Gebäudeversicherung
Das Wichtigste auf einen Blick |
Seit dem 1. Januar 2004 ist die Wohnflächenverordnung in Kraft. Diese legt fest, dass die Wohnfläche aus der anrechenbaren Grundfläche der Wohnräume besteht.
Gemäß dieser Verordnung werden Flächen von Fenster- und Türrahmen, Einbaumöbeln, Öfen und Badewannen zur Wohnfläche gezählt.
Gebäudeversicherung
Die Bedeutung der Wohnflächenberechnung in der Wohngebäudeversicherung |
Ihr Zuhause ist nicht nur ein Ort zum Leben, sondern auch eine wertvolle Investition. Um dieses kostbare Gut angemessen zu schützen, ist es entscheidend, je nach Wohnungsgröße die richtigen Versicherungen abzuschließen.
Die Wohnfläche spielt eine entscheidende Rolle bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags – unabhängig davon, ob es sich um einen Tarif basierend auf der Wohnfläche oder auf der Versicherungssumme, also dem Wert von 1914, handelt. Wird die Wohnungsgröße zu niedrig angegeben, besteht das Risiko einer Unterversicherung. Dies könnte dazu führen, dass ein Schaden nur teilweise vom Versicherer erstattet wird.
Die korrekte Berechnung Ihrer Wohnfläche ist daher entscheidend. Insbesondere beim Abschluss Ihrer Wohngebäudeversicherung sind genaue Angaben erforderlich. Durch die korrekte Ermittlung der Wohnfläche können Sie sicherstellen, dass Ihr Zuhause angemessen gegen Risiken wie Feuer, Sturm, Hagel und andere Gefahren abgesichert ist. Eine zu niedrig berechnete Wohnfläche kann zu einer Unterversicherung führen, bei der im Schadensfall nicht alle Kosten gedeckt werden. Aber auch andere Haushaltsversicherungen wie die Hausratversicherung können von der Wohnflächenberechnung beeinflusst werden.
Berechnung der Wohnfläche |
Gemäß der Wohnflächenverordnung gehören zu den anrechenbaren Grundflächen unter anderem
Wohnzimmer
Schlafzimmer
Küche und Esszimmer
Kinderzimmer
Badezimmer und Toilettenräume
Flure sowie Neben- und Abstellräume
Auch Wintergärten, Schwimmbäder, Balkone, Loggien, Terrassen und Dachgärten zählen zur Wohnfläche, allerdings nur anteilig.
Räume wie Keller, Dachboden, Waschküchen, Heizungsräume, Treppen, Balkone, Terrassen oder Garagen werden hingegen nicht zur Wohnfläche gerechnet.
Gemäß der Wohnflächenverordnung werden die Flächen von Fenster- und Türrahmen, Einbaumöbeln, Öfen und Badewannen zur Wohnfläche gezählt. Dabei ist die Raumhöhe das entscheidende Kriterium, wobei Dachschrägen und andere Besonderheiten zu beachten sind:
Flächen unter einer Schräge bis zu einem Meter Höhe werden nicht zur Wohnfläche gezählt. Räume mit einer Höhe von einem bis 2 Metern unter einer Schräge werden nur zu 50 Prozent berechnet, während alles über 2 Metern zu 100 Prozent zählt.
Was ist bei der Wohnflächenberechnung zu beachten? |
Wohnfläche falsch berechnet – was nun? |
Beim Vermessen Ihrer Wohnung stellen Sie fest, dass die Quadratmeterzahl von der im Kauf- oder Mietvertrag angegebenen Wohnfläche abweicht? Möglicherweise wurde die Wohnflächenberechnung mit einer anderen Methode durchgeführt. Ist dies nicht der Fall und die Abweichung beträgt mehr als 10 Prozent, haben Mieter das Recht auf eine Mietminderung. Der Bundesgerichtshof hat in verschiedenen Urteilen entschieden, dass die Miete entsprechend der Abweichung gemindert werden darf. Bei einer Abweichung von 15 Prozent sinkt die Miete dementsprechend um 15 Prozent. Rückwirkend gilt diese Mietminderung für die vergangenen 3 Kalenderjahre.
Diese Zehn-Prozent-Regel gilt jedoch nicht automatisch für Kaufverträge und liegt im Ermessen der Gerichte. Daher sollten sich Kaufinteressenten vor Vertragsabschluss über die genaue Wohnfläche informieren, beispielsweise durch einen Architekten oder Bauingenieur.
Erfolgt im Mietvertrag keine konkrete Angabe zur Berechnungsmethode, gilt laut Urteilen des Bundesgerichtshofs die Wohnflächenverordnung. Bei Abweichungen von mehr als 10 Prozent haben Mieter das Recht auf eine außerordentliche und fristlose Kündigung des Mietvertrags. Zudem können sie rückwirkend Nebenkosten zurückfordern, da die Wohnfläche die Höhe der Betriebs- und Nebenkosten beeinflusst.
Wohngebäudeversicherungen vergleichen |
Der Vergleich von Versicherungen ist entscheidend, um die beste Option für Ihren individuellen Bedarf zu finden. Hierbei kann Ihnen unser Online-Vergleichsrechner behilflich sein. Mit nur wenigen Klicks können Sie verschiedene Versicherungsangebote miteinander vergleichen und diejenige auswählen, die Ihren Anforderungen am besten entspricht. Nehmen Sie sich die Zeit, um die verschiedenen Tarife zu prüfen und sicherzustellen, dass Sie den optimalen Schutz für Ihr Zuhause erhalten.
Gebäudeversicherung
Fazit: Sichern Sie Ihr Zuhause optimal ab |
Die Wohnflächenberechnung ist ein wichtiger Aspekt bei der Absicherung Ihres Zuhauses. Indem Sie sicherstellen, dass Ihre Gebäudeversicherung auf einer korrekten Wohnflächenberechnung basiert, können Sie Ihr Zuhause optimal vor den Risiken des Lebens schützen. Vergessen Sie nicht, regelmäßig Ihre Versicherung zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Wohnfläche korrekt und aktuell erfasst ist. So können Sie mit Zuversicht in die Zukunft blicken und Ihr Zuhause in vollen Zügen genießen.
Möchten Sie mehr über die Wohnflächenberechnung in Ihrer Gebäudeversicherung erfahren oder haben Sie Fragen zur Absicherung Ihres Zuhauses? Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung. Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen bei der Auswahl der richtigen Versicherungen zu helfen und Ihr Zuhause bestmöglich zu schützen.
Die Wohnfläche in der Gebäudeversicherung umfasst in der Regel alle beheizten Räume eines Gebäudes, wie Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche und Badezimmer.
Die Versicherungssumme einer Wohnung wird in der Regel anhand der Wohnfläche und des Wertes des Gebäudes berechnet. Die genaue Berechnung kann je nach Versicherungsunternehmen variieren.
Die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung wird durch die Addition der anrechenbaren Grundfläche der Wohnräume ermittelt. Dazu zählen auch Flächen von Fenster- und Türrahmen, Einbaumöbeln, Öfen und Badewannen.
Die Kosten pro Quadratmeter variieren je nach Region, Art des Gebäudes, Deckungsumfang und individuellen Risiken. Ein genauer Durchschnittspreis lässt sich daher nicht pauschal angeben.
Für die Wohngebäudeversicherung zählen in der Regel alle beheizten Räume und auch gegebenenfalls Nebengebäude wie Garagen oder Carports zur Wohnfläche.
Die Quadratmeter für die Wohngebäudeversicherung werden üblicherweise anhand der Wohnfläche des Gebäudes ermittelt. Diese kann durch genaue Messungen oder nach den Standards der Wohnflächenverordnung bestimmt werden.
Für die Hausratversicherung zählen alle Räume, die zum Wohnen genutzt werden, sowie auch gegebenenfalls Einbauten wie Einbauküchen oder eingebaute Schränke zur Wohnfläche.
Daniel Moser, Versicherungsmakler und Gründer von AMBA Versicherungen Fachwirt für Finanzberatung (IHK), Master-Consultant in Finance und Finanzwirt mit 20 Jahren Erfahrung |