Gebäudeversicherung
Das Wichtigste in Kürze |
Die Kosten für die Bergung oder Beseitigung umgestürzter Bäume können über eine Zusatzklausel in die Wohngebäudeversicherung eingeschlossen werden.
Die Kostenübernahme ist oft auf 5.000 oder 10.000 Euro beschränkt.
War der Baum bereits vor dem Schadenereignis abgestorben, leistet die Versicherung in der Regel nicht.
Es empfiehlt sich, eine Fachfirma mit der fachgerechten Beseitigung des Baumes zu beauftragen.
Gebäudeversicherung
Wann greift die Wohngebäudeversicherung bei umgestürzten Bäumen? |
Ein anderer Sachverhalt tritt jedoch ein, wenn der Baum nach dem Umstürzen durch den Sturm lediglich in den Garten fällt und dort liegen bleibt, ohne das Gebäude zu beschädigen. In einem solchen Fall entstehen Kosten für die Entsorgung des Baums, jedoch keine Reparaturkosten für das Gebäude.
Überlegen Sie, welche Versicherung für Sturmschäden durch den Baum Ihres Nachbarn aufkommt. Wenn Sie eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben, deckt diese den Schaden an Ihrem Haus ab. Anschließend kann Ihre Versicherung den Nachbarn oder dessen Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung in Regress nehmen, sofern dem Nachbarn ein Verschulden nachgewiesen werden kann.
Welche Kosten sind gedeckt? |
Für die Entfernung eines umgestürzten Baumes, wird empfohlen, einen Fachbetrieb zu beauftragen. Besonders bei großen Bäumen ist es ratsam, die Aufräumarbeiten nicht eigenständig durchzuführen. Oftmals befinden sich Stamm oder Äste unter erheblicher mechanischer Spannung. Ein unkontrolliertes Lösen solcher Spannungen kann beim Sägen von Stamm und Ästen zu schweren und potenziell lebensbedrohlichen Unfällen führen.
Spezialisierte Fachbetriebe wissen um die Gefahren und übernehmen die sichere Entsorgung für Sie. Dabei können Kosten für folgende Leistungen anfallen:
die Sicherung der Schadensstelle,
das Zersägen von Stamm und Ästen,
die Entfernung des Baumstumpfes sowie
den Abtransport des zerkleinerten Holzes.
Auf welche tariflichen Klauseln sollten Sie achten? |
Wenn Sie sicherstellen wollen, dass Bäume auf Ihrem Grundstück in Ihrer Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind, ist es wichtig, dass dies explizit im Versicherungstarif enthalten ist. Überprüfen Sie daher die Versicherungsbedingungen auf Klauseln, die sich auf Aufräumungs- oder Bergungskosten für Bäume beziehen. Nutzen Sie dazu auch gerne unseren Vergleichsrechner.
Folgende Kriterien sind von Bedeutung:
Versicherte Ereignisse: Es ist wichtig sicherzustellen, dass zumindest Ereignisse wie Blitzschlag und Sturm abgedeckt sind.
Versicherte Leistungen: Ihre Versicherung sollte mindestens die Kosten für die Entfernung und den Abtransport der Bäume übernehmen. Idealerweise deckt sie auch die Kosten für die Wiederherstellung beschädigter Gartenbepflanzung und die Anpflanzung eines neuen Baumes.
Zustand des Baumes: Eine kundenfreundliche Klausel würde nicht nur umgestürzte, sondern auch beschädigte Bäume abdecken, deren Zustand eine Fällung erforderlich macht.
Obwohl das Aufräumen von umgestürzten Bäumen möglicherweise in Ihrem Wohngebäudeversicherungstarif enthalten ist, sollten Sie nicht automatisch davon ausgehen, dass die Versicherung die Kosten für die Aufräum- und Entsorgungsarbeiten in jedem Fall übernimmt.
Voraussetzung für die Leistung der Wohngebäudeversicherung ist, dass die Ursache des Schadens ein versichertes Ereignis war - zum Beispiel Blitzschlag oder Sturm bei einem umgestürzten Baum. Hier gibt es eine wichtige Einschränkung für Versicherungsnehmer:
Sturmschäden sind in der Regel nur versichert, wenn der Sturm mindestens Windstärke 8 erreicht - was einer mittleren Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h entspricht. Als Nachweis genügen die Daten eines Wetterdienstes. Wenn der Baum bei geringerer Windstärke umgestürzt ist, leistet die Versicherung in der Regel nicht.
Die Versicherung erwartet, dass die betroffenen Bäume vor dem Schadensereignis nicht bereits abgestorben und morsch waren. Wenn der Gutachter feststellt, dass der umgestürzte Baum bereits vorher abgestorben war, kann der Versicherungsnehmer nicht mit einer Kostenübernahme rechnen.
Die Versicherungsunternehmen gehen unterschiedlich mit der Situation um, wenn ein Baum stark beschädigt ist, aber noch nicht umgestürzt ist und aus Sicherheitsgründen gefällt werden muss.
Falls die Versicherung ausschließlich umgestürzte Bäume abdeckt, behält sie sich das Recht vor, die Leistung zu verweigern, wenn der Baum noch teilweise steht.
Was tun im Schadensfall? |
Wenn umgestürzte Bäume Schäden an Ihrer Immobilie verursachen, ist es wichtig, schnell zu handeln. Gehen Sie dabei wie folgt vor:
Absicherung der Schadensstelle: Als Erstes ist es wichtig, die Schadensstelle zu sichern, um zu verhindern, dass weitere Schäden auftreten können. Dabei müssen Sie auch darauf achten, dass keine Folgeschäden entstehen können. Zudem sollten Sie prüfen, ob durch den umgestürzten Baum Dritte geschädigt wurden, wie beispielsweise Gegenstände im angrenzenden Garten oder geparkte Fahrzeuge im öffentlichen Raum.
Beauftragung eines Fachbetriebs: Im nächsten Schritt sollten Sie die Feuerwehr oder ein spezialisiertes Unternehmen beauftragen, um den Baum fachgerecht zu entfernen. Hierbei geht es nicht nur um das Zerlegen des Baumes, sondern auch um den sicheren Abtransport des Holzes.
Schadenmeldung: Die Schadensmeldung erfolgt üblicherweise telefonisch oder online. Der Versicherer weist Ihnen daraufhin eine Schadennummer zu. Wenn die Einschaltung eines Gutachters erforderlich ist, wird dieser die weiteren Schritte übernehmen.
Vorbeugung von Schäden durch umgestürzte Bäume |
Fazit |
Umgestürzte Bäume können erhebliche Schäden an Gebäuden verursachen. Glücklicherweise deckt die Wohngebäudeversicherung in vielen Fällen die Kosten für die Entfernung und die Reparatur der entstandenen Schäden ab. Es ist jedoch wichtig, die genauen Bedingungen Ihrer Versicherungspolice zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Sie im Ernstfall optimal geschützt sind.
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Bei Schäden durch umgestürzte Bäume greift in der Regel die Wohngebäudeversicherung des Hausbesitzers.
Die Haftung hängt von den Umständen des Falls ab. In einigen Fällen kann der Eigentümer des Baumes haftbar gemacht werden, insbesondere wenn er grob fahrlässig gehandelt hat. Wenn jedoch der Baum gesund und gut gepflegt war und der Schaden unvorhersehbar war, kann die Haftung schwierig zu klären sein.
Die Wohngebäudeversicherung deckt in der Regel Schäden am Gebäude selbst ab, die durch umgestürzte Bäume verursacht werden. Die Entfernung des Baumes selbst ist jedoch möglicherweise nicht in allen Policen enthalten.
In der Regel ist der Eigentümer des Grundstücks für die Entfernung des umgestürzten Baumes verantwortlich. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Baum auf seinem Grundstück stand.
Die Zuständigkeit liegt normalerweise beim Grundstückseigentümer, der dafür verantwortlich ist, den Schaden zu beheben und den Baum zu entfernen.
Die Versicherung eines umgestürzten Baumes hängt von den individuellen Versicherungsbedingungen ab. In einigen Fällen kann die Wohngebäudeversicherung des Grundstückseigentümers Schäden abdecken, die durch umgestürzte Bäume verursacht wurden, insbesondere wenn der Schaden am Gebäude entstanden ist.
Daniel Moser, Versicherungsmakler und Gründer von AMBA Versicherungen Fachwirt für Finanzberatung (IHK), Master-Consultant in Finance und Finanzwirt mit 20 Jahren Erfahrung |