Fragen
Das Wichtigste im Überblick |
Voraussetzungen: Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht, wenn die Arbeitsfähigkeit auf weniger als sechs Stunden täglich sinkt.
Häufige Erkrankungen: Psychische Krankheiten, orthopädische Beschwerden und Krebserkrankungen sind die häufigsten Ursachen für eine Bewilligung.
Antragsprozess: Die Bearbeitung des Antrags kann lange dauern; frühzeitige Antragstellung und sorgfältige Dokumentation sind entscheidend.
Was ist Erwerbsminderungsrente? |
Voraussetzungen und häufige Gründe für die Erwerbsminderungsrente |
Bevor ein Überblick über mögliche Krankheitsbilder gegeben wird, die zu einer Erwerbsminderungsrente führen können, hier noch ein paar kurze Informationen rund um das Thema Erwerbsminderungsrente: Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist eine Art Frührente aufgrund einer Erkrankung. Sie kommt zum Tragen, wenn ein Mensch aus gesundheitlichen Gründen unter sechs Stunden täglich oder unter drei Stunden täglich an Arbeitskraft bereitstellt. Sie kann die Form einer vollen oder einer teilweisen Erwerbsminderungsrente haben und befristet werden oder unbefristet sein. Chronische Krankheiten oder Unfallfolgen können zu einer Erwerbsunfähigkeit führen. Statistisch gesehen sind aktuell die häufigsten Krankheiten, die eine Erwerbsminderungsrente erforderlich machen, Krebserkrankungen oder Erkrankungen der Psyche.
Etwa die Hälfte aller Anträge lehnt die Deutsche Rentenversicherung ab. Abgelehnt muss aber nicht unbedingt abgelehnt bleiben, denn in bestimmten Konstellationen kann ein Widerspruch erfolgreich sein. Ist der Antrag auf Erwerbsminderungsrente genehmigt, sind die schon erworbenen Rentenansprüche von Bedeutung. Im Durchschnitt betrachtet werden unter 900 Euro monatlich an Erwerbsminderungsrenten gezahlt (rund 570 Euro bei einer teilweisen Erwerbsminderung und rund 890 Euro bei einer vollen Erwerbsminderung). Aktuell erhalten deutschlandweit rund 1,8 Millionen Menschen Erwerbsminderungsrente, wobei auch hier die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und die Rente wegen voller Erwerbsminderung noch weiter zu differenzieren ist.
Bei diesen Krankheiten erhält man die EM-Rente |
Mit einer gestellten Diagnose erhalten Sie nicht gleichzeitig den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Von entscheidender Bedeutung ist, ob Sie weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können, also wie eingeschränkt Ihr Berufsleben aufgrund der Erkrankung ist. Die Erwerbsminderung kann dabei auf verschiedenste Gründe zurückgeführt werden, wobei laut der Deutschen Rentenversicherung manche Krankheiten häufiger zur Erwerbsminderungsrente führen als andere.
5.285 Menschen bekamen im Jahr 2022 ihre Bewilligung zur EM-Rente aufgrund von Suchterkrankungen. Diagnosen, die in diesem Bereich beispielhaft eine EM-Rente nach sich ziehen können, sind Alkoholsucht, Schmerzmittelabhängigkeit oder Drogensucht.
Der gerade aufgezeigte Überblick macht das weite Spektrum der Ursachen für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder voller Erwerbsminderung deutlich. Ergänzt werden die genannten Bereiche noch um die Kategorie "Sonstige", die mit 20.442 neu im Jahr 2022 genehmigten EM-Renten nicht zu unterschätzen ist. Zu dem möglichen Krankheitsspektrum, das zur Erwerbsminderung führen kann, zählen unter anderem HIV, Hashimoto, Hörverlust oder Tuberkulose.
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung |
Wie lange müssen Sie krank sein, um die Erwerbsminderungsrente zu erhalten? |
Vom Beginn der Erwerbsminderung an wird gerechnet und seitdem müssen sechs Monate vergangen sein. Denn erst ab dem Start des siebten Monats kann eine Erwerbsminderungsrente bezogen werden. Davor bekommt der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin von seiner gesetzlichen Krankenkasse Krankengeld. Die Antragsbearbeitung ist jedoch zeitaufwendig und so sollte damit bereits in den ersten drei Monaten nach der Krankheitsentstehung begonnen werden. So lautet die Empfehlung der Deutschen Rentenversicherung, sobald alle Kriterien erfüllt sind.
Höhe und Berechnung der Erwerbsminderungsrente |
Gründe für eine Ablehnung |
2020 erhielten etwa die Hälfte der Antragssteller und Antragsstellerinnen für die Erwerbsminderung eine Ablehnung. Wie kommt diese Quote zustande beziehungsweise, was sind die häufigsten Ablehnungsgründe?
Sehr häufig wird den oben bereits genannten Wartezeiten nicht entsprochen. Also die Antragsstellerin oder der Antragssteller müssen fünf Jahre ihre deutsche Rentenversicherung haben und drei Jahre innerhalb dieses Zeitraums pflichtversichert sein. Nur für Berufseinsteiger und Berufseinsteigerinnen sowie andere junge Menschen gelten diesbezüglich mildere Regellungen. Bei diesbezüglichen Unsicherheiten gibt die Deutsche Rentenversicherung Auskunft.
Außerdem kann der Fall eintreten, dass sich die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer dem Berufsalltag nicht mehr gewachsen sieht, aber der jeweilige Arzt oder die Ärztin dazu eine andere Meinung hat. Die Deutsche Rentenversicherung verlangt Gutachten vom Amtsarzt/Amtsärztin sowie Facharzt/Fachärztin und/oder Hausarzt/Hausärztin. Der Amtsarzt oder die Amtsärztin kann dann beispielsweise bescheinigen, dass drei Stunden oder sechs Stunden Arbeit täglich machbar sind, was zu einer Ablehnung bezüglich einer (vollen) Rente wegen Erwerbsminderung führen würde.
Den Antrag auf Erwerbsminderungsrente direkt ohne Ablehnung genehmigt zu bekommen, ist nicht leicht, aber mit ein paar Tipps schon machbarer.
Bei der Deutsche Rentenversicherung sollte zunächst ein Antrag auf Kontenklärung eingehen und danach noch fehlende Versicherungszeiten geklärt werden.
Die eigene Krankengeschichte sollte ohne Lücken in Tabellenform erfasst werden und diese ärztlichen Gutachten und ärztliche Bescheinigungen (jeweils in Kopie) ergänzt werden.
Anschließend kann das eigentliche Antragsprocedere beginnen. Die entsprechenden Unterlagen können in Form eines eAntrags bei der Deutschen Rentenversicherung eingehen. Hilfe beim Ausfüllen würden wir empfehlen. Neben dem eigentlichen Antrag sind einige Nachweise von Antragssteller oder Antragsstellerin erforderlich:
Nach der Antragsstellung bei der Deutschen Rentenversicherung wird eine Einladung zur Amtsärztin oder zum Amtsarzt erfolgen, um das Bild der Berichte von Hausarzt/Hausärztin und/oder Facharzt/Fachärztin abzurunden oder zu widerlegen. Gerade bei psychischen Leiden können knifflige Fragen gestellt werden.
Eine Genehmigung des ersten Antrags ist meistens eher unwahrscheinlich. Ist ein Ablehnungsbescheid im Briefkasten, sollten Sie direkt Widerspruch erheben. Eine Widerspruchsbegründung und ergänzende Dokumente sind später nachreichbar, aber die Widerspruchsfrist sollte direkt auch ohne diese gewahrt werden.
Auch die Akteneinsicht kann und sollte beantragt werden, um Einblick in die Unterlagen zu erhalten, die zur Ablehnung Ihres Antrags auf Erwerbsminderungsrente geführt haben, wodurch auch medizinische Gutachten einsehbar werden.
Nützt dies alles nichts, können Sie noch den Gang vor das Sozialgericht beschreiten. In diesem Fall wird meist vonseiten des Gerichts eine neue Gutachterin oder ein neuer Gutachter beauftragt und falls dieser Ihrer Meinung ist, erhalten Sie eine Bewilligung der EM-Rente bevor das Gericht überhaupt den Fall beurteilt.
Fragen
Fazit |
Der Weg zur bewilligten Erwerbsminderungsrente kann lang und steinig sein. Da ist Durchhaltevermögen gefragt. Einige Klippen lassen sich durch gute Vorbereitung (zusammentragen der Nachweise für den Antrag, Wahrnehmen der Termine) umschiffen und bei anderen braucht man einen längeren Atem (Warten auf die Rückmeldung zum Antrag und gegebenenfalls weiterführende Handlungen nach der Rückmeldung zum Antrag). Der Ratgeberartikel hat Antragsvoraussetzungen, Antragsschritte und Ablehnungsgründe kurz überblicksartig abgehandelt. Weiterhin hat er auch Krankheiten aufgelistet, mit denen andere Menschen eine EM-Rente bewilligt bekommen haben.
Der Prozess insgesamt ist jedoch höchst individuell, da jeder Mensch eine andere Krankheitsvorgeschichte hat und verschiedene Schweregrade von Krankheiten die Arbeitsfähigkeit unterschiedlich stark beeinträchtigen. Es lassen sich also keine pauschalen Vergleiche vornehmen, weshalb der Antragsweg auch mehrere Expertenmeinungen vorsieht, die unabhängig voneinander entstehen. Am Ende geht es um eine Einschätzung Ihrer Arbeitsfähigkeit trotz einer fortbestehenden Erkrankung. Sollten Sie Fragen rund um die Antragsstellung haben, stehen Ihnen entsprechend ausgebildete Fachleute gern mit Rat und Tat zur Seite.
Inhaltsverzeichnis |
Bei Krankheiten aus den Bereichen Orthopädie, Kardiologie, Gastroenterologie, Pulmologie, Hämatologie & Onkologie, Psychosomatik & Psychotherapie, Neurologie, Krebserkrankungen, Suchterkrankungen und Sonstigen kommt eine Erwerbsminderungsrente in Betracht. Dabei ist zu beachten, dass die entsprechenden Erkrankungen die möglichen Arbeitsstunden negativ beeinflussen müssen.
Ist der Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung eingegangen, erhalten Sie meistens direkt eine Einladung zur Amtsärztin oder zum Amtsarzt. Diese/dieser führt eine sozialmedizinische Begutachtung durch. Das entsprechende Ergebnis fließt in den gestellten Antrag zur Erwerbsminderungsrente mit ein und kann im Falle einer beantragten Akteneinsicht mit eingesehen werden.
Haben Sie schon länger physische oder psychische Beschwerden und beeinflussen diese Ihre Arbeitsfähigkeit? Haben Sie diesbezüglich einen Arzt oder eine Ärztin ins Vertrauen gezogen? Gibt es möglicherweise eine Krankheitsvorgeschichte, die sich rekonstruieren lässt? Dann kommt ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente in Betracht. Aber Achtung: Bis zum endgültig genehmigten Antrag braucht es teilweise einen sehr langen Atem. Widersprüche und der Gang vor das Sozialgericht können, aber müssen nicht, erforderlich werden. Da ist es manchmal gut, jemanden zur Unterstützung an der Seite zu haben. Zumal die eigene Erkrankung ja oftmals schon belastend genug ist.
Diese Rentenart wird außerdem oftmals nur zeitlich befristet bewilligt. In regelmäßigen Abständen kann es also auf eine Wiederholung der Antragsstellung hinauslaufen. Das ist so geregelt, da der Rentenanspruch ausschließlich besteht, wenn auch physische oder psychische Erkrankungen weiterhin vorliegen. Ist eine Bewilligung also befristet ausgesprochen worden, sollte sechs Monate vor Fristende ein Verlängerungsantrag bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. So können Leerlaufzeiten verhindert werden.
Noch ein Tipp am Rande: Sie wollen sich rund um das Themengebiet Rentenbescheid informieren? Dann haben wir diesbezüglich einen weiteren Artikel bereitgestellt.
Daniel Moser, Versicherungsmakler und Gründer von AMBA Versicherungen Fachwirt für Finanzberatung (IHK), Master-Consultant in Finance und Finanzwirt mit 20 Jahren Erfahrung |