber steuerlich als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Für Arbeitnehmer sind die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei.

 Sozialversicherungsvorteile: Bis zu einem gewissen Betrag sind die Beiträge zur Unterstützungskasse sozialversicherungsfrei, was die Attraktivität für Arbeitnehmer weiter erhöht.

 Nachgelagerte Besteuerung: Die Auszahlungen aus der Unterstützungskasse im Rentenalter unterliegen der nachgelagerten Besteuerung, was im Alter oft zu einer geringeren Steuerlast führt.

Wie jede Form der betrieblichen Alters­vorsorge bringt die Unterstützungskasse jedoch auch Nachteile mit sich:

 Übertragbarkeit: Im Gegensatz zu anderen bAV-Wegen gibt es bei der Unterstützungskasse keinen Rechtsanspruch auf Übertragung der Versorgung bei einem Arbeitgeberwechsel.

 Weniger Flexibilität für den Arbeitnehmer: Die Gestaltung der Unterstützungskasse kann zu Ungunsten der Flexibilität des Arbeitnehmers ausfallen, da der Arbeitgeber den Leistungsplan bestimmt.

 Finanzielle Belastung bei pauschaldotierten Kassen: Hier muss das Unternehmen einen Großteil der Versorgungsleistung bei Eintritt der Versorgungsphase leisten, was gewisse finanzielle Risiken birgt.

 Zusätzliche Kosten für den Arbeitgeber: Neben den Beiträgen zur Insolvenzsicherung fallen in manchen Fällen zusätzliche Verwaltungs- und Betreuungskosten an.

 Wer kann eine Unterstützungskasse abschließen?

Eine Unterstützungskasse kann von nahezu jedem Arbeitgeber in Deutschland eingerichtet werden – unabhängig von der Größe oder Branche Ihres Unternehmens. Sie eignet sich besonders für Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern – vor allem Führungskräften und Besserverdienenden – eine attraktive betriebliche Alters­vorsorge bieten möchten und ihre Mitarbeiter durch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorteile zusätzlich motivieren und an sich binden wollen.
 
 

Wer kann eine Unterstützungskasse abschließen?

 
Eine Unterstützungskasse kann von nahezu jedem Arbeitgeber in Deutschland eingerichtet werden – unabhängig von der Größe oder Branche Ihres Unternehmens. Sie eignet sich besonders für Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern – vor allem Führungskräften und Besserverdienenden – eine attraktive betriebliche Alters­vorsorge bieten möchten und ihre Mitarbeiter durch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorteile zusätzlich motivieren und an sich binden wollen.
 

Wie wird die Unterstützungskasse besteuert?

Ein wichtiges Merkmal der Unterstützungskasse ist, dass die eingezahlten Beiträge während der Ansparphase komplett steuerbefreit sind. Hier kommt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung zum Einsatz: Erst wenn die Unterstützungskasse beginnt, die zugesicherten Leistungen auszuschütten, werden Steuern fällig. Diese Auszahlungen werden gemäß § 19 EStG als Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit besteuert – es spielt dabei keine Rolle, ob die Leistung als Einmalzahlung oder in Form einer monatlichen Rentenzahlung erfolgt.
 

Wie wird die Unterstützungskasse ausgezahlt?

Bei der Auszahlung aus der Unterstützungskasse stehen grundsätzlich zwei Optionen zur Verfügung: die Auszahlung in Form einer monatlichen Rente oder als einmaliger Betrag, wobei letzteres auch in mehreren Teilbeträgen möglich ist.

Die monatliche Rentenzahlung bietet Empfängern eine kontinuierliche Einkommensquelle ab dem Pensionsalter, ebenso wird bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit eine regelmäßige Invalidenrente gezahlt. Auch im Todesfall des Versorgungsberechtigten erhalten die Hinterbliebenen eine monatliche Rente aus der Kasse. Diese Form der Auszahlung sorgt für finanzielle Stabilität und Planungssicherheit im Alter und ergänzt die gesetzliche Rente – bei Gesellschafter-Geschäftsführern oder mitarbeitenden Familienangehörigen stellt sie nicht selten sogar die Hauptquelle des Ruhestandseinkommens dar.

Die einmalige Kapitalauszahlung wird hingegen von Per­sonen gewählt, die nicht auf eine monatliche Zusatzrente angewiesen sind und einen größeren Geldbetrag beim Eintritt in den Ruhestand bevorzugen. Dieser kann beispielsweise dazu genutzt werden, lang gehegte Wünsche zu erfüllen oder finanzielle Verpflichtungen wie einen Immobilienkredit abzulösen.
 

Kann man eine Unterstützungskasse privat weiterführen?

Arbeitnehmer können ihre Alters­vorsorge über die Unterstützungskasse in der Regel nur fortsetzen, wenn sie innerhalb derselben Branche beschäftigt bleiben. Eine Fortführung der Unterstützungskasse durch private Einzahlungen oder Beiträge ist nach den bestehenden Regelungen ausgeschlossen.
 
Unterstützungskasse privat fortführen

 

 

Fazit

 

Mit ihren steuerlichen Vorteilen – allem voran der Möglichkeit, höhere Beiträge steuerfrei zu leisten – stellt die Unterstützungskasse eine attraktive Option für Unternehmen dar, die ihren Mitarbeitern eine umfangreiche, flexible betriebliche Alters­vorsorge ermöglichen wollen.

Für Sie als Arbeitgeber bietet eine Unterstützungskasse die Chance, sich als attraktiver und fürsorglicher Arbeitgeber zu positionieren und zugleich Ihre Mitarbeiter langfristig an Ihr Unternehmen zu binden. Durch die steuerlichen Absetzmöglichkeiten der Beiträge als Betriebsausgaben können auch Sie von finanziellen Vorteilen profitieren. Die Unterstützungskasse ist also durchaus ein effektives Mittel, um eine Win-Win-Situation für Sie und Ihre Mitarbeiter zu schaffen, die das Fundament für eine nachhaltige Unternehmenszukunft bildet.


häufige Fragen

Ist die Unterstützungskasse eine Pensionskasse?

Eine Pensionskasse ist ein rechtlich selbständiges Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men, während eine Unterstützungskasse als – ebenfalls rechtlich selbstständige – Versorgungseinrichtung agiert, die betriebliche Altersversorgung für Unternehmen anbietet. Pensionskassen und Unterstützungskassen unterscheiden sich damit sowohl in ihrer Struktur als auch in den steuerlichen Rahmenbedingungen und den angebotenen Leistungen.

Wann kann man sich die betriebliche Alters­vorsorge auszahlen lassen?

Die Auszahlung der betrieblichen Alters­vorsorge ist in der Regel ab dem Eintritt in das Rentenalter möglich – im Detail ist das jedoch von den spezifischen Regelungen des jeweiligen Durchführungsweges und der individuellen Vereinbarung abhängig. Bei manchen Durchführungswegen kann die Auszahlung auch bei vorzeitiger Berufs­unfähig­keit oder im Todesfall an die Hinterbliebenen erfolgen.

Ist die Unterstützungskasse steuerpflichtig?

Für Arbeitgeber sind die Beiträge an die Unterstützungskasse als Betriebsausgaben abzugsfähig. Für Arbeitnehmer sind die Beiträge während der Ansparphase steuerfrei, wobei die späteren Rentenleistungen der nachgelagerten Besteuerung unterliegen.


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