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Betriebsschließungsversicherung Vergleich | Ratgeber

Betriebsschließungsversicherung Vergleich

Trotz allergrößter Hygiene und Sauberkeit im Betrieb ist man nie ganz davor gefeit, dass sich nicht doch Bakterien, Krankheitskeime oder Viren in den Betrieb einschleichen. Dies insbesondere für:

  • Gastronomie
  • Medizinische Labore
  • Arztpraxen
  • Kliniken
  • Lebensmittel Einzelhandel/Großhandel

Die Erreger können nicht nur durch Gäste, Besucher, Angestellte oder Aushilfskräfte in den Betrieb kommen, sondern auch durch Warenlieferungen. Weil die Erreger mikroskopisch klein sind, sieht man sie nicht mit bloßem Auge.

Wer sich dann, z.B. als Gastronom eine meldepflichtige Krankheit im Betrieb einfängt, muss damit rechnen, dass die Behörden den Betrieb schnell schließen. Dies kann z.B. auch der Fall sein, wenn sich nur ein einziger Mitarbeiter infiziert hat.

Gegen die wirtschaftlichen Folgen einer solchen Betriebsschließung durch eine Einzelanordnung kann man sich durch eine entsprechende Betriebsschließungsversicherung schützen, die dann z.B. den Umsatzausfall und/oder weiterzuzahlende Löhne kompensiert.

So kann man als Unternehmen – trotz vollständigem Stillstand – dennoch wirtschaftlich überleben und erleidet keine untragbaren Einbußen und Verluste.

Die Liste der meldepflichtigen Krank­hei­ten und Erreger ist lang, u.a. greifen solche Schließungen häufig bei:

  • Botulismus (Fleischvergiftung)
  • Cholera
  • Covid-19
  • Diphtherie
  • Grippe
  • Hepatitis
  • Masern
  • Meningitis
  • Milzbrand
  • Pest
  • Salmonellen
  • Tollwut
  • Tuberkulose
  • Typhus

Dazu reicht es häufig aus, wenn sich Gäste nach einem Essen im Restaurant mit Bauchschmerzen beim Arzt melden und dieser Salmonellen diagnostiziert. Dann kommt eine Restaurant-Schließung meist ganz schnell.

Angebote der Versicherer sind unterschiedlich

Betriebsschließungsversicherungen werden von verschiedenen Versicherungsgesellschaften angeboten und unterscheiden sich hinsichtlich Leistung, Bedingungen und auch Prämienhöhe. Was bei dem einen ausgeschlossen ist, ist bei dem anderen eingeschlossen. Es lohnt sich also, genau hinzusehen, bevor man eine solche Versicherung abschließt. In der Folge einmal vier Anbieter von Betriebsschließungsversicherungen im Vergleich:

Bei diesen vier Gesellschaften werden häufig Betriebsschließungsversicherungen abgeschlossen, nicht nur von Gastronomen, sondern auch von Einzelhändlern, Ärzten, Kliniken und auch Lebensmittel verarbeitenden Betrieben.

Betriebsschließungsversicherung der Allianz im Vergleich

Die Allianz Versicherung hat Ende 2020 allen bestehenden Betriebsschließungsversicherungs-Kunden ein Umstellungsangebot gemacht, was angenommen werden musste, wenn man den Vertrag nicht gekündigt haben wollte. Klar gestellt wurde, dass beispielsweise kein Versicherungsschutz bei Krank­hei­ten bestehe, die von der WHO als Pandemie geführt werden. Die Versicherung des Corona-Virus halte man in einer Pandemiezeit wirtschaftlich nicht zu fairen Preisen darstellbar, deswegen schließe man Pandemien und Epidemien völlig transparent aus.

Wenn die Pandemie beendet sei, werde aber Covid-19 zukünftig auch versichert sein, weil es in einer Auflistung der versicherten Krank­hei­ten stehe.

Das ist auch ein wesentliches Merkmal bei der Allianz: Entscheidend ist, ob eine Krankheit auf der Liste der versicherten Krank­hei­ten steht.  Kommt also eine neue Krankheit: Kein Versicherungsschutz.

Durch diese Reduzierung will die Allianz auch weiterhin Betriebsschließungsversicherungen ab 100 Euro Jahresbeitrag anbieten.

Wer also aktuell eine Betriebsschließungsversicherung bei der Allianz abschließt, muss damit rechnen, wenn der Betrieb wegen des Auftretens auch nur eines Corona Falles für 14 Tage in Quarantäne gehen muss, keine Versicherungsleistung zu bekommen.

Vorteilhaft: Kann als Einzel-Versicherung abgeschlossen werden und Krank­hei­ten und Krankheitserreger nach §§ 6,7 IfSG sind versichert.

Betriebsschließungsversicherung bei der AXA im Vergleich

Auch bei der AXA sind Schäden, die in Folge einer Epidemie oder Pandemie auftreten, nicht versichert. Wenn keine meldepflichtigen Krank­hei­ten oder Krankheitserreger im Betrieb selbst aufgetreten sind, haftet die AXA ebenfalls nicht.

Grundsätzlich leistet die AXA bei allen im Infektionsschutzgesetz aufgeführten Krank­hei­ten und Krankheitserregern, - mitversichert sind auch neu aufkommende Krank­hei­ten und Erreger, die erst nach Vertragsabschluss im Infektionsschutzgesetz als meldepflichtig eingestuft werden. Diese Regelung ist gut und wichtig.

Die Axa leistet dann:

  • Finanziellen Ausgleich für den Schließungsschaden, das kann ein entgangener Betriebsgewinn sein
  • Fortlaufende Betriebskosten wie Miete oder Pacht
  • Übernahme Löhne und Gehälter bei Tätigkeitsverbot für Mitarbeiter oder Inhaber
  • Ersatz von Waren und Vorräten oder Kosten für Brauchbarmachung oder Vernichtung von Waren und Vorräten (wenn diese mit Erregern befallen sind)
  • Kosten für die Desinfektion der Betriebsräume und Einrichtungen
  • Kostenübernahme für Ermittlungen und Beobachtungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Die Beiträge bei der AXA richten sich ganz nach dem individuellen Unternehmen, fangen aber auch bei ca. 100 Euro pro Jahr an. Die Höhe ist abhängig von Mitarbeiteranzahl, Umsatz, Gehaltssummen, Lage des Betriebs.

Vorteil: Kann als Einzel-Versicherung abgeschlossen werden und Krank­hei­ten und Krankheitserreger nach §§ 6,7 IfSG sind versichert.

Betriebsschließungsversicherung Helvetia im Vergleich

Bei der Helvetia werden vor allen Dingen Fleischereibetriebe und Krankenhäuser zu den Kunden der Betriebsschließungsversicherungen gezählt.

Grundsätzlich wird bei der Helvetia eine Versicherungssumme vereinbart, von der ausgehend einzelne Risiken dann bis zu bestimmten Anteilen an der Versicherungssumme versichert sind, so z.B.:

  • 3% gibt es für eine Schließung bis zu 8 Betriebsstunden
  • 25% gibt es für eine Schließung von mehr als 8 Stunden bis zu 2 Tagen
  • 50% für Schließungen von 3 bis 7 Tagen
  • 20% der Versicherungssumme für angeordnete Desinfektionsmaßnahmen ohne Betriebsschließung
  • 50% der Versicherungssumme für Warenschäden ohne Betriebsschließung (Wert der Ware ggf. abzüglich Zuführung zu Freibank)
  • 150% der Versicherungssumme bei Tätigkeitsverboten ohne Betriebsschließung (Basis: Bruttolohn der dem Verbot unterliegenden Per­sonen), maximal 6 Wochen
  • 20% der Versicherungssumme für Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen sofern angeordnet

In der Liste der versicherten Krank­hei­ten und Erreger ist Covid-19 bei der Helvetia nicht aufgeführt, weswegen die Helvetia in Sachen Coronavirus nicht leistet.

Angeboten werden Versicherungen auch schon ab Jahresprämien von ca. 100 Euro – abhängig von der Größe des Betriebs mit den üblichen Parametern wie Umsatz, Mitarbeiteranzahl, Gewinn, Gehaltssumme, Lage, etc.

Nachteilhaft: nur feste, abgeschlossene Liste von meldepflichtigen Krank­hei­ten und Erregern  sowie auch hier ein Ausschluss von Pandemie und Epidemie

Betriebsschließungsversicherung HDI im Vergleich

Die Betriebsschließungsversicherung von HDI ist aktuell eine der Versicherungen, die auch trotz Pandemie und Epidemie leistet und überzeugt insgesamt durch:

  • Offene und dynamische Liste von meldepflichtigen (und damit zur Leistung verpflichtenden) Krank­hei­ten und Krankheitserregern
  • 6,7 IfSG versichert
  • 15 IfSG versichert
  • Pandemie und Epidemie NICHT ausgeschlossen
  • Auch Teilbetriebsschäden und Wechselwirkungsschäden sind versichert
  • Auch Krank­hei­ten wie Pocken, Keuchhusten, Malaria, Scharlach, Tetanus sind versichert

Positiv hervorzugeben ist auch die praktische Erfahrung aus dem März 2020 während der Coronakrise: Hier hat HDI die Kunden großzügig entschädigt, während manch anderer Versicherer die Leistung verweigert hat.

Die HDI hat einen kleinen Wermuttropfen: Die Entschädigung ist auf maximal 75% des Tagesumsatzes begrenzt. Allerdings können damit die meisten Versicherten sehr gut leben. Wenn ein Gastronom 75% des Tagesumsatzes ersetzt bekommt, wird er dies im Regelfall als großzügig empfinden.

Fazit: Eine Betriebsschließungsversicherung ist für viele Betriebe – vor allen Dingen die der Gastronomie und des Lebensmittelhandels wichtig und gar nicht teuer. Genauso wichtig wie der Abschluss dieser Versicherung ist aber die richtige Auswahl des Versicherers. Aus heutiger Sicht können da die Angebote des Versicherers HDI besonders überzeugen.


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