Die Betriebsschließungsversicherung als besondere Form der Betriebsunterbrechungsversicherung leistet dann, wenn der Betrieb wegen einer Einzelanordnung schließen muss, die getroffen worden ist, weil im Betrieb meldepflichtige Krankheiten oder Krankheitserreger (siehe Infektionsschutzgesetz) aufgetreten ist.
Der Betrieb muss gar nicht schuld sein, manchmal schleppen Gäste, Aushilfen oder Angestellte unbewusst Krankheitserreger ein. Spätestens seit der Corona-Pandemie haben viele Betriebe die Wichtigkeit einer solchen Versicherung erkannt. Die Kosten für eine Betriebsschließungsversicherung werden oft überschätzt und sind deutlich geringer als die meisten Unternehmer denken.
Von Bedeutung ist natürlich, um was für einen Betrieb es sich handelt: So wird ein Restaurant anders bewertet als ein Grafik-Design-Betrieb. Insgesamt richten sich die Kosten der Betriebsschließungsversicherung nach:
Die Kosten für eine Betriebsschließungsversicherung sind gut investiert, denn im Versicherungsfall wird z.B. geleistet:
Was genau in welcher Höhe versichert wird, wird in jedem Vertrag einzeln geregelt, wodurch sich die Kosten für die Versicherung ergeben.
Betriebsschließungen, die behördlich angeordnet werden, sind gar nicht so selten: In einem Gastronomiebetrieb braucht nur ein Gast nach dem Essen über Bauchschmerzen zu klagen, bei dem eine Salmonelleninfektion im Krankenhaus festgestellt wird: Schon wird der Betrieb häufig sofort geschlossen und größere Warenmengen beschlagnahmt. Auch, wenn auch nur ein Kellner eine Salmonellenvergiftung hat, darf er für mehrere Tage nicht beschäftigt werden. Eine Betriebsschließungsversicherung übernimmt die Lohnfortzahlung. Besonders sinnvoll sind Betriebsschließungsversicherungen für:
In all diesen Betrieben wird der Betrieb i.d.R. schnell von der Gesundheitsbehörde geschlossen, wenn eine meldepflichtige Infektionskrankheit aufgetreten ist.
Auch wenn man noch so sauber und akkurat arbeitet: Man wird nie ganz vermeiden können, dass Keime, Bakterien oder Viren den Weg in den eigenen Betrieb finden.
Eine Betriebsschließungsversicherung ist auch für Betriebe außerhalb der Gastronomie und es Lebensmittelhandels sinnvoll. Zumindest immer dann, wenn der Ausfall einer Schlüsselperson enorme Konsequenzen hätte. Zum Beispiel:
Man muss, um davon betroffen zu sein, also kein Restaurant betreiben und auch kein Problem mit Hygiene haben. Es reicht aus, wenn einer der Mitarbeiter jemanden trifft, der mit irgendetwas infiziert ist, was die Behörden zur Schließung veranlasst.
Das Gute an den Kosten für eine Betriebsschließungsversicherung ist, dass man die Prämien in voller Höhe als Betriebskosten absetzen kann. Man schützt sich und spart durch die Prämien noch Steuern.
Reine Betriebsschließungsversicherungen gibt es bereits ab ca. 100 Euro Jahresprämie. Die genauen Kosten für die Betriebsschließungsversicherung sind nur bei Kalkulation des Einzelrisikos auch zutreffend ermittelbar, wo die o.a. Daten wie Umsatz, Mitarbeiteranzahl, Gehaltssumme etc. mit einfließen.
Eine Betriebsschließungsversicherung nicht zu haben, kann aber auch die Existenz kosten, wenn die Kosten für die Schließungszeit und Beseitigung die Kosten der Prämie deutlich überschreiten. Wer die Existenz nicht aufs Spiel setzen möchte, schließt bei Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit eine Betriebsschließungsversicherung ab.
Die Kosten für die Prämien einer Betriebsschließungsversicherung sind von vielen Betrieben leicht tragbar – kleinere Gaststätten oder Imbisse fangen ab ca. 100 Euro Jahresprämie an -, aber die Kosten einer längeren Betriebsschließung stellen Betriebe oft an den Rand der Existenz oder führen zur Schließung. Vielen Unternehmern wurde dies erst während der Corona-Pandemie 2020/2021 klar, als auch zahntechnische Laboratorien schließen mussten, weil einer der Techniker sich infiziert hatte. Alle durften dann 14 Tage zuhause in Quarantäne bleiben
Immer dann, wenn ein Einzelverwaltungsakt (Einzelanordnung) gegen einen Betrieb gerichtet wird, der die Schließung des Betriebs oder den Ausschluss einzelner Mitarbeiter zur Folge hat, muss die Betriebsschließungsversicherung haften und leistet. Häufigster Fall ist das Auftreten meldepflichtiger Krankheiten oder Krankheitserreger mit einem Bezug zum Infektionsschutzgesetz.
Nicht zu verwechseln ist die Betriebsschließungsversicherung mit der Betriebsunterbrechungsversicherung, die z.B. auch dann leistet, wenn der Betrieb unterbrochen werden muss, weil es im Lagerraum gebrannt hat. Bei der Betriebsunterbrechungsversicherung ist eine behördliche Anordnung der Schließung nicht Voraussetzung für eine Leistung.
Die Kosten einer Betriebsschließungsversicherung sind daher regelmäßig deutlich niedriger als die Kosten einer weitergehenden Betriebsunterbrechungsversicherung, die noch viel mehr Risiken abdeckt. Das macht die Betriebsschließungsversicherung für viele Unternehmen – vor allen Dingen auch Gastronomen – so interessant.
Die meisten Betriebsschließungsversicherungen sind auf eine Leistungsdauer von 30 Tagen begrenzt, weil in der Praxis innerhalb dieser Zeit die weitaus meisten Betrieben wieder öffnen dürfen. Möglich sind aber auch längere Laufzeiten wie z.B. 60 oder 90 Tage. Wer eine längere Leistungsdauer vereinbart, muss naturgemäß auch mit höheren Kosten für die Versicherung rechnen.
Fazit: Eine Betriebsschließungsversicherung verursacht nur geringe Kosten, kann aber im Leistungsfalle eine enorme Hilfe für den Unternehmer darstellen, die ihn vor dem wirtschaftlichen Exitus bewahrt. Ein Vergleich der Betriebsschließungsversicherung hilft Ihnen bei der Wahl des richtigen Tarifes.